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3595/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25

Mitteilung BV 05.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.2.5

Anlage 3 weiterer Schriftverkehr

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 3 weiterer Schriftverkehr

8636 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 12. November 2025 11:41 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, 
Aktenzeichen 139/25  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihre Nachricht. 
Nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort kann ich bis heute entgegen Ihrer Aussage kein 
eindeutiges oder klar gekennzeichnetes Parkverbot an der Einmündung Auf dem Loor / 
Loorweg erkennen. Trotz der bestehenden allgemeinen Regelungen der 
Straßenverkehrsordnung besteht die Problematik weiterhin, da regelmäßig Fahrzeuge so 
abgestellt werden, dass die Sichtbeziehungen an der Einmündung erheblich eingeschränkt 
sind.  
Ich bitte daher erneut darum, sich die Verkehrssituation vor Ort zu unterschiedlichen Zeiten 
anzusehen und zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. Markierungen, Beschilderung 
oder bauliche Anpassungen, Aufstellung eines Verkehrsspiegels) zur Verbesserung der 
Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit erforderlich sind. 
Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
139/25 02.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, 
Aktenzeichen 139/25  
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 12.11.2025 zur oben genannten Bürger-
eingabe. Ich habe Ihr Schreiben an die Fachverwaltung weiter gegeben und erhielt fol-
gende Information: 
„An der genannten Einmündung gilt die gesetzliche Regelung, wonach das Parken vor 
und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der 
Fahrbahnkanten unzulässig ist. Der Gesetzgeber regelt weiter, dass Verkehrszeichen, 
die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Eine zu-
sätzliche Kennzeichnung kommt daher vorliegend nicht in Betracht.  
Auch werden im öffentlichen Straßenland in Köln grundsätzlich keine Verkehrsspiegel 
(mehr) aufgestellt. Die Erfahrungen der Vergangenheit hierzu haben gezeigt, dass die 
spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens, insbesondere die Entfernun-
gen und Fahrgeschwindigkeiten, von den Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeu-
tet wurde. Eine Verschärfung der Situation ergab sich noch bei ungünstigen Witte-
rungsbedingungen, z.B. durch Beschlagen oder Vereisen der Spiegelfläche. Je nach 
Aufstellwinkel besteht zudem nicht selten die Gefahr, dass Fußgänger oder Radfahrer 
wegen möglicher toter Winkel übersehen werden. Ein weiteres Problem ergibt sich 
durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen der Verkehrsspiegel. Zusam-
menfassend ist festzustellen, dass Verkehrsspiegel häufig lediglich eine Scheinsicher-
heit bieten, sich aus Verkehrssicherheitsgründen objektiv jedoch nicht bewährt haben. 
Der Verkehrsdienst ist über die Situation informiert und kann/wird im Rahmen der per-
sonellen Möglichkeiten kontrollieren.“ 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch weitere fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar 
wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau    , unter der Telefonnummer: 
0221/221-    oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Von:  
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2025 14:15 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, 
Aktenzeichen 139/25  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 
Gerne möchte ich zu den genannten Punkten Stellung nehmen und ausdrücklich betonen, dass 
es mir nicht darum geht, eine Brieffreundschaft zu führen oder unnötigen Schriftverkehr 
auszutauschen. Mir ist lediglich wichtig, dass meine Belange ernst genommen und die 
konkrete Verkehrssituation vor Ort sachlich und individuell bewertet wird. 
Bei dem Vorschlag um Aufstellung eines Verkehrsspiegels geht es mir nicht um die 
Einschätzung von Geschwindigkeiten oder Entfernungen. Meines Erachtens habe ich dies in 
meiner vorherigen E-Mail betont, was mir zeigt, dass Sie mein Anliegen und die damit 
verbundene Gefahr entweder nicht verstanden haben oder verstehen möchten.  
Der primäre Zweck des Spiegels besteht darin, mir überhaupt eine ausreichende Sicht in den 
laufenden Verkehr zu ermöglichen. Ohne diese Sicht bin ich gezwungen, mein Fahrzeug so 
weit in die Fahrbahn vorzufahren, dass bereits eine Gefährdung für mich selbst, mitfahrende 
Insassen sowie für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Der Verkehrsspiegel würde daher 
nicht zu riskanterem Verhalten verleiten, sondern im Gegenteil dazu beitragen, diese 
gefährliche Zwangssituation zu entschärfen. Ich spreche nicht nur für mich, sondern auch von 
betroffenen Anwohnern. Täglich bin ich gezwungen mir das Hupen, das Bremsen und das 
Beschimpfen der Verkehrsteilnehmer anzuhören und selbst mitzuerleben.  
Darüber hinaus wirkt die in Ihrem Schreiben formulierte Begründung sehr allgemein und 
scheint sich nicht konkret auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu beziehen. Eine 
individuelle Prüfung der Verkehrssituation hätte deutlich gemacht, dass hier erhebliche 
Sichtbehinderungen und Einschränkungen bestehen, die eine unproblematische Teilnahme am 
Verkehr erheblich erschweren. In diesem speziellen Fall sind die im Schreiben genannten 
Risiken – wie Beschlagen, Vereisen oder fehlerhafte Distanzwahrnehmung – im Verhältnis 
zur sehr eingeschränkten Sichtlage deutlich geringer und können durch moderne 
Spiegelmodelle zusätzlich minimiert werden. 
Hier ein paar positive Aspekte eines Verkehrsspiegels in dieser Situation: 
• Erhebliche Verbesserung der Sichtverhältnisse (an der unübersichtlicher Straße „Auf
dem Loor und Loorweg“ die ansonsten nur durch gefährliches Hineintasten in die
Fahrbahn einsehbar wären).
• Reduzierung der Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer, da das Herausfahren “auf
Verdacht” entfällt – insbesondere wichtig für Fußgänger und Radfahrer.
• Vorbeugung von Konfliktsituationen durch frühzeitige Wahrnehmung von
herannahendem Verkehr.
• Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit und Entlastung der
Verkehrsteilnehmer, durch klare, direkte Einsicht in den relevanten Straßenbereich.

