Mandari Insight

V/0380/2009

Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013

Vorlagen 27.05.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 23.06.2009, TOP 6.7

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.1

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Ansehen

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.3

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Ansehen

Vorlage Nr. 380-2009, Anlage 1

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Ansehen

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.2

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Ansehen

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.1

38 Zeichen

Anlage 3.1 zur Vorlage Nr. V/0380/2009

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.3

38 Zeichen

Anlage 3.3 zur Vorlage Nr. V/0380/2009

Vorlage Nr. 380-2009, Anlage 1

5808 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0380/2009 
 
Entsprechend dem Beschluss zu Punkt 2.2 der Vorlage V/0997/2008/E1 wird dieser Antrag 
nicht gesondert aufgegriffen. 
 
32.21.00.510  06.04.2009 
Frau Kopp  492-32 56 
 
 
 
 
 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2008
 
Unfälle vermeiden – Geschwindigkeitsbegrenzungen nachhaltig durchsetzen  
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
Im Rahmen der Beschlussvorschläge der Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des 
Masterplanes…“ hat die Verwaltung empfohlen, anstelle von ortsfesten 
Geschwindigkeitsüberwachungen ein 2. mobiles Geschwindigkeitsüberwachungssystem zu 
beschaffen. Diese Beschlussempfehlung und somit der Abweichung von der gutachterlichen 
Aussage des GDV lagen primär wirtschaftliche Erwägungen zugrunde.  
 
Mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2008 wird nunmehr die Beschlussempfehlung an 
den Rat gegeben, an Unfallhäufungsstellen und –linien „ortsfeste Starenkästen“ zu 
installieren. 
  
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Im Hinblick auf die bedrohliche Verkehrsunfallstatistik in Münster hat die gutachterliche 
Unfallanalyse der GDV Geschwindigkeitsüberwachungen durch stationäre Anlagen im 
Bereich von definierten Unfallhäufungsstellen und –linien sowie die Intensivierung der 
ergänzenden stadtweiten mobilen Kontrollen empfohlen.  
 
Damit soll nicht nur gegen die Unfallursache „Überhöhte Geschwindigkeit“ vorgegangen 
werden, sondern es sollen auch die Unfallfolgen minimiert werden, denn hohe 
Fahrtgeschwindigkeiten bedingen längere Reaktions- und Bremswege und somit höhere 
Kollisionsgeschwindigkeiten. Diese wirken sich wiederum negativ auf die Schwere der 
Unfälle aus. 
 
Zurzeit ist seitens des Ordnungsamtes der Stadt Münster lediglich ein mobiler Radarwagen 
im Einsatz, dessen Kapazität mehr als ausgeschöpft ist. Eine regelmäßige Anfahrt aller 
Messplätze kann bereits jetzt aufgrund der Priorisierung der Messplätze an 
Unfallhäufungsstellen und –linien nicht mehr gewährleistet werden. 
 
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind im Stadtgebiet nicht vorhanden. 
Dies hat den Hintergrund, dass stationäre Anlagen lediglich im Nahbereich wirken. Der 
Verkehrsteilnehmer stellt sich mit der Zeit auf das Vorhandensein der Überwachungsanlage 
ein und reduziert punktuell seine Fahrtgeschwindigkeit, um nach dem Passieren der Anlage 
zu seinem ursprünglichen Fahrverhalten zurückzukehren. An Kreuzungen ohne 
Signalisierung hat sich diese Methode als sehr wirksam herausgestellt, jedoch trifft dies an  
Unfallhäufungslinien, soweit nicht mehrere Überwachungsanlagen aufgestellt werden, nur 
eingeschränkt zu.

Die Einrichtung von stationären Überwachungsstandor ten und dessen Betrieb ist sehr 
kostenintensiv. Während für eine mobile Geschwindig keitsüberwachungsanlage nur einmalig 
der Kaufpreis von ca. 72.000 € zu kalkulieren ist u nd die laufenden Betriebskosten eher 
gering sind, entfallen auf stationäre Überwachungsa nlagen bei einer Überwachungsanlage 
(Innenteil) und acht Überwachungsmessplätzen mindes tens die dreifachen Kosten von ca. 
202.640 €. Es kann dann jeweils nur ein Standort „scharf“ geschaltet werden.   
 
