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1598/2021

Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge

Beschlussvorlage Ausschuss 29.04.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 06.05.2021, TOP 2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2_Wirtschaftlichkeitsberechnung und Zahlungsbereitschaften

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3_Förderkonzept_TALAKO

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2049 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1598/2021
Stand: 15.12.2025 
Sachstandsbericht  
Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge 
hier: Kaufprämie zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt zum induktiven Laden von 
Elektrotaxis 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-
Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahr-
zeugen mit einem Volumen von insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz 
kommen speziell für das Taxigewerbe entwickelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des 
Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), welche über einen seriell 
gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen Gremien 
werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse infor-
miert. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit der vom Verkehrsausschuss gewährten Förderung konnten vier Fahrzeuge gefördert und 
damit das Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. 
Die induktive Ladeanlage mit sechs Ladeplätzen wurde mit pandemiebedingter Verzögerung 
am 20.05.2022 in der Dompropst-Ketzer-Straße in Betrieb genommen (vgl. https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24686/index.html). 
Sowohl national als auch international erfuhr dieses bundesweit erstmalige Projekt mediale 
Aufmerksamkeit. Eine australische Großstadt erkundigte sich im Dezernat für Mobilität und 
der Universität Duisburg-Essen nach den Erfahrungen bei Bau und Betrieb der Anlage. 
Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden in einem Sammelband veröffentlicht: 
Heike Proff, Markus Clemens, Pedro J. Marrón und Benedikt Schmülling (Hrsg.) 
(2023): Induktive Taxiladung für den öffentlichen Raum. Technische und betriebswirt-
schaftliche Aspekte. Springer Gabler. Wiesbaden. 
ISBN 978-3-658-39978-8; https://doi.org/10.1007/978-3-658-39979-5

2 
 
 
Nächste Schritte: 
--- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
---

Anlage 2_Wirtschaftlichkeitsberechnung und Zahlungsbereitschaften

7603 Zeichen

Aktueller Status Fahrzeuganschaffung 
Projekt TALAKO
Lehrstuhl für InternationalesAutomobilmanagement 
Prof. Dr. Heike Proff

© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff
01.08.2019 29.08.2018
Taxi Ruf unterschreibt 
Absichtserklärung
▪ Anschaffung  
Elektrotaxis
▪ Umrüstung auf 
induktive 
Ladetechnik
Auswertung Umfrage unter Kölner 
Taxiunternehmen:
▪ Bewertung LEVC
▪ Zahlungsbereitschaft
▪ Taxiunternehmerwürden bei 
positiver TCO Elektrotaxis kaufen
30.01.2019
Projektstart
▪ Fördervolumen:  
2 Mio €
▪ Ziel: Aufbau einer 
induktiven 
Pilotanlage in Köln
01.10.2019
VorstellungProjektergebnisse
▪ Konkretisierung TCO Model
▪ Durchführung 
Sensivitätsanalyse 
Zahlungsbereitschaft
15.04.2020
01.05.2020
Corona-Pandemie
▪ Unternehmen haben einen 
Rückgang der Fahrten in 
Höhe von 90 %
▪ Dadurch geringere 
Investitionsbereitschaft
Durchführung Elektrotaxi-
Informationstag
▪ Positive Rückmeldung
▪ Verteilungvon Umfrage-Bögen

PM
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai 
Jun 
Jul 
Aug  
Sep 
Okt  
Nov  
Dez 
Jan 
Feb 
Mrz  
Apr  
Mai  
Jun 
Jul 
Aug  
Sep 
Okt  
Nov  
Dez 
Jan 
Feb 
Mrz  
Apr  
Mai  
Jun 
Jul 
Aug  
Sep
M1
M2
3
M1
M3
M4
M4
M5
2    Entwicklung eines Pflichtenhefts für Pilot- und Prototypenanlage
Arbeitspakete (AP)
0    Projektkoordination(inkl. Öffentlichkeitsarbeit) MAbbruch
1 Betriebswirtschaftliche Absicherung der Annahmen
1. Untersuchung der Akzeptanz bei Taxiunternehmen
2. Untersuchung der Zahlungsbereitschaft bei Kunden
3. TCO Kostenuntersuchung und -optimierung
4. Geschäftsmodellanalyse des Ladehub-Betriebs
2019 2020 2021 2022
1. Pflichtenheft Prototypenanlage
2. Konzept/Simulation Pilotanlage
2.3 Lastenheft für Pilotanlage
2.4.2 Überführung Lasten- in Pflichtenheft Pilot
Umsetzung und Erprobung der Prototypenanlage, Fahrzeugumrüstung
3.1 Herstellung und Aufbau der Prototypanlage
2.4.1 Standortwahl für Pilotanlage in Köln
3.2 Softwareentwicklung Prototypenanlage
3.3 Umrüstung und Zulassung Prototypenfzg.
4. EMVU-Tests bei Prototypenanlage
5. Betrieb und Validierung Prototypenanlage
3.6 Anpassung des Pflichtenheftes Pilotanlage
4 Aufbauund Erprobung der Pilot-anlage
1. Fertigung und Aufbau der Pilotanlage
4.4 Realbetrieb, Validierung und Nachbesserung der Pilotanlage
4.5 Projektabschluss
4.2 Softwareeoptimierung der Pilotanlage
1. Anschaffung von Elektrofahrzuegen durch TaxiRuf
2. Umrüstung und Zulassung der Pilotanlagenfzg.
Projektplan mit Abbruchkriterien
Umrüstung 
konnte realisiert  
werden
Erprobung konnte 
nicht stattfinden
Taxen werden 
nicht angeschafft
Abbruchkriterien
3© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff

