V/0104/2007
Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 8 AH 0005/06
921 Zeichen
Antrag der Kommission zur Förderung A-H/00 05/2006 der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 07.12.2006 an den Hauptausschuss KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich Begründung beschlossen: Der Hauptausschuss möge beschließen: Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt, 1. die zeitnahe Einführung des Gemeinsamen Unterric hts (GU) in der Se- kundarstufe I und 2. den Ausbau des GU in der Primarstufe in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen.
Anlage 5 SPD-Antrag 15/2006
3420 Zeichen
SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0015/2006 im Rat der Stadt Münster Antrag 27.03.2006 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbes sern - Vierzügigkeit aufheben Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Leitungen der weiterführenden Schulen in Münster, das Anmeldeverf ahren für das Jahr 2007 zu verbessern. Dabei soll sie sich an folgenden Gesichtspunkten orientieren: 1. Die Kriterien für eine Aufnahme an den Schulen s ollen von den Schulleitungen um soziale und pädagogische Kriterien erweitert wer den. So sollen insbesondere soziale Bindungen (Klassengemeinschaften, Fahrgemei nschaften) ebenso angemessen Berücksichtigung bei der Aufnahme finden wie besondere soziale Härtefälle innerhalb von Familien, die eine bestimm te Schulwahl notwendig machen. 2. Wenn die Anmeldewünsche von Eltern und Schülerin nen und Schülern nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden können, sol l die Verwaltung eine einzelfallbezogene Beratung anbieten, um die pädago gisch angemessene Lösung für die betroffenen Kinder gemeinsam mit deren Eltern zu finden. 3. Das Anmeldeverfahren für die städtischen Schulen soll so weit vorgezogen werden, dass es zwingend gleichzeitig mit den Ersatzschulen stattfindet. 4. Im Rahmen der bis zum Jahresende abzuschließende n Schulentwicklungsplanung für Gymnasien soll eine Au fhebung der bisher geltenden Vierzügigkeit vorgesehen werden mit dem Z iel, möglichst vielen Anmeldewünschen von Eltern und Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Die Verwaltung soll die Schulentwicklungsplanung so ausrichten, dass diesem Ziel möglichst umfassend entsprochen werden kann. Begründung: Das geänderte Anmeldeverfahren für die weiterführen den Schulen hat im Jahr 2006 zu einer Vielzahl berechtigter Proteste und zu viel Unmut geführt. Bei grundsätzlicher 2 Beibehaltung des teilzentralen Verfahrens soll dies es so optimiert werden, dass möglichst viele Anmeldewünsche berücksichtigt werden können. Dabei ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeverfahren für alle Gymnasien auf dem Gebiet der Stadt Münster gleichze itig stattfindet. Der traditionell vorgezogene Termin der Ersatzschulen soll durch ein e möglichst weite Vorverlegung des Anmeldetermins für die städtischen Schulen mit diesem gleichgestellt werden, um für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Wahlbedingungen sicherzustellen. Außerdem soll eine Aufhebung der vor über zwei Jahr zehnten festgeschriebenen Vierzügigkeit auch im Sinne von Schulprofilbildung und Wettbewerb der besten Konzepte umgesetzt werden, um auch dem geänderten A nmeldeverhalten gerecht werden zu können. Die Verwaltung soll die Auswirkun gen einer solchen Entscheidung darstellen und den politischen Gremien rechtzeitig zur Beschlussfassung vorlegen. Dr. Michael Jung Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Moritz von Schmeling Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wint zler Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsso n Beanka Ganser Karsten Rahn Holger Wigger Anne Hakenes
Anlage 3 Raum Soll RS
1448 Zeichen
Anlage 3 Raumkapazitäten der Realschulen - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Erich-Klausener-Schule 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 - 1 Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geschwister-Scholl-Realschule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karl-Wagenfeld-Schule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Paul-Gerhardt-Realschule 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Realschule im Kreuzviertel 1 0 0 0 -1 0 -2 0 -3 -1 -3 -1 -3 -1 -3 - 1 -3 -1 -3 -1 Realschule Roxel 3 3 3 2 2 1 0 0 0 0 Realschule Wolbeck -1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe 10 0 4 0 3 0 1 0 0 -1 -2 -2 -3 -2 -3 -2 -3 -2 -3 -2 Erich-Klausener-Schule 3-zügig Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3-zügig Geschwister-Scholl-Realschule 3-zügig, nach Möglichk eit Abgabe von Räumen an das Gymnasium Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5-zügig, nac h Möglichkeit Abgabe von Räumen an das Gymnasium Karl-Wagenfeld-Schule 3,5-zügig Paul-Gerhardt-Realschule 3-zügig Realschule im Kreuzviertel 4-zügig Realschule Roxel 3-zügig Realschule Wolbeck 3-zügig 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Schule 2006/2007 2007/2008 2008/2009
Anlage 3 Raum Soll SZ
1952 Zeichen
Anlage 3 Raumkapazitäten der Schulzentren - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S I I FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Hauptschule Hiltrup 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Johannes-Gutenberg-Realschule 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Immanuel-Kant-Gymnasium -4 -4 -1 -1 -2 -2 -2 -1 -2 -1 -3 -3 -2 -4 -1 -1 0 -1 0 -1 Schulzentrum Hiltrup 4 -4 6 -1 -1 6 -2 -2 6 -2 -1 6 -2 -1 5 -3 -3 5 -2 -4 3 -1 -1 6 0 -1 6 0 -1 6 Geschwister-Scholl-Realschule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geschwister-Scholl-Gymnasium 0 -3 0 -3 0 -3 -1 -3 0 -4 0 -5 0 -7 0 -5 0 -6 0 -6 Schulzentrum Kinderhaus 1 -3 -2 0 -3 -6 0 -3 -4 -1 -3 -4 0 -4 -7 0 - 5 -6 0 -7 -9 0 -5 -8 0 -6 -8 0 -6 -8 Hauptschule Wolbeck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Realschule Wolbeck -1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gymnasium Wolbeck 2 -3 2 -3 1 -3 1 -3 4 -9 4 -10 3 -9 4 -4 3 -3 4 -5 Schulzentrum Wolbeck 1 -3 1 2 -3 1 1 -3 2 1 -3 2 4 -9 -1 4 -10 -1 3 -9 - 1 4 -4 1 3 -3 2 4 -5 1 Droste-Hauptschule Roxel -3 -2 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 Realschule Roxel 3 3 3 2 2 1 0 0 0 0 Schulzentrum Roxel 0 6 1 6 0 6 -1 6 -1 6 -2 6 -3 6 -3 6 -3 6 -3 6 Summe 6 -10 11 2 -7 7 -2 -7 10 -3 -7 10 0 -15 3 -1 -17 4 -2 -20 -1 0 -9 5 0 -10 6 1 - 12 5 Schulzentrum Hiltrup nach Möglichkeit Abgabe von Räu men der Hauptschule und der Realschule an das Gymnasium Schulzentrum Kinderhaus zzgl. 2 Räume des Kinderhort s, nach Möglichkeit Abgabe von Räumen der Realschule an das Gymnasium Schulzentrum Wolbeck zzgl. 3 naturw. Fachräume, zzgl . 1 Textilraum, abzgl. 2 Mehrzweckräume, zzgl. 1 Raum an das Gymnasium (Umnutzung Mehrzweckraum), Abgabe eines Raums der Hauptschule an das Gymnasium Schule 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013
Anlage 1 Sicherung des geordneten Schulbetriebs
7309 Zeichen
Anlage 1 Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 5 Abs. 2 Allgemeine Schulordnung - ASchO -) (redaktionell überarbeitet) Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen a m 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und Ergänzu ng vom 27.10.1983), 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 395/89 - Schul. - v om 14.11.1989), 13.12.2000 (vgl. öffent- liche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit Ergänzung E 1 vom 07.12.2000), 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschluss vorlage an den Rat Nr. 1420/2001) und 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an de n Rat Nr. 756/2002) den folgenden all- gemeinen Rahmen - zur Sicherung des geordneten Schu lbetriebes für die städt. Schulen - beschlossen. __________________________________________________________________________ Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schu len ist durch folgende Maßnah- men zu sichern: 1. Grundschulen 1.1 Die städtischen Grundschulen sind mindestens ei nzügig zu führen. 1.2 Den Grundschulen, die nach dem Ergebnis der Anm eldungen keine Eingangsklasse bilden können, wird im Anschluss an die Anmeldefris t eine Karenzzeit zur Entgegen- nahme weiterer Anmeldungen von 6 Wochen eingeräumt. 1.3 Unterhalb der vom Ministerium für Schule, Wisse nschaft und Forschung NW zur Klassenbildung festgelegten gültigen Bandbreite wer den Eingangsklassen nicht ge- bildet. 1.4 Werden in einer Grundschule in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Eingangs- klassen gebildet, sind rechtzeitig schulorganisator ische Maßnahmen zu ergreifen, so- fern nicht nach der erkennbaren Bevölkerungsentwick lung steigenden Schülerzahlen zu erwarten sind. - 2 - 2. Weiterführende Schulen 2.1 Hauptschulen und Realschulen ------------------------------------------ Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen und Realschulen wird einheit- lich begrenzt auf der Grundlage - der Vierzügigkeit und - des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung NW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite). 2.2 Gymnasien --------------- 2.2.1 Stadtteilgymnasien .............................. Die Aufnahmekapazität der städtischen Stadtteilgym nasien (Gymnasium Wolbeck, Immanuel-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup, Geschwiste r-Scholl-Gymnasium), des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und des Wilhelm-Hitto rf-Gymnasiums wird einheit- lich begrenzt auf der Grundlage - der Vierzügigkeit und - des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und F orschung NW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite). 2.2.2 Innenstadtgymnasien .................................. Die Aufnahmekapazität der Innenstadtgymnasien (Ann ette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium, Gymnasium Paulinum, Johann-Conrad-Schlau n-Gymnasium, Schiller- gymnasium, Ratsgymnasium) und des Pascal-Gymnasiums wird mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 einheitlich begrenzt auf der Grundlage - der Dreizügigkeit und - des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und F orschung NW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite). - 3 - 2.2.3 Den Gymnasien, die nach dem Ergebnis der Anme ldungen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wi rd im Anschluss an die Anmel- defrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 6 Wochen eingeräumt 2.2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule, Wis senschaft und Forschung NW zur Klassenbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbr eite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 2.2.5 Schulorganisatorische Maßnahmen sind dann rec htzeitig zu ergreifen, wenn in zwei aufeinander folgenden Schuljahren nur jeweils eine Eingangsklasse gebildet werden kann. 3. Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über die k ünftige Entwicklung der Schulen für Lernbehinderte in pädagogischer und quantitativer Hinsicht zu berichten. Anmerkung: In den Begründungen zu den Beschlussvorlagen 395/89 und 1265/2000 ist u. a. folgendes ausgeführt: - Für die städtischen Hauptschulen und Realschulen kommt die Obergrenze der Vierzü- gigkeit nach dem derzeitigen Stand (1989) nicht in Betracht. Diese Schulen werden einbezogen, um eine einheitliche Regelung für alle weiterführenden Schulen zu treffen. - Der Gebäudebestand der städtischen weiterführende n Schulen entspricht nicht in allen Fällen der Vierzügigkeit nach dem Musterraumprogram m des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NW. Deshalb ergibt sich bei den vom Gebäudebestand her nicht vierzügigen weiterführenden Schulen eine Einschränkung der Aufnahmeka- pazität durch den Raumbestand. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die v ierzügige Aufnahme bei Schulen mit dreizügigem Raumbestand nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt. - 4 - 4. Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen 4.1 Grundschulen ------------------- Können bei einer Grundschule nicht alle angemeldete n und in einem Überschnei- dungsgebiet wohnhaften Schülerinnen und Schüler auf genommen werden, ist bei der Entscheidung zur Festlegung der zuständigen Schule die Schulwegzeit zu der Grundschule, zu der die Schülerinnen und Schüler an gemeldet wurden, zu berück- sichtigen. Vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder, die im Überschneidungsgebiet wohnen. 4.2 Hauptschulen und Realschulen ------------------------------------------ Können bei einer städtischen Hauptschule oder Real schule nicht alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, ist be i der Aufnahmeentscheidung die Schulwegzeit zu berücksichtigen. Vorrangig werden aufgenommen - Geschwisterkinder und - Schülerinnen/Schüler zur Gewährleistung der Mind estanforderungen der Koedu- kation. 4.3 Gymnasien --------------- 4.3.1 Können bei den städtischen Gymnasien nicht al le angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, ist bei der Aufnahmeentscheidung - zunächst für eine evtl. Abweisung die Herkunft d er Schülerinnen und Schüler aus dem Schuleinzugsbereich des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und dann - die Schulwegzeit zu berücksichtigen. 4.3.2 Vorrangig werden aufgenommen - Geschwisterkinder und - Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung der Mindestanforderungen der Koedukation. - 5 - 4.3.3 Für den Fall, dass die Anmeldezahlen an einze lnen Gymnasien eine Klassenbildung im Rahmen der vorgegebenen Werte (der vom Ministeri um für Schule, Wissenschaft und Forschung NW festgelegte jeweils gültige Klasse nfrequenzhöchstwert - Höchst- wert der Bandbreite -) nicht ermöglichen oder die A nmeldezahlen insgesamt die vor- gesehenen Aufnahmekapazitäten übersteigen, wird die Verwaltung ermächtigt, in Zu- sammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde und den Schulleitungen zu bestimmen, an welchen Gymnasien die erforderliche / erforderli chen Eingangsklasse / Eingangs- klassen gebildet werden.
