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4001/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal,

Beschlussvorlage Ausschuss 15.01.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 10.2

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich Parkstadt Süd-Quartiersentwicklung

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Anlage 3 Übersicht Geltungsbereich Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Quartiere

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Anlage 4 Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

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Anlage 5 städtebauliche Konzept Parkstadt, Marktstadt, Koblenzer Straße, Bildungslandschaft

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025

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Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/0129/2025

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Anlage 9- Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 10.2 StEA 06.02.2025

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Anlage 6 Erläuterungstext

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

774 Zeichen

Anlage 7 
 
Dringlichkeitsbegründung zur Beschlussvorlage 4001/2024  
„Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – 
Quartiersentwicklung 
 
Die Beschlussvorlage beinhaltet sowohl den Aufstellungsbeschluss des 
Bebauungsplans, als auch den Beschluss zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 (1) BauGB. Diese am 06.03.2025 stattfindende Veranstaltung wird aktuell 
umfassend vorbereitet, auch sind die politischen Vertreter*innen sowie 
Vertreter*innen der Verwaltung und Fachexpert*innen bereits geladen. Ohne 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses in der Februarsitzung am 06.02.2025 
kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfinden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1478 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben.  
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 
mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich Parkstadt Süd-Quartiersentwicklung

469 Zeichen

3% Stadt Köln Anlage 2

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Parkstadt Süd - Quartiersentwicklung

in Köln - Bayenthal, - Raderberg und -Zollstock

N

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Fl

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Tr

Maßstab 1: 10 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
10 0 200 400 600 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

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Anlage 3 Übersicht Geltungsbereich Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Quartiere

638 Zeichen

Sportpark
Süd
Innerer Grüngürtel
Quartier Parkstadt
Quartier
Marktstadt
Quartier
Bildungslandschaft
Geltungsbereich zu 4.1
ca. 765.493 m²
Änderungsverfahren
- KVB Gelände  -
Koblenzer Straße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maßstab  1 : 15 000 (im Original)
N
Geltungsbereich  des Gesamtplangebietes
Parkstadt Süd
mit Abgrenzung der Quartiere
 in Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/  - Neustadt-Süd
0 300150 600 900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 4 Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

518 Zeichen

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Verfasser 
Integrierte Planung 
O&O Baukunst 
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Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
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Anlage 4 
- Parkstadt Süd - Integrierte Planung und Planungskonzept Innerer Grüngürtel-
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M. 1: 2.000

Anlage 5 städtebauliche Konzept Parkstadt, Marktstadt, Koblenzer Straße, Bildungslandschaft

607 Zeichen

Parkstadt Süd - städtebauliches Konzept „Quartier Parkstadt“, 
Ausschnitt Integrierte Planung
Verfasser Integrierte Planung 
O&O Baukunst
Anlage 5

Parkstadt Süd - städtebauliches Konzept „Quartier Marktstadt“, 
Ausschnitt Integrierte Planung
Verfasser Integrierte Planung 
O&O Baukunst
Anlage 5

Parkstadt Süd - städtebauliches Konzept „Quartier Koblenzer Straße“, 
Ausschnitt Integrierte Planung
Anlage 5
Verfasser Integrierte Planung 
O&O Baukunst

Parkstadt Süd - städtebauliches Konzept „Quartier Bildungslandschaft“, 
Ausschnitt Integrierte Planung
Anlage 5
Verfasser Integrierte Planung 
O&O Baukunst

Beschlussvorlage Ausschuss

14754 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 4001/2024 
Freigabedatum 15.01.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – 
Quartiersentwicklung„ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal,  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet, das im Norden durch den geplanten Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer 
Grüngürtel“, im Osten durch die bestehende Bebauung entlang des Gustav-Heinemann-
Ufers, im Süden – von Osten nach Westen gesehen – durch die Schönhauser Straße, 
das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) sowie die Marktstraße und den 
Bischofsweg sowie im Westen ebenfalls durch den Bischofsweg begrenzt wird – mit dem 
Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ in Köln – Raderberg aufzustellen mit 
dem Ziel, ein gemischt genutztes Quartier, in dem insbesondere neuer Wohnraum, Ar-
beitsplätze und Bildungseinrichtungen geschaffen werden, zu planen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersent-
wicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, Raderberg und -Zoll-
stock zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: „Park-
stadt Süd in Köln – Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz“, für den am 03.12.2015 der Auf-
stellungsbeschluss gefasst wurde (V 3574/2015). Insgesamt sollen drei Bebauungspläne auf-
gestellt werden, die sich wie folgt aufgliedern: „Sportpark Süd“ (Aufstellungsbeschluss wurde 
bereits gefasst (V 2167/2020)), „Innerer Grüngürtel“ (V 2399/2024) und „Quartiersentwicklung“. 
Der Bebauungsplan „Quartiersentwicklung“ besteht aus den Quartieren „Parkstadt“, „Markt-
stadt“, „Bildungslandschaft“ und dem „Änderungsverfahren Koblenzer Straße“ (s. Anlage 3). Die 
Abgrenzung der Quartiere erfolgt auf Basis von räumlichen und nutzungsspezifischen Zusam-
menhängen.  
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ 
soll das Verfahren für den Geltungsbereich, der in Anlage 2 dargestellt ist, eingeleitet werden.  
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd, den im Geltungsbe-
reich umgrenzten Bereich, insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum, von Arbeitsplät-
zen und Bildungseinrichtungen, planungsrechtlich zu sichern.  
 
Anlass der Planung 
Bereits im städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln, der am 05. Mai 2009 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen wurde (V 5681/2008), ist die Vollendung des Inneren Grüngürtel bis an den 
Rhein und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels planerisch verankert. Am 20. Sep-
tember 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept südli-
che Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des 
Gebietes (V 3799/2011).  
Mit der geplanten Schli eßung des Kölner Großmarktes am Standort in Köln -Raderberg zum 
31.12.2025 (Ratsbeschluss vom 01.10.2024, V 1824/2024) eröffnet sich die einmalige Chance 
einen neuen Stadtraum mit vielfältigen Wohnungsangeboten, Arbeitsplätzen sowie sozialen 
und kulturellen Einrichtungen zu entwickeln und angrenzend den Inneren Grüngürtel bis zum 
Rhein fortzuführen. 
Im Jahr 2015 wurde unter umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit ein kooperatives Verfah-
ren mit Beteiligung von fünf Planungsteams durchgeführt. Im Ergebnis hat das Begleitgremium 
empfohlen den Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner 
Baukunst als Grundlage für das weitere Verfahren weiter zu verf olgen. Darauf folgte in den 
Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachämter, aus der grundlegende plane-
rische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ hervorgehen. Diese 
wurde 2019 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (V 1250/2018). Die Integrierte 
Planung konkretisiert den Entwurf aus dem kooperativen Verfahren insbesondere für den städ-
tebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vorgesehenen Quartiere und soll als planerische 
Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dienen.

3 
 
Aktuelle Nutzungen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ weist un-
terschiedliche Nutzungsbereiche auf, weshalb die aktuelle Nutzung anhand der einzelnen Quar-
tiere beschrieben wird:   
In den Quartieren Parkstadt und Marktstadt befindet sich aktuell die Nutzung des Großmarktes 
mit einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flächen für Stell-
plätze. Das gesamte durch den Großmarkt genutzte Gebiet ist nahezu komplett versiegelt. Nur 
vereinzelt sind ein paar wenige Bäume vorhanden. Entlang des Bischofwegs befinden sich ei-
nige Baumstrukturen bzw. begrünte Flächen, welche von dem Bischofsweg aus jedoch auf-
grund einer Einzäunung nicht zugänglich sind. Aktuell befinden sich im Quartier „Parkstadt“ bis 
auf ein Grundstück alle Grundstücke in städtischem Besitz. Die Stadt Köln steht in Verhandlun-
gen mit den Grundstückseigentümer*innen des Grundstücks, welches für die Umsetzung der 
Planungen des „Quartiers Parkstadt“ erforderlich ist. Im Quartier „Marktstadt“ befinden sich alle 
Grundstücke in städtischem Besitz. 
Im Quartier „Koblenzer Straße“ befindet sich im Norden ein oberirdischer Parkplatz für ca. 35 
PKW, welche der südöstlich angrenzenden zweigeschossigen McDonald’s Filiale zugeordnet 
sind. Südlich davon befindet sich ein eingeschossiger, zur Bonner Straße orientierter Gewer-
bebau sowie ein bis zu fünfgeschossiges Wohngebäude welches von der Koblenzer Straße 
aus erschlossen wird. Bis auf den begrünten und mit einigen Bäumen bestandenen Innenhof 
der Wohnbebauung sowie die Bepflanzung des Parkplatzes finden sich keine Vegetations-
strukturen im Quartier. Die Flächen des Quartiers „Koblenzer Straße“ befinden sich in Privat-
besitz, die Stadt Köln steht bezogen auf die Parkplatzfläche im Norden des Quartiers in Ver-
handlungen mit den Grundstückseigentümer*innen, da diese für die Umsetzung der Planun-
gen erforderlich ist. Die Flächen südlich des Parkplatzes bleiben unverändert.  
Im Quartier „Bildungslandschaft“ befindet sich zwischen Koblenzer Straße und Alteburger 
Straße ein zu großen Teilen unbebauter Bereich, welcher bis vor kurzem von Neuland e.V., 
einem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsgartenprojekt, genutzt wurde. Nördlich angrenzend 
befindet sich das denkmalgeschützte Bolder Gebäude sowie gewerblich genutzte Hallen und 
Freiflächen. Östlich der Alteburger Straße befindet sich eine Erstaufnahmeeinrichtung in Con-
tainerbauweise, ein überwiegend gewerblich genutztes Gebäude und Quartiere eines durch 
die AWB genutzten Gebäudes mit dazugehöriger Freifläche. Im Quartier sind mehrere Einzel-
bäume vorhanden. Aktuell befinden sich im Quartier „Bildungslandschaft“ bis auf ein Grund-
stück alle Grundstücke in städtischem Besitz. Die Stadt Köln steht in Verhandlungen mit den 
Grundstückseigentümer*innen des Grundstücks, welches für die Umsetzung der Planungen 
erforderlich ist. 
 
Ziel der Planung 
Ziel ist es, mit dem hochbaulichen Bereich der Parkstadt Süd ein Quartier zu entwickeln, das 
einen Rahmen für gute Lebens-, Wohn-, Lern- und Arbeitsverhältnisse schafft. Vielfältigste For-
men des Wohnungsbaus für alle sozialen Gruppen sollen hier entstehen. Investoren, Baugrup-
pen, Genossenschaften, Einzelpersonen und die öffentliche Hand können gleichermaßen als 
Bauherren fungieren. 
Das Konzept sieht für alle Quartiere klare Raumkanten vor, die öffentliche und private Bereiche 
voneinander trennen. Zum Grüngürtel im Norden wird durch die einheitlich abschließende Be-
bauung eine differenzierte Parkkante ausgebildet. Eine vorgelagerte Promenade unterstreicht 
den Übergang zur öffentlichen Freifläche. In die durch Blockstruktur gekennzeichnete Bebau-
ung sind Platzräume eingestreut.  
Das städtebauliche Konzept des Quartiers „Parkstadt“ sieht vier Blockreihen und unterschiedli-
che Straßenräume vor, die den Bereich strukturieren. Der Nutzungsschwerpunkt liegt hier bei 
Wohnen neben Nutzungen, die dem Arbeiten dienen wie gewerbliche und Büronutzungen. Der 
30 Meter breite grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, soll zunächst als 
Mobilitätstrasse mit Busanbindung ausgebaut werden. Später sind die Anbindung an das Stadt-
bahnliniennetz sowie ein autonomer Bus-Shuttle-Service mit Anbindung an die zukünftige S -

4 
Bahnhaltestelle Bonner Wall Optionen. Südlich des Boulevards befindet sich ein grüner Pocket-
park als Mittelpunkt des Quartiers. Die südlich angrenzend gelegene Ringstraße mit lockerem 
Baumbestand fungiert als zweistreifige Erschließungsstraße. Daneben gibt es autofreie Wohn-
wege ohne Bepflanzung. Sie sollen an die mittelalterlichen Gassenräume in Köln erinnern. Das 
städtebauliche Konzept sieht ein 15-geschossiges Hochhaus am westlichen Quartierseingang 
vor sowie weitere achtgeschossige Hochpunkte an den öffentlichen Plätzen und am Inneren 
Grüngürtel (S. Anlage 6, Abbildung auf Seite 15). 
Direkt östlich angrenzend ist das Quartier „Marktstadt“ geplant. Auch hier sieht das städtebau-
liche Konzept überwiegend Blockrandbebauung vor, welche den großzügigen Platzraum um 
die denkmalgeschützte Großmarkthalle fasst und an die Bestandsbebauung an der Bonner 
Straße anschließt. Ebenfalls sind bis zu 15-geschossige Hochpunkte vorgesehen, welche den 
Quartierseingang im Bereich der Bonner Straße definieren und den öffentlichen Raum südwest-
lich der Großmarkthalle akzentuieren. Im Quartier Marktstadt liegt der Nutzungsschwerpunkt 
stärker auf gewerblichen Nutzungen wie Büronutzungen. Südlich der Großmarkthalle ist eine 
Grundschule geplant. 
Das städtebauliche Konzept des Quartiers „Koblenzer Straße“ sieht vor, am Übergang der Bon-
ner Straße zum Großmarktgelände einen baulich -räumlichen Auftakt der Parkstadt Süd aus 
Richtung Innenstadt zu schaffen. Die Planung sieht ein 15 -geschossiges Hochhaus und die 
Umgestaltung des bisherigen Parkplatzes vor. Der Gebäudekomplex mit der bestehenden 
McDonald‘s- Filiale soll erhalten werden.  
Östlich schließt das Quartier „Bildungslandschaft“ an, welches eine weiterführende sechszügige 
Gesamtschule mit Sechsfachsporthalle sowie eine drei- bis vierzügige Grundschule und eine 
Kita vorsieht. Die östlich der Altburger Straße geplante Grundschule und die Gesamtschule 
gruppieren sich um einen gemeinsamen Platzraum. Die Alteburger Straße wird als Umwelt-
trasse ausgebaut und soll nur durch den ÖPNV befahrbar sein. In Verbindung mit den grünen 
Pausen- und Sportbereichen und der Sechsfachsporthalle entsteht ein lebendiger öffentlicher 
Schulcampus.   
Das denkmalgeschützte Bolder-Gebäude an der Koblenzer Straße und der dahinterliegende 
Hallenraum werden in das städtebauliche Konzept eingebunden. Ein ergänzender Wohnblock 
kann Wohnraum für Studierende und Senioren bieten. Räume für Dienstleistungen, Büros und 
Ateliers ergänzen das Nutzungsangebot. 
 
Hinweise zum Verfahren 
Die vorgenannten Aspekte verdeutlichen das Erfordernis Planungsrecht zu schaffen, um die 
planerischen Ziele umsetzen zu können. Planungsrechtlich wird das Plangebiet größtenteils als 
Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bewertet. Lediglich eine kleine, dreieckige 
Brachfläche im Norden des Quartiers Quartier Parkstadt ist nach § 35 Baugesetzbuch (Außen-
bereich) zu beurteilen. 
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig 
neben dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechte-
mer Straße / Bonner Straße ein weiterer sehr viel großflächigerer Bebauungsplan als Ange-
botsbebauungsplan aufgestellt werden soll. Dabei werden insbesondere die Grün- und Spiel-
flächen in überwiegender Mehrheit nicht im Bebauungsplan ausgeglichen, in dem die Ansprü-
che ausgelöst werden, sondern im Bebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ (V 
2399/2024). Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zugeordnet 
und gesichert werden.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB für den Bebauungsplan – 
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ soll in F orm einer Abendveranstaltung 
durchgeführt werden. 
Die sich aus der Umsetzung der Bauleitplanung ergebenden haushalterischen Auswirkungen 
werden über einen Bedarfsfeststellungsbeschluss (V 2522/2024) gesteuert.

