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V/0413/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen)

Vorlagen 29.05.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.07.2013, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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V-0413-2013_Anlage

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Ansehen

Berichtsvorlage

5089 Zeichen

V/0413/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für 
Umweltschutz und Bauwesen) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichtes 
 
Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster zusammen mit dem Haushaltsbeschluss 
ein umfassendes Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik beschlos-
sen. Das Handlungsprogramm umfasst Maßnahmen und Aufträge mit einer den städtischen 
Haushalt entlastenden Wirkung von 11,8 Mio. Euro im Jahr 2013 aufsteigend auf 20,7 Mio. Euro 
im Jahr 2017. 
 
In seiner Sitzung am 8. Januar 2013 hat der Verwaltungsvorstand für die Umsetzung des vom 
Rat beschlossenen Handlungsprogramms regelmäßige Berichtspflichten definiert und die verwal-
tungsseitige Bearbeitung festgelegt. Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes wird der 
aktuelle Sach- und Verfahrensstand halbjährlich sowohl dem Verwaltungsvorstand als auch den 
politischen Gremien berichtet. Den politischen Gremien sollen die Projektberichte immer im Juni 
und im November vorgelegt werden. Berichtet wird solange, bis alle Maßnahmen und Aufträge 
einen abschließenden Sach- und Verfahrensstand erreicht haben. 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Der gesamte Projektbericht wird dem 
 
Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, 
Hauptausschuss und 
Rat 
 
mit der Vorlage V/0386/2013 zur Kenntnis gegeben. 
 
Die relevanten Auszüge des Projektberichts werden über separate Vorlagen in den Gremien be-
handelt, die die Zuständigkeit für die jeweilige Produktgruppe des städtischen Haushalts im 
Rahmen der Etatberatungen haben. Der mit dieser Vorlage erstellte Auszug aus dem Projektbe-
richt fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0413/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0413/2013 
 
 
Aufbau des Projektberichts 
 
 Die Maßnahmen und Aufträge des Handlungsprogramms sind (mit der vom Rat beschlosse-
nen Vorlage V/0702/2012/1. Erg.) in folgende Rubriken eingeteilt worden: 
- Sofortmaßnahmen 
- Einzelmaßnahmen 
- Prüfaufträge 
- Weitere Maßnahmen. 
 
 Um den jeweiligen Umsetzungsstand einer Maßnahme bzw. eines Auftrags zu verdeutlichen, 
sind mehrere Kategorien gebildet worden. Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um die 
folgenden fünf Kategorien: 
 
Kategorie 1 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluss 
Kategorie 2 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluss 
Kategorie 3 = Maßnahme teilweise umgesetzt 
Kategorie 4 = Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Kategorie 5 = Maßnahme nicht umsetzbar. 
 
 Stellt sich die finanzielle Wirkung einer Maßnahme anders als vom Rat beschlossen dar, sind 
die Abweichungen in der rechten Hälfte der Tabelle bei jeder Einzelmaßnahme ablesbar. 
 
Bei den Prüfaufträgen, Sofortmaßnahmen und weiteren Maßnahmen sind die oben dargestellten 
Kategorien 1 und 2 zusammengefasst, da hierzu keine finanziellen Haushaltswirkungen be-
schlossen wurden: 
 
Kategorie 1 = Prüfauftrag / Maßnahme umgesetzt 
Kategorie 2 = Prüfauftrag / Maßnahme teilweise umgesetzt 
Kategorie 3 = Prüfauftrag / Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Kategorie 4 = Prüfauftrag / Maßnahme nicht umsetzbar. 
 
 Außerdem wird im Projektbericht für jede Maßnahme und jeden Auftrag dargestellt, ob es 
sich um einen Zwischenbericht oder bereits den Abschlussbericht für diese Maßnahme bzw. 
den Auftrag handelt. 
 
