Mandari Insight

2655/2017

Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 18.09.2017, TOP 4.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7973 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer  30.08.2017 
 2655/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
 
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der 
Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten 
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.01.2017 
AN/0084/2017 
 
Am 20 12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Satzungsänderung für die Wochenmärkte (3787/2016) 
und die Änderungen der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Wo-
chenmärkten (3779/2016) beschlossen. Mit der Beschlussfassung zu beiden Vorlagen wurden die 
rechtlichen Voraussetzungen für ein unbares Zahlungsverfahren erfüllt, so dass mit der Umsetzung 
begonnen werden kann. Dies wurde notwendig, da die Verwaltung ab dem 01.01.2017 vorsieht, auch 
für die Tagesplatzhändler eine unbare Gebührenerhebung einzuführen und damit das bisherige Bar-
kassierungssystem am Marktstand abzuschaffen. 
 
Die Vorlage wurde kurzfristig beschlossen, um die weiteren verwaltungsinternen Verfahren zügig vo-
ranzutreiben. Dennoch bleiben in der Sache einige Fragen ungeklärt, die durch eine umfassende 
Darstellung (in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2017) geklärt werden sollen. Besonders 
hinsichtlich der Belegungszahlen und der Umstellung auf eine unbare Gebührenerhebung fehlen be-
lastbare Vergleichszahlen 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen sowie darüber hinaus 
gehend um die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Wochenmärkte: 
 
1. Wie gestalten sich die Belegungszahlen der Wochenmärkte im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 
vs. 1. Halbjahr 2017 (aufgeschlüsselt nach Tagesplatzhändlern und Dauerhändlern)? 
 
2. Wie hoch ist die Anzahl der Tagesplatzhändler, die am unbaren Gebührenerhebungsver-
fahren beteiligt sind im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017 
 
3. Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die von einem Einzelplatz auf einen Dauerplatz umge-
stiegen sind? Ergeben sich hierdurch entsprechende Leerstände? 
 
4. Gibt es Akzeptanzprobleme beim neuen Verfahren? Falls ja, wie kann es verbessert wer-
den? 
 
5. Wie entwickeln sich im Zeitraum 2012 bis 2016 der Kostendeckungsgrad der Wochenmärk-
te, die Anzahl der Nutzflächen (pro laufender Meter an die Händler) sowie die Anzahl der 
Warengruppen (Angebotsvielfalt und Angebotsstruktur)?

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zur Frage 1: 
Aktuell (Stand August 2017) sind bei der Marktverwaltung 380 fest zugewiesene Händler und 784 
Tagesplatzhändler registriert. Letztere fahren die Wochenmärkte nur sporadisch und in unregelmäßi-
gen Abständen an. 
 
Im ersten Halbjahr 2016 betrug der Anteil der Tagesplatzvergaben 37,32 %. Für das laufende Jahr 
2017 lässt sich bis dato durch die Umstellung auf das neue stadtweite Kassenverfahren (PSCD) und 
die Einführung des unbaren Zahlungsverfahrens noch nicht ermitteln, wie hoch der Anteil an Tages-
platzvergaben ist. 
 
 
Antwort zur Frage 2: 
Da das unbare Zahlungsverfahren für die Tagesplatzhändler im Echtbetrieb erst seit dem 11.04.2017 
praktiziert wird, kann ein Vergleich mit dem Jahr 2016 nicht erfolgen. In 2016 wurden noch alle Ta-
gesplatzhändler bar kassiert.  
 
 
Antwort zur Frage 3: 
Die Anzahl der Händler, die seit Beginn des Jahres 2017 von einem Tagesplatz auf einen Dauerplatz 
umgestiegen sind bzw. noch umsteigen wollen beträgt 177. Im Vergleich zum Vorjahr (66 Festzuwei-
sungen) ergibt dies eine Steigerung von 168 %. 
 
Leerstände ergeben sich durch einen Wechsel von einem Tagesplatz auf einen Dauerplatz nicht. Der 
Händler bleibt dem Markt auch bei einem Wechsel erhalten. Lediglich durch Kündigungen von Dauer-
standplätzen bzw. einer Geschäftsaufgabe des Händlers ergeben sich Leerstände.  
 
