1598/2021
Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2049 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III
Vorlagen-Nummer
1598/2021
Stand: 15.12.2025
Sachstandsbericht
Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge
hier: Kaufprämie zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt zum induktiven Laden von
Elektrotaxis
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-
Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahr-
zeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz
kommen speziell für das Taxigewerbe entwickelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des
Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell
gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien
werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse infor-
miert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit der vom Verkehrsausschuss gewährten Förderung konnten vier Fahrzeuge gefördert und
damit das Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Die induktive Ladeanlage mit sechs Ladeplätzen wurde mit pandemiebedingter Verzögerung
am 20.05.2022 in der Dompropst-Ketzer-Straße in Betrieb genommen (vgl. https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24686/index.html).
Sowohl national als auch international erfuhr dieses bundesweit erstmalige Projekt mediale
Aufmerksamkeit. Eine australische Großstadt erkundigte sich im Dezernat für Mobilität und
der Universität Duisburg-Essen nach den Erfahrungen bei Bau und Betrieb der Anlage.
Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden in einem Sammelband veröffentlicht:
Heike Proff, Markus Clemens, Pedro J. Marrón und Benedikt Schmülling (Hrsg.)
(2023): Induktive Taxiladung für den öffentlichen Raum. Technische und betriebswirt-
schaftliche Aspekte. Springer Gabler. Wiesbaden.
ISBN 978-3-658-39978-8; https://doi.org/10.1007/978-3-658-39979-5
2
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 2_Wirtschaftlichkeitsberechnung und Zahlungsbereitschaften
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Aktueller Status Fahrzeuganschaffung Projekt TALAKO Lehrstuhl für InternationalesAutomobilmanagement Prof. Dr. Heike Proff © Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff 01.08.2019 29.08.2018 Taxi Ruf unterschreibt Absichtserklärung ▪ Anschaffung Elektrotaxis ▪ Umrüstung auf induktive Ladetechnik Auswertung Umfrage unter Kölner Taxiunternehmen: ▪ Bewertung LEVC ▪ Zahlungsbereitschaft ▪ Taxiunternehmerwürden bei positiver TCO Elektrotaxis kaufen 30.01.2019 Projektstart ▪ Fördervolumen: 2 Mio € ▪ Ziel: Aufbau einer induktiven Pilotanlage in Köln 01.10.2019 VorstellungProjektergebnisse ▪ Konkretisierung TCO Model ▪ Durchführung Sensivitätsanalyse Zahlungsbereitschaft 15.04.2020 01.05.2020 Corona-Pandemie ▪ Unternehmen haben einen Rückgang der Fahrten in Höhe von 90 % ▪ Dadurch geringere Investitionsbereitschaft Durchführung Elektrotaxi- Informationstag ▪ Positive Rückmeldung ▪ Verteilungvon Umfrage-Bögen PM Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep M1 M2 3 M1 M3 M4 M4 M5 2 Entwicklung eines Pflichtenhefts für Pilot- und Prototypenanlage Arbeitspakete (AP) 0 Projektkoordination(inkl. Öffentlichkeitsarbeit) MAbbruch 1 Betriebswirtschaftliche Absicherung der Annahmen 1. Untersuchung der Akzeptanz bei Taxiunternehmen 2. Untersuchung der Zahlungsbereitschaft bei Kunden 3. TCO Kostenuntersuchung und -optimierung 4. Geschäftsmodellanalyse des Ladehub-Betriebs 2019 2020 2021 2022 1. Pflichtenheft Prototypenanlage 2. Konzept/Simulation Pilotanlage 2.3 Lastenheft für Pilotanlage 2.4.2 Überführung Lasten- in Pflichtenheft Pilot Umsetzung und Erprobung der Prototypenanlage, Fahrzeugumrüstung 3.1 Herstellung und Aufbau der Prototypanlage 2.4.1 Standortwahl für Pilotanlage in Köln 3.2 Softwareentwicklung Prototypenanlage 3.3 Umrüstung und Zulassung Prototypenfzg. 