3061/2021
Mitarbeitende des Ordnungsamtes in Köln-Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4565 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3061/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Mitarbeitende des Ordnungsamtes in Köln-Mülheim Die Fraktion „Die Linke“ hat eine Anfrage (AN 1744/2021) gem. § 38 der Geschäftsordnung des Ra- tes zum Thema Anzahl und Aufgaben der Ordnungsmitarbeiter*innen im Bezirk Köln-Mülheim einge- reicht: Fragen im Detail: 1. Wie viele Ordnungsamtsmitarbeiter*innen sind für den Bezirk Köln-Mülheim vorgesehen und wie viele Stellen sind derzeit besetzt? 2. Wie sieht die Verteilung der Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks Köln-Mülheim aus? 3. Welchen Aufgaben gehen die Ordnungsamtsmitarbeiter*innen nach und wie viele sind für wel- che Aufgaben vorgesehen bzw. stehen aktuell zur Verfügung, weil Stellen unbesetzt sind? 4. Wie viele Fahrzeuge stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung und für welche Einsätze sind diese vorgesehen? 5. Wie sieht das weitere Vorgehen aus, wenn Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten aus dem Stadtbezirk Köln- Mülheim an das Ordnungsamt herangetragen werden? Stellungnahme der Verwaltung: Da die Anfrage schwerpunktmäßig auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere dem Parken auf Gehwegen, gerichtet ist, erfolgt die Beantwortung aus Sicht des Verkehrsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung. zu 1.) Derzeit ist der Bezirk Mülheim einschließlich Abschnittsleitung mit 16 Stellen besetzt, drei Mitarbei- tende sind Teilzeitbeschäftigte. Für den gesamten Verkehrsdienst zur Parkraumüberwachung sind ca. 260 Planstellen vorhanden, hiervon sind aktuell ca. 50 Stellen vakant. Die 260 Planstellen sind auf die stadtweite Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgerichtet und werden bedarfsorientiert zentral verwaltet, so dass keine Auskunft möglich ist, wie viele Stellen in einzelnen Bezirken vakant sind. Der Einsatz der Mitarbeitenden in den jeweiligen Bezirken erfolgt nach interner Abstimmung und Notwendigkeit. 2 zu 2.) Die Mitarbeitenden des Bezirkes werden in allen 9 Stadtbezirken eingesetzt und die Einsatzplanung nach Personalstärke, der Beschwerdelage und den täglichen Anforderungen angepasst. In diesem Jahr wurden bisher im gesamten Stadtbezirk mehr als 20.000 Verwarnungen ausgestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt immer auf dem Gehwegparken, da dies regelmäßig zu einer ge- genwärtigen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden führt. zu 3.) Die Aufgabenbeschreibung der Verkehrsüberwachungskräfte beinhaltet im Wesentlichen: Prüfung, ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist Entscheidung, ob unter Berücksichtigung und Abwägung aller Interessenlagen mündlich oder schriftlich verwarnt wird Sicherstellen von abgestellten Fahrzeugen, die grob ordnungswidrig parken und dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen Erläuterung der Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bür- ger*innen Fertigung von internen Stellungnahmen bei Bürgereingaben und Beschwerden Zeugenaussagen vor Gericht Zur Umsetzung der vielseitigen Aufgaben werden die Verkehrsüberwachungskräfte intensiv geschult. zu 4.) Grundsätzlich sind dem Bezirk Mülheim 3 Fahrzeuge zugeteilt. Diese werden z.B. für Einsätze mit hohem Fahrbedarf bei großen Entfernungen eingesetzt und um kurzfristig auf aktuelle Beschwerden reagieren zu können. zu 5.) Es bestehen für Bürger*innen mehrere Möglichkeiten, das Amt für öffentliche Ordnung auf Ord- nungswidrigkeiten hinzuweisen. Eine Information kann über das Service-Telefon 0221-221-32000 erfolgen. Die Auftragsannahme erfolgt bis eine Stunde vor Dienstschluss. Außerhalb der Dienstzeiten besteht die Möglichkeit, sich bei gegenwärtigen Gefährdungslagen telefonisch an die Polizei zu wenden. Darüber hinaus ist der Verkehrsdienst per Mail über das Funktionspostfach 324-Beschwerde@stadt- koeln.de zu erreichen. Das Beschwerdemanagement beantwortet die Eingaben und leitet sie an die zuständigen Abschnittsleitungen weiter; um dort eine angepasste Einsatzplanung vornehmen zu kön- nen. Allgemeine Beschwerden werden entsprechend an die zuständigen Ämter/Behörden weitergeleitet. 3 Im Fall einer gegenwärtigen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden durch ein unzulässig und behindernd parkendes Fahrzeug, ist eine telefonische Meldung an das Service-Telefon zur schnellen Ahndung zielführend.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3061/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.09.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 10:21