3328/2024
Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2023/24
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Mitteilung Ausschuss
4756 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 29.10.2024 3328/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2023/24 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für stra- tegische Steuerungsmaßnahmen bieten. Der Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen Förderung am Lernort Schule und wird den politischen Gremien je- des Jahr zuletzt mit dem Stand Schuljahr 2022/23 (Session 3338/2023) vorgelegt. Nachfolgend eine Auswahl zentraler quantitativer Ergebnisse und qualitativer Einordnungen mit Relevanz für den kommunalen Handlungsraum: Der Anstieg der Förderquote vom SJ 05/06 bis zum SJ 19/20 ist in erster Linie auf Zu- nahmen bei den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sprache sowie geistige Entwicklung (seit SJ 17/18 auch auf Lernen) im Gemeinsamem Lernen zurückzuführen. Diese Zunahmen haben sich vom SJ 20/21 bis zum SJ 22/23 fortge- setzt, wurden aber durch Rückgänge bei den Förderschwerpunkten emotionale und so- ziale Entwicklung sowie körperliche-motorische Entwicklung kompensiert (Inklusions- quote konstant). Schulen in der Trägerschaft der Stadt Köln halten stadtweit Plätze im Gemeinsamen Lernen vor: mehr als die Hälfte der Grundschulen, alle Haupt-, Real- und Gesamtschu- len sowie fünf Gymnasien. Beschulungsschwerpunkte lassen sich für Kinder mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen in Stadtteilen mit vergleichsweise hoher Kinderar- mut ausmachen. Mit zwei Ausnahmen ist die Exklusionsquote seit dem SJ 10/11 bei allen Förderschwer- punkten gesunken (geistige Entwicklung: Anstieg, Hören und Kommunikation: Kon- stanz). Dies hat zur Schließung von Förderschulen Lernen geführt, weil der Rückgang bei diesem Förderschwerpunkt besonders ausgeprägt war. Andererseits übersteigt die Nachfrage nach Plätzen an Förderschulen für geistige Entwicklung das Angebot, was kurzfristige Lösungen für die betroffenen Familien sowie mittel- und langfristige Maß- nahmen erfordert. Im SJ 23/24 ist die Inklusionsquote erneut gestiegen (ursächlich sind die Förderschwer- punkte emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung); allerdings ohne Auswirkung auf die Gesamt -Förderquote, weil der Anstieg der Inklusionsquote 2 durch den Rückgang der Exklusionsquote (ursächlich sind v.a. die Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung) kompensiert wurde. Ein aktuelles von der Landesregierung NRW in Auftrag gegebenes und zwischenzeitlich von einem Wissenschaftskonsortium erstelltes Gutachten zur sonderpädagogischen Förderung hat den Fokus auf Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie geistige Entwicklungsbeeinträchtigungen gelegt und empfiehlt eine Transformation des AO-SF Verfahrens in NRW; zum Beispiel wird empfohlen: - präzise Definition der Bedarfe und Erweiterung der bisher individuumsbezogenen Kri- terien um soziale, kultursensible und umweltbezogene (v.a. schulseitige Barri eren), - Abwendung von Statusänderung (Feststellung von Förderbedarf zum Erhalt von son- derpädagogischer Ressource) hin zu einer Sicherung des Anspruchs auf lernprozess- begleitende präventive (sonder -)pädagogische Diagnostik und Unterstützung , - Einsatz wissenschaftlicher und evidenzbasierter Präventions- und Förderangebote an Schulen und im vorschulischen Bereich. Das Wissenschaftskonsortium sieht für die Bildungspolitik in NRW die Chance, ein be- deutender Impulsgeber für qualitätsvolle individuelle Förderung von Kindern und Ju- gendlichen auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis zu werden, Lehrkräfte aufgrund einer besseren Orientierung und mehr Handlungssicherheit zu ent- lasten sowie Förderquoten u.a. durch Vermeiden des Ressourcen-Etikettierung-Dilem- mas zu senken. Kommunales Planen und Handeln wird von den Empfehlungen des Wissenschafts- konsortiums umso stärker und unmittelbarer positiv betroffen sein, je mehr Empfehlun- gen konkretisiert werden, die Bezüge zu kommunalen Zuständigkeiten aufweisen (z.B. Gebäude und Ausstattung in Verbindung mit der Benennung von schulseitigen Barrie- ren, kommunale B ildungsressourcen wie z.B. Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit und Schulbegleitung in Verbindung mit präventiver (sonder-)pädago- gischer Diagnostik und Unterstützung, Schulentwicklungsplanung in Verbindung mit ei- nem möglichen Rückgang der Förderquote). Gez. Voigtsberger
Anlage 1 - Bericht_Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen SJ 2023_24
57903 Zeichen
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1
Inhalt
Inhalt 1
1. Sonderpädagogische Förderung: Verordnung zur Fes tstellung von Unterstützungsbedarf (AO-SF).......... 2
2. Bedarfsfeststellung ............................ .......................................................................................................... 4
2.1 Förderquote: konstant 8,9% seit SJ 20/21, Zunah me von SJ 05/06 bis SJ 19/20 ................................ 4
2.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgän ge (ES,KM) seit SJ 17/18................................... 5
2.3 Förderziel: Zunahme zieldifferenter Förderung u nd sonderpädagogischer Abschlüsse ..................... 6
2.4 Förderort: Verfahren und Standorte sonderpädago gischer Unterstützung ........................................ 8
3. Gemeinsames Lernen ............................. ..................................................................................................... 8
3.1 Inklusionsquote: Anstieg auf 5,1% im SJ 23/24, konstant 4,9% seit SJ 20/21 ..................................... 8
3.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgä nge (ES,KM) seit SJ 17/18................................... 9
3.3 Angebots-Schwerpunkte: nach Schulform und Stan dort .................................................................. 10
4. Förderschulen .................................. .......................................................................................................... 13
4.1 Exklusionsquote: Rückgang auf 3,8% im SJ 23/24 ), konstant 4% seit SJ 19/20, ................................ 13
4.2 Förderbereiche: Zunahmen (GG) und Rückgänge (a lle FSchP aus HK, SE) seit SJ 17/18 ................... 13
5. Durchlässigkeit: Rückgang der Wechsel an Förders chule ......................................................................... 15
6. Übergang (Inklusionsanteil): Mehr Inklusion in d er Primarstufe als in der Sekundarstufe außer bei den
Förderschwerpunkten SQ und HK ............................................................................................................. 15
7. Gemeinsames Lernen: Qualitätskriterien ........... ....................................................................................... 16
8. UN-BRK: Zweite Staatenprüfung Deutschland ...... .................................................................................... 18
9. Sonderpädagogische Förderung (AO-SF): Wissenscha ftskonsortium fordert Transformation ................ 19
10. Zusammenfassung und Fazit ..................... ................................................................................................ 23
11. Anlagen ....................................... ............................................................................................................... 25
12.1 Definitionen zentraler Kennzahlen und Abkürzu ngen ....................................................................... 25
12.2 Standortkarten: ............................. ..................................................................................................... 26
12.2.1 Standorte sonderpädagogischer Förderung nac h Lernort (Seite 26) ...................................... 26
12.2.2 Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedür ftiger Lernender (Schwerpunkte,
Einzelintegrationgration) .................................................................................................... 26-34
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; Stand: SJ 2023/24
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2
1. Sonderpädagogische Förderung: Verordnung zur Feststellung von
Unterstützungsbedarf (AO-SF)
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderun g, den Hausunterricht und die
Klinikschulen (Ausbildungsordnung sonderpädagogisch e Förderung - AO-SF) regelt das
Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülern*innen.
Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW .
Dies sind als unmittelbare Schulaufsichtsbehörden für Köln das Schulamt für die Stadt Köln
für Grund, Haupt- und Förderschulen sowie die Bezir ksregierung Köln für alle anderen
weiterführenden Schulformen. Sie entscheiden über d en Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte und die Notwendigkeit
zieldifferenter Förderung (§ 10 AO-SF NRW).
Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der
Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF).
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der Schule eröffnet werden, wenn der
Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung) unterrichtet
werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an son derpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklun g, der mit einer Selbst- oder
Fremdgefährdung einhergeht.
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt
Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der Lernende die
Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse 6
ist ein Antrag nicht mehr möglich. In den übrigen F örderschwerpunkten ist nach Abschluss
der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen (§ 12 AO-SF).
Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e
Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der
allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung
der individuellen Situation des Lernenden feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten
darstellen (§ 13 AO-SF).
Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu
einem Gespräch ein, in dem über den Ablauf des Verf ahrens und über weitere
Beratungsangebote informiert wird.
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für
erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde
(Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes, Beurteilung der allgemeinen
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane,
Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im
Einzelnen (§§ 4 bis 8 AO-SF):
- Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher
und langdauernder Art sind (SJ 23/24: 28,5% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3
- Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem
subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtig ungen in der Kommunikation
verbunden ist und dies nicht alleine durch außersch ulische Maßnahmen behoben
werden kann (SJ 23/24: 20,5% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1)
- Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein
Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt , dass er im Unterricht nicht oder
nicht hinreichend gefördert werden kann und die eig ene Entwicklung oder die der
Mitschüler*innen erheblich gestört oder gefährdet ist (SJ 23/24: 26,2% aller festgestellten
Förderbedarfe, Abb. 1)
- Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen
dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Gru nd erheblicher Funktionsstörungen
des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur
oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder s chwerwiegenden psychischen
Belastungen infolge andersartigen Aussehens (SJ 23/ 24: 7,4% aller festgestellten
Förderbedarfe, Abb. 1)
- Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitive n
Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönl ichkeit dauerhaft und hochgradig
beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspu nkte dafürsprechen, dass der
Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussi chtlich auch nach dem Ende der
Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt (SJ 23/24: 12,1% aller festgestellten Förderbedarfe,
Abb. 1)
- Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehör-
losigkeit/Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist (SJ 23/24: 4,3% aller
festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1)
- Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinde-
rung schwerwiegend beeinträchtigt ist (SJ 23/24: 1,1% aller festgestellten
Förderbedarfe, Abb. 1)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4
2. Bedarfsfeststellung
2.1 Förderquote: konstant 8,9% seit SJ 20/21, Zunahme von SJ 05/06 bis SJ 19/20
Im SJ 23/24 hatten insgesamt 8.800 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 05/ 06 waren es 5.612 Lernende; dies
entspricht einem Anstieg um 3.188 Lernende oder um 57%.
Die Förderquote ist seit dem SJ 05/06 (6,1%) kontinuierlich gestie gen und beträgt seit
nunmehr vier Jahren 8,9%. Die in der Zeitreihe stärksten Anstiege haben im SJ 19/20 (plus
458 Lernende) und im SJ 23/24 (plus 405 Lernende, a ufgrund insgesamt gestiegener
Schülerzahlen bei konstanter Förderquote) stattgefunden (Abb. 2).
Die Differenzierung der Förderquote nach Förderschwerpu nkt und Lernort
(Gemeinsames Lernen/Inklusionsquote, Förderschule/E xklusionsquote) in den
nachfolgenden Abschnitten macht deutlich, dass der Anstieg der Förderquote seit dem SJ
17/18 in erster Linie auf Zunahmen bei den Fördersc hwerpunkten Lernen, Sprache und
geistige Entwicklung im Gemeinsamem Lernen (Inklusi onsquote) rückführbar ist. Zusätzlich
ist die Exklusionsquote für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gestiegen. Seit dem
SJ 20/21 werden diese Zunahmen von Rückgängen ander en Förderschwerpunkte
kompensiert, weshalb die Förderquote (sowie Inklusions- und Exklusionsquote bis SJ 22/23)
unverändert ist.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5
2.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (ES,KM) seit SJ 17/18
Eine Differenzierung der Förderquote nach dem 1. Fö rderschwerpunkt (Abb. 3) zeigt, dass
bezogen auf alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit Abstand am häufigsten
Unterstützungsbedarfe bei Lernen (2,54%), emotional e und soziale Entwicklung (2,33%)
sowie Sprache (1,83%) festgestellt werden. Insgesamt beläuft sich die Förderquote für Lern-
und Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 6,7% und dam it auf 75% der Gesamt-Förderquote
(8,9%).
Langfristige Betrachtung (seit SJ 05/06): Die Förderquoten der Förderbereic he
emotionale und soziale Entwicklun g, Sprache und geistige Entwicklung haben sich
mehr als verdoppelt . Geringfügige Zunahmen sind in den Bereichen Hören und
Kommunikation (plus 0,15 Prozentpunkte) sowie körpe rliche und motorische
Beeinträchtigungen (um 0,03 Prozentpunkte) und Sehe n (plus 0,01 Prozentpunkte)
feststellbar. Der Anteil der Lernenden mit Lernbeeinträchtigung ist zunächst stark
gesunken und hat nach deutlichen Zunahmen nahezu das Ausgangsniveau erreicht.
Mittelfristige Betrachtung (seit SJ 17/18): Der Anstieg der Förderquote in diesem Zeitraum
ist auf entsprechende Entwicklungen bei den Förderb ereichen Lernen, Sprache und
geistige Entwicklung rückführbar. Diese Entwicklung wurde in den SJ 20/ 21 bis SJ 22/23
durch Rückgänge in den Förderbereichen emotionale u nd soziale Entwicklung sowie
körperliche und motorische Entwicklung kompensiert (Ergebnis: konstante Gesamt-
Förderquote). Im SJ 23/24 ist im Vorjahresvergleich die Förderquote Lernen erneut gesunken
und die Förderquote emotionale und soziale Entwicklung gestiegen.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6
2.3 Förderziel: Zunahme zieldifferenter Förderung und sonderpädagogischer
Abschlüsse
Bei zielgleicher Förderung hat die Sonderpädagogik das Ziel, Lernende zu den
Bildungsabschlüssen der allgemeinen Schule zu führen und bei zieldifferenter Förderung zu
eigenen Abschlüssen (Förderschulabschluss bzw. ein dem Hauptschulabschluss
gleichwertiger Abschluss). Eine zieldifferente Förderung erfolgt bei den
Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung auch wenn zusätzliche weitere
Förderschwerpunkte vorliegen.
Insgesamt hat der Anteil Lernender in zieldifferenten Bildungsgängen an allen Lernenden in
den Jahrgangsstufe 1 bis 10 von 3,5% im SJ 13/14 au f 4,7% im SJ 23/24 zugenommen.
Differenziert nach den Förderschwerpunkten: Anstieg der Förderquote „Lernen als 1. oder 2.
Förderschwerpunkt“ von 2,7% auf 3,5% und Anstieg der Förderquote „geistige Entwicklung
als 1. oder 2. Förderschwerpunkt“ von 0,8% auf 1,2% (Abb. 4).
Die zunehmende Bedeutung zieldifferenter Förderung findet ihren Niederschlag in der
Entwicklung der Abgänge mit sonderpädagogischen Abs chlüssen (Anstieg von 1,3% im
Abgangsjahr 2013 auf 2,8% im Abgangsjahr 2023, Abb. 4) und damit in den Abgängen ohne
Hauptschulabschluss. Die Abgangsstatistik zählt son derpädagogische Abschlüsse
zusammen mit Abgängen ohne jeglichen Abschluss als Abgangsart „ Abgang ohne
Hauptschulabschluss“. Im Abgangsjahr 2023 haben rd. 5,8% der Abgänge die Schule
ohne Hauptschulabschluss verlassen (Vorjahr: 4,8%); davon 2,76% mit
sonderpädagogischem Abschluss „LE/GG“ (Vorjahr: 2,8 3%) und 3,06% ohne einen
Abschluss (Vorjahr: 2%).
