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AN/0268/2024

Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende

Antrag nach § 3 BV8 (Linke) 22.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 7.4

Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)

7863 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0268/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
 
Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende - Abriss der Hallen Kalk durchführen 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am 
Donnerstag, dem 07.03.2024 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Ausschuss für Kunst und Kultur auf, 
seinen Beschluss vom 28.04.2015 bezüglich des Abrisses der Hallen Kalk 
aufzuheben. 
2. Die Verwaltung wird daraufhin umgehend die entsprechenden Vorarbeiten 
(dezidiertes Abbruchkonzept, Abbruchstatik, umfangreiches Schadstoffgutachten 
sowie entsprechende Architektenpläne) leisten und im Anschluss beim 
Bauaufsichtsamt den notwendigen Abbruchantrag stellen. 
3. Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Rat der Stadt Köln auf, den unter DS 
2646/2019 Anlage 2 als TOP 10.13 der Ratssitzung am 07. November 2019 
beschlossenen, so genannten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept 
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, welcher die Rahmenbedingungen der künftigen 
Entwicklung im Bereich zwischen Neuerburgstraße und Christian -Sünner-Straße/ 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Wiersbergstraße zusammenfasst, wieder aufzuheben und das Verfahren unter 
Hinzuziehung des Geländes mit den Hallen 75; 76 und 77 erneut aufzulegen. 
4. Die Bezirksvertretung Kalk fordert den Stadtentwicklungsausschus der Stadt Köln 
auf, eine Entwicklung für dieses Gebiet zu forcieren, wie sie auf dem Gelände der 
ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk ebenfalls stattfand. Hierbei ist zu 
berücksichtigen: 
5. Auf dem Gelände der abzureißenden Hallen 75 bis 77 ist ein bis zu 
achtgeschossiger Gebäuderiegel als Büroleistungscentrum mit dem Namen 
„Büropark des Südens“ zu errichten, der einerseits die Nutzung der von der Stadt 
genutzten Gebäude am Ottmar-Pohl-Platz fortsetzt und andererseits in 
Konjunktion mit den zu erstellenden Gebäuden auf dem 
bisherigen  Pflanzstellegelände steht und das geplante Gebäudeensemble zur 
Büronutzung auf der bisherigen Brache städtebaulich ergänzt. 
a. Hierfür ist ein Investor zu suchen, der Büroimmobilien als Kapitalanlage 
errichten möchte, ähnlich der DEVK oder der  Flossbach von Storch AG. 
b. Für die bisher dort verortete Pflanzstelle ist ein Ersatzstandort zu finden, 
wie dies beim Dirttrack ebenfalls erfolgte. 
c. Durch ein sanftes Ausflaufen der Gebäudehöhen in den ursprünglich 
geplanten und zu verwerfenden Grünzug hinein, wäre die Erstellung des 
„Büropark des Südens“ auch in die andere Richtung 
umgebungsverträglich.  
d. Statt der Anlage des nun nicht mehr zu realisierenden Grünzuges, werden 
Bäume im Bürgerpark und auf dem Alten Kalker Friedhof gepflanzt oder 
alternativ Flächen in Brück und Rath/Heumar entsiegelt. 
6. Es ist zu prüfen, ob in einem solchen Umfeld ein Drogenkonsumraum überhaupt 
Akzeptanz findet oder mit der unvermeidlichen Umsiedlung des Vision e.V. 
ebenfalls an völlig anderer Stelle zu errichten ist. 
7. Den im so genannten Kulturhof Engagierten und möglichen Investoren, wie zum 
Beispiel Domid ist die Nutzung von städtischen Industriehallen im Mülheimer 
Süden in Aussicht zu stellen und für diesen Zweck eine Angebotslaternativ-
Kommission zu bilden, welche aus führenden Mitarbeiter*innen aus den Ämtern 
für Liegenschaften, Stadtplanung und Stadtentwicklung, sowie dem Kulturamt 
besteht. 
8. Der Abriss des gesamten Gebäudeensembles auf dem Gelände der Hallen Kalk 
ist vorzubereiten und die Vermarktung an Investoren zur Weiterentwicklung des 
„Büropark des Süden“ einzuleiten. 
9. Die bisherigen Planungen und Beschlüsse für das Gesamtgelände sind als 
obsolet einzustufen neu aufzusetzen. 
 
