Mandari Insight

2007/0236

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden hier: Umsetzung des Rauchverbotes in den Eigenbetrieben

Magistratsvorlage 16.04.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2007/0236

18.9 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0236

5954 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat        
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                   II 
III                 V 
20                70 
41                52 
DWW            419 
Stvv  
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0236 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
319  
 
 
Betreff: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden 
hier: Umsetzung des Rauchverbotes in den Eigenbetrieben 
 
Vorlage vom: 16.04.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von den Beratungen und Beschlussfassungen der Betriebskommissionen 
 – wie aus der Begründung ersichtlich - Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren zu.      
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 16.05.2007 
 
Der Magistrat nimmt von den Beratungen Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren mit folgender 
Maßgabe zu: 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 
 
Der Magistrat verweist nochmals ausdrücklich auf seinen Beschluss vom 15. 11. 2006 und den 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 121. Oktober 2006. 
In diesem Zusammenhang verweist Ltd. MD Dotzert auf den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor 
den Gefahren des Passivrauchens ( Hessisc hes Nichtraucherschutzgesetz ). Dieses Gesetz sieht u. a.

2 
... 
Rauchverbote in Sportanlagen sowie Theater, Museen, Kinos, Konzertsälen sowie sonstigen kulturellen 
und wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, vor. Voraussichtlich 
wird dieses Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten. 
Unter Berücksichtigung dieser Sachlage wird der Eigenbetrieb Kulturinstitute gebeten, seinen Beschluss 
unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung und der in 
naher Zukunft zu erwartenden gesetzlichen Grundlage anzupassen.

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.April 2007 
 
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 15. 11. 2006 ( gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 12. Oktober 2006 ) hat der Magistrat das Rauchen in 
öffentlichen Gebäuden untersagt.   
 
In Ziffer 2. des Beschlusstenors wurden die Eigenbetriebe beauftragt, für die jeweiligen zuständigen 
Bereiche über ihre Betriebskommissionen Rauchverbote zu erteilen. Bei den Versammlungsstätten 
sollte allerdings auch das Interesse der Mieterin bzw. des Mieters berücksichtigt werden.  
 
Die Betriebskommissionen haben inzwischen getagt und es liegen die nachstehend genannten 
Beschlüsse bzw. Ergebnisse vor: 
 
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 
 
Die Betriebskommission hat nach umfassender Diskussion mit sofortiger Wirkung ein Rauchverbot 
in allen Räumlichkeiten in den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern beschlossen, ohne 
Ausnahme. Dieses Rauchverbot soll in den zukünftigen abzuschließenden Verträgen 
festgeschrieben werden. Das Rauchverbot ist zudem sichtbar in den einzelnen Bereichen 
auszuschildern.  
 
Ein entsprechender Erfahrungsbericht über die erfolgte Umsetzung des Rauchverbotes wird die 
Betriebskommission im Herbst 2007 vorlegen. 
 
Eigenbetrieb Kulturinstitute 
 
Die Betriebskommission hat beschlossen, dass das generelle Rauchverbot nicht für die 
Centralstation, CafeAlaCarte Mathildenhöhe, Georg-Moller-Haus, Literaturhaus, Haus Deiters, 
Künstlerbahnhof Wixhausen und Atelierhaus Riedeselstraße gilt. In diesen Anwesen ist diese 
Problematik in eigener Zuständigkeit zu regeln. 
 
Eigenbetrieb EAD 
 
Auch der Eigenbetrieb EAD hat sich der Beschlussfassung des Magistrats angeschlossen. 
In sämtlichen Gebäuden und Fahrzeugen des Eigenbetriebes gilt ab sofort ein generelles 
Rauchverbot. 
 
Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport  
-Eigenbetrieb Bäder- 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat in seiner Sitzung am 27. 03. 2007 
beschlossen, in sämtlichen Räumen der städtischen Hallen- und Freibäder, sowie in Fahrzeugen 
des Eigenbetriebes das Rauchen zu untersagen.  
Ausgenommen hiervon sind Räume, die mit dem Einverständnis der Leitung des Eigenbetriebs 
Bäder eigens zu Raucherzimmern erklärt worden sind. Ausnahmslos untersagt ist das Rauchen 
jedoch in allen Räumen und Bereichen, die von Badegästen benutzt werden. Aufgrund des 
Magistratsbeschlusses vom 15. 11. 2006 wird nun für alle Räume der Frei- und Hallenbäder ein 
generelles Rauchverbot ausgesprochen.

4 
... 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
 
Die Betriebskommission hat am 23. 01. 2007 beschlossen, dass das Rauchverbot gemäß dem 
Magistratsbeschluss für das gesamte Personal des Eigenbetriebes umgesetzt wird. Der Beschluss 
für die zu betreuenden Personen lautet wie folgt: 
Für Menschen mit Behinderungen wird in der Hauptwerkstatt im Schreberweg sowie in der 
Zweigwerkstatt für berufliche Rehabilitation im Heimstättenweg, das Rauchen während der 
Winterzeit in einem Raucherzimmer erlaubt. Während der Sommerzeit ist das Rauchen nur im 
Außenbereich gestattet. Das Gleiche gilt für die Wohneinrichtungen, wobei hier bei den 
Privaträumen der Schutz der Privatsphäre zu beachten ist.  
Insgesamt soll in den Wohneinrichtungen gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ein 
Konzept über ein rauchfreies Zusammenleben erarbeitet werden.  
Über die Umsetzung erfolgt eine Berichterstattung durch den Betriebsleiter an die 
Betriebskommission in einem Jahr. 
 
   
 
 
 
Darmstadt, 16. April 2007 
100/Ja Nst.: 2318 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann                                               Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister                                            Bürgermeister 
 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger                                             Jochen Partsch 
Stadtrat                                                            Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 319

Orte (3)

  • Schreberweg
  • Heimstättenweg
  • Riedeselstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0236
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.04.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00