5 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Mit der zukünftigen Aufgabe der Nutzung als Großmarkt entfallen Emissionen von Treibhaus-
gasen aus der Wärmebereitstellung der ehemaligen Hallen, die Stromerzeugung für den Bedarf 
der Großmarkthallen (Kühlung, Beleuchtung) und insbesondere der Lieferverkehr. Mit der ge-
planten Neunutzung als Wohnquartier fallen neue Emissionen von Treibhausgasen für die Wär-
mebereitstellung und die Stromerzeugung an. Das Bebauungsplan-Verfahren fällt unter den 
Anwendungsfall der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL), deren Umsetzung eine 
Verminderung der Treibhausgasemission gegenüber einem herkömmlich geplanten Quartier 
bewirken. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG an 
der Erstellung eines Energiekonzeptes für eine emissionsreduzierte Wärmeversorgung. Gleich-
zeitig sollen die geplanten Flachdachflächen für die PV-Nutzung zur Gewinnung von regenera-
tiv erzeugtem Strom genutzt werden. 
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes werden Maßnahmen entwickelt, die zu einer Reduzie-
rung von Anwohner- und Lieferverkehren führen sollen und damit zur Reduzierung von ver-
kehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Bebauungsplan und/oder Verträgen gesichert. 
 
Anlagen: 
Anlage 1  Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2  Geltungsbereich „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ 
Anlage 3  Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Quartiere 
Anlage 4  Integrierte Planung mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
Anlage 5  Städtebauliche Konzepte für die Quartiere: „Parkstadt“, „Marktstadt“, „Koblen-
zer Straße“ und „Bildungslandschaft 
Anlage 6  Erläuterungstext

Anlage 7- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.2025

4656 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.01.2025  
öffentlich 
9.2.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und  
zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ in Köln Rodenkir-
chen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, 
4001/2024 
 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der  
Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Vorlage 4001/2024 
AN/0129/2025 
Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag (AN/0129/2025) aller Fraktionen der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen vor. Die SPD-Fraktion erklärt ihren Austritt. 
Herr Bezirksbürgermeister Giesen lässt über diesen abstimmen. 
 
1. Beschluss:  
 
Die Vorlage wird wie folgt geändert:  
„Die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt -Süd-Quartier entfällt. 
Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung, wie bisher vorgesehen, zu-
nächst über den Bischofsweg erfolgen, dann jedoch nicht nach Norden ins Pla-
nungsgebiet verschwenken, son dern dem Verlauf der Achse Bischofsweg – 
Marktstraße Richtung Bonner Str. – Schönhauser Str. folgen. 
Für diese Fortsetzung ist ein entsprechender Korridor, soweit erforderlich, nörd-
lich des derzeitigen Straßenverlaufs einzuplanen bzw. freizuhalten. Der ge-
schützte Landschaftsschutzbereich der „Raderberger Brache“ soll dafür nicht 
überplant werden. 
Im Plangebiet sollen als mögliche Alternative zu einer Stadtbahnlinie die Stra-
ßen so geplant werden, dass sie für eine Busanbindung eine ausreichende 
Breite aufweisen. Beispielsweise könnte der bislang geplante 30 Meter breite

grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, weiterhin als Mo-
bilitätstrasse für eine mögliche Busanbindung geplant werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU -
Fraktion, einer Stimme der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau bei Ent-
haltung der SPD-Fraktion gegen die Stimme der Frau Faßbender zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,  
folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, das im Norden durch den geplanten Teilbebauungsplan „Parkstadt 
Süd - Innerer Grüngürtel“, im Osten durch die bestehende Bebauung entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, im Süden – von Osten nach Westen gesehen – durch 
die Schönhauser Straße, das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) 
sowie die Marktstraße und den Bischofsweg sowie im Westen ebenfalls durch den 
Bischofsweg begrenzt wird – mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersent-
wicklung“ in Köln – Raderberg aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes 
Quartier, in dem insbesondere neuer Wohnraum, Arbeitsplätze und Bildungsein-
richtungen geschaffen werden,  zu pl anen; (ergänzt beschlossen)  
 
Die vorgesehene Führung der Stadtbahn in das Parkstadt-Süd-Quartier ent-
fällt. Stattdessen soll eine mögliche Stadtbahnführung, wie bisher vorgese-
hen, zunächst über den Bischofsweg erfolgen, dann jedoch nicht nach Nor-
den ins Planungsgebiet verschwenken, sondern dem Verlauf der Achse Bi-
schofsweg – Marktstraße Richtung Bonner Str. – Schönhauser Str. folgen. 
Für diese Fortsetzung ist ein entsprechender Korridor, soweit erforderlich, 
nördlich des derzeitigen Straßenverlaufs einzuplanen bzw. freizuhalten. Der 
geschützte Landschaftsschutzbereich der „Raderberger Brache“ soll dafür 
nicht überplant werden. 
Im Plangebiet sollen als mögliche Alternative zu einer Stadtbahnlinie die 
Straßen so geplant werden, dass sie für eine Busanbindung eine ausrei-
chende Breite aufweisen. Beispielsweise könnte der bislang geplante 30 
Meter breite grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, 
weiterhin als Mobilitätstrasse für eine mögliche Busanbindung geplant 
werden. 
2. nimmt das städteb auliche Planungskonzept Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quar-
tiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, Rader-
berg und -Zollstock zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3  
Absatz 1 BauGB nach Modell 2. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies)

Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/0129/2025

714 Zeichen

Anlage 8 
 
Betreff: 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – 
Quartiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, 
4001/2024 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag AN/0129/2025 der Fraktionen der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zur Vorlage 4001/2024 
AN/0129/2025 
(siehe Anlage 7) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bezüglich des o.g. Änderungsantrags wird die Verwaltung die vorgeschlagene neue 
Stadtbahnführung sowie die vorgeschlagene Busanbindung als Prüfauftrag 
behandeln, die Rahmenbedingungen umfassend betrachten und bewerten und nach 
Abschluss der Untersuchungen berichten.

Anlage 9- Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 10.2 StEA 06.02.2025

3636 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025 
öffentlich 
10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: „Park-
stadt Süd – Quartiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadt-
teilen Köln-Bayenthal, 
4001/2024 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, das im Norden durch den geplanten Teilbebauungsplan „Parkstadt 
Süd - Innerer Grüngürtel“, im Osten durch die bestehende Bebauung entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, im Süden – von Osten nach Westen gesehen – durch 
die Schönhauser Straße, das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) 
sowie die Marktstraße und den Bischofsweg sowie im Westen ebenfalls durch den 
Bischofsweg begrenzt wird – mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersent-
wicklung“ in Köln – Raderberg aufzustellen mit dem Ziel, ein gemi scht genutztes 
Quartier, in dem insbesondere neuer Wohnraum, Arbeitsplätze und Bildungsein-
richtungen geschaffen werden, zu planen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quar-
tiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, Rader-
berg und -Zollstock zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2. 
 
II Mündlicher Ergänzungsantrag vom RM Sterck (FDP): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet 
eine durchgehende Stadtbahntrasse realisiert wird und erwartet von der Verwal-
tung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassen durch das 
Quartier und entlang des Bischofswegs und der Marktstraße.

Abstimmungsergebnis über den mündlichen Ergänzungsantrag:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, das im Norden durch den geplanten Teilbebauungsplan „Parkstadt 
Süd - Innerer Grüngürtel“, im Osten durch die bestehende Bebauung entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, im Süden – von Osten nach Westen gesehen – durch 
die Schönhauser Straße, das Flurstück 1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) 
sowie die Marktstraße und den Bischofsweg sowie im Westen ebenfalls durch den 
Bischofsweg begrenzt wird – mit dem Arbeitstitel „Parks tadt Süd – Quartiersent-
wicklung“ in Köln – Raderberg aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes 
Quartier, in dem insbesondere neuer Wohnraum, Arbeitsplätze und Bildungsein-
richtungen geschaffen werden, zu planen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungsk onzept Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quar-
tiersentwicklung“ in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, Rader-
berg und -Zollstock zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2. 
4.    Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im 
Plangebiet eine durchgehende Stadtbahntrasse realisiert wird und erwartet 
von der Verwaltung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen 
Trassen durch das Quartie r und entlang des Bischofswegs und der Markt-
straße. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig ungeändert beschlossen.

Anlage 6 Erläuterungstext

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A N L A G E  6 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung in Köln Rodenkirchen, in den Stadtteilen 
Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock“ 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1. Anlass und Ziel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ ist die Aufstellung mehrere Bebau-
ungspläne erforderlich. Planungsrechtliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Inneren Grüngürtel 
bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. 
Dieses Ziel wird auch bereits im „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“ verortet. Mit Beschluss 
vom 5. Mai 2009 nahm der Rat den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzliche Hand-
lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. 
Im Masterplan ist der Innere Grüngürtel einer von sieben Interventionsräumen (V 5681/2008). Für 
den hier zu betrachtenden Planungsraum sieht der Masterplan im Bereich des Großmarktareals die 
Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein vor. Das freiwerdende Großmarktareal ist ge-
mäß dem Masterplan Impulsgeber für die langfristige letzte große städtebauliche Entwicklung der 
linksrheinischen Innenstadthälfte. „Auf einer Fläche von etwa 50 ha besteht nicht nur die Chance für 
eine städtebauliche Erweiterung der Südstadt, sondern auch für eine erste große Etappe des Grün-
gürtels auf seinem Weg an das südliche Innenstadtufer. Nicht nur die Aufwertung und Sicherung der 
Grünanlagen der Innenstadt sind oberste Gebote ökologischer Freiraumplanung, sondern auch die 
Vernetzung der großen Freiräume untereinander“ (Der Masterplan für Köln, Seite 95, Greven Verlag 
Köln GmbH, 2009).  
Am 20. September 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept 
südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des 
Gebietes (V 3799/2011). Auch dieses sieht als erste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren 
Grüngürtels unter Entfall des Großmarktes mit einer angemessenen durchschnittlichen Breite von 
rund 150 m, wo dies möglich ist, bis zum Rhein vor. Die Sanierungssatzung wurde am 10. April 2018 
vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Ermittlungsfehlern für unwirksam erklärt.  
Nach der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Durchführung eines kooperativen 
Verfahrens im Jahr 2015 folgte in den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachäm-
ter, aus der grundlegende planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ 
hervorgehen (V 1250/2018).  
Das Gesamtprojekt der „Parkstadt Süd“ liegt linksrheinisch in unmittelbarer Arrondierung der Kölner 
Innenstadt in den Bezirken Rodenkirchen, Lindenthal und Innenstadt und umfasst die nördlichen Be-
reiche der Stadtteile Zollstock (Bezirkssportanlage), Raderberg (ehemaliger Güterbahnhof und Groß-
marktgelände), Bayenthal (ehemalige Dombrauerei) und Sülz sowie südliche Bereiche des Stadtteils 
Neustadt-Süd.  
Durch die beabsichtigte Schließung des Großmarktes am Standort Raderberg zum 31.12.2025 (Sit-
zungen des Rates vom 15. 06.2023 (AN 1191/2023), 27.06.2024 (AN 0723/2024 ) sowie am 
01.10.2024 (V 1824/2024)) und das gleichzeitige Auslaufen bahnspezifischer Nutzungen auf dem 
Güterbahnhof Bonntor eröffnet sich im Bereich westlich der Bonner Straße die städtebauliche Chance 
zur Neuordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsfläche. Eingeleitet wurde dieser 
Strukturwandel bereits durch die Aufgabe des ehemaligen KVB -Betriebshofes an der Koblenzer 
Straße und des Gewerbestandortes Dombrauerei beidseitig der Alteburger Straße. Die wesentlichen,

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beiderseits der Bonner Straße gelegenen Entwicklungsflächen des Areals eröffnen die Chance, einen 
neuen und vielfältigen Stadtraum im Stadtgefüge zu entwickeln. 
Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Entwicklung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen 
Stadtquartiers verbunden mit der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein. Mit der Park-
stadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers mit einer Mischung aus vielfältigen Wohnungsangeboten, 
sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des 
„Inneren Grüngürtels“ wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zoll-
stock, Sülz und der Neustadt-Süd verstanden.  
Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), im Weiteren als „Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung“ zusammengefasst ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen. Planungsziel 
ist hier insbesondere die Umsetzung der hochbaulichen Bereiche der Parkstadt Süd mit der Entwick-
lung des Bereiches um die heutige Großmarkthalle sowie der Bildungseinrichtungen im Osten des 
Plangebietes.  
Ein wesentliches Element des Gesamtprojektes ist die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“, welcher 
mit dem Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ gesichert wird. Daneben ist auch 
die Schaffung von dringend benötigtem Wohnungsbau in der wachsenden Stadt Köln ein wichtiges 
Planungsziel. In dem vom Rat am 11.02.2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ 
(StEK Wohnen) ergibt sich im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein Bedarf von insgesamt rund 
52.100 Wohneinheiten (WE), davon 9.550 WE in Ein- und Zweifamilienhäusern und 42.550 WE in 
Mehrfamilienhäusern. Auf Grundlage von neuen städtischen Bevölkerungsprognosen ist bis 2029 so-
gar nun von einem Gesamtwohnungsbedarf von rund 66.000 WE auszugehen. Damit werden in den 
nächsten 15 Jahren rund 14.000 Wohnungen mehr benötigt als im StEK Wohnen bislang angenom-
men. Mit der Parkstadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers entstehen. Demnach wird mit der Aufstel-
lung des Bebauungsplanes neben der Schaffung von vielfältigen urbanen Wohnungsangeboten auch 
die Schaffung sozialer Infrastruktur sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen verfolgt. Insbe-
sondere im Teilbereich der Bildungslandschaft ist die Schaffung von Planungsrecht für Schulen und 
andere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine weitere Hauptzielstellung für die Aufstellung die-
ses Bebauungsplanes. 
Neben dem übergeordneten Planungsziel der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein 
über ein separates Bauleitplanverfahren ist demnach die Schaffung von neuem Wohnraum und von 
Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der Bildungslandschaft Zielsetzung des Bebauungsplanes. 
1.2. Verfahren 
Bereits am 24.11.2015 haben die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungs-
ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
als Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss nach 
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.  
Für einen Teilbereich zwischen der Sechtemer Straße sowie der Bonner Straße erfolgte bereits am 
08.06.2022 der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. Dieses 
Vorhaben (das sogenannte SechtM) befindet sich seit 2022 in Umsetzung 
Darüber hinaus wurde für den Teilbereich des sogenannten „Sportpark Süd“ bereits im Herbst 2020 
eine Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und am 03.09.2020 durch den Stadtentwick-
lungsausschuss der Beschluss zur Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (2167/2020). 
Für die weiteren Bereiche der Parkstadt Süd wurde im Zeitraum vom 21.05.2024 bis einschließlich 
03.07.2024 eine gemeinsame Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Bei diesem Betei-
ligungsschritt wurde beachtet, dass im Vergleich zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses 
aus 2015 Bereiche im Westen des Plangebiets (Bereiche um die Rudolf -Amelunxen-Straße), Be-
standsbereiche im Osten, das Bestandsgebäude Bonner Straße 145 bis 175 / Koblenzer Straße 14

