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1106/2020

Anregungen der "Initiative für ein lebenswertes Mülheim" vom 07.08.2019;Hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung von Dezernat VI

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

25059 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Wegm Az 
Vorlagen-Nummer 
 1106/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregungen der "Initiative für ein lebenswertes Mülheim" vom 07.08.2019; 
Hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung von Dezernat VI 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, deren Anregungen sie bei Be-
wohnern des Stadtteils Köln-Mülheim gesammelt hat. 
 
Sie beschließt zu den einzelnen Punkten wie folgt: 
 
Punkt 3.1: Barrierefreier Öffentlicher Raum 
 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim bestätigt den Handlungsbedarf für die Umgestaltung und Weiter-
entwicklung des Wiener Platzes. Sie verweist auf ihren Beschluss vom 09.12.2019 zum gemein-
samen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1636/2019). Sie 
beschließt ergänzend, dass bei der Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes besonders die fehlen-
de Barrierefreiheit Berücksichtigung findet. 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrtreppe an der Buchheimer Stra-
ße bereits Bestandteil des Erneuerungsprogramms für Fahrtreppen ist. Die KVB wird aufgefor-
dert, der Bezirksvertretung Mülheim von der erfolgreichen Erneuerung dieser Fahrtreppe in Form 
einer Mitteilung zu berichten. 
 
Punkte 4.6, 4.10, 4.12, 4.14: Mülheim als Ort des guten Lebens 
 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt die Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener 
Platz ab. Sie beschließt, dass die Verwaltung ein federführendes Amt benennen soll, das den 
Umgestaltungsprozess am Wiener Platz koordiniert. Bei diesem Prozess sind die bezirklichen So-
zialraumkoordinatoren zu beteiligen. 
4. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die geforderten Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, weiterhin alle planungs-, bauordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten 
auszuschöpfen, um im Sinne eines lebenswerten Mülheims die Ansiedlung von Wettbüros, Spiel-
hallen und Shisha-Bars in den Stadtteilzentren und in der Nähe von sensiblen Nutzungen zu ver-
hindern. 
5. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt die Auflösung des Standortes für ein Substitutionsangebot in 
der Elisabeth-Breuer- Straße ab. 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020

2 
6. Die Bezirksvertretung nimmt die Beendigung der Unterbringung von Geflüchteten im Beherber-
gungsbetrieb in der Frankfurter Straße zur Kenntnis. 
7. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung die Fortsetzung von Maßnahmen im 
Rahmen des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln", um in den Sozialräumen des Bezirks 
Mülheim die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin zu verbessern, zu 
prüfen. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung über Fortsetzungs- oder Anschlussmaß-
nahmen. 
8. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, für Spielplätze weiterhin Baumpflan-
zungen vorzusehen und dabei besonders auf schattenspendende Baumarten zurückzugreifen. 
 
Punkte 5.6 und 5.11: Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswertem Wohnraum 
 
9. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung gemäß Ratsbeschlusses vom 
09.07.2019 (2081/2019), in Beschlussvorlagen stets auch die Auswirkungen zu benennen, die die 
Maßnahme oder Planung auf den Klimaschutz voraussichtlich haben wird. 
10. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, Maßnahmen- oder Planungsalternativen mit positiver 
oder zumindest mit der geringsten negativen Klimaauswirkung zu bevorzugen. 
11. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Prüfung der Anwendungsvo-
raussetzungen einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bau-
gesetzbuch für das Verdachtsgebiet Mülheim vorzulegen. 
 
 
Alternative: keine

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu Punkt 3.1: Barrierefreier Öffentlicher Raum 
 
Petition: 
Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen und Radfahrer sollen sich ge-
fahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen dürfen. 
Erste Maßnahmen:  
3.1 - Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und „Gute Stu-
be“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die KVB verpflichtet werden, 
für durchgängig funktionierende Rolltreppen und Fahrstühle zu sorgen. 
[…]  
 
Zur Gestaltung Wiener Platz: Der Vorschlag spielt auf eine sehr umfängliche und weitreichende Um-
gestaltung des Wiener Platzes ab. In seiner jetzigen Gestaltung vermittelt er über eine langgezogene 
Platzfläche zwischen den einzelnen sehr unterschiedlichen Höhenniveaus im Bereich Zugang U-
Bahnstation bzw. Bachstraße (Richtung Rheinufer) und Frankfurter Straße bzw. Mülheimer Brücke, 
so dass rund herum Treppenanlagen erforderlich sind,  die im Verhältnis nur wenige Stufen benötigen 
und diese an manchen Stellen zugleich als Sitzmöglichkeit genutzt werden können. Eine Anhebung 
der gesamten Platzfläche auf z.B. Höhenniveau der Frankfurter Straße würde an den vorgenannten 
Übergängen deutlich größere Treppen- und Rampenanlagen erfordern. Um eine Barrierefreiheit si-
cherzustellen, müssten an diesen Stellen ferner Aufzüge installiert werden, die wartungsintensiv sind. 
Aus Erfahrungen des im Jahr 2014 abgeschlossenen Strukturförderprogramms „Mülheim 2020“ sind 
kleinere Optimierungsmaßnahmen an der Platzgestaltung im Bestand viel effektiver, um zeitnah eine 
Verbesserung für die gewünschte Barrierefreiheit zu erzielen. Hier sei beispielhaft die Anpassung der 
Stufenanlage im Bereich der Bushaltestelle Wiener Platz für eine barrierefreie Verbindung von der 
Frankfurter Straße zur Nordflanke des Platzes zu nennen. 
 
