AN/0810/2020
Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0810/2020 Stand: 13.05.2022 Sachstandsbericht Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 8.1.12 Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims AN/0810/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich, der durch die Straßen „Am Vorgebirgstor“ „Höninger Weg“, „Vorgebirgsstraße“ sowie im Nordosten den Bahndamm begrenzt wird, ein dauerhaftes Glas- und Flaschenverbot zu prüfen und ggf. sofort umzusetzen. Ausgenommen davon ist der Jean-Löring- Sportpark. Ferner wird die Verwaltung gebeten, insbesondere im Bereich zwischen Klaus -Ulonska- Weg und Vorgebirgsglacisweg insbesondere in den Abendstunden und besonders am Wochenende die Einhaltung der Stadtordnung zu prüfen und ggf. konsequent durchzusetzen. Als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der unhaltbaren Zustände insbesondere im Umfeld des dorti- gen Basketball- und Bolzplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Kapazitäten an Mülleimern zu er- höhen, einen Altglascontainer dort zu platzieren und die dort anzutreffenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch direkte Ansprache davon zu überzeugen, diesen Bereich nicht zuzumüllen. Sachstand 2020 Session-Vorlage 2290/2020 Aufgrund des oben genannten Beschlusses begann der städtische Ordnungsdienst mit einer intensi- veren Bestreifung der Umgebung des Konrad-Adenauer-Tierheims. Insbesondere im Juni wurden bei mehreren Kontrollen des Bolz - und Basketballplatzes jeweils nur wenige Jugendliche angetroffen; teilweise sogar niemand. Anzeigen wurden mangels ordnungswidrigen Verhaltens nicht gefertigt. Auch in den nachfolgenden Wochen wurden nur kleinere Gruppen von Jugendlichen angetroffen. Der Bereich wird dennoch fortlaufend im Rahmen der Kapazitäten kontrolliert. Eine Anfrage bei der Kölner Polizei ergab, dass es in dem Bereich zu einer deutlichen Zunahme illegaler Müllentsorgung gekom- men sei. Der Bereich sei in Bezug auf Drogenhandel und -konsum sowie in Bezug auf Körperverlet- zungsdelikte in der Vergangenheit nicht auffällig geworden. Die Polizei Köln entscheide über die Ver- folgung von Störungen der Sauberkeit und anderen Ordnungsstörungen nach polizeilicher Lagebeur- teilung. Handlungsleitend seien dabei die weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Diese Aufgaben ließen eine häufigere Bestreifung des Bereichs in aller Regel nicht zu. Aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) seien mit insgesamt neun Papierkörben aus reichende Kapazitäten zur Abfallentsorgung vor Ort vorhanden. Gegebenenfalls könne aber noch eine Steigerung der Kapazitä- ten erfolgen. Ein Glas- oder Flaschenverbot kommt für das Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Ein derartiges Verbot setzt voraus, dass bereits das bloße Mitführen von Glasbehältnissen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervorruft und nicht erst die ordnungswidrige Entsorgung des Glases. Es müssen sich daher Hinweise finden, dass jede Person, 2 die Glasbehältnisse in dem entsprechenden Bereich mit sich führt, diese Behältnisse ordnungswidrig entsorgen wird. Alternativ müssen gegenwärtige und erhebliche Gefahren vorliegen, die eine Inan- spruchnahme von sich ordnungsgemäß verhaltenden Personen rechtfertigen können. Hierbei handelt es sich um strenge Anforderungen, die beispielsweise im Kölner Straßenkarneval angesichts der massenhaften und anderweitig unvermeidbaren Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung erfüllt sind. Während nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen diese Voraussetzungen im Kölner Straßenkarneval ausnahmsweise noch erfüllt sind, ist die Situation im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims in ihrem Ausmaß nicht mit den Geschehnissen des Stra- ßenkarnevals vergleichbar. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wäre ein dauerhaftes Mitführungs- verbot von Glasbehältnissen im Umfeld des Konrad-Adenauer Tierheims somit nicht verhältnismäßig. Der Beschluss ist erledigt.
Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0810/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Sauberkeit im Umfeld des Konrad-Adenauer-Tierheims Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Dringlichkei tsantrag auf die Tagesordnung der Si t- zung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15. Juni 2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich, der durch die Straßen „Am Vorgebirgstor“ „Höninger Weg“, „Vorge birgsstraße“ sowie im Nordosten den Bahndamm begrenzt wird, ein dauerhaftes Glas - und Flaschenverbot zu prüfen und ggf. sofort umzusetzen. Au s- genommen davon ist der Jean -Löring-Sportpark. Ferner wird die Verwaltung gebeten, insbesondere im Bereich zwischen Klaus-Ulonska-Weg und Vorgebirgsglacisweg insb e- sondere in den Abendstunden und besonders am Wochenende die Einhaltung der Stadtordnung zu prüfen und ggf. konsequent durchzusetzen. Als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der unhaltbaren Zustände insbesondere im Um- feld des dortigen Basketball - und Bolzplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Kapaz i- täten an Mülleimern zu erhöhen, einen Altglascontainer dort zu platzieren und die dort anzutreffenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch direkte Ansprache davon zu überzeugen, diesen Bereich nicht zuzumüllen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Begründung: Der Platz, der tagsüber gut für sportliche Aktivitäten angenommen wird, hat sich in den Abendstunden zu einem Hotspot von „feiernden“ Jugendlichen und jungen Erwachs e- nen entwickelt. Diese lassen anschließend ihren Müll inklusive Glasflaschen einfach lie- gen oder stehen. Einige zerschlagen zum Teil mutwillig Flaschen, so dass im gesamten Bereich immer wieder Scherben zu finden sind. Besucher des Tierheims, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich Hunde au s dem Tierheim ausführen, konnten in jüngerer Zeit mehrfach nicht verhindern, dass sich die Tiere an den Scherben verletzten. Generell wird der Platz in einem erschreckend vermüllten Zustand hinterlassen. Begründung der Dringlichkeit: Wenn die Maßnahmen noch in dieser Sommersaison dazu führen sollen, dass sich die Situation zum positiven wendet, dann ist ein sofortiger Beschluss notwendig. Eine B e- handlung des Themas erst in der Sitzung am 31. August 2020 würde dazu führen, dass aufgrund eines Antrags frü hestens zum Herbst eine Verbesserung erreicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Ante
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0810/2020
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 14.06.2020
- Erstellt
- 14.06.2020 15:02