0698/2023
Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes mit Start im Interimsgebäude Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0698/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes mit Start im Interimsgebäude Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymna- siums im Stadtbezirk Nippes mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen. Die Schule nimmt ihren Betrieb interimistisch zunächst am Standort Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl auf. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das Gymnasium wird nach Zurverfü- gungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtbezirk Nippes, für das die Aus- schreibung eines Investorenverfahrens erfolgt ist, dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das neue Gymnasium im Stadtbezirk Nippes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganz- tagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an diesem Gymnasium gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsamen Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli- che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des Gymnasiums am Inte- rimsstandort Toni-Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl und in Folge am zukünftigen, endgültigen Standort im Stadtbezirk Nippes ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 14.550 € + 37.500 € VB + 27.417 SHM = 79.467 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen 90.000 VB + 65.800 € SHM = 155.800 € b) Sachaufwendungen etc. 14.550 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gymnasien Bedarf an Plätzen in den Eingangsklassen der Gymnasien: In den vergangenen drei Jahren hat die Verwaltung bei der Prognose des Bedarfs an Schul- plätzen an Gymnasien gute Ergebnisse erzielt: 4 Schuljahr 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Prognose des Bedarfs an GY - Plätzen (Korri- dor) 4.100 bis 4.400 4.030 bis 4.300 4.280 bis 4.590 4.160 bis 4.330 Schüler*innen im 5. Schuljahr (amtl. Schulda- ten) 4.194 4.184 4.319* 4.235** *nicht-amtliche Vorstatistikdaten für 2022/23 ** Anmeldestand 14.02.2023 Aufgrund der weiterhin steigenden Kinderzahlen in Köln wird auch in den kommenden Jahren der anteilige Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen nachhaltig bestehen bleiben. (1) Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbe- darfe an Kölner Gymnasien Da die Stadt Köln aufgrund des Schulbaunotstandes in den vergangenen Jahren wiederholt viele Mehrklassen an städtischen Gymnasien bei knappen Raumkapazitäten einrichten muss- te, hat die Bezirksregierung Köln deutlich gemacht, dass sie zum Schuljahr 2023/24 keine Mehrklassenbildungen mehr nach Verfahren akzeptieren wird, die von der seit dem Schuljahr 2020/21 geltenden Regelung in § 81 Absatz 4 Schulgesetz NRW abweichen. Zusätzliche Schulplätze sind aus diesem Grund im Regelfall vorrangig durch Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen oder durch die Errichtung neuer Schulen zu schaffen. Angesichts in der Vergangenheit stark gestiegener Schüler*innenzahlen und aufgrund der Umstellung des Bildungsgangs an Gymnasien von G8 auf G9 sieht die Schulentwicklungspla- nung – zuletzt 2020, vorgehend 2012, 2016, 2018 – mit zunehmender Dringlichkeit und Grö- ßenordnung eine Vielzahl von neuen Schulen und Zügigkeitserweiterungen bestehender Schulen vor, die in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste Eingang gefunden haben. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen, um Schulen räumlich zu entlasten, die keine Zügigkeitserweiterung erfahren. Zur Begegnung der Schulplatzknappheit an den weiterführenden Schulen in Köln ergeben sich aktuell drei Handlungsstränge. Erstens gilt es ganz grundsätzlich, die in der Schulent- wicklungsplanung als bedarfsgerecht ausgewiesenen Schulbau - und Erweiterungsbaumaß- nahmen beschleunigt umzusetzen. Zweitens wurden jüngst weitere „Stärkungspakete“ ge- schnürt, mit denen 6 Gymnasien und 7 Gesamtschulen, also insgesamt 13 weiterführende Schulen, deren Bedarf in den vorangegangenen Schulentwicklungsplanungen dokumentiert ist, sehr zeitnah an den Start gebracht werden sollen. Drittens ist es erforderlich, ab dem Schuljahr 2023/24 im Rahmen von „Nachverdichtungen“ zusätzliche Schulplätze an beste- henden Gymnasien in Form von Zügigkeitserweiterungen zu schaffen, um die Einrichtung von 5 Mehrklassen zu vermeiden (Vorlage DE 4030/2022). Im Folgenden wird zunächst zu den „Nachverdichtungen“ ausgeführt (siehe 1.1), anschlie- ßend zum „Stärkungspaket“ für Gymnasien (siehe 1.2). (1.1) Schnell zusätzliche Eingangsklassen durch Zügigkeitserweiterungen Die Verwaltung sieht das Erfordernis und folgt damit auch einer Aufforderung von oberer und oberster Schulaufsicht, zum Schuljahr 2023/24 die Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen durch weitere Eingangsklassen an Gymnasien mithilfe von Zügigkeitserweiterungen zu ge- währleisten. Die Erhöhung von Zügigkeiten ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, denn eine Kapazitätsausweitung ist letztlich nur dann sinnvoll und genehmigung sfähig, wenn auch der Raumbestand langfristig entsprechend erhöht wird. Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in 2023/24 war es erforderlich, sehr kurzfristig neue Kapazitäten an Gymnasien, also u. a. Klas- sen- und Fachräume einschließlich weiterer benötigter Infrastruktur, zu schaffen. Wenn mittel- bis langfristig, nach Realisierung einer weiteren Reihe gänzlich neuer Gymnasien nach dem entsprechenden Stärkungspaket, die Schulplatzsituation in Köln bei mittleren Klassenfrequen- zen auskömmlich sein wird, bestü nde grundsätzlich die Möglichkeit, die Kapazität im Einver- nehmen mit den Schulen wieder zu reduzieren In diesem Zusammenhang wurde durch die Oberbürgermeisterin eine „Task Force Schulplät- ze 2023/24“ einberufen. Die Task Force hatte die Aufgabe, als ad-hoc-Maßnahmen an nach Möglichkeit mindestens 10 Gymnasialstandorten für das Schuljahr 2023/24 durch Bereitstellung von Schulcontainern und/oder Anmietungen die räumlichen Voraussetzungen für Zügigkeitserweiterungen zu schaffen. Ziel war und ist es, auf der Basis eines genehmigungsfähigen Raumbestandes (per- spektivische) Zügigkeitserweiterungen an Gymnasien zu ermöglichen und sehr kurzfristig eine Entlastung im Anmeldeverfahren der Gymnasien zu erreichen. Nachdem die Bezirksregierung Köln den Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Änderung mehrerer Gymnasien (Vorlage 4030/2022) genehmigt hat und das Elisabeth -von-Thüringen- Gymnasium ab 2023/24 wieder Gemeinsames Lernen anbietet, stehen an den Gymnasien in Köln zum Schuljahr 2023/24 rd. 4.250 Plätze in den Eingangsklassen nach Regelzügigkeit zur Verfügung. Dem stehen 4.235 Anmeldungen zum Schuljahr 2023/24 gegenüber. Knapp konn- te in diesem Schuljahr also ein auskömmliches Angebot an Gymnasialschulplätzen geschaf- fen werden. (1.2) Kurz- bis mittelfristige zusätzliche Eingangsklassen durch neue Gymnasien im Rahmen des „Stärkungspakets“ für Gymnasien Zur Deckung der rechnerisch erwarteten Bedarfe ist es erforderlich, weitere Kapazitäten an Gymnasien zu schaffen. Die beschriebenen kurzfristigen Zügigkeitserweiterungen für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 werden ergänzt durch die sogenannten „ Stärkungspakete“, mit denen zusätzlich zu bzw. teilweise aufbauend auf den schon beschlossenen Beschleuni- gungspaketen im Schulbau (1./2. GU/TU-Paket) insgesamt 13 weiterführende Schulen (7 Ge- samtschulen und 6 Gymnasien) ab dem Schuljahr 2024/25 starten sollen. 