AN/0321/2021
Antrag der SPD-Fraktion "Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf"
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Antrag SPD - Geschwindigkeiten Zündorf
2107 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 02.02.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.03.2021 hier: Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Maximalgeschwindigkeit in Zündorf auf der Hauptstraße vom Asternweg bis zur Ankergasse, auf dem Loorweg von der Ankergasse bis zum Ortsausgang, auf der Ranzeler Straße bis zum Ortsaus- gang, auf der Schmittgasse von der Ranzeler Straße bis zur Hauptstraße und auf der Wahner Straße bis zum Ortsausgang auf 30 km/h zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Geschwindigkeit auf der Ranzeler Straße vom Ortsausgang Zündorf bis zur ersten Rad- und Feldwegquerung auf 50 km/h herabgesetzt werden. Begründung: Derzeit existiert ein Flickenteppich mit den unterschiedlichsten Geschwindigkeiten auf den Durchgangsstraßen in Zündorf. Die zum Teil bereits bestehenden Reduzierungen auf 30 km/h sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärbar und werden daher nicht akzeptiert. Durch den Beschluss wird für den gesamten Zündorfer Ortskern eine Höchstgeschwin- digkeit von 30 km/h festgelegt. Dies führt zum Schutz der Verkehrsteilnehmer zu Fuß und mit dem Rad sowie insbesondere der vielen Kinder, die die Schulen und Kinderta- gesstätten besuchen. Dies ist auch der Grund dafür, dass es bundes- und europaweit viele Bestrebungen für Tempo 30 in Innenstädten gibt. Freiburg plant dies beispiels- weise für die ganze Stadt. Durch die hohe Belastung und die in vielen Bereichen alternierend parkenden Fahr- zeuge ist eine höhere Geschwindigkeit ohnehin nur selten möglich. Eine unzumutbare Verzögerung für den Durchgangsverkehr entsteht folglich nicht. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0321/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 18.02.2021 11:36