Kleinere Maßnahmen sind zumal vor dem Hintergrund der Zweckbindungsfristen bis 2029 bzw. 2034 
und der Urheberrechte für die Platzgestaltung leichter umzusetzen. Vorschläge zur Verbesserung der 
Barrierefreiheit in dem genannten Maßstab können gerne auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit von 
der Verwaltung geprüft werden. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf die im Finanzausschuss am 11.10.2019 mehrheitlich beschlosse-
ne Mittelzusetzung von 250.000 € für den Haushalt 2020/2021 für die Maßnahme „Wiener Platz, Stei-
gerung der Aufenthaltsqualität, Entwicklung eines Platzkonzeptes unter Beteiligung der Bürgerschaft“ 
hingewiesen (siehe AN 1372/2019: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020/2021 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 (3309/2019).

4 
 
Es folgte ein Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum gemeinsamen Antrag der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Ratsgruppe GUT zur Auf-
wertung des Wiener Platzes am 05.12.2019 (AN/1701/2019). 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte mit Beschluss vom 09.12.2019 zum gemeinsamen Antrag 
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1636/2019) die Verwaltung, ein Kon-
zept zur Umgestaltung und Weiterentwicklung des Wiener Platz zu erstellen. 
  
Hierbei sollen nach einem ersten offenen Workshop mit interessierten Bürger*innen, Anwohner*innen 
und Initiativen Ideen und Gestaltungswünsche erarbeitet werden, auf dessen Grundlage die Verwal-
tung ein Konzept, möglichst mit verschiedenen Varianten erstellt und der Öffentlichkeit und der Be-
zirksvertretung zur Diskussion vorstellt. 
  
Dieses Konzept soll konkrete Veränderungsmöglichkeiten enthalten. Besondere Aspekte, an denen 
sich das Konzept orientieren soll, sind: Aufenthaltsqualität, Begrünung und Funktionalität (Einbezug 
von Wochenmarkt, Café etc.). 
 
Zu Rolltreppen und Fahrstühlen: Die KVB unterhält gemäß U-Bahnvertrag die Fahrtreppen und Auf-
züge in den Kölner Stadtbahnhaltestellen. Seitens der KVB werden erhebliche Anstrengungen unter-
nommen, um eine höchstmögliche Verfügbarkeit aller Anlagen zu gewährleisten. Da die Anlagen teil-
weise bereits mehrere Jahrzehnte alt sind, läuft bereits seit einigen Jahren ein umfangreiches Erneu-
erungsprogramm für Fahrtreppen. In diesem Zusammenhang wird auch durch die KVB die derzeit 
stillstehende Fahrtreppe an der Buchheimer Straße erneuert. Seitens der Stadt Köln werden hierfür 
die Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro übernommen. 
 
 
Zu den Punkten 4.6, 4.10, 4.12, 4.14 : Mülheim als Ort des guten Lebens 
 
Petition: 
„Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem eine men-
schenfreundliche Stadt“, so Jan Gehl, der als einflussreichster Stadtplaner der Welt gilt. 
[…]  
 
Erste Maßnahmen: 
[…]  
4.6 - Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget 
(1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen, …)  
[…] 
4.10 - Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar; konsequente Verhinde-
rung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des „Bermudadreiecks“ Frank-
furter Str./ Ecke Lasallestr./ Ecke Elisabeth-Breuer-Str. (Schulen/ Spielhallen/ Wettbüros/ Pfand-
leihhaus/ Goldankäufe/ Shishabar/ Metadonausgabe/ Flüchtlingsunterkunft) 
[…] 
4.12 - Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B. Schützen-
hofstr., Wallstraße/ Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./ Ecke Buchheimer Str. 
[…] 
4.14 - Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen

5 
 
Zu Punkt 4.6: 
Die Forderung nach einem Stadtraumkoordinator wird hier mit dem Verweis auf den Ebertplatz ge-
koppelt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass für den Ebertplatz nach vorangegangen umfassen-
den Untersuchungen und Erarbeitung von Konzepten verschiedene politische Beschlüsse eingeholt 
werden mussten, um dem Einsatz von personellen Ressourcen und die Bereitstellung eines ausrei-
chendem Budgets für die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen. 
 