Insgesamt zeigt sich, dass ein Verkehrsspiegel an dieser spezifischen Stelle nicht nur sinnvoll, 
sondern sicherheitsrelevant ist. Er würde eine akute, konkrete Sichtbehinderung entschärfen 
und damit zu einer objektiven Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. 
Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass ein Verkehrsspiegel hier nicht zur Entlastung der 
geschilderten Situation beiträgt, finde ich es mehr als schade und uneinsichtig, akzeptiere aber 
Ihre Entscheidung.  
Die gelegentlichen, sporadischen Kontrollen des Verkehrsdienstes erscheinen mir nicht 
zielführend, da das bestehende Halteverbot in der Straße „Auf dem Loor“ seit Jahren 
regelmäßig missachtet wird. 
Eine erneute standortbezogene Prüfung und eine Berücksichtigung der tatsächlichen 
Gegebenheiten wäre hier angebrachter.  
Ich werde künftig von weiteren Anfragen absehen, möchte jedoch ausdrücklich hervorheben, 
dass ich es äußerst bedauerlich, problematisch und frustrierend finde, dass die seit über zwei 
Jahren anhaltende Situation offenbar nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit bewertet wird. 
Erst handeln, wenn‘s zu spät ist - ein Vorgehen, das leider allzu typisch für die derzeitige 
Verwaltungspraxis in Deutschland erscheint.  
Aber sollte es soweit kommen, habe ich mir zumindest nichts vorzuwerfen! 
Freundliche Grüße

Anlage 1 Eingabe

1709 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 29. September 2025 10:54 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 29.09.2025 
10:54:28 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
seit über anderthalb Jahren gibt es einen Zustand im direkten Umfeld, den ich gerne ändern 
möchte. 
 
Es geht um die Straße „Loorweg“. Kommend aus der Straße „Auf dem Loor“ ist es durch 
direkt links und rechts parkende Autos auf der Fahrbahn unmöglich auf die Straße zu 
blicken. Ich habe mich mit dieser Problematik bereits vor über einem Jahr an die Stadt Köln 
gewandt. Jedoch ohne Erfolg. Daher habe ich mich im Januar 2025 an Sie gewandt, bislang 
aber noch keine Rückmeldung erhalten. 
 
Um die schnell kommenden Fahrzeuge links und rechts sehen zu können ist es erforderlich, 
bereits mitten auf der Fahrbahn zu stehen. Eine hinreichende Sicht ist sonst nicht gegeben.  
 
Dauer gehupe, quietschende Reifen und lautstarke Beschimpfungen sind hier die 
Tagesordnung.  
 
Mein Vorschlag für eine optimale Einsicht in den fließen Verkehr ist, dass rechts und links im 
Abstand von 5 Metern ein Parkverbot erhoben wird. Sollte dies nicht umsetzbar sein, bitte ich 
um Prüfung eines aufgestellten Spiegels, um die Fahrzeuge links und rechts kommend zu 
sehen. 
 
Ich bitte um Prüfung und um Rückmeldung.  
 
Vielen Dank für Ihre Mühe.  
 
Freundliche Grüße

Mitteilung BV

877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3595/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf 
dem Loor, Aktenzeichen 139/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2792 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau   
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
139/25 03.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, 
Aktenzeichen 139/25  
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.09.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. Aus der nun vorliegenden Stellung-
nahme geht Folgendes hervor: 
„An der genannten Einmündung Auf dem Loor/Loorweg gilt nach Maßgabe der Stra-
ßenverkehrs-Ordnung bereits heute ein Verbot des Parkens bis zu fünf Meter von den 
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Bei dieser Grundsatzregelung sind die durch-
schnittlichen Sichtweiten durch den Gesetzgeber berücksichtigt. Auf dem angrenzen-
den Abschnitt des Loorwegs in Richtung Porz-Langel gilt ferner eine Geschwindig-
keitsbeschränkung auf 30 km/h, so dass von einer entsprechend gemäßigten Ge-
schwindigkeit herannahender Fahrzeuge auszugehen ist. Bei Beachtung der gelten-
den Verkehrsregeln ist ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet.“ 
Ich habe Ihr Schreiben daher an den Verkehrsdienst der Stadt Köln weitergeleitet und 
um verstärkte Kontrollen und Ahndung in dem genannten Straßenabschnitt gebeten. 
Sollte Ihnen ein Fahrzeug auffallen, dass gegen das oben genannte Parkverbot ver-
stößt, können Sie dies dem Verkehrsdienst melden unter Telefonnummer: 0221/221-
32000. 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau    , unter der Telefon-nummer 
0221/221-   oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3595/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.01.2026
Erstellt
16.12.2025 13:11