V/0027/2015
Erweiterung und Umgestaltung der Kleingartenanlagen Damaschke und Morgensonne durch den Ausbau der B51
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KG94/1_Damaschke_Entwurf_A4
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............ Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter ...... Hoffmann 1:500 KG 94/119.11.2014 Karstens EntwurfKleingartenanlageDamaschke Plottdatum: 1/27/2015 1:08 gez.gez.gez.gez.
Beschlussvorlage
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V/0027/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Erweiterung und Umgestaltung der Kleingartenanlagen Damaschke und Morgensonne durch den Ausbau der B51 - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Kleingartenanlage Damaschke wird nach dem Entwurf (Plan KG94/1) des Amtes für Grünfl ä- chen und Umweltschutz erweitert und umgestaltet. Die durch den Ausbau betroffenen Bereiche der verbleibenden Kleingartenanlagen Morgensonne und Damaschke werden nach Been digung der Baumaßnahmen an der B51 nach den Vorgaben des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz wieder hergestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnah- me 5180 Verlagerung Kleingärten wg. Ausbau B51 Auszahlungen 2015 2018 spätere Jahre 228.220 58.250 272.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 558.470 Vorlagen-Nr.: V/0027/2015 Auskunft erteilt: Herr Hoffmann Ruf: 492-6732 E-Mail: HoffmannJoerg@stadt-muenster.de Datum: 29.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0027/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der zukünftigen Haushaltssatzungen 2018 und spätere Jahre bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Im Rahmen des geplanten Ausbaus der B51 im Bereich der Wolbecker Straße sind Flächen der Kleingartenanlagen Morgensonne und Damaschke betroffen. D ie betroffenen Kleingärten werden komplett oder teilweise entweder dauerhaft für den neuen Straßenquerschnitt bzw. temporär als Arbeitsbereich für den Ausbau der Umgehungsstraße benötigt. Gem. §14 BKleingG ist die Gemeinde für die Beschaffung von Ersatzla nd verpflichtet, wenn im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen Kleingartenpachtverträge gekündigt werden. Daher soll die Kleingartenanlage Damaschke auf der südlich angrenzenden Grünfläche erweitert werden, um den benötigten Ersatz zur Verfügung stellen zu können. Das Ersatzland soll im Regelfall zum Zeitpunkt der Räumung der betroffenen Gärten zur Verfügung stehen. Das Grundstück für die Ersat zgärten befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Münster. Die Nutzung der Fläche als Kleingartenanl a- ge ist bereits im Bebauungsplan Nr. 347 geregelt. Die betroffenen Kleingärten wurden fristgerecht 2014 von der Stadt Münster gekündigt, so dass nun die benötigten Ersatzgärten geschaffen werden müssen. Die Veräußerung und Entschädigung der städtischen Flächen aus den Klei ngartenanlagen Damaschke und Morgensonne an die Bu n- desrepublik Deutschland zum Ausbau der B51, 3. Bauabschnitt wurden im Ausschuss für Liege n- schaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 28.01.2015 in nichtöffentlicher Sitzung mit der Vorlage V/0725/2014 beschlossen. Aufgrund des langjährigen Planungsverfahrens zur B51 wurden die Kleingärtner bereits mehrfach in den letzten Jahren informiert. Zuletzt wurde den Kleingärtnern und Vertretern des Stadtverba n- des der Kleingärtner im Dezember 2014 d er Entwurf zur Erweiterung der Kleingartenanlage D a- maschke vorgestellt. In der Kleingartenanlage Damaschke sind zehn Gärten komplett und acht Gärten zum Teil betroffen. Die Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz sieht südlich der Kleingartenan lage Damaschke 17 neue Gärten vor. Die Anzahl wurde 2010 auch unter Berücksichtigung der beim Bau der B481n betroffenen Kleingartenanlage Friedland ermittelt. In einem ersten Bauabschnitt werden zehn neue Gärten vorbereitet und erhalten entsprechend der Na chfrage eine Erstausstat- tung. Die restlichen sieben Gärten können erst nach Ferti gstellung der B51 hergestellt werden, da der Bereich als Arbeitsraum beim Straßenbau benötigt wird. Der neue Bereich der Kleingartenanlage Damaschke wird an die Wege im Osten und Westen der vorhandenen Anlage angeschlossen. Von dort verläuft ringförmig ein Weg, an dem die neuen 17 Gärten liegen. Die einzelnen Gartenparzellen und die Lauben sind so angelegt, dass die südliche Ausrichtung der Kleingartenanlage bestmöglich genutzt werden kann. Die Wege werden, wie auch in der vorhandenen Anlage, mit einem wassergebundenen Belag ausgeführt. Die Gärten werden innerhalb der Anlage mit einem niedrigen Zaun und einer Hecke vom Weg abgegrenzt. Die G e- samtanlage wird mit einem hohen Zaun und einer entsprechenden Hecke geschützt. Eine zusätzli- che Zufahrt zur Anlage wird auf Höhe des ehemaligen Durchlassbauwerks des Lohhausb aches angelegt. Zum neuen Lauf des Lohhausbaches werden zudem noch weitere Gehölze ang epflanzt. Zwischen den bestehend en Teil der Kleingartenanlage und dem neuen Bereich befi ndet sich der alte Lauf des Lohhausbaches. Er wird zum Teil aufgefüllt und in eine Feuchtwiese / Biotop umg e- wandelt. Der vorhandene Gehölzbestand wird ausgelichtet und verjüngt. Die Einzelgärten er halten jeweils eine Grundausstattung bestehend aus einer Gartenlaube in Holzbauweise mit ca. 24 m² überbauter Grundfläche entsprechend des BKleingG, einschließlich - 3 - V/0027/2015 überdachten Sitzplatzes. Als Dachform ist einheitlich ein Satteldach geplant. Der Haustyp wu rde mit dem Verband und dem Verein abgestimmt. Zudem werden die Hauptgartenwege einschließlich des Laubenzuganges hergestellt. Die Gärten erhalten einen Anschluss an das vorhandene Strom - und Wassernetz der bestehenden Anlage. Die einzelnen Gärten werden durch Spanndrähte abge- grenzt. Jeder Kleingärtner erhält zudem 6 Obstbäume und 6 Beerensträucher. Die Erweiterung der Kleingartenanlage Damaschke soll im 2. Quartal 2015 (Pflanzarbeiten erfo l- gen erst im Herbst) durchgeführt werden. Nach Fertigstellung d es Teilabschnittes der Umgehungsstraße ca. 2018 / spätere Jahre werden die temporär betroffenen Bereiche der Kleingartenanlage wieder hergestellt. Die Einfriedungen und das Wegesystem entlang der B51 werden wieder vervollständigt. Ein Kleingarten wird wied er her- gestellt und erhält eine neue Laube. Die Einfriedungen und Eingrünungen der verkleinerten Gärten werden bearbeitet. Strom- und Wasserleitungen werden an die neue Situation angepasst. Ebenfalls wieder hergestellt werden die betroffenen Flächen in der Kleingartenanlage Morgenson- ne. Dort sind insgesamt Teilflächen von 16 Gärten betroffen. Hier muss nach Fertigstellung der Umgehungsstraße vor allem die Einfriedung der Kleingartenanlage, zwei Lauben und der südliche Zugangsbereich wieder hergestellt werden. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Plan KG94/1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wolbecker Straße
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0027/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37