Aus der Erfahrung mit dem Ebertplatz ist festzuhalten, dass die personelle Ausstattung mit motivier-
ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Erfolg eines ähnlichen Platzprogramms sehr viel aus-
schlaggebender ist als die Höhe des verfügbaren Sachkosten- und Künstlerhonorarbudgets.  
Derzeit sind ca. 4 Personen im Kernteam für den Ebertplatz tätig (Stadtraummanagement im Stadt-
planungsamt, Kulturamt, Partizipation bei der Alten Feuerwache, Teilzeitkräfte im Honorarbereich 
etc.). Zusätzlich sind vielzählige andere Dienststellen mit Arbeitsaufträgen für dieses Projekt invol-
viert. Für eine vergleichbar intensive Betreuung anderer Stadträume wie des Wiener Platzes steht 
aktuell kein Team in der Verwaltung zur Verfügung. Es sei an dieser Stelle allerdings darauf hinge-
wiesen, dass im Bezirk Mülheim bereits Sozialraumkoordinatoren tätig sind (als Maßnahme des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“).  
 
Um einen Überblick über die umfassenden Aufgaben zu geben, die im Rahmen der Umsetzung des 
Zwischenkonzepts für den Ebertplatz notwendig sind, werden einige hier aufgeführt: 
 Koordination und Moderation der mittlerweile sechs Arbeitsgruppen,  
 Vorbereitung und Betreuung der Bau-, Gärtner-, Kunst-, Sport-, Partizipations- und Soziokultur-
projekte,  
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ social media (Homepage, Facebook, Newsletter, Instagram),  
 Finanzabwicklung,  
 Begleitung der universitären Forschungsprojekte,  
 Genehmigungsverfahren für Kultur- und Marktformate, Sondernutzungen etc.,  
 Bürgersprechstunden,  
 Abstimmungsrunden und Plena,  
 Dokumentation/ Berichtswesen und 
 Präsenz bei Diskussionsrunden sowie Veranstaltungen (im Sommer z.T. fast täglich, oft abends/ 
am Wochenende)  
 
Zu Punkt 4.10: 
 
Bezüglich Wettbüros, Spielhallen etc. aus planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht: Bereits 2010 
wurde erkannt, dass rund um die Frankfurter Straße, die zum Versorgungsbereich des Bezirkszent-
rums Mülheim Wiener Platz gehört, sich vermehrt sogenannte „Vergnügungsstätten“ in ehemaligen 
Ladenlokalen ansiedeln. Mit dem „Bebauungsplan 7047/02, Arbeitstitel: Bezirkszentrum Wiener Platz 
/ Frankfurter Straße in Köln-Mülheim“ wurde 2013 ein planungsrechtliches Instrument geschaffen, 
dass solche Neuansiedlungen verhindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans können Bauan-
träge mit Spielhallen, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige Betriebe entlang der Frankfurter 
Straße abgelehnt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als „Ver-
gnügungsstätte“ baurechtlich eigeordnet werden kann. Nicht jedes Wettbüro bzw. jede Wettvermitt-
lungsstelle stellt eine Vergnügungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine Vergnügungsstätten sind, 
sind nicht von dieser Unzulässigkeit erfasst. 
 
Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettvermittlungsstelle eine baurechtliche Vergnügungsstätte

6 
darstellt oder nicht, ist nicht rein schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall ist der Sachverhalt 
detailliert z.B. bezogen auf Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf sowie Betriebsgepräge zu 
ermitteln und anschließend juristisch zu bewerten.“ 
 
Der Bebauungsplan dient aber nicht wie gefordert der aktiven Reduzierung bzw. der „Auflösung“ von 
bereits bestehenden Wettbüros, Spielhallen etc., die ggf. vor Inkrafttreten des Bebauungsplans ge-
nehmigungsfähig waren. 
 
Bezüglich Wettbüros aus gewerberechtlicher Sicht: Bei Sportwetten handelt es sich um ein Glücks-
spiel im Sinne des § 3 Abs. 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücks-
spielstaatsvertrag – (GlüStV). Solche Glücksspiele dürfen gem. § 4 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit § 
13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW (AG GlüStV NRW) nur 
mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.  
 
Wettbüros werden bei der städtischen Gewerbebehörde nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die 
erstattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprachgebrauch 
oftmals auch als „Gewerbeschein“ bezeichnet. Die Ausstellung des „Gewerbescheins“ stellt keine 
Erlaubnis dar, sondern dokumentiert lediglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit gegenüber 
dem Gewerbeamt. Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder 
von Erlaubnissen anderer Behörden abhängig gemacht werden. 
 
Bislang konnten keine entsprechenden Erlaubnisse erteilt werden, weil das bundesweit durchgeführte 
Konzessionsverfahren nicht beschlossen wurde. Somit konnte man den Betreibern der Wettbüros das 
Fehlen einer Erlaubnis nicht zurechnen, weil sie durch den Gesetzgeber verursacht wurde. Der Ver-
waltung war es daher nicht möglich, ordnungs- oder gewerberechtlich gegen neue Wettbüros vorzu-
gehen. 
 
Zum 1.1.2020 mit Inkrafttreten des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrages sind Sportwettanbie-
ter nun erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Be-
zirksregierung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stellen. Wie inzwischen bekannt wurde, 
sind die ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingetroffen. 
 