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sowie die südlich daran angrenzenden Bereiche, Bereiche des Vorgebirgsparks sowie das Südsta-
dion nicht Teil der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB waren, da für diese Bereiche kein Planbe-
dürfnis besteht.  
Nach der Durführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun eine Trennung in zwei 
Teilbereiche, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan aufgebaut wird. Hierbei handelt es 
sich um die Teilbereiche: 
- Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 
- Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung (mit den Teilbereichen Bildungslandschaft, Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08), Quartier Marktstadt, Quartier Park-
stadt) 
Hinzu kommt zur Umsetzung der Parkstadt Süd noch der oben genannte Bebauungsplan „Sportpark 
Süd“ und der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 (SechtM). 
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 07.11.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde noch dargestellt, dass für die 
Teilbereiche Bildungslandschaft, Koblenzer Straße, Quartier Marktstadt und Quartier Parkstadt vier 
separate Bebauungspläne aufgestellt werden. Verfahrenstechnisch wurde verwaltungsseitig im An-
schluss vorgesehen, diese vier Teilbereiche zusammenzufassen. Des Weiteren ist geplant, die früh-
zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Bereiche „Parkstadt Süd - 
Innerer Grüngürtel“ (Beschluss vom 07.11.2024), „Parkstadt Süd - Sportpark Süd“ (Beschluss vom 
03.09.2020) sowie „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ gemeinsam durchzuführen. Bis zum Vor-
gabebeschluss ist zu prüfen, ob die Zuordnung in drei aufzustellende Bebauungspläne verbleibt oder 
ob weitere Anpassungen (z.B. Ausgliederung einzelner Teilbereiche) erforderlich werden.  
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Park-
stadt Süd – Quartiersentwicklung“. Dabei erfolgt zur besseren Orientierung eine unterteilte Darstel-
lung für die vier Teilbereiche.  
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ umfasst einen Bereich 
von circa 301.810 qm und liegt in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg und Zollstock.  
Begrenzt wird der Bebauungsplan im Norden durch die geplante Verlängerung des Inneren Grüngür-
tels (Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel) bis zum Rhein. Diese nördliche Grenze 
verläuft dabei im Wesentlichen im Westen durch das heutige Großmarktgelände, in der Mitte entlang 
der Koblenzer Straße und im Osten überwiegend durch die Grundstücke eines Holzverarbeitungsbe-
triebes und der Abfallwirtschaftsbetriebe.  
Im Osten erfolgt die Begrenzung durch die bestehende Bebauung entlang des Gustav-Heinemann-
Ufers. Im Süden bilden – von Osten nach Westen gesehen - die Schönhauser Straße, das Flurstück 
1666 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51) sowie die Marktstraße und der Bischofsweg die Grenze des 
Bebauungsplanes. Der Bischofsweg bildet auch im Westen die Grenze des Bebauungsplanes. Nach-
stehend erfolgt eine Darstellung der Lage und Abgrenzung des Plangebietes.

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Abb. 1: Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ 
Folgende Grundstücke liegen innerhalb des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwick-
lung“: 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 30/1, 31/7, 31/8, 31/9, 31/11, 31/12, 32/3, 
32/4, 507,1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1150,1157, 1158, 1160, 1161, 1272, 1273, 
1274, 1275, 1276, 1364 (teilw.), 1365 (teilw.), 1367 (teilw.), 1419 (tlw.), 1432 (teilw.), 1433 
(teilw.), 1434 (tlw.), 1658, 2054 (teilw.), 2443/32, 2444/52, 3450/30, 4611/30, 4844/30, 
4845/30, 4876/30, 5253/27, 5762/52, 6108/55 (teilw.) 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 243/16, 243/18, 245/2, 245/3, 256/2, 256/18, 
741, 743, 765, 766, 767, 768, 914, 1124 (teilw.), 1125, 1348, 1349, 1438, 1428, 1429, 1475, 
1476, 1480, 1481, 1483, 1501, 1575, 1578, 1579, 1580, 1661, 1633, 1634, 1652, 1653, 1654, 
1683, 1684, 1686, 1687, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1728, 1729, 1732, 1733, 1734, 1735, 
1738, 1739, 1775, 1776, 1780, 1781, 1801, 1813, 1849, 1850, 1851, 1867, 1880, 1881, 1883, 
1884, 1947, 1949,1958, 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1972, 1975, 1985, 1987, 1988, 1989, 
1991, 1992, 1993, 1994, 1997, 2001, 2020, 2022 (tlw.), 2033, 2035, 2043 (tlw.), 2061, 2074, 
2075, 2076, 2088, 2089, 2173, 2330, 2332, 2339 (teilw.), 2433 (tlw.), 2434 (tlw.), 2544, 2558, 
2559, 2612, 2615 (tlw.), 2628 (tlw.), 262 9, 2631 (tlw.), 2634 (tlw.), 5607/244, 5697/174, 
5698/174 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 1005, 1007, 1008, 1278 (teilw.), 1321, 1388, 
1413, 1663, 1665 (teilw.), 1666 (teilw.), 1667 und 1671. 
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
2.2.1. Motorisierter Individualverkehr 
Das Plangebiet ist gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Dies erfolgt insbesondere 
über folgende übergeordnete Straßen (Hauptstraßen oder Hauptverkehrszüge): 
 mehrere Radialstraßen in Nord-Süd-Richtung: 
o Höninger Weg (ca. 7.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Vorgebirgsstraße (ca. 27.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Bonner Straße (ca. 17.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Rheinuferstraße (ca. 45.000 Kfz/24 h im Bestand)

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 eine Tangentialstraße in Ost-West-Richtung: 
o „Zweiter Kölner Straßenring“ (Schönhauser Straße, Marktstraße, Bischofsweg, Am Vorge-
birgstor, Pohligstraße, Weißhausstraße, Universitätsstraße; ca. 12.000-20.000 Kfz/24 h im 
Bestand) 
Bezüglich der Ost-West-Verbindung fällt in der Netzstruktur der Versatz zwischen dem Bischofsweg 
und der Straße Am Vorgebirgstor auf. Des Weiteren kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet in 
Nord-Südrichtung, welche jedoch zu den vier vorstehend genannten Radialstraßen in der Bedeutung 
untergeordnet ist.  
2.2.2. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ 
Der Teilbereich „Parkstadt Süd – Quartier Parkstadt“ wird durch die Nutzung des Großmarktes mit 
einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flächen für Stellplätze ge-
prägt. Das gesamte Plangebiet ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein paar wenige 
Bäume im Plangebiet vorhanden. Entlang des Bischofwegs befinden sich einige Baumstrukturen bzw. 
begrünte Flächen, welche von dem Bischofsweg  aus jedoch aufgrund einer Einzäunung nicht zu-
gänglich sind. 
2.2.3. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Parkstadt Süd – Quartier Marktstadt“ liegen die Kernbereiche des heu-
tigen Großmarktes mit einer Vielzahl von gewerblichen Gebäuden, Erschließungsflächen sowie Flä-
chen für Stellplätze. Prägend in diesem Bereich ist insbesondere die Großmarkthalle, welche - zu-
sammen mit dem vorgelagerten Gebäude der Marktverwaltung und der alten Versteigerungshalle-
unter Denkmalschutz steht.  
Entlang der Bonner Straße und der Marktstraße befinden sich überwiegend Bürogebäude, welche 
insbesondere im Erdgeschoss durch Einzelhandelsnutzungen sowie sonstige gewerbliche Nutzungen 
ergänzt werden.  
Das gesamte Plangebiet dieses Teilbereiches ist nahezu komplett versiegelt. Nur vereinzelt sind ein 
paar wenige Bäume im Plangebiet vorhanden, insbesondere im Umfeld der Alten Versteigerungs-
halle. In der Nordwest-Ecke im südlichen Einfahrtsbereich befindet sich entlang der Marktstraße eine 
kleinere brachliegende Fläche, welche überwiegend Grünstrukturen aufweist. 
2.2.4. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Koblenzer  Straße“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Koblenzer Straße“ befindet sich insbesondere eine Filiale der Fastfood-
Kette McDonald´s mit einem vorgelagerten Parkplatz. Ebenfalls innerhalb des Teilbereiches liegt der 
eingeschossige Bereich eines Küchengeschäftes sowie die Wohngebäude Koblenzer Straße 2-8. Im 
Innenbereich der aufgeführten Nutzungen befindet sich ein begrünter Innenhof. Zwei weitere Einzel-
bäume befinden sich im nördlichen Bereich entlang der Bonner Straße.  
Die Bonner Straße und die Koblenzer Straße liegen mit den begleitenden Fußwegen zum Teil eben-
falls im Plangebiet.  
2.2.5. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
Innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“ liegen östlich der Alteburger Straße die Bereiche 
der Abfallwirtschaftsbetriebe (Teile des Betriebsgeländes), des Wohnhauses Alteburger Straße 143 
sowie der Erstaufnahmeeinrichtung Schönhauser Straße, welche nicht im Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“ liegen. Ebenfalls innerhalb des Plangebietes befindet sich die GTÜ-Prüfstelle Köln Bayenthal. 
Darüber hinaus befindet sich die Wendeanlage des Verlagsgebäudes (Gustav-Heinemann-Ufer 58) 
innerhalb des Teilbereiches, da hier die Integrierte Planung der Parkstadt Süd einen Verbindungsweg 
vorsieht. Im weiteren Verfahren ist hier die zukünftige Erschließungssituation dieses Gebäudes zu 
klären, da der vorhandene Wendehammer zu Gunsten der geplanten Schulen weichen muss . Das 
eigentliche Gebäude liegt ebenso außerhalb des Plangebietes wie die Bestandsgebäude entlang der 
Fritz-Reuter-Straße bzw. die weiter östlich angrenzenden Bestandsgebäude.

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Westlich der Alteburger Straße befinden sich die ehemaligen Flächen des Urban Gardening Vereins 
Kölner NeuLand e.V. Mit dem Gemeinschaftsgartenprojekt hat der Verein eine bis 2011 brachlie-
gende, vormals gewerblich genutzte Fläche bis 2023 zwischengenutzt. Seit Januar 2024 ist der Ge-
meinschaftsgarten am neuen und dauerhaften Standort im Plangebiet der Parkstadt Süd an der Kob-
lenzer Straße 13 zu finden.  
Nördlich dieser Flächen schließt sich eine Parkplatz- bzw. Lagerfläche (nicht mit Asphalt versiegelt) 
an. Westlich davon befinden sich weitere gewerblich genutzte Gebäude. Dabei steht das Gebäude 
„Koblenzer Straße 65“ unter Denkmalschutz. Hier handelt es sich um die ehemalige Arzneimittelfabrik 
Bolder. 
Überwiegend ist der Teilbereich der Bildungslandschaft, bis auf die Flächen des Urban Gardening 
Vereins Kölner NeuLand e.V. und einer Fläche im Nordwestlichen Bereich der Kreuzung Schönhau-
ser Straße / Alteburger Straße, großflächig versiegelt. Mehrere Einzelbäume befinden sich aber trotz-
dem innerhalb des Teilbereiches „Bildungslandschaft“. 
2.2.6. Heizwerk Südstadt 
Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd – In-
nerer Grüngürtel“ das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie AG (Zugweg 29-31, 50667 Köln). 
Dabei handelt es sich um ein historisches, aber noch aktives Fernwärmewerk. Das Heizwerk Süd 
produziert als Reserveheizwerk alleinig im Winter für die Innenstadt rund 80 MW Fernwärme. Im wei-
teren Verfahren ist sicherzustellen, dass das Heizwerk keine Einschränkungen erfährt. Hierzu werden 
Aussagen zu Lärm und Luftschadstoffen erforderlich. Dabei fließt das Heizwerk u.a. als gewerbliche 
Vorbelastung in die Lärmuntersuchungen mit ein. 
2.3. Erschließung 
2.3.1. ÖPNV 
Das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd ist an mehreren Stellen gut an das Netz des öffentlichen Per-
sonennahverkehrs angeschlossen. Von West nach Ost geordnet bestehen folgende Anbindungen an 
das ÖPNV-Netz: 
 Pohligstraße 
o Stadtbahnlinie 12, Richtung Zollstock ↔ Merkenich, 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrs-
zeit (HVZ) 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ  
je nach Ziel 
 Am Vorgebirgstor 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ  
je nach Ziel 
 Bonntor  
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Marktstraße 
o Buslinie 132, Richtung Breslauer Platz ↔ Meschenich, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Buslinie 133, Richtung Breslauer Platz ↔ Zollstock, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Koblenzer Straße 
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Schönhauser Straße 
o Stadtbahnlinie 16, Richtung Niehl ↔ Bonn, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Stadtbahnlinie 17, Richtung Sürth ↔ Severinstraße, 20-Minuten-Takt in der HVZ

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Über die Haltestelle „Pohligstraße“ und „Am Vorgebirgstor“ sind die westlichen Bereiche des Teilbe-
reiches „Quartier Parkstadt“ zu erreichen. Die Haltestelle „Bonntor“ befindet sich im Kreuzungsbereich 
Koblenzer Straße / Bonner Straße und ist somit ebenso wie die Haltestelle Marktstraße, welche im 
Bereich der Kreuzung Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße liegt, fußläufig von den 
Teilbereichen Quartier Marktstadt, Koblenzer Straße und Bildungslandschaft zu erreichen. Die Halte-
stelle „Koblenzer Straße“ an der Kreuzung Koblenzer Straße / Schönhauser Straße dient insbeson-
dere der Erschließung des Teilbereichs Bildungslandschaft. Die Haltestelle „Schönhause r Straße“ 
liegt ganz im Osten des Plangebietes und kann für die Erschließung des Teilbereichs Bildungsland-
schaft herangezogen werden. 
Die Abdeckung des Plangebietes durch den ÖPNV lässt sich anhand von Haltestelleneinzugsradien 
gemäß dem Nahverkehrsplan abschätzen. In der Kernstadt gilt für Bushaltestellen ein Radius von bis 
zu 300 m und für Stadtbahnhaltestellen ein Radius von bis zu 400 m als angemessen.  
Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung in den Teilbereichen „Quartier Marktstadt“, „Koblenzer Straße“ 
und Bildungslandschaft als (überwiegend) gut zu bewerten. Das  heutige Großmarktgelände ist als 
nicht für die öffentliche Nutzung vorgesehener Bereich anzusehen, so dass für den Teilbereich „Quar-
tier Parkstadt“ über die Haltestelle „Bon ntor“/ „Marktstraße“ aktuell zwar eine Anbindung an den 
ÖPNV besteht, welche jedoch mit einem großen Umweg über die Bonner Straße sowie die Markt-
straße verbunden ist. Demnach ist die ÖPNV-Abdeckung im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ im heu-
tigen Zustand als unzureichend zu werten, da das heutige Großmarktgelände als nicht für die öffent-
liche Nutzung vorgesehener Bereich nicht direkt an den ÖPNV angebunden ist. 
Mit der künftigen Nord-Süd Stadtbahn wird unabhängig von der vorstehenden Bewertung im Bereich 
der Bonner Straße eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots erreicht. Mit den dann hier 
verkehrenden Linien 5 (Arnoldshöhe ↔ Butzweilerhof) und 16 (Niehl ↔ Bonn-Bad Godesberg) ent-
steht eine schnelle und umsteigefreie Verbindung u. a. in Richtung Köln-Innenstadt, -Rodenkirchen 
und zur geplanten P+R-Anlage am Bonner Verteiler. Dabei verkehrt zukünftig die Linie 16 allerdings 
nicht im südlichen Bereich der Bonner Straße, sondern schwängt im Plangebiet der Parkstadt Süd 
auf die heutige Trasse am Rheinufer. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Marktstraße“ (oberir-
disch) bzw. „Bonner Wall“ (unterirdisch). Über die StadtBahn Süd soll die Strecke zukünftig über Ron-
dorf bis nach Meschenich weitergeführt werden. 
Des Weiteren ist langfristig geplant, im Bereich der Bonner Straße eine neue S-Bahnhaltestelle ent-
lang der heutigen Trasse des Regional- und Fernverkehrs zu errichten.  
2.3.2. Fuß- und Radwegeverkehr  
Straßenbegleitende Gehwege sind in fast allen anliegenden Straßenabschnitten (außer auf der Süd-
seite Bischofsweg) vorhanden. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege u. a. in der östlichen 
Verlängerung des Vorgebirgsglacisweges, im Bereich der privaten Grünverbindung  zwischen der 
Bonner Straße und der Koblenzer Straße, sowie in einer parallel zu den Bahngleisen geführten Ver-
bindung von der Altenburger Straße zum Friedenspark vor. 
Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer  Straße), der 
Schönhauser Straße (teilweise), Bischofsweg sowie Am Vorgebirgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost -West-Richtung ein Abschnitt des beschilderten Radver-
kehrsnetzes NRW (über Eifelwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alteburger Wall, Oberländer Wall und 
Rheinufer). Abseits der Hauptstraßen wird der  Radverkehr im Mischverkehr über Wohnstraßen 
(Tempo 30-Zonen) geführt. Weiterhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Radschnellverbindung in Rich-
tung Wesseling geplant. 
2.4. Alternativstandorte 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die urbane Nutzung sowie das geplante Stadtquartier 
der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche Bewohner*innen vorgesehen ist, ge-

