2007/0236
Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden hier: Umsetzung des Rauchverbotes in den Eigenbetrieben
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2007/0236
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 09.05.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat Amt: Hauptamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: I II III V 20 70 41 52 DWW 419 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0236 Magistratsbeschluss-Nr. 319 Betreff: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden hier: Umsetzung des Rauchverbotes in den Eigenbetrieben Vorlage vom: 16.04.2007 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von den Beratungen und Beschlussfassungen der Betriebskommissionen – wie aus der Begründung ersichtlich - Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren zu. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 16.05.2007 Der Magistrat nimmt von den Beratungen Kenntnis und stimmt dem weiteren Verfahren mit folgender Maßgabe zu: Eigenbetrieb Kulturinstitute Der Magistrat verweist nochmals ausdrücklich auf seinen Beschluss vom 15. 11. 2006 und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 121. Oktober 2006. In diesem Zusammenhang verweist Ltd. MD Dotzert auf den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ( Hessisc hes Nichtraucherschutzgesetz ). Dieses Gesetz sieht u. a. 2 ... Rauchverbote in Sportanlagen sowie Theater, Museen, Kinos, Konzertsälen sowie sonstigen kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, vor. Voraussichtlich wird dieses Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage wird der Eigenbetrieb Kulturinstitute gebeten, seinen Beschluss unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung und der in naher Zukunft zu erwartenden gesetzlichen Grundlage anzupassen. 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.April 2007 Mit Beschluss des Magistrats vom 15. 11. 2006 ( gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Oktober 2006 ) hat der Magistrat das Rauchen in öffentlichen Gebäuden untersagt. In Ziffer 2. des Beschlusstenors wurden die Eigenbetriebe beauftragt, für die jeweiligen zuständigen Bereiche über ihre Betriebskommissionen Rauchverbote zu erteilen. Bei den Versammlungsstätten sollte allerdings auch das Interesse der Mieterin bzw. des Mieters berücksichtigt werden. Die Betriebskommissionen haben inzwischen getagt und es liegen die nachstehend genannten Beschlüsse bzw. Ergebnisse vor: Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Die Betriebskommission hat nach umfassender Diskussion mit sofortiger Wirkung ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten in den Versammlungsstätten und Bürgerhäusern beschlossen, ohne Ausnahme. Dieses Rauchverbot soll in den zukünftigen abzuschließenden Verträgen festgeschrieben werden. Das Rauchverbot ist zudem sichtbar in den einzelnen Bereichen auszuschildern. Ein entsprechender Erfahrungsbericht über die erfolgte Umsetzung des Rauchverbotes wird die Betriebskommission im Herbst 2007 vorlegen. Eigenbetrieb Kulturinstitute Die Betriebskommission hat beschlossen, dass das generelle Rauchverbot nicht für die Centralstation, CafeAlaCarte Mathildenhöhe, Georg-Moller-Haus, Literaturhaus, Haus Deiters, Künstlerbahnhof Wixhausen und Atelierhaus Riedeselstraße gilt. In diesen Anwesen ist diese Problematik in eigener Zuständigkeit zu regeln. Eigenbetrieb EAD Auch der Eigenbetrieb EAD hat sich der Beschlussfassung des Magistrats angeschlossen. In sämtlichen Gebäuden und Fahrzeugen des Eigenbetriebes gilt ab sofort ein generelles Rauchverbot. Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport -Eigenbetrieb Bäder- Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Bäder hat in seiner Sitzung am 27. 03. 2007 beschlossen, in sämtlichen Räumen der städtischen Hallen- und Freibäder, sowie in Fahrzeugen des Eigenbetriebes das Rauchen zu untersagen. Ausgenommen hiervon sind Räume, die mit dem Einverständnis der Leitung des Eigenbetriebs Bäder eigens zu Raucherzimmern erklärt worden sind. Ausnahmslos untersagt ist das Rauchen jedoch in allen Räumen und Bereichen, die von Badegästen benutzt werden. Aufgrund des Magistratsbeschlusses vom 15. 11. 2006 wird nun für alle Räume der Frei- und Hallenbäder ein generelles Rauchverbot ausgesprochen. 4 ... Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Die Betriebskommission hat am 23. 01. 2007 beschlossen, dass das Rauchverbot gemäß dem Magistratsbeschluss für das gesamte Personal des Eigenbetriebes umgesetzt wird. Der Beschluss für die zu betreuenden Personen lautet wie folgt: Für Menschen mit Behinderungen wird in der Hauptwerkstatt im Schreberweg sowie in der Zweigwerkstatt für berufliche Rehabilitation im Heimstättenweg, das Rauchen während der Winterzeit in einem Raucherzimmer erlaubt. Während der Sommerzeit ist das Rauchen nur im Außenbereich gestattet. Das Gleiche gilt für die Wohneinrichtungen, wobei hier bei den Privaträumen der Schutz der Privatsphäre zu beachten ist. Insgesamt soll in den Wohneinrichtungen gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Konzept über ein rauchfreies Zusammenleben erarbeitet werden. Über die Umsetzung erfolgt eine Berichterstattung durch den Betriebsleiter an die Betriebskommission in einem Jahr. Darmstadt, 16. April 2007 100/Ja Nst.: 2318 Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Klaus Feuchtinger Jochen Partsch Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Schreberweg
- Heimstättenweg
- Riedeselstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0236
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.04.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00