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Konzessionen der Wettbüros wird die Bezirksregie-
rung u.a. die im Ausführungsgesetz zum 3. Glücksspieländerungsvertrag geregelte Abstandsrege-
lung von 350 m zu Wettbüros untereinander, aber auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe, zu berücksichtigen haben. 
 
Die Verwaltung wird erst nach Abschluss des Antrags- und Konzessionsvergabeverfahrens bei der 
Bezirksregierung, dessen Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, gegen Wettbüros, die 
weiterhin ohne Konzession betrieben werden, vorgehen können. 
 
 
Bezüglich Spielhallen aus gewerberechtlicher Sicht: Die Verwaltung muss zunächst die grundgesetz-
liche Freiheit der Berufswahl und den Grundsatz der Gewerbefreiheit beachten und gewährleisten. 
Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes jedoch geregelt werden, so 
dass die gewerbliche Betätigung im Einzelfall zu betrachten ist. 
Für Spielhallen gelten seit Inkrafttreten den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in Verbin-
dung mit dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz erstmals auch Bestimmungen, die Ab-
standsgebote enthalten. Dabei ist zu beachten, dass für gänzlich neue Spielhallen weitergehende 
Regelungen bestehen, als für die Spielhallenstandorte, an denen bereits Spielhallen erlaubt und legal

7 
betrieben wurden. 
 
Für die neuen Spielhallen werden die erweiterten gesetzlichen Bestimmungen bereits im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Dazu gehören auch die Abstandsregelungen zu öffentli-
chen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Stehen öffentlich-rechtliche Bestim-
mungen der Baugenehmigung entgegen, wird der Bauantrag abgelehnt.  
 
Bei allen bestehenden Spielhallen wird die Erlaubnisfähigkeit geprüft, wobei hier nur die Abstände der 
Spielhallen zueinander zu beachten sind. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Berücksichtigung der 
Abstände zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ausgenommen. So-
fern eine Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist, wird auch ein solcher Erlaubnisantrag abgelehnt. Gegen 
Ablehnungen wird regelmäßig geklagt, so dass die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache 
abgewartet werden muss. Dies dauert erfahrungsgemäß mitunter Jahre. Eine baldige Veränderung 
im Erscheinungsbild der Spielhallenlandschaft ist leider nicht zu erwarten. 
 
Bezüglich Shisha-Bars aus genehmigungsrechtlicher Sicht: Die aktuelle Thematik des Konsums von 
Shishas hat in Deutschland erst in den letzten Jahren sichtbar zugenommen. Bei neuen Entwicklun-
gen ist es regelmäßig so, dass der Gesetzgeber die Situation beobachtet und einschätzt, inwieweit es 
gesetzlicher Regelungen bedarf. Bis zu solchen Regelungen muss die Verwaltung mit den ihr bereits 
zu Verfügung stehenden Mitteln arbeiten. Eine Verhinderung von Shisha-Bars ist gewerberechtlich 
nur aufgrund dieses Konsumgutes nicht möglich. Baupolitische Entscheidungen, wie etwa über einen 
Bebauungsplan, benötigen ebenfalls einen großen zeitlichen Vorlauf. Die Verwaltung begrüßt daher 
sehr, dass sich inzwischen gleich fünf Ministerien der Thematik angenommen und bereits den Ent-
wurf eines „Runderlasses zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Shisha-Betrieben und dem 
Betrieb solcher Einrichtungen“ befasst haben. Der Erlass verfolgt allerdings nicht die Verhinderung 
von Shisha-Betrieben, sondern regelt vielmehr den Rahmen, innerhalb dessen die Gewerbe betrie-
ben werden dürfen. Sobald der endgültige Erlass vorliegt und in Kraft tritt, wird die Verwaltung diesen 
umsetzen.  
 
Bezüglich der Methadonausgabestelle: An das Substitutionsangebot in der Elisabeth-Breuer- Straße 
wird weiterhin festgehalten. Es ist wichtig, dieses ärztliche Angebot dezentral in der Stadt vorzuhal-
ten, und zwar dort, wo der Bedarf ist (im Weiteren siehe auch Stellungnahme zu Punkt 4.13 in Vorla-
ge Nr. 3203/2019) 
 
Bezüglich der Flüchtlingsunterkunft: Mit der Inbetriebnahme und Belegung des Standortes am 
Schlagbaumsweg Ende September / Anfang Oktober 2019 wird der Beherbergungsbetrieb in der 
Frankfurter Straße bzgl. Unterbringung von Geflüchteten ersatzlos aufgegeben und dem Betreiber zur 
weiteren Nutzung überlassen. 
 
