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V/0104/2007

Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen

Vorlagen 31.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 14.02.2007, TOP 1

Anlage 8 AH 0005/06

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Ansehen

Anlage 5 SPD-Antrag 15/2006

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Anlage 3 Raum Soll RS

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Ansehen

Anlage 3 Raum Soll SZ

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Anlage 1 Sicherung des geordneten Schulbetriebs

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Anlage 2 Züge RS

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Anlage 4 SPD-Antrag Nr. 42/2006

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Anlage 7 AH 0004/06

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Anlage 2 Züge GY

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0104/2007/1

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Anlage 2 Züge HS

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Anlage 3 Raum Soll GY

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Anlage 3 Raum Soll HS

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Beschlussvorlage

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Anlage 6 AR 0057/06

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Ansehen

Anlage 8 AH 0005/06

921 Zeichen

Antrag der Kommission zur Förderung          A-H/00 05/2006 
der Integration von Menschen mit Behinderungen         vom 07.12.2006 
an den Hauptausschuss 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION 
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 
 
- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - 
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 
Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung 
 
 
Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich 
Begründung beschlossen: 
 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen: 
 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt,  
 
1. die zeitnahe Einführung des Gemeinsamen Unterric hts (GU) in der Se- 
kundarstufe I und  
 
2. den Ausbau des GU in der Primarstufe  
 
in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen.

Anlage 5 SPD-Antrag 15/2006

3420 Zeichen

SPD-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0015/2006   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
27.03.2006 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbes sern - 
Vierzügigkeit aufheben 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung  mit den Leitungen der 
weiterführenden Schulen in Münster, das Anmeldeverf ahren für das Jahr 2007 zu 
verbessern. Dabei soll sie sich an folgenden Gesichtspunkten orientieren: 
 
1. Die Kriterien für eine Aufnahme an den Schulen s ollen von den Schulleitungen 
um soziale und pädagogische Kriterien erweitert wer den. So sollen insbesondere 
soziale Bindungen (Klassengemeinschaften, Fahrgemei nschaften) ebenso 
angemessen Berücksichtigung bei der Aufnahme finden  wie besondere soziale 
Härtefälle innerhalb von Familien, die eine bestimm te Schulwahl notwendig 
machen. 
 
2. Wenn die Anmeldewünsche von Eltern und Schülerin nen und Schülern nicht oder 
nicht vollständig berücksichtigt werden können, sol l die Verwaltung eine 
einzelfallbezogene Beratung anbieten, um die pädago gisch angemessene 
Lösung für die betroffenen Kinder gemeinsam mit deren Eltern zu finden. 
 
3. Das Anmeldeverfahren für die städtischen Schulen  soll so weit vorgezogen 
werden, dass es zwingend gleichzeitig mit den Ersatzschulen stattfindet. 
 
4. Im Rahmen der bis zum Jahresende abzuschließende n 
Schulentwicklungsplanung für Gymnasien soll eine Au fhebung der bisher 
geltenden Vierzügigkeit vorgesehen werden mit dem Z iel, möglichst vielen 
Anmeldewünschen von Eltern und Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. 
Die Verwaltung soll die Schulentwicklungsplanung so  ausrichten, dass diesem 
Ziel möglichst umfassend entsprochen werden kann. 
 
 
Begründung: 
 
 
Das geänderte Anmeldeverfahren für die weiterführen den Schulen hat im Jahr 2006 
zu einer Vielzahl berechtigter Proteste und zu viel Unmut geführt. Bei grundsätzlicher

2 
Beibehaltung des teilzentralen Verfahrens soll dies es so optimiert werden, dass 
möglichst viele Anmeldewünsche berücksichtigt werden können.  
Dabei ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeverfahren für alle 
Gymnasien auf dem Gebiet der Stadt Münster gleichze itig stattfindet. Der traditionell 
vorgezogene Termin der Ersatzschulen soll durch ein e möglichst weite Vorverlegung 
des Anmeldetermins für die städtischen Schulen mit diesem gleichgestellt werden, 
um für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Wahlbedingungen sicherzustellen. 
 
Außerdem soll eine Aufhebung der vor über zwei Jahr zehnten festgeschriebenen 
Vierzügigkeit auch im Sinne von Schulprofilbildung und Wettbewerb der besten 
Konzepte umgesetzt werden, um auch dem geänderten A nmeldeverhalten gerecht 
werden zu können. Die Verwaltung soll die Auswirkun gen einer solchen 
Entscheidung darstellen und den politischen Gremien  rechtzeitig  zur 
Beschlussfassung vorlegen. 
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Ralf Hubert   Moritz von Schmeling  
Alexander Bercht   Marianne Koch  Anne Schulze Wint zler 
Anika Bergner   Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn  
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsso n 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Holger Wigger 
Anne Hakenes

Anlage 3 Raum Soll RS

1448 Zeichen

Anlage 3 
Raumkapazitäten der Realschulen - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms 
Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. 
AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 
Erich-Klausener-Schule 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 - 1 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschwister-Scholl-Realschule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Karl-Wagenfeld-Schule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Paul-Gerhardt-Realschule 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Realschule im Kreuzviertel 1 0 0 0 -1 0 -2 0 -3 -1 -3 -1 -3 -1 -3 - 1 -3 -1 -3 -1 
Realschule Roxel 3 3 3 2 2 1 0 0 0 0
Realschule Wolbeck -1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 10 0 4 0 3 0 1 0 0 -1 -2 -2 -3 -2 -3 -2 -3 -2 -3 -2 
Erich-Klausener-Schule 3-zügig 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3-zügig 
Geschwister-Scholl-Realschule 3-zügig, nach Möglichk eit Abgabe von Räumen an das Gymnasium 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5-zügig, nac h Möglichkeit Abgabe von Räumen an das Gymnasium 
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5-zügig 
Paul-Gerhardt-Realschule 3-zügig 
Realschule im Kreuzviertel 4-zügig 
Realschule Roxel 3-zügig 
Realschule Wolbeck 3-zügig 
2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 
Schule 
2006/2007 2007/2008 2008/2009

Anlage 3 Raum Soll SZ

1952 Zeichen

Anlage 3 
Raumkapazitäten der Schulzentren - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms 
Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. 
S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S I I FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 
Hauptschule Hiltrup 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Johannes-Gutenberg-Realschule 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Immanuel-Kant-Gymnasium -4 -4 -1 -1 -2 -2 -2 -1 -2 -1 -3 -3 -2 -4 -1 -1 0 -1 0 -1 
Schulzentrum Hiltrup 4 -4 6 -1 -1 6 -2 -2 6 -2 -1 6 -2 -1 5 -3 -3 5 -2 -4 3 -1 -1 6 0 -1 6 0 -1 6
Geschwister-Scholl-Realschule 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Geschwister-Scholl-Gymnasium 0 -3 0 -3 0 -3 -1 -3 0 -4 0 -5 0 -7 0 -5 0 -6 0 -6 
Schulzentrum Kinderhaus 1 -3 -2 0 -3 -6 0 -3 -4 -1 -3 -4 0 -4 -7 0 - 5 -6 0 -7 -9 0 -5 -8 0 -6 -8 0 -6 -8 
Hauptschule Wolbeck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Realschule Wolbeck -1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gymnasium Wolbeck 2 -3 2 -3 1 -3 1 -3 4 -9 4 -10 3 -9 4 -4 3 -3 4 -5 
Schulzentrum Wolbeck 1 -3 1 2 -3 1 1 -3 2 1 -3 2 4 -9 -1 4 -10 -1 3 -9 - 1 4 -4 1 3 -3 2 4 -5 1
Droste-Hauptschule Roxel -3 -2 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 
Realschule Roxel 3 3 3 2 2 1 0 0 0 0
Schulzentrum Roxel 0 6 1 6 0 6 -1 6 -1 6 -2 6 -3 6 -3 6 -3 6 -3 6
Summe 6 -10 11 2 -7 7 -2 -7 10 -3 -7 10 0 -15 3 -1 -17 4 -2 -20 -1 0 -9 5 0 -10 6 1 - 12 5
Schulzentrum Hiltrup nach Möglichkeit Abgabe von Räu men der Hauptschule und der Realschule an das Gymnasium 
Schulzentrum Kinderhaus zzgl. 2 Räume des Kinderhort s, nach Möglichkeit Abgabe von Räumen der Realschule an das Gymnasium 
Schulzentrum Wolbeck zzgl. 3 naturw. Fachräume, zzgl . 1 Textilraum, abzgl. 2 Mehrzweckräume, 
zzgl. 1 Raum an das Gymnasium (Umnutzung Mehrzweckraum), Abgabe eines Raums der Hauptschule an das Gymnasium 
Schule 
2006/2007 2007/2008 2008/2009 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013

Anlage 1 Sicherung des geordneten Schulbetriebs

7309 Zeichen

Anlage 1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern  
in die städtischen Schulen  
(vgl. § 5 Abs. 2 Allgemeine Schulordnung - ASchO -) 
 
(redaktionell überarbeitet) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen a m 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat 
Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und Ergänzu ng vom 27.10.1983), 13.12.1989 (vgl. 
Beschlussvorlage an den Rat Nr. 395/89 - Schul. - v om 14.11.1989), 13.12.2000 (vgl. öffent- 
liche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 1265/2000 vom  15.11.2000 mit Ergänzung E 1 vom 
07.12.2000), 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschluss vorlage an den Rat Nr. 1420/2001) und 
13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an de n Rat Nr. 756/2002) den folgenden all- 
gemeinen Rahmen - zur Sicherung des geordneten Schu lbetriebes für die städt. Schulen - 
beschlossen. 
 
__________________________________________________________________________ 
 
 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schu len ist durch folgende Maßnah- 
men zu sichern: 
 
 
1. Grundschulen 
 
 
 
1.1 Die städtischen Grundschulen sind mindestens ei nzügig zu führen. 
 
 
1.2 Den Grundschulen, die nach dem Ergebnis der Anm eldungen keine Eingangsklasse 
bilden können, wird im Anschluss an die Anmeldefris t eine Karenzzeit zur Entgegen- 
nahme weiterer Anmeldungen von 6 Wochen eingeräumt. 
 
 
1.3 Unterhalb der vom Ministerium für Schule, Wisse nschaft und Forschung NW zur 
Klassenbildung festgelegten gültigen Bandbreite wer den Eingangsklassen nicht ge- 
bildet. 
 
 
1.4 Werden in einer Grundschule in zwei aufeinander  folgenden Jahren keine Eingangs- 
klassen gebildet, sind rechtzeitig schulorganisator ische Maßnahmen zu ergreifen, so- 
fern nicht nach der erkennbaren Bevölkerungsentwick lung steigenden Schülerzahlen 
zu erwarten sind.

- 2 - 
 
2. Weiterführende Schulen 
 
 
 
2.1 Hauptschulen und Realschulen 
 ------------------------------------------ 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen  und Realschulen wird einheit- 
lich begrenzt auf der Grundlage 
 
- der Vierzügigkeit und 
 
 - des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und  Forschung NW festgelegten 
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite). 
 
 
2.2 Gymnasien 
 --------------- 
 
 
2.2.1 Stadtteilgymnasien 
 .............................. 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Stadtteilgym nasien (Gymnasium Wolbeck, 
Immanuel-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup, Geschwiste r-Scholl-Gymnasium), des 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und des Wilhelm-Hitto rf-Gymnasiums wird einheit- 
lich begrenzt auf der Grundlage 
 
- der Vierzügigkeit und 
 
- des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und F orschung NW festgelegten 
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite). 
 
 
 
2.2.2 Innenstadtgymnasien 
 .................................. 
 
 Die Aufnahmekapazität der Innenstadtgymnasien (Ann ette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium, Gymnasium Paulinum, Johann-Conrad-Schlau n-Gymnasium, Schiller- 
gymnasium, Ratsgymnasium) und des Pascal-Gymnasiums  wird mit Beginn des 
Schuljahres 2001/2002 einheitlich begrenzt auf der Grundlage 
 
- der Dreizügigkeit und 
 
- des vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und F orschung NW festgelegten 
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite).

- 3 - 
 
2.2.3 Den Gymnasien, die nach dem Ergebnis der Anme ldungen keine Eingangsklassen 
entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wi rd im Anschluss an die Anmel- 
defrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 6 Wochen 
eingeräumt 
 
 
2.2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule, Wis senschaft und Forschung NW zur 
Klassenbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbr eite werden Eingangsklassen 
nicht gebildet. 
 
 
2.2.5 Schulorganisatorische Maßnahmen sind dann rec htzeitig zu ergreifen, wenn in zwei 
aufeinander folgenden Schuljahren nur jeweils eine Eingangsklasse gebildet werden 
kann. 
 
 
3. Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte 
 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat über die k ünftige Entwicklung der Schulen 
für Lernbehinderte in pädagogischer und quantitativer Hinsicht zu berichten.  
 
 
 
Anmerkung:  
 
In den Begründungen zu den Beschlussvorlagen 395/89  und 1265/2000 ist u. a. folgendes 
ausgeführt: 
 
- Für die städtischen Hauptschulen und Realschulen kommt die Obergrenze der Vierzü- 
gigkeit nach dem derzeitigen Stand (1989) nicht in Betracht. Diese Schulen werden 
einbezogen, um eine einheitliche Regelung für alle weiterführenden Schulen zu treffen. 
 
- Der Gebäudebestand der städtischen weiterführende n Schulen entspricht nicht in allen 
Fällen der Vierzügigkeit nach dem Musterraumprogram m des Ministeriums für Schule, 
Wissenschaft und Forschung NW. Deshalb ergibt sich bei den vom Gebäudebestand 
her nicht vierzügigen weiterführenden Schulen eine Einschränkung der Aufnahmeka- 
pazität durch den Raumbestand. 
 In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die v ierzügige Aufnahme bei Schulen mit 
dreizügigem Raumbestand nicht zu Raumansprüchen bei  der aufnehmenden Schule 
führt.