Der Aufbau des Berichts ist exemplarisch nachfolgend dargestellt. Die oben aufgeführten, 
schwarz unterlegten Ziffern sind zur besseren Orientierung hier ebenfalls eingefügt:

3 
V/0413/2013 
 
1. Projektbericht zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 
 
Mit dem 1. Projektbericht stellt sich der Umsetzungsstand für die Maßnahmen / Aufträge in der 
Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen wie folgt dar: 
 
Sofortmaßnahmen 
1 Maßnahme   = Kategorie 3 (Maßnahme teilweise umgesetzt) 
 
Einzelmaßnahmen 
30 Maßnahmen = Kategorie 1 (Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Be-
schluss) 
16 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) 
 
Prüfaufträge 
1 Prüfauftrag = Kategorie 1 (Prüfauftrag umgesetzt) 
1 Prüfauftrag = Kategorie 4 (Prüfauftrag nicht umsetzbar) 
 
Weitere Maßnahmen 
2 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) 
 
Von den insgesamt 51 Maßnahmen und Aufträgen sind damit rund ein halbes Jahr nach dem 
politischen Beschluss 31 Maßnahmen umgesetzt. Bei insgesamt 21 Maßnahmen und Aufträgen 
haben die Ämter und Einrichtungen bereits einen Abschlussbericht vorgelegt, das heißt, zu die-
sen Maßnahmen und Aufträgen muss zukünftig nicht neu berichtet werden.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus dem 1. Projektbericht zur Umsetzung des Handlungsprogramms

V-0413-2013_Anlage

86269 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0413/2013 
 
 
 
 
 
H a n d l u n g s p r o g r a m m    z u r 
n a c h h a l t i g e n    k o m m u n a l e n 
H a u s h a l t s p o l i t i k 
 
 
 
1. Projektbericht zur Umsetzung 
 
 
 
Auszug für: 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: Mai 2013

Rubrik 
Sofortmaßnahmen 
Nr. 
   2 
Bezeichnung 
Reduktionsvariante im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen – im Hoch-, Tiefbau und 
im Ingenieurbau 
Dezernat 
II / III 
Amt 
div. 
Produktgruppe 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
Beschreibung 
Beschluss: Im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen – im Hoch-, Tiefbau und im 
Ingenieurbau – stellt die Verwaltung beim Errichtungsbeschluss stets eine zweite (Planungs-
)Variante („Reduktionsvariante“) dar, die zum Ziel hat, 20 Prozent der Kosten gegenüber der 
„Normalvariante“ zu verringern. In diesem Zusammenhang sind die Standardveränderungen 
(Konzepte, Flächen, Massen und Qualitäten der Bauausführung) in der Vorlage darzulegen. Die 
Angabe der Kosten soll sowohl einmalige wie auch dauerhafte Belastungen erkennen lassen und 
nach dem Prinzip der Lebenszykluskosten aufgebaut sein. Bei Gebäuden werden neben der 
„Normalvariante“ und der „Reduktionsvariante“ die Baukosten ausgewiesen, die für die Errichtung 
des Gebäudes laut der Datenbanken des Baukosteninformationszentrums Deutscher 
Architektenkammern (BKI) bei Zugrundelegung vergleichbarer Standards entstehen. Das Verfahren 
für die Umsetzung dieser Zielsetzung wird durch politische Vorschläge bis Herbst 2012 in die 
Beratung gebracht.
 
Umsetzungsstand 
Maßnahme teilweise umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Soweit möglich, schlägt die Verwaltung in entsprechenden Beschlussvorlagen die Reduktionsvariante zur Realisierung 
vor. 
Abschlussbericht? 
nein 
1

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  35 
Bezeichnung 
Verzicht auf Teile der Sachbearbeitung zur Kampfmittelbeseitigung. Die vorsorgliche Auswertung von 
Bauanträgen mit dem Ziel, Bauherrn anzuschreiben und auf die mögliche Veranlassung der 
Antragstellung zur Kampfmittelbeseitigung hinzuweisen, entfällt.   
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden. Allerdings soll die Feuerwehr Münster über die 
konkrete Umsetzung selbst entscheiden und dies den zuständigen Gremien zeitnah vorlegen. 
Dezernat 
I 
Amt 
Feuerwehr 
Produktgruppe 
02 09 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: 
Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Auswertung aller Bauanträge sowie im Anschluss daran 
in den erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren zur Veranlassung der Antragstellung zur 
Kampfmittelbeseitigung. Die Datenbasis der eingehenden Anträge zur Kampfmittelüberprüfung ist 
Grundlage für die Veranlassung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis hin zur gezielten 
Blindgängersuche und deren Entschärfung.  
Bürgerwirkung: 
Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pflichten nach § 16 BauO. Ohne gezielte 
Anschreiben würden zahlreiche Bauherren auf nicht kampfmittelüberprüftem Grund potenziell 
gefährliche bodeneingreifende Maßnahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifenden 
Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern besteht üblicher Weise im Mindesten in einem 
Radius von 300 m. 
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für das Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der 
Aufgabe ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen bei der Kampfmittelüberprüfung eine 
Aufwandreduzierung i.H.v. insgesamt 0,25 Stellen A12. 
Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze.
 