Zu Punkt 4.12: 
Mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 wurde im Zeitraum 2009 bis 2014 die wirtschaftli-
che und soziale Entwicklung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst unterstützt und 
insgesamt rund 40 Projekte in den Bereichen Lokale Ökonomie, Bildung und Städtebau umgesetzt. 
Es wurden z. B. mehr Jobs und bessere Ausbildungschancen geschaffen sowie Plätze, Grünflächen 
und Einkaufsstraßen neu gestaltet, um die Attraktivität der Stadtteile zu steigern.  
Aufbauend auf das Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 wurden die beiden Sozialräume „Buch-
heim, Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord, Keupstraße“ in das Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" 
aufgenommen, mit dem Ziel, die Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner in den Sozial-
räumen durch Maßnahmen im sozialen und städtebaulichen Bereich zu verbessern. Das Programm 
ist in 2016 gestartet und befindet sich aktuell in der Umsetzung. 
Von den oben genannten Adressen liegt allerdings nur die Schützenhofstraße im Sozialraum „Mül-

8 
heim-Nord/Keupstraße“. 
 
Zu Punkt 4.14: 
Insgesamt hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 12.000 Einzelbäume auf den Kölner 
Spielplätzen erfasst. Bäume sind elementare Bestandteile der Spielplatzplanung. Zum einen spenden 
sie Schatten zum anderen sind sie für die Naturerfahrung der Kinder von großer Bedeutung. Baum-
pflanzungen auf Spielplätzen werden überall dort vorgenommen, wo sich der Standort dafür eignet. 
Es muss darauf geachtet werden, dass das Wurzelwerk nicht in den Bereich der installierten Spielge-
räte ragt. Auch bei allen neuen Spielplatzplanungen wird immer die Anpflanzung von Bäumen be-
rücksichtigt.  
 
 
Zu Punkt 5.6 und 5.11: Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum 
 
Petition: 
 Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50 % der Kölner einen 
Anspruch auf einen Wohnberichtsschein haben, reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem 
Segment die Anzahl der preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Woh-
nungen aus der meinst nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet werden. Das 
geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei sinkender Verfügbarkeit von Bauland 
überhaupt und insbesondere von preisgünstigem Bauland. 
 Gegenwirken der Vernichtung vorhandenem Wohnraums 
 […] 
 Vergrößerungen und Erhaltung von Frischluftschneisen zur Verringerung von städtischen 
Wärmeinseleffekte um innerstädtische Temperaturerhöhungen zu vermeiden. 
 
Erste Maßnahmen: 
[…] 
5.6 - Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und Erholungsbereich und in den 
Belüftungszonen. 
[…] 
5.11 - Milieuschutzsatzung 
 
 
Zu Punkt 5.6: 
Diese Forderung steht im Zusammenhang der Forderung „Wärmeinseleffekte“ und „innerstädtische 
Temperaturerhöhungen“ zu vermeiden. Zugleich werden unter diesem Punkt auf den Mangel an be-
zahlbarem Wohnraum und die sinkende Verfügbarkeit von preisgünstigem Bauland hingewiesen. Um 
genau diese beiden Aspekte wirkungsvoll zu begegnen, versucht die Verwaltung verstärkt Bebau-
ungspotenziale in bereits erschlossenen bzw. versiegelten Lagen auszuschöpfen. Sie liegen in der 
Regel städtebaulich integriert, müssen nicht flächenintensiv mit neuen Straßen, Wege, Leitungen etc. 
angedient werden. Ferner können die neuen Bewohner bereits auf eine gewachsene Infrastruktur 
(Kitas, Schulen, Nahversorgung etc.) zurückgreifen. Ganz bewusst wird daher seit vielen Jahren die 
Innenentwicklung nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland forciert und gefördert. Unter diesem 
Stichwort gehört insbesondere auch die hier kritisierte Nachverdichtung in Wohnsiedlungen und Bau-
blöcken. So kann einer unnötigen Neuversiegelung von bislang begrünten und unbebauten Flächen 
im Außenbereich entgegengewirkt werden und wie hier gefordert wichtige Belüftungszonen erhalten 
werden. 
 
Wird unter Umständen doch eine Bebauung eines Grün- oder Erholungsbereichs in Erwägung gezo-

9 
gen (z.B. als Arrondierung eines bestehenden Siedlungsrandes), so sind im Rahmen der Bauleitpla-
nung und auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben für Natur und Umwelt die Auswirkungen zu 
überprüfen (auch auf das Kleinklima) und ein Ausgleich zu schaffen (quantitativ/ qualitativ). 
Letztlich sind in der Bauleitplanung die Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und das Ziel 
Wohnungsbau in integrierten Lagen zu schaffen (und auch andere Belange) untereinander und ge-
geneinander gerecht abzuwägen. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage in diesem Abwägungs-
prozess zu gewährleisten, bereitet die Verwaltung für die politischen Gremien Beschlussvorlagen mit 
entsprechenden Unterlagen auf. Hierzu gehören z.B. der Umweltbericht sowie Abwägungstabellen. 
 
Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 09.07.2019 (2081/2019) die Verwaltung beauftragt, 
alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung mit einer Bewertung zu versehen, ob 
die zu realisierenden Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz enthält und welche das sein werden. Hierdurch wird den Gremien ermöglicht mit Blick auf die 
städtischen konkurrierenden Zielsetzungen sich auch für Maßnahmenalternativen mit positiver oder 
zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung zu entscheiden. 
 