Wie in der Vorlage zur Fortschreibung des Masterpla nes berichtet, ist vorgesehen in einer 
definierten Zeitabfolge in den nächsten Jahren eine n großen Teil der Lichtsignalanlagen im 
Stadtgebiet an den Verkehrsrechner anzupassen. Unte r Berücksichtigung einer wirksamen 
an die jeweilige zulässige Höchstgeschwindigkeit an gepassten Grünen Welle, der 
vorgesehenen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen und zeitgleicher wirksamer 
Öffentlichkeitsarbeit kann davon ausgegangen werden , dass die Überwachung einiger 
Standorte im Zeitablauf nicht mehr notwendig ist, d a das Ziel der Senkung der 
Fahrtgeschwindigkeit erreicht wurde. Anderorts ist aber ggfs. die Neueinrichtung von 
Messplätzen dringend notwendig. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass für die Laufzeit 
des Verkehrssicherheitskonzepts 2009 – 2013 bis zu zehn Standortwechsel der 
Überwachungsanlagen notwendig werden. Damit 
 würden zusätzliche Kosten von ca.  
127.383 € entstehen. Derartige Kosten entstehen für die mobile Überwachungsanlage nicht. 
 
Für die Anschaffung von stationären Überwachungsanlagen und für die erste Einrichtung der 
Messplätze sind Kosten von 202.640 € einzukalkulier en. Für die Laufzeit des 
Verkehrssicherheitskonzepts 2009 – 2013 entstehen w eitere Kosten von 127.383 €. 
Insgesamt entstehen demnach Kosten von ca. 330.023 € für die stationären 
Überwachungsanlagen ohne die laufenden jährlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. 
 
Sowohl bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs anlage als auch bei den stationären 
Anlagen entstehen jährliche Betriebskosten (z. B. W artung, Eichung). Während auf eine 
mobile Überwachungsanlage lediglich geringe Kosten von ca. 2.000 € entfallen, sind für 8 
 
Überwachungsstandorte und einem Innenteil wesentlic h höhere jährliche Betriebskosten 
anzurechnen, da alle Standorte und auch das Innente il eich- und wartungspflichtig sind. Für 
die stationären Anlagen sind Betriebskosten in Höhe von ca. 12.000 € jährlich zu erwarten.  
 
 
Ergebnis: 
  
Feste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind geei gnet, im Nahbereich der 
Anlage die Fahrgeschwindigkeit wirksam zu reduziere n. Für den Zeitraum von fünf 
Jahren (Verkehrsicherheitsprogramm 2009-2013) sind diese jedoch, wie oben 
dargestellt,  aufgrund der in diesem langen Zeitrau m mehrfach notwendigen 
Standortwechsel, im Vergleich zu einem mobilen Gesc hwindigkeitsmesssystem 
wesentlich kostenintensiver. Der Einsatz von sogena nnten „Starenkästen“ im 
Stadtgebiet kann deshalb nur erfolgen, wenn auch di e Mehraufwendungen von ca. 
258.000 € zzgl. der Betriebskosten für 2009-2013 in  Höhe von 50.000 € bereitgestellt 
werden.  
 
 
 
 
 
gez. 
Schulze-Werner

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.2

38 Zeichen

Anlage 3.2 zur Vorlage Nr. V/0380/2009

Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 2

1340 Zeichen

Anlage 2  zur Vorlage Nr. V/0380/2009 
 
Städtevergleich 
 
 
 
  
Stadt Einwoh-
nerzahl 
Mobile Anlagen Stationäre Anlagen 
Aachen 258.000 2 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Heckanlage 
8 Standorte mit 4 Innenteilen 
Bielefeld 326.000 2 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Heckanlage 
2 Standorte mit 6 Innenteilen 
(1. Standort auf der A2 
ausgestattet mit 4 Innenteilen  
2. Standort auf der B61N 
ausgestattet mit 2 Innenteilen) 
 
   Truvelo Standorte (keine  
   Angabe) 
7 Truvelo Innenteile  
Dortmund 586.900 3 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Heckanlage 
 
1 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Front- und 
Heckanlage 
3 Standorte mit 3 Innenteilen 
Osnabrück 170.000 2 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Heckanlage 
1 Radareinsatzcontainer  
3 Standorte 
   (keine Angabe zu der  
   Anzahl der Innenteile) 
Wuppertal 355.000 3 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Heckanlage 
1 Radarwagen mit Front- und 
Heckanlage 
39 Standorte  
     (keine Angabe zu der  
     Anzahl der Innenteile) 
Münster 
Stand 
01.05.09 
272.900 1 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Front- und 
Heckanlage 
1 Standort mit 1 Innenteil  
   (Überwurf A43 / A1) 
Münster 
beabsichtigt 
 
272.900 1 Radarwagen Traffipax 
Speedophot mit Front- und 
Heckanlage 
1 Radarwagen mit  Heckanlage 
1 Standort mit 1 Innenteil  
   (Überwurf A43 / A1)