 
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0 -17.610 -17.610 -17.610 -17.610     
Sachaufwendungen    0 -1.760 -1.760 -1.760 -1.760     
Saldo    0 19.370 19.370 19.370 19.370 19.370    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). 
Mit Bezug auf den in Spalte f ausgewiesenen Auftrag zur Berichterstattung teilt die Feuerwehr Münster mit, dass es 
nicht möglich ist, die Einsparsumme ohne Aufgabe der beschriebenen, bisher wahrgenommenen, Tätigkeiten zu 
erzielen. 
Abschlussbericht? 
Nein 
2

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  36 
Bezeichnung 
Verzicht auf Brandschauen nach örtlicher Gefahreneinschätzung   
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden. Allerdings soll die Feuerwehr Münster über die 
konkrete Umsetzung selbst entscheiden und dies den zuständigen Gremien zeitnah vorlegen. 
Dezernat 
I 
Amt 
Feuerwehr 
Produktgruppe 
02 09 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: 
Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch in Objekten nach örtlicher 
Gefahreneinschätzung, ist gemäß der aktuellen Erlasslage möglich. In Münster bestehen nach 
Einschätzung der Feuerwehr besondere Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in 
Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen befinden. Aufgrund der Bestandssituation fehlen 
häufig wirksame brandschutztechnische Abtrennungen zu Nachbarnutzungen, insbesondere zu 
Wohnungen in Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbauten in der Altstadt. Geprüft 
werden soll, inwieweit die Aufgabe auch im Rahmen der sog. „wiederkehrenden Prüfungen“ der 
Bauaufsicht miterledigt werden kann. 
Bürgerwirkung: 
Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in brandschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da 
häufig die Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohnnutzung in Obergeschossen betroffen ist, wirkt 
die Brandschau insbesondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindestschutz entsprechend der 
Bestandssituation des Gebäudes hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen und der 
Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird erheblich und zum Teil mit  
einfachen (betrieblichen) Maßnahmen reduziert. 
Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze.
 
 
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0 -16.560 -16.560 -16.560 -16.560     
Sachaufwendungen    0 -1.660 -1.660 -1.660 -1.660     
Saldo    0 18.220 18.220 18.220 18.220 18.220    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). 
Die Feuerwehr weist darauf hin, dass in der Vorlage V/0702/2012 in der Beschreibung dieser Maßnahme noch der 
Hinweis enthalten ist, dass geprüft werden soll, ob die Brandschau in den Objekten nach örtlicher 
Gefahreneinschätzung im Rahmen der sogenannten "wiederkehrenden Prüfungen" der Bauaufsicht mit erledigt 
werden kann. Die Prüfung dieser Alternative hat ergeben, dass sie für den Großteil der Objekte nicht umsetzbar ist. 
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird daher die Brandschau in diesen Objekten eingestellt. Hierzu gehören auch 
zahlreiche Gaststätten, die am Wochenende regelmäßig von einer großen Zahl Jugendlicher aufgesucht werden. Mit 
Bezug auf den in der Spalte f ausgewiesenen Auftrag zur Berichterstattung teilt die Feuerwehr Münster mit, dass es 
nicht möglich ist, die Einsparsumme ohne Aufgabe der beschriebenen, bisher wahrgenommenen, Tätigkeiten zu 
erzielen. 
Abschlussbericht? 
nein 
3