Zu Punkt 5.11:  
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.12.2019 die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel be-
schlossen. Die Verwaltung prüft auf Grundlage der mit Aufstellungs- und Satzungsbeschluss Se-
verinsviertel gewonnenen Erfahrungen, gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016 (Ds. Nr. 
AN/1902/2016), dem Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Aufstellung einer Sozialen Erhal-
tungssatzung für das Verdachtsgebiet Mülheim vorzulegen.

Anlage

16178 Zeichen

Initiative für ein lebenswertes Mülheim

An den Bezirksbürgermeister BV9 Köln-Mülheim
Herrn Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, 07.08.2019

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

die Initiative für ein lebenswertes Mülheim stellt folgende Anträge an die
Bezirksvertretung:

Die Bezirksvertretung möge beschließen

1. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim
Begründung:

* Der Durchgangsverkehr verursacht sowohl eine hohe
Gesundheitsgefährdung durch sehr hohe Schadstoffbelastung der Luft an
den Straßen Clevischer Ring, Pfälzischer Ring, Frankfurter Straße,
Bergisch Gladbacher Str. und ihren Ausweichstraßen als auch durch
Lärmbelästigung 24 Stunden täglich.

Siehe Anlagen: Statistiken 2019, Schwebstaub PM10 und Stickstoffdioxid
NO2 auf dem Clevischen Ring — Aktuell zeichnet sich ab, dass durch die
teilweise Sperrungen der Brücke die Schadstoffbelastungen erheblich
zurückgehen.)

« Ein ausreichender 6 — 8spuriger Autobahnring ist vorhanden.

Erste Maßnahmen:

1. Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen, insbesondere auf der Berliner Str., der
Bergisch Gladbacher Str., der Frankfurter Str. und auf dem Clevischen Ring

2. Beibehaltung der Fahrbahnsperrungen, die zwecks Sanierung der Mülheimer
Brücke erfolgreich durchgeführt wurden. Zweispuriger Autoverkehr auf dem
Clevischen Ring und der Mülheimer Brücke: je eine Spur in jede Richtung soll für
den Busschnellverkehr und die Radfahrer freigehalten werden.

3. Schließung der Schleichwege, insbesondere über den Rendsburger Platz

4. Ebenerdiger Übergang von der Genovevastr./Frankfurter Str. über den
Clevischen Ring zur Buchheimer Str. für Fußgänger und Radfahrer

5. Umsetzung des Shared Space Prinzips auf der Frankfurter Straße

2. Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes
Begründung:

Reduzierung der Gesundheitsgefährdung wie Punkt 1 „Durchgangsverkehr
raus aus Mülheim“

* Verbesserung des Stadtteilklimas

= Mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer, Grünflächen und Stadtgrün

* Sicherstellung der klimagerechten Mobilität aller Menschen innerhalb des
Stadtteils als auch mit anderen Stadtteilen

Erste Maßnahmen:

1.

Teilung der Fahrspuren Düsseldorfer Straße/Clevischer Ring auf eine

Fahrspur für verstärkten ÖPNV und Fahrräder sowie eine Fahrspur für den

Individualverkehr je Richtung.

Bau der rechtsrheinischen Stadtbahn von Leverkusen über Flittard,

Stammheim, Mülheim, Deutz-Mülheimer- Straße mit Anschluss des

neuen Wohngebietes Mülheim-Süd zum Bahnhof Deutz, Deutzer Hafen bis

Porz

Bau der Ringbahn über Frankfurter Straße nach Vingst und Porz

Wiederherstellung der in den 60er Jahren gekappten Verbindungen nach

Opladen (Linie O), Leverkusen-Schlebusch (Linie 4), Bergisch-Gladbach

(Linie 18), und des zweiten S-Bahngleises (S 11) nach Bergisch-Gladbach,

verbunden mit der Sperrung der Berliner Straße und der Bergisch-

Gladbacher-Straße für den Durchgangsverkehr. Erweiterung und Neubau von

Park-and-Ride-Plätzen in Opladen, Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen-

Schlebusch und in Bergisch-Gladbach um Pendler auf Straßenbahn und S-

Bahn umzulenken.

Umfassenden Ausbau der oberirdischen Straßenbahnen und Buslinien mit

vollwertigen Langzügen und Bahnstationen mit entsprechenden Längen.

Ein Fahrradnetz das Mülheim mit der Stadt und dem Umland verbindet.

* Radschnellweg Leverkusen — Mülheim — Deutz - Porz mit Radweg von der
Bruder Klaus Siedlung zum Radschnellweg Clevischer Ring .

* Radschnellweg Bergisch Gladbach — Köln Hbf

® Radschnellweg Bergisch Gladbacher Str. bis Nippes / Ehrenfeld

* Radroute über die Mülheimer Brücke mit je einer Fahrspur auf der Brücke

Fahrradstraße Dünnwald - Berliner Straße - Mülheimer Brücke Errichtung

einer Fahrradstation am Mülheimer Bahnhof als zentrale Umsteigestation für

Pendler mit Rad, der Stadtbahn, S-Bahn und DB

Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und

budgetiert seit 2016

Die schnelle Umstellung von Autostraßen zu Fahrradstraßen erfolgt durch

neue Beschilderung und Markierung auf bestehenden Straßen - umfassende

Reparatur beschädigter Radwege - Beseitigung von Schlaglöchern und

Wurzelwuchs, Schließung von Fuß- und Radweglücken; breite mit

Piktogrammen versehende durchgehende Radwege.