Methodik zur Messung der Zahlungsbereitschaft
Etabliertes Verfahrenin der Forschung: Price Sensitivity Meter (van Westendorp,1986)
4© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff

Messung der Zahlungsbereitschaft 
Mercedes Benz E-Klasse
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
100,00
90,00
0 5000
zu teuer zu billig
10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000 45000 50000 55000 60000 65000 70000
nicht teuer nicht günstig
Preisunter-
grenze
(25.300€)
Preisober-
grenze 
(35.250€)
Indifferenter
Preispunkt
(30.500€)
Optimaler 
Preispunkt
(30.250€)
Indifferenter Preispunkt: 
Listenpreis:
Differenz:
30.500€
32.000€
-1.500€
4,7%
5© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff

Messung der Zahlungsbereitschaft 
LEVC TX eCity
6© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff

Messung der Zahlungsbereitschaft 
LEVC TX eCity
7© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff
 Zahlungsbereitschaft des LEVCs aufgrund des geringen Bekanntheitsgrad so gering (Aussage 
Taxifahrer:„Ichkenne das Auto nicht, wieso sollte ich dafür einen so hohen Preis bezahlen.“)
 Im weiteren Projektverlauf ist es wichtig, die Vorteiledes LEVCs zur Steigerung der 
Zahlungsbereitschaft hervorzuheben.
 Um die Zahlungsbereitschaft anzuheben, müssen die Vorteiledurch Testmöglichkeiten, wie in Köln mit 
LEVC & TaxiRufdiskutiert, durchgeführt werden.
 Wichtig bei der Interpretation der Ergebnisse ist, dass die Autos nicht unmittelbar vergleichbar sind, da 
das LEVC eine andere Ausstattung und Fahrzeugkonzept hat als die E-Klasse und die Ergebnisse zur
Zahlungsbereitschaft somit nur mit Vorsicht und Einschränkungen zu interpretieren sind!

TALAKO Rabatt (LEVC) 0 € 4.875 €
Kritischer Abbruchmeilenstein:
Taxiunternehmen schaffen keine Elektrofahrzeuge an
LEVC TX VistaMercedes E-Klasse
Sonstige Kosten
▪ Strom ist während der 
Projektphase
kostenlos
▪ Rabatt von LEVC
▪ Vergütung für 
Ausfalltage während 
Umrüstung durch 
Projekt (10 x 50 €)
▪ Durch öffenlichkeits-
wirksame Werbe-
maßnahmen soll die 
Anzahl der Fahrten 
erhöht werden
▪ Hoffnung auf 
Unterstützung der 
Stadt Köln
Benefits für Taxiunternehmen
Treibstoffkosten bei 80.000 km jährlicher Laufleistung
Elektromotor (85%) Range Extender (15%)Dieselmotor (100%)
Förderung BAFA
33.935 €
0 €
0€
Anschaffungskosten
70.411€
3.750 €
500 €
Break-Even-Point wird zu 
spät erreicht (ca. 8,523 Jahre)
8© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff
Wartung/Service
Steuern
4.680€
204 €
2.041 €
30 €
TALAKO Rabatt (LEVC) 1,260 €/l
Förderung BAFA
Tatsl.Anschaffungspreis
6,5 l/100 km
6.552 €
22,4 kWh/100km
4.559 €
Tatsl.Anschaffungspreis 33.935 € 61.286 €
Listenpreis T axi
0,28 €/kWh
9,4 l/100 km
1.098 €
1,46 €/l
Vergütung Ausfalltage

 Differenz zwischen E-Klasse und LEVC ohne Förderung Stadt Köln: 27.351 €
 Kosteneinsparung/Jahr nach der Projektphase (Strom kostet): 3.708 €
 Break-Even: 8,523 Jahre
 Kosteneinsparung/Jahr während der Projektphase (Strom kostet nicht + weitere Benefits): 8.267€
 Aktueller Break-Even: 3,308 Jahre
 Förderung der Stadt Köln: 12.000€
 Reduziert die Differenz zwischen E-Klasse und LEVC auf: 15.351€
 Ersparnisse pro Jahr bleiben gleich
 Reduzierter Break Even: 1,857 Jahre
Mögliche Förderung Stadt Köln
9© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff

