1333/2020
Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2331 Zeichen
Gez. Blome Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1333/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.05.2020 Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2020, TOP 5.2.1 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen, auf welche die Verwaltung in Ab- stimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) – als Eigentümerin und Betreiberin der ehe- mals städtischen P+R-Anlagen – wie folgt Stellung nimmt: Frage 1: „Inwieweit besteht die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen zu installieren?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die P+R-Anlagen in der Regel kein Dach haben und auf der obe- ren Ebene geförderte Parkplätze betrieben werden. Insofern müsste für jede Anlage einzeln geprüft werden, mit welchem Aufwand eine Installation möglich wäre. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die KVB nicht zusätzlich zur RheinEnergie AG als Stromerzeu- ger am Markt tätig sein soll. Daher sollte eine Prüfung, ob es gegebenenfalls eine wirtschaftlich sinn- volle Möglichkeit zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen gibt, im Verbund mit der RheinEnergie AG erfolgen. Frage 2: „Inwieweit gibt es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung, der KVB oder des NVR diesbezüg- lich?“ Antwort der Verwaltung: Es gibt diesbezüglich weder seitens der Verwaltung noch der KVB aktuell entsprechende Überlegun- gen. Frage 3: „Wie schätzt die Verwaltung eine Realisierbarkeit in Bezug auf den Kosten-/Nutzenfaktor ein? Gibt es hier bereits Berechnungen? Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit dar, wenn die bei der Gebäudewirt- schaft der Stadt üblichen Annahmen zur Bewertung von CO2-Einsparungen angesetzt werden?“ Antwort der Verwaltung: Entsprechend der vorstehenden Antworten hat es noch keine Berechnungen hinsichtlich der Wirt- schaftlichkeit gegeben. Es steht allerdings zu vermuten, dass – aufgrund der fehlenden Flächen (Dach) – die Investitionskosten für die Installation von PV-Anlagen vergleichsweise hoch ausfallen dürften.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Am Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1333/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 06.05.2020 14:25