1106/2020
Anregungen der "Initiative für ein lebenswertes Mülheim" vom 07.08.2019;Hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung von Dezernat VI
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Wegm Az Vorlagen-Nummer 1106/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregungen der "Initiative für ein lebenswertes Mülheim" vom 07.08.2019; Hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung von Dezernat VI Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, deren Anregungen sie bei Be- wohnern des Stadtteils Köln-Mülheim gesammelt hat. Sie beschließt zu den einzelnen Punkten wie folgt: Punkt 3.1: Barrierefreier Öffentlicher Raum 1. Die Bezirksvertretung Mülheim bestätigt den Handlungsbedarf für die Umgestaltung und Weiter- entwicklung des Wiener Platzes. Sie verweist auf ihren Beschluss vom 09.12.2019 zum gemein- samen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1636/2019). Sie beschließt ergänzend, dass bei der Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes besonders die fehlen- de Barrierefreiheit Berücksichtigung findet. 2. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrtreppe an der Buchheimer Stra- ße bereits Bestandteil des Erneuerungsprogramms für Fahrtreppen ist. Die KVB wird aufgefor- dert, der Bezirksvertretung Mülheim von der erfolgreichen Erneuerung dieser Fahrtreppe in Form einer Mitteilung zu berichten. Punkte 4.6, 4.10, 4.12, 4.14: Mülheim als Ort des guten Lebens 3. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt die Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz ab. Sie beschließt, dass die Verwaltung ein federführendes Amt benennen soll, das den Umgestaltungsprozess am Wiener Platz koordiniert. Bei diesem Prozess sind die bezirklichen So- zialraumkoordinatoren zu beteiligen. 4. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die geforderten Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weiterhin alle planungs-, bauordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Sinne eines lebenswerten Mülheims die Ansiedlung von Wettbüros, Spiel- hallen und Shisha-Bars in den Stadtteilzentren und in der Nähe von sensiblen Nutzungen zu ver- hindern. 5. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt die Auflösung des Standortes für ein Substitutionsangebot in der Elisabeth-Breuer- Straße ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 2 6. Die Bezirksvertretung nimmt die Beendigung der Unterbringung von Geflüchteten im Beherber- gungsbetrieb in der Frankfurter Straße zur Kenntnis. 7. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln", um in den Sozialräumen des Bezirks Mülheim die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin zu verbessern, zu prüfen. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung über Fortsetzungs- oder Anschlussmaß- nahmen. 8. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, für Spielplätze weiterhin Baumpflan- zungen vorzusehen und dabei besonders auf schattenspendende Baumarten zurückzugreifen. Punkte 5.6 und 5.11: Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswertem Wohnraum 9. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung gemäß Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 (2081/2019), in Beschlussvorlagen stets auch die Auswirkungen zu benennen, die die Maßnahme oder Planung auf den Klimaschutz voraussichtlich haben wird. 10. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, Maßnahmen- oder Planungsalternativen mit positiver oder zumindest mit der geringsten negativen Klimaauswirkung zu bevorzugen. 11. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung der Anwendungsvo- raussetzungen einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bau- gesetzbuch für das Verdachtsgebiet Mülheim vorzulegen. Alternative: keine 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu Punkt 3.1: Barrierefreier Öffentlicher Raum Petition: Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen und Radfahrer sollen sich ge- fahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Erste Maßnahmen: 3.1 - Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und „Gute Stu- be“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und Fahrstühle zu sorgen. […] Zur Gestaltung Wiener Platz: Der Vorschlag spielt auf eine sehr umfängliche und weitreichende Um- gestaltung des Wiener Platzes ab. In seiner jetzigen Gestaltung vermittelt er über eine langgezogene Platzfläche zwischen den einzelnen sehr unterschiedlichen Höhenniveaus im Bereich Zugang U- Bahnstation bzw. Bachstraße (Richtung Rheinufer) und Frankfurter Straße bzw. Mülheimer Brücke, so dass rund herum Treppenanlagen erforderlich sind, die im Verhältnis nur wenige Stufen benötigen und diese an manchen Stellen zugleich als Sitzmöglichkeit genutzt werden können. Eine Anhebung der gesamten Platzfläche auf z.B. Höhenniveau der Frankfurter Straße würde an den vorgenannten Übergängen deutlich größere Treppen- und Rampenanlagen erfordern. Um eine Barrierefreiheit si- cherzustellen, müssten an diesen Stellen ferner Aufzüge installiert werden, die wartungsintensiv sind. Aus Erfahrungen des im Jahr 2014 abgeschlossenen Strukturförderprogramms „Mülheim 2020“ sind kleinere Optimierungsmaßnahmen an der Platzgestaltung im Bestand viel effektiver, um zeitnah eine Verbesserung für die gewünschte Barrierefreiheit zu erzielen. Hier sei beispielhaft die Anpassung der Stufenanlage im Bereich der Bushaltestelle Wiener Platz für eine barrierefreie Verbindung von der Frankfurter Straße zur Nordflanke des Platzes zu nennen. Kleinere Maßnahmen sind zumal vor dem Hintergrund der Zweckbindungsfristen bis 2029 bzw. 2034 und der Urheberrechte für die Platzgestaltung leichter umzusetzen. Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit in dem genannten Maßstab können gerne auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit von der Verwaltung geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird auf die im Finanzausschuss am 11.10.2019 mehrheitlich beschlosse- ne Mittelzusetzung von 250.000 € für den Haushalt 2020/2021 für die Maßnahme „Wiener Platz, Stei- gerung der Aufenthaltsqualität, Entwicklung eines Platzkonzeptes unter Beteiligung der Bürgerschaft“ hingewiesen (siehe AN 1372/2019: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 (3309/2019). 4 Es folgte ein Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum gemeinsamen Antrag der CDU- Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT zur Auf- wertung des Wiener Platzes am 05.12.2019 (AN/1701/2019). Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte mit Beschluss vom 09.12.2019 zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1636/2019) die Verwaltung, ein Kon- zept zur Umgestaltung und Weiterentwicklung des Wiener Platz zu erstellen. Hierbei sollen nach einem ersten offenen Workshop mit interessierten Bürger*innen, Anwohner*innen und Initiativen Ideen und Gestaltungswünsche erarbeitet werden, auf dessen Grundlage die Verwal- tung ein Konzept, möglichst mit verschiedenen Varianten erstellt und der Öffentlichkeit und der Be- zirksvertretung zur Diskussion vorstellt. Dieses Konzept soll konkrete Veränderungsmöglichkeiten enthalten. Besondere Aspekte, an denen sich das Konzept orientieren soll, sind: Aufenthaltsqualität, Begrünung und Funktionalität (Einbezug von Wochenmarkt, Café etc.). Zu Rolltreppen und Fahrstühlen: Die KVB unterhält gemäß U-Bahnvertrag die Fahrtreppen und Auf- züge in den Kölner Stadtbahnhaltestellen. Seitens der KVB werden erhebliche Anstrengungen unter- nommen, um eine höchstmögliche Verfügbarkeit aller Anlagen zu gewährleisten. Da die Anlagen teil- weise bereits mehrere Jahrzehnte alt sind, läuft bereits seit einigen Jahren ein umfangreiches Erneu- erungsprogramm für Fahrtreppen. In diesem Zusammenhang wird auch durch die KVB die derzeit stillstehende Fahrtreppe an der Buchheimer Straße erneuert. Seitens der Stadt Köln werden hierfür die Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro übernommen. Zu den Punkten 4.6, 4.10, 4.12, 4.14 : Mülheim als Ort des guten Lebens Petition: „Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem eine men- schenfreundliche Stadt“, so Jan Gehl, der als einflussreichster Stadtplaner der Welt gilt. […] Erste Maßnahmen: […] 4.6 - Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen, …) […] 4.10 - Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar; konsequente Verhinde- rung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des „Bermudadreiecks“ Frank- furter Str./ Ecke Lasallestr./ Ecke Elisabeth-Breuer-Str. (Schulen/ Spielhallen/ Wettbüros/ Pfand- leihhaus/ Goldankäufe/ Shishabar/ Metadonausgabe/ Flüchtlingsunterkunft) […] 4.12 - Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B. Schützen- hofstr., Wallstraße/ Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./ Ecke Buchheimer Str. […] 4.14 - Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen 5 Zu Punkt 4.6: Die Forderung nach einem Stadtraumkoordinator wird hier mit dem Verweis auf den Ebertplatz ge- koppelt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass für den Ebertplatz nach vorangegangen umfassen- den Untersuchungen und Erarbeitung von Konzepten verschiedene politische Beschlüsse eingeholt werden mussten, um dem Einsatz von personellen Ressourcen und die Bereitstellung eines ausrei- chendem Budgets für die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen. Aus der Erfahrung mit dem Ebertplatz ist festzuhalten, dass die personelle Ausstattung mit motivier- ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Erfolg eines ähnlichen Platzprogramms sehr viel aus- schlaggebender ist als die Höhe des verfügbaren Sachkosten- und Künstlerhonorarbudgets. Derzeit sind ca. 4 Personen im Kernteam für den Ebertplatz tätig (Stadtraummanagement im Stadt- planungsamt, Kulturamt, Partizipation bei der Alten Feuerwache, Teilzeitkräfte im Honorarbereich etc.). Zusätzlich sind vielzählige andere Dienststellen mit