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V/0090/2017

Anregung Nr. 2016-00156 Förderung der Sportjugend im SSB Münster e. V. - Aufhebung des Sperrvermerkes

Vorlagen 26.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 15.02.2017, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2121 Zeichen

V/0090/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung Nr. 2016-00156 Förderung der Sportjugend im SSB Münster e. V. - Aufhebung des 
Sperrvermerkes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der in der Etatsitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 23.11.2016 be-
schlossene Sperrvermerk über eine Auszahlung in Höhe von 9.000 € p. a. an den Stadtsportbund 
Münster e. V. wird hiermit aufgehoben. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2017 wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 060
2 
Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 ff. 9.000  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0090/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Paschert 
Ruf: 
492-5890 
E-Mail: 
Paschert@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0090/2017 
Begründung: 
 
Der Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) hat mit der Anregung nach § 24 GO Nr. 2016-00156 die Fi-
nanzierung einer halben Personalstelle für die Projektarbeit in der Sportjugend für 2017 ff. in Höhe 
von 30.000 € beantragt.  
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Etatsitzung am 23.11.2016 diese 
Anregung teilweise aufgegriffen. Danach soll eine Zuwendung in Höhe von 9.000 € p. a. unter dem 
Vorbehalt (Sperrvermerk) gewährt werden, dass sich der Landessportbund NRW mit 21.000 € p. a. 
an der Finanzierung der halben Stelle beteiligt. Letzterer hat nun eine Zusage über eine Zuwendung 
von 17.500 € abgegeben.  
 
Die Förderung von insgesamt nunmehr 26.500 € p. a. ist nach Aussage des SSB gleichwohl ausrei-
chend bemessen, da der fehlende Anteil durch Eigenmittel beigesteuert werden kann. Der Aufhebung 
des Sperrvermerkes und Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 9.000 € steht daher nichts mehr 
im Wege.   
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

15.02.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0090/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37