TALAKO Rabatt (LEVC) 0 € 4.875 €
Kritischer Abbruchmeilenstein:
Taxiunternehmen schaffen keine Elektrofahrzeuge an
LEVC TX VistaMercedes E-Klasse
Sonstige Kosten
Treibstoffkosten bei 80.000 km jährlicher Laufleistung
Elektromotor (85%) Range Extender (15%)Dieselmotor (100%)
Förderung BAFA
33.935 €
0 €
0€
Anschaffungskosten
70.411€
3.750 €
500 €
10© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff
Wartung/Service
Steuern
4.680€
204 €
2.041 €
30 €
TALAKO Rabatt (LEVC) 1,260 €/l
Förderung BAFA
Tatsl.Anschaffungspreis
6,5 l/100 km
6.552 €
22,4 kWh/100km
4.559 €
0€ 12.000 €
Listenpreis T axi
0,28 €/kWh
9,4 l/100 km
1.098 €
1,46 €/l
Vergütung Ausfalltage
Break-Even-Point vor 
Förderung durch die 
Stadt Köln:
3,308 Jahre
Break-Even-Point 
nach Förderung durch 
die Stadt Köln:
1,857 Jahre
Tatsl.Anschaffungspreis 33.935 € 49.286 €
Förderung Stadt Köln

 Anforderung aus der Untersuchung der Zahlungsbereitschaft, dass der Break-Even Point (der Zeitpunkt 
ab dem es günstiger ist ein E-Taxizu fahren als eine Mercedes-Benz E-Klasse Taxi)möglichst schnell 
erreicht werden muss.
 Es zeigt sich – auch aus Gesprächen mit den Taxifahrern,dass der Break-Even Point unter 2 Jahre erreicht 
werden muss, um die Kaufbereitschaft der Taxifahrerzu erhöhen.
 Der Break-Even Point wird innerhalb von 2 Jahren durch eine Fördersumme von 12.000 € erreicht (siehe 
S. 9 & 10).
11© Lehrstuhl fürABWL & InternationalesAutomobilmanagement │ Prof. Dr. Heike Proff
Förderungsbetrag Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss

18658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 1598/2021 
Freigabedatum 
 29.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge 
hier: Kaufprämie zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt zum induktiven Laden von 
Elektrotaxis 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung das Forschungsprojekt „Taxi-Lade-Konzept 
für den öffentlichen Raum“ (TALAKO) zwecks Beschaffung von Fahrzeugen mit einem Volumen von 
insgesamt bis zu 48.000 € bezuschusst. Zum Einsatz kommen speziell für das Taxigewerbe entwi-
ckelte, barrierefreie Elektrofahrzeuge des Unternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), 
welche über einen seriell gekoppelten, benzinbetriebenen Range-Extender verfügen. Die politischen 
Gremien werden über wesentliche Projektfortschritte sowie die Forschungsergebnisse informiert. 
 
Verkehrsausschuss 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   48.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    2022 und 2023 je 
24.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln verfolgt auf Grundlage mehrerer Beschlüsse das Ziel, die emissionsfreie Mobilität 
stadtweit zu etablieren. Darin ist vorgesehen, nicht nur die kommunale Fahrzeugflotte auf alternative 
Antriebsarten umzustellen, sondern auch darauf hinzuwirken, die Elektro- und Wasserstoffmobilität im 
Allgemeinen zu fördern. 
 
Des Weiteren verfolgt die Stadt Köln das Ziel mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbestimm-
tes Leben in Köln zu ermöglichen. 
 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017, Maßnahmen-Nr. 28) be-
schlossen, die „Förderung der Umstellung der Taxiflotte auf Elektrofahrzeuge“ voranzutreiben. „Durch 
Fördermaßnahmen soll der Taxiflotte der Umstieg auf Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierzu 
können Kaufprämien und / oder Eco-TaxiZertifikate genutzt werden.“ Des Weiteren sieht auch der 
Green City Masterplan vor, dass „kurz- bis mittelfristig […] ein Viertel der Kölner Taxiflotte (300 Fahr-

3 
zeuge) auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden [soll]“ (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018, Maßnahmen-Nr. 
M4.3). 
 
Aktuell besteht die Kölner Taxiflotte aus 1.180 Fahrzeugen, wobei pandemiebedingt zur Zeit 30 Fahr-
zeuge befristet von der Betriebspflicht befreit wurden. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung sind 
aktuell keine vollelektrischen Fahrzeuge im Einsatz. 
 
Im Projekt ColognE-mobil (Projektlaufzeit 2013-2015; https://www.uni-
due.de/mechatronik/forschung/colognemobil) konnten im Kölner Taxiverkehr bereits Erfahrungen im 
Praxisbetrieb gesammelt werden. Im Wesentlichen wurde bemängelt, dass sich die damals auf dem 
Markt befindlichen Fahrzeuge nicht für den Taxibetrieb eigneten. Sie verfügten nur über eine geringe 
Reichweite und standen während der Ladezeit nicht zur Verfügung. Der Ladevorgang wurde von den 
Fahrerinnen und Fahrern als aufwändig beschrieben. Auch der mangelnde Komfort für den Fahrgast 
wurde – im Vergleich zu den etablierten Fahrzeugen der mittleren Oberklasse – bemängelt. 
 
Der Taxiverkehr hat spezielle Anforderungen an eine Umstellung auf Elektrofahrzeuge: 
 Betriebspflicht inkl. Abdeckung von Kurz- und Fernfahrten. 
 Durch das Vorrückprinzip an Taxistandorten haben Taxifahrerinnen und -fahrer keine praxis-
taugliche Möglichkeit an kabelgebundenen Ladesäulen zu laden. 
 Ausreichende Sitz- und Stauraumkapazitäten mit entsprechendem Komfort für die Fahrgäste. 
 
