0166/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 02.12.2025 betr. "Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Mietsysteme", AN/1336/2025
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Anlage - Auszug Mobilitätsausschuss 03.03.2026
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Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 03.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 öffentlich 5.1.3 Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.11.2025 Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Mietsysteme AN/1336/2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sit- zung des Mobilitätsausschusses vom 02.12.2025 betr. "Verkeh rssiche- rungsmaßnahmen durch Mietsysteme", AN/1336/2025 0166/2026 RM Lorenz ist mit der vorliegenden Beantwortung nicht zufrieden und bittet, diese auch dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 22.01.2026 0166/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss 17.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 02.12.2025 betr. "Verkehrssicherungsmaßnahmen durch Mietsysteme", AN/1336/2025 Die Anfrage lautet: 1. Welche Absperrsysteme, provisorische Fahrspurführungen, temporäre Beschilde- rungen, mobile Schutzwände oder sonstiges Inventar zur Einrichtung von Ver- kehrssicherungsmaßnahmen oder Baustellen werden derzeit auf Mietbasis einge- setzt, für welche Zeiträume sind die Mietverträge geschlossen und welche jährli- chen Kosten entstehen dafür? (bitte tabellarische Aufstellung) 2. Gibt es bereits eine Vergleichsanalyse im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsanalyse oder wurde seitens des zuständigen Verkehrsdezernates geprüft, ob eine Kauflö- sung im Sinne der Anschaffung eigenen Inventars im Vergleich zur Mietlösung langfristig wirtschaftlicher wäre, wenn ja, mit welchem Ergebnis (z.B. zu Amortisa- tionszeit, Gesamtkosten über die Vertragslaufzeiten), wenn nein, besteht die Ab- sicht, eine solche Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen? 3. Welche langfristige Strategie verfolgt die Stadt Köln bzgl. provisorischer bzw. dau- erhafter Verkehrssicherungsmaßnahmen? 4. Plant die Verwaltung, bei zukünftigen Maßnahmen von vornherein zu berücksichti- gen, ob eine dauerhafte Lösung günstiger und nachhaltiger wäre? Antwort der Verwaltung: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Innerhalb der Stadtverwaltung mieten verschiedene Ämter bzw. Dienststellen eigen- ständig bedarfsgerechte Systemlösungen bei Spezialfirmen. Eine zentrale Koordina- tion für die Stadtverwaltung ist nicht vorhanden. Der gewünschte Überblick der aktuell angemieteten Absperrsysteme etc. kann somit ohne einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht gegeben werden. Der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement führt verkehrssichernde Maßnahmen in Eigenleistung durch. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Erstsicherung von Gefahrenstellen. Verkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. bei Baumaßnahmen und / 2 oder Veranstaltungen erforderlich, gehören nicht zu den Aufgaben des Bauhofes. Le- diglich in Amtshilfe unterstützt der Bauhof im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Ordnungsdienste (Amt für öffentliche Ordnung, Polizei) und andere Dienststellen (z. B. Bauaufsichtsamt, Amt für Straße und Radwegebau, Stadtentwässerungsbetriebe) bei deren Aufgabenwahrnehmung. Für die o. g. Aufgaben hält der Bauhof Absperreinrichtungen wie z. B. VZ 600 StVO (Absperrschranken) und / oder VZ 605 StVO (Absperrbaken) sowie in einem geringen Umfang Bauzäune (zum Absichern von kleinräumigen Bereichen) vor. Diese Absperreinrichtungen erfordern regelmäßige Prüfungen, Reparaturen, Ersatz- teilhaltung, Reinigung, Dokumentation und geschultes Personal. Der Umfang dieser Elemente ist durch die vorhandenen Lagerkapazitäten auf den Bauhöfen und Res- sourcen begrenzt. Die in der Anfrage beschriebenen Verkehrsleitsysteme, mobile Schutzbarrieren oder modulare Absperrtechnik sind für die Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich. Es er- folgt keine Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen durch den Bauhof. Ausgenommen davon ist der Bereich Markierung und Beschilderung. Dieses Sachge- biet beauftragt analog zu den anderen Baubereichen des Amtes für Verkehrsmanage- ment im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen Fachunternehmen mit der bauzeitlichen Verkehrssicherung. Dabei erfolgt die Beauftragung in der Regel nicht di- rekt an das Verkehrssicherungsunternehmen. Die Leistung ist Bestandteil der Ge- samtmaßnahme. Die individuellen Bauabläufe bedingen ebenfalls individuelle Maß- nahmen der Verkehrssicherung. Eine Trennung der Gewerke ist unwirtschaftlich, bin- det zusätzliche Ressourcen bei den auftraggebenden Dienststellen. Auch aufgrund des überdurchschnittlich hohen Koordinationsaufwandes erhöht sich das Risiko, dass im Schadensfall Regressansprüche gegenüber der Stadt Köln geltend gemacht wer- den. Art und Umfang der unterschiedlichen, städtischen Baumaßnahmen sind sehr hetero- gen, sodass eine dauerhafte Vorhaltung weiteren Absperrmaterials nicht sinnhaft ist. Auf Grund des dargelegten Sachverhaltes ist aktuell nicht geplant, weitere Absperrein- richtungen dauerhaft zu beschaffen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0166/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.03.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 11:00