6 Hierzu müssen in einem separaten Schritt, abhängig von verbindlich bestätigter ausreichender Raumsituation und garantiertem Nutzungsbeginn zum jeweiligen Schuljahr, mindestens sechs neue Gymnasien schulrechtlich beschlossen werden. Gleiches gilt für sieben Gesamtschulen. Diese weiteren schulrechtlichen Beschlussvorlagen werden dem Rat der Stadt Köln zum Ab- schluss der Beratung in den vorgeschalteten Gremien rechtzeitig vorgelegt. Durch den vorgesehenen Start in Interims zum Schuljahr 2024/25 der Gymnasien Nippes (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und Rondorf (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) kann der rechnerische Bedarf an Gymnasialplätzen zum Schuljahr 2024/25 gedeckt werden. Es ist vorgesehen, dass beide Schulen von Anfang an Gemeinsa- mes Lernen (zieldifferent) anbieten. In der Summe stehen dann zum Schuljahr 2024/25 insgesamt 7 Züge in der Sekundarstufe I zusätzlich zur Verfügung. Somit lässt sich der erwartete Bedarf von 4.450 Plätzen rechnerisch punktgenau decken. Dennoch besteht weiterhin das Risiko, dass auch zum Schuljahr 2024/25 bei höheren Anmeldezahlen als erwartet nicht ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen werden und Mehrklassen, allerdings in sehr geringem Ausmaß, eingerichtet werden müssen. Im Rahmen des Stärkungspakets für insgesamt sechs Gymnasien sollen nach Möglichkeit bis 2025/26 die räumlichen Voraussetzungen für einen Start der Schulen geschaffen werden. Abweichend zur Beschlussvorlage 4030/2022, Anlage 1, hat sich inzwischen herauskristalli- siert, dass zukünftig auch die Gymnasien deutlich stärker zur Versorgung mit Plätzen im Ge- meinsamen Lernen beitragen werden als in der Vergangenheit. Durch das Stärkungspaket Gymnasien mit insgesamt sechs neuen Schulen entstehen insge- samt 25 zusätzliche Züge mit 675 Plätzen (Ø 27), davon 600 Regelplätze und 75 Plätze im Gemeinsamen Lernen, davon 189 Plätze zum Schuljahr 2024/25 und 486 Plätze im Folgejahr 2025/26. Eine schulrechtlich ausnahmsweise mögliche Überschreitung der maximalen Klas- sengröße (mit 30 oder 31 Kindern) ist im Gemeinsamen Lernen nicht möglich. Folgende Maß- nahmen sind im Stärkungspaket enthalten: Schuljahr 2024/25 1) Gymnasium im Stadtbezirk Nippes, mit Start am Interi msstandort Toni-Steingass-Park aufwachsend mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II + 81 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 72 Regelplätze und 9 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 2) Gymnasium Rondorf, mit Start am Interimsstandort Sürther Straße 191 /Eygelshovener Straße, 50999 Köln-Rodenkirchen, aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) Schuljahr 2025/26 7 3) Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 4) Gymnasium Neustadt/Nord aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Re- gelplätze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 5) Gymnasium Porz aufwachsend mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 8 Zügen in der Sekundarstufe II 162 Plätze in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 144 Regelplätze und 18 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) 6) Gymnasium Poll-Vingster Straße in Humboldt/Gremberg aufwachsend mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II 108 in den Eingangsklassen (nach Klassenfrequenzrichtwert 27), davon 96 Regelplät- ze und 12 Plätze im Gemeinsamen Lernen (zieldifferent) (2) Gymnasium im Stadtbezirk Nippes Mit dieser Vorlage erfolgt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadt- bezirk Nippes mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der gymnasialen Ober- stufe (Sekundarstufe II) zum Schuljahr 2024/25, aufbauend ab dem 5. Schuljahr. Der Vollaus- bau mit allen 9 Jahrgangsstufen wird mit dem Schuljahr 2032/33 abgeschlossen sein, wenn der Einschulungsjahrgang 2024/25 in die Qualifizierungsstufe 2 (Q2) eintritt und zum Schul- jahresende das Abitur erlangen wird. Bei einem maximalen Klassenbildungswert von 29 Schüler*innen je Klasse werden bei einer Dreizügigkeit rechnerisch (3x29=) 87 Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehen kön- nen. Aufgrund der festgelegten durchschnittlichen Kursgröße in der Sekundarstufe II von 19,5 Schüler*innen ergibt sich für die gymnasiale Oberstufe eine Fünfzügigkeit (87/19,5 =4,5, auf- gerundet 5). Mit Vorlage Nr. 1399/2022 wurde die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsver- fahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gebäudes