Arbeitsaufträgen für dieses Projekt invol- viert. Für eine vergleichbar intensive Betreuung anderer Stadträume wie des Wiener Platzes steht aktuell kein Team in der Verwaltung zur Verfügung. Es sei an dieser Stelle allerdings darauf hinge- wiesen, dass im Bezirk Mülheim bereits Sozialraumkoordinatoren tätig sind (als Maßnahme des Pro- gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“). Um einen Überblick über die umfassenden Aufgaben zu geben, die im Rahmen der Umsetzung des Zwischenkonzepts für den Ebertplatz notwendig sind, werden einige hier aufgeführt: Koordination und Moderation der mittlerweile sechs Arbeitsgruppen, Vorbereitung und Betreuung der Bau-, Gärtner-, Kunst-, Sport-, Partizipations- und Soziokultur- projekte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ social media (Homepage, Facebook, Newsletter, Instagram), Finanzabwicklung, Begleitung der universitären Forschungsprojekte, Genehmigungsverfahren für Kultur- und Marktformate, Sondernutzungen etc., Bürgersprechstunden, Abstimmungsrunden und Plena, Dokumentation/ Berichtswesen und Präsenz bei Diskussionsrunden sowie Veranstaltungen (im Sommer z.T. fast täglich, oft abends/ am Wochenende) Zu Punkt 4.10: Bezüglich Wettbüros, Spielhallen etc. aus planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht: Bereits 2010 wurde erkannt, dass rund um die Frankfurter Straße, die zum Versorgungsbereich des Bezirkszent- rums Mülheim Wiener Platz gehört, sich vermehrt sogenannte „Vergnügungsstätten“ in ehemaligen Ladenlokalen ansiedeln. Mit dem „Bebauungsplan 7047/02, Arbeitstitel: Bezirkszentrum Wiener Platz / Frankfurter Straße in Köln-Mülheim“ wurde 2013 ein planungsrechtliches Instrument geschaffen, dass solche Neuansiedlungen verhindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans können Bauan- träge mit Spielhallen, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige Betriebe entlang der Frankfurter Straße abgelehnt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als „Ver- gnügungsstätte“ baurechtlich eigeordnet werden kann. Nicht jedes Wettbüro bzw. jede Wettvermitt- lungsstelle stellt eine Vergnügungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine Vergnügungsstätten sind, sind nicht von dieser Unzulässigkeit erfasst. Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettvermittlungsstelle eine baurechtliche Vergnügungsstätte 6 darstellt oder nicht, ist nicht rein schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall ist der Sachverhalt detailliert z.B. bezogen auf Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf sowie Betriebsgepräge zu ermitteln und anschließend juristisch zu bewerten.“ Der Bebauungsplan dient aber nicht wie gefordert der aktiven Reduzierung bzw. der „Auflösung“ von bereits bestehenden Wettbüros, Spielhallen etc., die ggf. vor Inkrafttreten des Bebauungsplans ge- nehmigungsfähig waren. Bezüglich Wettbüros aus gewerberechtlicher Sicht: Bei Sportwetten handelt es sich um ein Glücks- spiel im Sinne des § 3 Abs. 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücks- spielstaatsvertrag – (GlüStV). Solche Glücksspiele dürfen gem. § 4 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW (AG GlüStV NRW) nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Wettbüros werden bei der städtischen Gewerbebehörde nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die erstattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals auch als „Gewerbeschein“ bezeichnet. Die Ausstellung des „Gewerbescheins“ stellt keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert lediglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbeamt. Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder von Erlaubnissen anderer Behörden abhängig gemacht werden. Bislang konnten keine entsprechenden Erlaubnisse erteilt werden, weil das bundesweit durchgeführte Konzessionsverfahren nicht beschlossen wurde. Somit konnte man den Betreibern der Wettbüros das Fehlen einer Erlaubnis nicht zurechnen, weil sie durch den Gesetzgeber verursacht wurde. Der Ver- waltung war es daher nicht möglich, ordnungs- oder gewerberechtlich gegen neue Wettbüros vorzu- gehen. Zum 1.1.2020 mit Inkrafttreten des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrages sind Sportwettanbie- ter nun erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Be- zirksregierung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stellen. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingetroffen. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Konzessionen der Wettbüros wird die Bezirksregie- rung u.a. die im Ausführungsgesetz zum 3. Glücksspieländerungsvertrag geregelte Abstandsrege- lung von 350 m zu Wettbüros untereinander, aber auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, zu berücksichtigen haben. Die Verwaltung wird erst nach Abschluss des Antrags- und Konzessionsvergabeverfahrens bei der Bezirksregierung, dessen Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, gegen Wettbüros, die weiterhin ohne Konzession betrieben werden, vorgehen können. Bezüglich Spielhallen aus gewerberechtlicher Sicht: Die Verwaltung muss zunächst die grundgesetz- liche Freiheit der Berufswahl und den Grundsatz der Gewerbefreiheit beachten und gewährleisten. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes jedoch geregelt werden, so dass die gewerbliche Betätigung im Einzelfall zu betrachten ist. Für Spielhallen gelten seit Inkrafttreten den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in Verbin- dung mit dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz erstmals auch Bestimmungen, die Ab- standsgebote enthalten. Dabei ist zu beachten, dass für gänzlich neue Spielhallen weitergehende Regelungen bestehen, als für die Spielhallenstandorte, an denen bereits Spielhallen erlaubt und legal 7 betrieben wurden. Für die neuen Spielhallen werden die erweiterten gesetzlichen Bestimmungen bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Dazu gehören auch die Abstandsregelungen zu öffentli- chen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Stehen öffentlich-rechtliche Bestim- mungen der Baugenehmigung entgegen, wird der Bauantrag abgelehnt. Bei allen bestehenden Spielhallen wird die Erlaubnisfähigkeit geprüft, wobei hier nur die Abstände der Spielhallen zueinander zu beachten sind. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Berücksichtigung der Abstände zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ausgenommen. So- fern eine Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist, wird auch ein solcher Erlaubnisantrag abgelehnt. Gegen Ablehnungen wird regelmäßig geklagt, so dass die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache abgewartet werden muss. Dies dauert erfahrungsgemäß mitunter Jahre. Eine baldige Veränderung im Erscheinungsbild der Spielhallenlandschaft ist leider nicht zu erwarten. Bezüglich Shisha-Bars aus genehmigungsrechtlicher Sicht: Die aktuelle Thematik des Konsums von Shishas hat in Deutschland erst in den letzten Jahren sichtbar zugenommen. Bei neuen Entwicklun- gen ist es regelmäßig so, dass der Gesetzgeber die Situation beobachtet und einschätzt, inwieweit es gesetzlicher Regelungen bedarf. Bis zu solchen Regelungen muss die Verwaltung mit den ihr bereits zu Verfügung stehenden Mitteln arbeiten. Eine Verhinderung von Shisha-Bars ist gewerberechtlich nur aufgrund dieses Konsumgutes nicht möglich. Baupolitische Entscheidungen, wie etwa über einen Bebauungsplan, benötigen ebenfalls einen großen zeitlichen Vorlauf. Die Verwaltung begrüßt daher sehr, dass sich inzwischen gleich fünf Ministerien der Thematik angenommen und bereits den Ent- wurf eines „Runderlasses zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Shisha-Betrieben und dem Betrieb solcher Einrichtungen“ befasst haben. Der Erlass verfolgt allerdings nicht die Verhinderung von Shisha-Betrieben, sondern regelt vielmehr den Rahmen, innerhalb dessen die Gewerbe betrie- ben werden dürfen. Sobald der endgültige Erlass vorliegt und in Kraft tritt, wird die Verwaltung diesen umsetzen. Bezüglich der Methadonausgabestelle: An das Substitutionsangebot in der Elisabeth-Breuer- Straße wird weiterhin festgehalten. Es ist wichtig, dieses ärztliche Angebot dezentral in der Stadt vorzuhal- ten, und zwar dort, wo der Bedarf ist (im Weiteren siehe auch Stellungnahme zu Punkt 4.13 in Vorla- ge Nr. 3203/2019) Bezüglich der Flüchtlingsunterkunft: Mit der Inbetriebnahme und Belegung des Standortes am Schlagbaumsweg Ende September / Anfang Oktober 2019 wird der Beherbergungsbetrieb in der Frankfurter Straße bzgl. Unterbringung von Geflüchteten ersatzlos aufgegeben und dem Betreiber zur weiteren Nutzung überlassen. Zu Punkt 4.12: Mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 wurde im Zeitraum 2009 bis 2014 die wirtschaftli- che und soziale Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst unterstützt und insgesamt rund 40 Projekte in den Bereichen Lokale Ökonomie, Bildung und Städtebau umgesetzt. Es wurden z. B. mehr Jobs und bessere Ausbildungschancen geschaffen sowie Plätze, Grünflächen und Einkaufsstraßen neu gestaltet, um die Attraktivität der Stadtteile zu steigern. Aufbauend auf das Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 wurden die beiden Sozialräume „Buch- heim, Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord, Keupstraße“ in das Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" aufgenommen, mit dem Ziel, die Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner in den Sozial- räumen durch Maßnahmen im sozialen und städtebaulichen Bereich zu verbessern. Das Programm ist in 2016 gestartet und befindet sich aktuell in der Umsetzung. Von den oben genannten Adressen liegt allerdings nur die Schützenhofstraße im Sozialraum „Mül- 8 heim-Nord/Keupstraße“. Zu Punkt 4.14: Insgesamt hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 12.000 Einzelbäume auf den Kölner Spielplätzen erfasst. Bäume sind