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2662/2019

Kapazitätserhöhung Stadtbahnlinie 18 - Übertragung der Federführung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.22

Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 18

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Kapazitätserhöhung der Linie 18

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Anlage 3 Schaubild KVB Linie 13 und 18

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XXXSachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 11.06.2024)

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Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 18

1200 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. 2662/2019: Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 
 
2. Nachtragsvertrag 
zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 
 
zwischen der  
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, vertreten durch das Dezernat für Mobilität und  
Verkehrsinfrastruktur, vertreten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
- nachfolgend „Stadt“ genannt - 
und der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Scheidtweilerstraße 38, 50933 Köln 
vertreten durch den Vorstand 
- nachfolgend „KVB“ genannt – 
wird in Ergänzung zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 folgender Nachtragsvertrag 
geschlossen: 
 
Durch die Anlagen 1 zu diesem Nachtragsvertrag wird die Anlage 2 zum Stadtbahnvertrag 
vom 03.09./09.09.1991 gemäß § 1 Absatz 4 des Stadtbahnvertrages im Sinne einer Ergän-
zung fortgeschrieben.  
 
Anlage  – (Kapazitätserhöhung der Linie 18) 
 
 
Köln, den  Köln, den 
 
Stadt Köln  Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Die Oberbürgermeisterin   
 
In Vertretung                 Im Auftrag 
 
 
 
 
Andrea Blome Sonja Rode Stefanie Haaks  Peter Densborn 
Beigeordnete für  Amtsleiterin Vorsitzende des  Mitglied des   
Mobilität und   Vorstands   Vorstands 
Verkehrsinfrastruktur

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 06/2025

2934 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2662/2019
Stand: 10.06.2025 
Sachstandsbericht  
Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der 
Federführung für die "Kapazitätserhöhung der Stadtbahnlinie 18" sowie Erstellung der 
Planung bis Leistungsphase 3 HOAI durch die KVB AG 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) in Ergänzung 
des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweite-
rung der Stadtbahnlinie 18 durch die Verlängerung von Bahnsteigen an den Haltestellen 
Thielenbruch und Vischeringstraße zu übertragen.  
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als An-
lage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Verlängerung der Bahnsteige an 
den Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße und die Verwaltung für die Verlänge-
rung des Bahnsteigs an der Haltestelle Zoo/Flora der Stadtbahnlinie 18 die Entwurfspla-
nung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erarbeiten, die Förderung sicherstellen und die 
notwendigen Genehmigungen beantragen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
11.06.2024 
Die Federführung für die Kapazitätserweiterung auf der Stadtbahnlinie 18 wurde mit einem Er-
gänzungsvertrag vom 18.3./26.3.2020 an die KVB übertragen. Beschlusspunkt 1 ist erledigt.  
Die Planungen für die Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße wurden von Seiten der 
KVB begonnen. Die Verlängerung der Haltestelle Zoo/Flora wird von der Stadt Köln geplant 
und befindet sich am Ende der Leistungsphase 2 nach HOAI.  
05.06.2025 
Für die Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße wurden von Seiten der KVB die Ent-
wurfsplanungen erstellt und die Genehmigung beantragt. Im Q3/2025 soll der Baubeschluss 
eingeholt werden. Die Verlängerung der Haltestelle Zoo/Flora wird von der Stadt Köln geplant 
und befindet sich in der Leistungsphase 3 nach HOAI.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
11.06.2024 
Die Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße sollen im Rahmen des Projekts Kapazi-
tätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 in der 3. oder 4. Bauphase (2025/2026) umge-
baut werden. Für die Haltestelle Zoo/Flora ist die weiterführende Bearbeitung ab Leistungs-
phase 3 bis zur Genehmigungsplanung vorgesehen.  
05.06.2025 
Der Umbau der Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße soll nach Baubeschluss und 
Vorliegen der Genehmigung im Q4/2025 begonnen werden. Für die Haltestelle Zoo/Flora ist 
der Abschluss der Leistungsphase 3 und die anschließende Ausarbeitung der Genehmigungs-
planung vorgesehen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:   
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 06/2026.