- 4 - 
 
4. Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen 
 
 
 
4.1 Grundschulen 
------------------- 
 
Können bei einer Grundschule nicht alle angemeldete n und in einem Überschnei- 
dungsgebiet wohnhaften Schülerinnen und Schüler auf genommen werden, ist bei der 
Entscheidung zur Festlegung der zuständigen Schule die Schulwegzeit zu der 
Grundschule, zu der die Schülerinnen und Schüler an gemeldet wurden, zu berück- 
sichtigen. 
Vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder, die  im Überschneidungsgebiet 
wohnen. 
 
 
4.2 Hauptschulen und Realschulen 
 ------------------------------------------ 
 
 Können bei einer städtischen Hauptschule oder Real schule nicht alle angemeldeten 
Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, ist be i der Aufnahmeentscheidung 
die Schulwegzeit zu berücksichtigen. 
 
 Vorrangig werden aufgenommen 
 
 - Geschwisterkinder und 
 
 - Schülerinnen/Schüler zur Gewährleistung der Mind estanforderungen der Koedu- 
kation. 
 
 
4.3 Gymnasien 
 --------------- 
 
 
4.3.1 Können bei den städtischen Gymnasien nicht al le angemeldeten Schülerinnen und 
Schüler aufgenommen werden, ist bei der Aufnahmeentscheidung 
 
 - zunächst für eine evtl. Abweisung die Herkunft d er Schülerinnen und Schüler aus 
dem Schuleinzugsbereich des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und dann 
 
 - die Schulwegzeit 
 
 zu berücksichtigen. 
 
 
4.3.2 Vorrangig werden aufgenommen 
 
 - Geschwisterkinder und 
 
 - Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung der Mindestanforderungen der 
Koedukation.

- 5 - 
 
4.3.3 Für den Fall, dass die Anmeldezahlen an einze lnen Gymnasien eine Klassenbildung 
im Rahmen der vorgegebenen Werte (der vom Ministeri um für Schule, Wissenschaft 
und Forschung NW festgelegte jeweils gültige Klasse nfrequenzhöchstwert - Höchst- 
wert der Bandbreite -) nicht ermöglichen oder die A nmeldezahlen insgesamt die vor- 
gesehenen Aufnahmekapazitäten übersteigen, wird die  Verwaltung ermächtigt, in Zu- 
sammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde und den Schulleitungen zu bestimmen, 
an welchen Gymnasien die erforderliche / erforderli chen Eingangsklasse / Eingangs- 
klassen gebildet werden.

Anlage 2 Züge RS

911 Zeichen

Anlage 2 
Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen 
Realschule 
Aufnahme 
Jahrgang 5 
2006/2007 
Angebot 
Jahrgang 5 
ab 2007/2008 
1 2 3
Erich-Klausener-Schule 3,0 3,0 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3,0 3,0 
Geschwister-Scholl-Realschule 2,0 3,0 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4,0 3,5 
Karl-Wagenfeld-Schule 3,0 3,5 
Paul-Gerhardt-Realschule 3,0 3,0 
Realschule im Kreuzviertel 4,0 4,0 
Realschule Roxel 2,0 3,0 
Realschule Wolbeck 3,0 3,0 
Summe 27,0 29,0 
Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten 
Schuljahr 
Prognose 
Züge 
Angebot 
Züge 
Differenz 
Angebot / 
Prognose 
Züge 
1 2 3 4
2007/2008 26,8 27,6 0,8 
2008/2009 26,4 27,8 1,4 
2009/2010 25,9 28,1 2,2 
2010/2011 25,7 28,3 2,6 
2011/2012 26,0 28,8 2,8 
2012/2013 25,5 29,0 3,5 
2013/2014 25,2 29,0 3,8 
2014/2015 24,7 29,0 4,3 
2015/2016 24,6 29,0 4,4 
Realschulen 
Jahrgänge 5 bis 10

Anlage 4 SPD-Antrag Nr. 42/2006

3763 Zeichen

Antrag  
 
 
 
25.10.2005 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. unverzüglich ein Raumprogramm für das Schulzentr um zu erarbeiten, das 
neben notwendigen Unterrichtsräumen den Raumbedarf für die 
Übermittagsbetreuung beziehungsweise optional für den 
Ganztagsschulbetrieb einbezieht.  
 
2. Planungen für die notwendige Erweiterung des Sch ulzentrums einzuleiten, in 
der 
• die pädagogischen Anforderungen der Schulen des Sc hulzentrums 
möglichst vollständig erfüllt werden; 
• ein Übermittagbetreuungsbereich/Ganztagsangebot in  angemessener 
Ausstattung räumlich und technisch vorgesehen wird; 
• die Belange der Wolbecker Musikschule sowie weiter er 
außerschulischer Nutzer des Schulzentrums berücksichtigt werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die unzureichende und für den Schulbetrieb problema tische Raumsituation im 
Schulzentrum Wolbeck ist nicht neu; sondern hinläng lich bekannt. In den letzten 
Jahren ist die Schülerzahl durch Einwohnerzuwächse aufgrund neuer Baugebiete vor 
allem im Bereich der Haupt- und Realschule gestiege n. Die große Akzeptanz aller 
drei Schulzweige des Schulzentrums bei Eltern und S chülern hat das Übrige dazu 
beigetragen, dass Schüler/innen nicht in andere Stadtteile abgewandert sind. 
 
Die notwendige Erweiterung des Schulzentrums wurde nicht in Angriff genommen, 
weil man sich auf unzutreffende Schülerprognosen be rief. Diese veralteten 
Prognosen dürfen keine Grundlage für die Zukunftsplanung des Schulzentrums mehr 
sein. Die Errichtung von vier Fertigbauklassen im F rühjahr 2003 hat das 
grundsätzliche Problem des fehlenden Raumangebotes nicht gelöst. 
 
Zur Zeit besuchen  
382 Schüler/innen in 17 Klassen die Hauptschule,  
556 Schüler/innen in 19 Klassen die Realschule,

705 Schüler/innen S I das Gymnasium, 
285 Schüler/innen S II das Gymnasium. 
 
Daraus ergibt sich, dass Schülerzahlen für zehn Züge in der Sekundarstufe I und fünf 
Züge in der Sekundarstufe II vorhanden sind, für di e Klassenräume vorgehalten 
werden müssen. 
 
Der derzeit vorhandene Raumbestand im Schulzentrum deckt unter Beachtung der 
vorgeschriebenen Raumgrößen lediglich den Bedarf fü r neun Züge der 
Sekundarstufe I und fünf Züge der Sekundarstufe II ab. Darüber hinaus besitzen 
sechs Klassenräume nicht die erforderliche Raumgröß e, so dass Fachräume als 
Klassenräume in Anspruch genommen werden müssen. 
 
Insgesamt besteht zur Zeit ein Fehlbedarf von ein Z ug Sekundarstufe I. Zu diesem 
Ergebnis kommt auch eine Stellungnahme der Schulver waltung vom 04.01.2005. 
Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, da weitere Baugebiete in Südost (Wolbeck 
Nord, Twenhövenweg) entstehen und vorhandene Baugeb iete in Gremmendorf noch 
gefüllt werden. 
 
Im Haushalt der Stadt Münster sind verteilt auf die  Jahre 2004 – 2006 ca. 1.8 Mio 
Euro Baukosten für die Erweiterung des Schulzentrum s Wolbeck veranschlagt 
worden. Es kann daher unverzüglich mit der Planung begonnen werden, damit die 
Gesamtkosten der notwendigen Erweiterung in den fol genden Haushalten rechtzeitig 
eingestellt werden können. Hierbei sind auch Überle gungen mit einzubeziehen, die 
eine Weiterentwicklung der drei Schulen im Schulzen trum zur Ganztagsschule 
Rechnung trägt. 
 
 
Kurt Pölling   Anne Hakenes   Udo Reiter 
Michael Jung   Marianne Hopmann   Moritz von Schmel ing 
Wolfgang Heuer  Ralf Hubert    Anne Schulze Wintzle r 
Alexander Bercht  Marianne Koch   Joachim Tonn 
Anika Bergner  Gaby Kubig-Steltig   Beate Vilhjalms son 
Beanka Ganser  Karsten Rahn   Holger Wigger 
Philipp Gabriel

Anlage 7 AH 0004/06

1162 Zeichen

Antrag der Kommission zur Förderung          A-H/00 04/2006 
der Integration von Menschen mit Behinderungen         vom 07.12.2006 
an den Hauptausschuss 
 
 
 
 
 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION 
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 
 
- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - 
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 
Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de 
 
 
 
Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung 
 
 
Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich 
Begründung beschlossen: 
 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen: 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt, den Raumbedarf der 
Albert-Schweitzer-Schule - Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“ - aufgrund 
der aktuellen Situation und der konstant bestehenden Schülerzahl den 
Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende 
Schulen und Förderschulen (RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiter-
bildung v.19.10.1995) und den besonderen Bedarfen des Schülerklientels an- 
zupassen und den Raummangel kurzfristig zu beheben.

Anlage 2 Züge GY

1181 Zeichen

Anlage 2 
Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen 
Gymnasium 
Aufnahme 
Jahrgang 5 
2006/2007 
Angebot 
Jahrgang 5 
ab 2007/2008 
1 2 3
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 4,0 5,0 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 4,0 5,0 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 3,0 4,0 
Gymnasium Paulinum 4,0 4,0 
Gymnasium Wolbeck 4,0 4,5 
Immanuel-Kant-Gymnasium 4,0 4,0 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3,0 3,0 
Pascal-Gymnasium 4,0 5,0 
Ratsgymnasium 2,0 4,0 
Schillergymnasium 4,0 4,0 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4,0 4,0 
Summe 40,0 46,5 
Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten 
Prognose 
Züge 
Angebot 
Züge 
Differenz 
Angebot / 
Prognose 
Züge 
Prognose 
Züge 
Angebot 
Züge 
Differenz 
Angebot / 
Prognose 
Züge 
1 2 3 4 5 6 7
2007/2008 38,2 37,9 -0,3 53,2 53,1 -0,1 
2008/2009 38,9 40,3 1,4 54,0 53,8 -0,2 
2009/2010 39,3 42,1 2,8 53,3 53,1 -0,2 
2010/2011 40,5 45,0 4,5 71,6 70,8 -0,8 
2011/2012 40,3 46,2 5,9 75,0 74,3 -0,7 
2012/2013 39,7 46,6 6,9 76,3 77,7 1,4 
2013/2014 39,9 46,4 6,5 60,9 65,1 4,2 
2014/2015 39,7 46,6 6,9 58,7 66,2 7,5 
2015/2016 39,7 46,4 6,7 58,1 66,7 8,6 
Gymnasien 
Schuljahr 
Sekundarstufe I Sekundarstufe II

Ergänzungsvorlage V/0104/2007/1

21479 Zeichen

V/0104/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung 
(V/1023/2006) einschl. des Änderungsantrages der CDU- und FDP- Ratsfraktionen werden folgen-
de Regelungen getroffen: 
 
1. Der Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen 
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.11.2002 (vgl. Anlage 
1), wird wie folgt geändert: 
 
Ziffer 2. 
 
Weiterführende Schulen 
 
Die Ziffern 2.1 und 2.2 mit den Unterziffern 2.21 bis 2.25 werden gestrichen. Statt-
dessen wird eingesetzt: 
 
2.1 Hauptschulen 
 
    Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berück-
sichtigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festge-
legten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der 
Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0104/2007/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0104/2007/1 
 
    Hauptschulen      Zahl der Eingangsklassen
  
 
    Droste-Hauptschule Roxel     2 
    Fürstenbergschule      2 
    G e i s t s c h u l e        3  
    Hauptschule Coerde      2 
    Hauptschule Hiltrup      4 
    Hauptschule Wolbeck      2 
    Waldschule Kinderhaus     2 
    Wartburgschule       2 
             - -  
                    19 
 
   2.2 Realschulen 
  
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksich-
tigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgeleg-
ten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Band-
breite) wie folgt festgelegt: 
 
    Realschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
    Erich-Klausener-Schule     3 
    Fürstin-von-Gallitzin-Schule     3 
    Geschwister-Scholl-Realschule    3 
    Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup   3,5 
    Karl-Wagenfeld-Schule      3,5 
    Paul-Gerhardt-Realschule     3 
    Realschule im Kreuzviertel     4 
    Realschule Roxel      3 
    Realschule Wolbeck      3 
             - -  
                    29 
 
   2.3 Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichti-
gung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten 
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) 
wie folgt festgelegt:

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V/0104/2007/1 
 
Gymnasien     Zahl der Eingangsklassen 
 
    Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  5 
    Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    5 
    Geschwister-Scholl-Gymnasium    4  
    Gymnasium Paulinum      4 
    Gymnasium Wolbeck      4,5 
    Immanuel-Kant-Gymnasium     4 
    Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   3 
    P a s c a l - G y m n a s i u m       5   
    Ratsgymnasium       4 
    Schillergymnasium      4 
    Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     4 
             - -  
                   46,5 
 
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Klas-
senbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklas-
sen nicht gebildet.  
 
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der An-
meldungen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bil-
den können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Ent-
gegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden 
Schulen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende 
Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der unter den in Ziffern 2.1 bis 
2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs-
sen. Soweit erforderlich wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in en-
ger Abstimmung mit dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung ei-
ner weiteren Eingangsklasse – ggfs. unter Inanspruchnahme freier Raum-
kapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen. 
 
Ziffer 3. 
 
Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte  
 
 Die bisherige Ziffer 3. „Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte“ des vom Rat 
beschlossenen allgemeinen Rahmens zur Sicherung des geordneten Schulbetrie-
bes für die städtischen Schulen wird gestrichen. 
 
 
Anmerkung: 
 
Die „Anmerkung“ wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Anmerkung aufge-
nommen: 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in 
allen Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumpro-
gramm des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.

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V/0104/2007/1 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein , dass die Aufnahme von Schülerinnen und 
Schülern entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei 
der aufnehmenden Schule führt. 
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmeka-
pazitäten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen. 
 
Ziffer 4. 
 
Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen 
 
 Die Ziffer 4. „Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen“ des bisher gültigen all-
gemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen wird ersatzlos gestrichen.  
 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingangsklassen 
lt. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages und der durchschnittlichen Übergangsquote von Jahr-
gang zu Jahrgang im Zeitraum bis zum Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich folgende 
Höchstwerte bei den Zügigkeiten erreicht werden: 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Hauptschulen bei vol-
ler Auslastung 
 
Droste-Hauptschule Roxel     2,7 
Fürstenbergschule
1)      2,7 
Geistschule1)       3,2 
Hauptschule Coerde      2,2 
Hauptschule Hiltrup      4,0 
Hauptschule Wolbeck     2,7 
Waldschule Kinderhaus     2,3 
Wartburgschule       2,2 
 
1) ohne Förderklassen 
 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Realschulen bei voller 
Auslastung 
 
Erich-Klausener-Schule    3,0 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule    3,0 
Geschwister-Scholl-Realschule   3,0 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup  3,7 
Karl-Wagenfeld-Schule    3,5 
Paul-Gerhardt-Realschule    3,0 
Realschule im Kreuzviertel    4,0 
Realschule Roxel     3,0 
Realschule Wolbeck     3,0

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V/0104/2007/1 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2009/2010 an den Gymnasien bei voller 
Auslastung 
 
      S  I    S  I I  
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  4,5    8,1 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    4,3    4,3  
 Geschwister-Scholl-Gymnasium    3,5    5,0 
 Gymnasium Paulinum     4,0    4,0 
 Gymnasium Wolbeck      4,2    5,7 
 Immanuel-Kant-Gymnasium    3,8    5,6 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   2,8    3,0 
 Pascal-Gymnasium      4,3    6,2 
 Ratsgymnasium      3,2    4,5 
 Schillergymnasium      3,5    4,4 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     3,7    5,7 
 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum 2010/2011 bis 2015/2016 an den Gymnasien 
bei voller Auslastung 
  
      S  I    S  I I  
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  5,0    10,9 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    5,0      6,6 
 Geschwister-Scholl-Gymnasium    4,0      6,1 
 Gymnasium Paulinum     4,0      7,8 
 Gymnasium Wolbeck      4,6      7,9 
 Immanuel-Kant-Gymnasium    4,0      7,0 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   3,0      5,0 
 Pascal-Gymnasium      5,0      7,5 
 Ratsgymnasium      4,0      5,8 
 Schillergymnasium      4,0      6,4 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     4,0      7,6 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für das Schuljahr 
2010/2011 für die städtischen weiterführenden Schulen
 die Orientierungsphase auszuwer-
ten und Entscheidungsvorschläge im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. 
Dies schließt Aussagen zu Standortfragen und Kapazitätsplanungen mit ein. 
 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass lt. dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 höhere Auf-
nahmekapazitäten bei den Eingangsklassen der Sekundarstufe I im Vergleich zum laufen-
den Schuljahr 2006/2007 und somit Überhänge entstehen; bei den Hauptschulen in Höhe 
von 4 Zügen, bei den Realschulen in Höhe von 2 Zügen und bei den Gymnasien in Höhe 
von 6,5 Zügen. Die prognostizierte gesamtstädtische Schülerzahlenentwicklung für die drei 
Schulformen unter Berücksichtigung der neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 
2005 - 2015“  ist aus der Anlage 2 ersichtlich.

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V/0104/2007/1 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass einige städtische weiterführende Schulen in unterschied-
licher Intensität über das Musterraumprogramm hinaus höhere Zügigkeiten bilden wollen. 
Die Anlage 3 verdeutlicht im einzelnen die Defizite bei den allg. Unterrichtsräumen und 
Fachräumen nach Musterraumprogramm. Die betroffenen Schulen wollen dies durch die 
Aktivierung von Flächen im vorhandenen Raumbestand und/oder eine entsprechende 
Stundenplangestaltung kompensieren. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung durch 
den Rat entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Schulen schließen. 
 
 
6. Zur Umsetzung der unter Ziff. 1 genannten Aufnahmekapazitäten der städt. weiterführen-
den Schulen sowie des o. g. Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 werden folgende Schulge-
bäude erweitert bzw. bisher geplante Erweiterungen zurückgestellt: 
 
 
6.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 
Das vom Schulausschuss am 04.05.1999 beschlossene Raumprogramm für die Erwei-
terung des Schulgebäudes (6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, Lehrmittelraum, 2 El-
ternsprechzimmer, 1 Biblio-/Mediothek und Nebenräume) sowie die seinerzeit erarbeite-
te Planung (Anbau entlang der Schützenstraße und Dachausbau) wird aufgegriffen. 
 
Die Verwaltung wird die weitere Planung auf dieser Grundlage erarbeiten und den Bau-
beschluss schnellstmöglich herbeiführen. 
 
 
6.2  Droste-Hauptschule Roxel 
 
Die vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung vom 08.06.2005 be-
schlossene Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel um 5 Unterrichtsräume als 
Ausbau zur Dreizügigkeit wird nicht umgesetzt. 
Die notwendigen Investitionen im Rahmen der  Umwandlung der Droste-Hauptschule in 
eine erweiterte Ganztagshauptschule werden realisiert. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass beabsichtigt ist, für die Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grund-
stück des Schulzentrums Roxel und einen gemeinsamen Speiseraum mit Küche für die 
Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf dem städt. Grundstück der 
ehem. Niederländischen Schule zu errichten. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu erarbeiten und den Baubeschluss kurz-
fristig herbeizuführen. 
 
 
6.3 Schulzentrum Wolbeck 
  
Für das Schulzentrum Wolbeck werden keine Klassenräume neu geschaffen. Zur De-
ckung des Fachraumbedarfs wird das Schulzentrum um 3 naturwiss. Fachräume 
einschl. Nebenräumen erweitert. Durch Um bau im Bestand wird ein Textilraum herge-
richtet.  
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und eine Kos-
tenschätzung zu erstellen. Dabei wird auch die Möglichkeit untersucht, die naturwiss. 
Fachräume durch Umbau von Klassenräumen im Bestand zu schaffen und als Ersatz 
Klassenräume in modularer Bauweise aufzustellen.

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V/0104/2007/1 
 6.4 Wartburgschule (Hauptschule) 
 
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an 
den Raumbedarf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für 
eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war 
(Schaffung von Fachräumen und Räumen für d en Ganztagsbereich, Ersatz von Fertig-
bauklassen), wird nicht realisiert. 
 
Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (V/1023/2006) werden zwingend notwendige 
Baumaßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicher heitspflicht und / oder der Aufrechter-
haltung eines geordneten Schulbetriebs vorgenommen.  
 
6.5  Pascal-Gymnasium 
Zur teilweisen Abdeckung des Raumbedarfes für ein 5–zügiges Gymnasium werden 
dem Pascal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2008/2009 5 Unterrichtsräume in der Drei-
faltigkeitsschule zur Verfügung gestellt. Die derzeitige Nutzung der Räume in der Drei-
faltigkeitsschule durch die Kindergruppe 13 e.V. und die Kindergruppe Halbtrocken 
muss daher voraussichtlich zum Schuljahr 2008/2009 enden. Die Verwaltung wird die 
Kindergruppen bei der Suche nach neuen geeigneten Räumlichkeiten unterstützen.  
 
6.6  Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau der Schulgebäude 
der Uppenbergschule und der Albert-Schweitzer-Schule entsprechend dem Muster-
raumprogramm für einzügige Förderschulen besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, 
kurzfristig die Raumprogramme zu erarbeiten. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule 
bisher keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt sind und die erforderlichen Mittel 
ggfs. noch im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage bereitgestellt 
werden müssen, sobald eine Kostenschätzung vorliegt.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht 
und allen Schulleitungen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf 
der Datengrundlage der Vorlage V/1023/2006 - Schulentwicklungsplanung - die erwar-
teten Schülerinnen und Schüler nach Ausbau der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule in den vorhandenen vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt 
Lernen räumlich versorgt werden können und somit kein 5. System eingerichtet wird.

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V/0104/2007/1 
 
7. Finanzierung 
 
 Die Sachentscheidungen zu Ziffer 6 sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Produktgruppe/ 
Teilfinanzplan/ Maßnahmeziffer 
Jahr Haushalts-
plan-Entwurf 
2007 
Neue  
Veran-
schlagung 
Differenz  
Erweiterung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasium  
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4040 
 
  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 100.000 200.000 + 100.000  
 VE (300.000) (300.000)  
 2008 600.000 2.500.000 + 1.900.000  
 2009 258.680 1.080.000 + 821.320  
 gesamt 958.680 3.780.000 2.821.320  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 61.360. 302.400 241.040
 
   
Erweiterung Wartburgschule 
(HS) 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4010 
 
  
2150.940.1080.8 - 2006 409.000 - 409.000 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 650.000 0 - 650.000  
 2008 1.770.000 0 - 1.770.000  
 gesamt 2.829.000 0 - 2.829.000  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 189.000 0 - 189.000
 
   
Erw. Droste-Hauptschule Roxel 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4030 
 
  
2150.940.1320.8 - 2006 860.000 - 823.428,02 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 250.000 0 - 250.000  
 VE (140.000) 0 - (140.000)  
 2008 140.000 0 - 140.000  
 gesamt 1.250.000 0 - 1.213.428,02  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
VE (100.000) 0 - (100.000)
 
 2008 100.000 0 - 100.000  
   
Erw. Schulzentrum Wolbeck 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4000 
 
  
2150.940.1030.6 - 2006 335.000 335.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0  
 2008 1.240.000 1.240.000 0  
 gesamt 1.585.000 1.585.000 0

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V/0104/2007/1 
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 113.000 113.000 0
 
   
   
Besch. Lehrm. i.R. investiver 
Maßnahmen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 0030 
 
  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2007 51.000 51.000  
 2008 1.101.440 913.070 - 188.370  
   
   
Bauk. Einrichtung erweiterte 
Ganztagsschulen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4020 
(Droste-Hauptschule Roxel und  
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel) 
  
2150.360.1090.6 2006 50.000 50.000 0  
Einzahlung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2007 900.000 900.000 0  
 2008 1.490.000 1.490.000 0  
 gesamt 2.430.000 2.430.000 0  
   
2150.940.1090.4 2006 200.000 200.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 1.900.000 1.900.000 0  
 VE (250.000) (250.000) 0  
 2008 533.340 533.340 0  
 gesamt 2.633.340 2.633.340 0 
Besch. Einrichtung erweiterte 
Ganztagsschulen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4021 
 
  
Einzahlung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2007 100.000 100.000 0  
 2008 480.000 480.000 0  
 gesamt 580.000 580.000 0  
   
2150.935.1090.7  77.230 77.230 0  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2007 150.000 150.000 0  
 2008 495.000 495.000 0  
 gesamt 722.230 722.230 0 
   
   
Erw. Uppenbergschule 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4080 
 
  
2700.940.1180.2 - 2006 768.000 768.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0  
 2008 440.000 440.000 0

- 10 - 
V/0104/2007/1 
 gesamt 1.218.000 1.218.000 0  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 97.500 97.500 0
 
 
* nicht als Haushaltsausgaberest gebildet 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die unter Ziffer 6 getroffenen Entscheidungen zu investi-
ven Maßnahmen Berücksichtigung finden bei der Umsetzung des Antrages der SPD-
Fraktion vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und 
des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen 
sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“ (A-R/0041/2006).  
 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungspha-
se“ im Rahmen der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden ist, 
ob zusätzliche Erweiterungen von Schulgebäuden zur Anpassung der Raumbestände der 
weiterführenden Schulen an das Musterraumprogramm entsprechend der Zügigkeiten 
durchgeführt werden.  
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der regulären ÖPNV- Anbindungen eine Di-
rektanbindung des Ortsteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus nicht möglich ist 
und nur über den Einsatz eines Zusatzbusses oder Taxen sichergestellt werden kann.  
Eine  Veränderung der ÖPNV-Verbindungen  für die Erreichbarkeit anderer Schulen für 
Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken  ist zurzeit nicht erforderlich. 
 
 
11. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, mittelfristig an einer städtischen weiterführenden Schule 
im Bereich der Sekundarstufe I eine integrat ive Lerngruppe einzurichten. Langfristiges Ziel 
ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lern-
gruppen angeboten werden.  
Die Verwaltung wird beauftragt, für die mittelfristige Einrichtung einer integrativen Lern-
gruppe die notwendigen Personal- und Sachkosten sowie Raumbedarfe und evtl. erforder-
liche Baumaßnahmen zu ermitteln und dem Rat in einer gesonderten Vorlage  darzustellen.

- 11 - 
V/0104/2007/1 
 
      12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden parallel zum Beratungsgang die-
ser Vorlage die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 
gemäß § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW erhalten haben.  
 