4. EMVU-Tests bei Prototypenanlage 5. Betrieb und Validierung Prototypenanlage 3.6 Anpassung des Pflichtenheftes Pilotanlage 4 Aufbauund Erprobung der Pilot-anlage 1. Fertigung und Aufbau der Pilotanlage 4.4 Realbetrieb, Validierung und Nachbesserung der Pilotanlage 4.5 Projektabschluss 4.2 Softwareeoptimierung der Pilotanlage 1. Anschaffung von Elektrofahrzuegen durch TaxiRuf 2. Umrüstung und Zulassung der Pilotanlagenfzg. Projektplan mit Abbruchkriterien Umrüstung konnte realisiert werden Erprobung konnte nicht stattfinden Taxen werden nicht angeschafft Abbruchkriterien 3© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Methodik zur Messung der Zahlungsbereitschaft Etabliertes Verfahrenin der Forschung: Price Sensitivity Meter (van Westendorp,1986) 4© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Messung der Zahlungsbereitschaft Mercedes Benz E-Klasse 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 100,00 90,00 0 5000 zu teuer zu billig 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000 45000 50000 55000 60000 65000 70000 nicht teuer nicht günstig Preisunter- grenze (25.300€) Preisober- grenze (35.250€) Indifferenter Preispunkt (30.500€) Optimaler Preispunkt (30.250€) Indifferenter Preispunkt: Listenpreis: Differenz: 30.500€ 32.000€ -1.500€ 4,7% 5© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Messung der Zahlungsbereitschaft LEVC TX eCity 6© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Messung der Zahlungsbereitschaft LEVC TX eCity 7© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Zahlungsbereitschaft des LEVCs aufgrund des geringen Bekanntheitsgrad so gering (Aussage Taxifahrer:„Ichkenne das Auto nicht, wieso sollte ich dafür einen so hohen Preis bezahlen.“) Im weiteren Projektverlauf ist es wichtig, die Vorteiledes LEVCs zur Steigerung der Zahlungsbereitschaft hervorzuheben. Um die Zahlungsbereitschaft anzuheben, müssen die Vorteiledurch Testmöglichkeiten, wie in Köln mit LEVC & TaxiRufdiskutiert, durchgeführt werden. Wichtig bei der Interpretation der Ergebnisse ist, dass die Autos nicht unmittelbar vergleichbar sind, da das LEVC eine andere Ausstattung und Fahrzeugkonzept hat als die E-Klasse und die Ergebnisse zur Zahlungsbereitschaft somit nur mit Vorsicht und Einschränkungen zu interpretieren sind! TALAKO Rabatt (LEVC) 0 € 4.875 € Kritischer Abbruchmeilenstein: Taxiunternehmen schaffen keine Elektrofahrzeuge an LEVC TX VistaMercedes E-Klasse Sonstige Kosten ▪ Strom ist während der Projektphase kostenlos ▪ Rabatt von LEVC ▪ Vergütung für Ausfalltage während Umrüstung durch Projekt (10 x 50 €) ▪ Durch öffenlichkeits- wirksame Werbe- maßnahmen soll die Anzahl der Fahrten erhöht werden ▪ Hoffnung auf Unterstützung der Stadt Köln Benefits für Taxiunternehmen Treibstoffkosten bei 80.000 km jährlicher Laufleistung Elektromotor (85%) Range Extender (15%)Dieselmotor (100%) Förderung BAFA 33.935 € 0 € 0€ Anschaffungskosten 70.411€ 3.750 € 500 € Break-Even-Point wird zu spät erreicht (ca. 8,523 Jahre) 8© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Wartung/Service Steuern 4.680€ 204 € 2.041 € 30 € TALAKO Rabatt (LEVC) 1,260 €/l Förderung BAFA Tatsl.Anschaffungspreis 6,5 l/100 km 6.552 € 22,4 kWh/100km 4.559 € Tatsl.Anschaffungspreis 33.935 € 61.286 € Listenpreis T axi 0,28 €/kWh 9,4 l/100 km 1.098 € 1,46 €/l Vergütung Ausfalltage Differenz zwischen E-Klasse und LEVC ohne Förderung Stadt Köln: 27.351 € Kosteneinsparung/Jahr nach der Projektphase (Strom kostet): 3.708 € Break-Even: 8,523 Jahre Kosteneinsparung/Jahr während der Projektphase (Strom kostet nicht + weitere Benefits): 8.267€ Aktueller Break-Even: 3,308 Jahre Förderung der Stadt Köln: 12.000€ Reduziert die Differenz zwischen E-Klasse und LEVC auf: 15.351€ Ersparnisse pro Jahr bleiben gleich Reduzierter Break Even: 1,857 Jahre Mögliche Förderung Stadt Köln 9© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff TALAKO Rabatt (LEVC) 0 € 4.875 € Kritischer Abbruchmeilenstein: Taxiunternehmen schaffen keine Elektrofahrzeuge an LEVC TX VistaMercedes E-Klasse Sonstige Kosten Treibstoffkosten bei 80.000 km jährlicher Laufleistung Elektromotor (85%) Range Extender (15%)Dieselmotor (100%) Förderung BAFA 33.935 € 0 € 0€ Anschaffungskosten 70.411€ 3.750 € 500 € 10© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Wartung/Service Steuern 4.680€ 204 € 2.041 € 30 € TALAKO Rabatt (LEVC) 1,260 €/l Förderung BAFA Tatsl.Anschaffungspreis 6,5 l/100 km 6.552 € 22,4 kWh/100km 4.559 € 0€ 12.000 € Listenpreis T axi 0,28 €/kWh 9,4 l/100 km 1.098 € 1,46 €/l Vergütung Ausfalltage Break-Even-Point vor Förderung durch die Stadt Köln: 3,308 Jahre Break-Even-Point nach Förderung durch die Stadt Köln: 1,857 Jahre Tatsl.Anschaffungspreis 33.935 € 49.286 € Förderung Stadt Köln Anforderung aus der Untersuchung der Zahlungsbereitschaft, dass der Break-Even Point (der Zeitpunkt ab dem es günstiger ist ein E-Taxizu fahren als eine Mercedes-Benz E-Klasse Taxi)möglichst schnell erreicht werden muss. Es zeigt sich – auch aus Gesprächen mit den Taxifahrern,dass der Break-Even Point unter 2 Jahre erreicht werden muss, um die Kaufbereitschaft der Taxifahrerzu erhöhen. Der Break-Even Point wird innerhalb von 2 Jahren durch eine Fördersumme von 12.000 € erreicht (siehe S. 9 & 10). 11© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff Förderungsbetrag Stadt Köln
