Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2026
Beschlussvorlage Ausschuss 1587/2026 vom 24.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Jugendbeihilfezuschuss ist eine interne Finanzangelegenheit, die keine direkte Auswirkung auf die allgemeine Öffentlichkeit hat. -
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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Vorlage 1587/2026 – Beschluss über den Zuschuss an den Stadtsportbund Köln e. V. – Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2026 Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da die zur Erstellung der Vorlage notwendige Anzahl der als aktive Mitglieder in den Sportvereinen gemeldeten Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre über den Landessportbund erst kurzfristig gemeldet werden konnte. Der Beschluss des Sportausschusses ist erforderlich für die Auszahlung der Jugendbeihilfe an den Stadtsportbund Köln e. V. der diese Mittel an die Sportvereine weiterleitet. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1587/2026 Freigabedatum 24.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2026 Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt zur Förderung des Kölner Sports für das Haushaltsjahr 2026 eine Jugendbeihilfe in Höhe von 14,89 Euro pro Kopf. Sportausschuss 25.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.228.132 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Haushaltsplan 2026 ist für die Jugendbeihilfe ein Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro ein- gestellt. Inklusive der beim Stadtsportbund in 2025 nicht verbrauchten Restmittel in Höhe von 1.037,01 Euro steht für die Jugendbeihilfe in 2026 somit ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.229.169,01 Euro zur Verfügung, der seitens des Stadtsportbundes nach Beschlussfassung durch den Sportausschuss vollständig an die berechtigten Sportvereine zur Unterstützung der dortigen Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden kann. Laut Mitteilung des Landessportbundes sind in 2026 insgesamt 82.503 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre als aktive Mitglieder in den Kölner Sportvereinen gemeldet, so dass pro Kopf eine Jugendbeihilfe in Höhe von 14,89 Euro gewährt wird. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß der aktuell gültigen Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind alle Haushalts- positionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards ge- senkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher 3 Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Es ist zudem zu prüfen, ob Zu- schüsse / institutionelle Förderungen zwingend für die Aufrechterhaltung dauerhaft benötigter Strukturen, welche nicht in vertretbarer Zeit oder nur mit erheblichen Zusatzkosten neu aufge- baut werden können, erforderlich sind. Die Auszahlung der Jugendbeihilfe ist eine freiwillige Transferleistung (Teilplanzeile 15), die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. Die Jugendbeihilfe dient der Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportverei- nen. Die Förderung ermöglicht nicht nur die Sicherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kinder- und jugendgerechten Sportange- botes. Mittel- und langfristig sorgen Zuschüsse für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensport- angebotes in Köln. Sportvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für die Stadtgesellschaft: Sie schaffen niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung, fördern den so- zialen Zusammenhalt und bieten jungen Menschen unabhängig von Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten Teilhabe. Die Jugendbeihilfe ermöglicht es den Vereinen, diese Angebote kos- tenfrei oder kostengünstig anzubieten und damit Benachteiligungen auszugleichen. Ein Wegfall oder eine Kürzung der Jugendbeihilfe hätte direkte Folgen: Einschränkung oder Streichung von Jugendtrainings, Wettkämpfen und inklusiven Sportangeboten. Verlust von Mitgliedschaften, insbesondere bei einkommensschwachen Familien, die sich Beitragserhöhungen nicht leisten können. Zusätzliche Belastung für die Kommune, da die Vereine ihre präventiven und integrati- ven Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können – mit Folgen für Gesundheit, Soziales und öffentliche Sicherheit. Die Jugendbeihilfe ist daher in voller Höhe zu gewähren, um die Handlungsfähigkeit der Ver- eine zu sichern und die gesellschaftliche Verantwortung der Stadt Köln für ihre junge Genera- tion zu erfüllen. Finanzierung: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2026 die Mittel in Höhe von 1.228.132 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü- gung.
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