AN/0584/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.1 - Hier: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: „Brück-Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar (3646/2020/1)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
2453 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2022 AN/0584/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.1 - Hier: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: „Brück-Rather Steinweg„ in Köln-Rath/Heumar (3646/2020/1) Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der oben genannten Ausschusssitzung zu setzen. Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zunächst nur die Aufstellung eines Be- bauungsplans für den möglichen, realistischen Bereich (Teilfläche ASB im aktuellen Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Köln), der für die Sportflächen absolut notwendig ist. Die Sportvereine sollen baldmöglichst Planungssicherheit erhalten. 2. Parallel soll ein städtebauliches Gesamtkonzept für den gesamten Bereich entwickelt werden, der entsprechend der Anlage 1 vorgesehen ist. 3. Die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses über eine mögliche Aufstellung des Bebauungsplans für den Gesamtbereich, entsprechend der Anlage 1, für Schule, Wohnen und sonstige Nutzungen soll erst nach Feststellung (Abschluss des formel- len Verfahrens) zum neuen Regionalplan gefasst werden. Begründung: Laut Regionalplanungsbehörde wird südlich der Rösrather Straße kein Allgemeines Sied- lungsgebiet (ASB) dargestellt, da hier ein Hochwassergebiet vorliegen kann. Für eine Be- bauung zeigt sich diese Fläche dadurch wenig geeignet. Zudem findet im Rahmen der Regionalplanerstellung keine Umweltprüfung der verbliebenen bebaubaren Fläche statt (als Fläche II bezeichnet), da sie unter 10 Hektar groß ist. Durch die noch ausstehenden Festlegungen des Regionalplans sind zurzeit noch keine defi- nitiven Gebietszuschreibungen möglich. Trotzdem gilt es, den Sportvereinen eine Alternative - 2 - zu ihrem aktuellen Standort bereitzustellen. Der Aufstellungsbeschluss bedarf deshalb einer Überarbeitung. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Rösrather Straße
- Brück-Rather Steinweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0584/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 13:46