10. Zur Sicherheit aller zu Fuß Gehenden sind unzureichende Bürgersteige zu

erneuern und zu verbreitern, fehlende sind zu bauen. Nicht zuletzt geht es um
den besonderen Schutz für Kinder, Behinderte und Senioren.

11. Einrichtung einer Busspur auf der B8 und Expressbuslinien in Mülheim

2

12.Neu- und Ausbau von Park & Ride Stationen an Bus-, S-Bahn und Stadtbahn
Endstationen des ÖPNV .

13. Bau einer S-Bahn-Station Berliner Straße

14.Durchsetzung des Parkverbots auf Geh- und Radwegen: Verstöße gegen die
StVO sind durch Verhängen von Bußgeldern, bei illegal abgestellten Autos auf
Bürgersteigen / Radwegen durch Abschleppen zu ahnden.

15. Anschluß der Bruder Klaus Siedlung mit Radwegen an die Radwege Berliner
Straße und am Clevischer Ring

16.mehr Fahrradtrassen, die nicht durch Markierungen von der Straße getrennt
sind, sondern eigenständig verlaufen

3. Barrierefreier Öffentlicher Raum

Begründung:
* Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen und
Radfahrer sollen sich gefahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen
Raum bewegen dürfen.

Erste Maßnahmen:

1.

Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und
„Gute Stube“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die
KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und
Fahrstühle zu sorgen.

Regelmäßige konsequente Kontrolle und Beseitigung von Stolperfallen auf allen
Gehwegen, Radwegen, Plätzen und Überwegen

Austausch des Pflasters auf dem Wiener Platz gegen senioren- und
behindertengerechten Belag

Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden,
da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind.

4. Mülheim als Ort des Guten Lebens

Begründung:
„Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem
eine menschenfreundliche Stadt“, so Jahn Gel, der als einflussreichster
Stadtplaner der Welt gilt.
D. IV zusätzliche Maßnahmen neben der Verhinderung des Durchgangsverkehrs:
Reduzierung des Mülls und der Falschparker auf den Gehwegen
* Reduzierung der Kriminalität im öffentlichen Raum und Gewerbebereich
(Drogenhandel, Geldwäsche, Prostitution)
* Reduzierung von Angsträumen
* Reduzierung der Ghettoisierung einzelner Straßenzüge
* Förderung guter Aufenthalts-, Luft- und Klimaqualität im öffentlichen Raum
* Förderung von Angeboten für Kinder und Senioren
* Förderung von gepflegtem öffentlichen Grün
* Reduzierung von überbelegten, ungepflegten Immobilien, teilweise mit
größerem Sanierungsbedarf
* Förderung des nachbarschaftlichen Friedens

3

* Erweiterung der Integrationsmaßnahmen für Neuzugezogene

Erste Maßnahmen:

Bon-

7;

8.

9;

Erhalt der Klinik Holweide

Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr.

Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind
adäquate Präsenz von qualifiziertem, angemessen entlohntem
Ordnungspersonals (Ordnungsamt/Polizei) und dem Notdienst der AVB
insbesondere am Wiener Platz, Bahnhofgegend, Stadtgarten, Mülheim Süd bis
einschließlich Mülheim Nord, Berliner Straße/Seitenstraßen an 7 Tagen pro
Woche je 24 Stunden — Darüber hinaus die Garantie einer jederzeit telefonischen
Erreichbarkeit des Ordnungspersonals, verbunden mit der Garantie eines
zeitnahen Erscheinens am Einsatzort

Konsequentes Einschreiten bei allen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparker,
nicht genehmigte Leuchtreklame, Geschäftsauslage auf dem Gehweg, Wildmüll,
Wildpinkeln, ...) durch Bußgeldbescheide/Abschleppen

Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem
Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität,
Hochschulen...)

Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims (KSTA vom
10.07.2019)

Stadtteilkümmerer (siehe Projekt Lindenthal)

Ausweitung des Projekts "Hallo Nachbar Dankeschön" auf ganz Mülheim

10. Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar; konsequente

Verhinderung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des
„Bermudadreiecks“ Frankfurter Str./Ecke Lasallestr./Ecke Elisabeth-Breuer-Str.
(Schulen / Spielhallen / Wettbüros / Pfandleihhaus / Goldankäufe / Shishabar /

Metadonausgabe / Flüchtlingsunterkunft)

11. Intensive Hilfen für die vielen Obdachlosen, Bettler, Drogenabhängigen auf den

0.g Straßen und Plätzen, Unterführungen, Seitenstraßen, Parks

12.Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B.

Schützenhofstr., Wallstraße/Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./Ecke
Buchheimer Str.

