V/0257/2007
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk IX Münster-Sprakel
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Beschlussvorlage
1797 Zeichen
V/0257/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk IX Münster-Sprakel Beratungsfolge 24.04.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk IX Münster-Sprakel wird wiedergewählt Herr Wolfgang Nienhaus geboren am 02.03.1946 wohnhaft Sprakeler Straße 71 b in 48159 Münster II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die erste Amtszeit des Herrn Wolfgang Nienhaus als Schiedsmann für den Bezirk Sprakel endet. Eine Wiederwahl oder Neuwahl ist deshalb erforderlich. Herr Nienhaus hat sich bereit erklärt, seine ehrenamtliche Tätigkeit weitere 5 Jahre auszuüben. Weitere Kandidaten für dieses Amt sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Vorlagen-Nr.: V/0257/2007 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: Himmelskoetter@stadt-muenster.de Datum: 29.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0257/2007 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl des Herrn Nienhaus liegen vor. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Sprakeler Straße 71b
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0257/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37