3595/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 weiterer Schriftverkehr
8636 Zeichen
Von: Gesendet: Mittwoch, 12. November 2025 11:41 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort kann ich bis heute entgegen Ihrer Aussage kein eindeutiges oder klar gekennzeichnetes Parkverbot an der Einmündung Auf dem Loor / Loorweg erkennen. Trotz der bestehenden allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung besteht die Problematik weiterhin, da regelmäßig Fahrzeuge so abgestellt werden, dass die Sichtbeziehungen an der Einmündung erheblich eingeschränkt sind. Ich bitte daher erneut darum, sich die Verkehrssituation vor Ort zu unterschiedlichen Zeiten anzusehen und zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. Markierungen, Beschilderung oder bauliche Anpassungen, Aufstellung eines Verkehrsspiegels) zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit erforderlich sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 139/25 02.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 12.11.2025 zur oben genannten Bürger- eingabe. Ich habe Ihr Schreiben an die Fachverwaltung weiter gegeben und erhielt fol- gende Information: „An der genannten Einmündung gilt die gesetzliche Regelung, wonach das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist. Der Gesetzgeber regelt weiter, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Eine zu- sätzliche Kennzeichnung kommt daher vorliegend nicht in Betracht. Auch werden im öffentlichen Straßenland in Köln grundsätzlich keine Verkehrsspiegel (mehr) aufgestellt. Die Erfahrungen der Vergangenheit hierzu haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens, insbesondere die Entfernun- gen und Fahrgeschwindigkeiten, von den Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeu- tet wurde. Eine Verschärfung der Situation ergab sich noch bei ungünstigen Witte- rungsbedingungen, z.B. durch Beschlagen oder Vereisen der Spiegelfläche. Je nach Aufstellwinkel besteht zudem nicht selten die Gefahr, dass Fußgänger oder Radfahrer wegen möglicher toter Winkel übersehen werden. Ein weiteres Problem ergibt sich durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen der Verkehrsspiegel. Zusam- menfassend ist festzustellen, dass Verkehrsspiegel häufig lediglich eine Scheinsicher- heit bieten, sich aus Verkehrssicherheitsgründen objektiv jedoch nicht bewährt haben. Der Verkehrsdienst ist über die Situation informiert und kann/wird im Rahmen der per- sonellen Möglichkeiten kontrollieren.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Sollten Sie noch weitere fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Von: Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2025 14:15 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne möchte ich zu den genannten Punkten Stellung nehmen und ausdrücklich betonen, dass es mir nicht darum geht, eine Brieffreundschaft zu führen oder unnötigen Schriftverkehr auszutauschen. Mir ist lediglich wichtig, dass meine Belange ernst genommen und die konkrete Verkehrssituation vor Ort sachlich und individuell bewertet wird. Bei dem Vorschlag um Aufstellung eines Verkehrsspiegels geht es mir nicht um die Einschätzung von Geschwindigkeiten oder Entfernungen. Meines Erachtens habe ich dies in meiner vorherigen E-Mail betont, was mir zeigt, dass Sie mein Anliegen und die damit verbundene Gefahr entweder nicht verstanden haben oder verstehen möchten. Der primäre Zweck des Spiegels besteht darin, mir überhaupt eine ausreichende Sicht in den laufenden Verkehr zu ermöglichen. Ohne diese Sicht bin ich gezwungen, mein Fahrzeug so weit in die Fahrbahn vorzufahren, dass bereits eine Gefährdung für mich selbst, mitfahrende Insassen sowie für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Der Verkehrsspiegel würde daher nicht zu riskanterem Verhalten verleiten, sondern im Gegenteil dazu beitragen, diese gefährliche Zwangssituation zu entschärfen. Ich spreche nicht nur für mich, sondern auch von betroffenen Anwohnern. Täglich bin ich gezwungen mir das Hupen, das Bremsen und das Beschimpfen der Verkehrsteilnehmer anzuhören und selbst mitzuerleben. Darüber hinaus wirkt die in Ihrem Schreiben formulierte Begründung sehr allgemein und scheint sich nicht konkret auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu beziehen. Eine individuelle Prüfung der Verkehrssituation hätte deutlich gemacht, dass hier erhebliche Sichtbehinderungen und Einschränkungen bestehen, die eine unproblematische Teilnahme am Verkehr erheblich erschweren. In diesem speziellen Fall sind die im Schreiben genannten Risiken – wie Beschlagen, Vereisen oder fehlerhafte Distanzwahrnehmung – im Verhältnis zur sehr eingeschränkten Sichtlage deutlich geringer und können durch moderne Spiegelmodelle zusätzlich minimiert werden. Hier ein paar positive Aspekte eines Verkehrsspiegels in dieser Situation: • Erhebliche Verbesserung der Sichtverhältnisse (an der unübersichtlicher Straße „Auf dem Loor und Loorweg“ die ansonsten nur durch gefährliches Hineintasten in die Fahrbahn einsehbar wären). • Reduzierung der Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer, da das Herausfahren “auf Verdacht” entfällt – insbesondere wichtig für Fußgänger und Radfahrer. • Vorbeugung von Konfliktsituationen durch frühzeitige Wahrnehmung von herannahendem Verkehr. • Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit und Entlastung der Verkehrsteilnehmer, durch klare, direkte Einsicht in den relevanten Straßenbereich. Insgesamt zeigt sich, dass ein Verkehrsspiegel an dieser spezifischen Stelle nicht nur sinnvoll, sondern sicherheitsrelevant ist. Er würde eine akute, konkrete Sichtbehinderung entschärfen und damit zu einer objektiven Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass ein Verkehrsspiegel hier nicht zur Entlastung der geschilderten Situation beiträgt, finde ich es mehr als schade und uneinsichtig, akzeptiere aber Ihre Entscheidung. Die gelegentlichen, sporadischen Kontrollen des Verkehrsdienstes erscheinen mir nicht zielführend, da das bestehende Halteverbot in der Straße „Auf dem Loor“ seit Jahren regelmäßig missachtet wird. Eine erneute standortbezogene Prüfung und eine Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten wäre hier angebrachter. Ich werde künftig von weiteren Anfragen absehen, möchte jedoch ausdrücklich hervorheben, dass ich es äußerst bedauerlich, problematisch und frustrierend finde, dass die seit über zwei Jahren anhaltende Situation offenbar nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit bewertet wird. Erst handeln, wenn‘s zu spät ist - ein Vorgehen, das leider allzu typisch für die derzeitige Verwaltungspraxis in Deutschland erscheint. Aber sollte es soweit kommen, habe ich mir zumindest nichts vorzuwerfen! Freundliche Grüße
Anlage 1 Eingabe
1709 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 29. September 2025 10:54 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 29.09.2025 10:54:28 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, seit über anderthalb Jahren gibt es einen Zustand im direkten Umfeld, den ich gerne ändern möchte. Es geht um die Straße „Loorweg“. Kommend aus der Straße „Auf dem Loor“ ist es durch direkt links und rechts parkende Autos auf der Fahrbahn unmöglich auf die Straße zu blicken. Ich habe mich mit dieser Problematik bereits vor über einem Jahr an die Stadt Köln gewandt. Jedoch ohne Erfolg. Daher habe ich mich im Januar 2025 an Sie gewandt, bislang aber noch keine Rückmeldung erhalten. Um die schnell kommenden Fahrzeuge links und rechts sehen zu können ist es erforderlich, bereits mitten auf der Fahrbahn zu stehen. Eine hinreichende Sicht ist sonst nicht gegeben. Dauer gehupe, quietschende Reifen und lautstarke Beschimpfungen sind hier die Tagesordnung. Mein Vorschlag für eine optimale Einsicht in den fließen Verkehr ist, dass rechts und links im Abstand von 5 Metern ein Parkverbot erhoben wird. Sollte dies nicht umsetzbar sein, bitte ich um Prüfung eines aufgestellten Spiegels, um die Fahrzeuge links und rechts kommend zu sehen. Ich bitte um Prüfung und um Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Freundliche Grüße
Mitteilung BV
877 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3595/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
2792 Zeichen
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 139/25 03.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Verkehrssicherheit Loorstraße/Auf dem Loor, Aktenzeichen 139/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.09.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. Aus der nun vorliegenden Stellung- nahme geht Folgendes hervor: „An der genannten Einmündung Auf dem Loor/Loorweg gilt nach Maßgabe der Stra- ßenverkehrs-Ordnung bereits heute ein Verbot des Parkens bis zu fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Bei dieser Grundsatzregelung sind die durch- schnittlichen Sichtweiten durch den Gesetzgeber berücksichtigt. Auf dem angrenzen- den Abschnitt des Loorwegs in Richtung Porz-Langel gilt ferner eine Geschwindig- keitsbeschränkung auf 30 km/h, so dass von einer entsprechend gemäßigten Ge- schwindigkeit herannahender Fahrzeuge auszugehen ist. Bei Beachtung der gelten- den Verkehrsregeln ist ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet.“ Ich habe Ihr Schreiben daher an den Verkehrsdienst der Stadt Köln weitergeleitet und um verstärkte Kontrollen und Ahndung in dem genannten Straßenabschnitt gebeten. Sollte Ihnen ein Fahrzeug auffallen, dass gegen das oben genannte Parkverbot ver- stößt, können Sie dies dem Verkehrsdienst melden unter Telefonnummer: 0221/221- 32000. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefon-nummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3595/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 16.12.2025 13:11