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2570/2017

Umleitung Widdersdorfer Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 16.10.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2404 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 2570/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 
 
Umleitung Widdersdorfer Straße 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal am 20.03.2017, TOP 7.2.4 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet um Auskunft zu einem grenzelosen Desaster bei der Umlei-
tung eines LKW-hochbelasteten Hauptstraßenzug (Widdersdorfer Straße) in eine kleine Wohnstraße 
(Dansweilerweg) und über die verkehrsberuhigte – in der Regel für den LKW gesperrten – Vitalisstra-
ße in Köln-Müngersdorf.  
 
Wer entscheidet und genehmigt in der Verwaltung auf welcher Grundlage eine solche Umleitung, die 
Autoverkehr mit hohem LKW-Anteil (40t) von der Straße „überörtlicher Hauptstraßenzug“ (die höchste 
Kategorie) in eine Tempo 30-Zone Wohnstraße (niedrigste Kategorie) stattfindet? Allein die offizielle 
Einteilung der Straßen – in den städtischen Karten nachlesbar – sagt doch schon aus, dass dies nicht 
klappen kann? 
 
Hat jemals vorher ein Ortstermin stattgefunden oder wurde die Entscheidung am grünen Tisch im 
Stadthaus getroffen? 
 
Warum wurde auf eine frühzeitige Hinweisbeschilderung auf den zweiten Hauptstraßenzug „Neuer 
Militärring“ verzichtet? So wurde der ganze Auto- und LKW-Verkehr in die kleine Wohnstraße ge-
zwungen, weil sie keine Alternative hatten. 
 
Nachdem es zu einer Beschädigung eines parkenden Autos gekommen war, wurde die Umleitung auf 
Anordnung der Polizei verändert? 
 
Sind durch die notwendige Beschleunigung der Fahrbahnsanierung Widdersdorfer Straße zusätzliche 
Kosten für die Stadt angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe? 
 
Welche Lehren hat das Baustellenmanagement aus dieser für die Anwohnenden bitteren Erfahrung 
gezogen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
In einem zuvor durchgeführten Ortstermin wurde eine kleinräumige Umleitung als ausreichend fest-
gestellt. Im Zuge der Bauausführung stellte sich jedoch heraus, dass zusätzlich weiträumige Umlei-
tungen erforderlich waren. Bei Bekanntwerden dieser Situation wurde die Verkehrsführung unverzüg-
lich korrigiert, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Seitens der Polizei erfolgte 
keine Intervention.

2

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2570/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.09.2017
Erstellt
18.08.2017 09:18