 
13. Folgende Anträge werden mit den Beschlussfassungen zu den Ziffern 1, 6, 7 und 11 als  
erledigt erklärt: 
 
• SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage 
4) 
• SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren  Anmeldeverfahren 
verbessern - Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5) 
• SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot 
abhelfen (Anlage 6) 
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0004/2006) - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7) 
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8) 
 
 
 
 
Geänderter Begründungstext: 
 
Zu 6 und 7 
 
 
Pascal-Gymnasium 
 
Im Rahmen des Handlungsvorschlages zur Schulentwicklungsplanung sollte das Pascal-
Gymnasium unter Einbeziehung von 5 Räumen einer benachbarten Schule (Dreifaltigkeitsschule) 
fünfzügig werden. Auch unter Einbeziehung dieser Räume werden lt. Prognose in der Spitze vor-
aussichtlich bis zu 9 Unterrichtsräume fehlen. 
Mit dem Beschluss vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat ausdrücklich die 
vorgesehene Fünfzügigkeit für das Pascal-Gymnasium bestätigt. 
In der benachbarten Dreifaltigkeitsschule, die über ein 3-zügiges Schulgebäude verfügt und per-
spektivisch als OGTS-Grundschule 1-zügig arbeiten wird, werden 4 Klassenräume plus Nebenflä-
chen für die Kindertagesbetreuung genutzt. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt 3 Klassenräume, die 
Kindergruppe Halbtrocken 1 Klassenraum. Vor dem Hintergrund des notwendigen schulischen 
Bedarfs des Pascal-Gymnasiums sind mit den Trägern der Kindergruppen Gespräche zu führen, 
mit dem Ziel, beiden Kindergruppen zum Schuljahr 2008/2009 neue geeignete Räumlichkeiten zur 
Verfügung zu stellen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die betroffenen Gruppen 
dabei aktiv unterstützen.  
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 2 Züge HS

933 Zeichen

Anlage 2 
Festlegung der Zügigkeiten unter Berücksichtigung der Konzepte der Schulen 
Hauptschule 
Aufnahme 
Jahrgang 5 
2006/2007 
Angebot 
Jahrgang 5 
ab 2007/2008 Bemerkung 
1 2 3 4
Droste-Hauptschule Roxel 2,0 2,0 ab JG 7 3-zügig 
Fürstenbergschule 1,0 2,0 
Geistschule 2,0 3,0 ab JG 10 4-zügig 
Hauptschule Coerde 2,0 2,0 
Hauptschule Hiltrup 3,0 4,0 
Hauptschule Wolbeck 2,0 2,0 ab JG 7 3-zügig 
Waldschule Kinderhaus 2,0 2,0 insgesamt 2,2-zügig 
Wartburgschule 1,0 2,0 
Summe 15,0 19,0 
Differenzen zwischen prognostizierten und angebotenen Zügigkeiten 
Schuljahr 
Prognose 
Züge 1) 
Angebot 
Züge 1) 
Differenz 
Angebot / 
Prognose 
Züge 
1 2 3 4
2007/2008 19,1 21,3 2,2 
2008/2009 18,3 20,7 2,4 
2009/2010 17,5 21,0 3,5 
2010/2011 17,0 21,0 4,0 
2011/2012 17,2 20,4 3,2 
2012/2013 17,4 21,3 3,9 
2013/2014 17,2 21,7 4,5 
2014/2015 16,9 21,7 4,8 
2015/2016 16,8 21,7 4,9 
1) ohne Förderklassen 
Hauptschulen 
Jahrgänge 5 - 10

Anlage 3 Raum Soll GY

2483 Zeichen

Anlage 3 
Raumkapazitäten der Gymnasien - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms 
Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. 
S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S I I FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR S I S II FR 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium -5 -11 -12 -4 -12 - 12 1 -12 -6 0 -12 -6 3 -20 -6 2 -20 -10 2 -21 -10 2 -14 -10 2 -15 -10 2 -1 5 -10 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 7 3 3 5 1 2 4 -1 1 2 -1 1 6 -6 -2 5 -6 - 6 5 -8 -6 5 -5 -5 5 -5 -5 5 -5 -5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 0 -3 0 -3 0 -3 -1 -3 0 -4 0 -5 0 -7 0 -5 0 -6 0 -6 
Gymnasium Paulinum -4 4 -6 -8 6 -6 -9 5 -7 -9 3 -8 -5 -6 -11 -5 -8 -1 2 -5 -8 -12 -5 -3 -11 -5 -3 -10 -5 -3 -10 
Gymnasium Wolbeck 2 -3 2 -3 1 -3 1 -3 4 -9 4 -10 3 -9 4 -4 3 -3 4 -5 
Immanuel-Kant-Gymnasium -4 -4 -1 -1 -2 -2 -2 -1 -2 -1 -3 -3 -2 -4 -1 -1 0 -1 0 -1 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3 1 -3 2 3 -3 0 5 -2 -1 6 -2 -2 1 -4 -2 -2 -5 -2 -3 -7 -2 -1 -5 -2 0 -5 -2 0 -5 
Pascal-Gymnasium 0 -5 -5 -1 -6 -6 -3 1 -6 -5 3 -6 -3 -1 -7 -4 -2 -11 - 4 -5 -13 -4 -1 -11 -4 -2 -11 -4 -2 -11 
Ratsgymnasium 3 2 -3 1 2 -3 0 -1 -5 -1 -2 -5 0 -4 -7 -2 -2 -6 -2 -4 -8 -2 -3 -8 -2 -5 -8 -2 -5 -8 
Schillergymnasium -1 -1 -3 -2 -4 -4 -4 -4 -5 -6 -2 -4 -5 -5 -6 -5 -8 -8 -5 -10 -9 -5 -9 -8 -5 -8 -8 -5 -8 -8 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4 -3 -7 3 -2 -6 2 -1 -6 1 -1 -6 3 -6 -8 3 -7 -10 3 -8 -10 3 -5 -8 3 -5 -8 3 -5 -8 
Summe 5 -20 -36 -2 -19 -38 -11 -15 -36 -21 -13 -36 -1 -60 -51 -7 -73 -68 -7 -86 -75 -5 -49 -66 -5 -54 -65 -4 -55 -65 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig, 2 Räu me Aegidii-Ludgeri-Schule ab 2007/2008, Anbau 6 AUR und 7 FR ab 2008/2009 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4-zügig, zzgl. 2 Räume des Kinderhorts, nach Möglichkeit zusätzliche Räume von der Realschule 
Gymnasium Paulinum 4-zügig 
Gymnasium Wolbeck 4,5-zügig, zzgl. 1 AUR ab 2007/200 8 (von der Hauptschule), zzgl. 1 AUR ab 2008/2009 (Umnutzung) 
Immanuel-Kant-Gymnasium 4-zügig, nach Möglichkeit zu sätzliche Räume von der Hauptschule und von der Realschule 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3-zügig 
Pascal-Gymnasium 5-zügig, zzgl. 5 Räume ab 2008/2009
Ratsgymnasium 4-zügig 
Schillergymnasium 4-zügig 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4-zügig 
Schule 
2006/2007 2007/2008 2008/2009 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013

Anlage 3 Raum Soll HS

1516 Zeichen

Anlage 3 
Raumkapazitäten der Hauptschulen - Überschüsse und Fehlbedarfe auf der Basis des Musterraumprogramms 
Hinweis: Der ermittelte Bedarf an Fachräumen beinhaltet auch die Mehrzweckräume. 
AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR AUR FR 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 
Droste-Hauptschule Roxel -3 -2 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 -3 
Fürstenbergschule 
1) 3 -4 3 -4 2 -4 2 -4 3 -4 2 -4 1 -5 1 -5 1 -5 1 -5 
Geistschule 1) -4 -4 -3 -4 -3 -4 -4 -4 -3 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 -4 
Hauptschule Coerde -2 1 1 1 1 1 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1
Hauptschule Hiltrup 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hauptschule Wolbeck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Waldschule Kinderhaus -1 0 -1 0 -1 0 -1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0
Wartburgschule 0 -5 0 -5 0 -5 1 -5 2 -5 1 -5 0 -5 0 -5 0 -5 0 -5 
Summe -1 -12 -2 -12 -4 -12 -5 -12 0 -12 -5 -12 -6 -13 -6 -13 -6 -13 -6 -13 
1)  Bedarf incl. Förderklassen 
Droste-Hauptschule Roxel 2-zügige Aufnahme, ab Jahrg ang 7 3-zügig 
Fürstenbergschule 2-zügige Aufnahme, ab Jahrgang 7 ü berwiegend 3-zügig 
Geistschule 3-zügig, Jahrgang 10 4-zügig 
Hauptschule Coerde 2-zügige Aufnahme 
Hauptschule Hiltrup 4-zügige Aufnahme, nach Möglichk eit Abgabe von Räumen an das Gymnasium 
Hauptschule Wolbeck 2-zügige Aufnahme, ab Jahrgang 7  3-zügig, Abgabe eines Raumes an das Gymnasium ab 2007/2008 
Waldschule Kinderhaus 2-zügige Aufnahme 
Wartburgschule 2-zügige Aufnahme 
2013/2014 2014/2015 2015/2016 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 
Schule 
2006/2007 2007/2008 2008/2009

Beschlussvorlage

58626 Zeichen

V/0104/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung 2007 bis 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung 
(V/1023/2006) einschl. des Änderungsantrages der CDU- und FDP- Ratsfraktionen werden folgen-
de Regelungen getroffen: 
 
1. Der Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen 
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.11.2002 (vgl. Anlage 
1), wird wie folgt geändert: 
 
Ziffer 2. 
 
Weiterführende Schulen 
 
Die Ziffern 2.1 und 2.2 mit den Unterziffern 2.21 bis 2.25 werden gestrichen. Statt-
dessen wird eingesetzt: 
 
2.1 Hauptschulen 
 
    Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berück-
sichtigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festge-
legten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der 
Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0104/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0104/2007 
 
    Hauptschulen      Zahl der Eingangsklassen
  
 
    Droste-Hauptschule Roxel     2 
    Fürstenbergschule      2 
    G e i s t s c h u l e        3  
    Hauptschule Coerde      2 
    Hauptschule Hiltrup      4 
    Hauptschule Wolbeck      2 
    Waldschule Kinderhaus     2 
    Wartburgschule       2 
             - -  
                    19 
 
   2.2 Realschulen 
  
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksich-
tigung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgeleg-
ten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Band-
breite) wie folgt festgelegt: 
 
    Realschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
    Erich-Klausener-Schule     3 
    Fürstin-von-Gallitzin-Schule     3 
    Geschwister-Scholl-Realschule    3 
    Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup   3,5 
    Karl-Wagenfeld-Schule      3,5 
    Paul-Gerhardt-Realschule     3 
    Realschule im Kreuzviertel     4 
    Realschule Roxel      3 
    Realschule Wolbeck      3 
             - -  
                    29 
 
   2.3 Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichti-
gung des vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten 
jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) 
wie folgt festgelegt:

- 3 - 
V/0104/2007 
 
Gymnasien     Zahl der Eingangsklassen 
 
    Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  5 
    Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    5 
    Geschwister-Scholl-Gymnasium    4  
    Gymnasium Paulinum      4 
    Gymnasium Wolbeck      4,5 
    Immanuel-Kant-Gymnasium     4 
    Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   3 
    P a s c a l - G y m n a s i u m       5   
    Ratsgymnasium       4 
    Schillergymnasium      4 
    Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     4 
             - -  
                   46,5 
 
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Klas-
senbildung festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklas-
sen nicht gebildet.  
 
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der An-
meldungen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bil-
den können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Ent-
gegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden 
Schulen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende 
Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der unter den in Ziffern 2.1 bis 
2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs-
sen. Soweit erforderlich wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in en-
ger Abstimmung mit dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung ei-
ner weiteren Eingangsklasse – ggfs. unter Inanspruchnahme freier Raum-
kapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen. 
 
Ziffer 3. 
 
Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte  
 
 Die bisherig
e Ziffer 3. „Sonderschulen - Schulen für Lernbehinderte“ des vom Rat 
beschlossenen allgemeinen Rahmens zur Sicherung des geordneten Schulbetrie-
bes für die städtischen Schulen wird gestrichen. 
 
 
Anmerkung: 
 
Die „Anmerkung“ wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Anmerkung aufge-
nommen: 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in 
allen Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumpro-
gramm des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.

- 4 - 
V/0104/2007 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein , dass die Aufnahme von Schülerinnen und 
Schülern entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei 
der aufnehmenden Schule führt. 
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmeka-
pazitäten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen. 
 
Ziffer 4. 
 
Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen 
 
 Die Ziffer 4. „Aufnahmeverfahren in die städtischen Schulen“ des bisher gültigen all-
gemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen wird ersatzlos gestrichen.  
 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingangsklassen 
lt. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages und der durchschnittlichen Übergangsquote von Jahr-
gang zu Jahrgang im Zeitraum bis zum Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich folgende 
Höchstwerte bei den Zügigkeiten erreicht werden: 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Hauptschulen bei vol-
ler Auslastung 
 
Droste-Hauptschule Roxel     2,7 
Fürstenbergschule
1)      2,7 
Geistschule1)       3,2 
Hauptschule Coerde      2,2 
Hauptschule Hiltrup      4,0 
Hauptschule Wolbeck     2,7 
Waldschule Kinderhaus     2,3 
Wartburgschule       2,2 
 
1) ohne Förderklassen 
 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2015/2016 an den Realschulen bei voller 
Auslastung 
 
Erich-Klausener-Schule    3,0 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule    3,0 
Geschwister-Scholl-Realschule   3,0 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup  3,7 
Karl-Wagenfeld-Schule    3,5 
Paul-Gerhardt-Realschule    3,0 
Realschule im Kreuzviertel    4,0 
Realschule Roxel     3,0 
Realschule Wolbeck     3,0

- 5 - 
V/0104/2007 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum bis 2009/2010 an den Gymnasien bei voller 
Auslastung 
 
      S I   S II 
 Annette-von
-Droste-Hülshoff-Gymnasium  4,5    8,1 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    4,3    4,3  
 Geschwister-Scholl-Gymnasium    3,5    5,0 
 Gymnasium Paulinum      4,0    4,0 
 Gymnasium Wolbeck      4,2    5,7 
 Immanuel-Kant-Gymnasium     3,8    5,6 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   2,8    3,0 
 Pascal-Gymnasium      4,3    6,2 
 Ratsgymnasium       3,2    4,5 
 Schillergymnasium      3,5    4,4 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     3,7    5,7 
 
 
Höchste Zügigkeit im Prognosezeitraum 2010/2011 bis 2015/2016 an den Gymnasien 
bei voller Auslastung 
  
      S I   S II 
 Annette-von
-Droste-Hülshoff-Gymnasium  5,0    10,9 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    5,0      6,6 
 Geschwister-Scholl-Gymnasium    4,0      6,1 
 Gymnasium Paulinum      4,0      7,8 
 Gymnasium Wolbeck      4,6      7,9 
 Immanuel-Kant-Gymnasium     4,0      7,0 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   3,0      5,0 
 Pascal-Gymnasium      5,0      7,5 
 Ratsgymnasium       4,0      5,8 
 Schillergymnasium      4,0      6,4 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium     4,0      7,6 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für das Schuljahr 
2010/2011 die Orientierungsphase auszuwerten und Entscheidungsvorschläge im Rahmen 
der Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Dies schließt Aussagen zu Standortfragen 
und Kapazitätsplanungen mit ein. 
 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass lt. dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 höhere Auf-
nahmekapazitäten bei den Eingangsklassen der Sekundarstufe I im Vergleich zum laufen-
den Schuljahr 2006/2007 und somit Überhänge entstehen; bei den Hauptschulen in Höhe 
von 4 Zügen, bei den Realschulen in Höhe von 2 Zügen und bei den Gymnasien in Höhe 
von 6,5 Zügen. Die prognostizierte gesamtstädtische Schülerzahlenentwicklung für die drei 
Schulformen unter Berücksichtigung der neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 
2005 - 2015“  ist aus der Anlage 2 ersichtlich.

