Mandari Insight

V/0354/2025

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 14.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 6.2

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Zuschussrichtlinie

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Zuschüsse 2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1580 Zeichen

Anlage A zur V/0354/2025 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 1 Zuschussrichtlinie

3119 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wir-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engage-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrati-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeinde-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten 
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
Die Anträge müssen begründet werden. 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn 
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchge-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Ab-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ 
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

2448 Zeichen

V/0354/2025 
V/0354/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden ge-
mäß Anlage 2 gewährt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver-
fügbare Mittel)  
2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen  17.386,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
19.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf 
Telefon: 492-1640 
Guddorf@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0354/2025 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 09.05.2025 ausgespro-
chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
Die unter lfd. Nr. 1 -11 der Anlage 2 genannten Antragstellenden sollen die Zuschüsse in der ausge-
wiesenen Höhe erhalten. Den unter lfd. Nr. 12 und 13 der Anlage 2 genannten Antragstellenden soll 
kein Zuschuss gewährt werden. Die unter lfd. Nr. 14 -16 der Anlage 2 beantragten Zuschussanträge 
sollen zurückgestellt werden. Die Musikschule Albachten (lfd. Nr. 14, Anlage 2) wurde gebeten, ihre 
Ausgaben näher zu erläutern. Die Anträge des BSV Roxel (lfd. Nr. 15 und 16, Anlage 2) wurden an 
das Sportamt weitergeleitet, mit der Bitte zu prüfen, ob von dort eine vorrangige Förderung gewährt 
werden kann. 
 
 
im Auftrag 
gez. 
 
 
Pollex 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 Zuschüsse 2025 
Anlage A

Anlage 2 Zuschüsse 2025

1863 Zeichen

Anlage 2 
Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster-
West 
 
Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck 
Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 
 
lfd. 
Nr. 
Antragsteller Zweck Zuschusshöhe/ 
Bemerkungen 
1 KfD St. Ludgerus 125-jähriges Vereinsjubiläum 500,00 € 
2 Musikschule 
Albachten 
50-jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € 
3 Musikschule 
Albachten  
Jubiläumsfest *4.000,00 € 
4 Musikschule Roxel Musikalisches Frühlingsfest in 
Mecklenbeck 
850,00 € 
5 Schützenbruderschaft 
St. Lamberti 
Mecklenbeck e. V. 
Spielstraße beim Schützenfest 2.000,00 € 
6 Kindergruppe Krullys 
e. V. 
Einrichtung eines Musikraumes  1.001,00 € 
7 Reit- und Fahrverein 
Nienberge e. V. 
100-jähriges Vereinsjubiläum 400,00 € 
8 Rock-am-Turm-Team Anschaffung rollstuhlgerechter 
Überfahrtschutz und Kabelbrücken 
3.735,00 € 
9 Flüchtlingshilfe Internationales Sommerfest *2.000,00 € 
10 Förderverein der 
Marienschule Roxel 
e. V. 
Unterstützung der neuen 
Erstklässler in der aktuellen 
Bausituation 
2.500,00 € 
11 Musikkorps der 
Freiwilligen 
Feuerwehr Münster 
50-jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € 
12 Schützenbruderschaft 
St. Lamberti 
Mecklenbeck e. V.  
Anschaffung neuer Uniformen für 
die Abteilung Spielmannszug 
0,00 € 
13 Theater Don 
Kidschote 
Sommer-THEATERZAUER in 
Mecklenbeck 
0,00 € 
14 Musikschule 
Albachten  
Jugendorchesterfahrt zum 
Deutschen Musikfest nach Ulm 
vertagt 
15 BSV Roxel Anschaffung und Austausch von 
vier Defibrillatoren 
vertagt 
16 BSV Roxel Sanierung der Feuermelder und 
Alarmanlage im Vereinsheim/ 
Tennisheim 
vertagt 
 Gesamt:  17.386,00 € 
 
*  Die Zusch üsse für das Jubiläumsfest der Musikschule Alba chten und das 
Internationale Sommerfest der Flüchtlingshilfe werden im Rahmen einer 
Ausfallbürgschaft bis zur maximalen Höhe der vorgenannten Beträge übernommen.

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.05.2025 10:25