2655/2017
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7973 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23/236
Vorlagen-Nummer 30.08.2017
2655/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Wirtschaftsausschuss 07.09.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017
Umsetzung der Marktsatzung und der Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der
Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln
in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26.01.2017
AN/0084/2017
Am 20 12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Satzungsänderung für die Wochenmärkte (3787/2016)
und die Änderungen der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Wo-
chenmärkten (3779/2016) beschlossen. Mit der Beschlussfassung zu beiden Vorlagen wurden die
rechtlichen Voraussetzungen für ein unbares Zahlungsverfahren erfüllt, so dass mit der Umsetzung
begonnen werden kann. Dies wurde notwendig, da die Verwaltung ab dem 01.01.2017 vorsieht, auch
für die Tagesplatzhändler eine unbare Gebührenerhebung einzuführen und damit das bisherige Bar-
kassierungssystem am Marktstand abzuschaffen.
Die Vorlage wurde kurzfristig beschlossen, um die weiteren verwaltungsinternen Verfahren zügig vo-
ranzutreiben. Dennoch bleiben in der Sache einige Fragen ungeklärt, die durch eine umfassende
Darstellung (in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2017) geklärt werden sollen. Besonders
hinsichtlich der Belegungszahlen und der Umstellung auf eine unbare Gebührenerhebung fehlen be-
lastbare Vergleichszahlen
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen sowie darüber hinaus
gehend um die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Wochenmärkte:
1. Wie gestalten sich die Belegungszahlen der Wochenmärkte im Vergleich: 1. Halbjahr 2016
vs. 1. Halbjahr 2017 (aufgeschlüsselt nach Tagesplatzhändlern und Dauerhändlern)?
2. Wie hoch ist die Anzahl der Tagesplatzhändler, die am unbaren Gebührenerhebungsver-
fahren beteiligt sind im Vergleich: 1. Halbjahr 2016 vs. 1. Halbjahr 2017
3. Wie hoch ist die Anzahl der Händler, die von einem Einzelplatz auf einen Dauerplatz umge-
stiegen sind? Ergeben sich hierdurch entsprechende Leerstände?
4. Gibt es Akzeptanzprobleme beim neuen Verfahren? Falls ja, wie kann es verbessert wer-
den?
5. Wie entwickeln sich im Zeitraum 2012 bis 2016 der Kostendeckungsgrad der Wochenmärk-
te, die Anzahl der Nutzflächen (pro laufender Meter an die Händler) sowie die Anzahl der
Warengruppen (Angebotsvielfalt und Angebotsstruktur)?
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Antwort der Verwaltung:
Antwort zur Frage 1:
Aktuell (Stand August 2017) sind bei der Marktverwaltung 380 fest zugewiesene Händler und 784
Tagesplatzhändler registriert. Letztere fahren die Wochenmärkte nur sporadisch und in unregelmäßi-
gen Abständen an.
Im ersten Halbjahr 2016 betrug der Anteil der Tagesplatzvergaben 37,32 %. Für das laufende Jahr
2017 lässt sich bis dato durch die Umstellung auf das neue stadtweite Kassenverfahren (PSCD) und
die Einführung des unbaren Zahlungsverfahrens noch nicht ermitteln, wie hoch der Anteil an Tages-
platzvergaben ist.
Antwort zur Frage 2:
Da das unbare Zahlungsverfahren für die Tagesplatzhändler im Echtbetrieb erst seit dem 11.04.2017
praktiziert wird, kann ein Vergleich mit dem Jahr 2016 nicht erfolgen. In 2016 wurden noch alle Ta-
gesplatzhändler bar kassiert.
Antwort zur Frage 3:
Die Anzahl der Händler, die seit Beginn des Jahres 2017 von einem Tagesplatz auf einen Dauerplatz
umgestiegen sind bzw. noch umsteigen wollen beträgt 177. Im Vergleich zum Vorjahr (66 Festzuwei-
sungen) ergibt dies eine Steigerung von 168 %.
Leerstände ergeben sich durch einen Wechsel von einem Tagesplatz auf einen Dauerplatz nicht. Der
Händler bleibt dem Markt auch bei einem Wechsel erhalten. Lediglich durch Kündigungen von Dauer-
standplätzen bzw. einer Geschäftsaufgabe des Händlers ergeben sich Leerstände.