- 6 - 
V/0104/2007 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass einige städtische weiterführende Schulen in unterschied-
licher Intensität über das Musterraumprogramm hinaus höhere Zügigkeiten bilden wollen. 
Die Anlage 3 verdeutlicht im einzelnen die Defizite bei den allg. Unterrichtsräumen und 
Fachräumen nach Musterraumprogramm. Die betroffenen Schulen wollen dies durch die 
Aktivierung von Flächen im vorhandenen Raumbestand und/oder eine entsprechende 
Stundenplangestaltung kompensieren. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung durch 
den Rat entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Schulen schließen. 
 
 
6. Zur Umsetzung der unter Ziff. 1 genannten Aufnahmekapazitäten der städt. weiterführen-
den Schulen sowie des o. g. Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 werden folgende Schulge-
bäude erweitert bzw. bisher geplante Erweiterungen zurückgestellt: 
 
6.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 
Das vom Schulausschuss am 04.05.1999 beschlossene Raumprogramm für die Erwei-
terung des Schulgebäudes (6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, Lehrmittelraum, 2 El-
ternsprechzimmer, 1 Biblio-/Mediothek und Nebenräume) sowie die seinerzeit erarbeite-
te Planung (Anbau entlang der Schützenstraße und Dachausbau) wird aufgegriffen. 
 
Die Verwaltung wird die weitere Planung auf dieser Grundlage erarbeiten und den Bau-
beschluss schnellstmöglich herbeiführen. 
 
 
6.2  Droste-Hauptschule Roxel 
 
Die vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung vom 08.06.2005 be-
schlossene Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel um 5 Unterrichtsräume als 
Ausbau zur Dreizügigkeit wird nicht umgesetzt. 
Die notwendigen Investitionen im Rahmen der  Umwandlung der Droste-Hauptschule in 
eine erweiterte Ganztagshauptschule werden realisiert. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass beabsichtigt ist, für die Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grund-
stück des Schulzentrums Roxel und einen gemeinsamen Speiseraum mit Küche für die 
Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf dem städt. Grundstück der 
ehem. Niederländischen Schule zu errichten. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu erarbeiten und den Baubeschluss kurz-
fristig herbeizuführen. 
 
 
6.3 Schulzentrum Wolbeck 
  
Für das Schulzentrum Wolbeck werden keine Klassenräume neu geschaffen. Zur De-
ckung des Fachraumbedarfs wird das Schulzentrum um 3 naturwiss. Fachräume 
einschl. Nebenräumen erweitert. Durch Umbau im Bestand wird ein Textilraum herge-
richtet.  
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und eine Kos-
tenschätzung zu erstellen. Dabei wird auch die Möglichkeit untersucht, die naturwiss. 
Fachräume durch Umbau von Klassenräumen im Bestand zu schaffen und als Ersatz 
Klassenräume in modularer Bauweise aufzustellen.

- 7 - 
V/0104/2007 
 6.4 Wartburgschule (Hauptschule) 
 
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an 
den Raumbedarf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für 
eine zweizügige Schule der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war 
(Schaffung von Fachräumen und Räumen für d en Ganztagsbereich, Ersatz von Fertig-
bauklassen), wird nicht realisiert. 
 
Laut Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (V/1023/2006) werden zwingend notwendige 
Baumaßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicher heitspflicht und / oder der Aufrechter-
haltung eines geordneten Schulbetriebs vorgenommen.  
 
6.5  Pascal-Gymnasium 
Zur teilweisen Abdeckung des Raumbedarfes für ein 5–zügiges Gymnasium werden 
dem Pascal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2008/2009 5 Unterrichtsräume in der Drei-
faltigkeitsschule zur Verfügung gestellt. Die derzeitige Nutzung der Räume in der Drei-
faltigkeitsschule durch die Kindergruppe 13 e.V. und die Kindergruppe Halbtrocken 
wird durch die Verwaltung fristgerecht gekündigt. 
 
6.6  Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau der Schulgebäude 
der Uppenbergschule und der Albert-Schweitzer-Schule entsprechend dem Muster-
raumprogramm für einzügige Förderschulen besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, 
kurzfristig die Raumprogramme zu erarbeiten. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule 
bisher keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt sind und die erforderlichen Mittel 
ggfs. noch im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage bereitgestellt 
werden müssen, sobald eine Kostenschätzung vorliegt.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht 
und allen Schulleitungen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf 
der Datengrundlage der Vorlage V/1023/2006 - Schulentwicklungsplanung - die erwar-
teten Schülerinnen und Schüler nach Ausbau der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule in den vorhandenen vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt 
Lernen räumlich versorgt werden können und somit kein 5. System eingerichtet wird.

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V/0104/2007 
 
7. Finanzierung 
 
 Die Sachentscheidungen zu Ziffer 6 sind wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Produktgruppe/ 
Teilfinanzplan/ Maßnahmeziffer 
Jahr Haushalts-
plan-Entwurf 
2007 
Neue  
Veran-
schlagung 
Differenz  
Erweiterung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasium  
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4040 
 
  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 100.000 200.000 + 100.000  
 VE (300.000) (300.000)  
 2008 600.000 2.500.000 + 1.900.000  
 2009 258.680 1.080.000 + 821.320  
 ge-
samt 
958.680 3.780.000 2.821.320  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 61.360. 302.400 241.040
 
   
Erweiterung Wartburgschule 
(HS) 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4010 
 
  
2150.940.1080.8 - 2006 409.000 - 409.000 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 650.000 0 - 650.000  
 2008 1.770.000 0 - 1.770.000  
 ge-
samt 
2.829.000 0 - 2.829.000  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 189.000 0 - 189.000
 
   
Erw. Droste-Hauptschule Roxel 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4030 
 
  
2150.940.1320.8 - 2006 860.000 - 823.428,02 *
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 250.000 0 - 250.000  
 VE (140.000) 0 - (140.000)  
 2008 140.000 0 - 140.000  
 ge-
samt 
1.250.000 0 - 1.213.428,02  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
VE (100.000) 0 - (100.000)
 
 2008 100.000 0 - 100.000  
   
Erw. Schulzentrum Wolbeck 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4000

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V/0104/2007 
2150.940.1030.6 - 2006 335.000 335.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0  
 2008 1.240.000 1.240.000 0  
 ge-
samt 
1.585.000 1.585.000 0  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 113.000 113.000 0
 
   
   
Besch. Lehrm. i.R. investiver 
Maßnahmen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 0030 
 
  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2007 51.000 51.000  
 2008 1.101.440 913.070 - 188.370  
   
   
Bauk. Einrichtung erweiterte 
Ganztagsschulen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4020 
(Droste-Hauptschule Roxel und  
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel) 
  
2150.360.1090.6 2006 50.000 50.000 0  
Einzahlung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2007 900.000 900.000 0  
 2008 1.490.000 1.490.000 0  
 ge-
samt 
2.430.000 2.430.000 0  
   
2150.940.1090.4 2006 200.000 200.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 1.900.000 1.900.000 0  
 VE (250.000) (250.000) 0  
 2008 533.340 533.340 0  
 ge-
samt 
2.633.340 2.633.340 0 
Besch. Einrichtung erweiterte 
Ganztagsschulen 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4021 
 
  
Einzahlung aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2007 100.000 100.000 0  
 2008 480.000 480.000 0  
 ge-
samt 
580.000 580.000 0  
   
2150.935.1090.7  77.230 77.230 0  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2007 150.000 150.000 0  
 2008 495.000 495.000 0  
 ge-
samt 
722.230 722.230 0

- 10 - 
V/0104/2007 
   
   
Erw. Uppenbergschule 
PG: 0301 Leistungen für Schulen 
Maßn. Ziffer: 4080 
 
  
2700.940.1180.2 - 2006 768.000 768.000 0  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 10.000 10.000 0  
 2008 440.000 440.000 0  
 ge-
samt 
1.218.000 1.218.000 0  
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
 
2008 97.500 97.500 0
 
 
* nicht als Haushaltsausgaberest gebildet 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die unter Ziffer 6 getroffenen Entscheidungen zu investi-
ven Maßnahmen Berücksichtigung finden bei der Umsetzung des Antrages der SPD-
Fraktion vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und 
des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen 
sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“ (A-R/0041/2006).  
 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungspha-
se“ im Rahmen der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden ist, 
ob zusätzliche Erweiterungen von Schulgebäuden zur Anpassung der Raumbestände der 
weiterführenden Schulen an das Musterraumprogramm entsprechend der Zügigkeiten 
durchgeführt werden.  
 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der regulären ÖPNV- Anbindungen eine Di-
rektanbindung des Ortsteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus nicht möglich ist 
und nur über den Einsatz eines Zusatzbusses oder Taxen sichergestellt werden kann.  
Eine  Veränderung der ÖPNV-Verbindungen  für die Erreichbarkeit anderer Schulen für 
Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken  ist zurzeit nicht erforderlich. 
 
 
11. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, mittelfristig an einer städtischen weiterführenden Schule 
im Bereich der Sekundarstufe I eine integrative Lerngruppe einzurichten. Langfristiges Ziel 
ist es, dass an mindestens einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lern-
gruppen angeboten werden.  
Die Verwaltung wird beauftragt, für die mittelfristige Einrichtung einer integrativen Lern-
gruppe die notwendigen Personal- und Sachkosten sowie Raumbedarfe und evtl. erforder-
liche Baumaßnahmen zu ermitteln und dem Rat in einer gesonderten Vorlage  darzustellen.

- 11 - 
V/0104/2007 
 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden parallel zum Beratungsgang die-
ser Vorlage die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 
gemäß § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW erhalten haben.  
 
 
13. Folgende Anträge werden mit den Beschlussfassungen zu den Ziffern 1, 6, 7 und 11 als  
erledigt erklärt: 
 
• SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage 
4) 
• SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren  Anmeldeverfahren 
verbessern - Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5) 
• SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot 
abhelfen (Anlage 6) 
• 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0004/2006) - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7) 
• Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8) 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 
 
Der Rat der Stadt Mün
ster hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 auf der Grundlage der Vorlage 
V/1023/2006 mit dem Änderungsantrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen Eckpunkte für eine 
künftige Schulentwicklungsplanung festgelegt, die in einer mehrjährigen „Orientierungsphase“ er-
probt werden sollen.  
 
Vor dem Hintergrund der Anmeldetermine für die weiterführenden städtischen Schulen im März 
2007 und der dafür notwendigen Planungssicherheit für die Schulen sind in der Sitzung des Rates 
am 21.02.2007 die handlungsleitenden Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung für die weiter-
führenden Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 zu beschließen. 
 
Dazu zählt insbesondere die Festlegung der maximalen Zügigkeiten für die weiterführenden Schu-
len der Stadt Münster. Sowohl für die Gymnasien als auch für die Haupt- und Realschulen sollen lt. 
dem o.g. Beschluss maximale Zügigkeiten entsprechend der Raumkapazitäten festgelegt werden, 
die sich am jeweils bestehenden Raumbestand des formalen Schulraumkatasters und den zusätz-
lich aktivierbaren und vertraglich zu vereinbarenden Kapazitäten orientieren. 
 
Bauliche Maßnahmen zur Ausweitung der Kapazitäten sind entsprechend dem Ratsbeschluss vom 
13.12.2006 lediglich für das Annette-von-Droste-H ülshoff-Gymnasium vorgesehen. Dieses Gym-
nasium erhält demnach mit Beginn des Schulj ahres 2007/2008 zusätzlich 2 Räume im Gebäude 
der Aegidii-Ludgeri-Schule. Die vorhandenen Ausbaupläne zur Erweiterung auf dem eigenen 
Schulgrundstück des Annette-Gymnasiums werden in zwei Abschnitten umgesetzt. 
Sofern entsprechende vertragliche Grundlagen mit den Umlandgemeinden existieren, würden lt. 
Ratsbeschluss vom 13.12.2006 darüber hinaus ggfls. weitere Fertigbauklassen aufgestellt, um 
dem Gymnasium Wolbeck die Fünfzügigkeit zu ermöglichen.

- 12 - 
V/0104/2007 
Auf der Basis dieses Beschlusses sind die weiterführenden städtischen Schulen mit Schreiben 
vom 14.12.2006 um Mitteilung gebeten worden, welche Zügigkeit sie für ihre Schule anstreben und 
um Vorlage eines Konzeptes, wie die räumliche Versorgung sämtlicher Klassen entsprechend der 
angestrebten Zügigkeit innerhalb der derzeit für die Schule zur Verfügung stehenden Räumlichkei-
ten gewährleistet werden kann. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich der bei einer 
Erhöhung der Zügigkeit ergebende zusätzliche Bedarf an Fachräumen, Verwaltungsräumen, Ne-
benräumen, Schulhoffläche usw. innerhalb des Bestandes gedeckt werden muss. 
 
Die Rückmeldungen der Schulen zu den vorgesehenen Zügigkeiten liegen vor. Diese Rückmel-
dungen der Schulen sind als Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung im Sinne von § 76 
Schulgesetz NRW zu sehen. Die von den Schulen genannten maximalen Zügigkeiten für die Ein-
gangsklassen der Sekundarstufe I sind nahezu unverändert in den Beschlussvorschlag dieser Vor-
lage übernommen worden. Lediglich für das Gymnasium Wolbeck wird von Seiten der Verwaltung 
statt der gewünschten 5-Zügigkeit die 4,5-Zügigkeit vorgeschlagen. Durch diese Option ist für ein-
zelne Schuljahre die 5-Zügigkeit des Gymnasiums  möglich, ohne für die Betrachtung des gesam-
ten Schulzentrums und der damit verbundenen Raumbedarfe den Druck auf die anderen Schul-
formen unnötig zu erhöhen. Gleichzeitig spiegelt dieser Vorschlag der 4,5-Zügigkeit auch das Er-
gebnis der rechtlichen Prüfung, ob vertragliche Regelungen für eine 5-Zügigkeit mit den Umland-
gemeinden bestehen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nach intensiver Recherche nicht. Inso-
fern kommt die Option aus dem Änderungsantrag der CDU- und FDP- Fraktion, ggfls. weitere Fer-
tigbauklassen aufzustellen, um dem Gymnasium Wolbeck die Fünfzügigkeit zu ermöglichen, nicht 
zum Tragen. 
 
