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3760/2017

Entwicklung der Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 18.01.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2018, TOP 7.7

Anlage 2 Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

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Anlage 1 Fahrradverleihsystem in der Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

2565 Zeichen

Anlage 2: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
Qualitäts-Agreement  
zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen 
(Entwurf Stand: 09.01.2018) 
 
Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt 
Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das 
Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts-
punkten: 
 
1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken 
und Hinweisen: 
- Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen. 
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen. 
- Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß-
gänger) nicht behindert werden. 
- Freihalten von Gehweghinterkanten, um Sehbeeinträchtigten die ungehin-
derte Mobilität zu ermöglichen. 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m. 
2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus-
bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anhang): 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern. 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung. 
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern. 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen. 
3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge-
nehmigen. 
4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort 
vorhanden sein (Umkreis 100 m). 
5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten. 
6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und 
nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 
7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab-
stellung überprüft werden. 
8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe-
nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten 
des Anbieters entfernt. 
9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den 
Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“. 
10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun-
den zu beantworten hat. 
11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen.

Anlage 1 Fahrradverleihsystem in der Stadt Köln

913 Zeichen

§
gezeichnet: Jankowski
Blattgröße: 420x590mm
Dokumentname:
Fahrradverleihsystem Stadt Köln
Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661) Amtsleiter/in (66) 
Herr Leitowgez. ....gez. ....gez. ....
Fahrradverleihsystem Köln
Übersichtskarte Innenstadt
Datum: 16.01.2018
Bezugsmaßstab: 1:15.000
Dokumentpfad: Y:\66\intern\Projekte\Fahrradverleihsystem Stadt Köln.mxd
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Legende
Gebäude
Kirchen/ Denkmäler
Verbotszonen
Zone 3: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und freies Aufstellen von
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorten
Zone 1: keine festen und virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorte
Zone 2: Sondernutzungsgenehmigung für
feste Stationen und Abstimmung von virtuellen
Stationen/ Ausbringungsorten
Grünanlage: feste Stationen nach
Bestimmung/ Abstimmung und keine
virtuellen Stationen/ Ausbringungsorte

Mitteilung Ausschuss

2418 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2018 
 3760/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
 
Entwicklung der Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
In der Stadt Köln gibt es aktuell zwei Anbieter von Fahrradverleihsystemen. Die KVB AG mit Nextbike 
sowie FordPass Bike mit der DB AG. Beide Anbieter kommen heute auf insgesamt ca. 3.300 Räder. 
Die KVB AG verfügt aktuell über ein Flex-System, also das freie Ausleihen und Abstellen im öffentli-
chen Raum. FordPass Bike arbeitet mit virtuellen Stationen, bei denen nur in einem engen Umkreis 
die Räder ausgeliehen und abgestellt werden können bzw. dürfen. 
 
Im vergangenen Jahr sind weitere acht Anbieter von Fahrradverleihsystemen an die Stadt Köln her-
angetreten. Diese kommen überwiegend aus dem asiatischen Raum. 
 
Mit zwei Anbietern wurden bereits intensive Gespräche geführt. Mit ihnen wurde vereinbart, erst im 
Frühjahr 2018 mit dem Fahrradverleih zu beginnen. Die Stadtverwaltung hat hierzu erste Vorgaben 
gemacht, deren Einhaltung von den Unternehmen zugesagt wurde. Gegenwärtig wird eine verbindli-
che Vorgabe für alle Fahrradverleihsysteme erarbeitet. Nach aktuellem Stand geht die Verwaltung 
davon aus, dass in 2018 insgesamt rund 8.000 Leihräder im Stadtgebiet Kölns zur Verfügung stehen 
werden. 
 
Zur Wahrung der Ordnung im öffentlichen Raum sollen konkrete Verbotszonen für Leihräder sowie 
die maximale Anzahl an Rädern definiert werden, die aufgestellt werden dürfen. Dazu hat die Stadt-
verwaltung aktuell bereits entsprechende Vorgaben erarbeitet (siehe Anlage). Räumlich werden sich 
diese an dem Bedeutungsplan der Stadt Köln orientieren und Räume definieren, in denen kein Auf-
stellen von Rädern erlaubt ist bzw. Räume, bei denen eine Genehmigung eingeholt werden muss. 
 
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Regulierung der Anzahl an Rädern pro Standort. Diese soll 
zukünftig, bei freien Systemen, auf maximal fünf Räder begrenzt sein. 
 
Die Verwaltung wird einheitliche Regeln für alle Fahrradverleihsysteme definieren und die Einhaltung 
prüfen. Über die weitere Entwicklung im Bereich der Fahrradverleihsysteme wird die Verwaltung an-
lassbezogen informieren. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Fahrradverleihsystem Köln. Übersichtskarte Innenstadt 
Anlage 2: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3760/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2018
Erstellt
29.11.2017 14:24