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geben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da es das explizite Ziel des Gesamt-
projektes der „Parkstadt Süd“ ist, das bestehende Großmarktareal zu einem neuen Stadtquartier zu 
entwickeln und den inneren Grüngürtel im Plangebiet bis zum Rhein zu führen. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Im Zuge der Entwicklung der Parkstadt Süd wurde im Rahmen der 219. FNP -Änderung der Stadt 
Köln aufgrund der zukünftigen Funktion des Plangebietes als wichtige Grünverbindung und der Größe 
der Maßnahme eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW 
fordert in einem Ziel die Festlegung regionaler Grünzüge. Insbesondere in verdichteten Räumen sind 
regionale Grünzüge darzustellen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen zu vermeiden 
und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit und klimatische Ausgleichswirkungen zu 
sichern.  
Die Regionalplanänderung zur Darstellung eines regionalen Grünzugs im Bereich der „Parkstadt Süd“ 
wurde mit Schreiben der Stadt Köln vom 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
Daraufhin hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 15. Sitzung am 15.12.2017 das 
27. Regionalplanänderungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW eingeleitet. In 
der 19. Sitzung des Regionalrates am 14.12.2018 wurde die 27. Regionalplanänderung schließlich 
beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-West-
falen (Nr. 10, S. 222) folgte am 17.05.2019.  
Durch die Änderung in einen ca. 25 ha großen Regionalen Grünzug entfallen eine ca. 14 ha große 
Bahnflächendarstellung sowie eine ca. 11 ha große Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs 
(ASB). Zum anderen wird dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwick-
lung durch die Umwandlung einer zwei Hektar großen Bahnfläche in einen ASB Rechnung getragen. 
Damit ist im geänderten Regionalplan ein neuer Regionaler Grünzug zur siedlungsräumlichen Glie-
derung dargestellt worden, der Verbindungsfunktionen für Biotope, Erholungs-, Freizeit- und klimati-
sche Funktionen erfüllt.  
Die Teilbereiche der Bildungslandschaft, der Koblenzer Straße sowie der Quartiere Markt- und Park-
stadt werden als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Für die Flächen des Teilbereichs 
des Inneren Grüngürtels erfolgt die Darstellung als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regiona-
ler Grünzug“. Darüber hinaus wird die bestehende Stadtbahntrasse im Bereich der Rheinuferstraße 
sowie die im Bau befindliche Stadtbahntrasse in der Bonner Straße als Schienenweg für den überre-
gionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die Rheinuferstraße ist des Weiteren als Straße für den 
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. 
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Zielen der Regional- und Landespla-
nung. 
3.2. Flächennutzungsplan  
Im Vorfeld der nun anstehenden Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgte 
bereits die 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche den überwiegenden Teil des Plange-
bietes der nun anstehenden Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abdeckt. Die Bereiche nördlich 
bzw. westlich des Südstadions sowie die westlichen Bereiche der Bahnflächen inklusive des Gleis-
dreieckes waren nicht Teil der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die Planungen der 
Parkstadt Süd in diesen Bereichen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprachen.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die 219. Änderung des Flächen-
nutzungsplans im Stadtbezirk Rodenkirchen. Arbeitstitel: “Parkstadt Süd“ in Köln-Zollstock, -Rader-
berg und -Bayenthal beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Verlauf der Bahn-
linie zwischen dem Südbahnhof und der Südbrücke im Norden und der Straße Gustav-Heinemann-
Ufer im Osten. Im Süden verläuft der Änderungsbereich, von Osten nach Westen, von der Schönhau-
ser Straße ausgehend über die Koblenzer Straße bis zum Beginn der Grünanlage, schließlich über 
die Bonner Straße auf die Marktstraße, den Bischofsweg und von dort auf die Vorgebirgsstraße und

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Am Vorgebirgstor. Dort umschließt das Plangebiet den „Sportpark Süd“ bis an den westlich angren-
zenden Stadionbau des Südstadions heran und führt von dort wiederum angrenzend an das ansäs-
sige Tierheim nach Norden an die Bahnanlage. 
Mit Antrag vom 16. Dezember 2021 wurde der Bezirksregierung Köln die 219. Flächennutzungsplan-
Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vor-
gelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 10. März 2022 die Genehmigung für  
diese Änderung. 
Der nun wirksame Flächennutzungsplan stellt die Bereiche der Bildungslandschaft als Gemeinbe-
darfsfläche bzw. als Gemischte Baufläche dar. Die Bereiche der Koblenzer Straße sowie der Markt- 
wie der Parkstadt werden ebenfalls als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Bereich der Marktstadt 
erfolgt dabei für einen kleineren Teilbereich ebenfalls die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche. 
Darüber hinaus erfolgt in den Gemischten Bauflächen die Darstellung von insgesamt drei Signets für 
Kindereinrichtungen sowie für einen Spielplatz mit einem unbestimmten Standort.  
Die Bereiche des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ werden als Grünfläche dargestellt. Dabei werden 
des Weiteren zwei Signets für Spielplätze mit einem unbestimmten Standort innerhalb des hier zu 
betrachtenden Plangebietes dargestellt. Die nördlichen Flächen des Teilbereichs Innerer Grüngürtel 
werden als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen. 
Der Bischofsweg wird mit seiner geplanten Verlegung im Bereich der Vorgebirgsstraße insgesamt als 
Fläche für Hauptverkehrswege dargestellt.  
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes der Stadt Köln.  
3.3. Bebauungsplan 
3.3.1. Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes 
Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich Teile des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße, 
welcher den Bereich zwischen Koblenzer Straße, Bonner Straße und Schönhauser Straße umfasst. 
Für einen nördlichen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werde n. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im überplanten Bereich ein Kerngebiet mit einer geschlosse-
nen Bauweise fest. Der Bebauungsplan erlaubt dabei Gebäude mit IV, VI und VIII Vollgeschossen. 
Südlich vom überplanten Bereich schließt sich ein weiteres Bereich des Kerngebiets mit einer zuläs-
sigen Vollgeschosszahl von VI an. Daran anschließend wird eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung - Erholungsanlage / Ballspielplatz – festgesetzt. Weiter südlich werden weitere 
Kerngebiete und allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesem Kerngebiet ist auch ein Hochpunkt 
mit bis zu XXVI-Vollgeschossen zulässig.  
Die südlichen Bereiche dieses Bebauungsplanes grenzen auch an die Teilbereiche der „Bildungs-
landschaft“ sowie der „Marktstadt“ an.  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Alteburger Straße  
Für Bereiche östlich und westlich der Alteburger Straße zwischen der Schönhauser Straße im Süden 
und den Bahngleisen im Norden besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altebur-
ger Straße“ (ehemalige Domgärten). Dieser wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Diese Bereiche liegen 
innerhalb der Teilbereiche der „Bildungslandschaft“.  
Bebauungsplan Nr. 67420/07 Nördlich Mannsfelder Straße 
Der Teilbereich Marktstadt überlagert im Süden teilweise den Bebauungsplan Nr. 67420/07 „Nördlich 
Mannsfelder Straße“. Betroffen von der Überlagerung sind hier ausschließlich öffentliche Straßenver-
kehrsflächen. Südlich der heutigen Marktstraße werden hier zwei Mischgebiete sowie weiter südlich 
ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entlang der Marktstraße sind Gebäudehöhen bis zu IV bzw. 
V Geschossen zulässig. Im Kreuzungsbereich zur Bonner Straße ist ein Gebäude mit bis zu VIII Ge-
schossen zulässig.

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3.3.2. Bebauungspläne angrenzend an das Plangebiet  
Bebauungsplan Nr. 68420/04 Gustav-Heinemann-Ufer 
Südlich an den Teilgeltungsbereich „Bildungslandschaft“ grenzt der Bebauungsplan Nr. 68420/04 
Gustav-Heinemann-Ufer an. Die Schönhauser Straße wird in diesem Bebauungsplan ab der Straßen-
mitte als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Daran schließt sich ein Kerngebiet mit überbaubaren 
Grundstücksflächen mit IV bis VII Geschossen und einer zulässigen maximalen Gebäudehöhe bis 
31,5 m an. Des Weiteren wird eine geschlossene Bauweise und eine GRZ von 0,8 sowie eine GFZ 
von 2,5 festgesetzt. 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße 
Zwischen dem Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße und dem Teilbereich „Marktstadt“ liegt 
der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67424/04 Sechtemer Straße / Bonner Straße. Dieses ist 
der erste Bebauungsplan zur Umsetzung der Parkstadt Süd. Neben öffentlichen Verkehrsflächen für 
die Sechtemer und die Bonner Straße setzt der Bebauungsplan im Süden des Plangebietes ein Ur-
banes Gebiet (MU) fest. Dabei ist ein Hochpunkt mit bis zu XV -Geschosse zulässig. Die weiteren 
Gebäudehöhen liegen zwischen I- (Innenhof) und VIII-Geschosse. Im nördlichen Bereich wird eine 
öffentliche Grünfläche mit der  Zweckbestimmung -Parkanlage- außerhalb des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes festgesetzt. 
3.4. Besondere Vorkaufsrechtsatzungen 
Es besteht eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadter-
weiterung/Parkstadt Süd' in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock -Sülz nach § 25 Absatz 1 Satz 1 
Nr. 2 Baugesetzbuch vom 13. Juni 2018) - Beschlussvorlage: 0963/2018 
3.5. Planfeststellung Nord-Süd Stadtbahn Köln 
Seit den 1990er Jahren verfolgt die Stadt Köln das Ziel einer neuen Nord-Süd Stadtbahn. Mit dem 
Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz am 30. 04.2002 für den 1. Bauab-
schnitt und dem ebenfalls planfestgestellten 2. Bauabschnitt wurde der erste formale Schritt abge-
schlossen.  
Die Baumaßnahmen begannen für den 1. Bauabschnitt Anfang 2004 und für den 2. Bauabschnitt 
Anfang 2009. Mittlerweile sind die Maßnahmen bis auf den Bereich um den Waidmarkt umgesetzt. 
Dabei reicht die 1. Baustufe vom Breslauer Platz bis zur Marktstraße und wird dabei im Wesentlichen 
unterirdisch geführt. Südlich des Kreisverkehrs Bonner Straße, Sechtemer Straße, Koblenzer Straße 
tritt die Trasse an die Oberfläche. Entlang der Bonner Straße verläuft die Trasse somit auch innerhalb 
des Plangebiets. Auch die 2. Baustufe, welche von der Haltestelle Bonner Wall zur Haltestelle Schön-
hauser Straße führt, verläuft innerhalb des Plangebietes. Diese Strecke wird dabei ebenfalls größten-
teils unterirdisch geführt, tritt dann aber östlich der Alteburger Straße an die Oberfläche, sodass die 
Rheinuferstraße höhengleich gequert wird.  
Für den südlichen Bereich der Bonner Straße liegt ein weiterer Planfeststellungbeschluss für den Bau 
der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße bis zum Verteilerkreis Süd 
auf der Bonner Straße vom 22.06.2016 vor. Teil dieses Planfeststellungsfahren sind auch die Anpas-
sungen im Bereich der Marktstraße und der Schönhauser Straße.  
Die Belange der Planfeststellung sind im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplans zu beachten.  
3.6. Landschaftsplan / Landschaftsschutzgebiete  
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Landschaftsplan der Stadt 
Köln stellt die Teilbereiche Bildungslandschaft, 1. Änderung Koblenzer Straße sowie Park- und Markt-
stadt als Innenbereich dar und trifft keine Aussagen.

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3.7. Kooperatives Verfahren und Integrierte Planung - Parkstadt Süd 
Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd das Kooperatives Verfahren durchgeführt, an dem 
fünf Planungsteams teilgenommen haben. Das Verfahren war als vielfältiger öffentlicher Beteiligungs-
prozess zur Planung der Parkstadt Süd angelegt und bot den Bürger*innen die Möglichkeit im Rah-
men von Spaziergängen durch das Plangebiet und vier Themenabenden eigenen Ideen und Vorstel-
lungen in die Projektplanung einzubringen. Im Ergebnis hat das Begleitgremium empfohlen, den Ent-
wurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner Baukunst als Grundlage 
für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren Schritt ist auf dieser Grundlage die 
Integrierte Planung erstellt worden, die im Februar 2019 beschlossen wurde (V 1250/2018). Die in 
Abstimmung mit den Fachdienststellen erstellte Integrierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem 
Kooperativen Verfahren insbesondere für den städtebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vor-
gesehenen Quartiere und dient als Planungsgrundlage für die Bauleitplanung. 
3.8. Denkmalschutz 
3.8.1. Baudenkmäler 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ liegen folgende 
Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen: 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, an-
gelegt um 1900 (entfällt z.T. wegen Umbau des Kreuzungsbereiches Bonner Straße/ Markt-
straße/ Schönhauser Straße) – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) – Teilbereich „Marktstadt“ 
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936-40; mitsamt den 
direkt nördlich und südlich anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschließenden 
eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene historische 
Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940– Teilbereich „Marktstadt“ 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 – Teilbereich 
„Marktstadt“ 
Darüber hinaus befinden sich innerhalb der weiteren Planung der Parkstadt Süd folgende weiteren 
Objekte: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952 - Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
- Südbrücke, Baujahr 1906 bis 1910 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
- Eisenbahnbrücke Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 - teilweise im Teilbereich „Innerer Grüngür-
tel“ 
- Eisenbahnbrücke Eifelstraße, Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 - teilweise im Teilbereich „In-
nerer Grüngürtel“ 
Folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen, grenzen an den Planbereich der gesamten 
Parkstadt Süd unmittelbar bzw. mittelbar an: 
- Friedenspark (bis 1985 Hindenburgpark), Historische Verteidigungsanlage am Rheinufer und 
Parkanlage, Entstehungszeit 1914-16 nach dem Entwurf von Fritz Encke, Kriegerdenkmal mit 
Freitreppe von Otto Scheib von 1926 - nördlich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“