für ein Gymnasium (S I 3 -zügig, S II 5-zügig) mit drei Sportübungseinheiten in Köln-Nippes am 08.09.2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Da das Vergabe- verfahren zu möglichen Grundstücksflächen, die als zukünftiger Schulstandort zur Verfügung stehen könnten, weiterhin anhält, steht der endgültige Standort für die Schule noch nicht fest. Am zukünftigen Standort im Stadtbezirk Nippes wird ein Gebäude entstehen, dass ein Gym- nasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II aufnehmen 8 kann. Das Raumprogramm wird Ganztagesbedarfe ebenso a bbilden wie die Bedarfe für das Gemeinsame Lernen. Nach derzeitiger Einschätzung kann unter der Voraussetzung eines reibungslosen Projektab- laufs mit einer Baufertigstellung eines Schulgebäudes im Stadtbezirk Nippes zum Schuljahr 2028/29 gerechnet werden. Daher ist es erforderlich, dass das Gymnasium von 2024 an zu- mindest bis zum Schuljahr 2028/29 an einem Interimsstandort geführt wird. Hierzu ist der Standort Toni -Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl, geeignet. Aus diesem Grund wird die schulrechtliche Errichtu ng des neuen Gymnasiums für den Stadtbezirk Nippes zu- nächst am Standort Toni -Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl, vorgesehen. Die schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums erfolgt aufbauend für drei Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II. (2.1) Interimsstandort Toni-Steingass-Park Im Toni-Steingass-Park sind bisher das Barbara -von-Sell-Berufskolleg sowie die Edith-Stein- Realschule interimistisch untergebracht, da die Schulgebäude der beiden Schulen am Niehler Kirchweg generalsaniert werden. Die Auslagerung des Berufskollegs endet voraussichtlich im 1. Quartal 2024. Das Berufskol- leg verfügt im Interim über 27 Klassenräume, 3 Informatikräume, 1 Lehrküche, 1 Mikroskopier- raum, 1 Lehrerzimmer und 2 Verwaltungsräume. Da naturwissenschaftl iche Räume erst ab der Klasse 7 benötigt werden, ist eine Nutzung der Räume des BK zum Start eines Gymnasi- ums zum Schuljahr 2024/25 möglich. Die Realschule Niehler Kirchweg wird voraussichtlich noch bis zum Jahresende 2026 in der Auslagerung verbleiben. Unter der Voraussetzung, dass das Gymnasium im Stadtbezirk Nippes ab dem Schuljahr 2024/25 das Interim nutzt, reichen die Räumlichkeiten (auch ohne Aula) für alle dort positio- nierten Schulen aus. Mit Beginn des Schuljahrs 2026/2027 würden jedoch die naturwi ssen- schaftlichen Räume fehlen. Die für die Klasse 7 benötigten Naturwissenschafts -Räume kön- nen nach Ende der Sommerferien (02.09.2026) für die Dauer von 3 - 4 Monaten im Interim der benachbarten Realschule Niehler Kirchweg, Edith-Stein-Realschule, in einvernehmlicher Ko- operation genutzt werden. Für die Realschule Niehler Kirchweg endet die Auslagerung nach aktuellem Stand frühestens zum Jahresende 2026. Da die geplanten drei endgültigen Sport- hallen ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt werden, wird das neue Gymnasium im Stadtbezirk Nippes die Sportmöglichkeiten des Interimsgebäudes zunächst mit den anderen beiden bisher ausgelagerten Schulen teilen müssen. Weitere Sportmöglichkeiten werden der- zeit geprüft. Weitere freie Kapazitäten zur Durchführu ng des Sportunterrichts werden für die Klassen des neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes durch externe Anmietungen geschaf- fen. Darüber hinaus könnten einzelne freie Hallenzeiten in umliegenden Schulen genutzt wer- den. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorg eschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 9 getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Nutzungserlaubnis für die sich im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Interimsgebäude ist gekoppelt an die Fertigstellung des endgültigen Schulgebäudes im Stadtbezirk Nippes. Nach dessen Bezugsfertigkeit soll das 2024/25 im Interim aufbauend startende Gymnasium schnellstmöglich umziehen und die Interimsgebäude im Toni -Steingass-Park vollständig zu- rückgebaut werden. (2.2) Personalkosten Sekretariat Im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb des Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes fallen Per- sonalkosten für das Schulsekretariat und Schulhausmeister*in an. Es ist die Zurverfügungstel- lung von Stellen für Verwaltungsbeschäftigte im Schuls ekretariat und von Stellen in der Schulhausmeisterschaft notwendig, die sich nach Größe und Schulform der Schulen bemes- sen. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Das neue Gymnasium im Stadtbezirk Nippes beginnt aufbauend mit der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2024/25 und wächst pro Schuljahr nach oben. Da die Schule Gemeinsames Lernen anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg der Schüler*innenzahl in der Sekundarstufe I um 81 zu rechnen. Bei einer Vollbelegung in der Sekundarstufe II mit durchschnittlich 19,5 Schü- ler*innen je Kurs (19,5 x 5 Züge x 3 Jahrgänge = 293 Schüler*innen) stehen insgesamt rund 780 zusätzliche Plätze an Gymnasien zur Verfügung. Hiervon entfallen nach derzeitiger Er- lasslage bis zu 54 Plätze auf Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I. Die Errichtung des Gymnasiums löst ab dem Schuljahr 2024/25 über die Jahre aufbauend insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,5 Stellen EG 6 TVöD Verwaltungsbe- schäftige und somit insgesamt Personalkosten in Höhe von jährlich 90.000 € aus. Die Finan- zierung der aufbauenden Mehrbedarfe für die Schulsekretariate des Gymnasiums im Stadtbe- zirk Nippes mit Interimsstart am Standort Toni -Steingass-Park ist durch das Personalauf- wandsbudget sichergestellt. 10 Büroarbeitsplatz Ebenso sind für das neue G ymnasium 9.700 € als jährliche Kosten je eines Büroarbeitsplat- zes zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 14.550 € bei 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte erfolgt im Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2025 ff. aus zu veranschlagenden Mit- teln im Teilergebnisplan des Amts für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplan - Aufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Schulhausmeisterstelle Mit dem Auszug des Barbara -von-Sell-Berufskollegs aus dem Auslagerungsstandort Toni - Steingass-Park ab dem Schuljahr 2024/25 ergibt sich in der Folgenutzung dieses Interimstan- dortes durch das neue Gymnasium ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeisterstelle in der EG 5 TVöD. Diese Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in Höhe von 65.800 € aus. Die Finanzierung für die Schulhausmeisterstelle wurde durch das Personalaufwands- budget sichergestellt. Grundlage für die Bewertung von Schulhausmeisterstellen ist die tarifli- che Reinigungsfläche. Durch die sukzessive zusätzliche Nutzung auch des derzeitigen Inte- rimstandortes der Edith -von-Stein-Realschule und der Interim -Sportbereiche bedarf es vo- raussichtlich der Anpassung der Bewertung der Schulmeisterstelle. (3) Beteiligungsverfahren Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schulisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie anzuhören. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verste- hen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen ge- genseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat die im Kölner Norden / Nordwesten angrenzenden Nachbarkommunen über die Planungsabsichten informiert und ist somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachgekommen. (4) Anordnung zur sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche 11 Errichtung des neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Nippes am Interimsstandort Toni- Steingass-Park, 50733 Köln-Niehl zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi- satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun- gen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an Gymnasien zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0698/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 23.02.2023 17:14