Mandari Insight

V/0749/2006/1

Unterstützung städtischer Schulen bei der Beschaffung von Lernmitteln durch die Stiftung Siverdes

Vorlage 26.09.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.09.2006, TOP 5

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Hauptvorlage

· application/pdf

Ansehen

Hauptvorlage Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3038 Zeichen

V/0749/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unterstützung städtischer Schulen bei der Beschaffung von Lernmitteln durch die Stiftung 
Siverdes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.09.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Für die Schuljahre 2006/2007 bis einschließlich 2008/2009 wird befristet aus Mitteln 
der Stiftung Siverdes pro Schuljahr pauschal eine Summe von 55.000 € zur Verfügung 
gestellt, um Münsteraner Schulen die Möglichkeit zu geben, die Beschaffung von 
Schulbüchern für Kinder von SGB-II-Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu unterstützen. 
 
2. Den Schulen wird hierdurch die Möglichkeit zur Bildung eines „Sozialfonds“ aus den 
genannten Stiftungsmitteln und weiteren Drittmitteln gegeben.  
 
3. Die Schulen prüfen vor der Förderung, ob bei Verwendung der Stiftungsmittel die Empfän-
ger/innen zum oben genannten Personenkreis der  SGB-II-Empfänger/innen oder Empfän-
ger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören.  
 
4. Stiftungsmittel, die an einzelnen Schulen nicht  in Anspruch genommen werden, müs-
sen anderen Schulen, die noch  Bedarf haben, zur Verfügung gestellt werden. 
 
5.  Der Stiftungskommission und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist zum Ende ei-
nes Schuljahres ein Bericht über die Verwendung der Stiftungsmittel vorzulegen. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 165.000 Euro bei der Stif-
tung Siverdes entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0749/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Herr  Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0749/2006/1 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Wirtschaftsjahr  
2006 
Wirtschaftsjahr  
2007 
Wirtschaftsjahr  
2008 
Stiftung Siverdes 55.000 55.000 55.000 
 
Befristung 
 Die Zuwendung aus Stiftungsmitteln zur Anschaffung von Schulbüchern für SGB-II-
Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
gilt zunächst für die drei Schuljahre 2006/2007 bis 2008/2009.  
 
 
Begründung: 
Die Stiftungsverwaltung greift die aktuelle Diskussion zur Gleichbehandlung von Schülerinnen und 
Schülern bei der Beschaffung von Lernmitteln aus Erträgen der Stiftung Siverdes auf. Es sollen 
demnach nicht nur Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen, die dem in der Vorlage 
V/0749/2006 genannten Personenkreis angehören, gefördert werden, sondern Schülerinnen und 
Schüler aller Münsteraner Schulen. Dazu werden die Mittel des Förderprogramms von jährlich 
50.000 Euro auf 55.000 Euro erhöht. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 165.000 Euro für 
die drei Schuljahre 2006/2007 bis 2008/2009.  
 
Die entsprechenden Änderungen im Beschlussvorschlag beziehen sich auf die Beschlussziffern 1, 
2 und 4. 
 
I. V. I. V. 
 
 
 
gez. gez. 
Dr. Klein Dr. Hanke 
Stadträtin Stadträtin

Hauptvorlage

4891 Zeichen

V/0749/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unterstützung städtischer Schulen bei der Beschaffung von Lernmitteln durch die Stiftung 
Siverdes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2006 Stiftungskommission Vorberatung 
27.09.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Für die Schuljahre 2006/2007 bis einschließlich 2008/2009 wird befristet aus Mitteln der Stif-
tung Siverdes pro Schuljahr pauschal eine Summe von 50.000 € zur Verfügung gestellt, um 
den städtischen Schulen die Möglichkeit zu geben, die Beschaffung von Schulbüchern für 
Kinder von SGB-II-Empfänger/innen und Empf änger/innen von Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz zu unterstützen. 
 
2. Den städtischen Schulen wird hierdurch die Möglichkeit zur Bildung eines „Sozialfonds“ aus 
den genannten Stiftungsmitteln und weiteren Drittmitteln gegeben.  
 
3. Die Schulen prüfen vor der Förderung, ob bei Verwendung der Stiftungsmittel die Empfän-
ger/innen zum oben genannten Personenkreis der  SGB-II-Empfänger/innen oder Empfän-
ger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören.  
 
4. Stiftungsmittel, die an einzelnen Schulen nicht  in Anspruch genommen werden, müssen an-
deren städtischen Schulen, die noch  Bedarf haben,  zur Verfügung gestellt werden. 
 