Beschlussvorlage

8337 Zeichen

V/0380/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013 
hier: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (siehe Ziffer 9. der Vorlage V/0997/2008/1) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Bericht der Verwaltung zu dem empfohlenen Geschwindigkeitsüberwachungssystem wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 0203 (Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten) in 
Höhe von 72.000 € für die Beschaffung eines zweiten mobilen Geschwindigkeitsüberwa-
chungssystems (Haushaltsplan, Band 2, Seite 170, Zeile 9 - Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen, 2. Geschwindigkeitsüberwachungssystem) wird aufgehoben.  
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0997/2008/1 am 13.05.09 die „Fortschreibung des 
Masterplanes 2008 und Aufstellung eines Ve rkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013“ 
beschlossen. Unter Ziffer 9. (Ziffer 8 der Vorlage a.F.) werden einmalig 72.000,00 € zur Beschaf-
fung eines zweiten mobilen Geschwindigkeitsüberwachungssystems bereitgestellt.  
Bei der Entscheidung zur Beschaffung eines mobilen statt eines stationären Überwachungssys-
tems lag dem Rat zur Vorlage V/0997/2008/1 eine Stellungnahme der Verwaltung vor ( Anlage 1). 
Dort wird erläutert, aus welchen Gründen eine mobile Anlage für den Einsatz im Stadtgebiet Müns-
ter  einem stationären System vorgezogen wird. Eine stationäre Überwachungsanlage wirkt nur auf 
einen relativ begrenzten Straßenabschnitt vor und nach der Anlage, da sich die Verkehrsteilneh-
mer auf die vorhandene Anlage einstellen und nach dem Passieren zu dem ursprünglichen Fahr-
verhalten zurückkehren. Um einen Effekt zugunsten der Verkehrssicherheit zu erzielen, müssten 
im Stadtgebiet Münster daher mindestens acht Anlagen installiert werden, deren Standorte in Ab-
hängigkeit vom Baufortschritt des Verkehrssicherheitsprogramms für die großen Verkehrsachsen  
Vorlagen-Nr.: 
V/0380/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel 
Frau Kopp 
Ruf: 
492 32 80 
492 32 56 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Kopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0380/2009 
 
regelmäßig verändert werden müssten. Hierzu wären jeweils kostenträchtige Baumaßnahmen er-
forderlich. Bei einem mobilen System entfällt dieser Aufwand. Neben der Einsatzflexibilität besteht 
für mobile Anlagen erfahrungsgemäß nur ein geringes Vandalismusrisiko. Unter Abwägung der 
Investitions- und Unterhaltungskosten, der Flexibilität sowie dem auf fünf Jahre begrenzten Einsatz 
der zusätzlichen Überwachung, beabsichtigt die Verwaltung, eine mobile Anlage zu beschaffen.  
 
Für das mit dem Polizeipräsidium Münster abgestimmte Votum zugunsten eines mobilen Ge-
schwindigkeitsüberwachungssystems sprechen daher die oben genannten Erwägungen. 
 
Der Rat hat mit dem Haushaltsbeschluss am 25.03.09 einen Sperrvermerk über diese Haushalts-
position beschlossen. In der Sitzung am 13.05.09 wurde der Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu 
Ziffer 9. (Ziffer 8 der Vorlage a. F.) des Verkehrssicherheitsprogramms mehrheitlich beschlossen. 
Demnach wurde die Beschaffung eines weiteren Geschwindigkeitsüberwachungssystems unter 
den Vorbehalt einer erneuten Diskussion über die Notwendigkeit der Beschaffung und die Art und 
Weise des ggf. zu  beschaffenden  mobilen Systems  im Ausschuss für  Personal,  Recht  und  
Ordnung gestellt. Nach dieser Beratung könne dann im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften über eine Entsperrung der Haushaltsmittel entschieden werden. 
 
Rahmenbedingungen
 
 
Zur Notwendigkeit einer zumindest für die Dauer der Umsetzung des Verkehrssicherheitspro-
gramms intensivierten Geschwindigkeitsüberwachung wird auf die umfangreichen gutachterlichen 
Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus der Sicher-
heitsanalyse vom 25.08.2008, Seite 69, verwiesen.  Der GDV empfiehlt, die Geschwindigkeits-
überwachung im Stadtgebiet Münster zu intensivieren.  
 
Der Umfang der Geschwindigkeitsüberwachung in Münster im Vergleich zu einigen Städten wird in 
der Anlage 2 dargestellt. Mündliche Anfragen in weiteren Städten bestätigten die dargestellte 
Tendenz, nach der die Stadt Münster bislang eine vergleichsweise zurückhaltende Überwa-
chungspraxis ausübt.  
 
