AN/1888/2017
Kosten und Probleme einer Ausgründung der städtischen Wirtschaftsförderung
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Linke Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende der Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 AN/1888/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.12.2017 Kosten und Probleme einer Ausgründung der städtischen Wirtschaftsförderung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen: Mit der Vorlage 3487/2017 übernimmt die Verwaltung die Empfehlung des KPMG-Gutachtens zur Privatisierung der kommunalen Wirtschaftsförderung. Sie schlägt dem Rat vor, zu diesem in der Stadtgesellschaft kontrovers diskutierten Thema eine Tendenzentscheidung mit weitreichenden, weitergehenden Festlegungen zum Verfahren zu fällen. Es gab vor der zu erwartenden Beschlussfassung im Rat keinerlei Gelegenheit, dieses Gutachten in den Fachausschüssen zu beraten und zu bewerten. Oberbürgermeisterin Reker hatte persönlich noch am 30.11. in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses eine solche Beratung in einer gemeinsamen Sondersitzung in Aussicht gestellt. Dass nun eine Tendenzentscheidung herbeigeführt werden soll, ohne den Gremien des Rates auch nur kritische Nachfragen zum Gutachtens zu ermöglichen, bedarf einer Begründung. Dies gilt auch für die Frage, warum das von KPMG am 30.11. fertiggestellte Gutachten den Mitgliedern des Rates und der Fachausschüsse nicht unverzüglich, sondern erst einige Tage nach Fertigstellung zusammen mit der dann bereits erstellten Beschlussvorlage zugestellt wurde. Da die Vorlage der Verwaltung Rat und Stadtgesellschaft über die finanziellen Folgewirkungen der vorgeschlagenen Tendenzentscheidung weitgehend im Dunkeln lässt, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie begründet die Verwaltung (a), dass mit der Beschlussvorlage 3487/2017 eine Entscheidung des Rates ohne vorherige Bewertung des zugrundeliegenden Gutachtens in den Fachausschüssen des Rates vorgeschlagen wird, und (b), dass dieses Gutachten den Mitgliedern des Rates nicht unverzüglich, sondern erst nach Fertigstellung der Beschlussvorlage gemeinsam mit dieser zugänglich gemacht wurde? In der Vorlage und ihrer Begründung werden weite Teile der Gutachterempfehlung übernommen. Nicht übernommen wird jedoch die ausdrückliche Empfehlung der Gutachter nach frühzeitiger Kostentransparenz im Entscheidungsverfahren. Das Gutachten fordert klar: „Insgesamt sind die Kosten einer organisatorischen Änderung der Wirtschaftsförderung frühzeitig, in der Phase der Entscheidungsfindung, zu untersuchen.“ Als Voraussetzung für die Gewinnung von Personal sieht die Verwaltung die Anwendung von „Vergütungsformen außerhalb der Vergütungsstrukturen der Kernverwaltung“. Sie erläutert jedoch nicht, welche dies sind und welche Kosten durch diese auf die GmbH bzw. die Stadt zukommen. 2. Welche Kosten ergeben sich durch a. den Gründungsaufwand der GmbH b. die Vergütung des Geschäftsführer*innen der GmbH c. die Vergütung der Mitarbeiter*innen d. die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates e. die Miet- und Unterhaltungskosten für einen repräsentativen Sitz der zu gründenden GmbH f. die Einrichtung der sog. herausgehobenen Dienststelle sowie der Spiegelreferenten in den Fachämtern und wie verhalten sich diese Kosten zu den bisherigen Kosten des Fachamtes? 3. Wie hoch wird das jährliche Budget der GmbH sein, in welcher Höhe wird der städtische Haushalt jährlich belastet werden und welchen Wert wird die GmbH haben (wir bitten zumindest um Schätzungen und Vergleichszahlen aus anderen Städten) und warum hat die Verwaltung bislang entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Gutachter darauf verzichtet, die Abschätzung der Kosten einer Ausgründung der kommunalen Wirtschaftsförderung in der aktuellen Beschlussvorlage darzustellen oder zumindest in dieser Beschlussvorlage als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu formulieren? In Punkt 6 der Vorlage formuliert die Verwaltung: „Zur Stärkung der Finanzkraft und um die Wirtschaft so eng wie möglich in die Wirtschaftsförderung einzubinden, öffnet sich die Wirtschaftsförderungs-GmbH im weiteren Prozess für Beteiligungen von Netzwerksorganisationen aus der Kölner Privatwirtschaft“, 4. Ermöglicht aus Sicht der Verwaltung diese Formulierung, dass eine Beteiligung solcher Organisationen (z.B. durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder eine Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft) auf Beschluss der Gremien der zu gründenden GmbH ohne eine weitere Beteiligung des Rates vorgenommen werden kann? Laut KPMG-Gutachten ist „eine wesentliche Herausforderung für die Wirtschaftsförderung [..] die Versorgung ansiedlungswilliger Unternehmen mit Flächen“. Hier treten jedoch datenschutzrechtliche Probleme auf, da für Mitarbeiter*innen der zu gründenden GmbH „ein grundsätzlicher Zugang zu den Systemen ohne Einzelfallprüfung der Berechtigung (…) somit aber nicht möglich“ (Punkt 8.3.2.3 Datenschutz/Zugriff auf die Behördenunterlagen, S.82) ist. In der Konsequenz müsste ein Zugriffsrecht für die Mitarbeiter*innen der GmbH auf einschlägige Datenbanken der Stadtverwaltung im Einzelfall beantragt werden. Dies wäre mit hohem bürokratischem Aufwand sowohl für die GmbH wie auch für die städtische Verwaltung verbunden. Wie dieses zentrale Problem gelöst werden könnte, bleibt unbeantwortet. 5. Warum hat die Verwaltung von der KPMG nicht verlangt, diese offenen Fragen im Gutachten klar zu beantworten, und bis wann kann die Verwaltung die Antworten nachreichen? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1888/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.12.2017
- Erstellt
- 13.12.2017 11:51