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AN/0702/2017

Mit Tempo 30 Schadstoffbelastung senken und Sicherheit erhöhen - Änderungsantrag zu Top 4.3 "Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner Rechtsrheinischen Norden"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 02.05.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 4.3.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2348 Zeichen

An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Bürgermeister Andreas Wolter  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.05.2017 
AN/0702/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
 
Mit Tempo 30 Schadstoffbelastung senken und Sicherheit erhöhen - Änderungsantrag zu 
Top 4.3 "Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den 
Kölner Rechtsrheinischen Norden" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Punkt 4.3 auf die 
Tagesordnung der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: 
Beschluss: 
Punkt 1 wird geändert zu: 
1. Auf der Bergisch Gladbacher Straße im Abschnitt vom Clevischen Ring bis zur 
Stadtgrenze Erneuerung der LSA, Einrichtung von Tempo 30 und Einbau von 
lärmoptimiertem Asphalt. 
Gestrichen wird der zweite Satz „Nach Einbau des lärmoptimierten Asphalts wird die 
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angehoben“. 
 
Begründung: 
Es ist aus ökologischer Sicht und aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere für 
Radler*innen und Fußgänger*innen sinnvoll, auf der Bergisch Gladbacher Straße Tempo 
30 dauerhaft einzuführen.

Die Vorteile von Tempo 30 auch an wichtigen Verkehrsadern wurden zuletzt durch das 
Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Wirkungen von Tempo 30 an 
Hauptverkehrsstraßen“ bestätigt. Messungen in Berlin zeigen demnach, dass die Senkung 
der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu einer Senkung der Belastung mit 
NO2 um 6 bis 12 μg/m³ führt. Die Belastung mit Feinstaub (PM10) sank um 2 μg/m³. 
Die häufig geäußerte Befürchtung, Tempo 30 könnte die Leistungsfähigkeit einer 
Hauptverkehrsstraße senken, ist unbegründet. Das Umweltbundesamt weist nach, dass 
die Kapazität zwischen Tempo 50 und Tempo 30 unverändert bleibt. Insgesamt sei sogar 
ein flüssigerer Verkehr zu erwarten, da die Spannbreite der gefahrenen 
Geschwindigkeiten geringer ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0702/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27