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Mit Tempo 30 Schadstoffbelastung senken und Sicherheit erhöhen - Änderungsantrag zu Top 4.3 "Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner Rechtsrheinischen Norden"
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0702/2017 vom 02.05.2017
Stand: Am 02.05.2017 im Verkehrsausschuss endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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An den Ausschussvorsitzenden Herrn Bürgermeister Andreas Wolter An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.05.2017 AN/0702/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 02.05.2017 Mit Tempo 30 Schadstoffbelastung senken und Sicherheit erhöhen - Änderungsantrag zu Top 4.3 "Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner Rechtsrheinischen Norden" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Punkt 4.3 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Punkt 1 wird geändert zu: 1. Auf der Bergisch Gladbacher Straße im Abschnitt vom Clevischen Ring bis zur Stadtgrenze Erneuerung der LSA, Einrichtung von Tempo 30 und Einbau von lärmoptimiertem Asphalt. Gestrichen wird der zweite Satz „Nach Einbau des lärmoptimierten Asphalts wird die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angehoben“. Begründung: Es ist aus ökologischer Sicht und aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere für Radler*innen und Fußgänger*innen sinnvoll, auf der Bergisch Gladbacher Straße Tempo 30 dauerhaft einzuführen. Die Vorteile von Tempo 30 auch an wichtigen Verkehrsadern wurden zuletzt durch das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ bestätigt. Messungen in Berlin zeigen demnach, dass die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu einer Senkung der Belastung mit NO2 um 6 bis 12 μg/m³ führt. Die Belastung mit Feinstaub (PM10) sank um 2 μg/m³. Die häufig geäußerte Befürchtung, Tempo 30 könnte die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße senken, ist unbegründet. Das Umweltbundesamt weist nach, dass die Kapazität zwischen Tempo 50 und Tempo 30 unverändert bleibt. Insgesamt sei sogar ein flüssigerer Verkehr zu erwarten, da die Spannbreite der gefahrenen Geschwindigkeiten geringer ist. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
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