Beschlussvorlage Rat

9981 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2662/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der Federführung 
für die "Kapazitätserhöhung der Stadtbahnlinie 18" sowie Erstellung der Planung bis 
Leistungsphase 3 HOAI durch die KVB AG 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) in Ergänzung des 
Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweiterung der 
Stadtbahnlinie 18 durch die Verlängerung von Bahnsteigen an den Haltestellen Thielenbruch und 
Vischeringstraße zu übertragen. 
 
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als Anlage 1 
beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Verlängerung der Bahnsteige an den Hal-
testellen Thielenbruch und Vischeringstraße und die Verwaltung für die Verlängerung des Bahn-
steigs an der Haltestelle Zoo/Flora der Stadtbahnlinie 18 die Entwurfsplanung einschließlich Kos-
tenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 – 
HOAI 2013) erarbeiten, die Förderung sicherstellen und die notwendigen Genehmigungen bean-
tragen.  
 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Verlängerung der Bahn-
steige an den Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße und Zoo/Flora zur Kapazitätserweite-
rung der Stadtbahnlinie 18 zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maßnahme aufgrund anderer 
Prioritäten zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.  
 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Text      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Anlass 
Im Rahmen der Planung für den Einsatz von längeren Zügen auf den Stadtbahnlinien 4 und 13 (Vor-
lage 2723/2018) hat es eine weiterführende Kapazitätsuntersuchung durch die Kölner  
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gegeben. Auf der Stadtbahnlinie 18 kommt es derzeit bereits zu Eng-
pässen, die sich nach aktuellen Erkenntnissen zukünftig noch verschärfen werden.  
Durch den Einsatz von 70 m langen Zügen kann die Kapazität – ähnlich wie für die Stadtbahnlinien 4 
und 13 vorgesehen – verbessert werden. Daher ist beabsichtigt, dieses Konzept (Einsatz von Lang-
zügen) ebenfalls auf die Stadtbahnlinie 18 (Streckenabschnitt Thielenbruch – Klettenberg) zu über-
tragen. Die Stadtbahnlinien 13 und 18 nutzen zwischen den Haltestellen Wiener Platz und Vische-
ringstr. den gleichen Stadtbahnlinienweg. Durch eine gemeinsame Federführung bei der KVB werden 
Synergieeffekte beim Ausbau erwartet.  
Die Ausweitung der Kapazitätserhöhung bis Hürth-Hermülheim ist erst nach einem Umbau des Kno-
tenpunkts Luxemburger Straße / Militärringstraße möglich. 
 
Umsetzungsplanung 
Für einen Einsatz von 70 m langen Zügen bedarf es einer Bahnsteignutzlänge von mindestens 60 m. 
Mit einem 60 m langen Bahnsteig können alle Türen für die Fahrgäste erreicht werden, da der Ab-
stand zwischen vorderster und hinterster Fahrzeugtür 57m beträgt. Die Kabinen für die Fahrzeugfüh-
rer bedürfen keiner Anbindung an den Bahnsteig. Alle Bahnsteige im Netz mit einer geringeren Nutz-
länge müssen entsprechend verlängert werden. Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Stadt-
bahnlinie 13, die streckenweise den gleichen Stadtbahnlinienweg wie die Stadtbahnlinie 18 nutzt, 
werden zahlreiche Bahnsteige entsprechend angepasst.  
Für die Stadtbahnlinie 18 sind im Stadtgebiet Köln daher folgende Haltestellen zu verändern:

3 
• Thielenbruch 
• Vischeringstraße und 
• Zoo/ Flora 
 
Bei der Haltestelle Vischeringstraße und Zoo/Flora bedarf es einer Erweiterung der Bahnsteige um 
jeweils 10 m. Eingriffe in den Straßenraum sind für diese Bahnsteigverlängerungen nicht notwendig. 
Die Bahnsteigerweiterung der Haltestelle Zoo/Flora wird aufgrund der aufwändigen architektonischen 
Gestaltung in Federführung der Stadt Köln geplant und umgesetzt, da die Stadt Köln auch die Pla-
nung und Errichtung dieser im Jahr 2010 in Betrieb genommenen Haltestelle übernommen hatte.  
Eine bauliche Anpassung des Mittelbahnsteiges in der Wendeanlage der Endhaltestelle Thielenbruch 
ist für die Kapazitätserweiterung ebenfalls erforderlich. 
Die Anhebung der Seitenbahnsteige der Haltestelle Barbarossaplatz, die sich auf der „Neuen Weyer-
straße“ befinden, ist zum Zweck einer barrierefreien Nutzung vorgesehen. Mit Vorlagen-Nr. 
0330/2019 wird ein erweiterter Planungsbeschluss zur Anhebung dieser Bahnsteige eingeholt. Der 
Bahnsteig verfügt bereits über die erforderliche Länge von 60 m und soll über die gesamte Länge 
angehoben werden.  
Alle anderen Haltestellen der Stadtbahnlinie 18 auf städtischem Gebiet weisen bereits die erforderli-
che Nutzlänge von 60 m auf.  
Außerhalb des Kölner Stadtgebietes sind mit einer Weiterführung der Stadtbahnlinie 18 bis  
Hürth-Hermülheim zwei weitere Haltestellen im Streckennetz der Stadtwerketochter Häfen und Gü-
terverkehr Köln AG (HGK) im Gebiet der Stadt Hürth betroffen. Diese sollen auch zeitnah angepasst 
werden, um auf dem gesamten Streckenabschnitt längere Züge einsetzen zu können. Die Abstim-
mung für die Planung und den Bau mit der HGK und der Stadt Hürth, um die Kapazitätserweiterungen 
auch außerhalb des Stadtgebiets sicherzustellen, übernimmt die KVB.  
Bestandteil der Planungen ist darüber hinaus die brandschutztechnische Überprüfung der unterirdi-
schen Bestandshaltestellen im Hinblick auf die Entfluchtung unter Berücksichtigung längerer Zugein-
heiten. Neben den Kölner Stadtbahnfahrzeugen müssen aufgrund des Betriebs der Stadtbahnlinie 18 
mit Bonner Stadtbahnfahrzeugen auch diese bei den brandschutztechnischen Überprüfungen be-
rücksichtigt werden. Hierfür wird die KVB die notwendigen Brandschutzgutachten auf eigene Rech-
nung beauftragen.  
 
Termine 
Die bauliche Umsetzung der Bahnsteigverlängerungen wird unter Beachtung von Vorlaufzeiten für 
Planung und Genehmigung frühestens ab Ende 2021 erfolgen können. Die Bahnsteige der Stadt-
bahnlinien 4,13 und 18 werden sukzessive nacheinander ausgebaut, so dass spätestens mit Ausliefe-
rung der neuen Fahrzeuge (2026) die Umstellung auf längere Züge mit den höheren Kapazitäten er-
folgen kann. 
 
Änderung des Stadtbahnvertrags 
Im Stadtbahnvertrag vom 03./09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwi-
schen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt-
bahnstrecken festgelegt worden. Für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 18 soll für die Hal-
testellen Thielenbruch und Vischeringstraße eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden.  
Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Planung, Durchführung und Finan-
zierung der v. g. Maßnahme verantwortlich ist. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, 
diese Zuständigkeiten für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 18 mit dem beigefügten Nach-
tragsvertrag für die Haltestellen Vischeringstraße und Thielenbruch an die KVB zu übertragen.  
In § 4 des Stadtbahnvertrages ist die Übernahme von Kosten geregelt. Demnach tragen die Stadt 
Köln und die KVB jeweils für ihre Maßnahmenanteile die nicht durch Zuwendungen abgedeckten Kos-
ten. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass Ingenieurbauwerke einschließlich Haltestellen, 
Leiteinrichtungen und Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung in die Zuständig-
keit der Stadt fallen und hierfür die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind. Die betriebs-

4 
technischen Ausrüstungen einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen werden von der KVB um-
gesetzt und finanziert.  
 
Kosten, Förderung und Finanzierung  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die zu verlängernden Bahnsteige der drei aufgeführ-
ten Haltestellen beträgt ca. 2,5 Mio. € brutto.  
 
Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor, die 
dem Rat der Stadt Köln im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage über die Umsetzung der Maß-
nahmen vorgelegt werden. Eine Aufteilung der Kosten gem. § 4 Stadtbahnvertrag kann nach Vorlie-
gen der Kostenberechnung erstellt werden.  
 