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 1598/2021 Freigabedatum 29.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge hier: Kaufprämie zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt zum induktiven Laden von Elektrotaxis Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahrzeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz kommen speziell für das Taxigewerbe entwi- ckelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse informiert. Verkehrsausschuss 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 48.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2022 und 2023 je 24.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln verfolgt auf Grundlage mehrerer Beschlüsse das Ziel, die emissionsfreie Mobilität stadtweit zu etablieren. Darin ist vorgesehen, nicht nur die kommunale Fahrzeugflotte auf alternative Antriebsarten umzustellen, sondern auch darauf hinzuwirken, die Elektro- und Wasserstoffmobilität im Allgemeinen zu fördern. Des Weiteren verfolgt die Stadt Köln das Ziel mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbestimm- tes Leben in Köln zu ermöglichen. Ausgangslage Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017, Maßnahmen-Nr. 28) be- schlossen, die „Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge“ voranzutreiben. „Durch Fördermaßnahmen soll der Taxiflotte der Umstieg auf Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierzu können Kaufprämien und / oder Eco-TaxiZertifikate genutzt werden.“ Des Weiteren sieht auch der Green City Masterplan vor, dass „kurz- bis mittelfristig […] ein Viertel der Kölner Taxiflotte (300 Fahr- 3 zeuge) auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden [soll]“ (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018, Maßnahmen-Nr. M4.3). Aktuell besteht die Kölner Taxiflotte aus 1.180 Fahrzeugen, wobei pandemiebedingt zur Zeit 30 Fahr- zeuge befristet von der Betriebspflicht befreit wurden. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung sind aktuell keine vollelektrischen Fahrzeuge im Einsatz. Im Projekt ColognE-mobil (Projektlaufzeit 2013-2015; https://www.uni- due.de/mechatronik/forschung/colognemobil) konnten im Kölner Taxiverkehr bereits Erfahrungen im Praxisbetrieb gesammelt werden. Im Wesentlichen wurde bemängelt, dass sich die damals auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge nicht für den Taxibetrieb eigneten. Sie verfügten nur über eine geringe Reichweite und standen während der Ladezeit nicht zur Verfügung. Der Ladevorgang wurde von den Fahrerinnen und Fahrern als aufwändig beschrieben. Auch der mangelnde Komfort für den Fahrgast wurde – im Vergleich zu den etablierten Fahrzeugen der mittleren Oberklasse – bemängelt. Der Taxiverkehr hat spezielle Anforderungen an eine Umstellung auf Elektrofahrzeuge: Betriebspflicht inkl. Abdeckung von Kurz- und Fernfahrten. Durch das Vorrückprinzip an Taxistandorten haben Taxifahrerinnen und -fahrer keine praxis- taugliche Möglichkeit an kabelgebundenen Ladesäulen zu laden. Ausreichende Sitz- und Stauraumkapazitäten mit entsprechendem Komfort für die Fahrgäste. Forschungsprojekt „TALAKO“ Der Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilmanagement der Universität Duisburg-Essen (IAM) hat sich im Jahr 2018 dieser Problemstellung angenommen und erforscht Möglichkeiten zur Elektrifizierung des Taxiverkehrs. Das Projekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (kurz: TALAKO) startete am 01.10.2019 mit einer Laufzeit von drei Jahren und umfasst den Aufbau einer Anlage für das kabellose Laden von Taxifahrzeugen mittels induktiven Ladestreifen. Dieses Ladesystem wird unterirdisch in die Taxi- Warteschlange integriert. Auf diese Weise werden die Elektrotaxifahrzeuge während der Wartezeit geladen. Der mehrmalige Ein- und Ausstieg der Fahrerin bzw. des Fahrers zum Starten und Beenden des Ladevorgangs entfällt. Zudem erhöhen sich durch das permanente Nachladen nicht nur die Bat- terielebensdauer sondern auch die Reichweite und damit die Einsatzzeit der Fahrzeuge. Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase wird auf Privatgelände eine Prototypan- lage aufgebaut und erprobt. In der zweiten Phase wird eine Pilotanlage im öffentlichen Raum instal- liert. Am Projekt TALAKO beteiligen sich folgende Partner, die jeweils unterschiedliche Aufgaben über- nehmen (siehe auch https://talako.uni-due.de): Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilmanagement der Universität Duisburg-Essen (IAM): Projektleitung. Stadt Köln: stellt die Fläche im öffentlichen Raum zur Errichtung einer Pilotanlage bereit. RheinEnergie AG: kauft und betreibt die Pilotanlage. Sie tritt als Bauträger auf. TAXI RUF Köln eG: wirbt bei den Genossenschaftsmitgliedern für dieses Projekt. Taxi Stephany: stellt auf Privatgelände die Fläche zur Errichtung einer Prototypanlage sowie das unternehmenseigene Taxifahrzeug bereit. INTIS GmbH: Hersteller der Ladeplatten bzw. der induktiven Ladestation. London Electric Vehicle Company (LEVC): Hersteller des E-Taxifahrzeugs. Lehrstuhl Networked Embedded Systems der Universität Duisburg-Essen (NES): erstellt das fürs induktive Laden notwendige, kamerabasierte Positionierungssystem. Lehrstuhl für Theoretische Elektrotechnik der Bergischen Universität Wuppertal (TET): Model- lierung und rechnergestützte Simulation elektromagnetischer und multiphysikalisch gekoppel- ter Feldprobleme. 4 Lehrstuhl für Elektromobilität und Energiespeichersysteme der Bergischen Universität Wup- pertal (EES): Entwicklung sowie Optimierung des magnetisch aktiven Teils und Auslegung sowie Betrieb der höherfrequenten leistungselektronischen Wand. Zum Einsatz kommt zunächst ein speziell für das Taxigewerbe entwickelte Elektrofahrzeug des Un- ternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), das dem Aussehen der Londoner Taxifahr- zeuge nachempfunden ist. Es verfügt über 6 Sitze, eine Rollstuhlrampe und Stauraum für Gepäck. Das Fahrzeug hat eine elektrische Reichweite von 130 km und einen seriell gekoppelten, benzinbe- triebenen Range-Extender an Bord, um bei Bedarf die Reichweite um 500 km zu verlängern. Die Pro- jektleitung ist mit mindestens einem weiteren Fahrzeughersteller in Gesprächen über eine Projektbe- teiligung. Allerdings sind derzeit nur wenige für den Taxiverkehr praxistaugliche Fahrzeuge auf dem Markt. In der ersten Projektphase wurde – auf Grund von technischen Anpassungen und der pandemiebe- dingten Auswirkungen mit einem neunmonatigen Verzug – im Februar 2021 die Prototypanlage für das induktive Laden aufgebaut und erfolgreich eingesetzt. Diese wird dauerhaft in Mülheim an der Ruhr auf dem Privatgelände eines Taxiunternehmens installiert. Bei der Prototypanlage wurden sämt- liche Systeme getestet, vermessen und nach geltenden Standardisierungsnormen abgenommen. Die Erfahrungen fließen in der zweiten Projektphase in die Errichtung und den Betrieb der Pilotanlage in Köln ein. Zur genauen Standortfindung wurde im Juni 2020 die Arbeitsgruppe „Pilotanlage Köln“ eingesetzt. Zunächst wurde ein Lastenheft entwickelt, in das die straßenbaulichen und sonstigen technischen Anforderungen eingeflossen sind. Im weiteren Verfahren wurden potenzielle Standorte identifiziert und mit TAXI RUF Köln abgestimmt. Der Taxiwarteplatz in der Dompropst-Ketzer-Straße in unmittelbarer Nähe zum Kölner Hauptbahnhof wurde von den Projektbeteiligten als geeignet klassifiziert; derzeit werden die notwendigen Leitungs- abfragen und Detailplanungen vorgenommen. Geplant wird eine Ladeanlage mit 6 Ladeplätzen, wel- che insgesamt 30 m lang ist. Es wird das sogenannte „semi-dynamische Laden“ möglich sein, was bedeutet, dass die Fahrzeuge auch während des Vorrückvorgangs geladen werden; ursprünglich sollte das Laden nur während des vollständigen Stilstands passieren. Die Fertigstellung der Ladean- lage erfolgt voraussichtlich Ende 2021. Das Projekt LaneCharge an der Hochschule Hannover verfolgt ein ähnliches Ziel wie TALAKO. Der Unterschied zu TALAKO ist, dass bei LaneChange lediglich mit einer Ladeleistung von 3,7 kW induk- tiv geladen werden soll und nicht mit bis zu 30 kW, wie dies bei TALAKO vorgesehen ist. Ein regel- mäßiger Erfahrungsaustausch findet auf Anraten des Fördergebers statt (weitere Informationen zu LaneCharge unter https://www.hs-hannover.de/ueber-uns/organisation/oem/aktuelles/lanecharge- das-induktive-laden-von-elektrofahrzeugen-wird-zukuenftig-an-der-hochschule-hannover- weiterentwickelt/). Problemstellung Nach mehrmaliger erfolgloser Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundes- ebene, konnte letztendlich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) als Fördergeber im Rahmen des Programms „Saubere Luft 2017-2020“ für dieses Projekt gewonnen werden. Es umfasst ein För- dervolumen von 2,2 Millionen Euro. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung ist, dass von den Taxiunternehmen min- destens fünf der etwa doppelt so teuren Fahrzeuge beschafft werden. Zwar sind Elektrofahrzeuge günstiger in der Unterhaltung, allerdings zeigt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der IAM an der Uni- versität Duisburg-Essen, dass die Amortisation der Mehrkosten in einem nicht akzeptablen Bereich stattfindet (vgl. Anlage 2). Hierbei wird die Mercedes E-Klasse als Standard-Fahrzeug im Taxigewer- be als Vergleich herangezogen. Die wissenschaftliche Untersuchung belegt, dass – gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den entgangenen Einnahmen – bei den Taxiunternehmen keine Bereitschaft dazu besteht, die Mehrkosten auf sich zu nehmen. 5 Eine Investitionsförderung zum Erwerb der Fahrzeuge lehnt der Fördergeber ab mit Verweis auf die Umweltprämie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Diese ist allerdings wegen des im LEVC-Fahrzeug verbauten, benzinbetriebenen Range-Extenders, obwohl seriell gekoppelt, auf 3.750 Euro limitiert. Bis zuletzt verliefen zahlreiche weitere Gespräche über Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene ergebnislos, da die Förderkriterien der Förderrichtlinien eher auf den Massenmarkt abzielen und nicht auf die speziellen Anforderungen im Taxigewerbe. In dieser Folge droht der Abbruch des Projektes. Durch eine projektbezogene Förderung der Stadt Köln könnte das Projekt wie geplant fortgeführt werden. Kaufprämie Wichtig ist, dass sich die Mehrkosten innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren nach Errichtung der Pilotanlage amortisieren. Nach Projektende wird die Ladeanlage zwar von der RheinEnergie AG wei- ter betrieben, allerdings sind die Haltedauern von Fahrzeugen im Taxigewerbe eher kurz. Ein Weiter- verkauf der im Projekt eingesetzten Fahrzeuge ist mit einem Wertverlust verbunden (Montagelöcher im Unterboden, keine induktive Lademöglichkeit in anderen Städten). Notwendig ist eine Kaufprämie in Höhe von 12.000 Euro pro Fahrzeug. Für die weitere Durchführung des Projektes müssen gemäß der Förderbedingungen des BMWi mindestens 5 Fahrzeuge beschafft werden. Die TAXI RUF Köln eG hat bereits ein Vorführfahrzeug von LEVC günstig erworben und mit einer induktiven Ladeplatte ausgestattet, welches am 21.04.2021 eine TÜV-Zulassung erhalten hat. Somit müssen 4 weitere Fahrzeuge erworben werden, damit das Projekt nicht abgebrochen wird. TAXI RUF Köln eG und das IAM der Universität Duisburg-Essen werben aktiv um weitere kaufinte- ressierte Taxiunternehmen. Aktuell wurden von 7 Taxiunternehmen ganz klare Kaufabsichten geäu- ßert, die gegenüber der Universität Duisburg Essen dokumentiert sind. Die interessierten Taxiunter- nehmen versprechen sich Wettbewerbsvorteile im Taxiverkehrsmarkt: Großraumtaxi Zertifiziertes Inklusionstaxi Aussicht auf Zertifizierung als Umwelttaxi Eine Förderung erfolgt gemäß des in Anlage 3 dargestellten Förderkonzeptes. Positive Nebeneffekte einer Kaufprämie Die Projektförderung ermöglicht valide Forschungsergebnisse für die Praxistauglichkeit von Elektro- fahrzeugen für den Taxiverkehr. Diese Ergebnisse sind wichtig zur Einschätzung, ob eine längerfristi- ge Förderung implementiert werden soll, um den o. g. Ratsauftrag zu erfüllen. Neben einer Kaufprä- mie ist, dem Beispiel Münchens folgend, eine Bezuschussung jedes elektrisch gefahrenen Kilometers eine weitere denkbare Option. Des Weiteren hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verwaltung mit der zeitnahen Ausarbeitung einer Förderrichtlinie für Inklusionstaxen beauftragt (vgl. Vorlagen-Nr.: 0509/2020). Durch die Gewährung der Kaufprämie für die Teilnahme am Projekt TALAKO würden die Fahrzeuge von LEVC eingesetzt werden, welche als Inklusionstaxi zertifiziert sind (ISO 10542). In der Millionen- stadt Köln ist derzeit, neben dem nun neu zugelassenen LEVC-Fahrzeug der TAXI RUF Köln eG, nur ein weiteres barrierefreies Taxi im Einsatz. Es verfügt über eine Rampe und ermöglicht der mobili- tätseingeschränkten Person eine selbstbestimmte Mobilität, ohne auf fremde Hilfe beim Ein- und Ausstieg angewiesen zu sein. Alle anderen Taxis sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht barriere- frei. Aktuell können Mobilitätseingeschränkte