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7
Die Schulaufsichtsbehörde kann zieldifferente Bildu ngsgänge als 1. oder 2.
Förderschwerpunkt, mit oder ohne weitere Förderschw erpunkten festlegen. Dabei kann der
Förderschwerpunkt Lernen mit allen Förderschwerpunkten außer geistige Entwicklung
kombiniert werden und der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit
Förderschwerpunkten in den Bereichen der körperlich -motorischen und Sinnes-
Beeinträchtigungen .
Insgesamt ist der Anteil der zieldifferent geförder ten Lernenden an allen Lernenden mit
sonderpädagogischem Förderbedarf gestiegen (SJ 16/1 7: 44,3% und SJ 23/24: 51,4%).
Abbildung 5 differenziert diese Entwicklung nach den betroffenen Förderschwerpunkten:
Der Bildungsgang Lernen wurde in den Schuljahren 13 /14 (5,2%) bis 20/21 (10,1%)
zunehmend als 2. Förderschwerpunkt festgelegt (SJ 23/24: 9,2%, Abb. 5); dies in erster Linie
in Kombination mit den Förderschwerpunkten emotiona le und soziale Entwicklung (Anteil
zieldifferent geförderter ES-SuS von 5,1% auf 16,6% gestiegen) sowie Sprache (Anteil
zieldifferent geförderter SQ-SuS von 3,3% auf 12,9% gestiegen). Seit dem SJ 19/20 wird
diese Entwicklung durch den Anstieg der Lernenden m it erstem Förderschwerpunkt Lernen
verstärkt (Abb. 5).
Auch der Bildungsgang geistige Entwicklung wurde in den vergangenen Jahren häufiger als
2. Förderschwerpunkt festgelegt. Die Zunahme der Festlegung im 1. Förderschwerpunkt fällt
jedoch stärker aus (Abb. 5).
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8
2.4 Förderort: Verfahren und Standorte sonderpädagogischer Unterstützung
Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen nach Anhörung der Schule und mit
Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Sc hule ein (§ 20 Abs. 5 SchulG), wenn
entsprechende Qualitätskriterien (siehe Abschnitt „Gemeinsames Lernen „Qualitätskriterien“)
vorliegen. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel im Gemeinsamen Lernen statt
(§ 20 Abs. 2 SchulG).
Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Köln sind im SJ 24/25 insgesamt 56% der
Grundschulen, alle Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie fünf Gymnasien
1. Damit konnte
die Anzahl der weiterführenden Schulen mit Gemeinsamem Lernen im Vergleich zum Vorjahr
um fünf Schulen erhöht werden: zwei Gymnasien und d rei im SJ 24/25 an den Start
gegangene Gesamtschulen in Ossendorf, Vogelsang und Nippes-Weidenpesch.
Darüber hinaus bieten insgesamt zehn Schulen andere r Träger Gemeinsames Lernen an:
vier Grundschulen, vier Gesamtschulen, eine Hauptschule und eine Freie Waldorfschule.
Um dem hohen Platzbedarf im Gemeinsamen Lernen vor allem in rechtsrheinischen
Stadtteilen Rechnung zu tragen, werden ferner die Bereitstellung zusätzlicher Plätze an allen
Schulformen geprüft ebenso wie die Einrichtung von Gemeinsamem Lernen an weiteren
Gymnasien sowie die Ausweitung des Angebotes für Einzelintegration an Gymnasien.
An Kölner Förderschulen werden Unterrichtsangebote für Lernende aller
Förderschwerpunkte vorgehalten. Dies sind Fördersch ulen der Stadt Köln für die
Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale E ntwicklung, Sprache/Primar und
geistige Entwicklung sowie Förderschulen des Landsc haftsverbands Rheinland für die
Förderschwerpunkte Sprache/Sek., Hören und Kommunikation und Sehen/Primar.
Eine Übersicht der Standorte sonderpädagogischer Fö rderung differenziert nach
Gemeinsamem Lernen und Förderschule (differenziert nach Förderschwerpunkt) findet sich
in der Anlage Standortkarten: Standorte sonderpädagogischer Förderung nach
Lernort“.
3. Gemeinsames Lernen
3.1 Inklusionsquote: Anstieg auf 5,1% im SJ 23/24, konstant 4,9% seit SJ 20/21
Die Differenzierung der Förderquote nach dem Lernort (Abb. 6) gibt Aufschluss darüber, wie
sich die Bedeutung von Regelschulen (Inklusionsquot e) und Förderschulen
(Exklusionsquote) als Orte sonderpädagogischer Förd erung entwickeln. So wurden im SJ
23/24 von den 8.800 Lernenden mit sonderpädagogisch em Unterstützungsbedarf
1 Gymnasien: Lindenthal: Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Ehrenfeld: Albertus-Magnus-Gymnasium, Gymnasium
Nippes (seit SJ 24/25), Porz: Maximilian-Kolbe-Gymnasium (seit SJ 24/25), Mülheim: Genoveva-Gymnasium
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9
(Förderquote: 8,9%) 3.789 an einer Kölner Förderschule 2 (Exklusionsquote: 3,8%) und 5.011
an einer Kölner Regelschule (Inklusionsquote: 5,1%) unterrichtet.
Seit dem SJ 05/06 (0,8%) hat sich die Inklusionsquote bis auf 5,1% vervielfacht (Plus
4.314 Lernende im Gemeinsamem Lernen ). Vom SJ 20/21 bis zum SJ 22/23 war die
Inklusionsquote unverändert und ist im SJ 23/24 ern eut auf 5,1% gestiegen (Plus 354
Lernende im Gemeinsamem Lernen).
Dem Vernehmen nach wurde aufgrund der außergewöhnli chen Beschulungs- und
Lebenssituation vieler Kinder und Jugendlicher währ end der Pandemie die Eröffnung von
AO-SF-Verfahren mit besonderer Zurückhaltung gehandhabt. Die These, dass es hierdurch
zu Nachholeffekten kommen könnte, hat sich bisher n icht bestätigt. Allerdings zeigen
Studien, dass das deutlich erhöhte Belastungserlebe n von Eltern und Kindern während der
Pandemie sich bis heute nicht wieder auf das Ausgangsniveau eingependelt hat. Ursächlich
hierfür sind neue Krisen (Ukraine-Krieg, Klimakrise ) und nicht bewältigte psychosoziale
Herausforderungen der Pandemie.
3.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (ES,KM) seit SJ 17/18
Langfristige Betrachtung (seit SJ 10/11): Das Gemeinsame Lernen (Inklusionsq uote) hat
am stärksten bei Lern- und Entwicklungsbeeinträchti gungen zugenommen; z.B. Lernen von
2 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 815 Ler nende (22% aller Förderschüler*innen) eine Schule d es
Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtig ungen). Im
Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um insgesamt 2 Lernende.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10
0,3% auf 1,7% bzw. um rund 1.464 Lernende. Aber auch für die übrigen Förderbereiche gilt,
dass mehr Kinder an Regelschulen lernen, z.B. geist ige Entwicklung; Anstieg von 0,1% auf
0,4% bzw. um rund 312 Lernende (Abb. 7).
Mittelfristige Betrachtung (seit SJ 17/18): Der Anstieg der Inklusionsquote ist auf
entsprechende Entwicklungen bei den Förderbereichen Lernen, Sprache und geistige
Entwicklung rückführbar. Diese Entwicklung wurde in den SJ 20/ 21 bis SJ 22/23 durch
Rückgänge in den Förderbereichen emotionale und soz iale Entwicklung sowie körperliche
und motorische Entwicklung kompensiert (Ergebnis: konstante Inklusionsquote). Im SJ 23/24
ist im Vorjahresvergleich auch die Inklusionsquote Lernen erneut gesunken und die
Inklusionsquote emotionale und soziale Entwicklung gestiegen (Abb. 7).