 
Forschungsprojekt „TALAKO“ 
 
Der Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilmanagement der 
Universität Duisburg-Essen (IAM) hat sich im Jahr 2018 dieser Problemstellung angenommen und 
erforscht Möglichkeiten zur Elektrifizierung des Taxiverkehrs. 
 
Das Projekt „Taxi-Lade-Konzept für den öffentlichen Raum“ (kurz: TALAKO) startete am 01.10.2019 
mit einer Laufzeit von drei Jahren und umfasst den Aufbau einer Anlage für das kabellose Laden von 
Taxifahrzeugen mittels induktiven Ladestreifen. Dieses Ladesystem wird unterirdisch in die Taxi-
Warteschlange integriert. Auf diese Weise werden die Elektrotaxifahrzeuge während der Wartezeit 
geladen. Der mehrmalige Ein- und Ausstieg der Fahrerin bzw. des Fahrers zum Starten und Beenden 
des Ladevorgangs entfällt. Zudem erhöhen sich durch das permanente Nachladen nicht nur die Bat-
terielebensdauer sondern auch die Reichweite und damit die Einsatzzeit der Fahrzeuge. 
 
Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase wird auf Privatgelände eine Prototypan-
lage aufgebaut und erprobt. In der zweiten Phase wird eine Pilotanlage im öffentlichen Raum instal-
liert. 
 
Am Projekt TALAKO beteiligen sich folgende Partner, die jeweils unterschiedliche Aufgaben über-
nehmen (siehe auch https://talako.uni-due.de): 
 
 Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilmanagement 
der Universität Duisburg-Essen (IAM): Projektleitung. 
 Stadt Köln: stellt die Fläche im öffentlichen Raum zur Errichtung einer Pilotanlage bereit. 
 RheinEnergie AG: kauft und betreibt die Pilotanlage. Sie tritt als Bauträger auf. 
 TAXI RUF Köln eG: wirbt bei den Genossenschaftsmitgliedern für dieses Projekt. 
 Taxi Stephany: stellt auf Privatgelände die Fläche zur Errichtung einer Prototypanlage sowie 
das unternehmenseigene Taxifahrzeug bereit. 
 INTIS GmbH: Hersteller der Ladeplatten bzw. der induktiven Ladestation. 
 London Electric Vehicle Company (LEVC): Hersteller des E-Taxifahrzeugs. 
 Lehrstuhl Networked Embedded Systems der Universität Duisburg-Essen (NES): erstellt das 
fürs induktive Laden notwendige, kamerabasierte Positionierungssystem. 
 Lehrstuhl für Theoretische Elektrotechnik der Bergischen Universität Wuppertal (TET): Model-
lierung und rechnergestützte Simulation elektromagnetischer und multiphysikalisch gekoppel-
ter Feldprobleme.

4 
 Lehrstuhl für Elektromobilität und Energiespeichersysteme der Bergischen Universität Wup-
pertal (EES): Entwicklung sowie Optimierung des magnetisch aktiven Teils und Auslegung 
sowie Betrieb der höherfrequenten leistungselektronischen Wand. 
 
Zum Einsatz kommt zunächst ein speziell für das Taxigewerbe entwickelte Elektrofahrzeug des Un-
ternehmens London Electric Vehicle Company (LEVC), das dem Aussehen der Londoner Taxifahr-
zeuge nachempfunden ist. Es verfügt über 6 Sitze, eine Rollstuhlrampe und Stauraum für Gepäck. 
Das Fahrzeug hat eine elektrische Reichweite von 130 km und einen seriell gekoppelten, benzinbe-
triebenen Range-Extender an Bord, um bei Bedarf die Reichweite um 500 km zu verlängern. Die Pro-
jektleitung ist mit mindestens einem weiteren Fahrzeughersteller in Gesprächen über eine Projektbe-
teiligung. Allerdings sind derzeit nur wenige für den Taxiverkehr praxistaugliche Fahrzeuge auf dem 
Markt. 
 
In der ersten Projektphase wurde – auf Grund von technischen Anpassungen und der pandemiebe-
dingten Auswirkungen mit einem neunmonatigen Verzug – im Februar 2021 die Prototypanlage für 
das induktive Laden aufgebaut und erfolgreich eingesetzt. Diese wird dauerhaft in Mülheim an der 
Ruhr auf dem Privatgelände eines Taxiunternehmens installiert. Bei der Prototypanlage wurden sämt-
liche Systeme getestet, vermessen und nach geltenden Standardisierungsnormen abgenommen. 
 
Die Erfahrungen fließen in der zweiten Projektphase in die Errichtung und den Betrieb der Pilotanlage 
in Köln ein. Zur genauen Standortfindung wurde im Juni 2020 die Arbeitsgruppe „Pilotanlage Köln“ 
eingesetzt. Zunächst wurde ein Lastenheft entwickelt, in das die straßenbaulichen und sonstigen 
technischen Anforderungen eingeflossen sind. Im weiteren Verfahren wurden potenzielle Standorte 
identifiziert und mit TAXI RUF Köln abgestimmt. 
 
