2934/2022
Beantwortung Anfrage: Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 162-4 Vorlagen-Nummer 28.10.2022 2934/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Unterausschuss Wohnen 01.12.2022 Beantwortung Anfrage: Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun? Bezugnehmend auf die Studie „Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestands- aufnahme zur Vermeidung rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe in Köln“ aus März 2022 stellt die SPD-Fraktion mit der Anfrage AN/1301/2022 folgende Fragen an die Verwaltung: 1.) Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des Fazits der benannten qua- litativen Studie? Könnten ein niedrigschwelliges Bewertungssystem auf dem Mietmarkt und besser aufgestellte Beratungsstrukturen für Mieter*innen und Vermieter*innen aus Sicht der Verwaltung Abhilfe schaffen? 2.) Gibt es von Seiten der Stadt Gespräche mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, pri- vater Vermieter*innen und der GAG, um Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit internationaler Geschichte zu etablieren? 3.) Wie weit sind die Bemühungen der Verwaltung um Schaffung einer kommunalen Antidis- kriminierungsrichtlinie und einer Beschwerdestelle im Bereich städtischer Arbeitsplätze inzwischen fortgeschritten? 4.) Sieht die Verwaltung den Bedarf einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Köln? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Punkt 1) Die Versorgungslücke von preisgünstigem Wohnraum, die Abnahme der geförderten Woh- nungen und die damit verbundene hohe Mietbelastung für viele Menschen verstärkt die Kon- kurrenz auf dem Kölner Wohnungsmarkt erheblich. Die Studie führt verschiedene Formen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf. Unter anderem stellt die Studie eine teilweise Vermietung von überteuertem und qualitativ minderwertigem Wohnraum an Menschen mit internationaler Familiengeschichte fest. Das Amt für Wohnungswesen, speziell das Sachgebiet Wohnungsaufsicht und Mietpreiskontrolle, widmet sich der Durchführung von Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die ge- setzlichen Vorgaben und führt die damit verbundenen Verwaltungs- und Ordnungswidrig- keitsverfahren durch. Dies geschieht unabhängig von der Herkunft der anmietenden Person 2 oder Personen. Die Vermietung von qualitativ minderwertigem Wohnraum, der nicht die Min- destanforderungen an angemessene Wohnverhältnisse erfüllt, ist in § 5 Wohnraumstär- kungsgesetz geregelt. Überhöhte Mieten können sowohl eine Ordnungswidrigkeit (nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) darstellen, als auch in besonderen Fällen eine Straftat (nach § 291 Strafgesetzbuch) sein. Die im Fazit der Studie genannte Handlungsempfehlung zur Etablierung von Beratungsstruk- turen existiert bereits durch niedrigschwellige und gute Beratungsmöglichkeiten für Mie- ter*innen, zum Beispiel beim Mieterverein Köln e.V. und bei der Verbraucherzentrale. Eine Beratung durch die Stadt würde schnell in eine rechtliche Interessenvertretung übergehen, welche Rechtsanwält*innen und Jurist*innen des Mietervereins vorbehalten ist. Die Stadt Köln darf über generelle Informationen hinaus keine individuelle Rechtsberatung vornehmen. In der Studie wird ein erschwerter Zugang zu Wohnraum in differenzierter Form für Men- schen mit internationaler Familiengeschichte geschildert. Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) adressiert sowohl Handlungen, die unmittelbar rassistisch motiviert sind, als auch „mittelbare Benachteiligungen“ aufgrund der Kriterien aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder sexuellen Identität.. Eine gewisse “vermieterische Freiheit“ bei der Vermietung von Wohnungen wird den Vermie- tenden dann eingeräumt, wenn sie einen Wohnungsbestand von unter 50 Wohnungen anbie- ten (§ 19 (5) AGG). Aber auch hier gilt uneingeschränkt, dass auf Grund der Diskriminie- rungstatbestände „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ keine Benachteiligung erfolgen darf (§19 (2) AGG). Mit dem Projekt „Auszugsmanagement“ unterstützt die Stadt mit den beauftragten Trägern geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften bei der Vermittlung in