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  37 
Bezeichnung 
Verzicht auf die Koordinierung der Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr, das Servicetelefon 
des Vorbeugenden Brandschutzes und die Brandschutzunterweisung für städtische Mitarbeiter 
Dezernat 
I 
Amt 
Feuerwehr 
Produktgruppe 
02 09 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung:  
Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung wird in Münster im wesentlichen 
durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge der Freiwillige Feuerwehr durchgeführt. Nur zur 
Koordinierung der Aktivitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und zur Versorgung mit 
geeignetem, zentral ausgewählten Informationsmaterial erfolgt eine gewisse Wahrnehmung dieser 
SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeuerwehr. Weiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum 
Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abteilung Vorbeugender Brandschutz bedient.  
Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtischer Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen 
Einrichtungen geltenden Anforderungen nach SBauVO oder Arbeitsschutzrecht.  
Bürgerwirkung:  
Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Münsters eine einheitliche Bürgerinformation durch 
definierte fachliche Aussagen und ebenso eine Versorgung mit entsprechendem Informationsmaterial 
für die Brandschutzunterweisung und -aufklärung. Für städtische Einrichtungen wird der Service 
geboten, Brandschutzunterweisungen mit der Kompetenz der  
auch im Einsatzfall zuständigen Feuerwehr durchzuführen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,09 Stellen x  A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze.
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0 -12.570 -12.570 -12.570 -12.570     
Sachaufwendungen -1.260 -1.260 -1.260 -1.260 -1.260     
Saldo 1.260 13.830 13.830 13.830 13.830 13.830    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  38 
Bezeichnung 
Standardreduzierung bei der Koordinierung und Begleitung von Schulalarmproben 
Dezernat 
I 
Amt 
Feuerwehr 
Produktgruppe 
02 09 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige Durchführung von Schulalarmproben, häufig in 
Verbindung mit Unterricht zur Brandschutzerziehung, ist eine Serviceleistung der Feuerwehr für die 
Schulen. Gleiches gilt für die Koordinierung und Vereinbarung der entsprechenden Termine. 
Vorgeschlagen wird eine deutlich geringere Beteiligung der Feuerwehr mit größeren Intervallen. 
Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden, regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung der 
Berufsfeuerwehr durchzuführen.  
  
Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinierungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige 
Unterweisung ist nicht mehr durchgängig sichergestellt.  
Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze.
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0 -13.794 -13.794 -13.794 -13.794     
Sachaufwendungen    0 -1.380 -1.380 -1.380 -1.380     
Saldo    0 15.184 15.184 15.184 15.184 15.184    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). 
Abschlussbericht? 
nein 
4

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  39 
Bezeichnung 
Kostenersatz bei Fehlalarmen 
Dezernat 
I 
Amt 
Feuerwehr 
Produktgruppe 
02 09 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kostenersatz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster 
verzichtet derzeit weitgehend auf den (gesetzlich möglichen) Kostenersatz bei Fehlalarmierungen aus 
Brandmeldeanlagen. Ein Kostenersatz wird nur gefordert bei Vorsatz oder bei einer außerordentlichen 
Häufung von Fehlalarmen, welche auf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht zurückgeführt werden 
müssen. Die diesbezüglichen Anwendungskriterien werden moderat verschärft. 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoch die Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei der 
die automatische Übertragung der Brandmeldung zur Feuerwehr durch den jew. Betreiber zur 
Vermeidung von Kosten außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brandereignis würde dieses 
(strafrechtlich relevante) Verhalten zu erheblichen Folgen für die zu schützenden Personen und/oder die 
Handlungspflichtigen führen. Diese Überlegung führte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei 
eklatantem Fehlverhalten zu fordern.  
Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden Bescheide über Kostenersatz. Es ist möglich, dass 
die Kostenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg beschreiten. Dies kann 
Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalkuliert sind. 
Flächenwirkung: keine 
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme ist nur durch eine deutlich rigidere Beurteilung des Fehlverhaltens von Anlagenbetreibern zu erzielen. 
Aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ist davon auszugehen, dass der Ertrag jeweils im 3. bzw. 4 
Quartal des Haushaltsjahres erreicht wird. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  86 
Bezeichnung 
Reduzierung der betrieblichen Unterhaltung der Straßenabläufe in Wohngebieten (Reinigungsintervalle 
strecken)   
Zusatz: Die Aufgabe soll weiterhin gewährleistet werden, die Einsparsumme wird durch Kürzung im 
gesamten Etat des Tiefbauamtes gewährleistet. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 190.000 € werden pro Jahr alle 
Straßenabläufe gereinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsintervall von 1 auf 2 Jahre 
gestreckt.  
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven 
Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin 
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern. 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000     
Saldo 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" 
(Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wird dadurch forciert. 
Abschlussbericht? 
nein 
5

