Mandari Insight

2011/0145

Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe 'Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt', 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt', 'Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen', 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt' sowie 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt' für das Wirtschaftsjahr 2011 hier: Genehm...

Magistratsvorlage 28.04.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

622.1 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0145

19.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

603.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

418.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

4.9 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

601.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

2376 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt, .'," "I"t~ff~)"r
I ~
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplat~ 5
64283 Darmstadt
r t ••• I.
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
HESSEN
-u- -••••
- 116 - 33 f 02 (3f) - 11 -
3.,4.,9., 10., 18.,22.,23.,24.,25. Februar;
4.,7.,24.,30. März sowie 4., 5. April 2011
Jörg NehrbaB
2.37
06151 125309/124610
Aerg. neh rbass@rpda.hessen.de/f!.- .April 2011
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs IIlmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2011 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.835.000,-- €
(i. W.: "Zwei Millionen achthundertfünfunddreißigtausend Euro",
gemäß § 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI­
genehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zur Aufnahme der unter Ziffer 4 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5'.116.000,-- €
(i. W.: "Fünf Millionen einhundertsechzehntausend Euro"),
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 114i Absatz 4 HGO verbun­
den mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.

2011/0145

7714 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0145 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadt-
reinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürger-
häuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011 
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
Vorlage vom: 28.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12. April 2011 zum Haus-
halt 2011 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2011 der Eigenbetriebe der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regierungs-
präsidiums vom 12. April 2011 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.

2 
… 
Anlagen: HH 2011 Haushaltsgenehmigung RP Genehmigungsverfügung 
HH 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB Bäder 
HH 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB IDA 
HH 2011 Haushaltsgenehmigung RP EB Kulturinstitute 
HH 2011 Haushaltsgenehmigung RP Feststellungen und Auflagen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
… 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28. April 2011  
 
 
 
Mit Verfügung vom 12. April 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde den 
Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 und die Wirtschaftspläne der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2011 unter Auflagen genehmigt. 
 
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der 
Stadt Darmstadt“, „Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Darmstädter 
Werkstätten und Wohneinrichtungen“ enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile. Allerdings gelten 
auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte. 
 
Mit dieser Genehmigung bekräftigt die Aufsichtsbehörde ihre Verfügung zum Haushalt 2010. Die Fi-
nanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt als weiterhin erheblich gefährdet. 
 
Die Aufsichtsbehörde hält es wiederum für unumgänglich, dass im laufenden Jahr Maßnahmen ergrif-
fen werden, das Haushaltsergebnis deutlich zu verbessern. Dazu wird im städtischen Haushalt eine 
Defizitreduzierung von mindestens 4,4 Mio. Euro (= 1 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt) 
verfügt.  
Weiterhin werden die Personalkosten für alle Bewirtschaftungsbereiche auch im Jahr 2011 auf den 
Betrag des Rechnungsergebnisses des Jahres 2009 begrenzt. Das bedeutet eine Reduzierung um 
insgesamt 4,9 Mio. Euro für den städtischen Haushalt und die Eigenbetriebe. 
 
Zusätzlich zu diesem Betrag von zusammen 9,3 Mio. Euro wird für die nicht durch Vertrag oder Ge-
setz verpflichteten zahlungswirksamen Aufwendungen bzw. Auszahlungen eine generelle Sperre von 
20 % festgesetzt. Hier werden Ausnahmen auf vorherigen Antrag nur „in besonderen Bedarfslagen“ 
bzw. wenn die Gegenfinanzierung nachgewiesen werden kann von der Aufsichtsbehörde genehmigt. 
 
Für eine nachhaltige positive Trendwende der Haushaltswirtschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erwartet die Aufsichtsbehörde kurzfristig spürbare Haushaltsverbesserungen, die durch stringente 
Konsolidierungsmaßnahmen erzielt werden.  
Es wird weiterhin aufgeführt, dass vorgehaltene Standards vor dem Hintergrund der prekären Haus-
haltslage nicht mehr zu vertreten sind. Der eigenverantwortlichen Überprüfung kommt in allen Leis-
tungsbereichen ebenso eine besondere Bedeutung zu, wie der Überprüfung der freiwilligen Aufwen-
dungen und Aufgaben. Stärker als bisher ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem 
und lediglich Wünschenswertem zu achten.  
 