Seit Januar 2017 bis zur Umstellung sind bei der Marktverwaltung 16 Kündigungen eingegangen. Seit
April 2017 haben die Marktverwaltung 17 Kündigungen erreicht, wobei diese mit unterschiedlichen
Gründen versehen sind und nicht der Umstellung geschuldet sind. Als Kündigungsgründe wurden
unter anderem familiäre oder gesundheitliche Gründe angegeben, die Umsätze sind zu gering oder
die Standgebühren sind zu hoch, um kein Minusgeschäft zu machen.
Antwort zu Frage 4:
Mit Beginn des neuen unbaren Zahlungsverfahrens Mitte April 2017 sind folgende Schwierigkeiten
aufgetreten:
In den ersten vier Monaten konnten die Rechnungen leider nicht so zeitnah wie erhofft (nach Ab-
lauf des jeweiligen Vormonats) den Händlern zugesandt werden. Ursache hierfür waren diverse
Abstimmungs- und Erfassungsprobleme im neuen Rechnungssystem, die nunmehr behoben sind.
In der Verwaltung hat das neue Verfahren zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt. Zum gene-
rellen Verfahren kamen Aufwendungen hinzu, die auf falsch geschriebene und hinterlegte Namen
und Anschriften zurückzuführen sind, die außerdem mit dem SAP–Kassenverfahren 100%ig
übereinstimmen müssen. Hervorgerufene Fehlermeldungen können nur über das sog. Fehlerma-
nagement zeitversetzt abgestellt werden.
Es werden seitens der Händler auch falsche Buchungen beanstandet (z. B. falscher Markt), die im
Nachhinein durch die Wochenmarktaufsicht und die Verwaltung geprüft und ggfls. - auch bu-
chungstechnisch - korrigiert werden müssen. Sowohl die Aufsicht als auch die Händler selbst
wurden nochmals auf die sofortige Überprüfung der vor Ort ausgehändigten Erfassungsbelege
hingewiesen, damit ggf. eine sofortige Stornierung erfolgen kann.
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Um den Aufwand mittel- bis langfristig zu minimieren, ist die Marktverwaltung weiter bemüht mög-
lichst viele Händler in die Festzuweisung zu überführen.
Antwort zu Frage 5:
Die Anzahl der Warengruppen hat sich im Zeitraum 2012 bis 2016 nicht verändert.
Bei den Wochenmarktkunden ist weiterhin in erster Linie das klassische Wochenmarktsortiment Obst
und Gemüse gefragt, gefolgt von Kräutern, Blumen, Käse, Eier, Fisch, Wurst- und Fleischwaren,
Backwaren, Textilien, Strickwaren und sonstigen Waren (wie z. B. Süßwarenartikel, Honig, Spielwa-
ren).
In den letzten Jahren ist eine Steigerung der Nachfrage nach zubereiteten Speisen (Reibekuchen.
Hähnchen, Crepes, Imbiss) sowie Kaffeeausschank zu verzeichnen.
Damit ist eine Steigerung der Aufenthaltsdauer auf Wochenmärkten verbunden.
Nachfolgend sind der Kostendeckungsgrad sowie die Anzahl der zugewiesenen und vereinnahmten
laufenden Meter der Jahre 2012 - 2016 dargestellt.
2016 2015 2014 2013 2012
Erlöse 1.471.067 1.486.744 1.552.954 1.443.759 1.476.811
Kosten 1.555.706 1.464.962 1.425.058 1.372.582 1.467.865
Ergebnis -84.638 21.782 127.897 71.176 8.946
KDG 94,56 % 101,49 % 108,97 % 105,19 % 100,61 %
Anzahl der laufenden Meter
2016 2015 2014 2013 2012
Dauerhändler 449.102 418.329 428.586 451.329 483.078
Tagesplatzhändler 285.206 315.893 332.624 268.981 273.690
Gesamt lfd. Meter 734.308 734.222 761.210 720.309 756.768
Ein höherer Arbeitsaufwand der Verwaltung für das Produkt Wochenmärkte war für die Einführung
und Betreuung neuer Märkte, sowie die Vorarbeiten zur Umstellung auf das unbare Zahlungssystem
für die Tageshändler notwendig. Dies führt zu höheren Kosten in diesem Bereich und damit auch zu
einer Unterdeckung in 2016.
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Fazit:
Da, wie zuvor dargestellt, noch Fehlerkorrekturen erforderlich und einiges an Anpassungen vorzu-
nehmen ist, schlägt die Verwaltung vor, dem Ausschuss in der Märzsitzung 2018 einen weiteren
Sachstandsbericht vorzulegen, um insbesondere die Frage 2 dann umfassend beantworten zu kön-
nen.
gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2655/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.08.2017
- Erstellt
- 25.08.2017 12:27