elementare Bestandteile der Spielplatzplanung. Zum einen spenden sie Schatten zum anderen sind sie für die Naturerfahrung der Kinder von großer Bedeutung. Baum- pflanzungen auf Spielplätzen werden überall dort vorgenommen, wo sich der Standort dafür eignet. Es muss darauf geachtet werden, dass das Wurzelwerk nicht in den Bereich der installierten Spielge- räte ragt. Auch bei allen neuen Spielplatzplanungen wird immer die Anpflanzung von Bäumen be- rücksichtigt. Zu Punkt 5.6 und 5.11: Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum Petition: Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50 % der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberichtsschein haben, reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem Segment die Anzahl der preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Woh- nungen aus der meinst nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet werden. Das geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei sinkender Verfügbarkeit von Bauland überhaupt und insbesondere von preisgünstigem Bauland. Gegenwirken der Vernichtung vorhandenem Wohnraums […] Vergrößerungen und Erhaltung von Frischluftschneisen zur Verringerung von städtischen Wärmeinseleffekte um innerstädtische Temperaturerhöhungen zu vermeiden. Erste Maßnahmen: […] 5.6 - Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und Erholungsbereich und in den Belüftungszonen. […] 5.11 - Milieuschutzsatzung Zu Punkt 5.6: Diese Forderung steht im Zusammenhang der Forderung „Wärmeinseleffekte“ und „innerstädtische Temperaturerhöhungen“ zu vermeiden. Zugleich werden unter diesem Punkt auf den Mangel an be- zahlbarem Wohnraum und die sinkende Verfügbarkeit von preisgünstigem Bauland hingewiesen. Um genau diese beiden Aspekte wirkungsvoll zu begegnen, versucht die Verwaltung verstärkt Bebau- ungspotenziale in bereits erschlossenen bzw. versiegelten Lagen auszuschöpfen. Sie liegen in der Regel städtebaulich integriert, müssen nicht flächenintensiv mit neuen Straßen, Wege, Leitungen etc. angedient werden. Ferner können die neuen Bewohner bereits auf eine gewachsene Infrastruktur (Kitas, Schulen, Nahversorgung etc.) zurückgreifen. Ganz bewusst wird daher seit vielen Jahren die Innenentwicklung nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland forciert und gefördert. Unter diesem Stichwort gehört insbesondere auch die hier kritisierte Nachverdichtung in Wohnsiedlungen und Bau- blöcken. So kann einer unnötigen Neuversiegelung von bislang begrünten und unbebauten Flächen im Außenbereich entgegengewirkt werden und wie hier gefordert wichtige Belüftungszonen erhalten werden. Wird unter Umständen doch eine Bebauung eines Grün- oder Erholungsbereichs in Erwägung gezo- 9 gen (z.B. als Arrondierung eines bestehenden Siedlungsrandes), so sind im Rahmen der Bauleitpla- nung und auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben für Natur und Umwelt die Auswirkungen zu überprüfen (auch auf das Kleinklima) und ein Ausgleich zu schaffen (quantitativ/ qualitativ). Letztlich sind in der Bauleitplanung die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und das Ziel Wohnungsbau in integrierten Lagen zu schaffen (und auch andere Belange) untereinander und ge- geneinander gerecht abzuwägen. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage in diesem Abwägungs- prozess zu gewährleisten, bereitet die Verwaltung für die politischen Gremien Beschlussvorlagen mit entsprechenden Unterlagen auf. Hierzu gehören z.B. der Umweltbericht sowie Abwägungstabellen. Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 (2081/2019) die Verwaltung beauftragt, alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung mit einer Bewertung zu versehen, ob die zu realisierenden Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klima- schutz enthält und welche das sein werden. Hierdurch wird den Gremien ermöglicht mit Blick auf die städtischen konkurrierenden Zielsetzungen sich auch für Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung zu entscheiden. Zu Punkt 5.11: Der Rat der Stadt Köln hat am 12.12.2019 die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel be- schlossen. Die Verwaltung prüft auf Grundlage der mit Aufstellungs- und Satzungsbeschluss Se- verinsviertel gewonnenen Erfahrungen, gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016 (Ds. Nr. AN/1902/2016), dem Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Aufstellung einer Sozialen Erhal- tungssatzung für das Verdachtsgebiet Mülheim vorzulegen.
Anlage