Anlage 2 Züge RS
911 Zeichen
Anlage 2 Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen Realschule Aufnahme Jahrgang 5 2006/2007 Angebot Jahrgang 5 ab 2007/2008 1 2 3 Erich-Klausener-Schule 3,0 3,0 Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3,0 3,0 Geschwister-Scholl-Realschule 2,0 3,0 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4,0 3,5 Karl-Wagenfeld-Schule 3,0 3,5 Paul-Gerhardt-Realschule 3,0 3,0 Realschule im Kreuzviertel 4,0 4,0 Realschule Roxel 2,0 3,0 Realschule Wolbeck 3,0 3,0 Summe 27,0 29,0 Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten Schuljahr Prognose Züge Angebot Züge Differenz Angebot / Prognose Züge 1 2 3 4 2007/2008 26,8 27,6 0,8 2008/2009 26,4 27,8 1,4 2009/2010 25,9 28,1 2,2 2010/2011 25,7 28,3 2,6 2011/2012 26,0 28,8 2,8 2012/2013 25,5 29,0 3,5 2013/2014 25,2 29,0 3,8 2014/2015 24,7 29,0 4,3 2015/2016 24,6 29,0 4,4 Realschulen Jahrgänge 5 bis 10
Anlage 4 SPD-Antrag Nr. 42/2006
3763 Zeichen
Antrag 25.10.2005 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. unverzüglich ein Raumprogramm für das Schulzentr um zu erarbeiten, das neben notwendigen Unterrichtsräumen den Raumbedarf für die Übermittagsbetreuung beziehungsweise optional für den Ganztagsschulbetrieb einbezieht. 2. Planungen für die notwendige Erweiterung des Sch ulzentrums einzuleiten, in der • die pädagogischen Anforderungen der Schulen des Sc hulzentrums möglichst vollständig erfüllt werden; • ein Übermittagbetreuungsbereich/Ganztagsangebot in angemessener Ausstattung räumlich und technisch vorgesehen wird; • die Belange der Wolbecker Musikschule sowie weiter er außerschulischer Nutzer des Schulzentrums berücksichtigt werden. Begründung: Die unzureichende und für den Schulbetrieb problema tische Raumsituation im Schulzentrum Wolbeck ist nicht neu; sondern hinläng lich bekannt. In den letzten Jahren ist die Schülerzahl durch Einwohnerzuwächse aufgrund neuer Baugebiete vor allem im Bereich der Haupt- und Realschule gestiege n. Die große Akzeptanz aller drei Schulzweige des Schulzentrums bei Eltern und S chülern hat das Übrige dazu beigetragen, dass Schüler/innen nicht in andere Stadtteile abgewandert sind. Die notwendige Erweiterung des Schulzentrums wurde nicht in Angriff genommen, weil man sich auf unzutreffende Schülerprognosen be rief. Diese veralteten Prognosen dürfen keine Grundlage für die Zukunftsplanung des Schulzentrums mehr sein. Die Errichtung von vier Fertigbauklassen im F rühjahr 2003 hat das grundsätzliche Problem des fehlenden Raumangebotes nicht gelöst. Zur Zeit besuchen 382 Schüler/innen in 17 Klassen die Hauptschule, 556 Schüler/innen in 19 Klassen die Realschule, 705 Schüler/innen S I das Gymnasium, 285 Schüler/innen S II das Gymnasium. Daraus ergibt sich, dass Schülerzahlen für zehn Züge in der Sekundarstufe I und fünf Züge in der Sekundarstufe II vorhanden sind, für di e Klassenräume vorgehalten werden müssen. Der derzeit vorhandene Raumbestand im Schulzentrum deckt unter Beachtung der vorgeschriebenen Raumgrößen lediglich den Bedarf fü r neun Züge der Sekundarstufe I und fünf Züge der Sekundarstufe II ab. Darüber hinaus besitzen sechs Klassenräume nicht die erforderliche Raumgröß e, so dass Fachräume als Klassenräume in Anspruch genommen werden müssen. Insgesamt besteht zur Zeit ein Fehlbedarf von ein Z ug Sekundarstufe I. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Stellungnahme der Schulver waltung vom 04.01.2005. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, da weitere Baugebiete in Südost (Wolbeck Nord, Twenhövenweg) entstehen und vorhandene Baugeb iete in Gremmendorf noch gefüllt werden. Im Haushalt der Stadt Münster sind verteilt auf die Jahre 2004 – 2006 ca. 1.8 Mio Euro Baukosten für die Erweiterung des Schulzentrum s Wolbeck veranschlagt worden. Es kann daher unverzüglich mit der Planung begonnen werden, damit die Gesamtkosten der notwendigen Erweiterung in den fol genden Haushalten rechtzeitig eingestellt werden können. Hierbei sind auch Überle gungen mit einzubeziehen, die eine Weiterentwicklung der drei Schulen im Schulzen trum zur Ganztagsschule Rechnung trägt. Kurt Pölling Anne Hakenes Udo Reiter Michael Jung Marianne Hopmann Moritz von Schmel ing Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzle r Alexander Bercht Marianne Koch Joachim Tonn Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalms son Beanka Ganser Karsten Rahn Holger Wigger Philipp Gabriel
Anlage 7 AH 0004/06
1162 Zeichen
Antrag der Kommission zur Förderung A-H/00 04/2006 der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 07.12.2006 an den Hauptausschuss KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich Begründung beschlossen: Der Hauptausschuss möge beschließen: Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt, den Raumbedarf der Albert-Schweitzer-Schule - Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“ - aufgrund der aktuellen Situation und der konstant bestehenden Schülerzahl den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiter- bildung v.19.10.1995) und den besonderen Bedarfen des Schülerklientels an- zupassen und den Raummangel kurzfristig zu beheben.
Anlage 2 Züge GY
1181 Zeichen
Anlage 2 Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen Gymnasium Aufnahme Jahrgang 5 2006/2007 Angebot Jahrgang 5 ab 2007/2008 1 2 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 4,0 5,0 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 4,0 5,0 Geschwister-Scholl-Gymnasium 3,0 4,0 Gymnasium Paulinum 4,0 4,0 Gymnasium Wolbeck 4,0 4,5 Immanuel-Kant-Gymnasium 4,0 4,0 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3,0 3,0 Pascal-Gymnasium 4,0 5,0 Ratsgymnasium 2,0 4,0 Schillergymnasium 4,0 4,0 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4,0 4,0 Summe 40,0 46,5 Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten Prognose Züge Angebot Züge Differenz Angebot / Prognose Züge Prognose Züge Angebot Züge Differenz Angebot / Prognose Züge 1 2 3 4 5 6 7 2007/2008 38,2 37,9 -0,3 53,2 53,1 -0,1 2008/2009 38,9 40,3 1,4 54,0 53,8 -0,2 2009/2010 39,3 42,1 2,8 53,3 53,1 -0,2 2010/2011 40,5 45,0 4,5 71,6 70,8 -0,8 2011/2012 40,3 46,2 5,9 75,0 74,3 -0,7 2012/2013 39,7 46,6 6,9 76,3 77,7 1,4 2013/2014 39,9 46,4 6,5 60,9 65,1 4,2 2014/2015 39,7 46,6 6,9 58,7 66,2 7,5 2015/2016 39,7 46,4 6,7 58,1 66,7 8,6 Gymnasien Schuljahr Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Ergänzungsvorlage V/0104/2007/1
21479 Zeichen
V/0104/2007/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen
Beratungsfolge
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
14.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung
(V/1023/2006) einschl. des Änderungsantrages der CDU- und FDP- Ratsfraktionen werden folgen-
de Regelungen getroffen:
1. Der Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.11.2002 (vgl. Anlage
1), wird wie folgt geändert:
Ziffer 2.
Weiterführende Schulen
Die Ziffern 2.1 und 2.2 mit den Unterziffern 2.21 bis 2.25 werden gestrichen. Statt-
dessen wird eingesetzt:
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berück-
sichtigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festge-
legten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der
Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Vorlagen-Nr.:
V/0104/2007/1
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
06.02.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0104/2007/1
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Droste-Hauptschule Roxel 2
Fürstenbergschule 2
G e i s t s c h u l e 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
Wartburgschule 2
- -
19
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksich-
tigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgeleg-
ten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Band-
breite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Roxel 3
Realschule Wolbeck 3
- -
29
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichti-
gung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite)
wie folgt festgelegt:
- 3 -
V/0104/2007/1
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
P a s c a l - G y m n a s i u m 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
- -
46,5
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Klas-
senbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklas-
sen nicht gebildet.
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der An-
meldungen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bil-
den können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Ent-
gegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden
Schulen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende
Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der unter den in Ziffern 2.1 bis
2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs-
sen. Soweit erforderlich wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in en-
ger Abstimmung mit dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung ei-
ner weiteren Eingangsklasse – ggfs. unter Inanspruchnahme freier Raum-
kapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.
Ziffer 3.
Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte
Die bisherige Ziffer 3. „Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte“ des vom Rat
beschlossenen allgemeinen Rahmens zur Sicherung des geordneten Schulbetrie-
bes für die städtischen Schulen wird gestrichen.
Anmerkung:
Die „Anmerkung“ wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Anmerkung aufge-
nommen:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in
allen Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumpro-
gramm des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.
- 4 -
V/0104/2007/1
In jedem Fall muss sichergestellt sein , dass die Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei
der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmeka-
pazitäten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Ziffer 4.
Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen
Die Ziffer 4. „Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen“ des bisher gültigen all-
gemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen wird ersatzlos gestrichen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingangsklassen
lt. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages und der durchschnittlichen Übergangsquote von Jahr-
gang zu Jahrgang im Zeitraum bis zum Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich folgende
Höchstwerte bei den Zügigkeiten erreicht werden:
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Hauptschulen bei vol-
ler Auslastung
Droste-Hauptschule Roxel 2,7
Fürstenbergschule
1) 2,7
Geistschule1) 3,2
Hauptschule Coerde 2,2
Hauptschule Hiltrup 4,0
Hauptschule Wolbeck 2,7
Waldschule Kinderhaus 2,3
Wartburgschule 2,2
1) ohne Förderklassen
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Realschulen bei voller
Auslastung
Erich-Klausener-Schule 3,0
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3,0
Geschwister-Scholl-Realschule 3,0
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,7
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3,0
Realschule im Kreuzviertel 4,0
Realschule Roxel 3,0
Realschule Wolbeck 3,0
- 5 -
V/0104/2007/1
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2009/2010 an den Gymnasien bei voller
Auslastung
S I S I I
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 4,5 8,1
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 4,3 4,3
Geschwister-Scholl-Gymnasium 3,5 5,0
Gymnasium Paulinum 4,0 4,0
Gymnasium Wolbeck 4,2 5,7
Immanuel-Kant-Gymnasium 3,8 5,6
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 2,8 3,0
Pascal-Gymnasium 4,3 6,2
Ratsgymnasium 3,2 4,5
Schillergymnasium 3,5 4,4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 3,7 5,7
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum 2010/2011 bis 2015/2016 an den Gymnasien
bei voller Auslastung
S I S I I
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5,0 10,9
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5,0 6,6
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4,0 6,1
Gymnasium Paulinum 4,0 7,8
Gymnasium Wolbeck 4,6 7,9
Immanuel-Kant-Gymnasium 4,0 7,0
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3,0 5,0
Pascal-Gymnasium 5,0 7,5
Ratsgymnasium 4,0 5,8
Schillergymnasium 4,0 6,4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4,0 7,6
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für das Schuljahr
2010/2011 für die städtischen weiterführenden Schulen
die Orientierungsphase auszuwer-
ten und Entscheidungsvorschläge im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten.