Neben den Einschränkungen bei den zahlungswirksamen Aufwendungen mahnt die Aufsichtsbehörde 
an, die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 spürbar 
anzuheben. Hier wird Bezug genommen auf die Konsolidierungsleitlinie des Innenministeriums (Real-
steuerhebesatz für Grundsteuer B deutlich
 über dem Landesdurchschnitt). 
Zu überprüfen sind auch Gebühren und Beiträge, soweit durch sie keine Kostendeckung erwirtschaftet 
werden. Eine Anpassung ist in vertretbarem Umfang vorzunehmen. 
 
 
Hier gilt es, spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2012 die erforderlichen 
Beschlüsse herbeizuführen.

4 
… 
Dies ist notwendig, da es bislang nicht gelingt, den Haushalt über eine Reduzierung des Aufwands 
nachhaltig zu stabilisieren. 
 
Auf die Übernahme neuer vertraglicher Verpflichtungen ist grundsätzlich zu verzichten.  
Auf Grund der Vorgaben zum Haushalt 2010 wurden die Verträge und Grundlagen der freiwilligen 
Leistungen bei den Fachämtern abgefragt.  
Zu prüfen sind Ausstiegsszenarien, um auch den Abbau von freiwilligen Leistungen zu erreichen, für 
die vertragliche Grundlagen geschaffen wurden. Hierzu sind ebenfalls die Entscheidungen spätestens 
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 zu treffen. 
 
Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche gesetzliche Voraussetzung für die Ge-
nehmigungsfähigkeit von Krediten ist in der aktuellen Situation erheblich gefährdet.  
Durch die mit Magistratsvorlage 2010/0436 vom 01.10.2010 vorgenommene Investitionspriorisierung 
hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihr kreditfinanziertes Investitionsverhalten zwar an die wirt-
schaftlichen Möglichkeiten angepasst. Ein spürbarer Schuldenabbau ist jedoch künftig anzustreben. 
Die Aufsichtsbehörde hat daher gemäß § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO verfügt, dass die Aufnahme der 
Kredite sowohl für den städtischen Haushalt als auch für die Eigenbetriebe der Einzelgenehmigung 
bedarf. 
 
Ein tragfähiges Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß § 92 Abs. 4 HGO i. V. mit § 24 Abs. 4 
GemHVO muss mit konkreten Sicherungsmaßnahmen noch mehr als bisher der schlechten Finanzsi-
tuation der Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechnung tragen. Mit dem Konzept soll auch aufgezeigt 
werden, ab welchem Zeitpunkt mit einem Haushaltsausgleich zu rechnen ist. 
Hier wird mit Unterstützung der Firma Strategie und Ergebnisse daran gearbeitet, die notwendigen 
Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzubereiten. 
 
Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und der Beschlüsse zu 
den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 2011 wird mit verschiedenen Auflagen verbun-
den. Diese sind im Wortlaut der Anlage zu entnehmen. Die Auflagen sollen auf eine deutliche Verbes-
serung der Haushalts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den Anstren-
gungen zur Haushaltssicherung unterstützen. 
 
Die Sondervermögen sind wegen der wirtschaftlichen Verflechtung in vollem Umfang einzubeziehen. 
 
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind zur Kennt-
nisnahme beigefügt. 
 
Darmstadt, 28. April 2011 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 1

2233 Zeichen

HESSEN
-u-- -
~ -.,
2011
; -
. 1- ~ :
- -.,- --.
.J f2. i :C
_I
Regierungspräsidium Darmstadt IMa~st--
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
3., 4., 9., 10., 18., 22., 23., 24., 25. Februar;
4., 7.,24., 30. März sowie 4., 5. April 2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151125309/124610
joerg .neh rbass@rpda.hessen.de
;/L .April 2011
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zu den in § 2 der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2011
vorgesehenen Krediten in Höhe von
9.705.290,-- €
(i. W.: "Neun Millionen siebenhundertfünftausendzweihundertneunzig Euro"),
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite dieses Genehmigungsbetrages jeweils der Ge­
nehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessi­
schen Investitionsfonds.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2011
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
10.423.200,-- €
(i. W.: "lehn Millionen vierhundertdreiundzwanzigtausendzweihundert Euro"),
gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigun­
gen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Johannes Baron
Regierungspräsident