Seit Januar 2017 bis zur Umstellung sind bei der Marktverwaltung 16 Kündigungen eingegangen. Seit 
April 2017 haben die Marktverwaltung 17 Kündigungen erreicht, wobei diese mit unterschiedlichen 
Gründen versehen sind und nicht der Umstellung geschuldet sind. Als Kündigungsgründe wurden 
unter anderem familiäre oder gesundheitliche Gründe angegeben, die Umsätze sind zu gering oder 
die Standgebühren sind zu hoch, um kein Minusgeschäft zu machen. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
 
Mit Beginn des neuen unbaren Zahlungsverfahrens Mitte April 2017 sind folgende Schwierigkeiten 
aufgetreten: 
 
 In den ersten vier Monaten konnten die Rechnungen leider nicht so zeitnah wie erhofft (nach Ab-
lauf des jeweiligen Vormonats) den Händlern zugesandt werden. Ursache hierfür waren diverse 
Abstimmungs- und Erfassungsprobleme im neuen Rechnungssystem, die nunmehr behoben sind. 
 
 In der Verwaltung hat das neue Verfahren zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt. Zum gene-
rellen Verfahren kamen Aufwendungen hinzu, die auf falsch geschriebene und hinterlegte Namen 
und Anschriften zurückzuführen sind, die außerdem mit dem SAP–Kassenverfahren 100%ig 
übereinstimmen müssen. Hervorgerufene Fehlermeldungen können nur über das sog. Fehlerma-
nagement zeitversetzt abgestellt werden. 
 
 Es werden seitens der Händler auch falsche Buchungen beanstandet (z. B. falscher Markt), die im 
Nachhinein durch die Wochenmarktaufsicht und die Verwaltung geprüft und ggfls. - auch bu-
chungstechnisch - korrigiert werden müssen. Sowohl die Aufsicht als auch die Händler selbst 
wurden nochmals auf die sofortige Überprüfung der vor Ort ausgehändigten Erfassungsbelege 
hingewiesen, damit ggf. eine sofortige Stornierung erfolgen kann.

3 
 
Um den Aufwand mittel- bis langfristig zu minimieren, ist die Marktverwaltung weiter bemüht mög-
lichst viele Händler in die Festzuweisung zu überführen. 
 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Die Anzahl der Warengruppen hat sich im Zeitraum 2012 bis 2016 nicht verändert. 
 
Bei den Wochenmarktkunden ist weiterhin in erster Linie das klassische Wochenmarktsortiment Obst 
und Gemüse gefragt, gefolgt von Kräutern, Blumen, Käse, Eier, Fisch, Wurst- und Fleischwaren, 
Backwaren, Textilien, Strickwaren und sonstigen Waren (wie z. B. Süßwarenartikel, Honig, Spielwa-
ren). 
 
In den letzten Jahren ist eine Steigerung der Nachfrage nach zubereiteten Speisen (Reibekuchen. 
Hähnchen, Crepes, Imbiss) sowie Kaffeeausschank zu verzeichnen. 
 
Damit ist eine Steigerung der Aufenthaltsdauer auf Wochenmärkten verbunden. 
 
Nachfolgend sind der Kostendeckungsgrad sowie die Anzahl der zugewiesenen und vereinnahmten 
laufenden Meter der Jahre 2012 - 2016 dargestellt. 
 
 
2016 2015 2014 2013 2012 
 
          
Erlöse 1.471.067 1.486.744 1.552.954 1.443.759 1.476.811 
 
          
Kosten 1.555.706 1.464.962 1.425.058 1.372.582 1.467.865 
 
          
Ergebnis -84.638 21.782 127.897 71.176 8.946 
 
          
KDG 94,56 % 101,49 % 108,97 % 105,19 % 100,61 % 
      
      
      
Anzahl der laufenden Meter 
    
      
 
2016 2015 2014 2013 2012 
 
          
Dauerhändler 449.102 418.329 428.586 451.329 483.078 
 
          
Tagesplatzhändler 285.206 315.893 332.624 268.981 273.690 
 
          
Gesamt lfd. Meter 734.308 734.222 761.210 720.309 756.768 
 
Ein höherer Arbeitsaufwand der Verwaltung für das Produkt Wochenmärkte war für die Einführung 
und Betreuung neuer Märkte, sowie die Vorarbeiten zur Umstellung auf das unbare Zahlungssystem 
für die Tageshändler notwendig. Dies führt zu höheren Kosten in diesem Bereich und damit auch zu 
einer Unterdeckung in 2016.

4 
 
Fazit:  
 
Da, wie zuvor dargestellt, noch Fehlerkorrekturen erforderlich und einiges an Anpassungen vorzu-
nehmen ist, schlägt die Verwaltung vor, dem Ausschuss in der Märzsitzung 2018 einen weiteren 
Sachstandsbericht vorzulegen, um insbesondere die Frage 2 dann umfassend beantworten zu kön-
nen. 
 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

07.09.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2655/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2017
Erstellt
25.08.2017 12:27