V/0380/2009
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013
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Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.1
38 Zeichen
Anlage 3.1 zur Vorlage Nr. V/0380/2009
Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.3
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Anlage 3.3 zur Vorlage Nr. V/0380/2009
Vorlage Nr. 380-2009, Anlage 1
5808 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0380/2009 Entsprechend dem Beschluss zu Punkt 2.2 der Vorlage V/0997/2008/E1 wird dieser Antrag nicht gesondert aufgegriffen. 32.21.00.510 06.04.2009 Frau Kopp 492-32 56 Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2008 Unfälle vermeiden – Geschwindigkeitsbegrenzungen nachhaltig durchsetzen Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen der Beschlussvorschläge der Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterplanes…“ hat die Verwaltung empfohlen, anstelle von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungen ein 2. mobiles Geschwindigkeitsüberwachungssystem zu beschaffen. Diese Beschlussempfehlung und somit der Abweichung von der gutachterlichen Aussage des GDV lagen primär wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Mit dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2008 wird nunmehr die Beschlussempfehlung an den Rat gegeben, an Unfallhäufungsstellen und –linien „ortsfeste Starenkästen“ zu installieren. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Im Hinblick auf die bedrohliche Verkehrsunfallstatistik in Münster hat die gutachterliche Unfallanalyse der GDV Geschwindigkeitsüberwachungen durch stationäre Anlagen im Bereich von definierten Unfallhäufungsstellen und –linien sowie die Intensivierung der ergänzenden stadtweiten mobilen Kontrollen empfohlen. Damit soll nicht nur gegen die Unfallursache „Überhöhte Geschwindigkeit“ vorgegangen werden, sondern es sollen auch die Unfallfolgen minimiert werden, denn hohe Fahrtgeschwindigkeiten bedingen längere Reaktions- und Bremswege und somit höhere Kollisionsgeschwindigkeiten. Diese wirken sich wiederum negativ auf die Schwere der Unfälle aus. Zurzeit ist seitens des Ordnungsamtes der Stadt Münster lediglich ein mobiler Radarwagen im Einsatz, dessen Kapazität mehr als ausgeschöpft ist. Eine regelmäßige Anfahrt aller Messplätze kann bereits jetzt aufgrund der Priorisierung der Messplätze an Unfallhäufungsstellen und –linien nicht mehr gewährleistet werden. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind im Stadtgebiet nicht vorhanden. Dies hat den Hintergrund, dass stationäre Anlagen lediglich im Nahbereich wirken. Der Verkehrsteilnehmer stellt sich mit der Zeit auf das Vorhandensein der Überwachungsanlage ein und reduziert punktuell seine Fahrtgeschwindigkeit, um nach dem Passieren der Anlage zu seinem ursprünglichen Fahrverhalten zurückzukehren. An Kreuzungen ohne Signalisierung hat sich diese Methode als sehr wirksam herausgestellt, jedoch trifft dies an Unfallhäufungslinien, soweit nicht mehrere Überwachungsanlagen aufgestellt werden, nur eingeschränkt zu. Die Einrichtung von stationären Überwachungsstandor ten und dessen Betrieb ist sehr kostenintensiv. Während für eine mobile Geschwindig keitsüberwachungsanlage nur einmalig der Kaufpreis von ca. 72.000 € zu kalkulieren ist u nd die laufenden Betriebskosten eher gering sind, entfallen auf stationäre Überwachungsa nlagen bei einer Überwachungsanlage (Innenteil) und acht Überwachungsmessplätzen mindes tens die dreifachen Kosten von ca. 202.640 €. Es kann dann jeweils nur ein Standort „scharf“ geschaltet werden. Wie in der Vorlage zur Fortschreibung des Masterpla nes berichtet, ist vorgesehen in einer definierten Zeitabfolge in den nächsten Jahren eine n großen Teil der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet an den Verkehrsrechner anzupassen. Unte r Berücksichtigung einer wirksamen an die jeweilige zulässige Höchstgeschwindigkeit an gepassten Grünen Welle, der vorgesehenen Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen und zeitgleicher wirksamer Öffentlichkeitsarbeit kann davon ausgegangen werden , dass die Überwachung einiger Standorte im Zeitablauf nicht mehr notwendig ist, d a das Ziel der Senkung der Fahrtgeschwindigkeit erreicht wurde. Anderorts ist aber ggfs. die Neueinrichtung von Messplätzen dringend notwendig. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass für die Laufzeit des Verkehrssicherheitskonzepts 2009 – 2013 bis zu zehn Standortwechsel der Überwachungsanlagen notwendig werden. Damit würden zusätzliche Kosten von ca. 127.383 € entstehen. Derartige Kosten entstehen für die mobile Überwachungsanlage nicht. Für die Anschaffung von stationären Überwachungsanlagen und für die erste Einrichtung der Messplätze sind Kosten von 202.640 € einzukalkulier en. Für die Laufzeit des Verkehrssicherheitskonzepts 2009 – 2013 entstehen w eitere Kosten von 127.383 €. Insgesamt entstehen demnach Kosten von ca. 330.023 € für die stationären Überwachungsanlagen ohne die laufenden jährlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Sowohl bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs anlage als auch bei den stationären Anlagen entstehen jährliche Betriebskosten (z. B. W artung, Eichung). Während auf eine mobile Überwachungsanlage lediglich geringe Kosten von ca. 2.000 € entfallen, sind für 8 Überwachungsstandorte und einem Innenteil wesentlic h höhere jährliche Betriebskosten anzurechnen, da alle Standorte und auch das Innente il eich- und wartungspflichtig sind. Für die stationären Anlagen sind Betriebskosten in Höhe von ca. 12.000 € jährlich zu erwarten. Ergebnis: Feste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind geei gnet, im Nahbereich der Anlage die Fahrgeschwindigkeit wirksam zu reduziere n. Für den Zeitraum von fünf Jahren (Verkehrsicherheitsprogramm 2009-2013) sind diese jedoch, wie oben dargestellt, aufgrund der in diesem langen Zeitrau m mehrfach notwendigen Standortwechsel, im Vergleich zu einem mobilen Gesc hwindigkeitsmesssystem wesentlich kostenintensiver. Der Einsatz von sogena nnten „Starenkästen“ im Stadtgebiet kann deshalb nur erfolgen, wenn auch di e Mehraufwendungen von ca. 258.000 € zzgl. der Betriebskosten für 2009-2013 in Höhe von 50.000 € bereitgestellt werden. gez. Schulze-Werner
Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 3.2
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Anlage 3.2 zur Vorlage Nr. V/0380/2009
Vorlage Nr. 380-2009 Anlage 2
1340 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0380/2009
Städtevergleich
Stadt Einwoh-
nerzahl
Mobile Anlagen Stationäre Anlagen
Aachen 258.000 2 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Heckanlage
8 Standorte mit 4 Innenteilen
Bielefeld 326.000 2 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Heckanlage
2 Standorte mit 6 Innenteilen
(1. Standort auf der A2
ausgestattet mit 4 Innenteilen
2. Standort auf der B61N
ausgestattet mit 2 Innenteilen)
Truvelo Standorte (keine
Angabe)
7 Truvelo Innenteile
Dortmund 586.900 3 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Heckanlage
1 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Front- und
Heckanlage
3 Standorte mit 3 Innenteilen
Osnabrück 170.000 2 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Heckanlage
1 Radareinsatzcontainer
3 Standorte
(keine Angabe zu der
Anzahl der Innenteile)
Wuppertal 355.000 3 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Heckanlage
1 Radarwagen mit Front- und
Heckanlage
39 Standorte
(keine Angabe zu der
Anzahl der Innenteile)
Münster
Stand
01.05.09
272.900 1 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Front- und
Heckanlage
1 Standort mit 1 Innenteil
(Überwurf A43 / A1)
Münster
beabsichtigt
272.900 1 Radarwagen Traffipax
Speedophot mit Front- und
Heckanlage
1 Radarwagen mit Heckanlage
1 Standort mit 1 Innenteil
(Überwurf A43 / A1)
Beschlussvorlage
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V/0380/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Ausführung des Verkehrssicherheitsprogrammes 2009 - 2013
hier: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (siehe Ziffer 9. der Vorlage V/0997/2008/1)
Beratungsfolge
17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht der Verwaltung zu dem empfohlenen Geschwindigkeitsüberwachungssystem wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 0203 (Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten) in
Höhe von 72.000 € für die Beschaffung eines zweiten mobilen Geschwindigkeitsüberwa-
chungssystems (Haushaltsplan, Band 2, Seite 170, Zeile 9 - Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen, 2. Geschwindigkeitsüberwachungssystem) wird aufgehoben.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0997/2008/1 am 13.05.09 die „Fortschreibung des
Masterplanes 2008 und Aufstellung eines Ve rkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013“
beschlossen. Unter Ziffer 9. (Ziffer 8 der Vorlage a.F.) werden einmalig 72.000,00 € zur Beschaf-
fung eines zweiten mobilen Geschwindigkeitsüberwachungssystems bereitgestellt.