anlage 4

1945 Zeichen

HESSEN
-u-- -.. -
Datum:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E·Mail:
Eing.:
Reg ieru ngsp räsid ium Da rmstad M-· :·_·_····_·_·· ,..~ " ~,.._.
aglstrat c!2f StF.ldt Dan~~;;t~d..t:"[
Df:'I·"~... t' I1 I
JC~~lna ! I
1 ,. . Iz flPR. 2011 I
DezT'JOT':j-':" .'!' , l ,,- I .' ""-"-'E1'- •.. <.~\.'. '.'.i i ·'1 ""1 ,.'\I~' /'" Ii' -- •.•_A_ ..~C , .•• _._ •.•.••'"·· . ")<-- I.P,'· .'. ,"'LJ.
Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darms+~': I\;:'~'~.":"'-'-"'''''''--.._.,
_.- "'O'riSErrZe~hel't~ --_ ..__. 1Q..:.i33 f 02 (3e) ..11 ..
Ihre Berichte vom: 3.. 4.,9., 10.,18.,22.,23.,24.,25. Februar;
4.,7.,24.,30. März sowie 4.,5. April2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151 12 5309 / 12 4610
doe rg .ne hrbass@rpda.hessen.de
/~. April 2011
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Da rmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011
vorgesehenen Kredite in Höhe yon
54.000,-- €
(i. W.: "Vierundfünfzigtausend Euro",
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Luisenplatz
5ervicezeiten:
Mo. - Do: 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 120 (Zentrale)
Telefax: 06151 12 6347 (allgemein)
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI­
genehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Johannes Baron
Regierungspräsident

anlage 5

25950 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
HESSEN
-u-- -•• ••
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
I 16 - 33 f 02 - 11 -
3.,4.,9., 10., 18.,22.,23.,24.,25. Februar;
4.,7.,24.,30. März sowie 4., 5. April 2011
Jörg Nehrbaß
2.37
06151125309/124610
joerg. neh rbass@rpda.hessen.de
.11Z .April 2011
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2011; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadt­
reinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohnein­
richtungen", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturin­
stitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011
Anlagen: - 4 -
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs­
pflichtigen Teilen der Haushaltsatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr
2011 sowie zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Beschlüsseder Stadtverordneten­
versammlung zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Bäder der Wissenschaftsstadt
Darmstadt", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Kuiturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011 mit der Bitte um weitere Ver­
anlassung gemäß § 114d in Verbindung mit § 97 Absatz 5 HGO.
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2011 der Eigenbetriebe
"Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" und "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" ent­
halten keine genehmigungspflichtigen Teile. Ungeachtet dessen gelten auch für diese Son­
dervermögen alle haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz -2 -

- 2 -
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des
städtischen Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2011
weiterhin erheblich gefährdet. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbindlich­
keiten aus Investitionstätigkeit und den Kassenkrediten, resultierend aus der Deckungslücke
der laufenden Verwaltungstätigkeit seit dem Haushaltsjahr 2002, deutlich. Nach den vorlie­
genden Daten werden die Gesamtverbindlichkeiten zum Jahresende 2011 den Wert von
747,9 Mio. € erreichen. Zum Ende des Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes im Jahre
2014 wird für investive und konsumtive Verbindlichkeiten sogar ein Gesamtbetrag von
803,3 Mio. € prognostiziert. Es besteht somit die Gefahr, dass die umfängliche Fremdfinan­
zierung von Investitionen und konsumtiver Unterdeckung bei steigendem Zinsniveau am Ka­
pitalmarkt zu enormen Belastungen für die städtische Haushaltswirtschaft führen kann.
Dieser äußerst bedenklichen Haushaltsentwicklung muss mit allen zu Gebote stehenden Mit­
teln entgegen gewirkt werden. Dies gilt wegen der wirtschaftlichen Verflechtung auch für die
Sondervermögen. Daher halte ich es für unumgänglich, auch in diesem Jahr Maßnahmen zu
ergreifen, um das Haushaltsergebnis deutlich zu verbessern. Aus diesem Grunde habe ich für
den städtischen Haushalt eine Aufwandsreduzierung von mindestens 4A Mio. € (= 1 v. H. der
Aufwendungen im Ergebnishaushalt) verfügt. Daneben werden die Personalaufwendungen
in allen Bewirtschaftungsbereichen im Jahr 2011 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses
für das Jahr 2009 begrenzt. Dies bedeutet eine weitere Reduzierung im Gesamtumfang von
4,9 Mio. € für den städtischen Haushalt und für die Eigenbetriebe.
Im Gesamtergebnis des städtischen Haushalts wird bislang ein Jahresdefizit für 2011 in Höhe
von 56,9 Mio. € erwartet. Hinzu kommt die Unterdeckung von insgesamt ca. 2,8 Mio. € bei
den Eigenbetrieben "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" sowie )m­
mobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt". Der städtische Gesamtfinanz­
haushalt für das Jahr 2011 schließt, weitgehend verursacht durch die erhebliche Deckungs­
lücke der laufenden Verwaltungstätigkeit, mit einem Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von
59,7 Mio. € ab.
Durch stringente Konsolidierungsmaßnahmen müssen kurzfristig spürbare Haushaltsverbes­
serungen erzielt werden, um eine nachhaltige Gesundung der Haushaltswirtschaft einzulei­
ten. Hierbei kommt insbesondere der eigenverantwortlichen Überprüfung der vorgehalte­
nen Verwaltungsstandards in sämtlichen Leistungsbereichen sowie der freiwilligen Aufwend­
ungen, Auszahlungen und Aufgaben eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist noch stärker
als bisher auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und lediglich Wün­
schenswertem zu achten. Grundlage bildet dabei auch eine strenge Wirkungskontrolle bei
effizientem Einsatz der eigenen Ressourcen. Ohne einschneidende Veränderungen besteht
die Gefahr, dass künftige Generationen in unvertretbarer Weise belastet werden.
- 3-