3.3 Angebots-Schwerpunkte: nach Schulform und Standort
Welche Schulformen (Sek. I) werden von förderbedürf tigen Lernenden besonders
häufig besucht?
Vergleicht man die Verteilung aller Lernenden auf d ie Schulformen mit der Verteilung
förderbedürftiger Lernender auf die Schulformen, zeigt sich, dass förderbedürftige Lernende
deutlich häufiger eine Haupt- oder Gesamtschule und häufiger eine Realschule besuchen als
die Gesamtschülerschaft: So lernten an Hauptschulen lediglich 7,5% aller Lernenden, aber
17,8% der förderbedürftigen Lernenden; an Gesamtsch ulen lernten 26,7% aller Lernenden,
aber rund die Hälfte der förderbedürftigen Lernenden (Säulen 1 und 2 der Abb. 8). Die Anteile
der Lernenden, die eine Realschule besuchen, unterscheiden sich weniger stark.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11
Differenziert man die Verteilung der Lernenden nach Förderschwerpunkt, zeigt sich, dass
Lernende mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung en häufiger eine Haupt- oder
Realschule und seltener eine Gesamtschule besuchen als Lernende mit anderen
Förderschwerpunkten. Am häufigsten besuchen Kinder mit Lernbeeinträchtigung eine
Hauptschule; dies sind rund 25,1% im Vergleich zu 7,5% aller Lernenden oder zu rund 17,8%
aller Lernenden mit Förderbedarf.
Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische Entwicklung
sowie geistige Entwicklung werden überwiegend an Gesamtschulen unterrichtet (96,4% der
GG-SuS und 73,4% der KM-SuS; Beschulungsschwerpunkt e bilden die Gesamtschulen
Holweide und Offene Schule Köln).
Wie unterscheiden sich Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens
zwischen den Schulformen und Schulen? Der Anteil der Lernenden mit Förderbedarf an
der Gesamtschülerschaft differenziert nach Schulfor m (Förderquote nach Schulform) gibt
Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die
Schulgemeinschaften (Abb. 9). Diese sind unveränder t am höchsten bei Hauptschulen
(13,7% der Hauptschüler*innen) und Gesamtschulen (11% der Gesamtschüler*innen).
Die Förderquoten der Schulen unterscheiden sich zum Teil erheblich von diesen
Durchschnittswerten; dabei reichen die Höchstwerte an städtischen Gesamtschulen bis 12%
(oder 24% an der Offenen Schule Köln in privater Tr ägerschaft); an Hauptschulen bis 19%
und an Realschulen bis 11%.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12
Gruppiert man die Schulen nach der Anzahl der unter richteten Lernenden mit Förderbedarf
und benennt die Schulen der jeweils höchsten Kategorien als „Schwerpunkt-Standorte“ ergibt
sich das folgende Bild (Tab. 1): Lernende mit Lernb eeinträchtigung wurden im SJ 23/24 an
71 Grundschulen und 51 weiterführenden Schulen unte rrichtet. An drei Grundschulen
werden mehr als 20 Lernende mit Lernbeeinträchtigun g und an acht Gesamtschulen, zwei
Hauptschulen und zwei Realschulen mehr als 30 Lerne nde unterrichtet. Die Standorte der
Schulen differenziert nach Förderschwerpunkt und An zahl Lernender („Schwerpunkt-
Standorte“ sind mit Schulnamen versehen) sind in den Karten der Anlage Standortkarten:
Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger L ernender (Schwerpunkte,
Einzelintegration) dargestellt.
Lernende mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung en werden an vielen Standorten und
über das gesamte Stadtgebiet verteilt unterrichtet, Schwerpunkte finden sich in erster Linie
in armutsbelasteten Stadtteilen (Anzahl SGB-II Bezu g der unter 15-Jährigen in den
Stadtteilen).
Lernende mit körperlich-motorischen Entwicklungsbee inträchtigungen werden ebenfalls an
vielen Standorten (39 Grundschulen und 35 weiterfüh rende Schulen) gefördert, lediglich an
drei „Schwerpunkt-Standorten“ werden mehr als 10 Lernenden unterrichtet.
Lernende mit geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen werden im Primarbereich an vielen
Standorten gefördert (45 Grundschulen); an drei Gru ndschulstandorten lernen mehr als 10
Kinder. Ihre Förderung ab der Klasse 5 findet an de utlich weniger Standorten statt (15
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 13
Schulen, darunter 10 „Schwerpunkt-Schulen“, an denen mehr als 10 Lernende unterrichtet
werden).
Alle Grundschulkinder mit Sinnesbeeinträchtigungen (HK, SE) lernen an Grundschulen mit
maximal vier sinnesbeeinträchtigten Lernenden. Bei den weiterführenden Schulen wurden
an sechs Standorten fünf bis acht hörgeschädigte Le rnende unterrichtet. Einzelintegration
(Schulen ohne GL) hat lediglich bei diesen Förderbe darfen eine größere Bedeutung: sechs
von 29 Grundschulen und sechs von 29 weiterführende n Schulen mit HK-Lernenden sowie
drei von 13 Grundschulen und vier von 24 weiterführ enden Schulen mit SE-Lernenden
unterrichten im Rahmen von Einzelintegration.
Tab. 1: Anzahl Schulen nach Förderschwerpunkt, „Schwerpunktstandort“, Einzel-
integration (SJ 23/24)
4. Förderschulen
4.1 Exklusionsquote: Rückgang auf 3,8% im SJ 23/24), konstant 4% seit SJ 19/20,
Im SJ 23/24 wurden von den insgesamt 8.800 Lernende n mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf (Förderquote: 8,9%) 3.789 an e iner Kölner Förderschule 3
(Exklusionsquote: 3,8%) unterrichtet.
Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 17/18 auf 4% ges unken (SJ 05/06: 5,3% oder 5,6% im
SJ 10/11), lag bis zum SJ 22/23 konstant bei 4% und ist im SJ 23/2 4 weiter auf 3,8%
gesunken (Abb. 6). Insgesamt haben im SJ 23/24 1.126 Kinder und Jugendliche weniger an
Förderschulen gelernt als im SJ 05/06 und 1.033 weniger als im SJ 10/11 (Abb. 7, Tab.).
4.2 Förderbereiche: Zunahmen (GG) und Rückgänge (alle FSchP aus HK, SE) seit SJ
17/18
Seit dem SJ 10/11 sind die Exklusionsquoten aller Förderbereiche gesunken (Abb.7), mit
zwei Ausnahmen: Anstieg im Förderbereich geistige Entwicklung (vo n 0,58% im SJ 10/11
auf 0,69% im SJ 23/24) und Konstanz im Förderbereic h Hören und Kommunikation. Sehr
stark war der Rückgang beim Förderbereich Lernen (von 2,3% auf 0,8%) und weniger stark
bei den Förderschwerpunkten Sprache (von 0,9% auf 0,7%; minus 59 Lernende oder minus
3 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 815 Ler nende (22% aller Förderschüler*innen) eine Schule d es
Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtig ungen). Im
Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um insgesamt 2 Lernende.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14
8%), körperlich-motorische Entwicklung (von 0,5% auf 0,4%; minus 90 Lernende oder
minus 19,5%) und Sehen (von 0,1% auf 0,05%; minus 17 Lernende oder minus 25,7%).
