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AN/1888/2017

Kosten und Probleme einer Ausgründung der städtischen Wirtschaftsförderung

Die Linke. Anfrage nach § 4 14.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 4.4

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5862 Zeichen

An die Vorsitzende der Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 
AN/1888/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.12.2017 
 
Kosten und Probleme einer Ausgründung der städtischen Wirtschaftsförderung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Rates zu nehmen: 
Mit der Vorlage 3487/2017 übernimmt die Verwaltung die Empfehlung des KPMG-Gutachtens zur 
Privatisierung der kommunalen Wirtschaftsförderung. Sie schlägt dem Rat vor, zu diesem in der 
Stadtgesellschaft kontrovers diskutierten Thema eine Tendenzentscheidung mit weitreichenden, 
weitergehenden Festlegungen zum Verfahren zu fällen. Es gab vor der zu erwartenden 
Beschlussfassung im Rat keinerlei Gelegenheit, dieses Gutachten in den Fachausschüssen zu 
beraten und zu bewerten. 
Oberbürgermeisterin Reker hatte persönlich noch am 30.11. in der Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses eine solche Beratung in einer gemeinsamen Sondersitzung in Aussicht 
gestellt. Dass nun eine Tendenzentscheidung herbeigeführt werden soll, ohne den Gremien des 
Rates auch nur kritische Nachfragen zum Gutachtens zu ermöglichen, bedarf einer Begründung. 
Dies gilt auch für die Frage, warum das von KPMG am 30.11. fertiggestellte Gutachten den 
Mitgliedern des Rates und der Fachausschüsse nicht unverzüglich, sondern erst einige Tage nach 
Fertigstellung zusammen mit der dann bereits erstellten Beschlussvorlage zugestellt wurde.  
Da die Vorlage der Verwaltung Rat und Stadtgesellschaft über die finanziellen Folgewirkungen der 
vorgeschlagenen Tendenzentscheidung weitgehend im Dunkeln lässt, bitten wir die Verwaltung 
um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie begründet die Verwaltung (a), dass mit der Beschlussvorlage 3487/2017 eine 
Entscheidung des Rates ohne vorherige Bewertung des zugrundeliegenden Gutachtens in 
den Fachausschüssen des Rates vorgeschlagen wird, und (b), dass dieses Gutachten den 
Mitgliedern des Rates nicht unverzüglich, sondern erst nach Fertigstellung der 
Beschlussvorlage gemeinsam mit dieser zugänglich gemacht wurde? 
In der Vorlage und ihrer Begründung werden weite Teile der Gutachterempfehlung übernommen. 
Nicht übernommen wird jedoch die ausdrückliche Empfehlung der Gutachter nach frühzeitiger 
Kostentransparenz im Entscheidungsverfahren. Das Gutachten fordert klar: „Insgesamt sind die 
Kosten einer organisatorischen Änderung der Wirtschaftsförderung frühzeitig, in der Phase der 
Entscheidungsfindung, zu untersuchen.“ 
Als Voraussetzung für die Gewinnung von Personal sieht die Verwaltung die Anwendung von 
„Vergütungsformen außerhalb der Vergütungsstrukturen der Kernverwaltung“. Sie erläutert jedoch 
nicht, welche dies sind und welche Kosten durch diese auf die GmbH bzw. die Stadt zukommen. 
2. Welche Kosten ergeben sich durch 
a. den Gründungsaufwand der GmbH 
b. die Vergütung des Geschäftsführer*innen der GmbH 
c. die Vergütung der Mitarbeiter*innen 
d. die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates 
e. die Miet- und Unterhaltungskosten für einen repräsentativen Sitz der zu gründenden 
GmbH 
f. die Einrichtung der sog. herausgehobenen Dienststelle sowie der Spiegelreferenten 
in den Fachämtern 
und wie verhalten sich diese Kosten zu den bisherigen Kosten des Fachamtes? 
3. Wie hoch wird das jährliche Budget der GmbH sein, in welcher Höhe wird der städtische 
Haushalt jährlich belastet werden und welchen Wert wird die GmbH haben (wir bitten 
zumindest um Schätzungen und Vergleichszahlen aus anderen Städten) und warum hat die 
Verwaltung bislang entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Gutachter darauf 
verzichtet, die Abschätzung der Kosten einer Ausgründung der kommunalen 
Wirtschaftsförderung in der aktuellen Beschlussvorlage darzustellen oder zumindest in 
dieser Beschlussvorlage als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zu formulieren? 
In Punkt 6 der Vorlage formuliert die Verwaltung: „Zur Stärkung der Finanzkraft und um die 
Wirtschaft so eng wie möglich in die Wirtschaftsförderung einzubinden, öffnet sich die 
Wirtschaftsförderungs-GmbH im weiteren Prozess für Beteiligungen von Netzwerksorganisationen 
aus der Kölner Privatwirtschaft“,  
4. Ermöglicht aus Sicht der Verwaltung diese Formulierung, dass eine Beteiligung solcher 
Organisationen (z.B. durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder eine Erhöhung 
des Eigenkapitals der Gesellschaft) auf Beschluss der Gremien der zu gründenden GmbH 
ohne eine weitere Beteiligung des Rates vorgenommen werden kann?

Laut KPMG-Gutachten ist „eine wesentliche Herausforderung für die Wirtschaftsförderung [..] die 
Versorgung ansiedlungswilliger Unternehmen mit Flächen“. Hier treten jedoch 
datenschutzrechtliche Probleme auf, da für Mitarbeiter*innen der zu gründenden GmbH „ein 
grundsätzlicher Zugang zu den Systemen ohne Einzelfallprüfung der Berechtigung (…) somit aber 
nicht möglich“ (Punkt 8.3.2.3 Datenschutz/Zugriff auf die Behördenunterlagen, S.82) ist. In der 
Konsequenz müsste ein Zugriffsrecht für die Mitarbeiter*innen der GmbH auf einschlägige 
Datenbanken der Stadtverwaltung im Einzelfall beantragt werden. Dies wäre mit hohem 
bürokratischem Aufwand sowohl für die GmbH wie auch für die städtische Verwaltung verbunden. 
Wie dieses zentrale Problem gelöst werden könnte, bleibt unbeantwortet. 
5. Warum hat die Verwaltung von der KPMG nicht verlangt, diese offenen Fragen im 
Gutachten klar zu beantworten, und bis wann kann die Verwaltung die Antworten 
nachreichen? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

19.12.2017 Rat
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1888/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.12.2017 11:51