- 3 -
Zurzeit wird durch externe Beratung eine qualifizierte Produktsteuerung aufgebaut. Mit die­
ser Vorgehensweise soll gerade im disponiblen Bereich eine Priorisierung und ein Abbau
von Leistungen angestrebt werden. Über das Ergebnis bitte ich zeitnah zu berichten. Vor
dem Hintergrund des in diesem Jahr prognostizierten Defizits halte ich es jedoch weiterhin
für angezeigt, die freiwilligen Leistungen zu begrenzen.
Die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, die freiwilligen Leistungen gegen­
über den zahlungswirksamen Aufwendungen des Vorjahres wieder zu erhöhen und diese
Zuwendungen vertraglich abzusichern, sind unter Berücksichtigung des Haushaltsgrundsat­
zes der Sparsamkeit nicht nachvollziehbar.
Um einen Abbau von disponiblen Leistung zu erreichen, für die in der Vergangenheit ver­
tragliche Grundlagen geschaffen wurden, habe ich im Rahmen der Haushaltsauflagen erneut
verfügt, in eigener Verantwortung entsprechende Ausstiegsszenarien zu prüfen. Daher muss
die Übernahme neuer vertraglicher Verpflichtungen in diesem Bereich künftig unterbleiben.
Einen immer noch höchst problematischen Komplex der städtischen Haushaltswirtschaft bil­
det der Personalkostensektor. Die in diesem Bereich erzielten Konsolidierungserfolge müs­
sen im Haushaltsjahr 2011 konsequent weiterverfolgt werden. Deshalb sind die im Verhältnis
zu anderen Kommunen immer noch überdurchschnittlichen Personalaufwendungen vor dem
Hintergrund der gefährdeten finanziellen Leistungsfähigkeit weiter abzusenken. Daher halte
ich es für angezeigt, die Gesamtsumme der Personalaufwendungen für die Stadtverwaltung
und die Eigenbetriebe im Jahr 2011 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses für das Jahr
2009 zu begrenzen.
Eine nachhaltige Personalkostenkonsolidierung wird auch künftig im besonderen Fokus der
aufsichtsbehördlichen Maßnahmen stehen. Daher befürworte ich die erneute Festlegung der
Stadtverordnetenversammlung in § 7 der Haushaltssatzung, wonach eine umfangreiche
Streichung von freiwerdenden Stellen vorgenommen werden soll.
Im Zusammenhang mit der Stellenplangestaltung weise ich darauf hin, dass spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2012 die Stellenpläne der Stadt und ihrer Eigenbetriebe in vollem Um­
fang an die rechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen. Eine Bewirtschaftung von dau­
erhaft beschäftigtem Personal außerhalb der Stellenplanermächtigung ist nicht zulässig.
Der erhebliche Schuldendienst, die freiwilligen Leistungen und die Personalaufwendungen
sowie die Belastungen im sozialen Bereich beschränken den kommunalpolitischen Hand­
lungsspielraum. Dadurch ist die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche ge­
setzliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten in der aktuellen Situati­
on erheblich gefährdet.
-4-