Der Taxiwarteplatz in der Dompropst-Ketzer-Straße in unmittelbarer Nähe zum Kölner Hauptbahnhof 
wurde von den Projektbeteiligten als geeignet klassifiziert; derzeit werden die notwendigen Leitungs-
abfragen und Detailplanungen vorgenommen. Geplant wird eine Ladeanlage mit 6 Ladeplätzen, wel-
che insgesamt 30 m lang ist. Es wird das sogenannte „semi-dynamische Laden“ möglich sein, was 
bedeutet, dass die Fahrzeuge auch während des Vorrückvorgangs geladen werden; ursprünglich 
sollte das Laden nur während des vollständigen Stilstands passieren. Die Fertigstellung der Ladean-
lage erfolgt voraussichtlich Ende 2021. 
 
Das Projekt LaneCharge an der Hochschule Hannover verfolgt ein ähnliches Ziel wie TALAKO. Der 
Unterschied zu TALAKO ist, dass bei LaneChange lediglich mit einer Ladeleistung von 3,7 kW induk-
tiv geladen werden soll und nicht mit bis zu 30 kW, wie dies bei TALAKO vorgesehen ist. Ein regel-
mäßiger Erfahrungsaustausch findet auf Anraten des Fördergebers statt (weitere Informationen zu 
LaneCharge unter https://www.hs-hannover.de/ueber-uns/organisation/oem/aktuelles/lanecharge-
das-induktive-laden-von-elektrofahrzeugen-wird-zukuenftig-an-der-hochschule-hannover-
weiterentwickelt/).  
 
 
Problemstellung 
 
Nach mehrmaliger erfolgloser Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundes-
ebene, konnte letztendlich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) als Fördergeber im Rahmen 
des Programms „Saubere Luft 2017-2020“ für dieses Projekt gewonnen werden. Es umfasst ein För-
dervolumen von 2,2 Millionen Euro. 
 
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung ist, dass von den Taxiunternehmen min-
destens fünf der etwa doppelt so teuren Fahrzeuge beschafft werden. Zwar sind Elektrofahrzeuge 
günstiger in der Unterhaltung, allerdings zeigt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der IAM an der Uni-
versität Duisburg-Essen, dass die Amortisation der Mehrkosten in einem nicht akzeptablen Bereich 
stattfindet (vgl. Anlage 2). Hierbei wird die Mercedes E-Klasse als Standard-Fahrzeug im Taxigewer-
be als Vergleich herangezogen. Die wissenschaftliche Untersuchung belegt, dass – gerade vor dem 
Hintergrund der Corona-Pandemie und den entgangenen Einnahmen – bei den Taxiunternehmen 
keine Bereitschaft dazu besteht, die Mehrkosten auf sich zu nehmen.

5 
Eine Investitionsförderung zum Erwerb der Fahrzeuge lehnt der Fördergeber ab mit Verweis auf die 
Umweltprämie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Diese ist allerdings wegen des 
im LEVC-Fahrzeug verbauten, benzinbetriebenen Range-Extenders, obwohl seriell gekoppelt, auf 
3.750 Euro limitiert. Bis zuletzt verliefen zahlreiche weitere Gespräche über Fördermöglichkeiten auf 
Bundes- und Landesebene ergebnislos, da die Förderkriterien der Förderrichtlinien eher auf den 
Massenmarkt abzielen und nicht auf die speziellen Anforderungen im Taxigewerbe. In dieser Folge 
droht der Abbruch des Projektes. 
 
Durch eine projektbezogene Förderung der Stadt Köln könnte das Projekt wie geplant fortgeführt 
werden. 
 
 
Kaufprämie 
 
Wichtig ist, dass sich die Mehrkosten innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren nach Errichtung der 
Pilotanlage amortisieren. Nach Projektende wird die Ladeanlage zwar von der RheinEnergie AG wei-
ter betrieben, allerdings sind die Haltedauern von Fahrzeugen im Taxigewerbe eher kurz. Ein Weiter-
verkauf der im Projekt eingesetzten Fahrzeuge ist mit einem Wertverlust verbunden (Montagelöcher 
im Unterboden, keine induktive Lademöglichkeit in anderen Städten). 
 
Notwendig ist eine Kaufprämie in Höhe von 12.000 Euro pro Fahrzeug. Für die weitere Durchführung 
des Projektes müssen gemäß der Förderbedingungen des BMWi mindestens 5 Fahrzeuge beschafft 
werden. Die TAXI RUF Köln eG hat bereits ein Vorführfahrzeug von LEVC günstig erworben und mit 
einer induktiven Ladeplatte ausgestattet, welches am 21.04.2021 eine TÜV-Zulassung erhalten hat. 
Somit müssen 4 weitere Fahrzeuge erworben werden, damit das Projekt nicht abgebrochen wird. 
 
TAXI RUF Köln eG und das IAM der Universität Duisburg-Essen werben aktiv um weitere kaufinte-
ressierte Taxiunternehmen. Aktuell wurden von 7 Taxiunternehmen ganz klare Kaufabsichten geäu-
ßert, die gegenüber der Universität Duisburg Essen dokumentiert sind. Die interessierten Taxiunter-
nehmen versprechen sich Wettbewerbsvorteile im Taxiverkehrsmarkt: 
 Großraumtaxi 
 Zertifiziertes Inklusionstaxi 
 Aussicht auf Zertifizierung als Umwelttaxi 
 
Eine Förderung erfolgt gemäß des in Anlage 3 dargestellten Förderkonzeptes. 
 