Dies schließt Aussagen zu Standortfragen und Kapazitätsplanungen mit ein.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass lt. dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 höhere Auf-
nahmekapazitäten bei den Eingangsklassen der Sekundarstufe I im Vergleich zum laufen-
den Schuljahr 2006/2007 und somit Überhänge entstehen; bei den Hauptschulen in Höhe
von 4 Zügen, bei den Realschulen in Höhe von 2 Zügen und bei den Gymnasien in Höhe
von 6,5 Zügen. Die prognostizierte gesamtstädtische Schülerzahlenentwicklung für die drei
Schulformen unter Berücksichtigung der neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose
2005 - 2015“ ist aus der Anlage 2 ersichtlich.
- 6 -
V/0104/2007/1
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass einige städtische weiterführende Schulen in unterschied-
licher Intensität über das Musterraumprogramm hinaus höhere Zügigkeiten bilden wollen.
Die Anlage 3 verdeutlicht im einzelnen die Defizite bei den allg. Unterrichtsräumen und
Fachräumen nach Musterraumprogramm. Die betroffenen Schulen wollen dies durch die
Aktivierung von Flächen im vorhandenen Raumbestand und/oder eine entsprechende
Stundenplangestaltung kompensieren. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung durch
den Rat entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Schulen schließen.
6. Zur Umsetzung der unter Ziff. 1 genannten Aufnahmekapazitäten der städt. weiterführen-
den Schulen sowie des o. g. Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 werden folgende Schulge-
bäude erweitert bzw. bisher geplante Erweiterungen zurückgestellt:
6.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Das vom Schulausschuss am 04.05.1999 beschlossene Raumprogramm für die Erwei-
terung des Schulgebäudes (6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, Lehrmittelraum, 2 El-
ternsprechzimmer, 1 Biblio-/Mediothek und Nebenräume) sowie die seinerzeit erarbeite-
te Planung (Anbau entlang der Schützenstraße und Dachausbau) wird aufgegriffen.
Die Verwaltung wird die weitere Planung auf dieser Grundlage erarbeiten und den Bau-
beschluss schnellstmöglich herbeiführen.
6.2 Droste-Hauptschule Roxel
Die vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung vom 08.06.2005 be-
schlossene Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel um 5 Unterrichtsräume als
Ausbau zur Dreizügigkeit wird nicht umgesetzt.
Die notwendigen Investitionen im Rahmen der Umwandlung der Droste-Hauptschule in
eine erweiterte Ganztagshauptschule werden realisiert. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass beabsichtigt ist, für die Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grund-
stück des Schulzentrums Roxel und einen gemeinsamen Speiseraum mit Küche für die
Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf dem städt. Grundstück der
ehem. Niederländischen Schule zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu erarbeiten und den Baubeschluss kurz-
fristig herbeizuführen.
6.3 Schulzentrum Wolbeck
Für das Schulzentrum Wolbeck werden keine Klassenräume neu geschaffen. Zur De-
ckung des Fachraumbedarfs wird das Schulzentrum um 3 naturwiss. Fachräume
einschl. Nebenräumen erweitert. Durch Um bau im Bestand wird ein Textilraum herge-
richtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und eine Kos-
tenschätzung zu erstellen. Dabei wird auch die Möglichkeit untersucht, die naturwiss.
Fachräume durch Umbau von Klassenräumen im Bestand zu schaffen und als Ersatz
Klassenräume in modularer Bauweise aufzustellen.
- 7 -
V/0104/2007/1
6.4 Wartburgschule (Hauptschule)
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an
den Raumbedarf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für
eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war
(Schaffung von Fachräumen und Räumen für d en Ganztagsbereich, Ersatz von Fertig-
bauklassen), wird nicht realisiert.
Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (V/1023/2006) werden zwingend notwendige
Baumaßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicher heitspflicht und / oder der Aufrechter-
haltung eines geordneten Schulbetriebs vorgenommen.
6.5 Pascal-Gymnasium
Zur teilweisen Abdeckung des Raumbedarfes für ein 5–zügiges Gymnasium werden
dem Pascal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2008/2009 5 Unterrichtsräume in der Drei-
faltigkeitsschule zur Verfügung gestellt. Die derzeitige Nutzung der Räume in der Drei-
faltigkeitsschule durch die Kindergruppe 13 e.V. und die Kindergruppe Halbtrocken
muss daher voraussichtlich zum Schuljahr 2008/2009 enden. Die Verwaltung wird die
Kindergruppen bei der Suche nach neuen geeigneten Räumlichkeiten unterstützen.
6.6 Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau der Schulgebäude
der Uppenbergschule und der Albert-Schweitzer-Schule entsprechend dem Muster-
raumprogramm für einzügige Förderschulen besteht. Die Verwaltung wird beauftragt,
kurzfristig die Raumprogramme zu erarbeiten.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule
bisher keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt sind und die erforderlichen Mittel
ggfs. noch im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage bereitgestellt
werden müssen, sobald eine Kostenschätzung vorliegt.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht
und allen Schulleitungen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf
der Datengrundlage der Vorlage V/1023/2006 - Schulentwicklungsplanung - die erwar-
teten Schülerinnen und Schüler nach Ausbau der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule in den vorhandenen vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen räumlich versorgt werden können und somit kein 5. System eingerichtet wird.
- 8 -
V/0104/2007/1
7. Finanzierung
Die Sachentscheidungen zu Ziffer 6 sind wie folgt zu finanzieren:
Produktgruppe/
Teilfinanzplan/ Maßnahmeziffer
Jahr Haushalts-
plan-Entwurf
2007
Neue
Veran-
schlagung
Differenz
Erweiterung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasium
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4040
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 100.000 200.000 + 100.000
VE (300.000) (300.000)
2008 600.000 2.500.000 + 1.900.000
2009 258.680 1.080.000 + 821.320
gesamt 958.680 3.780.000 2.821.320
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 61.360. 302.400 241.040
Erweiterung Wartburgschule
(HS)
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4010
2150.940.1080.8 - 2006 409.000 - 409.000 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 650.000 0 - 650.000
2008 1.770.000 0 - 1.770.000
gesamt 2.829.000 0 - 2.829.000
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 189.000 0 - 189.000
Erw. Droste-Hauptschule Roxel
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4030
2150.940.1320.8 - 2006 860.000 - 823.428,02 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 250.000 0 - 250.000
VE (140.000) 0 - (140.000)
2008 140.000 0 - 140.000
gesamt 1.250.000 0 - 1.213.428,02
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
VE (100.000) 0 - (100.000)
2008 100.000 0 - 100.000
Erw. Schulzentrum Wolbeck
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4000
2150.940.1030.6 - 2006 335.000 335.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0
2008 1.240.000 1.240.000 0
gesamt 1.585.000 1.585.000 0
- 9 -
V/0104/2007/1
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 113.000 113.000 0
Besch. Lehrm. i.R. investiver
Maßnahmen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 0030
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2007 51.000 51.000
2008 1.101.440 913.070 - 188.370
Bauk. Einrichtung erweiterte
Ganztagsschulen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4020
(Droste-Hauptschule Roxel und
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel)
2150.360.1090.6 2006 50.000 50.000 0
Einzahlung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2007 900.000 900.000 0
2008 1.490.000 1.490.000 0
gesamt 2.430.000 2.430.000 0
2150.940.1090.4 2006 200.000 200.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 1.900.000 1.900.000 0
VE (250.000) (250.000) 0
2008 533.340 533.340 0
gesamt 2.633.340 2.633.340 0
Besch. Einrichtung erweiterte
Ganztagsschulen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4021
Einzahlung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2007 100.000 100.000 0
2008 480.000 480.000 0
gesamt 580.000 580.000 0
2150.935.1090.7 77.230 77.230 0
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2007 150.000 150.000 0
2008 495.000 495.000 0
gesamt 722.230 722.230 0
Erw. Uppenbergschule
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4080
2700.940.1180.2 - 2006 768.000 768.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0
2008 440.000 440.000 0
- 10 -
V/0104/2007/1
gesamt 1.218.000 1.218.000 0
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 97.500 97.500 0
* nicht als Haushaltsausgaberest gebildet
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die unter Ziffer 6 getroffenen Entscheidungen zu investi-
ven Maßnahmen Berücksichtigung finden bei der Umsetzung des Antrages der SPD-
Fraktion vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und
des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen
sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“ (A-R/0041/2006).
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungspha-
se“ im Rahmen der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden ist,
ob zusätzliche Erweiterungen von Schulgebäuden zur Anpassung der Raumbestände der
weiterführenden Schulen an das Musterraumprogramm entsprechend der Zügigkeiten
durchgeführt werden.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der regulären ÖPNV- Anbindungen eine Di-
rektanbindung des Ortsteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus nicht möglich ist
und nur über den Einsatz eines Zusatzbusses oder Taxen sichergestellt werden kann.
Eine Veränderung der ÖPNV-Verbindungen für die Erreichbarkeit anderer Schulen für
Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken ist zurzeit nicht erforderlich.
11. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, mittelfristig an einer städtischen weiterführenden Schule
im Bereich der Sekundarstufe I eine integrat ive Lerngruppe einzurichten. Langfristiges Ziel
ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lern-
gruppen angeboten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die mittelfristige Einrichtung einer integrativen Lern-
gruppe die notwendigen Personal- und Sachkosten sowie Raumbedarfe und evtl. erforder-
liche Baumaßnahmen zu ermitteln und dem Rat in einer gesonderten Vorlage darzustellen.
- 11 -
V/0104/2007/1
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden parallel zum Beratungsgang die-
ser Vorlage die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
gemäß § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW erhalten haben.
13. Folgende Anträge werden mit den Beschlussfassungen zu den Ziffern 1, 6, 7 und 11 als
erledigt erklärt:
• SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage
4)
• SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren Anmeldeverfahren
verbessern - Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5)
• SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot
abhelfen (Anlage 6)
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0004/2006) - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7)
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8)
Geänderter Begründungstext:
Zu 6 und 7
Pascal-Gymnasium
Im Rahmen des Handlungsvorschlages zur Schulentwicklungsplanung sollte das Pascal-
Gymnasium unter Einbeziehung von 5 Räumen einer benachbarten Schule (Dreifaltigkeitsschule)
fünfzügig werden. Auch unter Einbeziehung dieser Räume werden lt. Prognose in der Spitze vor-
aussichtlich bis zu 9 Unterrichtsräume fehlen.
Mit dem Beschluss vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat ausdrücklich die
vorgesehene Fünfzügigkeit für das Pascal-Gymnasium bestätigt.