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- Südbrücke zwischen Köln-Bayenthal und Köln-Poll sowie die links - und rechtsrheinischen 
Landpfeiler (Widerlager), Entwurf des konstruktiven Gesamtsystems und Bauleitung: Eisen-
bahndirektion Köln (Ingenieur Beermann); architektonische Gestaltung der Widerlager: Franz 
Schwechten, Berlin; Bauplastik: Gotthold Riegelmann, Berlin; Bogen(fachwerk)träger mit Zug-
band, Stahlkonstruktion auf natursteinverkleideten Betonpfeilern und ebensolchen Widerla-
gern am Kölner und am Poller Ufer, einbahnige zweigleisige Eisenbahnbrücke mit seitlich aus-
kragenden Fußstegen über den Rhein und die rechtsrheinischen Flutwiesen, in zwei konstruk-
tiv unterschiedlichen Abschnitten (Strombrücke/ Vorlandbrücke) erbaut 1906-1910. – nordöst-
lich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grüngürtel“  
- Baum im südlichen Bereich der Grünfläche an der Marktstraße/ Bonner Straße – südlich des 
Teilbereichs „Marktstadt“ 
- Goltsteinstraße 7, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Alteburger Straße 180, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Schönhauser Straße 3b, Garagenanlage m. Wohn- u. Bürohaus - Ehem. Tankstelle – südlich 
des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Vorgebirgsstraße 97; Vorgebirgsstraße 99; Vorgebirgsstraße 101a, Wohnhaus – südwestlich 
des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Vorgebirgsstraße 22, Wohnhaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Bonner Straße 91, Wohn- und Geschäftshaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ 
3.8.2. Bodendenkmäler  
Folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen sind im Geltungsbereich des Bebauungs-
planes „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ bekannt:  
- Jungsteinzeitlich bis metallzeitliche Siedlung/ Geländenutzung (5. -1. Jahrtausend v. Chr.), 
1925 Funde bei Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor geborgen. Hier ist im weiteren Ver-
fahren zu klären, ob sich die Fundstelle im Bereich des Geltungsbereiches des Teilbereiches 
„Innerer Grüngürtel“ befindet. 
- Römische Staatsstraße Köln – Bonn – Mainz in der Trasse der Bonner Straße, 2003, 2004, 
2014, 2017-2019 bei Bodeneingriffen für die Nord-Süd Stadtbahn erfasst, im Straßenland der 
Bonner Straße als Bodendenkmal Nr. 434 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen  
- Südnekropole der römischen Stadt (1.-4. Jahrhundert n. Chr.) entlang der römischen Staats-
straße, mit einer Ausdehnung von bis zu 200 m beidseitig der Straße  
- Römische Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße, verband die römische Stadt mit 
dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg 
- Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße, geht 
wahrscheinlich auf eine von der römischen Staatsstraße (heutige Bonner Straße) nach Süd-
westen abzweigende römische Nebenstraße zurück, die bis zum Bau des Großmarktes noch 
als durchgängige Verkehrsverbindung (Alte Brühler Straße, Raderberger Straße) erhalten 
war.  
- Jüdischer Friedhof (1146/ 1163 bis Ende 17. Jahrhundert) und mittelalterliche Richtstätte 
(erste Hinrichtungen 1163 überliefert) im Bereich des „Judenbüchels“, einer ehemaligen na-
türlichen Geländeerhebung westlich Bonner Straße/ Sechtemer Straße, Bezeichnung des Or-
tes in historischen Karten des 19./ frühen 20. Jahrhunderts „Am todten Juden“, 1922 und 1936 
Umbettungen von jüdischen Bestattungen bei Erweiterung des Güterbahnhofs und beim Bau 
des Großmarktes, Erhaltung von jüdischen Gräbern im Plangebiet nicht auszuschließen.  
- Fort ll – Großfürst Nikolaus von Russland, errichtet 1816-1821, oberirdischer Abbruch im Zuge 
der ab 1922 durchgeführten Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor, Teile des unterirdischen 
Baubestandes 2004 im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn erfasst.

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Darüber hinaus sind folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Geltungsbereich 
der angrenzenden Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd bekannt: 
- Hof in der Nachbarschaft des alten jüdischen Friedhofs (mittelalterlich -frühneuzeitlich), ab 
1697 mit Kapelle, nach Ansicht von 1783 und historischen Karten des 19. Jahrhunderts wahr-
scheinlich südlich der Abzweigung der Sechtemer Straße von der Bonner Straße zu lokalisie-
ren.  
Die Ausdehnung und genaue Lage des vorstehend genannten jüdischen Friedhofs ist nicht bekannt. 
Im Rahmen der Integrierten Planung wurde diese im Bereich der Marktstadt verortet. Diese Verortung 
ist jedoch nicht bindend. Demnach könnten jüdische Grabstätten auch außerhalb des bisher ange-
nommen Bereiches liegen. 
Vorstehend aufgeführt sind lediglich die bereits bekannten Fundorte von Bodendenkmälern. Es ist 
anzunehmen, dass sich darüber hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, jedoch 
konnten diese aufgrund der bestehenden Nutzung noch nicht lokalisiert und untersucht werden. Zu-
künftig werden im Bereich des Plangebiets Parkstadt Süd, nach einer Freistellung der Flächen und 
im Vorfeld von Baumaßnahmen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Hierfür wer-
den z.B. durch sog. Baggersondagen Suchschürfe angelegt, um Bodendenkmäl er zu lokalisieren. 
Dabei wird schichtenweise entsprechend dem Bodenaufbau vorgegangen. 
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich der ehemaligen Linie des 
Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz liegt. 
3.9. Höhenentwicklungskonzept  
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Hauptaus-
schuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links - und rechtsrheinischen 
Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, 
wie z. B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem gilt es, Qualitäts-
kriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit 
und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
Am 14.03.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss die in der Beschlussvorlage 3276/2023 formu-
lierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
beschlossen. Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf zum Räumlichen Plan 
(gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung 
des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis genommen. 
Das Plangebiet der Parkstadt Süd liegt innerhalb des Bereichs, für den das Höhenentwicklungskon-
zept aufgestellt wird. Im Geltungsbereich der Parkstadt Süd sind insgesamt fünf Gebäude mit einer 
Höhe von XV-Geschossen vorgesehen. Bereits laufende Verfahren und bestehende Planungen für 
neue Hochpunktentwicklungen werden vom HEK jedoch nicht mehr gesondert behandelt und als Set-
zung erachtet. Hierunter fallen auch die genannten Hochpunkte der Parkstadt Süd.  
3.10. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Im Jahr 2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 
(EHZK) beschlossen. Diese Fortschreibung des EHZK beinhaltet die notwendigen Steuerungsinstru-
mente, um die Entwicklung der Geschäftszentren und der wohnortnahen Versorgung zu begleiten. 
Zu den Instrumenten gehören das Standortkonzept, die Ausweisung von zentralen Versorgungsbe-
reichen und die Kölner Sortimentsliste. Die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Ver-
sorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der 
Wochenmärkte, werden darüber gesteuert. Auch die Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im 
Einzelhandel sowie die Folgen des demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender 
Stadt, werden berücksichtigt. 
Das EHZK sieht im Bereich der Bonner Straße zwischen den Gebäuden Bonner Straße 145 im Nor-
den sowie Bonner Straße 244 im Süden das Stadtteilzentrum (STZ) „Bayenthal, Bonner Straße“ mit 
einer Länge von circa 500 m vor. Darüber hinaus liegen auch Ausläufer des STZ in der Schönhauser

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Straße im Nordosten sowie in der Brühler Straße im Westen . Die Großmarkthalle und die südlich 
angrenzenden Nutzungen liegen ebenfalls innerhalb des STZ. Im Vergleich zur Ausweisung aus dem 
Jahre 2010 wurde der Zentrumsbereich nach Norden ins Plangebiet zu Lasten von Bereichen im 
Süden verschoben und auch die Großmarkthalle erstmalig ins STZ aufgenommen. Prägend für das 
Stadtteilzentrum sind insbesondere im Bereich der Verkaufsflächen zwischen 400 und 800 qm Filialen 
von Aldi, dm, Tedi, Temma und Kult Living. Darüber hinaus liegt ein  Lidl mit einer Verkaufsfläche 
zwischen 800 und 1.500 qm und ein Rewe mit einer Verkaufsfläche zwischen 1.500 und 3.000 qm im 
STZ. Weitere nennenswerte Betriebe sind Bike Perfect, Zeemann und Matratzen Concord.  
Die integrierte Planung sieht insbesondere im Bereich um die Bonner Straße die Errichtung von Ein-
zelhandelseinheiten in Form von Ladenlokalen vor. In diesem Bereich sind demnach keine großflä-
chigen Einzelhandelsbetriebe vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist für die Großmarkthalle noch zu 
klären, ob in diesem Bereich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ≥ 800 qm) ent-
stehen soll. Die Planung entspricht somit der Fortschreibung des EHZK.  
Im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ sollen zum Schutz des STZ keine weiteren großflächigen Einzel-
handelsnutzungen, insbesondere keine großflächigen Lebensmittelmärkte, angesiedelt werden. 
Denkbar sind dort kleinflächige/ergänzende Nutzungen wie Kiosk, Bäcker, Cafe, Galerien, Sportstu-
dio o. ä.  
Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ befindet sich nach dem EHZK das Stadtteilzentrum Bayenthal, 
Bonner Straße. Die Ansiedlung von großflächige Einzelhandelsnutzungen (> 800 qm Verkaufsfläche) 
soll sich auf das Stadtteilzentrum (STZ) konzentrieren. Im STZ ist die Großmarkthalle nach dem EHZK 
als Potenzialfläche für groß- und kleinflächige Einzelhandelsnutzungen ausgewiesen. 
3.11. Schulentwicklungsplanung 
Die Stadt Köln hat eine neue Schulentwicklungsplanung 2023 (Vorlage 3033/2023) erarbeitet. Diese 
Planung schreibt die Ergebnisse der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung 2020 fort und stellt 
anhand statistischer Erkenntnisse den Bedarf für Grund- und weiterführende Schulen im Kölner Stadt-
gebiet in den kommenden Jahren fest. Die Schulentwicklungsplanung 2023 stellt den Planungsrah-
men dar, um schulorganisatorische Maßnahmen und den daraus resultierenden Baubedarf zu be-
schreiben. Für das Plangebiet der Parkstadt Süd sieht die Schulentwicklungsplanung die Errichtung 
einer neuen 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-zügigen (Sekundarstufe II) Gesamtschule vor. Darüber hin-
aus werden innerhalb der Parkstadt Süd zwei neue Grundschulen notwendig. Eine Grundschule da-
von wird 4-zügig angegeben, die zweite hat keine diesbezügliche Angabe.  
Die integrierte Planung sieht im Bereich  der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-
zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule inklusive einer gemeinsamen 6-fach Sporthalle für Grund- 
und Gesamtschule vor. Des Weiteren ist in diesem Bereich eine 3-zügige Grundschule vorgesehen. 
Im Bereich des Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zügig, angedacht.  
3.12. Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt-
linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig-
ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti-
gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntgemacht. Neben der Richtlinie beschreibt eine Umsetzungsanweisung, welche 
zuletzt mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 angepasst wurde, die einzelnen Verpflichtungen. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Vorausset-
zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für 
Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet die Planbegünstigten min-
destens 30 Prozent der durch den Bebauungsplan geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffent-
lich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 1.800 qm Geschossflä-
che Wohnen. Darüber hinaus sind die Bedarfe für Grün- und Spielflächen herzurichten sowie Betreu-
ungsplätze bereitzustellen (s. Umsetzungsanweisung 2017plus unter Nr. 3. Verpflichtungen).

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Mit Umsetzung der Parkstadt Süd wird ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Lernen und Leben 
geschaffen. Insgesamt sind im Gebiet der Parkstadt Süd circa 297.000 qm Geschossfläche Wohnen 
(entspricht laut KoopBLM 3.300 Normwohneinheiten (90 qm) und 7.590 Einwohnern (WE x Erstbele-
gungsquote von 2,3 EW/WE). Zusätzlich sind circa 4.000 Arbeitsplätze vorgesehen. Damit sind die 
Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner fortgeschriebe-
nen Fassung (2017plus) vollumfänglich gegeben. 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Im Vorhaben Parkstadt Süd sind 297.000 qm Geschossfläche Wohnen vorgesehen. Davon sind min-
destens 30 Prozent – also 89.100 qm (entsprechend 990 WE) im öffentlich geförderten Segment zu 
errichten. Es handelt sich hier um rein rechnerische Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. 
bestehenden Wohneinheiten. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll sowohl im Städtebaulichen 
Vertrag (erst vor Realisierung mit den zukünftigen Projektentwicklern) als auch im Bebauungsplan 
nach § 9 (1) Nr. 7 BauGB gesichert werden. Gemäß § 9 (1) Nr. 7 BauGB können dabei jedoch nur 
Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur W ohngebäude, die mit Mitteln der 
sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen. Ohne einen ergän-
zenden Vertrag wäre somit die Umsetzung nicht gesichert. Die aktuelle Förderrichtlinie öffentliches 
Wohnen NRW 2024 (FRLöffW NRW 2024) ist bei der Planung zu berücksichtigen. 
Soziale Infrastruktur- Kindertagesstätte 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell ist der aus der Planung resultierende Mehrbedarf an Kin-
dertagesstätten von den jeweiligen Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechen-
den Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Nach aktuellen Berechnungen 
besteht im Gesamtgebiet Parkstadt Süd insgesamt ein Bedarf an 45 Gruppen, die sich auf mehrere 
Kindertagesstätten verteilen. Die Kindertagesstätten verteilen sich dabei auf die Teilbereiche „Quar-
tier Marktstadt“, „Quartier Parkstadt“ und „Bildungslandschaft“. Für das „Quartier Marktstadt“ ergibt 
sich ein Bedarf von 9 Gruppen, für die „Bildungslandschaft“ 5 Gruppen und für das „Quartier Park-
stadt“ 31 Gruppen (s. auch Nr. 3.3 der Umsetzungsanweisung 2017plus).  
Öffentliche Grünflächen 
Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind 10 qm öffentliche Grünfläche pro Einwohner innerhalb des 
Plangebietes zu errichten. Im Gesamtgebiet der Parkstadt Süd sind demnach circa 75.900 qm öffent-
liche Grünfläche nachzuweisen. Der Nachweis dieser Flächen soll im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
erfolgen. Die Flächen sind als öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen festzusetzen. Die 
Flächen sollten zusammenhängend dargestellt werden, um eine entsprechende Nutzbarkeit zu ge-
währleisten (s. auch Nr. 3.5 der Umsetzungsanweisung 2017plus). 
Öffentliche Spielplatzflächen 
Gemäß Kooperatives Baulandmodell sind pro Einwohner 2 qm öffentliche Spielplatzfläche herzustel-
len. Demnach sind für das Gesamtgebiet der Parkstadt Süd insgesamt circa 15.180 qm öffentlichen 
Spielplatzflächen erforderlich. Der Nachweis dieser Flächen soll ebenfalls hauptsächlich im Teilbe-
reich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen, eine gute Erreichbarkeit für die Bewohner*innen der neu entste-
henden Quartiere vorausgesetzt (s.a. Nr. 3.4 der Umsetzungsanweisung 2017plus). 
Sicherung der Maßnahmen 
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig neben 
dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / 
Bonner Straße weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Dabei werden insbesondere die 
Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht in dem Bebauungsplan ausgeglichen, in dem 
die Ansprüche ausgelöst werden, sondern im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngür-
tel“. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zugeordnet und gesichert 
werden.