- 4 -
Nach der Leitlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "zur Konsolidierung
der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Land­
kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden" ist die Verschuldung
von Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft einzuschränken.
Inzwischen haben die städtischen Gremien als Ergebnis einer Haushaltsauflage 2010 eine In­
vestitionspriorisierung vorgenommen, die im Wesentlichen der prekären Haushaltslage
Rechnung trägt.
Die Stadt Darmstadt hat damit ihr überwiegend kreditfinanziertes Investitionsverhalten an die
wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst. Zur Reduzierung von Schuldendienstbelastungen
ist jedoch künftig ein spürbarer Schuldenabbau anzustreben. Daher habe ich im Rahmen der
Haushaltsauflagen die Inangriffnahme jeder neuen Investition bzw. die Freigabe von Investi­
tionsfördermitteln mit einem aufsichtsbehördlichen Zustimmungsvorbehalt verbunden.
Gemäß § 135 HGO habe ich sicherzustellen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Ein­
klang mit den Gesetzen verwaltet wird. Hierzu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer
geordneten Haushaltswirtschaft, um eine stetige Aufgabenerfüllung und eine leistungsfähige
Infrastruktur auch für die Zukunft sicherzustellen.
Esist den städtischen Gremien bisher nicht gelungen, den Haushalt über eine Reduzierung
der Aufwandsseite nachhaltig zu stabilisieren. Somit sind Entscheidungen zur Verbesserung
der Ertragsseite unumgänglich. Deshalb halte ich eine spürbare Anhebung der Hebesätze
der Grundsteuern A und B spätestens für das Haushaltsjahr 2012 für geboten ..Dies ist auch
im Hinblick auf die bisher vergleichsweise niedrige Festsetzung erforderlich.
Abschließend weise ich nochmals auf die Notwendigkeit eines tragfähigen Haushaltskonso­
lidierungskonzeptes im Sinne von § 92 Absatz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 der
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hin. Dieses Konzept muss mit
konkreten Sicherungsmaßnahmen noch mehr als bisher der prekären Finanzsituation der
Wissenschaftsstadt Darmstadt Rechnung tragen und aufzeigen, ab welchem Zeitpunkt wie­
der mit einem Haushaltsausgleich zu rechnen ist.
Aufgrund der prekären Haushaltssitua'tion muss die Genehmigung der genehmigungs­
pflichtigen Teile der Haushaltssatzung und der Beschlüssezu den Wirtschaftsplänen der Ei­
genbetriebe für das Jahr 2011 gemäß §§ 114j Absatz 2 Satz2 und 114; Absatz 4 Satz2 HGO
mit den nachfolgenden Auflagen verbunden werden. Diese sollen auf eine deutliche Verbes­
serung der Haushalts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den
Anstrengungen zur Haushaltssicherung unterstützen. Die haushaltsrechtlichen Auflagen und
Zustimmungsvorbehalte gelten auch für die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben.
- 5-

- 5 -
11.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
1. Kreditaufnahmen
Die Aufnahme der in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den
Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Jahr 2011 vorgesehenen Kredite bedarf
gemäß § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einzelgenehmigung).
Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
2. Verpflichtungsermächtigungen
Die in der städtischen Haushaltssatzung und den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe für das Jahr 2011 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind
nurfür
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
3. Hebesätze der Realsteuern
Im Hinblick auf die Defizitprognose in der Ergebnisplanung und die erhebliche De­
ckungslücke der laufenden Verwaltungstätigkeit aus Vorjahren sind zur Verbesserung
der Ertragssituation die Hebesätze der Grundsteuern A und B spätestens ab dem Haus­
haltsjahr 2012 spürbar anzuheben.
Auf die Konsolidierungsleitlinie des Innenministeriums, wonach die Realsteuerhebesätze
insbesondere für die Grundsteuer B deutlich über dem Landesdurchschnitt in der jewei­
ligen Gemeindegrößenklasse liegen müssen, weise ich in diesem Zusammenhang
nochmals hin.
4. Defizitreduzierung und Haushaltssperren
Das Defizit im Ergebnishaushalt ist auf der Aufwandsseite um einen Betrag von mindes­
tens 4,4 Mio. € (= 1 v. H. der Gesamtaufwendungen) zu vermindern. Die Aufwandsredu­
zierung hat zusätzlich zu der unter Ziffer 7. verfügten Reduzierung der Personalaufwen­
dungen und der Begrenzung der freiwilligen Leistungen unter Ziffer 6. zu erfolgen.
Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszuspre­
chen, ist Gebrauch zu machen.
Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist spätestens mit Vorlage einer neuen Haushalts­
bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
- 6-