In der benachbarten Dreifaltigkeitsschule, die über ein 3-zügiges Schulgebäude verfügt und per-
spektivisch als OGTS-Grundschule 1-zügig arbeiten wird, werden 4 Klassenräume plus Nebenflä-
chen für die Kindertagesbetreuung genutzt. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt 3 Klassenräume, die
Kindergruppe Halbtrocken 1 Klassenraum. Vor dem Hintergrund des notwendigen schulischen
Bedarfs des Pascal-Gymnasiums sind mit den Trägern der Kindergruppen Gespräche zu führen,
mit dem Ziel, beiden Kindergruppen zum Schuljahr 2008/2009 neue geeignete Räumlichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die betroffenen Gruppen
dabei aktiv unterstützen.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage 2 Züge HS
933 Zeichen
Anlage 2 Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen Hauptschule Aufnahme Jahrgang 5 2006/2007 Angebot Jahrgang 5 ab 2007/2008 Bemerkung 1 2 3 4 Droste-Hauptschule Roxel 2,0 2,0 ab JG 7 3-zügig Fürstenbergschule 1,0 2,0 Geistschule 2,0 3,0 ab JG 10 4-zügig Hauptschule Coerde 2,0 2,0 Hauptschule Hiltrup 3,0 4,0 Hauptschule Wolbeck 2,0 2,0 ab JG 7 3-zügig Waldschule Kinderhaus 2,0 2,0 insgesamt 2,2-zügig Wartburgschule 1,0 2,0 Summe 15,0 19,0 Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten Schuljahr Prognose Züge 1) Angebot Züge 1) Differenz Angebot / Prognose Züge 1 2 3 4 2007/2008 19,1 21,3 2,2 2008/2009 18,3 20,7 2,4 2009/2010 17,5 21,0 3,5 2010/2011 17,0 21,0 4,0 2011/2012 17,2 20,4 3,2 2012/2013 17,4 21,3 3,9 2013/2014 17,2 21,7 4,5 2014/2015 16,9 21,7 4,8 2015/2016 16,8 21,7 4,9 1) ohne Förderklassen Hauptschulen Jahrgänge 5 - 10
Anlage 3 Raum Soll GY
2483 Zeichen
Anlage 3 Raumkapazitäten der Gymnasien - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S I I FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium -5 -11 -12 -4 -12 - 12 1 -12 -6 0 -12 -6 3 -20 -6 2 -20 -10 2 -21 -10 2 -14 -10 2 -15 -10 2 -1 5 -10 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 7 3 3 5 1 2 4 -1 1 2 -1 1 6 -6 -2 5 -6 - 6 5 -8 -6 5 -5 -5 5 -5 -5 5 -5 -5 Geschwister-Scholl-Gymnasium 0 -3 0 -3 0 -3 -1 -3 0 -4 0 -5 0 -7 0 -5 0 -6 0 -6 Gymnasium Paulinum -4 4 -6 -8 6 -6 -9 5 -7 -9 3 -8 -5 -6 -11 -5 -8 -1 2 -5 -8 -12 -5 -3 -11 -5 -3 -10 -5 -3 -10 Gymnasium Wolbeck 2 -3 2 -3 1 -3 1 -3 4 -9 4 -10 3 -9 4 -4 3 -3 4 -5 Immanuel-Kant-Gymnasium -4 -4 -1 -1 -2 -2 -2 -1 -2 -1 -3 -3 -2 -4 -1 -1 0 -1 0 -1 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3 1 -3 2 3 -3 0 5 -2 -1 6 -2 -2 1 -4 -2 -2 -5 -2 -3 -7 -2 -1 -5 -2 0 -5 -2 0 -5 Pascal-Gymnasium 0 -5 -5 -1 -6 -6 -3 1 -6 -5 3 -6 -3 -1 -7 -4 -2 -11 - 4 -5 -13 -4 -1 -11 -4 -2 -11 -4 -2 -11 Ratsgymnasium 3 2 -3 1 2 -3 0 -1 -5 -1 -2 -5 0 -4 -7 -2 -2 -6 -2 -4 -8 -2 -3 -8 -2 -5 -8 -2 -5 -8 Schillergymnasium -1 -1 -3 -2 -4 -4 -4 -4 -5 -6 -2 -4 -5 -5 -6 -5 -8 -8 -5 -10 -9 -5 -9 -8 -5 -8 -8 -5 -8 -8 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4 -3 -7 3 -2 -6 2 -1 -6 1 -1 -6 3 -6 -8 3 -7 -10 3 -8 -10 3 -5 -8 3 -5 -8 3 -5 -8 Summe 5 -20 -36 -2 -19 -38 -11 -15 -36 -21 -13 -36 -1 -60 -51 -7 -73 -68 -7 -86 -75 -5 -49 -66 -5 -54 -65 -4 -55 -65 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig, 2 Räu me Aegidii-Ludgeri-Schule ab 2007/2008, Anbau 6 AUR und 7 FR ab 2008/2009 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig Geschwister-Scholl-Gymnasium 4-zügig, zzgl. 2 Räume des Kinderhorts, nach Möglichkeit zusätzliche Räume von der Realschule Gymnasium Paulinum 4-zügig Gymnasium Wolbeck 4,5-zügig, zzgl. 1 AUR ab 2007/200 8 (von der Hauptschule), zzgl. 1 AUR ab 2008/2009 (Umnutzung) Immanuel-Kant-Gymnasium 4-zügig, nach Möglichkeit zu sätzliche Räume von der Hauptschule und von der Realschule Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3-zügig Pascal-Gymnasium 5-zügig, zzgl. 5 Räume ab 2008/2009 Ratsgymnasium 4-zügig Schillergymnasium 4-zügig Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4-zügig Schule 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013
Anlage 3 Raum Soll HS
1516 Zeichen
Anlage 3 Raumkapazitäten der Hauptschulen - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Droste-Hauptschule Roxel -3 -2 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 Fürstenbergschule 1) 3 -4 3 -4 2 -4 2 -4 3 -4 2 -4 1 -5 1 -5 1 -5 1 -5 Geistschule 1) -4 -4 -3 -4 -3 -4 -4 -4 -3 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 Hauptschule Coerde -2 1 1 1 1 1 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 Hauptschule Hiltrup 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hauptschule Wolbeck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Waldschule Kinderhaus -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 Wartburgschule 0 -5 0 -5 0 -5 1 -5 2 -5 1 -5 0 -5 0 -5 0 -5 0 -5 Summe -1 -12 -2 -12 -4 -12 -5 -12 0 -12 -5 -12 -6 -13 -6 -13 -6 -13 -6 -13 1) Bedarf incl. Förderklassen Droste-Hauptschule Roxel 2-zügige Aufnahme, ab Jahrg ang 7 3-zügig Fürstenbergschule 2-zügige Aufnahme, ab Jahrgang 7 ü berwiegend 3-zügig Geistschule 3-zügig, Jahrgang 10 4-zügig Hauptschule Coerde 2-zügige Aufnahme Hauptschule Hiltrup 4-zügige Aufnahme, nach Möglichk eit Abgabe von Räumen an das Gymnasium Hauptschule Wolbeck 2-zügige Aufnahme, ab Jahrgang 7 3-zügig, Abgabe eines Raumes an das Gymnasium ab 2007/2008 Waldschule Kinderhaus 2-zügige Aufnahme Wartburgschule 2-zügige Aufnahme 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Schule 2006/2007 2007/2008 2008/2009
Beschlussvorlage
58626 Zeichen
V/0104/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen
Beratungsfolge
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
14.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung
(V/1023/2006) einschl. des Änderungsantrages der CDU- und FDP- Ratsfraktionen werden folgen-
de Regelungen getroffen:
1. Der Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.11.2002 (vgl. Anlage
1), wird wie folgt geändert:
Ziffer 2.
Weiterführende Schulen
Die Ziffern 2.1 und 2.2 mit den Unterziffern 2.21 bis 2.25 werden gestrichen. Statt-
dessen wird eingesetzt:
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berück-
sichtigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festge-
legten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der
Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Vorlagen-Nr.:
V/0104/2007
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
31.01.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0104/2007
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Droste-Hauptschule Roxel 2
Fürstenbergschule 2
G e i s t s c h u l e 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
Wartburgschule 2
- -
19
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksich-
tigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgeleg-
ten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Band-
breite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Roxel 3
Realschule Wolbeck 3
- -
29
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichti-
gung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite)
wie folgt festgelegt:
- 3 -
V/0104/2007
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
P a s c a l - G y m n a s i u m 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
- -
46,5
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Klas-
senbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklas-
sen nicht gebildet.
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der An-
meldungen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bil-
den können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Ent-
gegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden
Schulen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende
Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der unter den in Ziffern 2.1 bis
2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs-
sen. Soweit erforderlich wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in en-
ger Abstimmung mit dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung ei-
ner weiteren Eingangsklasse – ggfs. unter Inanspruchnahme freier Raum-
kapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.
Ziffer 3.
Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte
Die bisherig
e Ziffer 3. „Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte“ des vom Rat
beschlossenen allgemeinen Rahmens zur Sicherung des geordneten Schulbetrie-
bes für die städtischen Schulen wird gestrichen.
Anmerkung:
Die „Anmerkung“ wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Anmerkung aufge-
nommen:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in
allen Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumpro-
gramm des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.
- 4 -
V/0104/2007
In jedem Fall muss sichergestellt sein , dass die Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei
der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmeka-
pazitäten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Ziffer 4.
Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen
Die Ziffer 4. „Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen“ des bisher gültigen all-
gemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen wird ersatzlos gestrichen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingangsklassen
lt. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages und der durchschnittlichen Übergangsquote von Jahr-
gang zu Jahrgang im Zeitraum bis zum Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich folgende
Höchstwerte bei den Zügigkeiten erreicht werden:
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Hauptschulen bei vol-
ler Auslastung
Droste-Hauptschule Roxel 2,7
Fürstenbergschule
1) 2,7
Geistschule1) 3,2
Hauptschule Coerde 2,2
Hauptschule Hiltrup 4,0
Hauptschule Wolbeck 2,7
Waldschule Kinderhaus 2,3
Wartburgschule 2,2
1) ohne Förderklassen
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Realschulen bei voller
Auslastung
Erich-Klausener-Schule 3,0
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3,0
Geschwister-Scholl-Realschule 3,0
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,7
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3,0
Realschule im Kreuzviertel 4,0
Realschule Roxel 3,0
Realschule Wolbeck 3,0
- 5 -
V/0104/2007
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2009/2010 an den Gymnasien bei voller
Auslastung
S I S II
Annette-von
-Droste-Hülshoff-Gymnasium 4,5 8,1
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 4,3 4,3
Geschwister-Scholl-Gymnasium 3,5 5,0
Gymnasium Paulinum 4,0 4,0
Gymnasium Wolbeck 4,2 5,7
Immanuel-Kant-Gymnasium 3,8 5,6
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 2,8 3,0
Pascal-Gymnasium 4,3 6,2
Ratsgymnasium 3,2 4,5
Schillergymnasium 3,5 4,4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 3,7 5,7
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum 2010/2011 bis 2015/2016 an den Gymnasien
bei voller Auslastung
S I S II
Annette-von
-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5,0 10,9
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5,0 6,6
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4,0 6,1
Gymnasium Paulinum 4,0 7,8
Gymnasium Wolbeck 4,6 7,9
Immanuel-Kant-Gymnasium 4,0 7,0
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3,0 5,0
Pascal-Gymnasium 5,0 7,5
Ratsgymnasium 4,0 5,8
Schillergymnasium 4,0 6,4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4,0 7,6
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für das Schuljahr
2010/2011 die Orientierungsphase auszuwerten und Entscheidungsvorschläge im Rahmen
der Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Dies schließt Aussagen zu Standortfragen
und Kapazitätsplanungen mit ein.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass lt. dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 höhere Auf-
nahmekapazitäten bei den Eingangsklassen der Sekundarstufe I im Vergleich zum laufen-
den Schuljahr 2006/2007 und somit Überhänge entstehen; bei den Hauptschulen in Höhe
von 4 Zügen, bei den Realschulen in Höhe von 2 Zügen und bei den Gymnasien in Höhe
von 6,5 Zügen. Die prognostizierte gesamtstädtische Schülerzahlenentwicklung für die drei
Schulformen unter Berücksichtigung der neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose
2005 - 2015“ ist aus der Anlage 2 ersichtlich.
- 6 -
V/0104/2007
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass einige städtische weiterführende Schulen in unterschied-
licher Intensität über das Musterraumprogramm hinaus höhere Zügigkeiten bilden wollen.
Die Anlage 3 verdeutlicht im einzelnen die Defizite bei den allg. Unterrichtsräumen und
Fachräumen nach Musterraumprogramm. Die betroffenen Schulen wollen dies durch die
Aktivierung von Flächen im vorhandenen Raumbestand und/oder eine entsprechende
Stundenplangestaltung kompensieren. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung durch
den Rat entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Schulen schließen.
6. Zur Umsetzung der unter Ziff. 1 genannten Aufnahmekapazitäten der städt. weiterführen-
den Schulen sowie des o. g. Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 werden folgende Schulge-
bäude erweitert bzw. bisher geplante Erweiterungen zurückgestellt:
6.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Das vom Schulausschuss am 04.05.1999 beschlossene Raumprogramm für die Erwei-
terung des Schulgebäudes (6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, Lehrmittelraum, 2 El-
ternsprechzimmer, 1 Biblio-/Mediothek und Nebenräume) sowie die seinerzeit erarbeite-
te Planung (Anbau entlang der Schützenstraße und Dachausbau) wird aufgegriffen.
Die Verwaltung wird die weitere Planung auf dieser Grundlage erarbeiten und den Bau-
beschluss schnellstmöglich herbeiführen.
6.2 Droste-Hauptschule Roxel
Die vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung vom 08.06.2005 be-
schlossene Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel um 5 Unterrichtsräume als
Ausbau zur Dreizügigkeit wird nicht umgesetzt.
Die notwendigen Investitionen im Rahmen der Umwandlung der Droste-Hauptschule in
eine erweiterte Ganztagshauptschule werden realisiert. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass beabsichtigt ist, für die Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grund-
stück des Schulzentrums Roxel und einen gemeinsamen Speiseraum mit Küche für die
Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf dem städt. Grundstück der
ehem. Niederländischen Schule zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu erarbeiten und den Baubeschluss kurz-
fristig herbeizuführen.