Abb. 10 zeigt die Entwicklung der Anzahl der Förderschüler*innen:
• Deutlicher Rückgang der Anzahl Lernender im Förder bereich „Lernen“ (plus 1.174
Lernende oder plus 60% seit dem SJ 10/11); aufgrund der stark zurückgegangenen
Nachfrage nach Plätzen an Förderschulen für Lernbee inträchtigungen wurden
Schulen geschlossen, teilweise unter Aufrechterhalt ung der Schulstandorte für den
Förderschwerpunkt oder für einen Verbund mit dem Fö rderschwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung (Teilstandortlösungen).
• Rückgang der Anzahl Lernender in den Förderbereich en „Sprache“, „körperlich-
motorische Entwicklung“ und „Sehen“ seit dem SJ 10/11.
• Zunahme der Anzahl Lernender in den Förderbereiche n emotionale und soziale
Entwicklung (plus 91 Lernende oder plus 10,1% seit dem SJ 10/11), sowie Hören und
Kommunikation (plus 32 Lernende oder plus 15,8% seit dem SJ 10/11.
• Deutliche Zunahme der Anzahl Lernender mit geistig en Beeinträchtigungen (plus 184
Lernende oder plus 37% seit dem SJ 10/11; SJ 23/24 im Vergleich zum Vorjahr: plus
49 oder plus 7,7%): Da die Plätze im Gemeinsamen Lernen nicht ausreichen und die
Schulstandorte der vier Förderschulen Geistige Entwicklung vollkommen ausgelastet
sind, hat die Verwaltung zwei kurzfristig umsetzbar e Handlungsoptionen erarbeitet,
mit denen im vorhandenen Schulraumbestand die notwe ndige Erweiterung der
Förderschulkapazitäten ermöglicht wird (Nutzung von vier Klassenräumen inkl.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15
Nebenräume im Raumbestand des aufwachsenden Gymnasi ums Zusestr. bis
einschließlich SJ 2027/28 für vier Jahre durch die Förderschule Kolkrabenweg und
Nutzung zweier Unterrichtsräume aus dem Raumbestand der Janusz-Korczak-Schule
(Teilstandort Siegburger Str.) durch die sich auf d em gleichen Schulgelände
befindende Förderschule Auf dem Sandberg, Session 2 456/2024). Ferner ist der
Neubau von zwei Förderschulen (Bildungscampus Kreuzfeld und im rechtsrheinischen
Norden) vorgesehen. Die durch den Expert*innenbeira t Inklusion vorgeschlagenen
Empfehlungen werden geprüft und erörtert.
Davon unberührt bleibt das Bestreben der Stadt Köln, die sich aktiv zu den Zielen der
UN-Behindertenrechtskonvention bekennt, das Gemeinsame Lernen flächendeckend
auszubauen, weshalb u.a. alle neuen Schulstandorte so geplant werden, dass in den
Gebäuden Gemeinsames Lernen angeboten werden kann.
5. Durchlässigkeit: Rückgang der Wechsel an Förderschule
Vom SJ 08/09 bis zum SJ 14/15 hat sich die Zahl der Wechsel von einer Förderschule zu
einer Regelschule auf 132 Wechsel verdoppelt und schwankt seither zwischen 84 und 124 .
Bezogen auf die Anzahl der Lernenden an Förderschul en (Wechselquote) schwankt der
Anteil der Wechsel zwischen 2,3% im SJ 22/23 und 3,4% im SJ 20/21 . Seit dem SJ 08/09
haben im Durchschnitt 60% der Wechsel beim Übergang in die weiterführende Schule
stattgefunden.
Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule hat sich bis zum SJ
14/15 auf 155 Wechsel halbiert. Nach einem Anstieg der Wechsel an eine Förderschule auf
281 Lernende im SJ 19/20 ist die Zahl der Wechselnd en erneut bis auf 211 im SJ 23/24
gesunken. Bezogen auf die Anzahl der Lernenden im G emeinsamen Lernen zeigt sich ein
abnehmender Trend von 9,3% im SJ 15/16 auf 4,5% im Berichtsjahr.
Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule
6. Übergang (Inklusionsanteil): Mehr Inklusion in der Primarstufe als
in der Sekundarstufe außer bei den Förderschwerpunkten SQ und
HK
Der Inklusionsanteil gibt den Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf, die an Regelschulen lernen, a n allen Lernenden mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Jah rgangsstufen 1 bis 10 an. Eine
Differenzierung des Inklusionsanteils nach Primarst ufe und Förderschwerpunkt macht
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 16
deutlich, dass förderbedürftige Lernende in der Sek undarstufe I seltener eine Regelschule
besuchen als in der Primarstufe. Dies trifft auf alle Förderschwerpunkte zu mit Ausnahme der
Förderschwerpunkte Sprache sowie Hören und Kommunikation (Abb. 11).
*Da es in Köln kein Förderschulangebot SE für die Sek. I gibt, lässt sich der Inklusionsanteil Sek. I für d en
Förderschwerpunkt Sehen nicht ermitteln.
Im Förderschwerpunkt Sprache besuchen in der Sekund arstufe I 77% der Lernenden eine
Regelschule und in der Primarstufe 54%.
In der Primarstufe deutlich häufiger inklusiv besch ult als in der Sekundarstufe I werden
Lernende mit den Förderschwerpunkten Lernen (Primar: 79%, Sek. I: 66%) sowie körperlich-
motorische Entwicklung (Primar: 55%, Sek. I: 37%).
Lediglich beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklu ng unterscheiden sich die
Inklusionsanteile kaum (Primar: 37%, Sek. I: 35%).
7. Gemeinsames Lernen: Qualitätskriterien
Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen na ch Anhörung der Schule
und mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgem einen Schule ein (§ 20 Abs. 5
SchulG), wenn die nachfolgenden Qualitätskriterien (Geltung für Primarstufe seit dem SJ
21/22 und für weiterführende Schulen seit dem SJ 19/20) erfüllt sind:
• Schulische Inklusionskonzepte liegen vor oder werd en erarbeitet.
• Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 17
• Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt oder erfolgt.
• Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen.
Grundsätzlich sind alle Grundschulen gemäß der Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze
Wege“ Schulen des Gemeinsamen Lernens. Für die Schuleingangsphase ist eine
systemische Unterstützung in Form einer Sockelausst attung mit Lehrkräften für
sonderpädagogische Förderung und mit sozialpädagogischen Fachkräften vorgesehen, weil
die Förderbedarfe vielfach noch nicht festgestellt sind. In den dritten und vierten Klassen
werden pro sechs Lernende Mehrbedarfsstellen (Sonde rpädagogik und weitere
pädagogische Berufsgruppen) zugesetzt (Runderlass
4 und Entwurf der Eckpunkte für die
zukünftige Systematik der Ressourcensteuerung im GL in der Grundschule).
Für die weiterführenden Schulen bildet die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ ein wesentliches
Element der Neuausrichtung und beschreibt die zusätzliche personelle Unterstützung : So
erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse als Mehrbedarf anerkannt sowie zusätzlich
einen Stellenbedarf, der es ihnen ermöglichen würde , durchgehend Klassen mit 25
Lernenden zu bilden. Sollten zum Beispiel aufgrund des Mangels an Schulplätzen größere
Klassen gebildet werden müssen, so führt das an die sen Schulen zu einer besseren
Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen kein Gemeinsames Lernen
eingerichtet ist (Eckpunkte 5, Runderlass für die zukünftige Systematik der zur
Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen 6).
Ferner werden Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grund- und
weiterführenden Schulen eingesetzt. Es handelt sich hierbei um Fachkräfte aus anderen
pädagogischen Berufsgruppen / Handwerksmeister*inne n (letztere ausschließlich an
weiterführenden Schulen im Bereich „Übergang von de r Schule in den Beruf“), die bei
Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Lernenden unterstützen 7.