 
Positive Nebeneffekte einer Kaufprämie 
 
Die Projektförderung ermöglicht valide Forschungsergebnisse für die Praxistauglichkeit von Elektro-
fahrzeugen für den Taxiverkehr. Diese Ergebnisse sind wichtig zur Einschätzung, ob eine längerfristi-
ge Förderung implementiert werden soll, um den o. g. Ratsauftrag zu erfüllen. Neben einer Kaufprä-
mie ist, dem Beispiel Münchens folgend, eine Bezuschussung jedes elektrisch gefahrenen Kilometers 
eine weitere denkbare Option. 
 
Des Weiteren hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verwaltung mit der zeitnahen 
Ausarbeitung einer Förderrichtlinie für Inklusionstaxen beauftragt (vgl. Vorlagen-Nr.: 0509/2020). 
Durch die Gewährung der Kaufprämie für die Teilnahme am Projekt TALAKO würden die Fahrzeuge 
von LEVC eingesetzt werden, welche als Inklusionstaxi zertifiziert sind (ISO 10542). In der Millionen-
stadt Köln ist derzeit, neben dem nun neu zugelassenen LEVC-Fahrzeug der TAXI RUF Köln eG, nur 
ein weiteres barrierefreies Taxi im Einsatz. Es verfügt über eine Rampe und ermöglicht der mobili-
tätseingeschränkten Person eine selbstbestimmte Mobilität, ohne auf fremde Hilfe beim Ein- und 
Ausstieg angewiesen zu sein. Alle anderen Taxis sind nach Kenntnis der Verwaltung nicht barriere-
frei. Aktuell können Mobilitätseingeschränkte nur durch Hinzuziehung privater Mietwagenunterneh-
men mobil sein, sofern der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) keine Option bietet oder ein pri-
vater Pkw vorhanden ist. Private Mietwagenunternehmen sind allerdings nicht an den Taxitarif ge-
bunden und außerdem auch nicht Teil des ÖPNV. Es wird insofern die Notwendigkeit für eine weitere 
Förderung von Inklusionstaxis in Köln gesehen, da mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbe-

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stimmtes Leben in Köln ermöglicht werden soll. Die Einbindung als Teil des ÖPNV garantiert eine 
transparente Preisgestaltung ohne die Notwendigkeit zuvor (teurere) Sondertarife externer Anbieter 
vergleichen zu müssen (vgl. Vorlagen-Nr.: 1011/2021). 
 
Auch stadtgestalterisch bieten sich Vorteile durch die eingesetzte Ladetechnik, da im öffentlichen 
Straßenraum keine Ladesäulen aufgestellt werden müssen. Die notwendigen Schaltschränke können 
– technisch bedingt – in einem Radius von 8 m errichtet werden. Auch eine etwaige Sichtbehinderung 
oder Hinderniswahrnehmung im Fuß- und Radverkehr wird vermieden. 
 
 
Finanzierung 
 
Die notwendige investive Auszahlungsermächtigung für die Zuwendung im Haushaltsjahr 2021 in 
Höhe von 48.000 Euro wird im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung im Teilfinanzplan 
1201 – Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 
budgetneutral zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen 
bei der Maßnahme 6601-1201-2-1031 – Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn) (Teilplanzeile 8, Auszah-
lungen für Baumaßnahmen). Die Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich. 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Er-
füllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn 
der Gegenleistungsverpflichtung durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe 
von jährlich ca. 24.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 an. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 
und 2023 werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 (inklusive Mittelfristplanung) im 
Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Auf-
wendungen entsprechend berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud-
gets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Klimabewertung 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Des Weiteren wird die Elektrifizierung des Verkehrs vorangetrieben. Somit 
trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Der Fördergeber hat den 31.05.2021 als Abbruchmeilenstein festgelegt. Bis zuletzt suchten die Ver-
waltung und die Projektleitung nach weiteren Möglichkeiten einer Förderung aus Bundes- und Lan-
desmitteln. Trotz aktuell zahlreicher Förderaufrufe, entspricht dieses spezielle Projekt keines der För-
derkriterien der unterschiedlichen Förderrichtlinien. Unabsehbar war das Scheitern sämtlicher Bemü-
hungen um weitere Fördermittel sowie die notwendigen Verfahrensabläufe zur Erstellung einer kom-
munalen Förderrichtlinie, die zwischen mehreren Dienststellen abgestimmt und von der Politik be-
schlossen werden muss. Der bisherige Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr. 
3428/2017) ist für die Gewährung einer Kaufprämie ohne weitere Beteiligung der politischen Gremien 
nicht ausreichend. 
 