Die Realisierung aller baulichen und signaltechnischen Optimierungen des Verkehrssicherheits-
programms wird voraussichtlich fünf Jahre in Anspruch nehmen. Aufgrund der Basis der gutachter-
lichen Empfehlungen des GDV ist zumindest für diesen Zeitraum eine zusätzliche Überwachungs-
anlage notwendig. Die Verwaltung wird entsprechend des Ratsbeschlusses vom 13.05.09 (Ziffer 7 
der Vorlage V0997/2008/1) im Rahmen der jährlichen Berichterstattung den zuständigen parla-
mentarischen Gremien über die Ergebnisse und die Wirkungen der Verkehrsüberwachung berich-
ten. 
 
Systemdarstellung der verschiedenen Geräte
 
 
Nach einer technischen Vorauswahl kommen auch unter Berücksichtigung der bei der Stadtver-
waltung Münster bereits im Einsatz befindlichen Technik (Traffipax SpeedoPhot im Radarwagen) 
grundsätzlich drei Überwachungssysteme in Betracht. Alle drei Überwachungssysteme sind Ra-
daranlagen, deren Einsatz sich vielerorts über Jahre bewährt hat und die vor allem dem heutigen 
Stand der Technik (Digitaltechnik) entsprechen. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind 
mit der vorhandenen Software zur Bildauswertung kompatibel und könnten in die Arbeitsabläufe 
integriert werden.

- 3 - 
V/0380/2009 
 
1. Traffipax SpeedoPhot  für den Einsatz im Radarwagen (Anlage 3.1) 
Das Traffipax SpeedoPhot System ist fest im Heck eines Fahrzeugs eingebaut.  
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich, 
- Geeigneter Stellplatz für Fahrzeug und Messbereich der Radaranlage (ca. 8 Meter) notwendig, 
- Aufbau nicht notwendig, da Festeinbau, 
- Ausrichtung des Fahrzeugs notwendig (ca. 5 Minuten), 
- Gut gegen Witterung und Vandalismus geschützt.  
 
2. Radareinsatzcontainer SpeedoGuard (Anlage 3.2) 
Das SpeedoGuard Sys
tem ist fest in einem stabilen Metallcontainer eingebaut, der mit einem 
Fahrzeug zum Messplatz gebracht, ausgeladen und auf Rollen am Einsatzort positioniert wird.  
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich,  
- Schneller Aufbau (ca. 10 Minuten), da Geräte im Metallcontainer fest eingebaut sind, 
- Gut gegen Witterung und Vandalismus geschützt, 
- Einsatz auch an Messplätzen mit hohem Parkdruck oder geringen Stellmöglichkeiten für ein 
Fahrzeug möglich, da nur ein geringer Stellplatzbedarf besteht. 
 
3. Multanova 6 F auf Stativ (Anlage 3.3) 
Das System Multanova 
6 F als Stativsystem wird mit einem Fahrzeug zum Messplatz gebracht und  
dort aus dem Fahrzeug heraus genommen. Die Einzelteile werden aufgebaut und ausgerichtet.  
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich, 
- Aufwendiger Aufbau und Ausrichtung der Anlage (ca. 15 Minuten), 
- Gegen Witterung nur wenig geschützt, 
- Geringer Stellplatzbedarf,  
- Schutz gegen Vandalismus ausschließlich durch Dauerpräsenz des Bedienpersonals. 
 
Unter Abwägung der einsatzbezogenen und finanziellen Aspekte sowie der Tatsache, dass der 
Einsatz des Überwachungssystems auf zunächst fünf Jahre begrenzt werden soll, beabsichtigt die 
Verwaltung, einen zweiten Radarwagen zu beschaffen. Eine eventuelle Veräußerung des Systems 
wäre aufgrund der standardisierten Technik nach Ablauf der fünf Jahre gut möglich. 
 
Die Kostenschätzungen der Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt eines im Falle einer Entsper-
rung der Haushaltsmittel noch durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens. Die Beschaffung 
eines der oben genannten mobilen Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung liegt jedoch nach 
den bereits erfolgten unverbindlichen Preisauskünften eines Herstellers voraussichtlich im Rahmen 
der vorgesehenen Mittel in Höhe von 72.000 €. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage 1 Ratsbeschluss vom 13.05.09 zu Ziffer 2.2 der Vorlage V/0997/2008/1, Anhang 5  
               zur Anlage 8 
Anlage 2 Städtevergleich  
Anlage 3 Bildliche Darstellung der Geschwindigkeitsüberwachungssysteme

Beratungsverlauf (2)

17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0380/2009
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37