13. Rotation der Methadon-Ausgabe in regelmäßigem Turnus in andere Stadtteile als

Köln-Mülheim

14. Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen
15.Mehr Seniorentreffpunkte, besonders am Mülheimer Bahnhof
16. Verstärkte Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete, wie z.B. Anlernen der

Müllvermeidung und Mülltrennung, Vermittlung der Vorstellung von Sonntags-,
Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe...

17.vor Kitas und Schulen autofreie Zonen

18. großzügige und sichere Aufstellflächen an ÖPNV-Stellen

19. öffentliche und gepflegte Toiletten

20. Neue Grillordnung im Stadtgarten, z.B. Anlage eines Grillplatzes entfernt von

Wohnstraßen

5. Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum
Begründung:

* Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50%
der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben,
reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem Segment die Anzahl der
preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Wohnungen
aus der meist nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet
werden. Das geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei
sinkender Verfügbarkeit von Bauland überhaupt und insbesondere von
preisgünstigem Bauland.

" Gegenwirken der Vernichtung vorhandenen Wohnraums

* Mangelnde Fürsorge für leerstehenden, überbelegten und falsch genutzten
und wegen Baumängeln gesundheitsgefährdenden Wohnraum

*  Entgegenwirken von stadtteil-, sozialraum- und klimaschädigenden
verdichtenden Hochbauten

* Vergrößerungen und Erhaltung von Frischluftschneisen zur Verringerung
von städtischen Wärmeinseleffekt um innerstädtische
Temperaturerhöhungen zu vermeiden

Erste Maßnahmen:

1.
2.

3.

9.

Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim

Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2.
OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes

Bau von ausreichend sozial gefördertem Wohnraum auch für Obdachlose und
Geflüchtete in einem gesunden und stabilen sozialen Umfeld durch die Stadt
selbst und nicht durch von der Stadt geförderte private Unternehmer. Nur so
könnten die sozialen Mieten solange bestehen, wie die Stadt sie braucht. Zu
welchen Problemen die unkontrollierte Einschaltung privater Unternehmer
führt, ist an den Beispielen Esen und Füngeling ersichtlich.

Gerechte Verteilung von Bedürftigen und Problemgruppen entsprechend der
Leistungsfähigkeit und der Stabilität des Umfeldes und des jeweiligen
Stadtteils

Stärkung der Baugenossenschaften und Baugruppen durch zur Verfügung
gestellte preiswerte städtische Baugrundstücke für neue Sozialwohnungen
und günstige Mietwohnungen (unter 10 €/qm)

Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und
Erholungsbereich und in den Belüftungszonen

Keine Vernichtung von Wohnraum, insbesondere Erhalt der Siedlung Egonstr.
Konsequentes Einschreiten gegen Verwahrlosung, Überbelegung und
Leerstand von Wohnraum, ebenso wie Zweckentfremdung von Wohnraum,
z.B. durch Airbnb

1 Vollzeit-Sozialarbeiter und 1 Hausmeister für maximal 70 Personen/1 Haus

10.Kluge Durchmischung der Bewohner eines sozial geförderten Wohnbaus,

dazu gehören in Regelmäßigkeit verteilt deutsch und englisch sprechende
oder vielsprachige Studenten, und gut deutsch und englisch sprechende alte
und junge Mieter, mit und ohne Behinderung

11.Milieuschutzsatzung

12. Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere 5
Jahre und Abschaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche
Forderung an die Bundesregierung und Bundestag

Insbesondere bitten wir um unverzügliche Umsetzung:

Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim (5.1.)

Erhalt der Klinik Holweide (4.1.)

Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. (4.2.)

Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind (4.3.)
Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden,
da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. (3.4.)

Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und
budgetiert seit 2016 (2.8.)

Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem
Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität,
Hochschulen....) (4.6.)

Durchgangsverkehr raus aus Mülheim (1.1. - 1.5.)

Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims, KSTA vom
10.07.2019 (4.7.)

Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. 0OG
und schrittweise Sanierung des Gebäudes (5.2.)

Sofern die Bezirksvertretung keine Beschlüsse fassen kann, möge die
Bezirksvertretung beschließen:

„Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt Köln auf, entsprechende
Beschlüsse zu fassen.“

Darüber hinaus erbitten wir in der Geschäftsführung der Bezirksvertretung ein
Rederecht für die „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“.

Im Namen der Initiative für ein lebenswertes Mülheim

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Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (27)

  • Frankfurter Straße 2
  • Bachstraße
  • Buchheimer Straße 13
  • Wallstraße
  • Adamstraße
  • Keupstraße
  • Schützenhofstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße 1006
  • Berliner Straße 14
  • Genovevastraße
  • Gladbacher Straße
  • Elisabeth-Breuer-Straße
  • Wiener Platz 2a
  • Mülheimer Brücke
  • Ebertplatz
  • Schlagbaumsweg
  • Pfälzischer Ring
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Düsseldorfer Straße
  • Rendsburger Platz 4
  • Clevischer Ring 16
  • Egonstraße
  • Straße 14
  • Straße 13
  • Straße 10
  • Freiheit
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1106/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.06.2020
Erstellt
09.04.2020 08:33