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2647/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend wilde Müllablerungen rund um Kleingartenanlagen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.08.2023, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4861 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  21.08.2023 
 2647/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus 
der der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend 
wilde Müllablerungen rund um Kleingartenanlagen 
Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt fragen in der Sitzung des Ausschus-
ses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 (AN/0690/2023): 
 
 
1. „Gibt es ein erhöhtes Aufkommen von "Wildem Müll" rund um die Kleingartenanlagen? 
Wenn ja: Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung zur Vermeidung/ Verminde-
rung des illegalen Müllaufkommens, insbesondere rund um Kleingartenanlagen? 
 
2. Welche Anlagen fallen hier besonders auf (positiv wie negativ) und wie erklärt sich die 
Verwaltung dies? 
 
3. Gibt es weitergehende (rechtliche) Maßnahmen, die die Verwaltung zur Müllvermei-
dung vorschlagen würde (z. B. Anschlusspflicht der KG) und wenn ja, welche? 
 
4. In der Pressemitteilung vom 20.04.23 spricht die Verwaltung von Kosten von 13 Mio. 
durch wilden Müll und möglichen Bußgeldern: In wie vielen Fällen wurden Bußgelder 
in 2021/22 verhängt und wie können mehr Verstöße geahndet werden?“ 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Eine nachweisbare Zunahme von wildem Müll in der Nähe von Kleingartenanlagen im Ver-
gleich zu anderen Stellen ist nicht abzuleiten. Das Beschwerdemanagement beim Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln verzeichnet rund um Kleingartenanlagen vereinzelte Beschwer-
den in den letzten Jahren. Dies bestätigen auch die Straßenreinigungskontrolleure beim Ab-
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln. Der AWB Köln, dem städtischen Ordnungsdienst und 
dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt sind ebenfalls keine ausgeprägten Beschwerden o-
der Problemlagen dahingehend bekannt. 
 
Zur Vermeidung und Verminderung von illegalem Müllaufkommen wurde eine Strategie und 
ein Handlungsprogramm gegen Littering aufgesetzt. Der derzeit in Erarbeitung befindliche 
Masterplan Sauberkeit sowie das derzeit in Abstimmung befindliche Zero Waste-Konzept set-
zen hier ebenfalls an.

2 
 
Zu Frage 2: 
 
Mangels ausgeprägter Beschwerden und Problemlagen bzw. angesichts der vereinzelten Be-
schwerden in den letzten Jahren können keine Positiv- oder Negativbeispiele genannt wer-
den. In 2021 gab es keine Anzeigen beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, die wilde Müll-
ablagerungen rund um Kleingartenanlagen betrafen; im Jahr 2022 gingen insgesamt zwei An-
zeigen ein, wovon lediglich eine verfolgt werden konnte und zu einem Bußgeld führte. Diese 
betraf das Umfeld einer Kleingartenanlage. 
 
Zu Frage 3: 
 
Gemäß § 5 der Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln sind nicht-kompostierbare Ab-
fälle nach den Bestimmungen der Abfallsatzung der Stadt Köln zu beseitigen. Organische Ma-
terialen sind im Kleingarten zu kompostieren. Eine Ablagerung der Abfälle im angrenzenden 
Grünbereich ist verboten; für deren Beseitigung haftet der/die Verursacher*in bzw. der Verein. 
 
Mit der Neugestaltung der Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln in 2022 wurden auch 
die Regelungen in § 5 zur Abfallvermeidung und Abfallentsorgung mit den Regelungen in der 
Abfallsatzung der Stadt Köln harmonisiert. Auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung 
soll in 2024 ein angemessener Restmüllanschluss für Kleingärten umgesetzt werden. 
 
Zu Frage 4: 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat stadtweit in 2022 insgesamt in 878 und in 2021 in 374 
Fällen das Wegwerfen von Zigarettenkippen festgestellt und in 2022 1.791 und in 2021 259 
Verursachende von sonstigen Verunreinigungen "auf frischer Tat" angetroffen; die Ordnungs-
widrigkeiten wurden gemäß den Vorgaben des städtischen Verwarnungs- und Bußgeldkatalo-
ges entweder vor Ort durch die Erhebung von Verwarnungsgeldern oder durch die Einleitung 
von Bußgeldverfahren sanktioniert. 
 
Durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wurden stadtweit in 2021 in 78 
Fällen und in 2022 in 135 Fällen Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Davon betraf ein 
Bußgeld das Umfeld einer Kleingartenanlage. 
 
Es könnten mehr Verstöße geahndet werden, wenn die Identität der Verursacher*innen ein-
deutig nachgewiesen werden könnte bzw. diese „auf frischer Tat“ beobachtet werden. Ein-
zelne Hinweise wie Adressaufkleber auf Briefen reichen nicht aus, da dies vor Gericht nicht 
als Beweis gilt. Verstöße müssen bezeugt werden. Die AWB-Mülldetektive und Straßenreini-
gungskontrolleure des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln geben dem Ordnungsdienst 
der Stadt Köln Hinweise, damit Betreffende möglichst während des Verstoßes angetroffen 
werden können und so Fehlverhalten geahndet werden kann. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2647/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.08.2023
Erstellt
17.08.2023 09:40