Die Landesregierung hat sich für intensive zusätzliche Investitionen in das Konzept des
„Gemeinsamen Lernens“ entschieden. So hat die Qualitäts- und Unterstützu ngsAgentur
des Landesinstitutes für Schule (QUA-LiS NRW) das O nline-Unterstützungsangebot
„Inklusionskonzept“ veröffentlicht, in dem aufbauend auf dem „Orientierungsrahmen für die
Erstellung eines pädagogischen Konzeptes zur inklusiven Bildung an Schulen“ Leitfragen für
inklusive Schulentwicklungsprozesse zu den einzelne n Themenbereichen des
4https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erlass_Gemeinsames_Lernen_Grundschul e.pdf
(abgerufen am 18.09.2024)
5 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-
qualitaetskriterien-und (abgerufen am 19.09.2024)
6https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentli
che_Schulen.pdf (abgerufen am 18.09.2024)
https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/inklusive-bildung-bundeslaender-verstossen-gegen-un-konvention
7 210505_erlass_multiprofessionelle_teams_gemeinsames_lernen_grundschulen_weiterfuehrende_schulen.pdf
(schulministerium.nrw) (abgerufen am 18.09.2024)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 18
Orientierungsrahmens dargestellt sind. Diese werden durch praxisrelevante weiterführende
Materialien, Literaturhinweise und Hintergrundinformationen ergänzt 8.
An den weiterführenden Kölner Schulen des Gemeinsam en Lernens wird die
Schüleraufnahme im Einvernehmen der Schulleitung und dem Schulträg er auf den
Klassenfrequenzrichtwert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende be i
Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamt schulen) begrenzt (§ 46 Abs. 4
SchulG). Die Entscheidung über die tatsächlichen Klassengrößen (z.B. zwei GL-Klassen mit
je 25 Lernenden und zwei Regelklassen mit je 29 Ler nenden an einer vierzügigen
Gesamtschule) fällen die Schulen eigenständig.
8. UN-BRK: Zweite Staatenprüfung Deutschland
Die Abschließenden Bemerkungen von Oktober 2023 9 bildeten den Abschluss eines
mehrjährigen und mehrstufigen Verfahrens, in dem di e Vereinten Nationen die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deut schland zum zweiten Mal geprüft
haben. Den nächsten Staatenbericht wird Deutschland im Jahr 2031 einreichen müssen.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte nimmt an der
Staatenprüfung teil und hat einen Parallelbericht eingereicht. Mit dem Parallelbericht benennt
die Monitoring-Stelle ausgewählte Problembereiche, denen der UN-Fachausausschuss bei
der Prüfung besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat. U.a. wird bemängelt, dass ein
ausdifferenziertes Förderschulsystem in Deutschland fortbesteht und keine Transformation
hin zu einem inklusiven Schulsystem stattfindet: „Förderschulen werden darüber hinaus als
vermeintlicher Teil eines inklusiven Systems behand elt und mit dem Elternwahlrecht auf
diese Schulform gerechtfertigt.“ 10 In der Bewertung heißt es weiter, dass in der Politik und in
weiten Teilen der Gesellschaft ein verfehltes Inklusionsverständnis vorherrsche und das Ziel
der inklusiven Gesellschaft so nicht erreicht werden könne.
„Die Landesregierungen müssen ihre menschenrechtliche Umsetzungspflicht gezielter und
engagierter wahrnehmen. Der Bund kann sich seiner Gesamtverantwortung nicht durch den
Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbere ich entziehen. Bund und Länder sind
gemeinsam in der Pflicht, das Bildungssystem inklusiv umzugestalten.“
8 https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-bildung (abgerufen am 18.09.2024)
9Englische Version der Abschließenden Bemerkungen; die deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor:
tbinternet.ohchr.org/_layouts15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2-
3&Lang=en
10 https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen /Parallelbericht/DIMR_Parallelbericht_an_UN-
Ausschuss_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinder ungen_2023.pdf (abgerufen am 18.09.2024)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 19
9. Sonderpädagogische Förderung (AO-SF): Wissenschaftskonsortium
fordert Transformation
75% der förderbedürftigen Lernenden werden auf Grund ei ner Lern– und
Entwicklungsbeeinträchtigung (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprac he)
unterstützt. Diese Beeinträchtigungen bedingen sich häufig gegenseitig und können sich
wechselseitig verstärken. Die betroffenen Kinder wachsen häufig in familialen Risikolagen
auf, die gekennzeichnet sind von Armut in Verbindun g mit sozialer Benachteiligung, großer
Distanz zu Bildungs- und Erziehungseinrichtungen so wie Entwicklungsverzögerungen, weil
Anregungen und verlässliche Bindungen fehlen 11 .
Deutschlandweit werden zunehmende Inklusionsquoten beobachtet, die teils weit über die
Rückgänge der Exklusionsquoten hinausgehen und dahe r mit einem Anstieg der
Förderquote verbunden sind. Als mögliche Ursachen hierfür werden zum Beispiel diskutiert:
• Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen.
• Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert.
• Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend.
• Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr
Ressourcen; sogenanntes „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma, kurz: RED “. 12
Für eine Veränderung der Bedarfslage sprechen Studi en, die auf eine krisenbedingte
Verschlechterung (Pandemie, Ukraine Krieg und seine Folgen) der psychosozialen Situation
junger Menschen in familialen Risikolagen hindeuten.
Nach wie vor offen ist, welchen Anteil das RED an einer Entwicklung hat, obwohl inzwischen
für rund 9% der Lernenden eine fehlende Passung zwischen individueller
Lernmöglichkeit und dem Bildungssystem festgestellt wird. Diese Situation ist in zweierlei
Hinsicht problematisch: zum einen werden Kinder unn ötigerweise stigmatisiert und erhalten
unter Umständen keine geeigneteren Unterstützungsan gebote, zum anderen erfolgt eine
Fehlsteuerung knapper Ressourcen, sofern diese über die Anzahl förderbedürftiger
Lernender gesteuert werden.
Voraussetzung für das Verhalten der Schulen gemäß d er RED ist, dass entsprechende
Möglichkeiten und Anreize vorhanden sind: Anreize sind vorhanden , solange knappe
Ressourcen über das Ausmaß der festgestellten Förde rbedarfe gesteuert werden, z.B.:
Ausstattung mit sonderpädagogischen Fachkräften im Gemeinsamen Lernen, GL-Plätze,
Finanzausstattung im Offenen Ganztag, Landesressour cen, die über den Schulsozialindex
NRW (u.a. mit dem Indikator Anteil LES-SuS) gesteuert werden.
Einiges spricht dafür, dass neben den Anreizen auch die Möglichkeiten vorhanden sind.
So bemängeln kritische Stimmen seit Jahren, dass di e Kriterien zur Festlegung der
11 https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Sonderp%C3%A4dagogische_F%C3%B6rderschwerpunkte_in_NRW
(abgerufen am 18.09.2024), Seiten 11 und 41
12 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive-
Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 04.09.2023)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 20
Förderbedarfe nicht ausreichend objektiv sind (Abgr enzung zwischen „Lernschwäche“ und
„Lernbeeinträchtigung nach AO-SF, Grenzbereich zwis chen den Förderschwerpunkten
Lernen und geistige Entwicklung (Hinweis der Kultusministerkonferenz) und These von einer
Verschiebung der Förderschwerpunkt-Festlegung „Lern en“ hin zu „geistige Entwicklung“).
Ein aktuelles Gutachten, das von der Landesregierun g NRW anlässlich der zunehmenden
Förderquote in Auftrag gegeben wurde, übt eine fund amentale Kritik am AO-SF-Verfahren
und empfiehlt seine Transformation (siehe hierzu weiter unten).
