V/0354/2025
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage A
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Anlage A zur V/0354/2025 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver- tretung Münster-West Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 1 Zuschussrichtlinie
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wir- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engage- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Migrati- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeinde- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchge- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Ab- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0354/2025 V/0354/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden ge- mäß Anlage 2 gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver- fügbare Mittel) 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 17.386,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. Amt für Bürger - und Ratsservice 19.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-1640 Guddorf@stadt-muenster.de - 2 - V/0354/2025 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 09.05.2025 ausgespro- chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. Die unter lfd. Nr. 1 -11 der Anlage 2 genannten Antragstellenden sollen die Zuschüsse in der ausge- wiesenen Höhe erhalten. Den unter lfd. Nr. 12 und 13 der Anlage 2 genannten Antragstellenden soll kein Zuschuss gewährt werden. Die unter lfd. Nr. 14 -16 der Anlage 2 beantragten Zuschussanträge sollen zurückgestellt werden. Die Musikschule Albachten (lfd. Nr. 14, Anlage 2) wurde gebeten, ihre Ausgaben näher zu erläutern. Die Anträge des BSV Roxel (lfd. Nr. 15 und 16, Anlage 2) wurden an das Sportamt weitergeleitet, mit der Bitte zu prüfen, ob von dort eine vorrangige Förderung gewährt werden kann. im Auftrag gez. Pollex Anlagen: Anlage 1 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 Zuschüsse 2025 Anlage A
Anlage 2 Zuschüsse 2025
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Anlage 2 Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung 2025 der Bezirksvertretung Münster- West Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: lfd. Nr. Antragsteller Zweck Zuschusshöhe/ Bemerkungen 1 KfD St. Ludgerus 125-jähriges Vereinsjubiläum 500,00 € 2 Musikschule Albachten 50-jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € 3 Musikschule Albachten Jubiläumsfest *4.000,00 € 4 Musikschule Roxel Musikalisches Frühlingsfest in Mecklenbeck 850,00 € 5 Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V. Spielstraße beim Schützenfest 2.000,00 € 6 Kindergruppe Krullys e. V. Einrichtung eines Musikraumes 1.001,00 € 7 Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. 100-jähriges Vereinsjubiläum 400,00 € 8 Rock-am-Turm-Team Anschaffung rollstuhlgerechter Überfahrtschutz und Kabelbrücken 3.735,00 € 9 Flüchtlingshilfe Internationales Sommerfest *2.000,00 € 10 Förderverein der Marienschule Roxel e. V. Unterstützung der neuen Erstklässler in der aktuellen Bausituation 2.500,00 € 11 Musikkorps der Freiwilligen Feuerwehr Münster 50-jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € 12 Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V. Anschaffung neuer Uniformen für die Abteilung Spielmannszug 0,00 € 13 Theater Don Kidschote Sommer-THEATERZAUER in Mecklenbeck 0,00 € 14 Musikschule Albachten Jugendorchesterfahrt zum Deutschen Musikfest nach Ulm vertagt 15 BSV Roxel Anschaffung und Austausch von vier Defibrillatoren vertagt 16 BSV Roxel Sanierung der Feuermelder und Alarmanlage im Vereinsheim/ Tennisheim vertagt Gesamt: 17.386,00 € * Die Zusch üsse für das Jubiläumsfest der Musikschule Alba chten und das Internationale Sommerfest der Flüchtlingshilfe werden im Rahmen einer Ausfallbürgschaft bis zur maximalen Höhe der vorgenannten Beträge übernommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 10:25