Die Maßnahme ist grundsätzlich nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in 
NRW (ÖPNVG) förderfähig. Der Fördersatz beträgt max. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die 
Abwicklung der Förderung wird nach der Änderung des Stadtbahnvertrags ebenfalls von der KVB 
übernommen. Hierdurch reduzieren sich die von der Stadt Köln zu tragenden Kosten. Hinzu kommt 
eine 7%ige Pauschale für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen. Eine Veran-
schlagung des städtischen Eigenanteils für die Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahnlinie 18 wird ab 
dem Haushaltsjahr 2022 ff. bedarfsgerecht erfolgen.  
 
Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im Rah-
men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 18 
Anlage 2 Kapazitätserhöhung der Linie 18 
Anlage 3 Schaubild KVB Linie 13 und 18

Anlage 2 Kapazitätserhöhung der Linie 18

681 Zeichen

Genehmigung 
nach § 9
Genehmigung 
nach § 28 Finanzierung Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges
Vischeringstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB - KVB 64 / 66 KVB
Thielenbruch KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB - KVB 64 / 66 KVB
Zoo/Flora 69 69 69 69 KVB 64/ 66 69 - KVB 64/66 69
64 Amt für Verkehrsmanagement
66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Legende
Baudurchführung
Maßnahme Feder-
führung
Durchführung der Arbeiten Ausschreibung
Anlage: Kapazitätserhöhung der Linie 18

Anlage 3 Schaubild KVB Linie 13 und 18

703 Zeichen

Dürener Str./Gürtel
Wüllnerstraße
Sülzgürtel
Aachener 
Straße / 
Gürtel
Wichheimer
Str.
HolweideVischeringstr.
Zur Verlängerung der Bahnsteige bereits 
an KVB übertragen (vgl. Session Vorlage 
2723/2018)
Alle anderen Haltestellen der 
Stadtbahnlinie 18 auf städtischem Gebiet 
weisen bereits die erforderliche 
Nutzlänge von 60 m auf.
Bahnsteigverlängerungen
(aktuell geplante Übertragung an die KVB) 
Thielenbruch
Zoo/ Flora
Bahnsteigverlängerung durch die Stadt Köln
Die Endhaltepunkte Vischeringstraße für die 
Stadtbahnlinie 13 wurden bereits an die 
KVB übertragen. 
Die Verlängerung der Bahnsteige, die von 
der Linie 18 genutzt werden, werden nun 
an die KVB übertragen.
Anlage 3 - Übersichtsplan

XXXSachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 11.06.2024)

2220 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2662/2019
Stand: 11.06.2024 
Sachstandsbericht  
Ergänzung des Stadtbahnvertrags vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der 
Federführung für die "Kapazitätserhöhung der Stadtbahnlinie 18" sowie Erstellung der 
Planung bis Leistungsphase 3 HOAI durch die KVB AG 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) in Ergänzung 
des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweite-
rung der Stadtbahnlinie 18 durch die Verlängerung von Bahnsteigen an den Haltestellen 
Thielenbruch und Vischeringstraße zu übertragen.  
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als An-
lage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Verlängerung der Bahnsteige an 
den Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße und die Verwaltung für die Verlänge-
rung des Bahnsteigs an der Haltestelle Zoo/Flora der Stadtbahnlinie 18 die Entwurfspla-
nung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erarbeiten, die Förderung sicherstellen und die 
notwendigen Genehmigungen beantragen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Federführung für die Kapazitätserweiterung auf der Stadtbahnlinie 18 wurde mit einem Er-
gänzungsvertrag vom 18.3./26.3.2020 an die KVB übertragen. Beschlusspunkt 1 ist erledigt.  
Die Planungen für die Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße wurden von Seiten der 
KVB begonnen.  
Die Verlängerung der Haltestelle Zoo/Flora wird von der Stadt Köln geplant und befindet sich 
am Ende der Leistungsphase 2 nach HOAI.

2 
 
Nächste Schritte: 
Die Haltestellen Thielenbruch und Vischeringstraße sollen im Rahmen des Projekts Kapazi-
tätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 in der 3. oder 4. Bauphase (2025/2026) umge-
baut werden.  
Für die Haltestelle Zoo/Flora ist die weiterführende Bearbeitung ab Leistungsphase 3 bis zur 
Genehmigungsplanung vorgesehen.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:   
06/2025

Beratungsverlauf (3)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2662/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2019
Erstellt
02.08.2019 11:02