6.3 Schulzentrum Wolbeck
Für das Schulzentrum Wolbeck werden keine Klassenräume neu geschaffen. Zur De-
ckung des Fachraumbedarfs wird das Schulzentrum um 3 naturwiss. Fachräume
einschl. Nebenräumen erweitert. Durch Umbau im Bestand wird ein Textilraum herge-
richtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und eine Kos-
tenschätzung zu erstellen. Dabei wird auch die Möglichkeit untersucht, die naturwiss.
Fachräume durch Umbau von Klassenräumen im Bestand zu schaffen und als Ersatz
Klassenräume in modularer Bauweise aufzustellen.
- 7 -
V/0104/2007
6.4 Wartburgschule (Hauptschule)
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an
den Raumbedarf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für
eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war
(Schaffung von Fachräumen und Räumen für d en Ganztagsbereich, Ersatz von Fertig-
bauklassen), wird nicht realisiert.
Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (V/1023/2006) werden zwingend notwendige
Baumaßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicher heitspflicht und / oder der Aufrechter-
haltung eines geordneten Schulbetriebs vorgenommen.
6.5 Pascal-Gymnasium
Zur teilweisen Abdeckung des Raumbedarfes für ein 5–zügiges Gymnasium werden
dem Pascal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2008/2009 5 Unterrichtsräume in der Drei-
faltigkeitsschule zur Verfügung gestellt. Die derzeitige Nutzung der Räume in der Drei-
faltigkeitsschule durch die Kindergruppe 13 e.V. und die Kindergruppe Halbtrocken
wird durch die Verwaltung fristgerecht gekündigt.
6.6 Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau der Schulgebäude
der Uppenbergschule und der Albert-Schweitzer-Schule entsprechend dem Muster-
raumprogramm für einzügige Förderschulen besteht. Die Verwaltung wird beauftragt,
kurzfristig die Raumprogramme zu erarbeiten.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule
bisher keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt sind und die erforderlichen Mittel
ggfs. noch im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage bereitgestellt
werden müssen, sobald eine Kostenschätzung vorliegt.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht
und allen Schulleitungen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf
der Datengrundlage der Vorlage V/1023/2006 - Schulentwicklungsplanung - die erwar-
teten Schülerinnen und Schüler nach Ausbau der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule in den vorhandenen vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen räumlich versorgt werden können und somit kein 5. System eingerichtet wird.
- 8 -
V/0104/2007
7. Finanzierung
Die Sachentscheidungen zu Ziffer 6 sind wie folgt zu finanzieren:
Produktgruppe/
Teilfinanzplan/ Maßnahmeziffer
Jahr Haushalts-
plan-Entwurf
2007
Neue
Veran-
schlagung
Differenz
Erweiterung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasium
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4040
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 100.000 200.000 + 100.000
VE (300.000) (300.000)
2008 600.000 2.500.000 + 1.900.000
2009 258.680 1.080.000 + 821.320
ge-
samt
958.680 3.780.000 2.821.320
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 61.360. 302.400 241.040
Erweiterung Wartburgschule
(HS)
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4010
2150.940.1080.8 - 2006 409.000 - 409.000 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 650.000 0 - 650.000
2008 1.770.000 0 - 1.770.000
ge-
samt
2.829.000 0 - 2.829.000
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 189.000 0 - 189.000
Erw. Droste-Hauptschule Roxel
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4030
2150.940.1320.8 - 2006 860.000 - 823.428,02 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 250.000 0 - 250.000
VE (140.000) 0 - (140.000)
2008 140.000 0 - 140.000
ge-
samt
1.250.000 0 - 1.213.428,02
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
VE (100.000) 0 - (100.000)
2008 100.000 0 - 100.000
Erw. Schulzentrum Wolbeck
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4000
- 9 -
V/0104/2007
2150.940.1030.6 - 2006 335.000 335.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0
2008 1.240.000 1.240.000 0
ge-
samt
1.585.000 1.585.000 0
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 113.000 113.000 0
Besch. Lehrm. i.R. investiver
Maßnahmen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 0030
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2007 51.000 51.000
2008 1.101.440 913.070 - 188.370
Bauk. Einrichtung erweiterte
Ganztagsschulen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4020
(Droste-Hauptschule Roxel und
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel)
2150.360.1090.6 2006 50.000 50.000 0
Einzahlung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2007 900.000 900.000 0
2008 1.490.000 1.490.000 0
ge-
samt
2.430.000 2.430.000 0
2150.940.1090.4 2006 200.000 200.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 1.900.000 1.900.000 0
VE (250.000) (250.000) 0
2008 533.340 533.340 0
ge-
samt
2.633.340 2.633.340 0
Besch. Einrichtung erweiterte
Ganztagsschulen
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4021
Einzahlung aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2007 100.000 100.000 0
2008 480.000 480.000 0
ge-
samt
580.000 580.000 0
2150.935.1090.7 77.230 77.230 0
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2007 150.000 150.000 0
2008 495.000 495.000 0
ge-
samt
722.230 722.230 0
- 10 -
V/0104/2007
Erw. Uppenbergschule
PG: 0301 Leistungen für Schulen
Maßn. Ziffer: 4080
2700.940.1180.2 - 2006 768.000 768.000 0
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0
2008 440.000 440.000 0
ge-
samt
1.218.000 1.218.000 0
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2008 97.500 97.500 0
* nicht als Haushaltsausgaberest gebildet
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die unter Ziffer 6 getroffenen Entscheidungen zu investi-
ven Maßnahmen Berücksichtigung finden bei der Umsetzung des Antrages der SPD-
Fraktion vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und
des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen
sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“ (A-R/0041/2006).
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungspha-
se“ im Rahmen der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden ist,
ob zusätzliche Erweiterungen von Schulgebäuden zur Anpassung der Raumbestände der
weiterführenden Schulen an das Musterraumprogramm entsprechend der Zügigkeiten
durchgeführt werden.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der regulären ÖPNV- Anbindungen eine Di-
rektanbindung des Ortsteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus nicht möglich ist
und nur über den Einsatz eines Zusatzbusses oder Taxen sichergestellt werden kann.
Eine Veränderung der ÖPNV-Verbindungen für die Erreichbarkeit anderer Schulen für
Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken ist zurzeit nicht erforderlich.
11. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, mittelfristig an einer städtischen weiterführenden Schule
im Bereich der Sekundarstufe I eine integrative Lerngruppe einzurichten. Langfristiges Ziel
ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lern-
gruppen angeboten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die mittelfristige Einrichtung einer integrativen Lern-
gruppe die notwendigen Personal- und Sachkosten sowie Raumbedarfe und evtl. erforder-
liche Baumaßnahmen zu ermitteln und dem Rat in einer gesonderten Vorlage darzustellen.
- 11 -
V/0104/2007
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden parallel zum Beratungsgang die-
ser Vorlage die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
gemäß § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW erhalten haben.
13. Folgende Anträge werden mit den Beschlussfassungen zu den Ziffern 1, 6, 7 und 11 als
erledigt erklärt:
• SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage
4)
• SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren Anmeldeverfahren
verbessern - Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5)
• SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot
abhelfen (Anlage 6)
•
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0004/2006) - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7)
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8)
Begründung:
Zu 1
Der Rat der Stadt Mün
ster hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 auf der Grundlage der Vorlage
V/1023/2006 mit dem Änderungsantrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen Eckpunkte für eine
künftige Schulentwicklungsplanung festgelegt, die in einer mehrjährigen „Orientierungsphase“ er-
probt werden sollen.
Vor dem Hintergrund der Anmeldetermine für die weiterführenden städtischen Schulen im März
2007 und der dafür notwendigen Planungssicherheit für die Schulen sind in der Sitzung des Rates
am 21.02.2007 die handlungsleitenden Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung für die weiter-
führenden Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 zu beschließen.
Dazu zählt insbesondere die Festlegung der maximalen Zügigkeiten für die weiterführenden Schu-
len der Stadt Münster. Sowohl für die Gymnasien als auch für die Haupt- und Realschulen sollen lt.
dem o.g. Beschluss maximale Zügigkeiten entsprechend der Raumkapazitäten festgelegt werden,
die sich am jeweils bestehenden Raumbestand des formalen Schulraumkatasters und den zusätz-
lich aktivierbaren und vertraglich zu vereinbarenden Kapazitäten orientieren.
Bauliche Maßnahmen zur Ausweitung der Kapazitäten sind entsprechend dem Ratsbeschluss vom
13.12.2006 lediglich für das Annette-von-Droste-H ülshoff-Gymnasium vorgesehen. Dieses Gym-
nasium erhält demnach mit Beginn des Schulj ahres 2007/2008 zusätzlich 2 Räume im Gebäude
der Aegidii-Ludgeri-Schule. Die vorhandenen Ausbaupläne zur Erweiterung auf dem eigenen
Schulgrundstück des Annette-Gymnasiums werden in zwei Abschnitten umgesetzt.
Sofern entsprechende vertragliche Grundlagen mit den Umlandgemeinden existieren, würden lt.
Ratsbeschluss vom 13.12.2006 darüber hinaus ggfls. weitere Fertigbauklassen aufgestellt, um
dem Gymnasium Wolbeck die Fünfzügigkeit zu ermöglichen.
- 12 -
V/0104/2007
Auf der Basis dieses Beschlusses sind die weiterführenden städtischen Schulen mit Schreiben
vom 14.12.2006 um Mitteilung gebeten worden, welche Zügigkeit sie für ihre Schule anstreben und
um Vorlage eines Konzeptes, wie die räumliche Versorgung sämtlicher Klassen entsprechend der
angestrebten Zügigkeit innerhalb der derzeit für die Schule zur Verfügung stehenden Räumlichkei-
ten gewährleistet werden kann. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich der bei einer
Erhöhung der Zügigkeit ergebende zusätzliche Bedarf an Fachräumen, Verwaltungsräumen, Ne-
benräumen, Schulhoffläche usw. innerhalb des Bestandes gedeckt werden muss.
Die Rückmeldungen der Schulen zu den vorgesehenen Zügigkeiten liegen vor. Diese Rückmel-
dungen der Schulen sind als Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung im Sinne von § 76
Schulgesetz NRW zu sehen. Die von den Schulen genannten maximalen Zügigkeiten für die Ein-
gangsklassen der Sekundarstufe I sind nahezu unverändert in den Beschlussvorschlag dieser Vor-
lage übernommen worden. Lediglich für das Gymnasium Wolbeck wird von Seiten der Verwaltung
statt der gewünschten 5-Zügigkeit die 4,5-Zügigkeit vorgeschlagen. Durch diese Option ist für ein-
zelne Schuljahre die 5-Zügigkeit des Gymnasiums möglich, ohne für die Betrachtung des gesam-
ten Schulzentrums und der damit verbundenen Raumbedarfe den Druck auf die anderen Schul-
formen unnötig zu erhöhen. Gleichzeitig spiegelt dieser Vorschlag der 4,5-Zügigkeit auch das Er-
gebnis der rechtlichen Prüfung, ob vertragliche Regelungen für eine 5-Zügigkeit mit den Umland-
gemeinden bestehen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nach intensiver Recherche nicht. Inso-
fern kommt die Option aus dem Änderungsantrag der CDU- und FDP- Fraktion, ggfls. weitere Fer-
tigbauklassen aufzustellen, um dem Gymnasium Wolbeck die Fünfzügigkeit zu ermöglichen, nicht
zum Tragen.
Bei einzelnen Schulen waren Abstimmungsgespräche erforderlich, da auf Flächen zurückgegriffen
wurde, die nicht im Alleinzugriff einer Schule lagen und / oder flankierende bauliche Maßnahmen
angesprochen wurden.
Die bislang gültige Regelung „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schu-
len“ laut Anlage 1 ist anzupassen. Die neu aufgenommene Formulierung unter Ziffer 2.6 - Aus-
schöpfung von Zügigkeiten - wird in der Begründung zur Beschlussziffer 4. näher erklärt.
Zu 2
Die Zahl der Eingangsklassen in der Sekundarstufe I entspricht nicht immer der Zügigkeit einer
Schule, die über alle Jahrgangsstufen gerechnet wird. Durch Schulformwechsler und Wiederholer
erhöht sich insbesondere an Hauptschulen die Anzahl der Klassen in den höheren Jahrgängen.
