2329/2021
Gleichstellung bei Toilettengebühren
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3777 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 31.08.2021 2329/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 Gleichstellung bei Toilettengebühren hier: Anfrage der AfD Fraktion AN/1429/2021 Mit Schreiben vom 15.06.2021 stellte die AfD Fraktion unter der Vorlagen-Nummer AN/1429/2021 eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Sitzung am 21.06.2021. 1.) Wie viele Toiletten sind im Stadtgebiet mit einer Toilettennutzungsgebühr versehen? 2.) Wie sind die hygienischen Zustände der Toiletten (anhand von Beschwerden/ Sauberkeit/ Un- geziefer etc.)? 3.) Wo werden Beschwerden über die Sauberkeit von öffentliche Toiletten gesammelt? 4.) Welche Hintergründe haben die Gebühren bei Frauentoiletten? 5.) Welche Konzepte gibt es in der Zukunft, die Toilettennutzung von öffentlichen Toiletten gänz- lich kostenfrei oder mit einem geringeren Betrag, der geschlechtsunabhängig ist, zu versehen Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung Antwort zu Frage 1: 17 Toilettenanlagen sind gebührenpflichtig. Davon sechs Stein-auf-Stein Anlagen und 11 City-WC- Anlagen. Antwort zu Frage 2: Auf Grund einer zweimaligen Reinigung pro Tag (7 Tage pro Woche) kann der hygienisch gute Zu- stand gehalten werden. An allen Standorten kommt es regelmäßig zu größeren Verschmutzungen und teilweisem Drogenkonsum. Aktuell sticht aber kein Standort außergewöhnlich hervor. Antwort zu Frage 3: Sowohl bei der Verwaltung als auch bei der AWB sind entsprechende E-Mail Postfächer eingerichtet. Zentrale Beschwerden werden an diese Bereiche weitergeleitet. Antwort zu Frage 4: Zunächst ist festzuhalten, dass alle City-WC Anlagen (CWC) als barrierefreie Unisextoiletten mit Wi- ckeltisch ausgestaltet sind. Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2013 (Vorlagen-Nummer 2 2594/2013) zur Umsetzung eines städtischen Toilettenkonzeptes wurden vier Arten von CWC Anla- gen eingeführt. Dies sind: 1. Einraumanlage und 2. drei Zweiraumanlagen: - Unisex mit einem Urinal, - einer Urinalrinne, - zwei Urinalrinnen. Die beiden kürzlich errichteten CWC Anlagen besitzen zusätzlich zu den Piktogrammen für Männer und Frauen auch das Piktogramm Divers auf der Unisextoilette. Alle Unisextoiletten sind bezahlpflichtig, seit 2015 unverändert 0,50 € pro Benutzung. Neben der not- wendigen Teilfinanzierung des Projektes ermöglicht die Erzielung von Einnahmen als Betrieb gewerb- licher Art den sogenannten Vorsteuerabzug. Der Rat hat 2013 beschlossen, dass die Zweiraumanla- gen mit kostenfreiem Urinal dort errichtet werden, wo es Probleme mit „Wildpinkeln“ gibt. Dadurch liegt eine Ungleichbehandlung beim Urinieren vor, welche der Rat als ordnungspolitische Maßnahme in Kauf genommen hat, da ein kostenpflichtiges Urinal schlicht nicht angenommen und damit das Problem nicht beseitigt wird. Bei der Anlage im Beitrag des Morgenmagazins handelt es sich um eine Zweiraumanlage an der Markmannsgasse, welche auf Grund der räumlichen Nähe zum Rhein und zum Heumarkt entspre- chend mit einem kostenlosen Urinal ausgestattet wurde. Dieses hat seit Errichtung das Wildpinkeln, gerade bei Großereignissen, deutlich reduzieren können. Antwort zu Frage 5: Eine Gebührenfreiheit ist wegen der vorgenannten Einnahmeerzielungsabsicht und der negativen Auswirkungen auf die Refinanzierung des Projektes nicht geplant. Durch die Ausgestaltung als Unisextoilette ist die Gebührenerhebung bereits geschlechtsunabhängig. Lediglich die zusätzlichen, kostenlosen Urinale stellen eine ordnungspolitisch begründbare Ungleichbehandlung dar. Gez. i.V. Greitemann für Dez III
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2329/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 07:36