5. Der Stiftungskommission und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist zum Ende ei-
nes Schuljahres ein Bericht über die Verwendung der Stiftungsmittel vorzulegen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 150.000 Euro bei der Stif-
tung Siverdes entstehen. 
 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0749/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0749/2006 
 Wirtschaftsjahr  
2006 
Wirtschaftsjahr  
2007 
Wirtschaftsjahr  
2008 
Stiftung Siverdes 50.000 50.000 50.000 
 
Befristung 
 Die Zuwendung aus Stiftungsmitteln zur Anschaffung von Schulbüchern für SGB-II-
Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
gilt zunächst für die drei Schuljahre 2006/2007 bis 2008/2009.  
 
Begründung: 
Laut Schulgesetz werden 51 % der durchschnittlichen Kosten für Lernmittel vom Land NRW über-
nommen. Damit verbleibt ein privat aufzubringender Eigenanteil von 49 % bei den Eltern der 
schulpflichtigen Kinder. (vgl. § 96 Zi 3 Schulgesetz NRW – SchulG).  Die Regelungen im Schulge-
setz sehen vor, dass der Schulträger über weitere Entlastungen vom Eigenanteil in eigener Ver-
antwortung entscheiden kann.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat dazu in der Sitzung am 23.08.06 entschieden, dass eine Übernah-
me des Eigenanteils für den beschriebenen Empfängerkreis nicht aus städtischen Mitteln erfolgt. 
Demnach entfällt der Eigenanteil ausschließlich nur noch für Empfänger/innen von laufender Hilfe 
zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/ SGB XII. (SchulG § 96). Ausgehend vom 
Schuljahr 2005/06 bedeutet dies, dass von rund 2.250 Antragstellern/innen ab sofort nur noch ca. 
40 Antragsteller/innen anspruchsberechtigt sind.  
 
Bei der Zuwendung aus Stiftungsmitteln gemäß Beschlusspunkt 1 wird nicht der „Eigenanteil für 
Lernmittel“ für SGB-II/VIII-Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz übernommen, sondern lediglich den städtischen Schulen die Möglichkeit 
gegeben aus konkreter Kenntnis vor Ort ausgleichend zu handeln. Die Schulen erhalten einen 
Anteil aus den zur Verfügung gestellten 50.000 € der prozentual ihrem Anteil an Bedarfsempfän-
gern entspricht. Die Grundlage dafür ist eine Auswertung der Anträge aus dem Schuljahr 2005/06 
(siehe Anlage 1).  
 
Die zur Verfügung stehenden Mittel können laut Beschlusspunkt 2 durch die Bildung eines „Sozial-
fonds“ aufgestockt werden, z.B. können die Schulen dazu Spenden und Drittmittel akquirieren. 
Beschlusspunkt 3 regelt, dass die Stiftungsmittel ausschließlich für die Anschaffung von Unter-
richtmaterialien wie Bücher und Arbeitshefte eingesetzt werden dürfen. Damit wird gewährleistet, 
dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler dem Unterrichtsverlauf aktiv folgen können. 
 
Werden diese Mittel für diesen Zweck nicht vollständig benötigt, sollen sie anderen Schulen für 
den o. g. Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt weisen 
die Schulen dem Amt für Schule und Weiterbildung die ordnungsgemäße Verwendung der zuge-
wiesenen Mittel nach. Nicht benötigte Mittel werden der Stiftung Siverdes erstattet. 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird in seiner Sitzung am 24.10.2006 über den Inhalt 
dieser Vorlage unterrichtet. 
 
I. V I. V. 
 
gez. gez. 
Dr. Klein Dr. Hanke 
Stadträtin Stadträtin 
 
 
  
