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AN/0584/2022

Änderungsantrag zu TOP 10.1 - Hier: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: „Brück-Rather Steinweg“ in Köln-Rath/Heumar (3646/2020/1)

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 10.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2453 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2022 
 
AN/0584/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.1 -  Hier: Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes, Arbeitstitel: „Brück-Rather Steinweg„ in Köln-Rath/Heumar 
(3646/2020/1) 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der oben genannten Ausschusssitzung zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zunächst nur die Aufstellung eines Be-
bauungsplans für den möglichen, realistischen Bereich (Teilfläche ASB im aktuellen 
Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Köln), der für die Sportflächen absolut 
notwendig ist. Die Sportvereine sollen baldmöglichst Planungssicherheit erhalten. 
 
2. Parallel soll ein städtebauliches Gesamtkonzept für den gesamten Bereich entwickelt 
werden, der entsprechend der Anlage 1 vorgesehen ist. 
 
3. Die Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses über eine mögliche Aufstellung 
des Bebauungsplans für den Gesamtbereich, entsprechend der Anlage 1, für Schule, 
Wohnen und sonstige Nutzungen soll erst nach Feststellung (Abschluss des formel-
len Verfahrens) zum neuen Regionalplan gefasst werden. 
 
Begründung: 
Laut Regionalplanungsbehörde wird südlich der Rösrather Straße kein Allgemeines Sied-
lungsgebiet (ASB) dargestellt, da hier ein Hochwassergebiet vorliegen kann. Für eine Be-
bauung zeigt sich diese Fläche dadurch wenig geeignet. 
Zudem findet im Rahmen der Regionalplanerstellung keine Umweltprüfung der verbliebenen 
bebaubaren Fläche statt (als Fläche II bezeichnet), da sie unter 10 Hektar groß ist. 
Durch die noch ausstehenden Festlegungen des Regionalplans sind zurzeit noch keine defi-
nitiven Gebietszuschreibungen möglich. Trotzdem gilt es, den Sportvereinen eine Alternative

- 2 - 
 
zu ihrem aktuellen Standort bereitzustellen. Der Aufstellungsbeschluss bedarf deshalb einer 
Überarbeitung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösrather Straße
  • Brück-Rather Steinweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0584/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
10.03.2022
Erstellt
10.03.2022 13:46