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AN/0686/2021

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1. Kölner Lebenslagenbericht

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 08.04.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 13.04.2021

Herr Babaoglu-Marx - Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Lebenslagenbericht

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Herr Babaoglu-Marx - Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Lebenslagenbericht

8276 Zeichen

Alparslan Babaoglu-Marx        08.04.2021 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 13.04.2021 
 
 
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Kölner Lebenslagenbericht (Vorl. Nr. 
0615/2020) 
AN/0686/2021 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
es wird gebeten folgenden geänderten Beschlusstext dem Integrationsrat zur Abstimmung 
vorzulegen: 
 
Beschluss: 
1. Der Integrationsrat hält den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 in dieser Form für unzu-
reichend, da ein gewichtiger Teil der Lebenswirklichkeit der Kölner Migrant*innen nicht 
angemessen abgebildet wird und darin Vorurteile befördert werden, ohne auf die Ursa-
chen von sozialen Problemlagen ausreichend einzugehen. Die größtenteils verkürzten 
Aussagen im Bericht befördern die defizitorientierte Sichtweise der Gesellschaft auf Men-
schen mit internationaler Geschichte. Die Erkenntnis über die Ursachen der Lebensreali-
tät dieser Menschen ist aber die Grundvoraussetzung, um die beabsichtigte strategische 
Sozialplanung für die Stadt diskriminierungsfrei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für 
Alle zu gestalten. 
 
2. Der Integrationsrat hält den Lebenslagenbericht nicht für geeignet, dass auf Basis der 
dort dargestellten Erkenntnisse über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen 
Lebenslagenbereichen, mit der Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, strategi-
schen Sozialplanung für Kölner*innen mit internationaler Geschichte gelingen kann und 
bittet die Verwaltung deshalb um Nachbesserungen im Bericht in o.g. Sinne.  
 
Begründung: 
Der Integrationsrat Köln „begleitet den durch Zuwanderung stattfindenden Veränderungspro-
zess in der Stadt. Ziel ist es, Politik und Verwaltung für die Lebensrealität der Zuwanderer*in-
nen in der Stadt zu sensibilisieren und Migration als gelebte Normalität und Bereicherung in 
unserer pluralistischen Gesellschaft zu verstehen. Die darin liegenden Potenziale zum Wohle 
der gesamten Stadt auszuschöpfen ist Anliegen der politischen Gremienarbeit des Integrati-
onsrates.“ (zitiert aus dem Flyer ‚Chancen für Alle‘ des Integrationsrates)

Der Integrationsrat Köln begrüßt ausdrücklich das Vorwort von Frau Oberbürgermeisterin 
Reker im Kölner Lebenslagenbericht in dem u.a. darauf hingewiesen wird:  
„Ein weiteres bedeutsames Ergebnis ist, dass die Kölnerinnen und Kölner mit Migrati-
onshintergrund strukturell ein höheres Armutsrisiko haben. Das bedeutet, dass sie 
trotz vieler Anstrengungen noch nicht die gleichen Chancen haben. Wir müssen un-
ser Augenmerk deshalb noch stärker auf eine gelingende Integration insbesondere 
der jungen Migrantinnen und Migranten in die Stadtgesellschaft richten, denn sie ist 
entscheidend für ein zukunftsfähiges Köln. Wir sind EINE vielfältige Stadt, in der 
ALLE dazu gehören!“ 
Leider ist diese Grundhaltung der Frau Oberbürgermeisterin, dass grundsätzlich auch immer 
um eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund 
gehen muss, im Bericht nicht durchgängig erkennbar. 
Grundsätzlich gilt, dass die Bezeichnung ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ wenig aussa-
gekräftig ist. Begrüßt wird daher der Verweis im vorliegenden Lebenslagenbericht auf die Er-
gebnisse des ‚vhw-Migrantenmilieusurvey 2018‘ vom Bundesverband für Wohnen und Stadt-
entwicklung auf Seite 36/37 in aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen sehr deutlich 
wird, dass die Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ genauso vielfältig ist wie die 
Gesellschaft in Deutschland und sehr ähnliche Wertevorstellungen wie diese hat. 
Schon die Definition des Migrationshintergrundes zeigt die Unterschiedlichkeit. „Eine Person 
hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit 
deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde“. 
Im Einzelnen umfasst diese Definition  
 zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen  
 zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und 
(Spät-) Aussiedler  
 sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.“ 
In der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund befinden sich damit sowohl der ge-
rade eingereiste Geflüchtete, als auch die in 3. Generation hier geborene junge Frau, deren 
Großeltern als Gastarbeitende aus Italien gekommen und hier geblieben sind.  
Wir leben in einer Zeit des zunehmenden Rechtspopulismus und der rechtsextremistischen 
Gewalttaten. Menschen schließen sich zu rechtsextremen Netzwerken zusammen oder so 
genannte Einzeltäter nehmen die gesellschaftliche Stimmung auf und ermorden kaltblütig 
Menschen, die aus ihrer Sicht nicht hierher gehören. Vor diesem Hintergrund kommt auch 
der Sozialwissenschaft eine besondere Verantwortung zu.  
Der Integrationsrat erwartet, dass gerade in Köln ein Bericht zur Lebenslage der Kölner*in-
nen differenziert betrachtet und Hintergründe skizziert und nicht mit einem Satz auf Seite 347  
festgestellt wird:  
„In Bezug auf die Bevölkerung mit Migrationshintergrund stellen sich der Stadt in Zu-
kunft vielfältige Aufgaben bezüglich der Integration von Personengruppen mit defizitä-
ren Ressourcen.“  
Die in diesem Satz zugespitzte ‚Erkenntnis‘ beschreibt den Tenor der Studie ‚Menschen mit 
Migrationshintergrund‘ als problembehaftete Gruppe zu beschreiben, statt Zuwanderung als 
wirtschaftliche und demografische Notwendigkeit und die Nutzung der Potentiale der Mig-
rant*innen in unserer Einwanderungsgesellschaft als Chance für die Stadt in den Vorder-
grund zu stellen. 
Der Integrationsrat hält diese Studie für gefährlich, da sie Vorurteile befördert ohne auf Hin-
tergründe ausreichend einzugehen.  
Die Erkenntnis über die Hintergründe (vielfach in verschiedensten Studien beschrieben) sind 
aber die Grundvoraussetzung, um die beabsichtigte strategische Sozialplanung für die Stadt 
diskriminierungsfrei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten.