private Mietverhält- nisse (siehe hierzu nähere Ausführung zu 2.). Die städtisch geförderten Antidiskriminierungsbüros von OEGG e.V. und Caritasverband analysieren Diskriminierungsgründe. So haben sie in ihrem Tätigkeitsbericht für 2020 und 2021 in 12% der Beratungsfälle das Thema Wohnen als Diskriminierungsfeld angegeben. In 2022 hat das Land NRW die Förderung von Integrationsagenturen als Servicestellen für An- tidiskriminierungsarbeit begonnen. In Köln werden so derzeit mit OEGG, Caritas, Rubicon und BANDAS vier Träger als Servicestelle gefördert. Es bietet sich an, diese bereits vorhan- dene und teilweise von Stadt und Land finanzierte Expertise für eine Analyse von Diskrimi- nierung auf dem Wohnungsmarkt zu nutzen. Zu Punkt 2) Das Projekt Auszugsmanagement im Amt für Wohnungswesen hat zum Ziel, Geflüchtete mit Bleibeperspektive, die längere Zeit durch die Stadt Köln untergebracht sind, in private Miet- verhältnisse zu bringen. In diesem Rahmen sprechen Vertreter*innen der beteiligten Träger regelmäßig sowohl mit den Mietinteressent*innen als auch mit den Wohnungsanbieter*innen. Zudem wird ein über die Anbahnung des Mietverhältnisses hinausgehendes Beschwerde- und Konfliktmanagement angeboten. In diesem Rahmen wird Vorurteilen und Diskriminie- rung entgegengetreten und Aufklärung geleistet. Sowohl das Amt für Wohnungswesen als auch das Auszugsmanagement sind mit der GAG im regelmäßigen Austausch, wie mehr Wohnungen für Geflüchtete und andere Menschen mit internationaler Familiengeschichte im Rahmen des Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Konzept der integrativen Belegung bei öffentlich geförderten Neubau- ten). Zur Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete, die in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind, pflegt das Auszugsmanagement auch Kontakte zu anderen Wohnungsgesellschaften und weiteren Anbietenden von Wohnungen. Die Verwaltung sieht gute Chancen zum weiteren Abbau von Diskriminierung auf dem Woh- nungsmarkt in einem gemeinsamen Vorgehen mit Trägern und Stadtgesellschaft. Die we- 3 sentlichen Akteur*innen werden entsprechend kontaktiert. Ein erstes Gespräch mit dem Runden Tisch für Integration hat bereits im September 2022 stattgefunden. Am 18.10.2022 findet eine Veranstaltung mit Workshops und Informationsbeiträgen auf Initia- tive des Runden Tisches statt. Als Gast wird ein*e Referent*in aus Berlin erwartet, die/der über ein aktuelles Projekt aus der Hauptstadt „Fair mieten – fair wohnen“ informieren wird. Zu Punkt 3) Die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung befindet sich gegenwärtig noch in der verwal- tungsinternen Abstimmung zwischen den beteiligten Dienststellen. Derzeit ist die im Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschriebene Beschwerdestelle beim Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln angesiedelt. Zu Punkt 4) Durch die Dienstvereinbarung Antidiskriminierung soll eine Beratungsmöglichkeit innerhalb der Stadt Köln für Mitarbeitende und Bürger*innen geschaffen werden und somit in Kombina- tion und Zusammenarbeit mit der Beschwerdestelle Mitarbeitende und Kund*innen vor Dis- kriminierungen schützen. Die im Amt für Integration und Vielfalt verortete Stelle zum Abbau und zur Prävention von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung koordiniert im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeit bereits jetzt viele Projekte im Bereich Antidiskriminie- rung. Hierzu zählen u.a. die Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie Erarbeitung von Maßnahmen und Konzepten zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung, die Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans von Europäische Städtekoali- tion gegen Rassismus (ECCAR), die Koordinierung zum Thema Intersektionalität und Mehr- fachdiskriminierung, die Umsetzung der Kölner Mitgliedschaft im Kölner Forum gegen Ras- sismus und Diskriminierung, die Projektleitung des Prozesses zum Umgang mit dem Postko- lonialen Erbe der Stadt Köln, sowie der Ausbau der Trainings- und Weiterbildungsangebote für die Beschäftigen in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2934/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 05.09.2022 15:05