AN/0191/2026
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Flächenbedarf der Feuerwehr auf dem Gelände „Neues Quartier Bickendorf“
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Anfrage (SPD BV4)
2534 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0191/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Sachstand Flächenbedarf der Feuerwehr auf dem Gelände „Neues Quartier Bickendorf„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.02 2026 zu setzen. Anlässlich des Workshops zur Entwicklung eines Räumlichen Leitbildes für das Gebiet „Neues Quartier Bickendorf“ (Ehem. Coty-Gelände) im Jahr 2024, hat die Berufsfeuerwehr Köln mitgeteilt, dass an ca. 35.000 m² von 170.000 m² des Geländes Interesse zur Entwicklung eines Ausbildungscampus bestehe. Aktuell ist Beschlusslage, dass ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet ist (VN 1476/2025) und ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren, auf Grundlage des 2024 erarbeiteten räumlichen Leitbildes, ausgeschrieben werden soll. Die Kriterien hierfür sind in Anlage 5 „Leitplanken im Qualifizierungsverfahren“ dargestellt. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand im Dezernat I bezüglich der Planung für den beabsichtigten Ausbildungscampus der Berufsfeuerwehr Köln, bzw. bis wann ist einer abschließenden Entscheidung zu rechnen? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 2. Wie ist der Sachstand zur Vorbereitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für das Neue Quartier Bickendorf? 3. Ist eine Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sinnvoll, bevor von Seiten des Dezernats I eine finale Entscheidung über den Standort des Ausbildungscampus gefallen ist? 4. Welche Auswirkungen hat es auf das Planungsverfahren, wenn keine zeitnahe Entscheidung der Feuerwehr zu diesem Standort erfolgt? 5. Welche Möglichkeiten gibt es, das Planungsverfahren voranzutreiben, solange eine abschließende Entscheidung aussteht, z. b. (bau-)rechtliche/vertragliche Sicherung der Fläche, für den Gemeinbedarf als Option? Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0191/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 13:12