Bei einzelnen Schulen waren Abstimmungsgespräche erforderlich, da auf Flächen zurückgegriffen 
wurde, die nicht im Alleinzugriff einer Schule lagen und / oder flankierende bauliche Maßnahmen 
angesprochen wurden. 
 
Die bislang gültige Regelung „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schu-
len“ laut Anlage 1 ist anzupassen. Die neu aufgenommene Formulierung unter Ziffer 2.6 - Aus-
schöpfung von Zügigkeiten - wird in der Begründung zur Beschlussziffer 4. näher erklärt.  
 
 
Zu 2 
 
Die Zahl der Eingangsklassen in der Sekundarstufe I entspricht nicht immer der Zügigkeit einer 
Schule, die über alle Jahrgangsstufen gerechnet wird. Durch Schulformwechsler und Wiederholer 
erhöht sich insbesondere an Hauptschulen die Anzahl der Klassen in den höheren Jahrgängen. 
 
 
Zu 3 
 
Der Rat hat durch seinen Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage Schulentwicklungsplanung - 
V/1023/2006 -  festgelegt, dass die mit dieser Vorlage gesetzten Eckpunkte in einer „Orientie-
rungsphase“ erprobt werden sollen. Weiter heißt es: „Die dann notwendigen Entscheidungen wer-
den nach Auswertung dieser Phase rechtzeiti g vor den Anmeldeterminen zum Schuljahr 
2010/2011 für die weiterführenden Schulen getroffen.“ 
 
Dieser Beschlusspunkt greift somit die Beschlusslage auf und konkretisiert den Arbeitsauftrag für 
die Verwaltung. Die Anmeldetermine für die städtischen weiterführenden Schulen sind jeweils im 
Februar oder März vor Beginn des neuen Schuljahres. 
 
In diesem Zusammenhang ist kurz darauf hinzuweisen, dass lt. dem o.g. Beschluss die Schulver-
waltung innerhalb der „Orientierungsphase“ jährlich dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
einen Erfahrungsbericht vorlegen soll.

- 13 - 
V/0104/2007 
Zu 4 
 
Mit der Vorlage V/1043/2006 wird zur Zeit die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2005 bis 2015 
der Stadt Münster vorgestellt. Auf der Grundlage dieser Prognose sind die Zahlen für die alters-
gruppenspezifische Entwicklung im Rahmen von Schulentwicklungsplanung aktualisiert und mit 
den Parametern in Relation gesetzt worden, die der Rat im Rahmen der Vorlage Schulentwick-
lungsplanung – V/1023/2006 zur Kenntnis genommen hat. 
So werden über die Bildung von Eingangsquoten für die weiterführenden Schulen auch die aus-
wärtigen Kinder und Wiederholer in die Berechnungen miteinbezogen. Die Eingangsquoten spie-
geln das Verhältnis der Schülerinnen und Schüler in den 4. Jahrgängen zu den Kindern in den 5. 
Jahrgängen der weiterführenden Schulen wider. Ausgehend von dem sich abzeichnenden Trend 
der vergangenen Schuljahre sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene werden die Ein-
gangsquoten mit folgender Tendenz  berechnet: 
 
     2007/08 2015/16 
 Hauptschulen   0,1490  0,1431 
Realschulen
   0,3130  0,3006 
Gymnasien   0,4657  0,4846 . 
 
Die prognostizierten Schülerzahlenentwicklungen für die weiterführenden Schulen bis einschl. zum 
Schuljahr 2015/2016 lt. Anlage 2 spiegeln diesen Berechnungsmodus wider. 
 
Für alle drei Schulformen gilt, dass Überhänge bei den Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 
prognostiziert werden. Diese Überhänge fallen fü r das Schuljahr 2007/2008 bei den Realschulen 
voraussichtlich eher moderat aus, bei den Hauptschulen sind die Überhänge höher. Bei den Gym-
nasien findet im Vergleich zur aktuellen Klassenbildung im Schuljahr 2006/2007 die höchste Stei-
gerung der Zügigkeiten statt. Lt. Oktoberstatistik 2006 haben die städtischen Gymnasien 40 Ein-
gangsklassen gebildet; vorgeschlagen ab dem Schuljahr 2007/2008 werden bis zu 47 Eingangs-
klassen. Nach der Schülerprognose werden bis zu 42 Eingangsklassen erwartet. 
 
Nach § 82 Abs. 4 Schulgesetz NRW, der Aussagen zur Mindestgröße von Schulen trifft, müssen 
Hauptschulen mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Nur in explizit genannten Aus-
nahmegründen ist die Fortführung mit einer Klasse pro Jahrgang denkbar.  
Im laufenden Schuljahr 2006/2007 haben von insgesamt 8 Hauptschulen 2 Hauptschulen nur je-
weils 1 Eingangsklasse bilden können, 5 Hauptschulen jeweils 2 und 1 Hauptschule 3 Eingangs-
klassen. Bei einem prognostizierten Überhang von 3 Eingangsklassen für das Schuljahr 2007/2008 
steigt somit die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Schulen als bisher nur 1 Eingangsklassen bilden 
können.  
Durch Schulformwechsler haben die Hauptschulen ab Klasse 7 in der Regel die Zahl der Parallel-
klassen erhöht. Gleichwohl ist die Entwicklung in den nächsten Jahren mit besonderer Sorgfalt zu 
beobachten, da eine weitere rückläufige Schülerentwicklung bei den Hauptschulen zu erwarten ist. 
. 
Bei den Realschulen ist nach dem aktuellen Stand lt. Schülerprognose in den nächsten Jahren 
keine Unterschreitung der Mindestzügigkeit von Schulen lt. Schulgesetz zu erwarten. Im Vergleich 
zu 27 Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 im laufenden Schuljahr 2006/2007 können lt. Vor-
schlag der Realschulen 29 Eingangsklassen im Schuljahr 2007/2008 gebildet werden.

- 14 - 
V/0104/2007 
Wie bereits zuvor genannt, können lt. Vorschlag der Schulen bei den Gymnasien im Vergleich zum 
laufenden Schuljahr bis zu 7 Parallelklassen der Jahrgangsstufe 5 mehr gebildet werden. In Rela-
tion zur prognostizierten Schülerzahl für das Schuljahr 2007/2008 werden es bis zu 5 Parallelklas-
sen mehr sein. Diese Erhöhung der Zügigkeiten kann nur dadurch erreicht werden, dass die Schu-
len von sich aus über das Musterraumprogramm hinaus vorhandene Flächen im Schulgebäude 
aktivieren bzw. stärker nutzen und / oder durch Stundenplangestaltung flexibler unterrichten. Diese 
Erhöhung der Zügigkeiten ist zunächst stärker auf die sog. Orientierungsphase bis einschl. dem 
Schuljahr 2009/2010 ausgerichtet. Im Zusammenhang mit der Auswertung dieser Orientierungs-
phase und der parlamentarischen Weichenstellung über das weitere Vorgehen bei der Schulent-
wicklungsplanung sind dann Entscheidungen zur Lösung des Raumbedarfes in der Sekundarstufe 
II notwendig. Wie bekannt steigen durch die Veränderungen im Schulrecht (Abitur nach 12 Jahren) 
befristet die Raumbedarfe in der Sekundarstufe II stark an. So werden in der Spitze im Schuljahr 
2012/2013 in der Sekundarstufe I gesamtstädtisch 7 Unterrichtsräume fehlen, in der Sekundarstu-
fe II sind es 86 Unterrichtsräume. Diese Zahlen beziehen sich auf den Vergleich von Musterraum-
programm und vorgeschlagenen Zügigkeiten der Gymnasien. Hier sind zukünftig Strategien er-
forderlich. 
 
In der sog. Orientierungsphase bis zum Schuljahr 2009/ 2010 einschl. wird zu beobachten sein, ob 
der Überhang an möglichen Eingangsklassen Auswirkungen auf die geforderte Mindestzügigkeit 
bei Gymnasien hat. Nach § 82 Abs. 6 Schulgesetz NRW müssen Gymnasien bis Jahrgangsstufe 
10 mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Ausnahmen sind nur in eng definierten 
Grenzen möglich. 
Die Anmeldeverfahren in den nächsten drei Schuljahren werden zeigen, ob durch eine Umvertei-
lung von Schülerströmen Gymnasien unterhalb der Zweizügigkeit liegen werden. 
 
Aktuelle Diskussionen zeigen, dass große Unsicherheiten bei den möglichen Auswirkungen der 
Grundschulempfehlungen für die weiterführenden Schulen bestehen. Um hier bei größeren Ver-
schiebungen zwischen den Schulformen über die prognostizierten Veränderungen hinaus hand-
lungsfähig zu bleiben, schlägt die Verwaltung die Ausnahmeregelung in Ziffer 6. der „Sicherung 
des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schulen“ vor.  
 
 
Zu 5 
 
Mit dem Änderungsantrag der CDU- und FDP-Rats fraktionen zur Vorlage Schulentwicklungspla-
nung V/1023/2006 waren die weiterführenden städtischen Schulen ausdrücklich motiviert worden, 
über das formale Schulraumkataster hinaus zusätzlich Flächen im Raumbestand zu aktivieren. 
 
Die Schulen haben davon in unterschiedlichem Maße G ebrauch gemacht. Wie bereits unter Ziffer 
4 der Begründung ausgeführt, haben die Gymnasien im Vergleich zu den anderen beiden Schul-
formen sehr stark ihre Zügigkeiten erhöht. Die als Anlage 3 beigefügte Übersicht soll als Überblick 
dienen und die Spannbreite innerhalb der Schullandschaft verdeutlichen zu der Frage, wie groß im 
Einzelnen die Differenz zwischen angestrebter Zügigkeit und vorhandenem Musterraumprogramm 
ist. 
 
Die Schulen sind zu diesem Punkt explizit auf ihre Verantwortung hingewiesen worden. Gleichzei-
tig wurden sie bei der Abfrage der zukünftigen Zügigkeit sehr deutlich darauf hingewiesen, dass 
nur in den vom Rat der Stadt Münster genannten Fällen (siehe Beschlusspunkt 6) Raumverbesse-
rungen eingeplant werden können. Der Regelfall für die weiterführenden Schulen war, aus dem 
Bestand heraus alle Mehrbedarfe einschl. Fachraumunterricht etc. abzudecken. 
 
Gem. Ratsbeschluss vom 13.12.2006 ist die Verwaltung beauftragt, mit den Schulen vertragliche 
Vereinbarungen über die maximalen Zügigkeiten der Eingangsklassen und die vorgesehene De-
ckung der Raumbedarfe zu treffen.

- 15 - 
V/0104/2007 
Zu  6 und 7 
 
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 u. a. beschlossen, dass die vorhandenen Ausbauplä-
ne zur Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums auf dem eigenen Schulgrund-
stück in zwei Abschnitten umgesetzt werden. 
 
Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 04.05.1999 dem Raumprogramm für die Erweite-
rung des Schulgebäudes um 6 Unterrichtsräume, 7 Fachräume, 1 Biblio-/Mediothek (120 qm), 2 
Elternsprechzimmer, Lehrmittelraum sowie Nebenräumen zugestimmt. Dies entsprach einem Aus-
bau zur Vierzügigkeit mit fünfzügiger Oberstufe nach altem Schulrecht. 
Die auf dieser Basis erstellte Vorentwurfsplanung sah einen Anbau an den Südwestgiebel entlang 
der Schützenstraße sowie einen teilweisen Ausbau des Dachgeschosses vor.  
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.12.2000 im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Ver-
lagerung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums nac h Gievenbeck die Aufnahmekapazität der In-
nenstadtgymnasien auf Dreizügigkeit beschränkt und beschlossen, dass die Planungen zum Aus-
bau des Gebäudes des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums nicht fortgesetzt werden. Die 
Verwaltung wurde beauftragt, ein Raumprogramm auf der Grundlage der Dreizügigkeit aufzustel-
len und Planungen zur Optimierung der Raumsituation in den bestehenden Gebäuden unter Ein-
beziehung eines möglichen Dachausbaus zu erstellen. Die näheren Untersuchungen haben erge-
ben, dass ein Dachausbau zwar möglich, aber insbesondere aus statischen Gründen mit einem 
erheblichen Aufwand verbunden ist. Die seinerzeit geschätzten Kosten für den Dachausbau 
(Schaffung von 3 Kunsträumen) sind im Haushaltsplanentwurf 2007 veranschlagt. Nach einer ak-
tuellen Schätzung entfallen auf den Dachausbau Baukosten in Höhe von 1.220.000 € und auf den 
Anbau 2.560.000 €.  
 
 
Droste-Hauptschule Roxel  
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hatte in der Sitzung am 08.06.2005 auf der Grundla-
ge der damals vorgelegten Schülerprognose beschlossen, die Droste-Hauptschule Roxel um 5 
Unterrichtsräume zur Dreizügigkeit auszubauen. Nach den neuesten Prognosen und dem allge-
mein erwarteten Rückgang der Eingangsquoten der Hauptschulen wird die durchgehende Dreizü-
gigkeit nicht mehr erwartet. Die Droste-Hauptsc hule ist gemeinsam mit der Realschule Roxel im 
Gebäude des Schulzentrums Roxel untergebracht. Für die Realschule Roxel wurden in den Jahren 
2003/04 Räumlichkeiten für eine Dreizügigkeit geschaffen. Die Realschule wird im laufenden 
Schuljahr 2,5-zügig geführt.  
Im Schulzentrum sind insgesamt Räumlichkeiten für eine gute 5-zügigkeit vorhanden. Nach derzei-
tigen Erkenntnissen und den Rückmeldungen der Schulen werden die Räumlichkeiten zur Versor-
gung der Haupt- und Realschule ausreichen, so dass eine Erweiterung des Schulgebäudes für den 
eigentlichen Unterrichtsbereich nicht mehr erforderlich ist.  
 