Zu 3
Der Rat hat durch seinen Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage Schulentwicklungsplanung -
V/1023/2006 - festgelegt, dass die mit dieser Vorlage gesetzten Eckpunkte in einer „Orientie-
rungsphase“ erprobt werden sollen. Weiter heißt es: „Die dann notwendigen Entscheidungen wer-
den nach Auswertung dieser Phase rechtzeiti g vor den Anmeldeterminen zum Schuljahr
2010/2011 für die weiterführenden Schulen getroffen.“
Dieser Beschlusspunkt greift somit die Beschlusslage auf und konkretisiert den Arbeitsauftrag für
die Verwaltung. Die Anmeldetermine für die städtischen weiterführenden Schulen sind jeweils im
Februar oder März vor Beginn des neuen Schuljahres.
In diesem Zusammenhang ist kurz darauf hinzuweisen, dass lt. dem o.g. Beschluss die Schulver-
waltung innerhalb der „Orientierungsphase“ jährlich dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
einen Erfahrungsbericht vorlegen soll.
- 13 -
V/0104/2007
Zu 4
Mit der Vorlage V/1043/2006 wird zur Zeit die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2005 bis 2015
der Stadt Münster vorgestellt. Auf der Grundlage dieser Prognose sind die Zahlen für die alters-
gruppenspezifische Entwicklung im Rahmen von Schulentwicklungsplanung aktualisiert und mit
den Parametern in Relation gesetzt worden, die der Rat im Rahmen der Vorlage Schulentwick-
lungsplanung – V/1023/2006 zur Kenntnis genommen hat.
So werden über die Bildung von Eingangsquoten für die weiterführenden Schulen auch die aus-
wärtigen Kinder und Wiederholer in die Berechnungen miteinbezogen. Die Eingangsquoten spie-
geln das Verhältnis der Schülerinnen und Schüler in den 4. Jahrgängen zu den Kindern in den 5.
Jahrgängen der weiterführenden Schulen wider. Ausgehend von dem sich abzeichnenden Trend
der vergangenen Schuljahre sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene werden die Ein-
gangsquoten mit folgender Tendenz berechnet:
2007/08 2015/16
Hauptschulen 0,1490 0,1431
Realschulen
0,3130 0,3006
Gymnasien 0,4657 0,4846 .
Die prognostizierten Schülerzahlenentwicklungen für die weiterführenden Schulen bis einschl. zum
Schuljahr 2015/2016 lt. Anlage 2 spiegeln diesen Berechnungsmodus wider.
Für alle drei Schulformen gilt, dass Überhänge bei den Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5
prognostiziert werden. Diese Überhänge fallen fü r das Schuljahr 2007/2008 bei den Realschulen
voraussichtlich eher moderat aus, bei den Hauptschulen sind die Überhänge höher. Bei den Gym-
nasien findet im Vergleich zur aktuellen Klassenbildung im Schuljahr 2006/2007 die höchste Stei-
gerung der Zügigkeiten statt. Lt. Oktoberstatistik 2006 haben die städtischen Gymnasien 40 Ein-
gangsklassen gebildet; vorgeschlagen ab dem Schuljahr 2007/2008 werden bis zu 47 Eingangs-
klassen. Nach der Schülerprognose werden bis zu 42 Eingangsklassen erwartet.
Nach § 82 Abs. 4 Schulgesetz NRW, der Aussagen zur Mindestgröße von Schulen trifft, müssen
Hauptschulen mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Nur in explizit genannten Aus-
nahmegründen ist die Fortführung mit einer Klasse pro Jahrgang denkbar.
Im laufenden Schuljahr 2006/2007 haben von insgesamt 8 Hauptschulen 2 Hauptschulen nur je-
weils 1 Eingangsklasse bilden können, 5 Hauptschulen jeweils 2 und 1 Hauptschule 3 Eingangs-
klassen. Bei einem prognostizierten Überhang von 3 Eingangsklassen für das Schuljahr 2007/2008
steigt somit die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Schulen als bisher nur 1 Eingangsklassen bilden
können.
Durch Schulformwechsler haben die Hauptschulen ab Klasse 7 in der Regel die Zahl der Parallel-
klassen erhöht. Gleichwohl ist die Entwicklung in den nächsten Jahren mit besonderer Sorgfalt zu
beobachten, da eine weitere rückläufige Schülerentwicklung bei den Hauptschulen zu erwarten ist.
.
Bei den Realschulen ist nach dem aktuellen Stand lt. Schülerprognose in den nächsten Jahren
keine Unterschreitung der Mindestzügigkeit von Schulen lt. Schulgesetz zu erwarten. Im Vergleich
zu 27 Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 im laufenden Schuljahr 2006/2007 können lt. Vor-
schlag der Realschulen 29 Eingangsklassen im Schuljahr 2007/2008 gebildet werden.
- 14 -
V/0104/2007
Wie bereits zuvor genannt, können lt. Vorschlag der Schulen bei den Gymnasien im Vergleich zum
laufenden Schuljahr bis zu 7 Parallelklassen der Jahrgangsstufe 5 mehr gebildet werden. In Rela-
tion zur prognostizierten Schülerzahl für das Schuljahr 2007/2008 werden es bis zu 5 Parallelklas-
sen mehr sein. Diese Erhöhung der Zügigkeiten kann nur dadurch erreicht werden, dass die Schu-
len von sich aus über das Musterraumprogramm hinaus vorhandene Flächen im Schulgebäude
aktivieren bzw. stärker nutzen und / oder durch Stundenplangestaltung flexibler unterrichten. Diese
Erhöhung der Zügigkeiten ist zunächst stärker auf die sog. Orientierungsphase bis einschl. dem
Schuljahr 2009/2010 ausgerichtet. Im Zusammenhang mit der Auswertung dieser Orientierungs-
phase und der parlamentarischen Weichenstellung über das weitere Vorgehen bei der Schulent-
wicklungsplanung sind dann Entscheidungen zur Lösung des Raumbedarfes in der Sekundarstufe
II notwendig. Wie bekannt steigen durch die Veränderungen im Schulrecht (Abitur nach 12 Jahren)
befristet die Raumbedarfe in der Sekundarstufe II stark an. So werden in der Spitze im Schuljahr
2012/2013 in der Sekundarstufe I gesamtstädtisch 7 Unterrichtsräume fehlen, in der Sekundarstu-
fe II sind es 86 Unterrichtsräume. Diese Zahlen beziehen sich auf den Vergleich von Musterraum-
programm und vorgeschlagenen Zügigkeiten der Gymnasien. Hier sind zukünftig Strategien er-
forderlich.
In der sog. Orientierungsphase bis zum Schuljahr 2009/ 2010 einschl. wird zu beobachten sein, ob
der Überhang an möglichen Eingangsklassen Auswirkungen auf die geforderte Mindestzügigkeit
bei Gymnasien hat. Nach § 82 Abs. 6 Schulgesetz NRW müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe
10 mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Ausnahmen sind nur in eng definierten
Grenzen möglich.
Die Anmeldeverfahren in den nächsten drei Schuljahren werden zeigen, ob durch eine Umvertei-
lung von Schülerströmen Gymnasien unterhalb der Zweizügigkeit liegen werden.
Aktuelle Diskussionen zeigen, dass große Unsicherheiten bei den möglichen Auswirkungen der
Grundschulempfehlungen für die weiterführenden Schulen bestehen. Um hier bei größeren Ver-
schiebungen zwischen den Schulformen über die prognostizierten Veränderungen hinaus hand-
lungsfähig zu bleiben, schlägt die Verwaltung die Ausnahmeregelung in Ziffer 6. der „Sicherung
des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schulen“ vor.
Zu 5
Mit dem Änderungsantrag der CDU- und FDP-Rats fraktionen zur Vorlage Schulentwicklungspla-
nung V/1023/2006 waren die weiterführenden städtischen Schulen ausdrücklich motiviert worden,
über das formale Schulraumkataster hinaus zusätzlich Flächen im Raumbestand zu aktivieren.
Die Schulen haben davon in unterschiedlichem Maße G ebrauch gemacht. Wie bereits unter Ziffer
4 der Begründung ausgeführt, haben die Gymnasien im Vergleich zu den anderen beiden Schul-
formen sehr stark ihre Zügigkeiten erhöht. Die als Anlage 3 beigefügte Übersicht soll als Überblick
dienen und die Spannbreite innerhalb der Schullandschaft verdeutlichen zu der Frage, wie groß im
Einzelnen die Differenz zwischen angestrebter Zügigkeit und vorhandenem Musterraumprogramm
ist.
Die Schulen sind zu diesem Punkt explizit auf ihre Verantwortung hingewiesen worden. Gleichzei-
tig wurden sie bei der Abfrage der zukünftigen Zügigkeit sehr deutlich darauf hingewiesen, dass
nur in den vom Rat der Stadt Münster genannten Fällen (siehe Beschlusspunkt 6) Raumverbesse-
rungen eingeplant werden können. Der Regelfall für die weiterführenden Schulen war, aus dem
Bestand heraus alle Mehrbedarfe einschl. Fachraumunterricht etc. abzudecken.
Gem. Ratsbeschluss vom 13.12.2006 ist die Verwaltung beauftragt, mit den Schulen vertragliche
Vereinbarungen über die maximalen Zügigkeiten der Eingangsklassen und die vorgesehene De-
ckung der Raumbedarfe zu treffen.
- 15 -
V/0104/2007
Zu 6 und 7
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 u. a. beschlossen, dass die vorhandenen Ausbauplä-
ne zur Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums auf dem eigenen Schulgrund-
stück in zwei Abschnitten umgesetzt werden.
Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 04.05.1999 dem Raumprogramm für die Erweite-
rung des Schulgebäudes um 6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, 1 Biblio-/Mediothek (120 qm), 2
Elternsprechzimmer, Lehrmittelraum sowie Nebenräumen zugestimmt. Dies entsprach einem Aus-
bau zur Vierzügigkeit mit fünfzügiger Oberstufe nach altem Schulrecht.
Die auf dieser Basis erstellte Vorentwurfsplanung sah einen Anbau an den Südwestgiebel entlang
der Schützenstraße sowie einen teilweisen Ausbau des Dachgeschosses vor.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.12.2000 im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Ver-
lagerung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums nac h Gievenbeck die Aufnahmekapazität der In-
nenstadtgymnasien auf Dreizügigkeit beschränkt und beschlossen, dass die Planungen zum Aus-
bau des Gebäudes des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums nicht fortgesetzt werden. Die
Verwaltung wurde beauftragt, ein Raumprogramm auf der Grundlage der Dreizügigkeit aufzustel-
len und Planungen zur Optimierung der Raumsituation in den bestehenden Gebäuden unter Ein-
beziehung eines möglichen Dachausbaus zu erstellen. Die näheren Untersuchungen haben erge-
ben, dass ein Dachausbau zwar möglich, aber insbesondere aus statischen Gründen mit einem
erheblichen Aufwand verbunden ist. Die seinerzeit geschätzten Kosten für den Dachausbau
(Schaffung von 3 Kunsträumen) sind im Haushaltsplanentwurf 2007 veranschlagt. Nach einer ak-
tuellen Schätzung entfallen auf den Dachausbau Baukosten in Höhe von 1.220.000 € und auf den
Anbau 2.560.000 €.
Droste-Hauptschule Roxel
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hatte in der Sitzung am 08.06.2005 auf der Grundla-
ge der damals vorgelegten Schülerprognose beschlossen, die Droste-Hauptschule Roxel um 5
Unterrichtsräume zur Dreizügigkeit auszubauen. Nach den neuesten Prognosen und dem allge-
mein erwarteten Rückgang der Eingangsquoten der Hauptschulen wird die durchgehende Dreizü-
gigkeit nicht mehr erwartet. Die Droste-Hauptsc hule ist gemeinsam mit der Realschule Roxel im
Gebäude des Schulzentrums Roxel untergebracht. Für die Realschule Roxel wurden in den Jahren
2003/04 Räumlichkeiten für eine Dreizügigkeit geschaffen. Die Realschule wird im laufenden
Schuljahr 2,5-zügig geführt.
Im Schulzentrum sind insgesamt Räumlichkeiten für eine gute 5-zügigkeit vorhanden. Nach derzei-
tigen Erkenntnissen und den Rückmeldungen der Schulen werden die Räumlichkeiten zur Versor-
gung der Haupt- und Realschule ausreichen, so dass eine Erweiterung des Schulgebäudes für den
eigentlichen Unterrichtsbereich nicht mehr erforderlich ist.