Auch die Kölner Datenlage scheint ein gewisse Relevanz des RED zu belegen: W enn
Studien einen engen Zusammenhang zwischen Armut ein erseits und Lern- und
Entwicklungsbeeinträchtigungen andererseits konstat ieren, so ist auf den ersten Blick zum
Beispiel nicht plausibel, warum in linksrheinischen Stadtbezirken einige Kölner Grundschulen
mit geringen SGB II-Quoten gleich hohe oder sogar h öhere LES-Quoten aufweisen als
Grundschulen in rechtsrheinischen Stadtbezirken mit SGB II-Quoten, die um ein Vielfaches
höher sind. Ein Erklärungsansatz hierfür könnte die vergleichsweise hohe zentralörtliche
Funktion der Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen im Stadtbezirk Lindenthal sein.
Außerdem fällt auf, dass Grundschulen mit sehr hohe n SGB II-Quoten im Stadtbezirk
Mülheim zum Teil deutlich geringere LES-Quoten aufweisen als im Stadtbezirk Kalk.
Vor diesem Hintergrund (Unkenntnis über das Ausmaß des RED, suboptimale Förderung der
Lernenden und Fehlsteuerung knapper Ressourcen) wer den die Maßnahmen der
Landesregierung NRW sehr begrüßt, die auf eine mult iprofessionelle Einschätzung der
Bedarfslage abzielen und die Kriterien der sonderpä dagogischen Bedarfsfeststellung
objektivieren:
• Aktionsplans NRW inklusiv 2022 13 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW; Maßnahme 5.2.5: Vergabe ei nes wissenschaftlichen
Prüfauftrages zur Ermittlung der Gründe für eine Zu nahme der Schüler*innen
mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung*
• Zukunftsvertrag für NRW 2022 , Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 14 :
Überarbeitung der Regeln für das AO-SF-Verfahren nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen und internationalen Standards; dabei soll auch geprüft werden, ob die
Begutachtung durch ein interdisziplinäres Teams vorgenommen werden kann.
Der Prüfauftrag wurde erteilt und das Gutachten lie gt vor: Das Wissenschaftskonsortium
kommt bei seiner Analyse der aktuellen Gutachten- u nd Förderpraxis in NRW (mit einem
Fokus auf die Förderbereiche Lern- und Entwicklungs beeinträchtigung sowie geistige
Entwicklung) zu dem Ergebnis, dass aufgrund von evidenten Mängeln in Bezug auf Qualität,
Standardisierung und Effizienz ein grundlegender Ha ndlungsbedarf besteht, der die
Transformation der Strukturen und Verfahren erforde rt . Alle Experten*innen sehen
insbesondere für die Bildungspolitik in NRW die Cha nce, ein bedeutender Impulsgeber für
eine qualitätsvolle individuelle Förderung von Kind ern und Jugendlichen auf der Grundlage
13 https://www.mags.nrw/aktionsplan-nrw-inklusiv , Seite 59 (abgerufen am 18..09.2024)
14 https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf , Seite 57 (abgerufen am
18.09.2024)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 21
einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis zu we rden und Chancengerechtigkeit in
einem inklusiven Bildungssystem sowie die Anforderungen der UN-BRK umzusetzen .
Zudem würden Lehrkräfte aufgrund einer besseren Orientierung und mehr
Handlungssicherheit entlastet und würden Förderquoten gesenkt .
Zu den zentralen Empfehlungen im Einzelnen
15 :
• Möglichst präzise Definitionen für Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung:
Die vagen Definitionen müssen ersetzt werden und die derzeit individuumsbezogenen
Kriterien ergänzt werden um soziale, kultursensible und umweltbezogene
(insbesondere schulseitige Barrieren) Dimensionen erweitert werden.
• Ausbau von Prävention im allgemeinen Bildungssystem:
Verstärkte Abwendung von Statusänderung (Feststellu ng von Förderbedarf zum
Erhalt von sonderpädagogischer Ressource) hin zu ei ner Sicherung des Anspruchs
auf eine lernprozessbegleitende präventive (sonder- )pädagogische Diagnostik und
Unterstützung und umfangreicher Ausbau präventiver Methoden in Schulen (u.a.
durch verpflichtende frühzeitige Screenings, Ermittlung von schulseitigen Barrieren als
verpflichtender Bestandteil des Bedarfsfeststellung sverfahrens, Einsatz
wissenschaftlicher und evidenzbasierter Präventions - und Förderangebote an
Schulen) und im vorschulischen Bereich (Sprachförde rung, Basisfertigkeiten, soziale
und emotionale Kompetenzen).
• Präventionsorientierte Reform der Ressourcensteuerung:
Schaffung systemischer Anreize (z. B. über den Sozi alindex), um Lernenden
unabhängig von ihrem Unterstützungsstatus ein passe ndes Schul- und
Unterrichtsangebot zu machen einschließlich der Klä rung an welcher Stelle die
Feststellung eines Bedarfs im spezifischen Schwerpu nkt sowie der Besuch des
Gemeinsamen Lernens oder einer Förderschule zweckmä ßig ist. Ferner bedarf es
einer Klärung , welche konkreten Präventionsleistungen gemacht werden können und
müssen und mit welchen konkreten Unterstützungsleis tungen die
sonderpädagogische Förderung verbunden ist.
• Standardisierung und Digitalisierung der Verfahren:
Landesweite Standardisierung in Bezug auf einheitliche Verfahrensvorgaben und auf
die Gutachtenerstellung (u.a. Vorgaben zu Verfahren sabläufen – die möglichst
kleinschrittig und zeitlich terminiert sein sollten – für die Verwendung von
wissenschaftlich geprüften Test- und Diagnosemateri alien und für den Aufbau des
Gutachtens)
• Einrichtung Regionaler Expertisestellen für sonderpädagogische
Unterstützung:
Sie haben die Aufgabe, in einem Beratungs- und Fördernetzwerk mit den Schulen und
anderen beteiligten Bildungsinstitutionen sowie Ber atungsstellen (z. B.
Erziehungsberatungsstellen, sozialpädiatrischen Zen tren) den Ausbau und die
15 kurzfassung_wissenschaftlicher_pruefauftrag_sonderpaedagogische_foerderung.pdf (schulministerium.nrw)
langfassung_wissenschaftlicher_pruefauftrag_sonderpaedagogische_foerderung.pdf (schulministerium.nrw)
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 22
Stärkung präventiver lernprozessbegleitender Maßnah men in einem inklusiven
Bildungssystem und das Verfahren zur Feststellung d es Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung anzuleiten, zu ko ordinieren und evaluativ
weiterzuentwickeln. Auf der Ebene von Bezirksregier ungen und Schulämtern könnte
die Umsetzung (vorzugsweise die Erstellung sonderpä dagogischer Gutachten) über
sogenannte mobile sonderpädagogische Dienste (MSD), die den Expertisestellen
zugeordnet sind und auf deren Veranlassung tätig werden, erfolgen.
• Ausbau und Weiterentwicklung der phasenübergreifenden Professionalisierung:
Überwindung der starken Trennung von Zuständigkeite n der Fachkräfte in
multiprofessionellen Teams und Entwicklung eines ge meinsamen
Professionsverständnisses im Sinne einer konstruktiven Kooperation in der Diagnostik
und der Unterstützung in problematischen Erziehungs- und Bildungsprozessen, damit
sonderpädagogische und allgemeinpädagogische Kompetenzen sinnvoll aufeinander
bezogen werden.
• Förderung einer Beteiligungs- und Aufklärungskultur:
Um Eltern und Lernende einzubeziehen, sollten fläch endeckende unabhängige
Beratungsstellen und Informationsinitiativen in meh reren Sprachen geschaffen und
strukturell im Verfahrensablauf verankert werden, d ie beispielsweise von den oben
angedachten Expertisestellen in Kooperation mit Uni versitäten mit
sonderpädagogischen Schwerpunkten angeboten werden könnten (ausdrücklich nicht
an Schulen, um Rollenkonflikte und Mehrbelastungen zu vermeiden). Schulen sollten
proaktiv die Verbundenheit der Familien unabhängig vom kulturellen, akademischen
und sozialen Hintergrund stärken.