Es ist allerdings erforderlich, die notwendigen Investitionen im Rahmen der Umwandlung der Dros-
te-Hauptschule in eine erweiterte Ganztagshauptschule zu realisieren. Es ist beabsichtigt, für die 
Hauptschule 4 Betreuungsräume auf dem Grundstück des Schulzentrums Roxel und einen ge-
meinsamen Speiseraum mit Küche für die Hauptschule und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel auf 
dem städt. Grundstück der ehem. Niederländischen Schule zu errichten. 
Für die Betreuungsräume soll auf die bereits erstellt Planung für den Unterrichtsbereich zurückge-
griffen werden (Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes).

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V/0104/2007 
Schulzentrum Wolbeck 
 
Für eine Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck sind bereits seit einigen Jahren Mittel im Haus-
haltsplan veranschlagt. Ausgehend von den damaligen Prognosen, die eine 3-Zügigkeit für die 
Hauptschule Wolbeck erwarten ließen, war geplant, 3 Unterrichtsräume zu errichten. Außerdem 
sollten durch den Umbau von 6 sehr kleinen Kla ssenräumen 3 große Räume geschaffen werden. 
Die dadurch verlorenen 3 Räume sollten ebenfalls ersetzt werden. Schließlich war beabsichtigt, 2 
naturwissenschaftliche Fachräume zu bauen. 
 
Die neuesten Prognosen gehen davon aus, dass die Hauptschule Wolbeck maximal 2,5-zügig zu 
führen sein wird. Für die Realschule Wolbeck wird eine stabile 3-Zügigkeit erwartet. Die hierfür 
benötigten allgemeinen Unterrichtsräume sollen diesen beiden Schulen auch zur Verfügung ge-
stellt werden. 
Für das Gymnasium Wolbeck bedeutet das  - bei einer unterstellten 4-Zügigkeit -  in der Spitze für 
3 Schuljahre einen Fehlbedarf von 5 Unterrichtsräumen. Dies und auch die vorgeschlagene 4,5-
Zügigkeit ist aus Sicht der Verwaltung durchaus vertretbar, zumal die Schule selbst  eine 5-
Zügigkeit innerhalb des vorhandenen Raumbestandes für möglich hält. 
Auf den Bau von allgemeinen Unterrichtsräumen soll deshalb verzichtet werden. 
 
Allerdings ist zur Deckung des Fachraumbedarfs beabsichtigt, das Schulzentrum Wolbeck um 3 
naturwissenschaftliche Fachräume einschl. Nebenräumen zu erweitern.  
 
Nach Umsetzung dieser Maßnahme wird das Schulzentrum Wolbeck immer noch nicht über alle 
naturwissenschaftlichen Fachräume verfügen, die nach den Grundsätzen für die Aufstellung von 
Raumprogrammen erforderlich sind. Im Vergleich zum Bestand an naturwissenschaftlichen Fach-
räumen anderer Schulen/Schulzentren ist ein Fehlbedarf von 2 Räumen aber vertretbar. Vor dem 
Hintergrund, dass die Schulen in einem Schulzentrum bei der Ermittlung des Fachraumbedarfs 
grundsätzlich schlechter gestellt sind, als wenn man den Bedarf einzeln betrachten würde, ist die 
jetzt vorgeschlagene Maßnahme auf jeden Fall gerechtfertigt. 
  
Im Zuge der Planungen soll auch untersucht wer den, ob die naturwissenschaftlichen Fachräume 
durch Umbau von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden können. Als Ersatz müssten 
dann Klassenräume in modularer Bauweise aufgestellt werden. 
 
Außerdem soll durch Umbau von zwei sehr kl einen  - bislang als Mehrzweckräume angerechneten 
-  Räumen ein Textilraum geschaffen werden. 
 
Nach Vorlage der Kostenschätzung sind die vorgesehenen Etatmittel anzupassen. Da der bauliche 
Umfang gegenüber der ursprünglichen Ansatzbildung reduziert werden soll, sind Mitteleinsparun-
gen absehbar. 
 
 
Wartburgschule (HS) 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen, dass an der Wartburg-Hauptschule 
keine Baumaßnahmen vorgenommen werden, die nicht hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht 
und/ oder Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes zwingend notwendig sind. 
Die Erweiterung der Wartburgschule, die zur Anpassung des Gebäudebestandes an den Raumbe-
darf nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für eine zweizügige Schule 
der Sekundarstufe I mit Ganztagsbetrieb vorgesehen war(Schaffung von Fachräumen und Räu-
men für den Ganztagsbereich, Ersatz von Fertigbauklassen), wird deshalb nicht realisiert. Die vor-
handenen 3 Fertigbauklassen müssen zunächst weiter genutzt werden. Dies ist zumindest für die 
Dauer der Orientierungsphase auch vertretbar.

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V/0104/2007 
Pascal-Gymnasium 
 
Im Rahmen des Handlungsvorschlages zur Schulentwicklungsplanung sollte das Pascal-
Gymnasium unter Einbeziehung von 5 Räumen einer benachbarten Schule (Dreifaltigkeitsschule) 
fünfzügig werden. Auch unter Einbeziehung dieser Räume werden lt. Prognose in der Spitze vor-
aussichtlich bis zu 9 Unterrichtsräume fehlen. 
Mit dem Beschluss vom 13.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat ausdrücklich die 
vorgesehene Fünfzügigkeit für das Pascal-Gymnasium bestätigt. 
In der benachbarten Dreifaltigkeitsschule, die über ein 3-zügiges Schulgebäude verfügt und per-
spektivisch als OGTS-Grundschule 1-zügig arbeiten wird, werden 4 Klassenräume plus Nebenflä-
chen für die Kindertagesbetreuung genutzt. Die Kindergruppe 13 e.V. nutzt 3 Klassenräume, die 
Kindergruppe Halbtrocken 1 Klassenraum.  Die bestehenden Mietverträge sollen fristgerecht ge-
kündigt werden, um den schulischen Bedarf des Pascal-Gymnasiums ohne weitere investive Kos-
ten abzudecken. Um den Kindergruppen angemessene Übergangszeiträume sicherzustellen, sol-
len diese Räume dem Pascal-Gymnasium erst ab dem Schuljahr 2008/2009 zur Verfügung gestellt 
werden. 
Die Jugendhilfe wird den weiteren Prozess aktiv begleiten. 
 
 
Förderschulen, insbesondere Uppenbergschule und Albert-Schweitzer-Schule 
 
Dem Rat wurde bereits in der Sitzung am 10.12.2003 ein Bericht zur Situation der städt. Sonder-
schulen vorgelegt. Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass mittelfristig weiterer Handlungsbe-
darf zur Schulraumbedarfsdeckung u. a. in der Albert-Schweitzer-Schule und der Uppenbergschu-
le vorhanden ist und mittelfristig Handlungsbedarfe entstehen, auf die sach- und situationsgerecht 
reagiert werden muss.  
Für die Erweiterung der Uppenbergschule wurden inzwischen Mittel in den städt. Haushalt einge-
stellt. 
 
Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung für die städt. weiterführenden Schulen eröffnet nach 
derzeitigen Erkenntnissen keine Möglichkeiten, die Bedarfe der Förderschulen über Gebäude-
tausch, Auslagerung o. ä. anderweitig zu decken, sodass die Erweiterung der Schulgebäude der 
Albert-Schweitzer-Schule und der Uppenbergschule nicht in Frage gestellt wird. 
 
Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule sind noch keine Mittel im städt. Haushalt veran-
schlagt. Zurzeit wird untersucht, welche Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der 
Grundstückssituation bestehen. Die Untersuchungen schließen auch die Aufstellung von Fertig-
bauklassen als Übergangslösung zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs ein.  
Sobald die Ergebnisse vorliegen, ist über die Maßnahme einschl. Finanzierung eine Entscheidung 
herbeizuführen. 
 
 
Zu 8 
 
Um noch für das Schuljahr 2007/2008 Veränderungen für die Zügigkeiten der städtischen weiter-
führenden Schulen wahrnehmen zu können, ist bedingt durch die Vorgabe der Anmeldetermine im 
Frühjahr eine Entscheidung des Rates am 21.02.2007 zwingend notwendig. Die Verwaltung hat 
daher mit absoluter Priorität unter engagierter Mithilfe der Schulen die notwendigen Arbeiten für 
die Festlegung von Zügigkeiten und damit gekoppelter Entscheidungen über Raumbedarfe und 
Investitionen vorgenommen. Durch die sehr knappe Zeitspanne, die nach der Grundentscheidung 
des Rates zur Schulentwicklungsplanung am 13.12.2006 bis zur parlamentarischen Diskussion im 
Februar 2007 zur Verfügung stand, konnten die unter Ziffer 7 genannten Anträge der SPD-Fraktion 
vom 12.06.2006 „Transparente Prioritäten beim Schulbau“ (A-R/0023/2006) und  der CDU-Fraktion 
und der FDP-Fraktion vom 25.10.2006 „Münsters Schulen sanieren und bedarfsgerecht ausbauen“ 
(A-R/0041/2006) nicht wie gewünscht abschließend geprüft werden.

- 18 - 
V/0104/2007 
Gleichwohl ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, jetzt gekoppelt zu den Etatberatungen 
Entscheidungen zu investiven Maßnahmen zu treffen, um somit zeitlich angemessen auf die unbe-
strittenen Raumbedarfe zu reagieren. 
 
 
Zu 9 
 
Die bisherigen Untersuchungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung haben deutlich ge-
macht, dass speziell bei den Gymnasien bei eine r Status-quo-Betrachtung für das laufende Schul-
jahr 2006/2007 gesamtstädtisch 16 allgemeine Unterrichtsräume und 36 Fachräume für die Se-
kundarstufe I und II fehlen. 
Die geplante Baumaßnahme am Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium sollte hier Abhilfe 
schaffen. 
 
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit, flankiert durch Haushaltsanmeldungen, auch Bemü-
hungen, weitere Raumdefizite abzubauen. Beispielhaft zu erwähnen sind die fehlenden Aulen für 
das Ratsgymnasium und das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium. 
 
Es ist daher konsequent, nach Abschluss und Auswertung der „Orientierungsphase“ im Rahmen 
der dann zu beschließenden Schulentwicklungsplanung zu entscheiden, ob Anpassungen der 
Raumbestände an das Musterraumprogramm entsprechend der dann festzulegenden Zügigkeiten 
durchgeführt werden.  
Diese Fragestellung ist im Verbund zu sehen mit der Diskussion über die Bildung von Schulprofilen 
und dem Aspekt, ob der Schulträger hier durch Bau und / oder Ausstattung unterstützend tätig 
wird. 
 
 
Zu 10 
 
In seiner Sitzung am 13.12.2006 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, mit den 
Stadtwerken Münster Gespräche über eine ÖPNV- Direktverbindung des Schulzentrums Kinder-
haus an den Stadtteil Nienberge zu führen. 
 
Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob durch veränderte ÖPNV-Verbindungen die Erreichbar-
keit anderer Schulen für Schüler/innen aus den Außenstadtbezirken verbessert werden kann.  
 
 
Anbindung des Stadtteils Nienberge an das Schulzentrum Kinderhaus  
 
Derzeitige Verkehrsanbindung 
----------------
------------------------- 
 
Aktuell ist der Ortsteil Nienberge über die Regionalbuslinien R 72, R 73 und 177 über die Steinfur-
ter Straße an die Innenstadt angebunden. Die Linien R 72 und R 73 verkehren stündlich und er-
gänzen sich zu einer Halbstundentaktung. Insbesondere zu den Schulbeginnzeiten werden zusätz-
liche Busse eingesetzt, sodass an der Haltestelle „Nienberge  Post“ z. B. um 6.35 Uhr, 6.55 Uhr, 
6.58 Uhr, 7.05 Uhr, 7.10 Uhr, 7.13 Uhr, 7.21 Uhr, 7.23 Uhr,  eine Mitfahrgelegenheit zur Steinfurter 
Straße „Abzweig Wilkinghege“ gegeben ist. Die Fahrzeit von der Haltestelle „Nienberge Post“ zum 
„Abzweig Wilkinghege“ beträgt lt. Fahrplan 3 Minuten. Fortgesetzt wird die Fahrt mit der Stadtbus-
linie 16 ab „Abzweig Wilkinghege“, die im 20-Minuten-Takt verkehrt und von dort in 5 Minuten das 
Schulzentrum Kinderhaus erreicht.

- 19 - 
V/0104/2007 
 
Beispiel 1: 
 
Abfahrt „Nienberge Post“    6.58 Uhr 
Ankunft „Abzweig Wilkinghege“   7.01 Uhr 
Abfahrt Linie 16 „Abzweig Wilkinghege“  7.08 Uhr 
Ankunft Schulzentrum     7.13 Uhr 
 
Fahrzeit insgesamt 15 Minuten.  
 
Beispiel 2: 
 
Abfahrt „Nienberge Post“    7.23 Uhr 
Ankunft „Abzweig Wilkinghege“   7.26 Uhr 
Abfahrt Linie 16 „Abzweig Wilkinghege“  7.28 Uhr 
Ankunft Schulzentrum     7.33 Uhr 
 
Fahrzeit insgesamt 10 Minuten. 
 
Der Ortsteil Nienberge-Häger ist über die Regionalbuslinie 177 an die Innenstadt (Endhaltestelle 
Münster Hauptbahnhof) angebunden. Dieser Bus verkehrt lediglich um 7.00 Uhr ab Häger-
Bahnhof, erreicht um 7.08 Uhr die Haltestelle „Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege“. Ab die-
ser Haltestelle kann z. B. um 7.28 Uhr mit der im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie 16 der Weg 
zum Schulzentrum Kinderhaus fortgesetzt werden. Die Haltestelle „Schulzentrum“ wird um 7.33 
Uhr erreicht, die Gesamtfahrzeit beträgt 33 Minuten. 
 