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3.13. Stadtentwicklungskonzept Wohnen  
Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. 
Gemäß der städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 (Mitteilungsvorlage 3926/2022 
'Weiteres Bevölkerungswachstum in Köln bis zum Jahr 2050') ist mit einem weiteren Bevölkerungs-
wachstum und folglich mit einer Zunahme der Wohnungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat 
die Stadt Köln zudem als Gemeinde mit 'angespanntem Wohnungsmarkt' identifiziert. Auf Grundlage 
der städtischen Bevölkerungsprognose und unter Berücksichtigung normativer Zusatzbedarfe für den 
Aufbau einer Fluktuationsreserve und des Ersatzbedarfes wurde der mittelfristige Wohnungsbedarf 
bis 2030 berechnet. Dieser beträgt in der Stadt Köln für den Zeitraum 2022 bis 2030 pro Jahr zwi-
schen 3.080 und 4.900 Wohneinheiten. Die mittlere Bedarfszahl liegt bei 3.990 Wohnungen pro Jahr. 
Insgesamt beträgt der Bedarf für diesen Zeitraum und in Abhängigkeit der getroffenen Berechnungs-
annahmen zwischen 27.720 und 44.100 Wohnungen. Der mittlere Wohnungsbedarf liegt bei insge-
samt 35.910 Wohnungen. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) beschlossen (Beschlussvorlage 3443/2013 'Stadtentwicklungskonzept Wohnen'). 
Dieses legt in neun Handlungsfeldern mehrere Maßnahmenvorschläge dar, um den zentralen Her-
ausforderungen Kölns als wachsende, dynamische Metropole begegnen zu können. Die Entwicklung 
des Gesamtprojektes der Parkstadt Süd entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die 
beabsichtigte Schaffung vielfältiger Wohnungsangebote entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches 
die Schaffung von Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität vorsieht. 
Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird ein Beitrag zur Errei-
chung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen 
vor. Leitlinie 2 des StEK Wohnen beinhaltet die vorrangige Entwicklung von Wohnbauflächen in be-
reits erschlossenen Lagen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), die ebenfalls im Verfahren Be-
rücksichtigung findet. Das Vorhaben lässt sich zudem mit den Zielsetzungen der Maßnahme B1 aus 
dem Handlungsfeld 'Baulandmanagement - Liegenschaftspolitik' des StEK Wohnen in Einklang brin-
gen, das u. a. eine verstärkte Mobilisierung von Flächen für den Geschosswohnungsbau vorsieht. 
3.14. Hubschraubersonderlandeplatz  
Die Parkstadt Süd liegt etwa 1,5 km südöstlich des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Uniklinik 
Köln. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen gegen die Planung, auch im Hinblick 
auf die möglichen Hochpunkte mit jeweils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grundsätzlichen Bedenken 
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr). Aufgrund der Lage kann es im Plan-
gebiet zu Lärmbelästigungen durch an- und abfliegende Hubschrauber kommen. 
Darüber hinaus verfügt das Justizzentrum an der Luxemburger Straße auch über einen Hubschrau-
berlandeplatz, welcher aber nicht regelmäßig genutzt wird. 
3.15. Hochwasser / Grundhochwasser 
Gemäß den Hochwasserkarten ist das Plangebiet der Bildungslandschaft durch Hochwasser und 
Grundhochwasser gefährdet.

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4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
4.1. Planungs- und Nutzungs konzept 
4.1.1. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Parkstadt“ 
Das städtebauliche Konzept des Teilbereichs „Quartier Parkstadt“ sieht vier Reihen von Blockrand-
bebauung und unterschiedliche Straßenräume vor, die den Bereich strukturieren. Der Nutzungs-
schwerpunkt liegt bei Wohnen neben Nutzungen, die dem Arbeiten dienen wie gewerbliche und Bü-
ronutzungen. Vielfältigste Formen des Wohnungsbaus für alle sozialen Gruppen sollen hier entste-
hen. Investoren, Baugruppen, Genossenschaften, Einzelpersonen und die öffentliche Hand können 
gleichermaßen als Bauherren fungieren. 
Das Konzept sieht klare Raumkanten vor, die öffentliche und private Bereiche voneinander trennen. 
Zum Grüngürtel im Norden stehen die Blöcke kompakt an der Parkkante. Eine vorgelagerte Prome-
nade unterstreicht den Übergang zum Landschaftsraum des Inneren Grüngürtels. In die Blockstruktur 
sind Platzräume eingestreut.  
Der 30 Meter breite grüne Boulevard, der in der Mitte der vier Blockreihen verläuft, soll zunächst als 
Mobilitätstrasse mit Busanbindung ausgebaut werden. Später sind die Anbindung an das Stadtbahn-
liniennetz sowie ein autonomer Bus-Shuttle-Service mit Anbindung an die zukünftige S-Bahnhalte-
stelle Bonner Wall Optionen. Südlich des Boulevards befindet sich ein Pocketpark als grüner Mittel-
punkt des Quartiers. Die südlich angrenzende Ringstraße mit lockerem Baumbestand fungiert als 
zweistreifige Erschließungsstraße. Daneben gibt es autofreie Wohnwege ohne Bepflanzung. Sie sol-
len an die mittelalterlichen Gassenräume in Köln erinnern. 
Das städtebauliche Konzept sieht ein 15-geschossiges Hochhaus am westlichen Stadteingang vor 
sowie weitere achtgeschossige Hochpunkte an den öffentlichen Plätzen und am Inneren Grüngürtel. 
 
Abb. 2: Teilbereich „Quartier Parkstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.2. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ 
Im Teilbereich „Quartier Marktstadt“ sammeln sich die für die Identität der Parkstadt Süd wichtigen 
kulturellen und sozialen Funktionen: eine vierzügige Grundschule, das Mobilitätshaus sowie Büro­ 
und Wohnhäuser bestimmen die Freiräume. Im Süden der Großmarkthalle entsteht das zentrale Mo-
bilitätshaus, dessen konkrete Nutzungen noch nicht definiert sind. An der denkmalgeschützten alten 
Versteigerungshalle bildet sich ein lebendiger Mobilitätsplatz. Im Norden der Großmarkthalle entsteht 
ein öffentlicher Freiraum mit Blick auf den neuen See und auf den Grüngürtel. 
Die zukünftig umgenutzte und 1936-1940 erbaute denkmalgeschützte Großmarkthalle bildet das Herz 
des Teilbereichs „Marktstadt“. Die Großmarkthal le eignet sich für zahlreiche Nutzungskonzepte. 
Kleinteilige quartiersbezogene Nutzungen, Geschäfte, Bäckereien, Bars/Cafés/Restaurants können 
neben größeren kulturellen Einrichtungen wie Galerien, Musik­ oder Tanzschulen und einem Bürger-
zentrum entstehen. Ebenso  ist ein Angebot an verschiedenen Gastronomiekonzepten denkbar. Unter 
anderem wäre in historischer Anlehnung an den ehemaligen Großmarkt die Nutzung in Form eines 
Naschmarktes nach Wiener Vorbild vorstellbar. Es könnte eine Mischung aus gastronomischen Ver-
kaufsangeboten, kleineren Bars und Gaststätten sowie kleinerer Kulturangebote vorgesehen werden. 
Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird als Zentrum des Quartiers ausgebaut. Das an die 
Großmarkthalle anschließende Verwaltungsgebäude (Marktamt) umschließt einen kleinen begrünten 
Innenhof, es könnte z. B. als Jugendclub ausgebaut werden. In Teilen des Marktamtes ist ein Stadt-
teilbüro eingerichtet, das seit 2019 als Informationszentrum und für Veranstaltungszwecke rund um 
das Projekt genutzt wird. Ein konkretes Nutzungskonzept für das Gebäudeensemble bestehend aus 
Großmarkthalle, Verwaltungsgebäude und alter Versteigerungshalle besteht noch nicht. Im weiteren 
Verfahren ist für die Großmarkthalle ein Nutzungsfindungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlich-
keit vorgesehen. Entsprechend den Ergebnissen dieses Verfahrens sollen zukünftig die Festsetzun-
gen erfolgen. 
Das städtebauliche Konzept sieht Hochpunkte südwestlich der Großmarkthalle (15 Geschosse) und 
nordöstlich bzw. südlich (8 Geschosse) vor, die den Stadtraum um die Markthalle flankieren. 
 
Abb. 3: Teilbereich „Quartier Marktstadt“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.3. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Koblenzer Straße“ 
Der Teilbereich „Koblenzer Straße“ befindet sich am Übergang der Bonner Straße zum Großmarkt-
gelände und bildet den Auftakt der Parkstadt Süd aus Richtung Innenstadt.  
Die Bebauung sieht einen Hochpunkt (Hochhaus mit XV-Geschossen) und die Umgestaltung des 
bisherigen Parkplatzes vor. Der Gebäudekomplex mit der bestehenden McDonald‘s- Filiale soll erhal-
ten werden.  
Das Quartier ist fußläufig und per Fahrrad über die Koblenzer Straße und die Bonner Straße sehr gut 
erreichbar. Über die Bonner Straße ist ein sehr guter Anschluss an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln 
möglich. Das Nutzungskonzept mit Wohn-, Büro- und Einzelhandelsflächen ermöglicht eine urbane 
Mischung. 
Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
im nördlichen Teilbereich erforderlich.  
 
Abb. 4: Teilbereich „Koblenzer Straße“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.1.4. Planungs- und Nutzungskonzept im Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
Im Teilbereich „Bildungslandschaft“ sollen eine weiterführende sechszügige Gesamtschule mit 
Sechsfachsporthalle sowie eine drei- bis vierzügige Grundschule realisiert werden. Die Grundschule 
und die Gesamtschule gruppieren sich um einen gemeinsamen Platzraum. Die Alteburger Straße 
wird als Umwelttrasse ausgebaut und soll nur durch den ÖPNV befahrbar sein, eine Befahrung durch 
den motorisierten Individualverkehr ist hier nicht vorgesehen. In Verbindung mit den grünen Pausen- 
und Sportbereichen und der Sechsfachsporthalle entsteht ein lebendiger öffentlicher Schulcampus.   
Das denkmalgeschützte Bolder-Gebäude an der Koblenzer Straße und der dahinter liegende Hallen-
raum werden in das städtebauliche Konzept eingebunden. Auch eine Kita ist im Bereich der Bildungs-
landschaft vorgesehen. Ein ergänzender Wohnblock kann Wohnraum für Studierende und Senioren 
bieten. Räume für Dienstleistungen, Büros und Ateliers ergänzen das Nutzungsangebot. 
Im Vorlauf der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist eine qualifizierte Machbarkeitsstudie durchge-
führt worden, um zu überprüfen, ob die vorgesehenen Flächen den Anforderungen der entsprechen-
den Schulbauten genüge tragen. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass beide Schulbauten auf 
den vorgesehenen Baufeldern östlich der Alteburger Straße realisierbar sind. Im Weiteren soll ein 
Realisierungswettbewerb für den Hochbau und die Freianlagen sowie die Anbindung an den Teilbe-
reich Innerer Grüngürtel folgen. 
 
Abb. 5: Teilbereich „Bildungslandschaft“, Konzept Ortner & Ortner (ohne Maßstab)

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4.2. Verkehr 
Eine den im Gesamtgebiet Parkstadt Süd geplanten Nutzungen angemessene verkehrliche Anbin-
dung ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklung des Plangebietes. Die Planungen bauen auf 
einer, im Entwurf vorliegenden, Verkehrsuntersuchung der BERNARD Gruppe ZT GmbH (vormals 
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft) auf, die auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Südliche In-
nenstadterweiterung (ESIE) entstand.  
Nach der oben genannten Verkehrsuntersuchung erzeugen die geplanten Nutzungen im Bereich der 
„Parkstadt Süd“ gegenüber der heute bestehenden Situation m it dem Großmarkt nach Abzug des 
entfallenden Verkehrs einen effektiven Neuverkehr von rund 6.700 Kfz in 24 Stunden. Faktoren, wie 
eine hohe Nutzungsmischung, attraktive Nahmobilität, eine gute Anbindung an den öffentlichen Per-
sonen-Nahverkehr (ÖPNV) und bewusstes Mobilitätsverhalten der Einwohner*innen gilt es zu för-
dern, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der künftigen Nutzerinnen und Nutzer 
zu dämpfen. 
Zudem gilt es, einige Mängel, wie beispielsweise einen mangelhaften Radwegeanschluss oder ein-
geschränkte Querungsmöglichkeiten an der Bonner Straße zu beseitigen. Es werden signaltechni-
sche Anpassungen an den Knoten im Verlauf der Vorgebirgsstraße, ein zusätzlicher Knotenarm am 
Kreisverkehr Bonner Straße/ Koblenzer Straße zur Erschließu ng der „Parkstadt Süd“, eine Quer-
schnittsoptimierung zugunsten der Radfahrer in der Schönhauser Straße (verbunden mit Unterbin-
dung des Linksabbiegestroms von der Schönhauser Straße in die Koblenzer Straße), sowie die An-
passung der verkehrsabhängigen Signalschaltung am Knoten Luxemburger Straße/ Weißhausstraße/ 
Universitätsstraße empfohlen. Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der untersuchten Netzele-
mente sind Entlastungswirkungen im Bestandsverkehr wie die Minderung der MIV-Anteile aufgrund 
der Nord-Süd-Stadtbahn sowie der Entfall der Verkehrsströme aus dem Großmarktbetrieb. 
In Verbindung mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für das neu entstehende Stadtquartier 
werden die verkehrlichen Aspekte als integraler Bestandteil der Gesamtplanung fortgeschrieben. So 
ist insbesondere für den „Sportpark Süd“ eine angemessene Erschließung zu entwickeln. Das im 
Rahmen der Erarbeitung der integrierten Planung entstandene Mobilitätskonzept des Büros BSV 
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH aus dem März 2018 benennt 
folgende verkehrstechnische Aspekte in Bezug auf die Erschließung des Plangebietes. Als überge-
ordnetes Planungsprinzip gilt die Nahmobilität. 
Eine Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes und des Verkehrsgutachtens ist zurzeit in Bearbeitung. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das ÖPNV-Konzept der „Parkstadt Süd“ sieht perspektivisch in einer Variante eine Anbindung an das 
bestehende Stadtbahnnetz aus Richtung der Vorgebirgsstraße (Stadtbahnlinie 12) vor. Die Lage ei-
ner Endhaltestelle in der „Parkstadt Süd“ soll in räumlicher Nähe zur bestehenden Haltestelle Markt-
straße umgesetzt werden, um möglichst kurze Wege zum Umsteigen und damit einen attraktiven und 
hohen Fahrgastkomfort zu ermöglichen. Allerdings liegt für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 
noch kein politischer Beschluss vor, sodass diese Planung noch nicht gefestigt ist. Ein Anschluss an 
die Bonner Straße und die Linie 5 ist nicht geplant, wie dies ein Beschluss des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 07.02. 2019 (AN/1061/2018) vorsieht – Planung einer durchgehenden Stadt-
bahntrasse von der Ecke Bonner-/Marktstraße (Stadtbahnlinie 5) bis zur Ecke Höninger Weg/Am Vor-
gebirgstor (Stadtplanlinie 12) -, da bei der Linie 5 Hochbahnsteige zum Einsatz kommen. Das neue 
Stadtviertel Parkstadt Süd soll, falls die Variante mit Führung einer Stadtbahnlinie den Vorzug erhält, 
dagegen mit Niederflurbahnen erschlossen werden, deren Haltepunkte ebenerdig integrierbar sind. 
Bis zur eventuellen Realisierung der neuen Stadtbahnanbindung ist die Erschließung durch einen 
konventionellen Busverkehr entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit Durchbindung zur Bonner 
Straße angedacht. 
Entlang der Bonner Straße ist die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn geplant, die an die oberirdi-
sche Haltestelle Marktstraße der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn anschließt und in diesem Be-
reich oberirdisch in Mittellage der Bonner Straße verlaufen wird. Die innere Erschließung der „Park-
stadt Süd“ soll durch einen autonomen Bus-Shuttle übernommen werden, der die Zubringerfahrten