- 6 -
5. Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
Die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben ist so zu gestalten, dass Verluste möglichst
vermieden werden.
Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der tatsächlichen Finanzlage sind Verluste
zeitnah über den städtischen Haushalt auszugleichen.
6. Haushaltskonsolidierungskonzept
Gemäß § 92 Absatz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 GemHVO-Doppik ist bis auf
weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten. Dieses ist im Rahmen eines dau­
erhaften Prozesses jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Entwicklung anzupassen.
Ein entsprechend überarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept ist spätestens mit der
Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Gleichzeitig ist über die umge­
setzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
7. Personalbewirtschaftung
Insgesamt ist die Gesamtsumme der Personalaufwendungen im städtischen Haushalt
und den Eigenbetrieben im Jahr 2011 auf den Betrag des Rechnungsergebnisses für das
Jahr 2009 zu begrenzen. Diese Aufwandsreduzierung im Umfang von 4,9 Mio. € ist zu­
sätzlich zu der unter Ziffer 4. verfügten allgemeinen Defizitreduzierung vorzunehmen.
Diese Auflage darf keinesfalls durch die Ausweitung von Sachaufwendungen oder durch
Auslagerungen umgangen werden. Gesetzliche oder tarifliche Steigerungen sind inner­
halb der festgelegten Begrenzung zu leisten. Soweit zusätzliche Personalaufwendungen
durch Erstattungen Dritter gegenfinanziert werden, ist dies durch Bericht zu erläutern.
Die in § 7 der Haushaltssatzung vorgesehene Maßnahme zur Stellenbewirtschaftung ist
dazu geeignet, den Personalaufwand zu begrenzen. Freie bzw. freiwerdende Stellen
bleiben in allen Bewirtschaftungsbereichen zunächst 15 Monate unbesetzt. Es dürfen le­
diglich 25 v. H. der freiwerdenden Stellen wiederbesetzt werden. Die restlichen Planstel­
len bleiben dauerhaft unbesetzt und sind bei neuen Stellenplanbeschlüssen zu streichen.
Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer
Bedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisations­
maßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen halte ich für geboten, weil sie den Ma­
gistrat in die Lage versetzen, bei freiwerdenden Stellen entsprechende Rationalisie­
rungsmaßnahmen einzuleiten. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach
meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung möglich; dabei ist der unabweisbare
Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung im Einzelfall eingehend zu begründen bzw. eine
Gegenfinanzierung darzulegen.
Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist eine Frist von mindestens zwölf Monaten ein­
zuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vor­
liegen.
- 7-

- 7 -
Über- und außertarifliche Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewährte
Zuwendungen im Beamtenbereich sind konsequent abzubauen. Der mit der Haushalts­
satzung 2011 hierzu vorzulegende Bericht steht noch aus und ist bis spätestens 1. Juni
2011 nachzureichen.
Es ist sicherzustellen, dass spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 die Stellenpläne der
Stadt und ihrer Eigenbetriebe vollständig den rechtlichen Vorgaben entsprechen und
den tatsächlichen Stand und Beschäftigungsgrad der eingesetzten Mitarbeiter wieder­
geben. Eine Bewirtschaftung von dauerhaft Beschäftigten außerhalb der Steilenpianer­
mächtigung als überplanmäßiges Personal ist nicht zulässig.
Neben den mit einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung vorzulegenden Vollzugs­
berichten zu meinen personalwirtschaftlichen Vorgaben bzw. den hiermit erzielten Er­
gebnissen sind gleichzeitig die im Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und
Höhergruppierungen ausführlich darzulegen.
8. Freiwillige Leistungen
Auf zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Auszahlungen und Aufgaben, die nicht auf
Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Bis auf weiteres ist bei Vor­
lage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung eine gesonderte Aufstellung aller
freiwilligen Leistungen einschließlich gewährter geldwerter Vorteile unter Angabe des
vorgesehenen Leistungsumfangs für die Stadt und ihrer Sondervermögen vorzulegen.
Der mit der Haushaltssatzung 2011 vorzulegende Bericht steht noch aus und ist bis spä­
testens 1. Juni 2011 nachzureichen.
Zur Begrenzung von Fehlbedarf und Finanzmittelfehlbestand im städtischen Haushalt
und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Eigenbetriebe wird eine gene­
relle Sperre der nicht durch Gesetz oder Vertrag verpflichteten zahlungswirksamen Auf­
wendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 20 v. H. festgesetzt. Ausnahmen hiervon
werde ich auf vorherigen Antrag bis auf weiteres nur in besonderen Bedarfslagen zulas­
sen, bzw. wenn eine Gegenfinanzierung nachgewiesen werden kann. Die mit dieser
Sperre erzielten Einsparungen im Ergebnishaushalt bleiben bei der allgemeinen Auf­
wandsreduzierung unter Ziffer 4. unberücksichtigt.
Soweit Gremienbeschlüsse, Förderrichtlinien oder Satzungen bei freiwilligen Leistungen
langfristige Bindungswirkungen entfalten, sind diese entsprechend zu ändern. Vertragli­
che Verpflichtungen, die freiwillige Aufgabensteilungen regeln, müssen in eigener Ver­
antwortung im Hinblick auf mögliche Ausstiegsszenarien überprüft werden. Das Ergeb­
nis Ihrer Bemühungen ist bei Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung
darzulegen. Der mit der Haushaltssatzung 2011 vorzulegende aktuelle Bericht steht noch
aus und ist bis spätestens 1. Juni 2011 nachzureichen.
- 8-