Begründung:

- 3 - 
Bereits in der Mitteilung der damaligen Kulturdezernentin Laugwitz-Aulbach vom 
10.03.2015 wurde der Zustand der Hallen 76 und 77 mit drastischen Worten 
beschrieben und ein sofortiger Abriss begründet. 
„Die Hallen Kalk sind in einem schlechten baulichen Zustand. Das aktuell 
vorliegende Gutachten des beauftragten Ingenieurbüros für Statik spricht von 
einer akuten Gefahr hinsichtlich der 84 m langen Fassade am Ottmar-Pohl-Platz. 
[…] Aufgrund des Befundes w urden im Jahre 2014 Absperrmaßnahm am Ottmar-
Pohl-Platz durchgeführt und erste Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. […] 
Letztlich ist festzustellen, dass die ehemaligen Industriehallen 76 und 77 der KHD 
in Köln Kalk das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben. Die Hallen w urden 
1901 und 1906 errichtet.“ 
Daher hatte die Kulturdezernentin nach Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft bereits 
am 24.02.2015 entschieden, das Bauaufsichtsamt zu bitten, den Abriss der Hallen 
anzuordnen. 
 
Da die ersten Sicherungsmaßnahmen in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum feiern 
und seitdem den Betrieb des Ottmar-Pohl-Platzes stark einschränken und des Weiteren 
sich der Gebäudezustand überraschenderweise nicht durch Selbstheilungskräfte und 
das Aufstellen von Kerzen in der Kalker Kapelle verbessert hat, ist es nun Zeit, dem ein 
Ende zu bereiten.  
 
Auch die letzten Zustandsberichte zu den Hallen Kalk enthalten die gleichen 
Textbausteine, wie sämtliche Mitteilungen der letzten 10 Jahre. Die Verwaltung scheint 
somit am Ende ihrer Kreativität angekommen zu sein und selbst der Unterhaltungswert 
solcher Mitteilungen tendiert gegen Null. 
Einzig im Bereich der Ausreden, warum in all den Jahren keine Sanierung stattfand und 
warum diese in den nächsten 10 Jahren nicht stattfinden wird, bleibt diese Kreativität 
augenscheinlich erhalten.  
Da sich aber durch einen Abriss der alten KHD-Hallen an der Neuerburgstraße plötzlich 
ganz andere Möglichkeiten der Entwicklung und Vermarktung auch für das benachbarte 
Gelände der Hallen Kalk auftun, ist auch hier eine Überplanung im Sinne der 
Gewinnerwirtschaftung ein nicht wegzudiskutierender Sachzwang. 
Gerade in Zeiten leerer Kassen, kann und darf sich die Stadt Köln natürlich nicht mit 
dem Erhalt von Gebäuden, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, weil sie 
aus den Jahren 1901 und 1906 stammen, noch weitere Ausgaben aufhalsen. Sie muss 
im Gegenteil ihre Einnahmen verbessern. Hierfür bietet sich das ehemalige KHD-Areal 
förmlich an und könnte für ein Vielfaches dessen, was die Stadt beziehungsweise ein 
Tochterunternehmen der Sparkasse dafür damals zahlte, an einen Investor veräußert 
werden. 
Gleichzeitig darf man natürlich die positiven Effekte für den Stadtteil Kalk und damit 
auch für den gesamten Bezirk, nicht ignorieren. Durch die Schaffung eines hochwertigen

- 4 - 
Investitions- und Prestigeobjektes würde die Umgebung massiv aufgewertet und auch 
für die mehrheitlich im Eigentum der Stadt Köln befindliche GAG ergeben sich Chancen, 
die Mieten in ihren Objekten in Kalk entsprechend der neuen Entwicklung anzupassen 
und Mehreinnahmen zu generieren, die letztlich über Dividendenzahlungen ebenfalls 
der Kölner Stadtkasse wieder zufließen. 
Somit ist trotz aller Änderungen immerhin die Entwicklung des Gebietes im Sinne des 
Gemeinwohls weiterhin gegeben. 
 
Kurzum, ein Ende mit Schrecken ist gemeinwohlorientiert, positiv für alle und immerhin 
besser als der andauernde Schrecken ohne Ende. Es ginge endlich voran, die Kalker 
Initiativen für den Kulturhof hätten Klarheit, die Autos verschwänden wieder vom Ottmar-
Pohl-Platz und Kinder könnten dort gefahrlos spielen. Es ist für alle vor Ort eine Win-
Win-, wenn nicht gar eine Win-Win-Win-Situation. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0268/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (Linke)
Datum
22.02.2024
Erstellt
22.02.2024 11:21