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zu den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner Straße übernimmt und den neu geplanten S -Bahn-
Haltepunkt (siehe Kapitel 2.3.1) anbindet. 
Bereits heute sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 
und 133 an den Haltestellen Bonntor und Marktstraße in wenigen Gehminuten aus dem Plangebiet 
erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn 
durch die Stadtbahnlinie 5 entlang der Bonner Straße ersetzt, die damit einen zusätzlichen Beitrag 
zur Erschließung durch den ÖPNV leistet. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Verkehrskonzept sieht eine abnehmende Intensität des Verkehrs von den Hauptverkehrsstraßen 
über Sammelstraßen hin zu reinen Wohnstraßen vor, um den Anteil an MIV-Fahrten im Quartier so 
gering wie möglich zu halten. Die Parkstadt Süd soll generell als autoarmes Quartier entwickelt wer-
den. Im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes werden aktuell mehrere Varianten zur 
Unterbringung des ruhenden motorisierten Verkehrs geprüft. Darunter die Unterbringung in Tiefgara-
gen an den Rändern des Plangebietes aber auch die Unterbringung eines Teils des ruhenden Ver-
kehrs in oberirdischen Quartiersgaragen.  
Die MIV-Erschließung soll für die Quartiere westlich der Bonner Straße weitestgehend vom beste-
henden Bischofsweg aus über zwei neu zu errichtende Zufahrten in das Quartier erfolgen. Eine durch-
gängige Befahrung der Sechtemer Straße ist nicht vorgesehen. Lediglich für den autonomen Bus -
Shuttle-Service, Busse, Radfahrer, Feuerwehr und ggf. Müllfahrzeuge ist eine durchgängige Befah-
rung angedacht. So wird dem Ansatz des autoarmen Wohnens Rechnung getragen und eine hohe 
Freiraum- und Aufenthaltsqualität geschaffen. Östlich der Bonner Straße wird die vorhandene ver-
kehrliche Infrastruktur genutzt, bestehend aus der Koblenzer Straße und der Schönhauser Straße. 
Die Alteburger Straße soll zukünftig nur für den ÖPNV, Radverkehr und E-Scooter durchgängig be-
fahrbar sein. 
Fuß- und Radverkehr  
Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten innerhalb des Plan-
gebietes überwiegend im Mischprinzip. Darüber hinaus besteht nach Vollendung des Inneren Grün-
gürtels eine sehr gute fußgänger- und radfahrerfreundliche Anbindung an den Rhein, die Innenstadt 
und die angrenzenden Stadtteile. Zu diesem Zweck ist geplant, in Höhe des Zugwegs sowie in Höhe 
des Jean-Löring-Sportparks Durchstiche unter die Gleistrasse für den Fuß- und Radverkehr zu reali-
sieren. 
Weiter gestärkt wird der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet 
wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenführung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll. Im geplanten Mobilitätshaus, das südlich der Großmarkthalle 
vorgesehen ist, sowie an verschiedenen im Plangebiet verteilten Mobilitätsstationen sollen zusätzlich 
Sammelanlagen für Fahrräder untergebracht werden. Die konkrete Verortung ist Teil der Aufgaben-
stellung der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes. Die Verbindung zwischen Markthalle und der 
Bonner Straße ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. So sollen insgesamt ein engmaschiges We-
genetz und eine lückenlose Verbindung der unterschiedlichen Mobilitätsarten entstehen. 
5. Auswirkungen der Planung 
5.1. Umweltprüfung  
Für die Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft sowie Koblenzer 
Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
vorgesehen. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bauge-
setzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dar-
gestellt.

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5.2. Arten- und Biotopschutz  
Im Zuge der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt – Süd in Köln – Raderberg“ wurde 
eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASPI) erarbeitet (D. Liebert Büro für Freiraumplanung, 
Stand 16.11.2020). Diese zeigt auf, welches Artenspektrum im betrachteten Plangebiet zu erwarten 
ist und identifiziert mögliche Konflikte bei Umsetzung der Planung. Der Geltungsbereich der Teilbe-
reiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße („Parkstadt 
Süd – Quartiersentwicklung) wurde hierbei mitberücksichtigt.  
Zudem wurde im Rahmen der Umsetzung der temporär gestalteten öffentlichen Freiräume des Pio-
nierparks und des Sportpionierparks eine Artenschutzrechtliche Prüfung („ASP Parkstadt Süd – Pio-
nierpark / Köln -Raderberg“, D. Liebert Büro für Freiraumplanung, Stand 03.02.2021) für die rund 
40.000 Quadratmeter große Fläche zwischen dem Großmarktgelände, der Vorgebirgsstraße und dem 
Bahndamm erarbeitet. Der Pionierpark reicht mit seiner südöstlichen Spitze minimal in den Teilbe-
reich Quartier Parkstadt hinein.  
Für die innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland-
schaft und Koblenzer Straße vorhandenen Nutzungsstrukturen wurde das Vorkommen folgender Ar-
ten beschrieben:  
In den Teilbereichen östlich der Bonner Straße (Bildungslandschaft und Koblenzer Straße) sind über-
wiegend dicht bebaute Gewerbeflächen mit Straßen und gliedernden Grünelementen wie straßenbe-
gleitende Grünflächen und Baumreihen charakteristisch. Westlich der Bonner Straße wird das Plan-
gebiet ebenfalls von dichter Bebauung geprägt. Die vorhandenen Gebäude sind in gutem baulichem 
Zustand und bieten allenfalls nur untergeordnete Strukturen an den Fassaden und Dachvorbauten für 
Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogel- oder Fledermausarten. 
Die auf dem Großmarktgelände (Quartier Parkstadt und Quartier Marktstadt) vorhandenen Gebäude 
mit häufig schadhafter Baustruktur bieten an den Fassaden und Dachvorbauten mannigfache poten-
zielle Nistplatzangebote, so dass an zahlreichen Dachvorbauten sowie in Nischen oder Spalten (teils 
auch Bauschäden) Fortpflanzungsstätten von gebäudebrütenden Vogelarten nachgewiesen wurden. 
Der geplante Abbruch von Bausubstanz in den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Quartier Park-
stadt ist gleich zu setzen mit dem Verlust der Fortpflanzungsstätten , der durch das Anbringen von 
künstlichen Nisthilfen zu kompensieren ist. Die denkmalgeschützte Markthalle im Quartier Marktstadt 
beherbergt sowohl an der Südost-, als auch an der Südwestfassade Fortpflanzungsstätten der Mehl-
schwalbe. Ein Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes ist nicht geplant, wohl aber dessen Sanie-
rung. Anliegende Gebäude i m Quartier der Parkstadt zeigen ein gehäuftes Vorkommen von 
Haussperlingen (evtl. Kolonie). Innerhalb der Gehölzstrukturen auf dem Großmarktgelände konnten 
Fortpflanzungsstätten von Freibrütern (Vogelarten, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in 
Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter) anlegen) nachgewiesen werden. Der 
Großmarkt sowie die dortigen Handelsstrukturen bieten zudem ein deutlich erhöhtes künstliches Nah-
rungsangebot für die Gruppe der kulturfolgenden Vogelarten. 
Die von Gewerbebrachen geprägten Flächen besitzen insbesondere bei direkten Übergängen zum 
Bahngelände ein hohes Potenzial als Lebensraum für die Mauer- und Zauneidechse sowie für Am-
phibien. Vorkommen von Mauer- und Zauneidechsen sind aus zahlreichen Bahngeländen innerhalb 
der Stadt Köln bekannt. Die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungsland-
schaft und Koblenzer Straße grenzen nicht direkt an die Bahnflächen an. Im Teilbereich Bildungs-
landschaft sowie im Quartier Parkstadt bestehen aber unverbaute Anschlüsse an die Bahnflächen, 
die ein Einwandern von Arten ermöglichen könnten. Nachweise zum Vorkommen der Mauereidechse 
wurden in der vorliegenden ASP zum Pionierpark ausschließlich für den westlichen Bereich des Pio-
nierparks im Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ erbracht. Durch Abriss und 
Rückbau entstehende Brachflächen können potenziell besiedelt werden, da ein Schutz vor Zuwan-
derung aus angrenzenden Industriebrachen für d ie Teilbereiche Quartier Markstadt und Quartier 
Parkstadt (hier insbesondere am westlichen Ende des Bischofswegs) derzeit nicht gegeben ist. Auch 
ein potenzielles Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte als Pionierarten ist im Bereich der Indust-
riebrachen möglich. Ein Vorkommen der Mauer- und Zauneidechse oder Kreuz- und Wechselkröte 
könnte mit der Folge von spezifischem Individuenschutz im Vorfeld und während der Bauphase zu

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aufwändigeren Maßnahmenerfordernissen führen. Im Rahmen der Anlage des Pionierparks wurden 
zur Kompensation des Verlustes von Lebensstätten der Mauereidechse Maßnahmen, wie die Her-
stellung von Totholz- und Gesteinshaufen, die Schaffung von vegetationsarmen Offenbodenbrachen 
und die Anlage eines Reptilienzauns umgesetzt.  
Die vorhandenen Grünflächen, gärtnerisch gestaltete Bereiche, rahmende Gehölze, Heckenstruktu-
ren, Baumreihen und Einzelbäume sind als potenzieller Lebensraum (Fortpflanzungsstätte und Nah-
rungshabitat) für die heimischen Brutvögel zu betrachten. Aus artenschutzrechtlicher Sicht besitzen 
diese Flächen jedoch kein erhebliches Konfliktpotential. 
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung und Biotopbestimmung. Es wird 
zu prüfen sein, inwiefern ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können oder 
ob eine entsprechende Zuordnung von Maßnahmen für die vier Teilbereiche Quartier Marktstadt, 
Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße, im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“, 
erfolgen kann. 
5.3. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege  
Gemäß § 1a (3) Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe be-
reits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Die Teilbereiche Quartier 
Marktstadt, Quartier Parkstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße  sind bereits großflächig 
durch Gewerbe- und Wohnbauten sowie Verkehrsflächen überbaut. Diese bebauten Bereiche werden 
als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 1a (3) 
Baugesetzbuch besteht somit nicht. Die Belange der Baumschutzsatzung Köln werden im weiteren 
Verfahren berücksichtigt. Lediglich eine kleine, dreieckige Brachfläche im Norden des Teilbereichs 
Quartier Parkstadt ist nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen. Es ist zu prüfen, in-
wiefern die geplante Bebauung des Quartiers Parkstadt hier ausgleichspflichtige Eingriffe verursacht, 
die im weiteren Verfahren bewertet und ausgeglichen werden müssen. Es ist vorgesehen, die ausge-
lösten Ausgleichsflächen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB im angrenzenden Teilbebauungsplan 
„Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ auszugleichen, welcher in diesem Fall mindestens zeitgleich 
aufgestellt werden muss.  
Der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen innerhalb der Teilbereiche Quartier Markstadt 
und Quartier Parkstadt wird sich mit der Planung im Vergleich zum Bestand voraussichtlich erhöhen. 
Für die Teilbereiche Bildungslandschaft und Koblenzer Straße wird sich der Anteil an unversiegelten 
und begrünten Flächen voraussichtlich nicht maßgeblich verändern.  Der Anteil an begrünter Fläche 
kann durch eine umfangreiche Begrünung der Dächer erhöht werden. 
5.4. Boden / Bodenschutz  
Die Flächen im Bereich um den Großmarkt (Quartier Markstadt und Quartier Parkstadt) sind als Alt-
standort gekennzeichnet. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von ihnen eine Gefährdung 
oder zumindest eine Beeinträchtigung ausgeht, liegen für diese Teilbereiche Verdachtsflächen vor. 
Die Verdachtsflächen innerhalb des Quartiers Markstadt und des Quartiers Parkstadt sind der Kate-
gorie „FIS-ALBO Status 2“ (kein Verdacht, keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nut-
zung) und der Kategorie „FIS-ALBO Status 3“ (Verdacht auf Altlasten. Durch Untersuchungen ist her-
auszufinden, ob eine Gefährdung vorliegt) zugeordnet. Die Flächen im Teilbereich der Bildungsland-
schaft sind als Altlastenverdachtsflächen, wie auch als zu sanierende Altlast gekennzeichnet. Für den 
Teilbereich Koblenzer Straße sind keine Flächen im Altlastenkataster erfasst. Natürliche und gewach-
sene Bodenstrukturen sind durch die vorhandene Vorbelastung und anthropogene Überprägung in-
nerhalb der vier Teilbereiche nicht in größerem Umfang zu erwarten.  
Die Umnutzung der Quartiere Marktstadt und Parkstadt sowie der Bildungslandschaft geht mit Unter-
suchungen zur Gefährdungsabschätzung (Beprobung zur Einstufung der Belastung) innerhalb der 
Verdachtsflächen einher, um die geplanten Nutzungen im Sinne des BBodSchG zu ermöglichen. Im 
Bereich der Altlasten sind umfangreichen Bodensanierungsmaßnahmen notwendig.  
5.5. Wasser (Hochwasser / Grundwasser / Versickerung) 
Das Plangebiet befindet sich in der Zone IIIB des geplanten Wasserschutzgebietes „Hürth-Efferen“.

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Der Planungsraum schließt im Osten an die Uferpromenade des Rheins an. Hier verläuft, entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, die Hochwasserschutzlinie 11,30 m Kölner Pegel, die einem 100 -jährli-
chen Hochwasser entspricht (HQ100). Eine Überflutung der Flächen östlich der Alteburger Straße 
und der Straßenfläche liegt vor, sobald das Schutzziel von 11,30 m KP überschritten wird bzw. wenn 
der Hochwasserschutz versagt. Der Bereich zwischen Rhein und Alteburger Straße liegt im Bereich 
des Hochwasserrisikogebietes des Rheines. Ab einem 200- jährlichen Hochwasserereignis werden 
hier Überflutungshöhen erreicht, die partiell im Bereich von 2-4 m Wassertiefe liegen. Durch die Nähe 
zum Rhein sind die östlich gelegenen Flächen im Teilbereich Bildungslandschaft, gemäß der Grund-
hochwassergefahrenkarte auch durch Grundhochwasser gefährdet. Die Teilbereiche Quartier Markt-
stadt, Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße sind von Hochwasser nicht betroffen.  
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete befinden sich nicht innerhalb der bebauten Teilbereiche 
Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße.  
Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 55 
Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung, das Niederschlagswasser orts-
nah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und dem ökologisch nachhaltigen 
Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung nachhaltig zu planen. Um dies zu gewährlei-
ten, ist für das Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ ein integriertes Regenwassermanagementkon-
zept erarbeitet worden (iRWMK, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH). Mit der Fortschreibung 2023 
hat das Konzept neben der Starkregenvorsorge auch den klimasensiblen Umgang mit Niederschlags-
wasser und die Jahreswasserbilanz behandelt. Bei der Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet 
wurden folgende Zielsetzungen berücksichtigt: 
- Erhalt/Verbesserung der Wasserbilanz 
- Minderung der Überflutungsgefahr (Maßnahmen der Überflutungsvorsorge)  
- Erhöhung der Kühlungseffekte 
- Aufwertung des öffentlichen Freiraums durch eine klimafolgenangepasste Freiraumplanung 
- Regenwasserspeicherung im „Inneren Grüngürtel“ (Parksee). 
Die Entwicklung des Konzepts erfolgte schrittweise über drei Varianten, beginnend bei der „Grundva-
riante“, die in einer "Grünen Variante" in Richtung eines natürlichen Referenzzustands optimiert 
wurde. Die Ergebnisse beider Varianten wurden als Grundlage für Abstimmungsgespräche mit den 
Fachämtern und der StEB Köln genutzt. In einem dritten Schritt wird durch die möglichst vorteilhafte 
Zusammenführung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Varianten sowie der ergänzenden Vor-
gaben und Restriktionen die „Synthesevariante“ aufgestellt.  
Bei Umsetzung der „Synthesevariante“ können alle im Planungsraum befindlichen Flächen und die 
damit auftretenden Niederschlagsmengen innerhalb des Planungsraums bewirtschaftet werden. Das 
Niederschlagswasser belasteter und unbelasteter Flächen wird nach Möglichkeit getrennt gesammelt 
und anschließend gereinigt und überwiegend vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert. Es wer-
den gezielt verdunstungsaktive Maßnahmen im gesamten Planungsraum Parkstadt-Süd vorgesehen, 
um die Verdunstungskomponenten der Wasserbilanz weitestmöglich zu steigern. Dazu gehören bei-
spielsweise Gründächer, bewachsene Mulden, Baumrigolen oder Wasserflächen (Parksee, im Teil-
bebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“). Auf privaten Flächen anfallen des Nieder-
schlagswasser soll bis zum Bemessungsniederschlag (Tn = 5 Jahre) vollständig auf den Grundstü-
cken selbst bewirtschaftet werden. Im Teilbereich Bildungslandschaft kann eine Versickerung des 
anfallenden Niederschlagswassers erst nach umfangreichen Bodenuntersuchungen und erfolgter Sa-
nierung der vorhandenen Altlasten umgesetzt werden. 
Für Starkregenereignisse soll das innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier 
Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße anfallende Regenwasser möglichst schadlos 
über Notwasserwege in mehrere dafür vorgesehenen Flächen, insbesondere in dem dafür vorgese-
henen Parksee innerhalb des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ und der an-
grenzenden Grünfläche der „Radeberger Brache“ geleitet und dort zurückgehalten und versickert 
werden. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass weder in den unterschiedlichen Endzuständen der