- 8 -
Auf die Übernahme neuer vertraglicher Verpflichtungen im disponiblen Bereich ist
grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen hiervon bedürfen meiner vorherigen Zustim­
mung. Der unabweisbare Bedarf ist bei Antragsteilung eingehend zu begründen, sofern
Folgekosten zu erwartet sind, ist dies nachvollziehbar darzulegen.
Neue Aufwendungen und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die
Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt. Auch bei Pflichtleistungen sind Er­
messensspielräume für Einsparungen zu nutzen.
9. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die
nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.
Es ist nachzuweisen, dass die Aufwendungen bzw. Auszahlungen unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (§ 114g HGO).
Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind zahlungswirksame Aufwendun­
gen bzw. Auszahlungen, die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse,
Gebühren, Beiträge, Erstattungen, Verrechnungen, usw.) gedeckt sind und keine oder
nur unbedeutende Folgekosten verursachen.
10. Gebühren und Beiträge
Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit
Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Der mit der Haus­
haltssatzung 2011 vorzulegende aktuelle Bericht steht noch aus und ist bis spätestens
1. Juni 2011 nachzureichen.
11. Veräußerung von Vermögen
Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen.
Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 114p HGO zu beachten. Über Vermö­
gensveräußerungen von erheblicher Bedeutung ist mit Vorlage einer neuen Haushalts­
bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
Bei strukturell bedingter defizitärer Haushaltssituation kann der Zugriff auf Vermögens­
werte kein akzeptabler Ersatz für grundlegende Einsparmaßnahmen sein. Daher sind
Veräußerungserlöse bzw. aufgrund solcher Einzahlungen gebildete Rücklagen aus­
schließlich zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu ver­
wenden. Auf meine Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 11 21.3 - 33 f 08, zur Ver­
wendung von Erlösen aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang
hin.
- 9-

- 9 -
12. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist grundsätzlich zu ver­
zichten. Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor
Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes­
oder Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die
erforderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die nach
§ 12 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufü­
gen. Von dieser Auflage ausgenommen sind Maßnahmen der Sonderinvestitionspro­
gramme des Bundes und des Landes.
Bei Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung ist ausführlich und nachvollzieh­
bar darzulegen, inwieweit meine Haushaltsauflagen umgesetzt wurden. Dieser Festlegung
kommt vor dem Hintergrund der erheblich gefährdeten finanziellen Leistungsfähigkeit bei
künftigen Haushaltsgenehmigungen eine besondere Bedeutung zu.
111.
Vollzug der Haushaltsauflagen des Vorjahres
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfah­
rens zum Haushalt 2010 verfügten Haushaltsauflagen in folgendem Umfang erfüllt:
1. Kreditaufnahmen (Einzelgenehmigungsvorbehalt)
Von der Kreditermächtigung für Kapitalmarktkredite im städtischen Haushalt und in den
Eigenbetrieben in Höhe von 9.060.800 € wurde in 2010 bisher ein Kapitalmarktdarlehen
in Höhe von 415.300 € aufgenommen. Hierfür erfolgte am 16. September 2010 die auf­
sichtsbehördliche Einzelgenehmigung.
Die Auflage wurde somit bisher eingehalten.
2. Verpflichtungsermächtigungen (Zustimmungsvorbehalt)
Erkenntnisse über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen liegen nicht
vor. Eine aufsichtsbehördliche Zustimmung wurde im Jahr 2010 nicht beantragt.
3. Defizitreduzierung und Haushaltssperren
Gemäß Bericht des Magistrats wurden haushaltswirtschaftliche Sperren im Jahr 2010 ver­
fügt. Die Vorgabe zur Defizitreduzierung (4,6 Mio. €) wurde eingehalten.
Die Auflage wurde somit eingehalten.
-10 -

