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1333/2020

Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.05.2020, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2331 Zeichen

Gez. Blome 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 20.05.2020 
 1333/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2020, TOP 
5.2.1 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen, auf welche die Verwaltung in Ab-
stimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) – als Eigentümerin und Betreiberin der ehe-
mals städtischen P+R-Anlagen – wie folgt Stellung nimmt: 
 
Frage 1: 
„Inwieweit besteht die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen zu installieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen. 
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die P+R-Anlagen in der Regel kein Dach haben und auf der obe-
ren Ebene geförderte Parkplätze betrieben werden. Insofern müsste für jede Anlage einzeln geprüft 
werden, mit welchem Aufwand eine Installation möglich wäre. 
 
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die KVB nicht zusätzlich zur RheinEnergie AG als Stromerzeu-
ger am Markt tätig sein soll. Daher sollte eine Prüfung, ob es gegebenenfalls eine wirtschaftlich sinn-
volle Möglichkeit zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf P+R-Parkanlagen gibt, im Verbund mit der 
RheinEnergie AG erfolgen. 
 
 
Frage 2: 
„Inwieweit gibt es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung, der KVB oder des NVR diesbezüg-
lich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gibt diesbezüglich weder seitens der Verwaltung noch der KVB aktuell entsprechende Überlegun-
gen. 
 
 
Frage 3: 
„Wie schätzt die Verwaltung eine Realisierbarkeit in Bezug auf den Kosten-/Nutzenfaktor ein? Gibt es 
hier bereits Berechnungen? Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit dar, wenn die bei der Gebäudewirt-
schaft der Stadt üblichen Annahmen zur Bewertung von CO2-Einsparungen angesetzt werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Entsprechend der vorstehenden Antworten hat es noch keine Berechnungen hinsichtlich der Wirt-
schaftlichkeit gegeben. Es steht allerdings zu vermuten, dass – aufgrund der fehlenden Flächen 
(Dach) – die Investitionskosten für die Installation von PV-Anlagen vergleichsweise hoch ausfallen 
dürften.

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Markt

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Details

Aktenzeichen
1333/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.05.2020
Erstellt
06.05.2020 14:25