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  87 
Bezeichnung 
Reduzierung der Reinigungsarbeiten um 50% durch Streckung der Reinigungsintervalle 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von rd. 312.000 € werden zusätzliche 
Reinigungsarbeiten auf städtischen Flächen vergeben. Als Beispiel seien hier die Promenade, 
Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-Kolping-Platz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch die 
Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kosten halbiert werden. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall (Glasbruch und Verpackungen) länger liegen 
bleibt. 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Personalanteile bei den AWM muss geprüft werden. 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -80.000 -156.000 -156.000 -156.000 -156.000     
Saldo 80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000 80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung der Reinigunsaktivitäten wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden 
gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  88 
Bezeichnung 
Reduzierung von Grasschnitt an Bankette und Gräben und Gehölzpflege an untergeordneten 
Wirtschaftswegen 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des Räumschnittes und der Gehölzpflege an 
untergeordneten Wirtschaftswegen. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet,  
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewachsene Straßenseitengräben 
Personalwirkung (Stellen): keine, Auschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin 
erforderlich,  
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -18.000 -18.000 -18.000 -18.000 -18.000     
Saldo 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung  wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu 
gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
6

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  89 
Bezeichnung 
Reduzierung der wegweisenden Beschilderung 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung:  
• Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszeichen zur Wegweisung (Richtzeichen) und der 
Ersatzbeschaffungen verblichener Schilder. 
• Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der STVO einen gewissen Standard zu erfüllen. 
Bürgerwirkung: 
• Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Ortsfremden, wird erschwert. 
• Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -11.250 -22.500 -22.500 -22.500 -22.500     
Saldo 11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung  wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu 
gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  90 
Bezeichnung 
Reduzierung bei der Erneuerung verblasster Markierungen 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmakierungen und Rotbeschichtungen wird gestreckt.  
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung:keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -22.000 -22.000 -22.000 -22.000 -22.000     
Saldo 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung der Reinigunsaktivitäten wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden 
gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
7

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  91 
Bezeichnung 
Reduzierung bei der Beseitigung von Unebenheiten an Pflaster- und Asphaltkleinflächen   
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt 
werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und Asphaltkleinflächen wird auf die 
Verkehrssicherungspflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die Innenstadt. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überwachung der Fremdleistung weiter 
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000     
Saldo 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" 
(Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  92 
Bezeichnung 
Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung   
Zusatz: Die Verwaltung soll nach spätestens zwei Jahren einen Bericht über die konkreten 
Standardreduzierungen und deren Folgen vorlegen. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instandsetzung der Verkehrsflächen (i.d.R. 
Asphaltmaßnahmen die zur Erhaltung der veranschlagten Nutzungsdauer und zur gebrauchsfähigen 
Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine unterlassene Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung von 
Rückstellungen.  
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das Vermögen der Stadt Münster wird verringert.  
• Steigerung von Beschwerden 
• Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfristig auch Auswirkungen auf erforderliche 
Investitionen. Ein Verzicht hierauf würde die Straßen soweit schädigen, dass nur noch die mindestens 
fünfmal teurere Grunderneuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer technisch möglich ist. 
Dies hat einerseits eine weitere Kostenbeteiligung der Anlieger und andererseits höhere Aufwendungen 
durch Sonderabschreibungen für die Vermögensvernichtung zur Folge. 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung 
der Schäden ist weiter erforderlich 
Flächenwirkung: keine
 