Alternativ können Schülerinnen und Schüler aus Nienberge-Häger ab „Häger-Bahnhof“ mit dem 
Zug zum „Zentrum Nord“ fahren und von dort mit der im 20-Minuten-Takt verkehrenden Stadtbusli-
nie 17 ihren Weg zum Schulzentrum Kinderhaus fortsetzen. 
  
 
Beispiel: 
 
Abfahrt „Häger-Bahnhof“    7.03 Uhr 
Ankunft „Zentrum Nord“    7.09 Uhr 
Abfahrt Linie 17 „Zentrum Nord“   7.14 Uhr 
Ankunft Schulzentrum     7.26 Uhr 
 
Fahrzeit insgesamt 23 Minuten. 
 
 
Problem 
----------- 
 
Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Nienberge müssen zur Weiterfahrt zum Schulzentrum 
Kinderhaus an dem „Abzweig Wilkinghege“ eine ampelgesteuerte Kreuzung überqueren. Diese 
Querung wird von den Eltern der Schülerinnen und Schüler als gefährlich eingestuft und deshalb 
abgelehnt.

- 20 - 
V/0104/2007 
Gespräch mit den Stadtwerken Münster 
---------------------------------------------------- 
 
Zu einer möglichen Direktanbindung Nienberger Schülerinnen und Schüler an das Schulzentrum 
Kinderhaus sind Gespräche mit den Stadtwerken Münster geführt worden, die hierzu Kontakt mit 
den Regionalbusunternehmen „Regionalverkehr M ünsterland GmbH (RVM)“ und „Westfalenbus 
GmbH (WB)“ aufgenommen haben. Diese Busunter nehmen führen den Linienverkehr zwischen 
Nienberge und Münster über die Steinfurter Straße durch.  
 
Von beiden Busunternehmen wurde die Verschwenkung einer Fahrt über die Haltestelle „Kinder-
haus Schulzentrum“ in die Innenstadt abgelehnt. Begründet wurde dieses mit dem erheblichen 
Fahrzeitmehrbedarf für diese Linienführung sowie die Besetzung der infrage kommenden Busse, 
die eine solche Verschwenkung nicht zulassen. 
 
Eine Direktverbindung zwischen Nienberge und dem  Schulzentrum in Kinderhaus kann deshalb 
nur durch den Einsatz eines zusätzlich zu bestellenden Busses realisiert werden. Die von diesem 
Bus durchzuführenden Fahrten zu den ersten beiden Unterrichtsstunden kosten pro Tag 90,00 € 
plus 19 % Mehrwertsteuer. Die Jahreskosten belaufen sich hierfür auf rd. 20.135,00 €.  
Für die Rückfahrten können die vorhandenen ÖPNV-Anbindungen genutzt werden, da eine Que-
rung der Steinfurter Straße, Haltestelle Wilkinghege entfällt. Ergänzend muss den jeweiligen Schü-
lerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV eine Schulwegjahreskarte zur Verfügung gestellt 
werden. Hierdurch erhöhen sich die vorgenannten Kosten pro Schüler um 379,00 € jährlich. 
 
Da die künftige Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Nienberge, die künftig das 
Geschwister-Scholl-Gymnasium Kinderhaus besuchen, nicht bekannt ist, könnte die Direktanbin-
dung zwischen Nienberge und dem Schulzentrum in Kinderhaus auch durch Taxen sichergestellt 
werden, die  ab der Haltestelle „Nienberge (Post)“ eingesetzt werden. Je Fahrt zum Geschwister-
Scholl-Gymnasium würden hierfür Kosten in Höhe von 11,50 € entstehen. Für  Fahrten zu den 
ersten beiden Unterrichtstunden betragen die jährlichen Kosten  rd. 4.325,00 €. Ergänzend muss 
auch in diesem Fall den Schüler/innen für die Nutzung des ÖPNV eine Schulwegjahreskarte zur 
Verfügung gestellt werden. 
Sofern eine Direktanbindung von Nienberge  zum Schulzentrum Kinderhaus durch den Einsatz 
zusätzlicher Busse oder Taxen eingerichtet werden soll, müssten hierfür die erforderlichen Haus-
haltsmittel bereitgestellt werden.  
 
 
Veränderte ÖPNV-Verbindungen für die Erreichbarkeit anderer Schulen für Schüler/innen 
aus den Außenstadtbezirken 
 
Die Stadtteile Wolbeck, Hiltrup (mit Amelsbüren), verfügen über eigene Schulzentren, deren Er-
reichbarkeit mit dem ÖPNV aus Sicht der Stadt Münster nicht verbessert werden muss. Dies gilt 
auch für den Stadtteil Gievenbeck. Der Ortsteil Roxel verfügt ebenfalls über ein Schulzentrum mit 
einer Hauptschule und einer Realschule. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen sowohl nach 
Gievenbeck als auch in die Innenstadt, mit denen ein Gymnasium erreicht werden kann. 
 
Die Stadtteile Handorf, Gelmer, Sprakel und Albachten verfügen ebenfalls über Verkehrsanbin-
dungen, mit denen weiterführende Schulen entweder in Kinderhaus (für Sprakel) oder in der In-
nenstadt erreicht werden können. Eine weitere Optimierung ist hier aus Sicht der Verwaltung nicht 
erforderlich.

- 21 - 
V/0104/2007 
Zu 11 
 
In der Stadt Münster wird zurzeit an vier städtischen Grundschulen gemeinsamer Unterricht für 
behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler angeboten (zieldifferenter Unterricht). 
An zwei weiteren Grundschulen sind sonderpädagogische Fördergruppen eingerichtet. Aktuell 
werden insgesamt 130 Schüler/innen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten im gemeinsa-
men Unterricht und den sonderpädagogischen Fördergruppen gefördert. Nach Abschluss der 
Grundschule müssen diese Kinder in eine Förderschule wechseln, sofern der jeweilige sonderpä-
dagogische Förderbedarf weiterhin gegeben ist. Ein Wechsel in eine integrative Lerngruppe an 
einer allgemeinbildenden Schule in der Sekundarstufe I ist nicht möglich, da diese in Münster bis-
her nicht vorgehalten wird.  
 
Bis zum Ende des Schuljahres 2004/05 (31.07.2005) konnte eine zieldifferente Förderung von be-
hinderten Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen im Rahmen des Modellversuchs 
„Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schüler/innen - zieldifferent -„ 
angeboten werden. Dieser Modellversuch wurde zum 01.08.2005 durch die „Integrative Lerngrup-
pe“ abgelöst (vgl. § 20 Abs. 8 Schulgesetz).  
Während die Beteiligung am Modellversuch freiw illig war, ist nun durch § 20 Schulgesetz eine in-
tegrative Lerngruppe als ein Angebot etabliert worden, das nach dem Willen des Gesetzgebers 
regelhaft vorhanden sein soll.  
 
Die Ermittlung eines evtl. Bedarfs für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe kann als ver-
pflichtender Teil einer Schulentwicklungsplanung im Sinne des § 80 Schulgesetz angesehen wer-
den. 
Dies lässt sich aus der gesetzlichen Forderung ableiten, eine Entwicklungsplanung „zur Sicherung 
eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Ab-
schlussangebotes“ zu betreiben.  
Die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe setzt eine wiederkehrende Inanspruchnahme vor-
aus. In einer integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als 5 Schülerinnen und 
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsamen mit nicht behinderten Schülerinnen 
und Schülern unterrichtet werden.  
 
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bedarf in der Stadt Münster gegeben ist. So 
werden z. B. zum Ende des laufenden Schuljahres 20 Schülerinnen und Schüler den gemeinsa-
men Unterricht in der Primarstufe verlassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Ein-
richtung einer integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I die Eltern dieser Schüler/innen einen 
Antrag auf Fortführung des gemeinsamen Unterrichtes stellen werden. Dieses belegen auch Nach-
fragen von Eltern nach einer zieldifferenten Förderung an weiterführenden Schulen. 
Darüber hinaus hat sich die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behin-
derungen auf der Basis eines zuvor gefassten Beschlusses mit einem Antrag an den Hauptaus-
schuss gewandt, nach dem das Amt für Schule und Weiterbildung beauftragt wird, in Kooperation 
mit der Schulaufsicht zu prüfen, welche weiterführenden Schulen in Münster sich für die Einrich-
tung von gemeinsamem Unterricht eignen. Darüber hinaus sollen alle weiterführenden Schulen in 
Münster informiert werden, welche personelle und sächliche Unterstützung eine Schule erhalten 
würde, die sich bereit erklärt, gemeinsamen Unterricht anzubieten. 
 
Für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an einer allgemeinbildenden weiterführenden 
Schule im Bereich der Sekundarstufe I, die di e Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers 
einrichten kann, wird die Verwaltung die personellen und sächlichen Kosten ermitteln und in einer 
gesonderten Vorlage an den Rat darstellen. In dieser Vorlage wird die Verwaltung auch Aussagen 
zum Ausbau „Gemeinsamer Unterricht“ (GU) in der Primarstufe treffen.

- 22 - 
V/0104/2007 
 
Zu 12 
 
Im Vorfeld der Vorlage Schulentwicklungsplanung V/1023/2006 sind die Umlandgemeinden sowohl 
durch gemeinsame Informationstermine als auch schriftliche Informationen über den damaligen 
Handlungsvorschlag der Verwaltung umfassend informiert worden. 
 
Mit der aktuellen Beschlusslage des Rates vom 13.12.2006 sind unter Einbeziehung der Be-
schlusspunkte dieser Vorlage Veränderungen absehbar, die eine erneute Einbeziehung der Um-
landgemeinden erforderlich, aber auch sinnvoll machen. 
 
Durch die enge Terminkette können die Umlandgemeinden nur in einem recht schmalen Zeitfens-
ter ihre Stellungnahme abgeben. Um hier eine größtmögliche Transparenz und Beteiligung der 
Umlandgemeinden bei dieser wichtigen Fragestellung zu erreichen, ist geplant, noch vor der Rats-
sitzung am 21.02.2007 einen gemeinsamen Termin von Seiten der Stadt Münster anzubieten. 
 
Sofern Umlandgemeinden Bedenken äußern würden, wäre hierüber sichergestellt, diese Informa-
tion noch in den Beratungsgang einzubringen. 
 
 
Zu 13 
 
Die unter Ziffer 13 des Beschlusses genannten Anträge können als erledigt angesehen werden, da 
sie inhaltlich aufgegriffen werden. 
 
Die Anträge, die auf räumliche Verbesserungen für die Albert-Schweitzer-Schule und das Schul-
zentrum Wolbeck abzielen, werden durch die vorgeschlagenen investiven Maßnahmen unter Be-
schlusspunkt 6 im Kern abgedeckt. Wünschenswerte bauliche Verbesserungen für die Übermit-
tagbetreuung bzw. den Ganztagsbetrieb am Schulzentrum Wolbeck können bei den quantitativen 
Dimensionen für drei Schulen allerdings nicht isoliert im Kontext dieser Vorlage gelöst werden. 
Hier sind rechtliche (Musterraumprogramm) und finanzielle Impulse des Landes notwendig. Ange-
messene Lösungen können nicht alleinig kommunal finanziert und umgesetzt  werden.  
 
Der Antrag zum Gemeinsamen Unterricht (GU)  wird über den Beschlusspunkt 11 für die Sekun-
darstufe I thematisch aufgegriffen und mit konkreten Prüfaufträgen versehen. Der geforderte weite-
re Ausbau für die Primarstufe wird über die dann zu erstellende Vorlage mitgeprüft.  
 
Beim Antrag - Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbessern - Vierzügigkeit aufheben - 
können die ersten drei Antragsziele zum Anmeldeverfahren erst dann endgültig bearbeitet werden, 
wenn zurzeit noch fehlende Landesvorschriften vorliegen. Das Antragsziel der Aufhebung der 
Vierzügigkeit bei Gymnasien ist durch die Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage umgesetzt. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:

- 23 - 
V/0104/2007 
• Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen 
Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 13.12.2002 (Anlage 1) 
• Übersicht über die Zügigkeiten (Anlage 2) 
• Übersicht über Überschüsse und Fehlbedarfe an Räumen auf der Basis des Musterraum-
programms (Anlage 3) 
•  SPD-Fraktion (A-R/0042/2005) - Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Anlage 4) 
•  SPD-Fraktion (A-R/0015/2006) - Elternwillen respektieren - Anmeldeverfahren verbessern - 
Vierzügigkeit aufheben zu Antragsziel 4 (Anlage 5) 
•  SPD-Fraktion (A-R/0057/2006) - Albert-Schweitzer-Schule ausbauen - Der Raumnot abhel-
fen (Anlage 6) 
• 
 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0004/2006)  - Schulentwicklungsplanung - Albert-Schweitzer-Schule (Anlage 7) 
•  Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 
(AH/0005/2006) - Schulentwicklungsplanung - Gemeinsamer Unterricht (Anlage 8)

Anlage 6 AR 0057/06

921 Zeichen

Antrag der Kommission zur Förderung          A-H/00 05/2006 
der Integration von Menschen mit Behinderungen         vom 07.12.2006 
an den Hauptausschuss 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION 
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 
 
- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - 
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 
Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Beschluss der KIB vom 07.12.2006 zur Schulentwicklungsplanung 
 
 
Die KIB hat in ihrer Sitzung am 07.12.2006 folgenden Beschluss einschließlich 
Begründung beschlossen: 
 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen: 
 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wird beauftragt,  
 
1. die zeitnahe Einführung des Gemeinsamen Unterric hts (GU) in der Se- 
kundarstufe I und  
 
2. den Ausbau des GU in der Primarstufe  
 
in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen.

Beratungsverlauf (9)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.17 Anhörung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen

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Orte (7)

  • Schützenstraße
  • Steinfurter Straße
  • Münzstraße 15
  • Ludgeriplatz 4
  • Twenhövenweg
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0104/2007
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37