Bei der Entscheidung zur Beschaffung eines mobilen statt eines stationären Überwachungssys-
tems lag dem Rat zur Vorlage V/0997/2008/1 eine Stellungnahme der Verwaltung vor ( Anlage 1).
Dort wird erläutert, aus welchen Gründen eine mobile Anlage für den Einsatz im Stadtgebiet Müns-
ter einem stationären System vorgezogen wird. Eine stationäre Überwachungsanlage wirkt nur auf
einen relativ begrenzten Straßenabschnitt vor und nach der Anlage, da sich die Verkehrsteilneh-
mer auf die vorhandene Anlage einstellen und nach dem Passieren zu dem ursprünglichen Fahr-
verhalten zurückkehren. Um einen Effekt zugunsten der Verkehrssicherheit zu erzielen, müssten
im Stadtgebiet Münster daher mindestens acht Anlagen installiert werden, deren Standorte in Ab-
hängigkeit vom Baufortschritt des Verkehrssicherheitsprogramms für die großen Verkehrsachsen
Vorlagen-Nr.:
V/0380/2009
Auskunft erteilt:
Herr Vechtel
Frau Kopp
Ruf:
492 32 80
492 32 56
E-Mail:
Vechtel@stadt-muenster.de
Kopp@stadt-muenster.de
Datum:
02.06.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0380/2009
regelmäßig verändert werden müssten. Hierzu wären jeweils kostenträchtige Baumaßnahmen er-
forderlich. Bei einem mobilen System entfällt dieser Aufwand. Neben der Einsatzflexibilität besteht
für mobile Anlagen erfahrungsgemäß nur ein geringes Vandalismusrisiko. Unter Abwägung der
Investitions- und Unterhaltungskosten, der Flexibilität sowie dem auf fünf Jahre begrenzten Einsatz
der zusätzlichen Überwachung, beabsichtigt die Verwaltung, eine mobile Anlage zu beschaffen.
Für das mit dem Polizeipräsidium Münster abgestimmte Votum zugunsten eines mobilen Ge-
schwindigkeitsüberwachungssystems sprechen daher die oben genannten Erwägungen.
Der Rat hat mit dem Haushaltsbeschluss am 25.03.09 einen Sperrvermerk über diese Haushalts-
position beschlossen. In der Sitzung am 13.05.09 wurde der Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu
Ziffer 9. (Ziffer 8 der Vorlage a. F.) des Verkehrssicherheitsprogramms mehrheitlich beschlossen.
Demnach wurde die Beschaffung eines weiteren Geschwindigkeitsüberwachungssystems unter
den Vorbehalt einer erneuten Diskussion über die Notwendigkeit der Beschaffung und die Art und
Weise des ggf. zu beschaffenden mobilen Systems im Ausschuss für Personal, Recht und
Ordnung gestellt. Nach dieser Beratung könne dann im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften über eine Entsperrung der Haushaltsmittel entschieden werden.
Rahmenbedingungen
Zur Notwendigkeit einer zumindest für die Dauer der Umsetzung des Verkehrssicherheitspro-
gramms intensivierten Geschwindigkeitsüberwachung wird auf die umfangreichen gutachterlichen
Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus der Sicher-
heitsanalyse vom 25.08.2008, Seite 69, verwiesen. Der GDV empfiehlt, die Geschwindigkeits-
überwachung im Stadtgebiet Münster zu intensivieren.
Der Umfang der Geschwindigkeitsüberwachung in Münster im Vergleich zu einigen Städten wird in
der Anlage 2 dargestellt. Mündliche Anfragen in weiteren Städten bestätigten die dargestellte
Tendenz, nach der die Stadt Münster bislang eine vergleichsweise zurückhaltende Überwa-
chungspraxis ausübt.
