2570/2017
Umleitung Widdersdorfer Straße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2404 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2570/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 Umleitung Widdersdorfer Straße hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 20.03.2017, TOP 7.2.4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: „Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet um Auskunft zu einem grenzelosen Desaster bei der Umlei- tung eines LKW-hochbelasteten Hauptstraßenzug (Widdersdorfer Straße) in eine kleine Wohnstraße (Dansweilerweg) und über die verkehrsberuhigte – in der Regel für den LKW gesperrten – Vitalisstra- ße in Köln-Müngersdorf. Wer entscheidet und genehmigt in der Verwaltung auf welcher Grundlage eine solche Umleitung, die Autoverkehr mit hohem LKW-Anteil (40t) von der Straße „überörtlicher Hauptstraßenzug“ (die höchste Kategorie) in eine Tempo 30-Zone Wohnstraße (niedrigste Kategorie) stattfindet? Allein die offizielle Einteilung der Straßen – in den städtischen Karten nachlesbar – sagt doch schon aus, dass dies nicht klappen kann? Hat jemals vorher ein Ortstermin stattgefunden oder wurde die Entscheidung am grünen Tisch im Stadthaus getroffen? Warum wurde auf eine frühzeitige Hinweisbeschilderung auf den zweiten Hauptstraßenzug „Neuer Militärring“ verzichtet? So wurde der ganze Auto- und LKW-Verkehr in die kleine Wohnstraße ge- zwungen, weil sie keine Alternative hatten. Nachdem es zu einer Beschädigung eines parkenden Autos gekommen war, wurde die Umleitung auf Anordnung der Polizei verändert? Sind durch die notwendige Beschleunigung der Fahrbahnsanierung Widdersdorfer Straße zusätzliche Kosten für die Stadt angefallen? Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Lehren hat das Baustellenmanagement aus dieser für die Anwohnenden bitteren Erfahrung gezogen?“ Antwort der Verwaltung: In einem zuvor durchgeführten Ortstermin wurde eine kleinräumige Umleitung als ausreichend fest- gestellt. Im Zuge der Bauausführung stellte sich jedoch heraus, dass zusätzlich weiträumige Umlei- tungen erforderlich waren. Bei Bekanntwerden dieser Situation wurde die Verkehrsführung unverzüg- lich korrigiert, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Seitens der Polizei erfolgte keine Intervention. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2570/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.09.2017
- Erstellt
- 18.08.2017 09:18