4433/2021
Stand des Projektes „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland“ (LIS)
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Mitteilung Ausschuss
4470 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 18.01.2022 4433/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Stand des Projektes „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland„ (LIS) Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat am 10.05.2016 die Errichtung und den Betrieb einer ersten Ausbaustufe für ein Ladesäulennetz mit 200 Stationen und 400 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum be- schlossen (AN/0820/2016). Die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurde 2019 mit der Umsetzung zum Aufbau und Betrieb dieses Netzes betraut (Vorlagen-Nr. 0513/2019). Der Aufbau war ursprünglich bis Mitte 2021 geplant, hat sich aufgrund vielfältiger Herausforderungen während der Genehmigungs- und Bauphase jedoch verzögert. Mit Stand 31.12.2021 sind 115 Lade- säulen in Betrieb. An 154 Standorten steht die Ladesäule bereits und wird in wenigen Wochen in Be- trieb genommen. Für weitere 24 Standorte liegen genehmigte Pläne seitens der Stadt vor und werden in den kommenden Wochen baulich umgesetzt. Um der erwartet hohen Nachfrage nach Lademöglichkeiten in Köln entsprechen zu können, be- schloss der Rat am 24.06.2021 SWK mit der Errichtung von 1.000 zusätzlichen Ladepunkten (ca. 500 Ladesäulen) auf öffentlichem Straßenland zu betrauen (Vorlagen-Nr. 0309/2021). Diese sollen bis Ende 2024 im Stadtgebiet realisiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln ist eine sehr komplexe Aufgabe. Während des Projektes haben sich eine Reihe von unvorhergesehenen Hindernissen erge- ben, die zu Lernprozessen auf Seiten des Auftragnehmers SWK und der Stadtverwaltung geführt haben. Eine besondere Herausforderung stellte die hohe Anzahl von nicht umsetzbaren Standorten aus dem 2018 erarbeiteten und am 04.04.2019 vom Rat beschlossenen Standortkonzept (Vorlagen- Nr. 3677/2018) dar. So konnten 89 der 207 abgestimmten Standorte auf Grund zwischenzeitig verän- derter Rahmenbedingungen nicht wie geplant gebaut werden, sondern mussten im Projektzeitraum durch alternative Standorte ersetzt werden. Gründe für die mangelnde Umsetzbarkeit liegen vor allem in Nutzungskonflikten, die sich aus den Bedürfnissen einer wachsenden und sich verändernden Stadt ergeben (z. B. langfristige Baumaß- nahmen, Radverkehrsplanungen, verkehrliche Aspekte) und in technischen Problemstellungen, die erst zu Baubeginn ersichtlich wurden. Ein Hauptproblem war hier der große zeitliche Abstand zwi- schen Beschluss des Standortkonzeptes und der tatsächlichen Umsetzung der einzelnen Standorte. Um dieser Herausforderung zu begegnen und sowohl die Geschwindigkeit als auch die Effizienz im Prozessablauf für die Errichtung der zusätzlichen 1.000 Ladepunkte erheblich zu steigern, haben Stadt und SWK gemeinsam eine zum ersten Projekt abweichende Vorgehensweise entwickelt. Die Suche, Genehmigung und der Bau der 1.000 Ladepunkte soll stadtbezirksweise, in iterativen 2 Schritten (Halbjahreszyklen jeweils vom 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12 eines jeden Jahres) erfolgen. Pro Halbjahr soll in mindestens drei Stadtbezirken parallel geplant und gebaut werden. In jedem Stadtbezirk würden in der Regel im Umsetzungszeitraum zweimal Ladesäulen errichtet. So könnte beispielsweise im Stadtbezirk A im ersten Halbjahr eines Jahres die Standortsuche erfol- gen. Auch die Zustimmung zu den Standorten durch die Bezirksvertretung A und die Erteilung der Standortgenehmigungen durch die Verwaltung würde bis zum 30.06. erfolgen. Im sich anschließen- den Halbjahr (01.07.-31.12.) werden dann die im vorherigen Habjahreszyklus genehmigten Standorte umgesetzt. Während des Umsetzungshalbjahres im Stadtbezirk A würden dann weitere Standorte für den nächsten Stadtbezirk gesucht, abgestimmt und genehmigt. Diese könnten dann im sich anschlie- ßenden Halbjahr umgesetzt werden. Die iterative Vorgehensweise ermöglicht eine möglichst kurze Zeitspanne zwischen Standortfindung und -bau. Die Risiken einer möglichen Umnutzung bzw. konkurrierender Bauvorhaben, die nicht ein- geplant wurden, wird so minimiert und der Prozessablauf erheblich verbessert, auch weil die Bauun- ternehmen bei dem stadtbezirksweisen Vorgehen kurze Wege hätten. Um den Zeitraum bis zum Be- ginn des Folgevertrags zu überbrücken werden Ladesäulenstandorte verdichtet d.h. an bestehenden und genehmigten Standorten weitere Ladesäulen nachfragegerecht aufgestellt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4433/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2022
- Erstellt
- 22.12.2021 14:56