 
Anlage

Hauptvorlage Anlage 1

3537 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0749/2006  
Grundschulen Anträge 
Schuljahr  
2005/06 
Lernmittel- 
budget 
Grundschulen Anträge  
Schuljah 
r  
2005/06  
Lernmittel- 
budget 
Aegidii-Ludgeri-Schule 0 0,00 €  Peter-Wust-Schule 4 70,56 €  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  12 211,68 €  Pötterhoekschule 13 229,32 €  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 4 70,56 €  Mosaikschule 34 599,76 €  
Clemensschule Hiltrup 25 441,00 €  Gesamt 849  
Dreifaltigkeitsschule 12 211,68 €     
Gottfried-von-Cappenberg- Schule 6 105,84 €  Sonderschulen   
Davertschule Amelsbüren 17 299,88 €  Albert-Schweitzer-Schule 54 1.027,70 €  
Grundschule Loevelingloh 4 70,56 €  Ausgustin-Wibbelt-Schule 89 1.693,80 €  
Grundschule Sprakel 0 0,00 €  Erich-Kästner-Schule 11 194,04 €  
Hermannschule 7 123,48 €  Johannesschule Hiltrup 71 1.351,24 €  
Idaschule 16 282,24 €  Richard-von-Weizsäcker-Schule 48 913,51 €  
Kardinal-von-Galen Schule 25 441,00 €  Uppenbergschule 112 2.131,53 €  
Kreuzschule 8 141,12 €  Gesamt 385  
Ludgerus Hiltrup 51 899,64 €     
Marien Hiltrup 4 70,56 €     
Marien Roxel 13 229,32 €  Hauptschulen   
Martinischule 4 70,56 €     
Mauritzschule 29 511,56 €  Droste-Hauptschule 27 703,16 €  
Michaelschule 47 829,08 €  Fürstenbergschule 42 1.093,81 €  
Nikolaischule 12 211,68 €  Geistschule 109 2.838,70 €  
Norbertschule 69 1.217,16 €  Hauptschule Hiltrup 65 1.692,80 €  
Overbergschule 8 141,12 €  Waldschule Kinderhaus 62 1.614,67 €  
Pleisterschule 1 17,64 €  Hauptschule Coerde 92 2.395,97 €  
Theresienschule 0 0,00 €  Hauptschule Wolbeck 39 1.015,68 €  
Thomas-Morus-Schule 27 476,28 €  Wartburghauptschule 41 1.067,77 €  
Bodelschwinghschule 7 123,48 €  Gesamt 477  
Johannisschule 14 246,96 €     
Martin-Luther-Schule 14 246,96 €  Realschulen   
Melanchthonschule 59 1.040,76 €     
Paul-Schneider-Schule 16 282,24 €  Erich-Klausener-Schule 22 572,95 €  
Pestalozzischule 11 194,04 €  Fürstin-v.-Gallitzin-Schule 12 312,52 €  
Wartburgschule 18 317,52 €  Realschule im Kreuzviertel 17 442,73 €  
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 17 299,88 €  Karl-Wagenfeld-Schule 38 989,64 €  
Eichendorffschule 57 1.005,48 €  Paul-Gerhardt-Schule 39 1.015,68 €  
Grundschule Berg Fidel 19 335,16 €  Johannes-Gutenberg-Realschule 
Hiltrup 
27 703,16 €  
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 0 0,00 €  Geschw.-Scholl-Realschule 72 1.875,10 €  
Grundschule am Kinderbach 12 211,68 €  Realschule Roxel 6 156,26 €  
Grundschule Kinderh.-West 76 1.340,64 €  Realschule Wolbeck 23 598,99 €  
Ludgerus Albachten 8 141,12 €  Abendrealschule 11 286,47 €  
Margaretenschule 7 123,48 €  Gesamt 267  
Matthias-Claudius-Schule Ms 19 335,16 €     
Matthias-Claudius-Schule H. 8 141,12 €     
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 35 617,40 €

Gymnasien Anträge 
Schuljahr  
2005/06 
Lernmittel- 
budget 
Berufliche Schulen Anträge  
Schuljah 
r  
2005/06  
Lernmittel- 
budget 
      
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 12 298,53 €  Adolph-Kolping-Schule 4 179,36 €  
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 15 373,17 €  Anne-Frank-Schule 29 1.158,82 €  
Geschwister-Scholl-Gymnasium 29 721,46 €  Hansaschule 23 923,74 €  
Gymnasium Paulinum 20 497,56 €  Hans-Böckler-Schule 11 453,58 €  
Gymnasium Wolbeck 11 273,66 €  Ludwig-Erhard-Schule 22 884,56 €  
Immanuel-Kant-Gymnasium 18 447,80 €  W.-E.-v.-Ketteler Schule 6 257,67 €  
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 13 323,41 €  Gesamt 95  
Pascal-Gymnasium 8 199,02 €     
Ratsgymnasium 25 621,95 €     
Schillergymnasium 7 174,15 €     
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 15 373,17 €     
Abendgymnasium 7 174,15 €     
Gesamt 180

Beratungsverlauf (1)

27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loevelingloh 4
  • Kinderhaus 62

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0749/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
26.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37