8

Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -400.000 -400.000 -400.000 -400.000 -400.000     
Saldo 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Maßnahme wird umgesetzt. Zusätzlich müssen laut Ratsbeschluss 100.500 € für die Maßnahmen 86, 91, 93 und 94 
eingespart werden. Über die Auswirkungen dieses Sparens wird die Verwaltung im 2. Halbjahr 2013 im AUB 
berichten. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  93 
Bezeichnung 
Reduzierung bei der Reparatur von Rinnenabläufen   
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt 
werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabläufen in Wohngebieten wird verschoben. 
Ansatzreduzierung um 10 %. 
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven 
Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000     
Saldo 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" 
(Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. 
Abschlussbericht? 
nein 
9

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  94 
Bezeichnung 
Reduzierung bei den Grabenräumarbeiten   
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt 
werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um 25 
%. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch verschlammte Straßenseitengräben 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -7.500 -7.500 -7.500 -7.500 -7.500     
Saldo 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" 
(Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  96 
Bezeichnung 
Bedarfsorientierte Streckung des barrierefreien Ausbaus von Gehwegen durch Bordsteinabsenkungen   
Zusatz: Vor Umsetzung dieses Vorschlags erarbeitet die Verwaltung eine Prioritätenliste für die noch 
nicht umgesetzten Maßnahmen. Nach Prüfung in den zuständigen Gremien kann evtl. eine 
entsprechende Einsparung erfolgen. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 65.000 € werden u. a. folgende Leistungen 
für mobilitätseingeschränkte Menschen erbracht: Bordsteinabsenkungen, Blindensignalgeber, 
Nachrüstungen von Auffindestreifen an Haltestellen und an Ampeln, Treppenmarkierungen, Handläufe, 
Rampen, Piktogramme an Querungsstellen, Abbau von Pfosten und behindernden Umlaufschranken. 
Bürgerwirkung: 
• geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit Behinderungen 
• langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Menschen mit Behinderungen 
• Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und erschwert die 
Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen 
Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht ein erhöhter Kommunikations- und 
Abstimmungsaufwand 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 -35.000     
Saldo 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Mit der Vorlage V/0157/2013 wird dem AUB vor den Sommerferien die geforderte Prioritätenliste vorgelegt. 
Abschlussbericht? 
nein 
10

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  97 
Bezeichnung 
Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die Berechnung der 
Niederschlagswassergebühren. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die 
Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Durch genauere, geodatenbasierte 
Überprüfungsmöglichkeiten kann der Anteil der Stadt Münster an den Kosten der 
Niederschlagswasserbeseitigung reduziert werden. 
Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren steigen durch die Verminderung der anrechenbaren 
Flächen um 0,03 € je qm. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -512.000 -512.000 -512.000 -522.200 -522.200     
Saldo 512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 522.200 512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Umsetzung mit der seit dem 01.01.2013 gültigen Satzung erfolgt 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  98 
Bezeichnung 
Senkung des städtischen Anteils für die Straßenreinigung um 5%-Punkte 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den Aufwendungen für die Straßenreinigung wird von 25 
% auf 20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM. 
Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -307.000 -322.000 -338.000 -355.000     
Saldo    0 307.000 322.000 338.000 355.000 355.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Maßnahme wird erst in 2014 haushaltswirksam 
Abschlussbericht? 
nein 
11

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
  99 
Bezeichnung 
Reduzierung der Mängel- und Schadensbeseitigung bei Brücken, Lärmschutzwänden und 
Schilderbrücken 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 160.000 € werden die konstruktiven 
Bauwerke betrieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine 
Reduzierung der Mittel um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und Schadensbeseitigung ein. 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard 
entsprechen 
• Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffitti) der Bauwerke nimmt zu 
• Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbildung nimmt zu 
• Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden 
• Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität der Sanierungen wird auf das Notwendigste 
beschränkt 
• Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen. 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Prüfung der Fremdleistung ist weiter erforderlich 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000     
Saldo 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung  wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu 
gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 100 
Bezeichnung 
Reduzierung der Schadensbeseitigung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie der Verbesserung der 
Verkehrsabläufe   
Zusatz: Die Einsparsumme für alle Jahre wird auf 15.000 € reduziert. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen 
baulich unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe vorgenommen. Eine 
Reduzierung der Mittel um 7,5 % schränkt die Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung und zur 
Verbesserung der Verkehrsabläufe weiter ein. 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen. 
Schief stehende Signalmaste, abgerissene Kontrastblenden, fehlende Schuten an den Signalkammern 
und nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden. 
• Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen 
zur Verbesserung von Verkehrsabläufen durch Optimierung der Schaltungen können nur noch 
eingeschränkt umgesetzt werden. 
Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und 
Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000     
Saldo 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Reduzierung  wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu 
gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. 
Abschlussbericht? 
nein 
12

