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V/0635/2017

Ökologische Verbesserung der Hunnebecke

Vorlagen 26.07.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 12.09.2017, TOP 6.14

Beschlussvorlage

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AUKB_V_0635_2017_Hunnbecke_Anlage

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Beschlussvorlage

5353 Zeichen

V/0635/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ökologische Verbesserung der Hunnebecke 
Durchlass B 54 und Sekundäraue 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung [WL58 (P)2016] vom Oktober 2016 
und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2,3 Mio € ent-
stehen.  
Dem gegenüber stehen Fördermittel des Landes in Höhe von 80 % der förderfähigen Baukosten.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnahme 0010 Gewässer, Umbau/ Ökol o-
gische Verbesserung   
  Durchlass 
und Polder 
Auszahlungen   2017 
2018 
100.000 
2.200.000 
 
Einzahlungen   2017 
2018 
80.000 
1.760.000 
 
Saldo  460.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0635/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0635/2017 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -2017 bzw. im Haushalts-
planentwurf 2018 bei der o.  g. Produktgruppe veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus 
erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget des Tiefbauamt es im Rahmen der flexiblen 
Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 201 8 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Baubeschluss zur ökologischen Verbesserung der Hunnebecke wurde mit der Vorlage 
V/0915/2016 am 01.12.2016 im AUKB eingeholt. 
 
Im Verlauf der weiteren Ausführungsplanung ergaben sich bedingt durch die schwierigen Bodenver-
hältnisse Probleme mit dem geplanten, geschlossenen Bauverfahren für den Durchlass Hunneb e-
cke. Ein externer Gutachter wurde eingeschaltet und die offene Bauweise als geeignetes Verfa hren 
ermittelt.  
Zusätzlich führte die  gute Konjunktur im Bausektor zu erheblichen Kostensteigerungen in den let z-
ten Monaten gegenüber den im Baubeschluss von 2016 genannten Kosten.  
 
Bei den im Baubeschluss von 2016 angesetzten Kosten in Höhe von 950.000,00 € fanden die nun 
zu betrachtenden technischen Aspekte zum Bau des Durchlasses keine Berücksichtigung, zudem 
basierten die angesetzten Kosten auf einem 2 Jahre alten Preisniveau.  
Die maßgeblichen Punkte für die Kostensteigerung sind: 
 
 Sehr hohe Aufwendungen für die Verkehrslenkung während d er Bauzeit da die Bundesauto bahn 
A1 und Bundesstraße B54 betroffen sind 
 Hohe Aufwendungen für den Verbau und die Wasserhaltung der Baugruben 
 Wiederherstellung der Straßenkörper  
 Bau im 2 Schichtbetrieb zur Einhaltung der Bauzeiten 
 Vorgegebene Bauzeit für die Querung B54, Sommerferien 2018 
 Errichtung der verkehrslenkenden Maßnahmen in Nacht- und Wochenendarbeit 
 Allgemeine Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen im Tiefbausektor 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Beschlussfassung.  
 
Der Baubeginn ist für April/ Mai 2018 geplant. Die geschätzte Bauzeit liegt bei 4 Monaten. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird in Abstimmung mit der Unteren Verkehrsbehörde 
(Ordnungsamt), der Oberen Verkehrsbehörde (RP Münster), der Polizei, Feuerwehr und dem Stra-
ßenbaulastträger (Straßen NRW) festgelegt. 
 
4.  Beiträge Dritter/ Zuschüsse 
 
Das Gesamtpaket zur ökologischen Verbesserung an der Hunnebecke ist nach dem Förderprogramm 
„Lebendige Gewässer“ zuwendungsfähig.  
Die Bezirksregierung hat die Förd erfähigkeit festgestellt und eine 80 %ige Förderung in Aussicht g e-
stellt. Der Zuwendungsgeber wurde über die Kostensteigerung informiert.

- 3 - 
V/0635/2017 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
 
Der Bau des Durchlasses, des Polders und die ökologischen Verbesserungen an der Hunnebecke 
wurden gem. § 68 WHG am 23.12.2016 bei der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vorgelegt. 
 
Der geplante neue Durchlass liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW und wird nach 
Bau kostenfrei übergeben. 
 
Die Unterhaltung des Durchlasses wie auch der Hunnebecke und der neu zu schaffenden Retention-
saue liegen beim Wasser- und Bodenverband Havixbeck/ Roxel. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die liegenschaftlichen Regelungen sind noch nicht vertraglich abgeschlossen.  
Für die Durchführung der Maßnahme ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers auf der Sü d-
seite der B54 notwendig. Die Verhandlungen laufen und werden voraussichtlich im Herbst 2017 a b-
geschlossen. 
 
7. Sonstiges 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden  entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
Der Arbeitskreis Hunnebecke wird fortlaufend über den Stand des Planungsprozesses informiert. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage: Lageplan WL58 (P) 2016; Blatt 3

AUKB_V_0635_2017_Hunnbecke_Anlage

1256 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 
$UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 314_051WL 58 (P) 2016
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Planung
Plot 11.07.2017
Hunnebecke - Waltruper Weg
WL 332324
1 : 500+×KHQ1 : 1 : 
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
Lageplan
03.20156DDWU×ZH09.2016Scheloch
Stadtteil NienbergeBezirk WestW DN 300FH
Telekomkabel / Unity MediaRWE - Kabel
*HZÅVVHUMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGASG DN 300Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWXMittelwasserrinne
%ÅXPH%HZXFKV%×VFKXQJNiedrigwasserrinne
Rammkernsondierung
1ÅFKVWH+×KHQERO]HQMB 4011  9  5225NHN + 80,843 m/%UÝFNHÝEHU%MB 4011  9  5288NHN + 72,818 m:DOWUXSHU:HJ%DFKEUÝFNH
leichte bzw. schwere RammsondeRKSDPL DPH 
Totholzelemente
$QWUDJDXI3ODQJHQHKPLJXQJˆ:+*
Wasserlauf-Nr. 332324
'XUFKODVVQHXEDXXQG×NRORJLVFKHVerbesserung mit Ausbildung einer6HNXQGÅUDXHDQGHU+XQQHEHFNHBereich B54 Nienberge22.12.20156DDWU×ZH
*HZÅVVHUSURILO$QSDVVXQJ*HOÅQGH9HUGÅPPXQJDOWHU'XUFKODVVScheloch30.03.2017

Beratungsverlauf (2)

07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Waltruper Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0635/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37