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Varianten, noch in den Zwischenständen im Rahmen der Gebietsentwicklung, ein größeres Abfluss-
aufkommen an das umliegende Mischwasserkanalnetz angeschlossen ist, als im Bestand. Im Ver-
gleich zum Ist-Zustand wird die Jahreswasserbilanz durch die Erhöhung der Verdunstung und der 
Grundwasserneubildung sowie einer Reduzierung des Direktabflusses in allen Varianten deutlich ver-
bessert. Selbst bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen (100 Jahre) zeigen die Berechnungen, 
dass die berücksichtigten Notwasserwege nicht überlastet werden und ein entsprechender Schutz 
der geplanten Bebauung bei Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gegeben ist.  
Das integrierte Regenwassermanagementkonzept kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige und 
an den Klimawandel angepasste Regenwasserbewirtschaftung bei gleichzeitig wirksamer Starkre-
genvorsorge erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Flächenbedarf hierfür wird insbesondere im  
nördlich angrenzenden Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ verortet.  
Eine Besonderheit für die Entwicklung des Gesamtgebiets der „Parkstadt Süd“ stellt die zeitliche Ent-
wicklungsabfolge der Teilbebauungspläne dar. Mit Rückbau der bestehenden Bebauung und im Rah-
men der nachfolgenden Neuentwicklung von Flächen entsteht grundsätzlich eine potenzielle Überflu-
tungsgefahr innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd, sofern nicht im ersten Schritt die 
erforderliche Vorflut im angrenzenden Geltungsbereich des Teilbebauungsplans „Parkstadt Süd - In-
nerer Grüngürtel“ für anfallendes Niederschlagswasser hergestellt ist, d.h. in einem ersten Schritt 
muss der Ausbau der Vorflut erfolgen, dann der Ausbau der daran geknüpften Flächen.  
Im weiteren Verfahren werden die Flächenbedarfe zur Behandlung anfallender Niederschlagswasser 
und zur Rückhaltung von Starkregen konkretisiert und den einzelnen Teilbereichen zugeordnet.  
5.6. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung  
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Planes wurde Aspekte der Nachhaltigkeit noch nicht mit 
der heute erforderlichen Priorität in die Planung integriert. Entsprechend hat die Verwaltung einen 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck gestartet. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Umwelt-
belange wie der Klimaschutz (Vermeidung von Treibhausgasemissionen) und Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung (Hitzeminderung, Umgang mit Starkregen) im Zuge der weiteren Planung Be-
rücksichtigung finden. Dazu zählen auch die Planung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur.  
 
5.6.1. Maßnahmen Klimaschutz 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb der bebauten Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier 
Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße als weitestgehend versiegelte Flächen mit nur 
wenigen klimawirksamen Grünstrukturen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich insbesondere die Entwicklung des Teilbebauungs-
plans „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernet-
zung positiv auf das lokale Klima auswirken und den Anteil an klimaaktiven Flächen erhöhen wird.  
Dem Klimaschutz soll durch Maßnahmen zur Energieeffizienz (klimaschonenden Art der Wärmever-
sorgung) und zur CO2-Reduzierung durch nachhaltiges Bauen und eine Optimierung der Mobilität 
Rechnung getragen werden. Das Mobilitätskonzept („Mobilitätskonzept Parkstadt Süd“, Büro für 
Stadt- Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH , Stand: Juli 2018) stellt die Stärkung der 
Nahmobilität in den Mittelpunkt der Planung (Konzeptionierung zum Fußgänger- und Radverkehrs-
netz zum leistungsfähigen schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Angebot mit Einbezug einer ggf. 
neuen Stadtbahnlinie sowie ergänzende Mobilitätsangebote).  
Im weiteren Planverfahren werden die entsprechenden Gutachten (Klima- und Nachhaltigkeitscheck, 
Mobilitätskonzept, Energiekonzept) erstellt und weitergeführt.  
5.6.2. Maßnahmen Klimaanpassung 
Den Erfordernissen der Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die dem Kli-
mawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gemäß 
§ 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden.

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Für das Gesamtgebiet der „Parkstadt Süd“ wurde durch das Fachbüro Dr. Dütemeyer Umweltmeteo-
rologie 2017 eine stadtklimatische Bewertung durchgeführt und Maßnahmen für eine optimierte stadt-
klimatische Klimawandelanpassung empfohlen. Bei einer Bebauung des Plangebiets ist demnach 
insbesondere an südlich und westlich orientierten Fassaden sowie in geschlossenen Innenhöfen mit 
einer besonders hohen Wärmebelastung zu rechnen. Grünplanerisch-architektonische Klimaoptimie-
rungsmaßnahmen wie Begrünungen (z. B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung), Gebäudedurch-
lässe (bessere Innenhofbelüftung) oder verdunstungsfähige Flächen können dabei die sommerliche 
Hitzebildung deutlich reduzieren. Zudem trägt eine wassersensible Entwässerungsplanung und Stra-
ßenraumgestaltung (sogenannte blue-green-streets) dazu bei, die zu erwartenden Belastung en zu 
mindern. In 2023 wurde das Büro GREENPASS, Wien mit einer vertiefenden Stadtklimauntersuchung 
beauftragt, deren Erkenntnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.  
Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, inwieweit entsprechende Maßnahmen innerhalb der Quar-
tiere Parkstadt und Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße berücksichtigt werden kön-
nen.  
5.7. Immissionen/Emissionen  
5.7.1. Emissionen und Immissionen: Lärm - Erschütterungen 
Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen, insbesondere durch den Schienenverkehr der nördlichen 
Güterzugtrasse und durch den gewerblichen Verkehr der umliegenden Straßen und dem Schiffver-
kehr auf dem Rhein, als Verkehrslärm anzunehmen. Derzeit ist es geplant, die nördlich verlaufende 
Bahntrasse um zwei weitere Gleise sowie einen S-Bahn Haltepunkt zu erweitern sowie die Nord-Süd-
Stadtbahn umzusetzen, was zukünftig zu steigenden Lärmimmissionen im Geltungsbereich führen 
wird. Ferner wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr des Flughafen Köln-Bonn auf das Plan-
gebiet ein. Ca. 1,5 km westlich des Plangebiets befindet sich an der Uniklinik Köln zudem ein Hub-
schraubersonderlandeplatz und nördlich des Plangebiets befindet sich das Heizwerk Südstadt. Be-
stehende Lärmemissionen innerhalb und im Umfeld des Plangebiets werden im weiteren Verfahren 
bei der schallbezogenen Bewertung berücksichtigt werden.  
Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (aktive und / oder passive) 
bei der Entwicklung der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und 
Koblenzer Straße vorgesehen werden müssen. Der Vorentwurf für den angrenzenden Teilbebau-
ungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ sieht bereits entlang der nördlich verlaufenden Gleis-
flächen die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, inwie-
fern auf diesen Flächen, welche als Bahnfläche gewidmet sind, ein Lärmschutz planungsrechtlich 
gesichert werden kann. Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen auf Grundlage aktueller Daten 
und unter Berücksichtigung vorliegender Planungen zu ermitteln. Hierbei wird zu prüfen sein, inwie-
fern sich der im Plangebiet verursachte Mehrverkehr auf die bestehende Nutzung auswirken wird und 
inwieweit weitere Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen erforderlich sind.  
Aufgrund der Entfernung zur nördlich verlaufenden Bahntrasse der Bahn AG von > 100 m ist nicht 
mit Beeinträchtigungen durch Erschütterungen zu rechnen. Die Umsetzung der Stadtbahnlinie (Nord-
Süd) geht mit dem Bau einer oberirdische Station (Haltestelle Marktstraße), in unmittelbarere Nähe 
zu den Teilbereichen Quartier Marktstadt und Koblenzer Straße einher. Im weiteren Verfahren sind 
mögliche Erschütterungswirkungen durch die Stadtbahn auf das Quartier Marktstadt und die Koblen-
zer Straße zu prüfen.  
5.7.2. Emissionen und Immissionen: Luftschadstoffe 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der städtischen Umweltzone. Immissionen von Luftschadstof-
fen sind insbesondere durch die umliegenden Verkehrswege zu erwarten. Überschreitungen der 
Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub auf den umliegenden Straßenabschnitten sind nicht 
bekannt. Nördlich des Plangebiets befindet sich außerdem das Heizwerk Südstadt, welches ebenfalls 
bezüglich der bestehenden Luftschadstoffemissionen, beispielsweise der Feuerungsanlagen, be-
trachtet werden muss. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner 
Straße in Köln-Raderberg (Hochpunkt) konnte ein Konflikt durch das Heizwerk im Hinblick auf Immis-
sionen als auch einer erforderlichen Schornsteinerhöhung nachweislich ausgeschlossen werden.

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Durch die Entwicklung des Plangebiets ist unter anderem mit einer deutlichen Verkehrszunahme und 
damit verbundenen Schadstoffemissionen zu rechnen. Verkehrsuntersuchungen zur Entwicklung des 
Plangebiets „Parkstadt Süd“ ermitteln eine zusätzliche Verkehrserzeugung aus Ziel- und Quellverkehr 
im gesamten Plangebiet von rund 15.600 Kfz am Tag (Werktag). Dem gegenüber steht ein Wegfall 
bestehender Verkehre von rund 8.900 Kfz pro Tag (BERNARD Gruppe ZT GmbH, vormals Dr. Bren-
ner Ingenieurgesellschaft mbH). Durch M aßnahmen zur Energieeffizienz, CO2 -Reduzierung und 
nachhaltigem Bauen sowie durch eine Optimierung der Mobilität soll dem Klimaschutz Rechnung ge-
tragen werden. Diese Maßnahmen wirken sich auch reduzierend auf Emissionen von Luftschadstof-
fen des Plangebiets aus. Insbesondere durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts kann der Anteil 
des motorisierten Individualverkehrs und die damit verbundenen Emissionen reduziert werden. 
5.8. Kulturgüter (Boden-/ Denkmalschutz)   
Innerhalb der bebauten Teilbereiche der Parkstadt Süd (Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bil-
dungslandschaft und Koblenzer Straße) liegen Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen. Inner-
halb des Quartiers Marktstadt liegen drei denkmalgeschützte Objekte: 
- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen)  
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936-40; mitsamt den 
direkt nördlichen und südlichen anschließenden Annexbauten sowie dem  südlich anschlie-
ßenden eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig auch die weiter südlich gelegene histo-
rische Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924  
Innerhalb des Teilbereichs Bildungslandschaft liegen zwei denkmalgeschützte Objekte: 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße,  
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder  
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude werden im weiteren Verfahren architektonisch in die 
Planung integriert. Im Teilbereich Quartier Parkstadt und Koblenzer Straße befinden sich keine denk-
malgeschützten Objekte. 
Des Weiteren liegen mehrere Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen innerhalb der Teilbe-
reiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft und Koblenzer Straße. Für den 
Teilbereiche Quartier Marktstadt sind die folgenden archäologischen Bestände nachgewiesen:  
- ehemaliger jüdischer Friedhof (sogenannter Judenbüchel)  
- neuzeitliches Fort im nördlichen Plangebiet  
- Reste eiszeitliche Hügelgräber westlich der Großmarkthalle  
- römische Grabanlagen im Bereich nördlich der Baumaßnahmen SechtM 
- römische Nebenstraße (Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ 
Raderberger Straße,)  
Die Reste eiszeitlicher Hügelgräber reichen auch in den Teilbereich des Quartier Parkstadt herein. 
Es ist unbekannt, ob sich weitere derartige Grabstätten im Plangebiet befinden. Zur weiteren Sach-
standsermittlung sind großflächige Sondagen notwendig. Im Teilbereich Koblenzer Straße sind römi-
sche Gräber als archäologischer Bestand verortet. Im Teilbereich Bildungslandschaft liegt eine römi-
sche Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße. Diese verband die römische Stadt mit dem 
Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg.  
Der nachgewiesene archäologische Bestand ist im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö-
misch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu dokumentie-
ren und zu sichern. Es ist anzunehmen, dass sich über die bekannten Fundorte hinaus weitere Bo-
dendenkmäler im Plangebiet befinden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans werden da-
her, im Vorfeld von Baumaßnahmen, umfangreiche archäologische Untersuchungen durchgeführt.

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Eine Liste aller im Plangebiet bekannter Denkmäler ist Kapitel 3.8 Denkmalschutz zu entnehmen.  
5.9. Risiken durch Unfälle und Katastrophen/ Störfälle  
Mit einem erhöhten Risikopotential für die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder Kultur - und 
Sachgüter ist innerhalb der Teilbereiche Quartier Parkstadt, Quartier Marktstadt, Bildungslandschaft 
und Koblenzer Straße nicht zu rechnen. Es liegen keine „angemessenen Sicherheitsabstände“ oder 
„Achtungsabstände“ zu Störfallanlagen vor. Die Hochwassergefahr wird in Kapitel 5.5 dargestellt.  
5.10. Sonstiges  
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden über die oben bereits genannten Themen folgende 
Punkte als wesentlich erachtet und im weiteren Verfahren für die jeweiligen Teilbebauungspläne be-
wertet/ begutachtet oder berücksichtigt: 
- Besonnung und Verschattung von Plan- und Bestandsbebauung  
- Kampfmittel 
- Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL) 
- Konzept Essbare Stadt 
- Erdbebengefährdung 
6. Planverwirklichung 
6.1. Bebauungsplanverfahren  
Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) 
als Angebotsbebauungsplan durchgeführt. Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
21.05.2024 bis einschließlich 03.07.2024 gemeinsam für die Teilbereiche „Innerer Grüngürtel“, „Bil-
dungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“ und „Parkstadt“ der Parkstadt Süd. 
Als nächster Verfahrensschritt für den Teilbebauungsplan „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ 
steht nun der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an. Dabei soll 
die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen mit der den Teilbebauungsplänen „Parkstadt 
Süd – Innerer Grüngürtel“ und „Parkstadt Süd – Sportpark“ durchgeführt werden. 
Der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 „Sechtemer Straße“ befin-
det sich bereits in Umsetzung.  
6.2. Qualifizierungsverfahren 
Für den Teilbereich „Bildungslandschaft“ soll ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um 
eine für den Standort und für die Zielsetzung der Entwicklung einer Schullandschaft bestmögliche 
Lösung zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll für die Flächen für Gemeinbedarf weiterreichende 
Entwicklungsmöglichkeiten geben, sodass die zukünftigen Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens 
auch umgesetzt werden können. 
6.3. Umsetzung der Planung / Bodeno rdnung 
Die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Flurstücke, welche noch nicht im Eigentum der 
Stadt Köln sind, sollen durch die Stadt erworben werden, so dass ein Bodenordnungsverfahren wahr-
scheinlich nicht erforderlich ist.

Beratungsverlauf (2)

27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4001/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.01.2025
Erstellt
18.12.2024 10:18