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 101 
Bezeichnung 
Reduzierung des Standards bei der Straßenbeleuchtung   
Zusatz: Bei der Umsetzung dieses Vorschlages muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen 
ohne einen Qualitätsverlust für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden kann. Der Vertrag mit 
den Stadtwerken Münster soll finanztechnisch überprüft werden und dazu Vergleichszahlen aus 
anderen Kommunen herangezogen werden. 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als Betreiber der Straßenbeleuchtung aufgefordert 
einen Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive Gespräche mit der Stadtwerke Münster 
GmbH sind erforderlich. 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen 
für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten). 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -50.000 -200.000 -400.000 -550.000     
Saldo    0 50.000 200.000 400.000 550.000 550.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Gespräche zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken zur Umsetzung der Maßnahme laufen derzeit. Die 
Maßnahme wird erst in 2014 haushaltswirksam 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 102 
Bezeichnung 
Verschiebung der Einführung  Handyparken 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
12 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung der Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per Handy 
wird in Abstimmung mit der WBI verschoben. Die veranschlagten Einnahmenausfälle entfallen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge 20.000 40.000 40.000    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo 20.000 40.000 40.000    0    0    0 20.000 40.000 40.000    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht Abschlussbericht? 
ja 
13

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 240 
Bezeichnung 
Reduzierung des Pflegestandards in ausgewählten Grünflächen   
Zusatz: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Beschlussfassung über den Vorschlag dem AUB 
ausführliche Vorschläge über die genauen Möglichkeiten zur Umsetzung vorzulegen. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten Grünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B. 
Mähfrequenz max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Verkehrssicherheit) abgesenkt, die Ersparnis beträgt 
0,48 € pro m². Das bedeutet, dass Wuchshöhen von Gras bzw. Wildkräutern auf bisherigen 
Rasenflächen bis zu 50 cm betragen können. Die Flächen werden nach stadtstrategischen 
Gesichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreifenden Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei um 
ca. 34 ha umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 355 ha). Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 
erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014. 
Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz und erhalten ein völlig anderes Bild. Rasenflächen 
und Grünflächenausstattung können z.B. als Spiel- und Liegewiesen nicht mehr benutzt werden. Das 
Wegenetz wird erheblich verkleinert und Einrichtungen wie Bänke und Papierkörbe abgebaut. Flächen 
verbuschen und wirken teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität verändert sich massiv. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -20.400 -40.800 -61.200 -81.600     
Saldo    0 20.400 40.800 61.200 81.600 81.600    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Das Konzept zur Umsetzung des Sparvorschlags ab 2014 wird zurzeit durch das Amt 67 erarbeitet und den 
politischen Gremien rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 241 
Bezeichnung 
Keine Ersatzpflanzungen, Rückbau von pflegeaufwendigem Grün in öffentlichen Grünanlagen   
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen werden. Die Aufgabe und die Sachmittel sollen erhalten 
werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume werden in den Grünanlagen (von Maßnahmen 
abgesehen) regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenigen noch existierenden Blumenpflanzungen wird auf 
einjährige Blumen verzichtet (z.B. Servatiiplatz, Engelenschanze, Aegidiimulde). Nicht hiervon betroffen 
sind Flächen, deren Unterhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird (z.B. Kreisverkehre). 
Weitere gehölzbestandene Flächen mit hohem Pflegeaufwand (z.B. Überhangschnitt) werden gerodet 
und in Grasflächen umgewandelt.  
Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Ersatzpflanzungen werden das Erscheinungsbild 
der Grünflächen verändern, negative Reaktionen aus der Bürgerschaft nicht zu vermeiden sein. Damit 
würde der letzte öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt, der u.a im Rahmen der 
Teilnahme an der "Entante Florale" entstanden ist. Im Rahmen von Bürgerumfragen wurde von den 
Bürger/Innen der Wunsch nach öffentlichem Blumenschmuck geäußert. Hier sind Eigenengagements 
durch Sponsoring oder Patenschaften eine Möglichkeit, die Folgewirkungen zumindestens zu lindern.  
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0 -47.780 -47.780 -47.780 -47.780     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo    0 47.780 47.780 47.780 47.780 47.780    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Das Konzept zur Umsetzung des Sparvorschlags ab 2014 wird zurzeit durch das Amt 67 erarbeitet und den 
politischen Gremien rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. 
Abschlussbericht? 
nein 
14