Es ist allerdings erforderlich, die notwendigen Investitionen im Rahmen der Umwandlung der Dros-
te-Hauptschule in eine erweiterte Ganztagshauptschule zu realisieren. Es ist beabsichtigt, für die
Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grundstück des Schulzentrums Roxel und einen ge-
meinsamen Speiseraum mit Küche für die Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf
dem städt. Grundstück der ehem. Niederländischen Schule zu errichten.
Für die Betreuungsräume soll auf die bereits erstellt Planung für den Unterrichtsbereich zurückge-
griffen werden (Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes).
- 16 -
V/0104/2007
Schulzentrum Wolbeck
Für eine Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck sind bereits seit einigen Jahren Mittel im Haus-
haltsplan veranschlagt. Ausgehend von den damaligen Prognosen, die eine 3-Zügigkeit für die
Hauptschule Wolbeck erwarten ließen, war geplant, 3 Unterrichtsräume zu errichten. Außerdem
sollten durch den Umbau von 6 sehr kleinen Kla ssenräumen 3 große Räume geschaffen werden.
Die dadurch verlorenen 3 Räume sollten ebenfalls ersetzt werden. Schließlich war beabsichtigt, 2
naturwissenschaftliche Fachräume zu bauen.
Die neuesten Prognosen gehen davon aus, dass die Hauptschule Wolbeck maximal 2,5-zügig zu
führen sein wird. Für die Realschule Wolbeck wird eine stabile 3-Zügigkeit erwartet. Die hierfür
benötigten allgemeinen Unterrichtsräume sollen diesen beiden Schulen auch zur Verfügung ge-
stellt werden.
Für das Gymnasium Wolbeck bedeutet das - bei einer unterstellten 4-Zügigkeit - in der Spitze für
3 Schuljahre einen Fehlbedarf von 5 Unterrichtsräumen. Dies und auch die vorgeschlagene 4,5-
Zügigkeit ist aus Sicht der Verwaltung durchaus vertretbar, zumal die Schule selbst eine 5-
Zügigkeit innerhalb des vorhandenen Raumbestandes für möglich hält.
Auf den Bau von allgemeinen Unterrichtsräumen soll deshalb verzichtet werden.
Allerdings ist zur Deckung des Fachraumbedarfs beabsichtigt, das Schulzentrum Wolbeck um 3
naturwissenschaftliche Fachräume einschl. Nebenräumen zu erweitern.
Nach Umsetzung dieser Maßnahme wird das Schulzentrum Wolbeck immer noch nicht über alle
naturwissenschaftlichen Fachräume verfügen, die nach den Grundsätzen für die Aufstellung von
Raumprogrammen erforderlich sind. Im Vergleich zum Bestand an naturwissenschaftlichen Fach-
räumen anderer Schulen/Schulzentren ist ein Fehlbedarf von 2 Räumen aber vertretbar. Vor dem
Hintergrund, dass die Schulen in einem Schulzentrum bei der Ermittlung des Fachraumbedarfs
grundsätzlich schlechter gestellt sind, als wenn man den Bedarf einzeln betrachten würde, ist die
jetzt vorgeschlagene Maßnahme auf jeden Fall gerechtfertigt.
Im Zuge der Planungen soll auch untersucht wer den, ob die naturwissenschaftlichen Fachräume
durch Umbau von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden können. Als Ersatz müssten
dann Klassenräume in modularer Bauweise aufgestellt werden.
Außerdem soll durch Umbau von zwei sehr kl einen - bislang als Mehrzweckräume angerechneten
- Räumen ein Textilraum geschaffen werden.
Nach Vorlage der Kostenschätzung sind die vorgesehenen Etatmittel anzupassen. Da der bauliche
Umfang gegenüber der ursprünglichen Ansatzbildung reduziert werden soll, sind Mitteleinsparun-
gen absehbar.
Wartburgschule (HS)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen, dass an der Wartburg-Hauptschule
keine Baumaßnahmen vorgenommen werden, die nicht hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht
und/ oder Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes zwingend notwendig sind.
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an den Raumbe-
darf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für eine zweizügige Schule
der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war(Schaffung von Fachräumen und Räu-
men für den Ganztagsbereich, Ersatz von Fertigbauklassen), wird deshalb nicht realisiert. Die vor-
handenen 3 Fertigbauklassen müssen zunächst weiter genutzt werden. Dies ist zumindest für die
Dauer der Orientierungsphase auch vertretbar.
- 17 -
V/0104/2007
Pascal-Gymnasium
Im Rahmen des Handlungsvorschlages zur Schulentwicklungsplanung sollte das Pascal-
Gymnasium unter Einbeziehung von 5 Räumen einer benachbarten Schule (Dreifaltigkeitsschule)
fünfzügig werden. Auch unter Einbeziehung dieser Räume werden lt. Prognose in der Spitze vor-
aussichtlich bis zu 9 Unterrichtsräume fehlen.
Mit dem Beschluss vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat ausdrücklich die
vorgesehene Fünfzügigkeit für das Pascal-Gymnasium bestätigt.
In der benachbarten Dreifaltigkeitsschule, die über ein 3-zügiges Schulgebäude verfügt und per-
spektivisch als OGTS-Grundschule 1-zügig arbeiten wird, werden 4 Klassenräume plus Nebenflä-
chen für die Kindertagesbetreuung genutzt. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt 3 Klassenräume, die
Kindergruppe Halbtrocken 1 Klassenraum. Die bestehenden Mietverträge sollen fristgerecht ge-
kündigt werden, um den schulischen Bedarf des Pascal-Gymnasiums ohne weitere investive Kos-
ten abzudecken. Um den Kindergruppen angemessene Übergangszeiträume sicherzustellen, sol-
len diese Räume dem Pascal-Gymnasium erst ab dem Schuljahr 2008/2009 zur Verfügung gestellt
werden.
Die Jugendhilfe wird den weiteren Prozess aktiv begleiten.
Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule
Dem Rat wurde bereits in der Sitzung am 10.12.2003 ein Bericht zur Situation der städt. Sonder-
schulen vorgelegt. Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass mittelfristig weiterer Handlungsbe-
darf zur Schulraumbedarfsdeckung u. a. in der Albert-Schweitzer-Schule und der Uppenbergschu-
le vorhanden ist und mittelfristig Handlungsbedarfe entstehen, auf die sach- und situationsgerecht
reagiert werden muss.
Für die Erweiterung der Uppenbergschule wurden inzwischen Mittel in den städt. Haushalt einge-
stellt.
Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung für die städt. weiterführenden Schulen eröffnet nach
derzeitigen Erkenntnissen keine Möglichkeiten, die Bedarfe der Förderschulen über Gebäude-
tausch, Auslagerung o. ä. anderweitig zu decken, sodass die Erweiterung der Schulgebäude der
Albert-Schweitzer-Schule und der Uppenbergschule nicht in Frage gestellt wird.
Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule sind noch keine Mittel im städt. Haushalt veran-
schlagt. Zurzeit wird untersucht, welche Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der
Grundstückssituation bestehen. Die Untersuchungen schließen auch die Aufstellung von Fertig-
bauklassen als Übergangslösung zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs ein.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, ist über die Maßnahme einschl. Finanzierung eine Entscheidung
herbeizuführen.
Zu 8
Um noch für das Schuljahr 2007/2008 Veränderungen für die Zügigkeiten der städtischen weiter-
führenden Schulen wahrnehmen zu können, ist bedingt durch die Vorgabe der Anmeldetermine im
Frühjahr eine Entscheidung des Rates am 21.02.2007 zwingend notwendig. Die Verwaltung hat
daher mit absoluter Priorität unter engagierter Mithilfe der Schulen die notwendigen Arbeiten für
die Festlegung von Zügigkeiten und damit gekoppelter Entscheidungen über Raumbedarfe und
Investitionen vorgenommen. Durch die sehr knappe Zeitspanne, die nach der Grundentscheidung
des Rates zur Schulentwicklungsplanung am 13.12.2006 bis zur parlamentarischen Diskussion im
Februar 2007 zur Verfügung stand, konnten die unter Ziffer 7 genannten Anträge der SPD-Fraktion
vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“
(A-R/0041/2006) nicht wie gewünscht abschließend geprüft werden.
- 18 -
V/0104/2007
Gleichwohl ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, jetzt gekoppelt zu den Etatberatungen
Entscheidungen zu investiven Maßnahmen zu treffen, um somit zeitlich angemessen auf die unbe-
strittenen Raumbedarfe zu reagieren.
Zu 9
Die bisherigen Untersuchungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung haben deutlich ge-
macht, dass speziell bei den Gymnasien bei eine r Status-quo-Betrachtung für das laufende Schul-
jahr 2006/2007 gesamtstädtisch 16 allgemeine Unterrichtsräume und 36 Fachräume für die Se-
kundarstufe I und II fehlen.
Die geplante Baumaßnahme am Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium sollte hier Abhilfe
schaffen.
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit, flankiert durch Haushaltsanmeldungen, auch Bemü-
hungen, weitere Raumdefizite abzubauen. Beispielhaft zu erwähnen sind die fehlenden Aulen für
das Ratsgymnasium und das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium.
Es ist daher konsequent, nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungsphase“ im Rahmen
der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden, ob Anpassungen der
Raumbestände an das Musterraumprogramm entsprechend der dann festzulegenden Zügigkeiten
durchgeführt werden.
Diese Fragestellung ist im Verbund zu sehen mit der Diskussion über die Bildung von Schulprofilen
und dem Aspekt, ob der Schulträger hier durch Bau und / oder Ausstattung unterstützend tätig
wird.
Zu 10
In seiner Sitzung am 13.12.2006 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, mit den
Stadtwerken Münster Gespräche über eine ÖPNV- Direktverbindung des Schulzentrums Kinder-
haus an den Stadtteil Nienberge zu führen.
Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob durch veränderte ÖPNV-Verbindungen die Erreichbar-
keit anderer Schulen für Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken verbessert werden kann.
Anbindung des Stadtteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus
Derzeitige Verkehrsanbindung
----------------
-------------------------
Aktuell ist der Ortsteil Nienberge über die Regionalbuslinien R 72, R 73 und 177 über die Steinfur-
ter Straße an die Innenstadt angebunden. Die Linien R 72 und R 73 verkehren stündlich und er-
gänzen sich zu einer Halbstundentaktung. Insbesondere zu den Schulbeginnzeiten werden zusätz-
liche Busse eingesetzt, sodass an der Haltestelle „Nienberge Post“ z. B. um 6.35 Uhr, 6.55 Uhr,
6.58 Uhr, 7.05 Uhr, 7.10 Uhr, 7.13 Uhr, 7.21 Uhr, 7.23 Uhr, eine Mitfahrgelegenheit zur Steinfurter
Straße „Abzweig Wilkinghege“ gegeben ist. Die Fahrzeit von der Haltestelle „Nienberge Post“ zum
„Abzweig Wilkinghege“ beträgt lt. Fahrplan 3 Minuten. Fortgesetzt wird die Fahrt mit der Stadtbus-
linie 16 ab „Abzweig Wilkinghege“, die im 20-Minuten-Takt verkehrt und von dort in 5 Minuten das
Schulzentrum Kinderhaus erreicht.
- 19 -
V/0104/2007
Beispiel 1:
Abfahrt „Nienberge Post“ 6.58 Uhr
Ankunft „Abzweig Wilkinghege“ 7.01 Uhr
Abfahrt Linie 16 „Abzweig Wilkinghege“ 7.08 Uhr
Ankunft Schulzentrum 7.13 Uhr
Fahrzeit insgesamt 15 Minuten.
Beispiel 2:
Abfahrt „Nienberge Post“ 7.23 Uhr
Ankunft „Abzweig Wilkinghege“ 7.26 Uhr
Abfahrt Linie 16 „Abzweig Wilkinghege“ 7.28 Uhr
Ankunft Schulzentrum 7.33 Uhr
Fahrzeit insgesamt 10 Minuten.
Der Ortsteil Nienberge-Häger ist über die Regionalbuslinie 177 an die Innenstadt (Endhaltestelle
Münster Hauptbahnhof) angebunden. Dieser Bus verkehrt lediglich um 7.00 Uhr ab Häger-
Bahnhof, erreicht um 7.08 Uhr die Haltestelle „Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege“. Ab die-
ser Haltestelle kann z. B. um 7.28 Uhr mit der im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie 16 der Weg
zum Schulzentrum Kinderhaus fortgesetzt werden. Die Haltestelle „Schulzentrum“ wird um 7.33
Uhr erreicht, die Gesamtfahrzeit beträgt 33 Minuten.