nur durch Hinzuziehung privater Mietwagenunterneh- men mobil sein, sofern der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) keine Option bietet oder ein pri- vater Pkw vorhanden ist. Private Mietwagenunternehmen sind allerdings nicht an den Taxitarif ge- bunden und außerdem auch nicht Teil des ÖPNV. Es wird insofern die Notwendigkeit für eine weitere Förderung von Inklusionstaxis in Köln gesehen, da mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbe- 6 stimmtes Leben in Köln ermöglicht werden soll. Die Einbindung als Teil des ÖPNV garantiert eine transparente Preisgestaltung ohne die Notwendigkeit zuvor (teurere) Sondertarife externer Anbieter vergleichen zu müssen (vgl. Vorlagen-Nr.: 1011/2021). Auch stadtgestalterisch bieten sich Vorteile durch die eingesetzte Ladetechnik, da im öffentlichen Straßenraum keine Ladesäulen aufgestellt werden müssen. Die notwendigen Schaltschränke können – technisch bedingt – in einem Radius von 8 m errichtet werden. Auch eine etwaige Sichtbehinderung oder Hinderniswahrnehmung im Fuß- und Radverkehr wird vermieden. Finanzierung Die notwendige investive Auszahlungsermächtigung für die Zuwendung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 48.000 Euro wird im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen budgetneutral zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen bei der Maßnahme 6601-1201-2-1031 – Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn) (Teilplanzeile 8, Auszah- lungen für Baumaßnahmen). Die Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Er- füllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von jährlich ca. 24.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 an. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 und 2023 werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Auf- wendungen entsprechend berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Klimabewertung Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Des Weiteren wird die Elektrifizierung des Verkehrs vorangetrieben. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung der Dringlichkeit Der Fördergeber hat den 31.05.2021 als Abbruchmeilenstein festgelegt. Bis zuletzt suchten die Ver- waltung und die Projektleitung nach weiteren Möglichkeiten einer Förderung aus Bundes- und Lan- desmitteln. Trotz aktuell zahlreicher Förderaufrufe, entspricht dieses spezielle Projekt keines der För- derkriterien der unterschiedlichen Förderrichtlinien. Unabsehbar war das Scheitern sämtlicher Bemü- hungen um weitere Fördermittel sowie die notwendigen Verfahrensabläufe zur Erstellung einer kom- munalen Förderrichtlinie, die zwischen mehreren Dienststellen abgestimmt und von der Politik be- schlossen werden muss. Der bisherige Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017) ist für die Gewährung einer Kaufprämie ohne weitere Beteiligung der politischen Gremien nicht ausreichend. Anlagen 7 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Aktueller Status Fahrzeuganschaffung Projekt TALAKO (Wirtschaftlichkeitsberechnung und Zahlungsbereitschaften) 3. Konzept zur Förderung von induktiv-elektrisch betriebenen Taxifahrzeugen im Rahmen des Projektes TALAKO
Anlage 3_Förderkonzept_TALAKO
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Die Oberbürgermeisterin / 2 Konzept der Stadt Köln zur Förderung von induktiv-elektrisch betriebenen Taxifahrzeugen im Rahmen des Projektes TALAKO 2021 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Mobilität und Liegenschaften Stand: April 2021 - 2 - / 3 Förderkonzept „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für Köln“ Projektbezogene Förderung im Forschungsprojekt „TALAKO“ 1. Förderziele Die Stadt Köln verfolgt auf Grundlage mehrerer Beschlüsse das Ziel, die emissionsfreie Mobilität stadtweit zu etablieren. Darin ist vorgesehen, nicht nur die kommunale Fahr- zeugflotte auf alternative Antriebsarten umzustellen, sondern auch darauf hinzuwirken, die Elektro- und Wasserstoffmobilität im Allgemeinen zu fördern. Des Weiteren verfolgt die Stadt Köln das Ziel mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben in Köln zu ermöglichen. Der Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilma- nagement der Universität Duisburg-Essen (IAM) betreut das Projekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (kurz: TALAKO). Dieses startete am 01.10.2019 mit einer Laufzeit von drei Jahren und umfasst den Aufbau einer Anlage für das kabellose Laden von Taxifahrzeugen mittels induktiven Ladestreifen. Dieses Ladesystem wird unterirdisch in die Taxi-Warteschlange integriert. Auf diese Weise werden die Elektrotaxifahrzeuge während der Wartezeit geladen. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung ist, dass von den Taxiunter- nehmen mindestens fünf Fahrzeuge beschafft werden, sonst droht der Abbruch des Pro- jektes. Durch eine projektbezogene Förderung der Stadt Köln könnte das Projekt wie ge- plant fortgeführt werden. 2. Antragsberechtigung Im Rahmen des Förderkonzeptes „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für Köln“ sind antragsberechtigt Taxiunternehmen, die Über eine gültige Konzession in Köln verfügen. Mitglieder der Taxi RUF eG (Projektmitglied TALAKO) sind. Gegenüber der Projektleitung von TALAKO (Universität Duisburg-Essen) ihr Inte- resse an der Teilnahme des Projektes schriftlich bekundet haben. Einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug des Herstellers „LEVC“ oder anderer kompatibler Neufahrzeuge vorweisen können. Einen Nachweis über die Montage einer induktiven Ladeplatte des Herstellers IN- TIS erbringen können. Nicht förderberechtigt sind Unternehmen, dessen Kaufvertrag über die LEVC- oder kompatible Fahrzeuge vor dem 01.05.2021 geschlossen wurde. Unternehmen, die kein Neufahrzeug erwerben. Unternehmen, die neben dem Umweltbonus des Bundes andere öffentliche För- dermittel in Anspruch nehmen. Unternehmen, die nicht aktiv am Projekt TALAKO teilnehmen. - 3 - / 4 3. Fördergegenstand a. Förderfähige Fahrzeugtypen Im Rahmen des Förderkonzeptes „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für Köln“ sind Investitionen in serienmäßig hergestellte Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb förderfähig, die mindestens 100 km vollelektrische Reichweite zurücklegen können. Diese Kraftfahrzeuge können über einen kraftstoffbetriebenen Generator verfügen, der die Reichweite verlängert („Range Extender“). Das Fahrzeug muss mindestens über 3 Sitzplätze für den Fahrgasttransport verfü- gen. b. Förderfähige Nutzung Die geförderten Fahrzeuge können für die gewerbliche Nutzung im Fahrgasttransport verwendet werden. Die Taxiunternehmen verpflichten sich dazu am Forschungsprojekt TALAKO teilzu- nehmen. Sie sind dazu verpflichtet gegenüber der Projektleitung Auskunft zu erteilen, auch wenn diese Betriebskennzahlen enthalten. c. Förderfähige Anschaffungsart Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Kraftfahrzeugen. Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet werden. Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 2 Jahre limitiert wird und da- nach eine Übernahme des Kraftfahrzeugs durch den Antragstellenden vertraglich ver- einbart wird (Eigentumsübertrag). Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe. Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Fahrzeug-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt. 4. Art und Höhe der Förderung a. Förderhöhe Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt. Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Da- bei sind grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen. Die Förderhöhe beträgt pauschal 12.000 Euro pro Kraftfahrzeug. b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe Pro Taxiunternehmen können maximal zwei Kraftfahrzeuge gefördert werden. c. Verbot der Doppelförderung - 4 - / 5 Die Förderung nach dem Förderkonzept „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahr- zeuge für Köln“ schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. Ausgenommen hiervon ist die Umweltprämie des Bun- desamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 5. Antragstellung Der Antrag wird postalisch bei der Stadt Köln beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung gestellt. Für postalisch eingereichte Anträge gilt der Posteingangsstempel der Stadt Köln. Anträge, die ausschließlich per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht berücksich- tigt. Vollständige Anträge werden vorrangig bearbeitet. Unvollständige Unterlagen sind nach Erhalt der Aufforderung der Nachreichung von Unterlagen oder Angaben innerhalb von zwei Wochen nachzubessern. Werden die Unterlagen durch Dritte nicht fristgerecht eingereicht, so ist dies der/dem An- tragstellenden zuzurechnen. Dem Antragsvordruck ist ein durch den Hersteller ausgestellter Kostenvoranschlag beizu- fügen. In diesem ist das Zubehör gesondert aufzunehmen. Die Taxiunternehmen legen zusätzlich einen Gewerbeschein sowie die Taxikonzession als Kopie bei. Weiterhin ist beizufügen: Kopie des Personalausweis/Reisepass mitsamt Meldeadresse Absichtserklärung zur Teilnahme am Forschungsprojekt „TALAKO“ Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und von der Stadt Köln Erklärung, dass mit der geförderten Maßnahme (Kauf des Fahrzeugs) noch nicht begonnen wurde Eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatz- steuergesetz 6. Bewilligungsverfahren Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs („Windhundprin- zip“). Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung durch einen Vorläu- figen Bewilligungsbescheid. Nach Vorlage der Rechnung und der Bescheinigung über den Einbau der zur Projektteilnahme notwendigen Ladeplatte wird der Bewilligungsbe- scheid erteilt und der Förderbetrag ausgezahlt. Die Rechnung bzw. der Leasingvertrag müssen die Angabe der Fahrzeug-Nr. enthalten. Die Rechnung muss: auf die/den Hauptantragstellende*n ausgestellt sein. die Fahrzeug-Nr. des Kraftfahrzeuges. dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden. 7. Antragszeitraum - 5 - / 6 Der Antragszeitraum liegt zwischen dem 07.05.2021 und dem 31.12.2021. 8. Förderzeitraum Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum des Bewilligungsbe- scheides. 9. Einreichung weiterer Nachweise Die weiteren zu erbringenden Nachweise werden in den Antragsformularen aufgelistet. Die Frist zur Aufbewahrung aller Nachweise und Antragsunterlagen beträgt zehn Jahre. 10. Weitere Pflichten a. Zweckbindungsfrist / Verwendungsnachweisverfahren Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Köln, den Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überwiegend im innerstädtischen Verkehr in Köln mit der Zielrichtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt unaufgefordert für eine Dauer von zwei Jahren durch jährliche Vorlage des Gesamt-Kilometerstandes sowie eines Sachberichtes. b. Mitteilungspflichten Antragstellende sind unter Angabe des Aktenzeichens verpflichtet elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn eine Änderung der Kontaktdaten erfolgt, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geän- dert wird, der/die Fördermittelempfänger*in seine/ihre Tätigkeit einstellt/seine/ihre Rechts- form ändert, sich Beteiligungsverhältnisse ändern, die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert, ein verzögerter Förderbeginn aufgrund Lieferverzögerungen oder sonstiger Gründe eintritt, sich Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des geförderten Fahrzeuges erge- ben. 11. Rückforderung Die Stadt Köln behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufor- dern, wenn die oben gennannte Pflichten aus dem Förderprogramm nicht erfüllt wurden oder Bestimmungen des Förderprogrammes nicht eingehalten wurden. wenn sich später herausstellt, dass falsche oder unvollständige Angaben ge- macht wurden, so dass keine Förderung gemäß dem Programm hätte erteilt wer- den können. das Kraftfahrzeug verkauft wurde. - 6 - bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach zwei Jahren nicht nachgewie- sen wurde. bei gewerblichen Unternehmen der Mindestlohn nicht eingehalten wird. Die/der Zuwendungsempfänger/in ist zu verpflichten, die Belege über die verschiedenen Posten zehn Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. 12. Öffentlichkeitsarbeit Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Mög- lichkeit der Förderung informiert. Nach erfolgtem Beschluss werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten. Über die E-Mailadresse mobilitaet-liegenschaften@stadt-koeln.de können die interessier- ten Taxiunternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen. Es ist vorgesehen, die politischen Gremien unaufgefordert über den Stand der Anträge und Verausgabung der Mittel zu unterrichten.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. In Bezug auf die Kaufprämie gibt es wirtschaftliche Erfordernisse bei gegebenen Zahlungsbereitschaften. Siehe dazu Anlage 2. x Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Am 31.05. müssen dem Fördergeber 5 unterschriebene Kaufverträge vorgelegt werden, da ansonsten das Projekt abgebrochen werden muss. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dompropst-Ketzer-Straße
- Bonner Straße
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1598/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.04.2021
- Erstellt
- 27.04.2021 14:22