• Einrichtung eines Arbeitsbündnisses zur Umsetzung der Empfehlungen
verortet im MSB und multiperspektivisch zusammenges etzt aus ca. 20–40 Personen
aus Bildungspolitik, Bildungsadministration, Schule n, Hochschulen,
Elternvertretungen, Schüler- und Schülerinnenvertre tungen, Verbänden und aus
weiteren relevanten Partnern; die Gutachter*innen s ind sich einig, dass ohne die
nötigen Konkretisierungen der Empfehlungen innerhal b eine vorübergehend
Umsetzungsinstanz die Empfehlungen kaum realisierbar sind.
Die Konkretisierung dieser Empfehlungen des Wissens chaftskonsortiums sowie der
„Aktionsplan Inklusion“ des Landes NRW, der laut Ko alitionsvereinbarung von 2022 in
Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle UN-BRK bea rbeitet werden wird, werden für die
zukünftigen planerischen Überlegungen auf der kommu nalen Ebene eine zentrale Rolle
einnehmen.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 23
10. Zusammenfassung und Fazit
Gegenstand des datenbasierten Berichtsteils sind Lernende mit einem festgestellten
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (nachfolgend kurz: förderbedürftige Lernende),
die an einer Kölner Schule in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichtet werden. Die amtliche
Schulstatistik NRW dient als Datenquelle für eigene Auswertungen. Für eine inhaltliche
Einordnung der Daten werden Streiflichter geworfen auf Rahmenbedingungen des Landes
NRW (AO-SF NRW, Erlasse die Qualität im GL betreffe nd) und auf den fachlichen Diskurs
in Bezug auf die Umsetzung der Inklusion in Deutsch land (Ressourcen-Etikettierungs-
Dilemma, Staatenprüfung UN-BRK, Wissenschaftliches Gutachten sonderpädagogische
Förderung in NRW).
75% der förderbedürftigen Lernenden werden aufgrund von Lern- und
Entwicklungsbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und sozial e
Entwicklung, Sprache) unterstützt.
Die Förderquote steigt seit dem SJ 05/06 (6,1%) und beträgt seit vier Jahren 8,9% . Die
Differenzierung der Förderquote nach Förderschwerpunkt und Lernort (Gemeinsames
Lernen/Inklusionsquote, Förderschule/Exklusionsquot e) macht deutlich, dass der Anstieg
der Förderquote seit dem SJ 17/18 in erster Linie auf Zunahmen bei den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und geistige En twicklung im Gemeinsamem
Lernen (Inklusionsquote) rückführbar ist. Zusätzlich ist die Exklusionsquote für den
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gestiegen. S eit dem SJ 20/21 werden diese
Zunahmen von Rückgängen andere Förderschwerpunkte k ompensiert, weshalb die
Förderquote (sowie Inklusions- und Exklusionsquote bis SJ 22/23) seither unverändert ist.
Im SJ 24/25 sind mehr als die Hälfte der städtischen Grundschulen, alle städtischen Haupt-,
Real- und Gesamtschulen (plus drei Gesamtschulen im Vergleich mit dem Vorjahr) sowie
fünf Gymnasien (plus zwei Gymnasien im Vergleich mi t dem Vorjahr) Schulen des
Gemeinsamen Lernens ( Anlage Standortkarten: Standorte sonderpädagogische r
Förderung nach Förderort ). Die Lernenden verteilen sich bei allen Fördersch werpunkten
auf viele Grund- und weiterführende GL-Schulen. Den noch lassen sich Schulen und bei
Angeboten für Lernende mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen Stadtteile mit hoher
Kinderarmut ausmachen, die besonders viele Lernende im Gemeinsamem Lernen
unterrichten. Lediglich sinnesbeeinträchtigte Grund schüler*innen werden mit maximal vier
Lernenden desselben Förderschwerpunkts unterrichtet ( Anlage Standortkarten:
Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger L ernender (Schwerpunkte,
Einzelintegration ).
Der Anteil Lernender, die bei zieldifferenter Förderung (Förderschwerpunkte Lernen,
geistige Entwicklung) einen sonderpädagogischen Abs chluss erwerben können, nimmt zu
(von 3,5% im SJ 13/14 auf 4,7% im SJ 23/24). Entspr echend ist der Anteil der Abgänge mit
sonderpädagogischem Abschluss gestiegen (von 1,3% a uf rd. 2,8% im gleichen Zeitraum).
Diese Entwicklung findet ihren Niederschlag in der Abgangsstatistik, in der
sonderpädagogische Abschlüsse zusammen mit Abgängen ohne jeglichen Abschluss zur
Abgangsart „Abgänge ohne Hauptschulabschluss “ zusammengefasst werden
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 24
(Abgangsjahr 2023: rd. 5,8% Abgänge ohne Hauptschul abschluss, darunter rd. 2,8% mit
sonderpädagogischem Abschluss).
Deutschlandweit werden zunehmende Inklusionsquoten beobachtet, die teils w eit über
die Rückgänge der Exklusionsquoten hinausgehen und daher mit einem Anstieg der
Förderquote verbunden sind. Kritische Stimmen bemän geln seit Jahren, dass die Kriterien
zur Festlegung der Förderbedarfe nicht ausreichend objektiv sind und Schulen über die
Feststellung von sonderpädagogischen Förderbedarfen versuchen, zusätzliche Ressourcen
zu erhalten ( Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma ). Was aus der Perspektive des
zunehmend herausgeforderten Systems Schule verständlich erscheint, erweist sich für junge
Menschen als problematisch, wenn sie unnötigerweise stigmatisiert und geeignetere
Unterstützungsangebote übersehen werden. Zudem werden knappe Ressourcen, sofern sie
über die Anzahl förderbedürftiger Lernender gesteue rt werden, fehlgesteuert und anderen
Kindern und Jugendlichen vorenthalten.
Ein aktuelles von der Landesregierung NRW in Auftra g gegebenes Gutachten zur
sonderpädagogischen Förderung empfiehlt aufgrund vo n evidenten Mängeln in Bezug auf
Qualität, Standardisierung und Effizienz eine Transformation des AO-SF-Verfahrens . Das
Wissenschaftskonsortium formuliert Empfehlungen für eine Verbesserung der
Bildungsqualität auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis und sieht
damit die Chance, die Anforderungen der UN-BRK umzusetzen. Im Rahmen der 2.
Staatenprüfung hatte der UN-Fachausschuss eine Reihe von Defiziten in der Umsetzung der
UN-BRK in Deutschland aufgezeigt.
Zudem stellt das Gutachten eine Entlastung der Lehrkräfte aufgrund einer besseren
Orientierung und mehr Handlungssicherheit sowie ein e Senkung der Förderquoten in
Aussicht. Letzteres könnte sich als eine weitere wi chtige Stellschraube zur Beseitigung
von aktuellen Engpässen bei der wohnortnahen Versorgung mit Schulplätzen erweisen:
beim Übergang in das Gemeinsame Lernen an einer wei terführenden Schule, beim
Platzangebot an Förderschulen geistige Entwicklung
und beim Schulplatzangebot
insgesamt, denn die Einrichtung von GL-Klassen mind ert aufgrund der Senkung der
Klassengrößen das Schulplatzangebot.
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 25
11. Anlagen
12.1 Definitionen zentraler Kennzahlen und Abkürzungen
Kennzahlen:
Abkürzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte:
Weitere Abkürzungen:
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 26
12.2 Standortkarten:
12.2.1 Standorte sonderpädagogischer Förderung nach Lernort (Seite 26)
12.2.2 Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger Lernender (Schwerpunkte,
Einzelintegrationgration)
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IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 28
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 29
(
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IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 32
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 33
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3328/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 24.10.2024 13:05