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3780/2024

Förderprogramm über die Vergabe bezirksorientierter Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRWim Stadtbezirk Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024, TOP 8.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Förderrichtlinien

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 3780/2024 
Freigabedatum 
 26.11.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm über die Vergabe bezirksorientierter Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO 
NRWim Stadtbezirk Kalk  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt das Förderprogramm über 
die Vergabe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für 
das Doppel-Haushaltsjahr 2025/2026 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt 
Köln für das doppelte Haushaltsjahr 2025/2026 hat der Rat in seiner Sitzung am 14.11.20224 
die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke 
festgesetzt. Auf den Stadtbezirk Kalk entfällt für das Jahr 2025/2026 ein Betrag in Höhe von 
jeweils 160.300 €.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Förderrichtlinien

9832 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Kalk für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW  
im Stadtbezirk Köln-Kalk  
 
gem. Beschluss der BV 8, Sitzung 28.11.2024) 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
 
Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder 
Ergänzungsfinanzierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht 
verwirklicht werden könnten (Fehlbedarfsfinanzierung). 
 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert 
werden? 
 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Kalk (Brück, Humboldt/Gremberg, Höhenberg, 
Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst) schwerpunktmäßig dazu 
beitragen, nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen 
Kultur, Jugend und Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im 
öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung 
sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
 
Davon unabhängig werden Projekte für kleine Instandssetzungmaßnahmen, kleine 
Renovierungen und kleiner Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Kalk 
gefördert. 
 
Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Kalk. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
 
Das jährliche Finanzvolumen der bezirksorientierten Mittel wird durch 
Ratsentscheidung festgelegt. 
 
Das jeweilige Finanzvolumen der bezirksorientierten Mittel sowie die jeweiligen 
Antragsfristen können auf der Homepage der Bezirksvertretung Kalk 
Bezirksvertretung Kalk - Stadt Köln (stadt-koeln.de) eingesehen werden. 
 
Wie hoch ist das Fördervolumen für die einzelnen Fördermaßnahmen? 
 
Das Fördervolumen für einzelne Fördermaßnahmen beläuft sich grundsätzlich auf 
maximal 10.000 Euro. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern 
hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Die Förderung erfolgt durch Fehlbedarfsfinanzierung. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
Was ist nicht förderfähig? 
 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder 
Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die 
Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte 
oder gewerbliche Maßnahmen.  
 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: 
 
 Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 
 Spenden an Dritte 
 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
 Parteiveranstaltungen 
 
 Abschluss oder Klassenfahrten 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
1. Anträge sind grundsätzlich über das Online Förderportal unter  
 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/bezirksvertretungen/bezirksvertretung-kalk 
 
einzureichen.  
 
2. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Zuschuss über ein Antragsformular in 
Papierform eingereicht werden. Hierbei ist das Antragsformular der 
Bezirksvertretung Köln-Kalk zu verwenden. Die Anträge sind an die 
Bezirksbürgermeisterin zu richten. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung 
an das Bürgeramt Köln-Kalk weitergeleitet.  
 
Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu den geplanten Kosten und 
zur Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt 
werden. 
 
Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, werden nicht 
in die Beratung aufgenommen.

Muss ein Eigenanteil erbracht werden? 
 
Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich.  
 
Ein angemessener Eigenanteil  
 
i.H.v. 10 % bis 5.000 Euro beantragter Zuschusssumme  
 
und i.H.v. 20 % ab 5.001 Euro bis 10.000 Euro beantragter Zuschusssumme  
 
soll gewährleistet und ausgewiesen sein.  
 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung pauschal i.H.v. 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt 
werden. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im 
angemessenen Umfang ein höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter 
Arbeitsstunde anerkannt werden.  
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Kalk nach folgendem 
Verfahren: 
 
Der Arbeitskreis Finanzen der Bezirksvertretung Kalk (bestehend aus den 
gemeldeten Mitgliedern der Fraktionen der Bezirksvertretung) unter der Leitung der 
Bezirksbürgermeisterin berät die Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser 
Vorberatung fertigt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der 
Bezirksvertretung. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Kalk 
gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die 
bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch 
Ablehnungen werden in den Beschluss aufgenommen. 
 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen 
beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt 
werden. 
 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Die Bezirksvertretung Kalk entscheidet in der Regel einmal jährlich über die Vergabe 
der Fördermittel. 
Die Antragsfrist (ggf. auch für eine Restmittelvergabe) entnehmen Sie bitte 
Bezirksvertretung Kalk - Stadt Köln (stadt-koeln.de). 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms?  
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten 
nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die 
Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der

Maßnahme erfolgen kann, einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug 
der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist 
darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
Förderantrag und –bescheid erreicht worden ist.  
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden? 
 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mindestens mitzuteilen, wenn: 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird, 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird, 
 der/die Fördermittelempfänger/in die Tätigkeit einstellt, seine/ihre Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist 
der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des 
ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. 
 
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht 
entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung Kalk 
dies vorher nicht genehmigt hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich 
nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu 
gemacht hat.  
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Bei Einzelzuwendungen bis 2.000,00 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung aller angefallenen Einnahmen und Ausgaben des gesamten 
Projektes entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von 
Belegen einreichen Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der 
Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die 
verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Bezirksvertretung Kalk/der 
Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.  
 
Bei Einzelzuwendungen über 10.000,00 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das 
erste Mal bei der Bezirksvertretung Kalk einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird 
eine vertiefte Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt.  
 
Ferner behält sich die Bezirksvertretung Kalk/ die Stadt Köln vor, bei einzelnen 
geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung 
durchzuführen (Stichproben). 
 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf 
der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus

haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden.  
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten 
bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die 
Bezirksvertretung Kalk (vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin) zu 
senden. 
 
2. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei 
Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem 
geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die 
Unterstützung der Bezirksvertretung Kalk ausdrücklich mit der Formulierung 
„gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Kalk“ und /oder mit dem 
entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo kann beim Bürgeramt 
angefordert werden 
 
3. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen 
Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften 
und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3780/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.11.2024
Erstellt
26.11.2024 13:43