2255/2019
Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 01.07.2019 2255/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 01.07.2019 Gesundheitsausschuss 02.07.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - zu AN/1310/2018 Die SPD-Fraktion fragte mit Schreiben vom 16.11.2018: „In seiner Ausgabe vom 16.08.2018 berichtet der Kölner Stadt Anzeiger über den Verbrauch von Papierhandtüchern in städtischen Gebäuden. Rund 105 Millionen Papierhandtücher wurden danach 2017 in den städtischen Dienstgebäuden und in Schulen verbraucht. Die Kosten hierfür werden in dem Artikel mit rund 200.000 Euro angegeben. Laut einer Untersuchung des Umweltbundesamtes zu den unterschiedlichen Möglichkeiten des Händetrocknens schneiden Papierhandtücher aus ökologischer Sicht ungünstig ab. Nachteilig wirken sich dabei insbesondere auch die eingeschränkte Wiederverwertung benutzter Papierhandtücher und der mittlerweile geringe Anteil von Altpapier bei der Herstellung aus. Dennoch setzt die Verwaltung nach der Presseberichterstattung weiterhin auf Papierhandtücher und zieht offenbar - auch unter Verweis auf deren Kosten für Strom und Wartung - nicht den Einsatz von elektrisch betriebenen Geräten zur Händetrocknung in Erwägung. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat sich die Verwaltung mit den ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten des Einsatzes von Papierhandtüchern in städtischen Gebäuden und möglichen Alternativen auseinandergesetzt? Sind der Verwaltung die Bewertung des Umweltbundesamtes und weitere Vergleiche unterschiedlicher Systeme zur Händetrocknung unter ökologischen, hygienischen und wirtschaftlichen Aspekten bekannt? 2. Soweit die Verwaltung unter Berücksichtigung vorliegender Informationen zu dem Ergebnis ge- kommen ist, in städtischen Gebäuden an Papierhandtüchern festzuhalten: liegt dieser Entscheidung eine substantiierte Betrachtung möglicher Alternativen zugrunde? Wenn dies der Fall ist: was sind die ausschlaggebenden Argumente für die Verwendung von Papierhandtüchern? 3. Wurde zur Bewertung von Alternativen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt? Wenn ja: welche Faktoren wurden hierbei berücksichtigt und zu welchen Ergebnissen kommt die Betrachtung?“ Antwort der Verwaltung: Mit Mitteilung 0115/2019 vom 31.01.2019 zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün wurde eine Zwischenbeantwortung der Verwaltung zur Anfrage vorgelegt. In dieser Stellungnahme wurde auf eine aktuelle Anfrage an die Mitgliedsstädte des Bauausschusses des Deutschen Städtetages zu 2 dieser Thematik hingewiesen. Am 07.05.2019 wurde im Ausschuss Umwelt und Grün bereits mündlich über die bisherigen Rück- meldungen der Mitgliedsstädte des Bauausschusses des Deutschen Städtetages und weiterer großer Städte berichtet. Die Prüfergebnisse lassen sich abschließend wie folgt zusammenfassen: Insgesamt wurden 30 Städte sowie die Universität zu Köln angefragt. Von 13 Städten sowie von der Universität zu Köln liegen Rückmeldungen vor. Papierhandtücher In den angefragten Städten werden überwiegend aus hygienischen Gründen und aufgrund der hohen Nutzerakzeptanz Papierhandtücher eingesetzt. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten wurde in mehreren Städten vom Einsatz der bisherigen Papierhandtuchspender auf Papierrollenspender mit Einzelblattentnahme umgestellt, da bei den Papierhandtuchspendern systembedingt regelmäßig eine erhebliche Menge ungenutzt entsorgt werden musste. In einer Stadt werden die Papierhandtücher mit dem sonstigen Papier recycelt. In einer anderen Kommune wird die Zuführung von Papierhandtüchern in das Recyclingsystem geprüft. Stoffhandtücher Einige Städte, die noch Stoffhandtuchspender zur Händetrocknung einsetzen, prüfen derzeit aus Wirtschaftlichkeits- und Hygienegründen Alternativen für eine andere Art der Händetrocknung. Elektrische Händetrocknung Von 13 Städten, die eine Rückmeldung zur Thematik gegeben haben, setzen 3 elektrische Hände- trockner ein. Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht kommen gemäß der Bewertung einer Stadt ausschließlich Kaltlufthändetrockner in Betracht. Warmlufthändetrockner benötigen mehr Energie durch den aufzuheizenden Luftstrom und sind nach hiesiger Auffassung nicht umweltfreundlich. Als hygienischste Art der Händetrocknung werden Kaltlufttrockner ohne Auffangschale favorisiert. Bezüglich der Nutzerfreundlichkeit ist der Einsatz elektrischer Händetrockner von den Geräuschemis- sionen her je nach Lage der Sanitärbereiche nicht zweckmäßig beziehungsweise unzumutbar. Beispielhaft sind hier die unmittelbar an die Sanitäranlagen angrenzenden Büroarbeitsplätze, Unter- richts- und Aufenthaltsräume beziehungsweise Verwaltungsgebäude mit einer offenen Gestaltung von Arbeitsplätzen zu nennen. Darüber hinaus wurde in einigen Städten der Einsatz von elektrischen Händetrocknern aufgrund der nicht umfänglich zu bewältigenden Stoßzeiten verworfen, zum Beispiel bei Pausenzeiten in Schulen und in Kindertagesstätten. In anderen Städten wurde vom Einsatz elektrischer Händetrockner sowohl aus wirtschaftlicher Sicht hinsichtlich der Anschaffungskosten beziehungsweise nach Prüfung der Lebenszykluskosten als auch aus hygienischer Sicht durch mögliche Luftverwirbelung von Bakterien beziehungsweise Keimen sowie der Reinigungsbedingungen der Geräte abgesehen. In den von den Städten und der Universität zu Köln zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen Betrachtungen zwischen dem Einsatz von Papierhandtüchern und Kaltlufthändetrocknern schneiden letztere trotz hoher Anschaffungskosten positiv ab. Eine genauere Betrachtung der Lebenszykluskosten ist jedoch hierbei nicht erfolgt. 3 Bei der Stadt Köln sind im Berufskolleg Eumeniusstraße elektrische Händetrockner eingesetzt. Die Anschaffung und der Einbau wurden seinerzeit durch den dortigen Förderverein finanziert. Als Erfahrungswert kann hier mitgeteilt werden, dass aus wirtschaftlicher Sicht keine nennenswerten Reparaturkosten oder Vandalismusschäden zu verzeichnen sind. Fazit Laut überwiegender Auffassung werden Papierhandtücher den Hygieneansprüchen am ehesten gerecht. Zudem hat die Händetrocknung mit Papierhandtüchern eine sehr hohe Nutzerakzeptanz. Aus ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht käme aus Sicht der Verwaltung die sukzessive Umstellung auf Papierrollenspender mit Einzelblattentnahme in Betracht. Kaltlufthändetrockner kämen ebenfalls aus hygienischen und ökologischen Gründen sowie hinsichtlich der Geräuschemissionen in nicht sensiblen Bereichen städtischer Objekte in Betracht. Die Entscheidung über den Einsatz von Kaltlufthändetrocknern liegt bei den jeweiligen städtischen Nutzerdienststellen. Die Beschaffung und der Einbau wären im Einzelfall abzustimmen. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2255/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.07.2019
- Erstellt
- 21.06.2019 11:20