Mandari Insight

2335/2019

Aktuelle Situation im Weidenbad

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 08.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 08.07.2019 
 2335/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.07.2019 
 
Aktuelle Situation im Weidenbad 
Die Ratsgruppe Rot-Weiß bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen 
Sachstand bezüglich des ehemaligen Weidenbades, das zu einer Unterkunft für Geflüchtete umge-
baut wurde.  
 
1. Wie hoch war der Erlös für die Stadtwerke aus dem Verkauf des Weidenbades? 
 
2. Zu welchen Konditionen wurde das Weidenbad von der Stadt Köln anschließend angemietet?  
 
3. Wie ist die aktuelle und geplante künftige Belegung im Weidenbad? 
 
4. Welche vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bestehen für die Stadt noch aus der Anmietung 
– aktuell und bis zum Vertragsende? 
 
5. Haben sich die Planungen für einen anschließenden Umbau und Verwendung als Kinderta-
gesstätte in irgendeiner Form geändert?  
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. Aus dem Verkauf des Weidenbades in 2016 ergibt sich ein Nettoerlös in Höhe von 967.560 
Euro. 
 
2. Die Stadt Köln hat das ehemalige Weidenbad zum 01.04.2017 gemietet zum Zwecke des Be-
triebs einer Notunterkunft für Geflüchtete. Die Mietvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und en-
det am 31.03.2022.  
 
3. Aktuell wird das Gebäude im Rahmen des Ressourcenmanagements als Reserve für die Un-
terbringung Geflüchteter vorgehalten, falls es erneut zu einem starken Anstieg der Zahlen 
schutzsuchender Menschen kommen sollte, zu deren Unterbringung die Stadt Köln gesetzlich 
verpflichtet ist. Derzeit sinken die Zahlen, daher muss die Stadt Köln nicht auf die Unterbrin-
gung in Notunterkünften zurückgreifen  
 
4. Die vertraglich vereinbarte Miete enthält die Grundmiete und die Betriebskosten. Die aktuelle 
Miete beträgt monatlich insgesamt rund 53.000 €. Zum jeweils 01.04. eines Jahres erhöht sich 
die Grundmiete um 1,5 %.  
 
5. Die Planungen zur Kindertagesstätte bestehen unverändert fort.  
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2335/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
08.07.2019
Erstellt
28.06.2019 09:14