Die Realisierung aller baulichen und signaltechnischen Optimierungen des Verkehrssicherheits-
programms wird voraussichtlich fünf Jahre in Anspruch nehmen. Aufgrund der Basis der gutachter-
lichen Empfehlungen des GDV ist zumindest für diesen Zeitraum eine zusätzliche Überwachungs-
anlage notwendig. Die Verwaltung wird entsprechend des Ratsbeschlusses vom 13.05.09 (Ziffer 7
der Vorlage V0997/2008/1) im Rahmen der jährlichen Berichterstattung den zuständigen parla-
mentarischen Gremien über die Ergebnisse und die Wirkungen der Verkehrsüberwachung berich-
ten.
Systemdarstellung der verschiedenen Geräte
Nach einer technischen Vorauswahl kommen auch unter Berücksichtigung der bei der Stadtver-
waltung Münster bereits im Einsatz befindlichen Technik (Traffipax SpeedoPhot im Radarwagen)
grundsätzlich drei Überwachungssysteme in Betracht. Alle drei Überwachungssysteme sind Ra-
daranlagen, deren Einsatz sich vielerorts über Jahre bewährt hat und die vor allem dem heutigen
Stand der Technik (Digitaltechnik) entsprechen. Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind
mit der vorhandenen Software zur Bildauswertung kompatibel und könnten in die Arbeitsabläufe
integriert werden.
- 3 -
V/0380/2009
1. Traffipax SpeedoPhot für den Einsatz im Radarwagen (Anlage 3.1)
Das Traffipax SpeedoPhot System ist fest im Heck eines Fahrzeugs eingebaut.
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich,
- Geeigneter Stellplatz für Fahrzeug und Messbereich der Radaranlage (ca. 8 Meter) notwendig,
- Aufbau nicht notwendig, da Festeinbau,
- Ausrichtung des Fahrzeugs notwendig (ca. 5 Minuten),
- Gut gegen Witterung und Vandalismus geschützt.
2. Radareinsatzcontainer SpeedoGuard (Anlage 3.2)
Das SpeedoGuard Sys
tem ist fest in einem stabilen Metallcontainer eingebaut, der mit einem
Fahrzeug zum Messplatz gebracht, ausgeladen und auf Rollen am Einsatzort positioniert wird.
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich,
- Schneller Aufbau (ca. 10 Minuten), da Geräte im Metallcontainer fest eingebaut sind,
- Gut gegen Witterung und Vandalismus geschützt,
- Einsatz auch an Messplätzen mit hohem Parkdruck oder geringen Stellmöglichkeiten für ein
Fahrzeug möglich, da nur ein geringer Stellplatzbedarf besteht.
3. Multanova 6 F auf Stativ (Anlage 3.3)
Das System Multanova
6 F als Stativsystem wird mit einem Fahrzeug zum Messplatz gebracht und
dort aus dem Fahrzeug heraus genommen. Die Einzelteile werden aufgebaut und ausgerichtet.
- Flexibler Einsatz an unterschiedlichen Standorten möglich,
- Aufwendiger Aufbau und Ausrichtung der Anlage (ca. 15 Minuten),
- Gegen Witterung nur wenig geschützt,
- Geringer Stellplatzbedarf,
- Schutz gegen Vandalismus ausschließlich durch Dauerpräsenz des Bedienpersonals.
Unter Abwägung der einsatzbezogenen und finanziellen Aspekte sowie der Tatsache, dass der
Einsatz des Überwachungssystems auf zunächst fünf Jahre begrenzt werden soll, beabsichtigt die
Verwaltung, einen zweiten Radarwagen zu beschaffen. Eine eventuelle Veräußerung des Systems
wäre aufgrund der standardisierten Technik nach Ablauf der fünf Jahre gut möglich.
Die Kostenschätzungen der Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt eines im Falle einer Entsper-
rung der Haushaltsmittel noch durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens. Die Beschaffung
eines der oben genannten mobilen Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung liegt jedoch nach
den bereits erfolgten unverbindlichen Preisauskünften eines Herstellers voraussichtlich im Rahmen
der vorgesehenen Mittel in Höhe von 72.000 €.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlage 1 Ratsbeschluss vom 13.05.09 zu Ziffer 2.2 der Vorlage V/0997/2008/1, Anhang 5
zur Anlage 8
Anlage 2 Städtevergleich
Anlage 3 Bildliche Darstellung der Geschwindigkeitsüberwachungssysteme
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0380/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37