0828/2025
Benennung des Platzes vor dem Schauspielhaus („kleiner Offenbachplatz"), hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 07.09.2023 (Vorlage 2379/2022)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
5008 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0828/2025 Freigabedatum 24.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung des Platzes vor dem Schauspielhaus („kleiner Offenbachplatz"), hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 07.09.2023 (Vorlage 2379/2022) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat hebt seinen Beschluss vom 07.09.2023 auf, den umgangssprachlich „kleiner Offenbachplatz“ genannten Platz vor dem Schauspielhaus in den Offenbachplatz einzubeziehen. Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hatte zur Benennung des Platzes vor dem Schauspielhaus in seiner Sitzung am 07.09.2023 zur Vorlage 2379/2022 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst 1. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei den Petenten für den Vorschlag, Dirk Bach mit einer Straßen- oder Platzbenennung zu ehren. Die Verwaltung wird beauftragt, ei- nen geeigneten Platz für die Benennung nach Dirk Bach vorzuschlagen. 2. Der Rat beschließt, den umgangssprachlich „kleinen Offenbachplatz“ genannten Platz vor dem Schauspielhaus an der Brüderstraße in den Offenbachplatz einzubezie- hen. Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte daraufhin wegen der Zuständigkeit zur Benennung des Platzes am 11.09.2023 Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben (Az.: 4 K 5062/23). Das Verwaltungsgericht Köln stellte mit Urteil vom 14.12.2023 fest, dass die Bezirksvertretung Innenstadt für die Benennung des „kleinen Offenbachplatzes“ zuständig sei. Der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (Mitteilung 3165/2023) wurde mit Beschluss vom 09.01.2025 abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist damit rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, da es weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des VG Köln noch besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache sieht. Gegen ein gesamtstädtisches Interesse an der Benennung des bisher um- gangssprachlich als „kleiner Offenbachplatz“ bezeichneten Platzes spreche, dass auch im Rahmen der Sanierung des Opernquartiers keine Benennung oder Einbeziehung der Teilflä- che in den Offenbachplatz erfolgt sei. Auch künftig werde keine der über den Platz erreichba- ren Kultureinrichtungen eine dem zu benennenden Platz zugeordnete Anschrift tragen. Ent- sprechend bestünden keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine wesentlich überbezirkliche Bedeutung seiner Benennung, (vgl. Beschluss OVG NRW vom 09.01.2025, Az. 15 A 205/24). Bereits das Verwaltungsgericht Köln hatte ausgeführt, dass zwar gute Gründe für eine we- sentlich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung des sogenannten „kleinen Offenbachplat- zes“ selbst sprächen, da er sowohl Teil des Ensembles der Bühnen sei als auch den Zugang zum Schauspielhaus eröffne. Die Entscheidungszuständigkeit richte sich jedoch nach dem konkreten Entscheidungsgegenstand – hier sei das die Benennung des Platzes. Selbst eine durch die Erschließungsfunktion des Platzes für die daran angrenzenden Kultur- einrichtungen gegebene überbezirkliche Bedeutung des Platzes führe daher nicht dazu, dass auch der Entscheidung über die Benennung der Fläche eine wesentlich über den Bezirk hin- ausgehende Bedeutung zukomme. Eine Benennung der Teilfläche sei durch den Rat seit der Eröffnung des Schauspielhauses 1957 nicht erfolgt. Auch im Rahmen der Unterschutzstellung der Gebäude als Denkmal oder der Planung der Sanierung der Bühnen sei die Teilfläche nicht benannt worden. Die Anschrift 3 der daran grenzenden Gebäude der Bühnen der Stadt Köln weise keinen Bezug zum Platzna- men auf. Benennung des Platzes vor dem Schauspielhaus durch die Bezirksvertretung Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte in ihrer Sitzung am 02.06.2022 unter TOP 3.14 (Vor- lage 1527/2022) beschlossen, die unbenannte Platzanlage vor dem Schauspielhaus an der Brüderstraße in der Alt- stadt/Nord nach Dirk Bach in Dirk-Bach-Platz zu benennen. Der Alternativbeschluss hätte vorläufigen Charakter aufgrund der noch ausstehenden Prüfung der Zuständig- keit der Bezirksvertretung. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann nun der Beschluss der Bezirksvertretung vom 02.06.2022 umgesetzt werden. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln erlangt die Benennung Rechtskraft. Der Auftrag des Rates vom 07.09.2023, einen geeigneten Platz für die Benennung nach Dirk Bach vorzuschlagen, hat sich damit erledigt. Ziffer 2.1 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen legt fest, dass ein bereits im Stadtgebiet verge- bener Straßenname nicht noch einmal vergeben werden darf, siehe Beschluss des Rates vom 15.06.2023 zu Vorlage 1203/2023.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Brüderstraße
- Offenbachplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0828/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 16:46