 Natürlich haben ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ weniger Interesse an Politik (Seite 
344 f), da ihre eigenen wichtigen Themen (z.B. fehlende Chancengerechtigkeit, Diskrimi-
nierung und Ausgrenzung auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, Blick auf die Ressour-
cen und Potentiale von Migration) von vielen Parteien nicht aufgenommen werden bzw. 
viele dieser Menschen überhaupt nicht wahlberechtigt sind. 
 Natürlich leben ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ häufiger segregiert (Seite 284 ff) in 
bestimmten Stadtteilen, da sie auf dem Wohnungsmarkt aufgrund ihres ausländisch klin-
genden Namens, ihres ‚anderen Aussehens‘ und vielleicht auch ihrer Religion (Stichwort: 
Kopftuch) wesentlich weniger Chancen haben. 
 Natürlich sind ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ eher von Armut bedroht (Seite 190 
ff), da sie von der Wirtschaft gezielt nach Deutschland geholt und im Niedriglohnsektor 
beschäftigt werden, bzw. keine Chance bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufs-
abschlüsse haben. 
 Natürlich gehen ‚Kinder mit Migrationshintergrund‘ vergleichsweise seltener an weiterfüh-
rende Schulen (Seite 113 ff), da die Lehrer*innen ihnen den Schulerfolg weniger zu-
trauen bzw. die Elternhäuser aufgrund nicht perfekter Deutschkenntnisse ihre Schulkin-
der nicht unterstützen können 
 Natürlich lernen neu zugereiste ‚Kinder mit Migrationshintergrund‘ oder auch Kinder mit 
einer nichtdeutschen Familiensprache langsamer Deutsch (S. 78 f), da dies bereits ihre 
Zweitsprache: Gleichzeitig ist – bei entsprechender Berücksichtigung und Förderung - 
diese Zweisprachigkeit in einer globalisierten Welt eine wichtige Ressource. 
 
Der Personenkreis der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ umfasst über 40% der Men-
schen in unserer Stadt. Es kann und darf nicht sein, dass in so nachlässiger Weise soziale 
Problematiken von Mitgliedern dieser Gruppe dargestellt werden, ohne deren Hintergründe 
aufzuzeigen.  
Diese Hintergründe müssen im Lebenslagenbericht unbedingt und auch für Schnellleser*in-
nen gut erkennbar skizziert werden um nicht weiter ‚gängige Vorurteile zu bedienen‘ und den 
Rassismus in der Gesellschaft zu befördern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Alparslan Babaoglu-Marx

Beratungsverlauf (1)

13.04.2021 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0686/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
08.04.2021
Erstellt
08.04.2021 11:24