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Initiative für ein lebenswertes Mülheim An den Bezirksbürgermeister BV9 Köln-Mülheim Herrn Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, 07.08.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Initiative für ein lebenswertes Mülheim stellt folgende Anträge an die Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung möge beschließen 1. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim Begründung: * Der Durchgangsverkehr verursacht sowohl eine hohe Gesundheitsgefährdung durch sehr hohe Schadstoffbelastung der Luft an den Straßen Clevischer Ring, Pfälzischer Ring, Frankfurter Straße, Bergisch Gladbacher Str. und ihren Ausweichstraßen als auch durch Lärmbelästigung 24 Stunden täglich. Siehe Anlagen: Statistiken 2019, Schwebstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 auf dem Clevischen Ring — Aktuell zeichnet sich ab, dass durch die teilweise Sperrungen der Brücke die Schadstoffbelastungen erheblich zurückgehen.) « Ein ausreichender 6 — 8spuriger Autobahnring ist vorhanden. Erste Maßnahmen: 1. Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen, insbesondere auf der Berliner Str., der Bergisch Gladbacher Str., der Frankfurter Str. und auf dem Clevischen Ring 2. Beibehaltung der Fahrbahnsperrungen, die zwecks Sanierung der Mülheimer Brücke erfolgreich durchgeführt wurden. Zweispuriger Autoverkehr auf dem Clevischen Ring und der Mülheimer Brücke: je eine Spur in jede Richtung soll für den Busschnellverkehr und die Radfahrer freigehalten werden. 3. Schließung der Schleichwege, insbesondere über den Rendsburger Platz 4. Ebenerdiger Übergang von der Genovevastr./Frankfurter Str. über den Clevischen Ring zur Buchheimer Str. für Fußgänger und Radfahrer 5. Umsetzung des Shared Space Prinzips auf der Frankfurter Straße 2. Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes Begründung: Reduzierung der Gesundheitsgefährdung wie Punkt 1 „Durchgangsverkehr raus aus Mülheim“ * Verbesserung des Stadtteilklimas = Mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer, Grünflächen und Stadtgrün * Sicherstellung der klimagerechten Mobilität aller Menschen innerhalb des Stadtteils als auch mit anderen Stadtteilen Erste Maßnahmen: 1. Teilung der Fahrspuren Düsseldorfer Straße/Clevischer Ring auf eine Fahrspur für verstärkten ÖPNV und Fahrräder sowie eine Fahrspur für den Individualverkehr je Richtung. Bau der rechtsrheinischen Stadtbahn von Leverkusen über Flittard, Stammheim, Mülheim, Deutz-Mülheimer- Straße mit Anschluss des neuen Wohngebietes Mülheim-Süd zum Bahnhof Deutz, Deutzer Hafen bis Porz Bau der Ringbahn über Frankfurter Straße nach Vingst und Porz Wiederherstellung der in den 60er Jahren gekappten Verbindungen nach Opladen (Linie O), Leverkusen-Schlebusch (Linie 4), Bergisch-Gladbach (Linie 18), und des zweiten S-Bahngleises (S 11) nach Bergisch-Gladbach, verbunden mit der Sperrung der Berliner Straße und der Bergisch- Gladbacher-Straße für den Durchgangsverkehr. Erweiterung und Neubau von Park-and-Ride-Plätzen in Opladen, Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen- Schlebusch und in Bergisch-Gladbach um Pendler auf Straßenbahn und S- Bahn umzulenken. Umfassenden Ausbau der oberirdischen Straßenbahnen und Buslinien mit vollwertigen Langzügen und Bahnstationen mit entsprechenden Längen. Ein Fahrradnetz das Mülheim mit der Stadt und dem Umland verbindet. * Radschnellweg Leverkusen — Mülheim — Deutz - Porz mit Radweg von der Bruder Klaus Siedlung zum Radschnellweg Clevischer Ring . * Radschnellweg Bergisch Gladbach — Köln Hbf ® Radschnellweg Bergisch Gladbacher Str. bis Nippes / Ehrenfeld * Radroute über die Mülheimer Brücke mit je einer Fahrspur auf der Brücke Fahrradstraße Dünnwald - Berliner Straße - Mülheimer Brücke Errichtung einer Fahrradstation am Mülheimer Bahnhof als zentrale Umsteigestation für Pendler mit Rad, der Stadtbahn, S-Bahn und DB Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016 Die schnelle Umstellung von Autostraßen zu Fahrradstraßen erfolgt durch neue Beschilderung und Markierung auf bestehenden Straßen - umfassende Reparatur beschädigter Radwege - Beseitigung von Schlaglöchern und Wurzelwuchs, Schließung von Fuß- und Radweglücken; breite mit Piktogrammen versehende durchgehende Radwege. 10. Zur Sicherheit aller zu Fuß Gehenden sind unzureichende Bürgersteige zu erneuern und zu verbreitern, fehlende sind zu bauen. Nicht zuletzt geht es um den besonderen Schutz für Kinder, Behinderte und Senioren. 11. Einrichtung einer Busspur auf der B8 und Expressbuslinien in Mülheim 2 12.Neu- und Ausbau von Park & Ride Stationen an Bus-, S-Bahn und Stadtbahn Endstationen des ÖPNV . 13. Bau einer S-Bahn-Station Berliner Straße 14.Durchsetzung des Parkverbots auf Geh- und Radwegen: Verstöße gegen die StVO sind durch Verhängen von Bußgeldern, bei illegal abgestellten Autos auf Bürgersteigen / Radwegen durch Abschleppen zu ahnden. 15. Anschluß der Bruder Klaus Siedlung mit Radwegen an die Radwege Berliner Straße und am Clevischer Ring 16.mehr Fahrradtrassen, die nicht durch Markierungen von der Straße getrennt sind, sondern eigenständig verlaufen 3. Barrierefreier Öffentlicher Raum Begründung: * Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen und Radfahrer sollen sich gefahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Erste Maßnahmen: 1. Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und „Gute Stube“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und Fahrstühle zu sorgen. Regelmäßige konsequente Kontrolle und Beseitigung von Stolperfallen auf allen Gehwegen, Radwegen, Plätzen und Überwegen Austausch des Pflasters auf dem Wiener Platz gegen senioren- und behindertengerechten Belag Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden, da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. 4. Mülheim als Ort des Guten Lebens Begründung: „Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem eine menschenfreundliche Stadt“, so Jahn Gel, der als einflussreichster Stadtplaner der Welt gilt. D. IV zusätzliche Maßnahmen neben der Verhinderung des Durchgangsverkehrs: Reduzierung des Mülls und der Falschparker auf den Gehwegen * Reduzierung der Kriminalität im öffentlichen Raum und Gewerbebereich (Drogenhandel, Geldwäsche, Prostitution) * Reduzierung von Angsträumen * Reduzierung der Ghettoisierung einzelner Straßenzüge * Förderung guter Aufenthalts-, Luft- und Klimaqualität im öffentlichen Raum * Förderung von Angeboten für Kinder und Senioren * Förderung von gepflegtem öffentlichen Grün * Reduzierung von überbelegten, ungepflegten Immobilien, teilweise mit größerem Sanierungsbedarf * Förderung des nachbarschaftlichen Friedens 3 * Erweiterung der Integrationsmaßnahmen für Neuzugezogene Erste Maßnahmen: Bon- 7; 8. 9; Erhalt der Klinik Holweide Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind adäquate Präsenz von qualifiziertem, angemessen entlohntem Ordnungspersonals (Ordnungsamt/Polizei) und dem Notdienst der AVB insbesondere am Wiener Platz, Bahnhofgegend, Stadtgarten, Mülheim Süd bis einschließlich Mülheim Nord, Berliner Straße/Seitenstraßen an 7 Tagen pro Woche je 24 Stunden — Darüber hinaus die Garantie einer jederzeit telefonischen Erreichbarkeit des Ordnungspersonals, verbunden mit der Garantie eines zeitnahen Erscheinens am Einsatzort Konsequentes Einschreiten bei allen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparker, nicht genehmigte Leuchtreklame, Geschäftsauslage auf dem Gehweg, Wildmüll, Wildpinkeln, ...) durch Bußgeldbescheide/Abschleppen Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen...) Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims (KSTA vom 10.07.2019) Stadtteilkümmerer (siehe Projekt Lindenthal) Ausweitung des Projekts "Hallo Nachbar Dankeschön" auf ganz Mülheim 10. Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar; konsequente Verhinderung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des „Bermudadreiecks“ Frankfurter Str./Ecke Lasallestr./Ecke Elisabeth-Breuer-Str. (Schulen / Spielhallen / Wettbüros / Pfandleihhaus / Goldankäufe / Shishabar / Metadonausgabe / Flüchtlingsunterkunft) 11. Intensive Hilfen für die vielen Obdachlosen, Bettler, Drogenabhängigen auf den 0.g Straßen und Plätzen, Unterführungen, Seitenstraßen, Parks 12.Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B. Schützenhofstr., Wallstraße/Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./Ecke Buchheimer Str. 13. Rotation der Methadon-Ausgabe in regelmäßigem Turnus in andere Stadtteile als Köln-Mülheim 14. Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen 15.Mehr Seniorentreffpunkte, besonders am Mülheimer Bahnhof 16. Verstärkte Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete, wie z.B. Anlernen der Müllvermeidung und Mülltrennung, Vermittlung der Vorstellung von Sonntags-, Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe... 17.vor Kitas und Schulen autofreie Zonen 18. großzügige und sichere Aufstellflächen an ÖPNV-Stellen 19. öffentliche und gepflegte Toiletten 20. Neue Grillordnung im Stadtgarten, z.B. Anlage eines Grillplatzes entfernt von Wohnstraßen 5. Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum Begründung: * Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50% der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem Segment die Anzahl der preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Wohnungen aus der meist nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet werden. Das geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei sinkender Verfügbarkeit von Bauland überhaupt und insbesondere von preisgünstigem Bauland. " Gegenwirken der Vernichtung vorhandenen Wohnraums * Mangelnde Fürsorge für leerstehenden, überbelegten und falsch genutzten und wegen Baumängeln gesundheitsgefährdenden Wohnraum * Entgegenwirken von stadtteil-, sozialraum- und klimaschädigenden verdichtenden Hochbauten * Vergrößerungen und Erhaltung von Frischluftschneisen zur Verringerung von städtischen Wärmeinseleffekt um innerstädtische Temperaturerhöhungen zu vermeiden Erste Maßnahmen: 1. 2. 3. 9. Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes Bau von ausreichend sozial gefördertem Wohnraum auch für Obdachlose und Geflüchtete in einem gesunden und stabilen sozialen Umfeld durch die Stadt selbst und nicht durch von der Stadt geförderte private Unternehmer. Nur so könnten die sozialen Mieten solange bestehen, wie die Stadt sie braucht. Zu welchen Problemen die unkontrollierte Einschaltung privater Unternehmer führt, ist an den Beispielen Esen und Füngeling ersichtlich. Gerechte Verteilung von Bedürftigen und Problemgruppen entsprechend der Leistungsfähigkeit und der Stabilität des Umfeldes und des jeweiligen Stadtteils Stärkung der Baugenossenschaften und Baugruppen durch zur Verfügung gestellte preiswerte städtische Baugrundstücke für neue Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen (unter 10 €/qm) Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und Erholungsbereich und in den Belüftungszonen Keine Vernichtung von Wohnraum, insbesondere Erhalt der Siedlung Egonstr. Konsequentes Einschreiten gegen Verwahrlosung, Überbelegung und Leerstand von Wohnraum, ebenso wie Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. durch Airbnb 1 Vollzeit-Sozialarbeiter und 1 Hausmeister für maximal 70 Personen/1 Haus 10.Kluge Durchmischung der Bewohner eines sozial geförderten Wohnbaus, dazu gehören in Regelmäßigkeit verteilt deutsch und englisch sprechende oder vielsprachige Studenten, und gut deutsch und englisch sprechende alte und junge Mieter, mit und ohne Behinderung 11.Milieuschutzsatzung 12. Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre und Abschaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche Forderung an die Bundesregierung und Bundestag Insbesondere bitten wir um unverzügliche Umsetzung: Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim (5.1.) Erhalt der Klinik Holweide (4.1.) Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. (4.2.) Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind (4.3.) Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden, da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. (3.4.) Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016 (2.8.) Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen....) (4.6.) Durchgangsverkehr raus aus Mülheim (1.1. - 1.5.) Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims, KSTA vom 10.07.2019 (4.7.) Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. 0OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes (5.2.) Sofern die Bezirksvertretung keine Beschlüsse fassen kann, möge die Bezirksvertretung beschließen: „Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt Köln auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen.“ Darüber hinaus erbitten wir in der Geschäftsführung der Bezirksvertretung ein Rederecht für die „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“. Im Namen der Initiative für ein lebenswertes Mülheim "USUSHEISO UOP JoA WNEINEZ wı Joy ausssawsß IJ9.B Jap pun „wyÄrl Op < USHEmssEoyy WI uepung ajje uaße] |udy wj "Bei Bejuuog uıe sjlomal yoeuep pun 1onep Iagom '8LOZ |advy ‘zz sıq 'GL Won uslem MAN ul UELSNESO SIg "Mladsab uoyejsssapy Jap ue Pauıp Indsiye | ap UENSLE}SO Jap uuıbag wu apınm Buıy UEyoSIna]9 WOP INY "ge IÖeneq ‚wyen 0g < uopomayıwsaße] yw abe] Sp IJyezuy aysılyel aßısseinz aıp 'oylwsauyer wı ‚wyÖr Or ISı OLWNd anejsuls In} HEMZUSI9-N3 JaQ ÖnysısyonJag Jydıu Bunyamsny asp In) uopınm asalg 'ussalmaßsne „OL>, 'g'Z Om AsIomulH LEPIaM Sa JOPo SLLaMmssayy aulay USJeg Sselp uayeyjus uepung aßıuls ın ASS NONE" IONA SON TNUOYusdoyuoyers”yseu"yuoy/sbnigsejjenbynyewisg amunspynposd;sp muu'eyepoaßusdo wwmy'sdny allen (ANNYT) MAYN ZInyosıayoneugusA pun yamıum ‘InjeN In} Juesapue] wor usjeg alp puIs Bunpamsny asaıp ın) aBejpunig ‚usbunyıauuy pun ssiamuif 1] I ze | oe | v2 | ve | ve ve | 92 | Bomemm-steuopy L |. | er | se | ss | v2 | eo ss | 09 | vommm-soßeL 1orye.6 I 1 Lo] o| » |» |» | 2 | 2 | won os <enomenw-soße, iuezuv 9 I er | | ve | v9 | ss | Yom Jouassaweß Jajggıb 2... 08 | | sr | u 8er | esr | 6 | wär or < uonom mu uapung ıyezuy zag AoN Po des BEny ınr un ıeN Adv zu gqe4 uer 6L0Z ıyer - Bunyamsny „47 ayssıug,, eayeımu] — kuybri] HPZWO JOLWd TIYA Bpemssoyy - OLNd gneIsgemyos - Bury Jayasına9 yuSsels ‘Bei Bejuuog Is Sjlamal yoeuep pun Jonep IegoMm '8L02 Id ‘zz sıq 'GL WIOn usıem MAN u! ueNIaJIEJSO alq 'uadsab uonelsssoyy Jap ue Jyauıp IndsiyeZ aıp uENaJ1S}SO Jap uuıbag Ju apınm Buiy UByosıne]y WEP Iny '8ı IÖe.yoq „WyBrl 002 < SuomjSHIWUSPUNIS JOp |yezuy ayaılyel aßısseinz aıp eylWsaıyer wı ‚w/br 0% IS! 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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (27)
- Frankfurter Straße 2
- Bachstraße
- Buchheimer Straße 13
- Wallstraße
- Adamstraße
- Keupstraße
- Schützenhofstraße
- Bergisch Gladbacher Straße 1006
- Berliner Straße 14
- Genovevastraße
- Gladbacher Straße
- Elisabeth-Breuer-Straße
- Wiener Platz 2a
- Mülheimer Brücke
- Ebertplatz
- Schlagbaumsweg
- Pfälzischer Ring
- Deutz-Mülheimer Straße
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- Straße 13
- Straße 10
- Freiheit
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1106/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.06.2020
- Erstellt
- 09.04.2020 08:33