 
Anlagen

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1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Aktueller Status Fahrzeuganschaffung Projekt TALAKO (Wirtschaftlichkeitsberechnung und 
Zahlungsbereitschaften) 
3. Konzept zur Förderung von induktiv-elektrisch betriebenen Taxifahrzeugen im Rahmen des 
Projektes TALAKO

Anlage 3_Förderkonzept_TALAKO

10155 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin  
 
 
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Konzept der Stadt Köln 
zur Förderung von 
induktiv-elektrisch betriebenen 
Taxifahrzeugen 
im Rahmen des Projektes TALAKO 
 
 
2021 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat für Mobilität 
und Liegenschaften 
 
Stand: April 2021

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Förderkonzept „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für 
Köln“ 
Projektbezogene Förderung im Forschungsprojekt „TALAKO“ 
 
1. Förderziele 
Die Stadt Köln verfolgt auf Grundlage mehrerer Beschlüsse das Ziel, die emissionsfreie 
Mobilität stadtweit zu etablieren. Darin ist vorgesehen, nicht nur die kommunale Fahr-
zeugflotte auf alternative Antriebsarten umzustellen, sondern auch darauf hinzuwirken, 
die Elektro- und Wasserstoffmobilität im Allgemeinen zu fördern. 
Des Weiteren verfolgt die Stadt Köln das Ziel mobilitätseingeschränkten Personen ein 
selbstbestimmtes Leben in Köln zu ermöglichen. 
Der Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales Automobilma-
nagement der Universität Duisburg-Essen (IAM) betreut das Projekt „Taxi-Lade-Konzept 
für den öffentlichen Raum“ (kurz: TALAKO). Dieses startete am 01.10.2019 mit einer 
Laufzeit von drei Jahren und umfasst den Aufbau einer Anlage für das kabellose Laden 
von Taxifahrzeugen mittels induktiven Ladestreifen. Dieses Ladesystem wird unterirdisch 
in die Taxi-Warteschlange integriert. Auf diese Weise werden die Elektrotaxifahrzeuge 
während der Wartezeit geladen. 
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung ist, dass von den Taxiunter-
nehmen mindestens fünf Fahrzeuge beschafft werden, sonst droht der Abbruch des Pro-
jektes. Durch eine projektbezogene Förderung der Stadt Köln könnte das Projekt wie ge-
plant fortgeführt werden. 
 
2. Antragsberechtigung 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für Köln“ 
sind antragsberechtigt Taxiunternehmen, die 
 Über eine gültige Konzession in Köln verfügen. 
 Mitglieder der Taxi RUF eG (Projektmitglied TALAKO) sind. 
 Gegenüber der Projektleitung von TALAKO (Universität Duisburg-Essen) ihr Inte-
resse an der Teilnahme des Projektes schriftlich bekundet haben. 
 Einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug des Herstellers „LEVC“ oder anderer 
kompatibler Neufahrzeuge vorweisen können. 
 Einen Nachweis über die Montage einer induktiven Ladeplatte des Herstellers IN-
TIS erbringen können. 
 
Nicht förderberechtigt sind  
 Unternehmen, dessen Kaufvertrag über die LEVC- oder kompatible Fahrzeuge 
vor dem 01.05.2021 geschlossen wurde. 
 Unternehmen, die kein Neufahrzeug erwerben. 
 Unternehmen, die neben dem Umweltbonus des Bundes andere öffentliche För-
dermittel in Anspruch nehmen. 
 Unternehmen, die nicht aktiv am Projekt TALAKO teilnehmen.

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3. Fördergegenstand 
a. Förderfähige Fahrzeugtypen 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahrzeuge für 
Köln“ sind Investitionen in serienmäßig hergestellte Kraftfahrzeuge mit elektrischem 
Antrieb förderfähig, die mindestens 100 km vollelektrische Reichweite zurücklegen 
können. Diese Kraftfahrzeuge können über einen kraftstoffbetriebenen Generator 
verfügen, der die Reichweite verlängert („Range Extender“). 
Das Fahrzeug muss mindestens über 3 Sitzplätze für den Fahrgasttransport verfü-
gen. 
 
b. Förderfähige Nutzung 
Die geförderten Fahrzeuge können für die gewerbliche Nutzung im Fahrgasttransport 
verwendet werden. 
Die Taxiunternehmen verpflichten sich dazu am Forschungsprojekt TALAKO teilzu-
nehmen. Sie sind dazu verpflichtet gegenüber der Projektleitung Auskunft zu erteilen, 
auch wenn diese Betriebskennzahlen enthalten. 
 
c. Förderfähige Anschaffungsart 
Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Kraftfahrzeugen. 
Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet 
werden. 
Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 2 Jahre limitiert wird und da-
nach eine Übernahme des Kraftfahrzeugs durch den Antragstellenden vertraglich ver-
einbart wird (Eigentumsübertrag). 
Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe. 
Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag 
eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die 
Angabe der Fahrzeug-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt. 
 
4. Art und Höhe der Förderung 
a. Förderhöhe 
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird 
als Zuschuss gewährt. 
Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die 
innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Da-
bei sind grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen. 
Die Förderhöhe beträgt pauschal 12.000 Euro pro Kraftfahrzeug. 
 
b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe 
Pro Taxiunternehmen können maximal zwei Kraftfahrzeuge gefördert werden. 
 
c. Verbot der Doppelförderung

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Die Förderung nach dem Förderkonzept „Induktiv-elektrisch betriebene Taxifahr-
zeuge für Köln“ schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe 
Maßnahme grundsätzlich aus. Ausgenommen hiervon ist die Umweltprämie des Bun-
desamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 
 