Alternativ können Schülerinnen und Schüler aus Nienberge-Häger ab „Häger-Bahnhof“ mit dem
Zug zum „Zentrum Nord“ fahren und von dort mit der im 20-Minuten-Takt verkehrenden Stadtbusli-
nie 17 ihren Weg zum Schulzentrum Kinderhaus fortsetzen.
Beispiel:
Abfahrt „Häger-Bahnhof“ 7.03 Uhr
Ankunft „Zentrum Nord“ 7.09 Uhr
Abfahrt Linie 17 „Zentrum Nord“ 7.14 Uhr
Ankunft Schulzentrum 7.26 Uhr
Fahrzeit insgesamt 23 Minuten.
Problem
-----------
Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Nienberge müssen zur Weiterfahrt zum Schulzentrum
Kinderhaus an dem „Abzweig Wilkinghege“ eine ampelgesteuerte Kreuzung überqueren. Diese
Querung wird von den Eltern der Schülerinnen und Schüler als gefährlich eingestuft und deshalb
abgelehnt.
- 20 -
V/0104/2007
Gespräch mit den Stadtwerken Münster
----------------------------------------------------
Zu einer möglichen Direktanbindung Nienberger Schülerinnen und Schüler an das Schulzentrum
Kinderhaus sind Gespräche mit den Stadtwerken Münster geführt worden, die hierzu Kontakt mit
den Regionalbusunternehmen „Regionalverkehr M ünsterland GmbH (RVM)“ und „Westfalenbus
GmbH (WB)“ aufgenommen haben. Diese Busunter nehmen führen den Linienverkehr zwischen
Nienberge und Münster über die Steinfurter Straße durch.
Von beiden Busunternehmen wurde die Verschwenkung einer Fahrt über die Haltestelle „Kinder-
haus Schulzentrum“ in die Innenstadt abgelehnt. Begründet wurde dieses mit dem erheblichen
Fahrzeitmehrbedarf für diese Linienführung sowie die Besetzung der infrage kommenden Busse,
die eine solche Verschwenkung nicht zulassen.
Eine Direktverbindung zwischen Nienberge und dem Schulzentrum in Kinderhaus kann deshalb
nur durch den Einsatz eines zusätzlich zu bestellenden Busses realisiert werden. Die von diesem
Bus durchzuführenden Fahrten zu den ersten beiden Unterrichtsstunden kosten pro Tag 90,00 €
plus 19 % Mehrwertsteuer. Die Jahreskosten belaufen sich hierfür auf rd. 20.135,00 €.
Für die Rückfahrten können die vorhandenen ÖPNV-Anbindungen genutzt werden, da eine Que-
rung der Steinfurter Straße, Haltestelle Wilkinghege entfällt. Ergänzend muss den jeweiligen Schü-
lerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV eine Schulwegjahreskarte zur Verfügung gestellt
werden. Hierdurch erhöhen sich die vorgenannten Kosten pro Schüler um 379,00 € jährlich.
Da die künftige Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Nienberge, die künftig das
Geschwister-Scholl-Gymnasium Kinderhaus besuchen, nicht bekannt ist, könnte die Direktanbin-
dung zwischen Nienberge und dem Schulzentrum in Kinderhaus auch durch Taxen sichergestellt
werden, die ab der Haltestelle „Nienberge (Post)“ eingesetzt werden. Je Fahrt zum Geschwister-
Scholl-Gymnasium würden hierfür Kosten in Höhe von 11,50 € entstehen. Für Fahrten zu den
ersten beiden Unterrichtstunden betragen die jährlichen Kosten rd. 4.325,00 €. Ergänzend muss
auch in diesem Fall den Schüler/innen für die Nutzung des ÖPNV eine Schulwegjahreskarte zur
Verfügung gestellt werden.
Sofern eine Direktanbindung von Nienberge zum Schulzentrum Kinderhaus durch den Einsatz
zusätzlicher Busse oder Taxen eingerichtet werden soll, müssten hierfür die erforderlichen Haus-
haltsmittel bereitgestellt werden.
Veränderte ÖPNV-Verbindungen für die Erreichbarkeit anderer Schulen für Schüler/innen
aus den Außenstadtbezirken
Die Stadtteile Wolbeck, Hiltrup (mit Amelsbüren), verfügen über eigene Schulzentren, deren Er-
reichbarkeit mit dem ÖPNV aus Sicht der Stadt Münster nicht verbessert werden muss. Dies gilt
auch für den Stadtteil Gievenbeck. Der Ortsteil Roxel verfügt ebenfalls über ein Schulzentrum mit
einer Hauptschule und einer Realschule. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen sowohl nach
Gievenbeck als auch in die Innenstadt, mit denen ein Gymnasium erreicht werden kann.
Die Stadtteile Handorf, Gelmer, Sprakel und Albachten verfügen ebenfalls über Verkehrsanbin-
dungen, mit denen weiterführende Schulen entweder in Kinderhaus (für Sprakel) oder in der In-
nenstadt erreicht werden können. Eine weitere Optimierung ist hier aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich.
- 21 -
V/0104/2007
Zu 11
In der Stadt Münster wird zurzeit an vier städtischen Grundschulen gemeinsamer Unterricht für
behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler angeboten (zieldifferenter Unterricht).
An zwei weiteren Grundschulen sind sonderpädagogische Fördergruppen eingerichtet. Aktuell
werden insgesamt 130 Schüler/innen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten im gemeinsa-
men Unterricht und den sonderpädagogischen Fördergruppen gefördert. Nach Abschluss der
Grundschule müssen diese Kinder in eine Förderschule wechseln, sofern der jeweilige sonderpä-
dagogische Förderbedarf weiterhin gegeben ist. Ein Wechsel in eine integrative Lerngruppe an
einer allgemeinbildenden Schule in der Sekundarstufe I ist nicht möglich, da diese in Münster bis-
her nicht vorgehalten wird.
Bis zum Ende des Schuljahres 2004/05 (31.07.2005) konnte eine zieldifferente Förderung von be-
hinderten Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen im Rahmen des Modellversuchs
„Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schüler/innen - zieldifferent -„
angeboten werden. Dieser Modellversuch wurde zum 01.08.2005 durch die „Integrative Lerngrup-
pe“ abgelöst (vgl. § 20 Abs. 8 Schulgesetz).
Während die Beteiligung am Modellversuch freiw illig war, ist nun durch § 20 Schulgesetz eine in-
tegrative Lerngruppe als ein Angebot etabliert worden, das nach dem Willen des Gesetzgebers
regelhaft vorhanden sein soll.
Die Ermittlung eines evtl. Bedarfs für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe kann als ver-
pflichtender Teil einer Schulentwicklungsplanung im Sinne des § 80 Schulgesetz angesehen wer-
den.
Dies lässt sich aus der gesetzlichen Forderung ableiten, eine Entwicklungsplanung „zur Sicherung
eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Ab-
schlussangebotes“ zu betreiben.
Die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe setzt eine wiederkehrende Inanspruchnahme vor-
aus. In einer integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als 5 Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsamen mit nicht behinderten Schülerinnen
und Schülern unterrichtet werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bedarf in der Stadt Münster gegeben ist. So
werden z. B. zum Ende des laufenden Schuljahres 20 Schülerinnen und Schüler den gemeinsa-
men Unterricht in der Primarstufe verlassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Ein-
richtung einer integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I die Eltern dieser Schüler/innen einen
Antrag auf Fortführung des gemeinsamen Unterrichtes stellen werden. Dieses belegen auch Nach-
fragen von Eltern nach einer zieldifferenten Förderung an weiterführenden Schulen.
Darüber hinaus hat sich die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behin-
derungen auf der Basis eines zuvor gefassten Beschlusses mit einem Antrag an den Hauptaus-
schuss gewandt, nach dem das Amt für Schule und Weiterbildung beauftragt wird, in Kooperation
mit der Schulaufsicht zu prüfen, welche weiterführenden Schulen in Münster sich für die Einrich-
tung von gemeinsamem Unterricht eignen. Darüber hinaus sollen alle weiterführenden Schulen in
Münster informiert werden, welche personelle und sächliche Unterstützung eine Schule erhalten
würde, die sich bereit erklärt, gemeinsamen Unterricht anzubieten.
Für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an einer allgemeinbildenden weiterführenden
Schule im Bereich der Sekundarstufe I, die di e Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers
einrichten kann, wird die Verwaltung die personellen und sächlichen Kosten ermitteln und in einer
gesonderten Vorlage an den Rat darstellen. In dieser Vorlage wird die Verwaltung auch Aussagen
zum Ausbau „Gemeinsamer Unterricht“ (GU) in der Primarstufe treffen.
- 22 -
V/0104/2007
Zu 12
Im Vorfeld der Vorlage Schulentwicklungsplanung V/1023/2006 sind die Umlandgemeinden sowohl
durch gemeinsame Informationstermine als auch schriftliche Informationen über den damaligen
Handlungsvorschlag der Verwaltung umfassend informiert worden.
Mit der aktuellen Beschlusslage des Rates vom 13.12.2006 sind unter Einbeziehung der Be-
schlusspunkte dieser Vorlage Veränderungen absehbar, die eine erneute Einbeziehung der Um-
landgemeinden erforderlich, aber auch sinnvoll machen.
Durch die enge Terminkette können die Umlandgemeinden nur in einem recht schmalen Zeitfens-
ter ihre Stellungnahme abgeben. Um hier eine größtmögliche Transparenz und Beteiligung der
Umlandgemeinden bei dieser wichtigen Fragestellung zu erreichen, ist geplant, noch vor der Rats-
sitzung am 21.02.2007 einen gemeinsamen Termin von Seiten der Stadt Münster anzubieten.
Sofern Umlandgemeinden Bedenken äußern würden, wäre hierüber sichergestellt, diese Informa-
tion noch in den Beratungsgang einzubringen.
Zu 13
Die unter Ziffer 13 des Beschlusses genannten Anträge können als erledigt angesehen werden, da
sie inhaltlich aufgegriffen werden.
Die Anträge, die auf räumliche Verbesserungen für die Albert-Schweitzer-Schule und das Schul-
zentrum Wolbeck abzielen, werden durch die vorgeschlagenen investiven Maßnahmen unter Be-
schlusspunkt 6 im Kern abgedeckt. Wünschenswerte bauliche Verbesserungen für die Übermit-
tagbetreuung bzw. den Ganztagsbetrieb am Schulzentrum Wolbeck können bei den quantitativen
Dimensionen für drei Schulen allerdings nicht isoliert im Kontext dieser Vorlage gelöst werden.
Hier sind rechtliche (Musterraumprogramm) und finanzielle Impulse des Landes notwendig. Ange-
messene Lösungen können nicht alleinig kommunal finanziert und umgesetzt werden.
Der Antrag zum Gemeinsamen Unterricht (GU) wird über den Beschlusspunkt 11 für die Sekun-
darstufe I thematisch aufgegriffen und mit konkreten Prüfaufträgen versehen. Der geforderte weite-
re Ausbau für die Primarstufe wird über die dann zu erstellende Vorlage mitgeprüft.
Beim Antrag - Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbessern - Vierzügigkeit aufheben -
können die ersten drei Antragsziele zum Anmeldeverfahren erst dann endgültig bearbeitet werden,
wenn zurzeit noch fehlende Landesvorschriften vorliegen. Das Antragsziel der Aufhebung der
Vierzügigkeit bei Gymnasien ist durch die Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage umgesetzt.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
- 23 -
V/0104/2007
• Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.12.2002 (Anlage 1)
• Übersicht über die Zügigkeiten (Anlage 2)
• Übersicht über Überschüsse und Fehlbedarfe an Räumen auf der Basis des Musterraum-
programms (Anlage 3)
• SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage 4)
• SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbessern -
Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5)
• SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot abhel-
fen (Anlage 6)
•
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0004/2006) - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7)
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8)
Anlage 6 AR 0057/06
921 Zeichen
Antrag der Kommission zur Förderung A-H/00 05/2006 der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 07.12.2006 an den Hauptausschuss KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich Begründung beschlossen: Der Hauptausschuss möge beschließen: Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt, 1. die zeitnahe Einführung des Gemeinsamen Unterric hts (GU) in der Se- kundarstufe I und 2. den Ausbau des GU in der Primarstufe in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Schützenstraße
- Steinfurter Straße
- Münzstraße 15
- Ludgeriplatz 4
- Twenhövenweg
- Wilkinghege
- Kinderhaus 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0104/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37