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1587/2026

Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 24.06.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.06.2026, TOP 5.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

618 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Jugendbeihilfezuschuss ist eine interne Finanzangelegenheit, die keine direkte Auswirkung auf die 
allgemeine Öffentlichkeit hat.

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

598 Zeichen

Vorlage 1587/2026 – Beschluss über den Zuschuss an den Stadtsportbund Köln e. V. – 
Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2026 
 
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da die zur Erstellung der Vorlage notwendige Anzahl der 
als aktive Mitglieder in den Sportvereinen gemeldeten Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre über 
den Landessportbund erst kurzfristig gemeldet werden konnte. Der Beschluss des 
Sportausschusses ist erforderlich für die Auszahlung der Jugendbeihilfe an den 
Stadtsportbund Köln e. V. der diese Mittel an die Sportvereine weiterleitet.

Beschlussvorlage Ausschuss

5153 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1587/2026 
Freigabedatum 24.06.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner 
Sportvereine 2026  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt zur Förderung des Kölner Sports für das Haushaltsjahr 2026 
eine Jugendbeihilfe in Höhe von 14,89 Euro pro Kopf. 
 
 
Sportausschuss 25.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.228.132 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2026 ist für die Jugendbeihilfe ein Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro ein-
gestellt. Inklusive der beim Stadtsportbund in 2025 nicht verbrauchten Restmittel in Höhe von 
1.037,01 Euro steht für die Jugendbeihilfe in 2026 somit ein Betrag in Höhe von insgesamt 
1.229.169,01 Euro zur Verfügung, der seitens des Stadtsportbundes nach Beschlussfassung 
durch den Sportausschuss vollständig an die berechtigten Sportvereine zur Unterstützung der 
dortigen Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden kann. 
 
Laut Mitteilung des Landessportbundes sind in 2026 insgesamt 82.503 Kinder/Jugendliche bis 
18 Jahre als aktive Mitglieder in den Kölner Sportvereinen gemeldet, so dass pro Kopf eine 
Jugendbeihilfe in Höhe von 14,89 Euro gewährt wird. 
 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß der aktuell gültigen Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind alle Haushalts-
positionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. 
Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards ge-
senkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig 
aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders 
strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher

3 
Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Es ist zudem zu prüfen, ob Zu-
schüsse / institutionelle Förderungen zwingend für die Aufrechterhaltung dauerhaft benötigter 
Strukturen, welche nicht in vertretbarer Zeit oder nur mit erheblichen Zusatzkosten neu aufge-
baut werden können, erforderlich sind. 
 
Die Auszahlung der Jugendbeihilfe ist eine freiwillige Transferleistung (Teilplanzeile 15), die 
entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt.  
 
Die Jugendbeihilfe dient der Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportverei-
nen. Die Förderung ermöglicht nicht nur die Sicherung eines kostengünstigen und somit für 
nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kinder- und jugendgerechten Sportange-
botes. Mittel- und langfristig sorgen Zuschüsse für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt 
der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensport-
angebotes in Köln. 
 
Sportvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für 
die Stadtgesellschaft: Sie schaffen niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung, fördern den so-
zialen Zusammenhalt und bieten jungen Menschen unabhängig von Herkunft oder finanziellen 
Möglichkeiten Teilhabe. Die Jugendbeihilfe ermöglicht es den Vereinen, diese Angebote kos-
tenfrei oder kostengünstig anzubieten und damit Benachteiligungen auszugleichen. 
Ein Wegfall oder eine Kürzung der Jugendbeihilfe hätte direkte Folgen: 
 Einschränkung oder Streichung von Jugendtrainings, Wettkämpfen und inklusiven 
Sportangeboten. 
 Verlust von Mitgliedschaften, insbesondere bei einkommensschwachen Familien, die 
sich Beitragserhöhungen nicht leisten können. 
 Zusätzliche Belastung für die Kommune, da die Vereine ihre präventiven und integrati-
ven Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können – mit Folgen für Gesundheit, Soziales 
und öffentliche Sicherheit. 
Die Jugendbeihilfe ist daher in voller Höhe zu gewähren, um die Handlungsfähigkeit der Ver-
eine zu sichern und die gesellschaftliche Verantwortung der Stadt Köln für ihre junge Genera-
tion zu erfüllen. 
 
Finanzierung: 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2026 die Mittel in Höhe von 
1.228.132 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü-
gung.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1587/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.06.2026
Erstellt
01.06.2026 10:39