5. Antragstellung 
Der Antrag wird postalisch bei der Stadt Köln beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung gestellt. Für postalisch eingereichte Anträge gilt der Posteingangsstempel der Stadt 
Köln. Anträge, die ausschließlich per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht berücksich-
tigt. 
Vollständige Anträge werden vorrangig bearbeitet. Unvollständige Unterlagen sind nach 
Erhalt der Aufforderung der Nachreichung von Unterlagen oder Angaben innerhalb von 
zwei Wochen nachzubessern. 
Werden die Unterlagen durch Dritte nicht fristgerecht eingereicht, so ist dies der/dem An-
tragstellenden zuzurechnen. 
Dem Antragsvordruck ist ein durch den Hersteller ausgestellter Kostenvoranschlag beizu-
fügen. In diesem ist das Zubehör gesondert aufzunehmen.  
Die Taxiunternehmen legen zusätzlich einen Gewerbeschein sowie die Taxikonzession 
als Kopie bei. 
Weiterhin ist beizufügen: 
 Kopie des Personalausweis/Reisepass mitsamt Meldeadresse 
 Absichtserklärung zur Teilnahme am Forschungsprojekt „TALAKO“ 
 Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und von 
der Stadt Köln 
 Erklärung, dass mit der geförderten Maßnahme (Kauf des Fahrzeugs) noch nicht 
begonnen wurde 
 Eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatz-
steuergesetz 
 
6. Bewilligungsverfahren  
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs („Windhundprin-
zip“). Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote. 
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung durch einen Vorläu-
figen Bewilligungsbescheid. Nach Vorlage der Rechnung und der Bescheinigung über 
den Einbau der zur Projektteilnahme notwendigen Ladeplatte wird der Bewilligungsbe-
scheid erteilt und der Förderbetrag ausgezahlt. Die Rechnung bzw. der Leasingvertrag 
müssen die Angabe der Fahrzeug-Nr. enthalten. 
Die Rechnung muss: 
 auf die/den Hauptantragstellende*n ausgestellt sein. 
 die Fahrzeug-Nr. des Kraftfahrzeuges. 
 dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden. 
 
7. Antragszeitraum

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Der Antragszeitraum liegt zwischen dem 07.05.2021 und dem 31.12.2021. 
 
8. Förderzeitraum 
Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum des Bewilligungsbe-
scheides. 
 
9. Einreichung weiterer Nachweise 
Die weiteren zu erbringenden Nachweise werden in den Antragsformularen aufgelistet. 
Die Frist zur Aufbewahrung aller Nachweise und Antragsunterlagen beträgt zehn Jahre. 
 
10. Weitere Pflichten 
a. Zweckbindungsfrist / Verwendungsnachweisverfahren 
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Köln, den 
Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überwiegend im 
innerstädtischen Verkehr in Köln mit der Zielrichtung der Luftschadstoffreduktion zu 
nutzen. Der Nachweis erfolgt unaufgefordert für eine Dauer von zwei Jahren durch 
jährliche Vorlage des Gesamt-Kilometerstandes sowie eines Sachberichtes. 
 
b. Mitteilungspflichten 
Antragstellende sind unter Angabe des Aktenzeichens verpflichtet elektronisch oder 
schriftlich mitzuteilen, wenn  
 eine Änderung der Kontaktdaten erfolgt, 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geän-
dert wird, 
 der/die Fördermittelempfänger*in seine/ihre Tätigkeit einstellt/seine/ihre Rechts-
form ändert,  
 sich Beteiligungsverhältnisse ändern, 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert, 
 ein verzögerter Förderbeginn aufgrund Lieferverzögerungen oder sonstiger 
Gründe eintritt, 
 sich Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des geförderten Fahrzeuges erge-
ben. 
 
11. Rückforderung 
Die Stadt Köln behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufor-
dern, wenn 
 die oben gennannte Pflichten aus dem Förderprogramm nicht erfüllt wurden oder 
Bestimmungen des Förderprogrammes nicht eingehalten wurden. 
 wenn sich später herausstellt, dass falsche oder unvollständige Angaben ge-
macht wurden, so dass keine Förderung gemäß dem Programm hätte erteilt wer-
den können. 
 das Kraftfahrzeug verkauft wurde.

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 bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach zwei Jahren nicht nachgewie-
sen wurde. 
 bei gewerblichen Unternehmen der Mindestlohn nicht eingehalten wird. 
Die/der Zuwendungsempfänger/in ist zu verpflichten, die Belege über die verschiedenen 
Posten zehn Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. 
 
12. Öffentlichkeitsarbeit 
Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Mög-
lichkeit der Förderung informiert. Nach erfolgtem Beschluss werden relevante Akteure 
auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten. 
Über die E-Mailadresse mobilitaet-liegenschaften@stadt-koeln.de können die interessier-
ten Taxiunternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen. 
Es ist vorgesehen, die politischen Gremien unaufgefordert über den Stand der Anträge 
und Verausgabung der Mittel zu unterrichten.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1794 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
In Bezug auf die Kaufprämie gibt es 
wirtschaftliche Erfordernisse bei 
gegebenen Zahlungsbereitschaften. Siehe 
dazu Anlage 2. 
x Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Am 31.05. müssen dem Fördergeber 5 
unterschriebene Kaufverträge vorgelegt 
werden, da ansonsten das Projekt 
abgebrochen werden muss. 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dompropst-Ketzer-Straße
  • Bonner Straße
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1598/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.04.2021
Erstellt
27.04.2021 14:22