- 10-
4. Haushaltskonsolidierungskonzept
Zum Stand der Haushaltssicherung wurde berichtet. Die Darstellung der umgesetzten
Maßnahmen und deren finanziellen Auswirkungen ist nicht immer nachvollziehbar. Ein
überarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Haushaltssatzung 2011
nicht vorgelegt.
Die Auflage wurde somit teilweise eingehalten.
5. Personalbewirtschaftung
Die aufsichtsbehördlich verfügte Reduzierung des Personalaufwands auf das Ergebnis
des Jahres 2009 wurde erreicht. Die sonstigen Maßgaben zur Personalbewirtschaftung
können nach den vorliegenden Unterlagen als weitgehend erfüllt angesehen werden.
Zum tatsächlichen Umfang der gewährten über- und außertariflichen Leistungen im Ar­
beitnehmerbereich sowie Zuwendungen im Beamtenbereich liegen noch keine ab­
schließenden Erkenntnisse vor.
Die Auflage wurde somit teilweise eingehalten.
6. Freiwillige Leistungen
Entsprechend der Haushaltsauflage sind freiwillige Leistungen teilweise eingeschränkt
worden. Die geforderte vollständige Aufstellung aller disponiblen Leistungen einschließ­
lich gewährter geldwerter Vorteile und die Berichte über die eigenverantwortliche Be­
schränkung solcher freiwilligen Leistungen, die aufgrund von Gremienbeschlüssen, För­
derrichtlinien, Satzungen und vertraglichen Verpflichtungen vorgehalten werden, stehen
noch aus.
Die Auflage wurde somit teilweise eingehalten.
7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Im Haushaltsjahr 2010 wurde für fünf Maßnahmen die aufsichtsbehördliche Zustimmung
zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bean­
tragt und mit Verfügung vom 27. Oktober 2010 genehmigt.
Die Auflage wurde somit bisher eingehalten.
8. Gebühren und Beiträge
Abschließende Erkenntnisse über Anpassung von Gebühren und Beiträgen liegen nicht
vor.
9. Veräußerung von Vermögen
Erkenntnisse über Vermögensveräußerungen in erheblichem Umfang liegen nicht vor.
-11 -

- 11 -
10. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Für das Haushaltsjahr 2010 wurde die aufsichtsbehördliche Zustimmung für eine neue
Investitionsmaßnahme beantragt und mit Verfügung vom 19. November 2010 geneh­
migt. Die geforderte Aufstellung zur Investitionspriorisierung wurde vorgelegt.
Die Auflage wurde somit bisher eingehalten.
11. Bericht zur Auflagenerfüllung
Der mit der Haushaltssatzung 2011 vorgelegte Bericht zur Auflagenerfüllung war nicht
vollständig. Fehlende Unterlagen sowie noch benötigte Informationen mussten nachge­
fordert werden.
Die Auflage wurde somit teilweise eingehalten.
IV.
Bekanntgabe in der 5tadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise bekanntzuge en.
Johannes Baron
Regierungspräsident

anlage 2

2327 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
\ \
( .
.,
t.
HESSEN
:.~~.~
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
116 - 33 f 02 (3a) - 11 -
3.,4.,9., 10., 18.,22.,23.,24.,25. Februar;
4.,7.,24.,30. März sowie 4., 5. April 2011
Jörg NehrbaB
2.37
06151125309/124610
~oerg.nehrbass@rpda .hessen .de/i .Apri12011
Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2011
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011 vorgesehe­
nen Kredite in Höhe von
7.490.000,-- €
(i. W.: "Sieben Millionen vierhundertneunzigtausend Euro",
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeI­
genehmigung) bedarf.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 120 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz - 2-

- 2 -
2. zur Aufnahme der unter Ziffer 4 des Beschlussesüber den Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2011 vorgesehe­
nen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
11.500.000,-- €
(i. W.: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro")t
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 114i Absatz 4 HGO verbun­
den mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
(a) Fortführungsmaßnahmen sowie
(b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides
des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Johannes Baron
Regierungspräsident

Beratungsverlauf (3)

TOP 178 zur Kenntnis
TOP 21
TOP 56

Orte (1)

  • Luisenplatz 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0145
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00