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 242 
Bezeichnung 
Aufgabe und Rückbau weiterer Spiel- und Bolzplätze   
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen werden. Die Liste der Spielplätze soll noch einmal geprüft 
werden, wobei möglichst keine Spielplätze aufgegeben werden. Die Sparsumme wird ab 2015ff. auf 
40.000 € reduziert. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinderspiel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so 
unterhalten werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw. Nutzwert aufweisen. Deshalb soll die 
Gesamtanzahl an Spiel- und Bolzplätze (zurzeit 312) soweit reduziert werden, dass die restliche Anzahl 
in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im Rahmen der Umsetzung des Konsolidierungskonzepts 2010 
wurden insgesamt 24 Kinderspielplätze geschlossen. Um die neuen Einsparziele zu erreichen, müssen 
weitere etwa 10 Spielplätze und 5 Bolzplätze  geschlossen und rückgebaut werden. In 2013 sollen die 
Vorschläge für die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze erarbeitet werden und die notwendigen 
Beschlüsse gefasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung begonnen werden. 
Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnte, wohnungsnahe Spielangebote und Treffs 
verzichten. Der Versorgungsgrad an Spielflächen sinkt. 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0 -35.840 -40.000 -40.000     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo    0    0 35.840 40.000 40.000 40.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Der Bestand an Spiel- und Bolzplätzen wird zurzeit hinsichtlich des Einsparpotentials unter Berücksichtigung der 
politischen Vorgaben untersucht. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien rechtzeitig vor dem 
Umsetzungszeitpunkt 2015 vorgelegt. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 243 
Bezeichnung 
Reduzierung des Pflegestandards im Straßenbegleitgrün  
Zusatz: Die Reduzierung soll auf 4 Schnitte pro Jahr reduziert werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des Straßenbegleitgrün entsteht an den großen 
Ausfallstraßen. Deshalb können dort die höchsten Einsparungen erzielt werden. Folgende Maßnahmen 
sollen ergriffen werden: die Pflege der Straßenbäume wird reduziert, Rasenstreifen im 
Straßenbegleitgrün werden außer in Verkehrsübersichtsbereichen nur noch in geringer Frequenz 
gemulcht (Reduzierung von 12 auf 4 Schnitte bei Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straße), Wildkraut in 
Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in Randbereichen abgemäht, Gehölze werden nur 
noch seitlich geschnitten, Wildwuchs wird toleriert.  Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und 
die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014.  
Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheblich. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -15.000 -30.000 -45.000 -60.000     
Saldo    0 15.000 30.000 45.000 60.000 60.000    0 15.000 30.000 45.000 60.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme wird ab 2014 in geplanter Höhe umgesetzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
15

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 245 
Bezeichnung 
Pflege- und Ausstattungsstandard werden gesenkt 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen der Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird 
erheblich reduziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen, in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr 
beseitigt). Die Anzahl der Bänke und Abfallkörbe wird reduziert. 
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepflegten Außenanlagen an diesen Gebäuden 
verändert deren Gesamteindruck.  
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000     
Saldo    0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000    0 20.000 20.000 20.000 20.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme wird ab 2014 in voller Höhe umgesetzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 247 
Bezeichnung 
Überführung des Aufwands des Grünflächenanteils auf den Friedhöfen in die Grabnutzungsgebühren   
Zusatz: Die Einsparsumme soll zu jeweils 50 % durch Gebührenerhöhung und 50% durch Reduzierung 
der Pflege erfolgen. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird 
zukünftig in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bisher wurde dieser Aufwand durch den städtischen 
Haushalt getragen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Ausweisung eines öffentlich genutzten 
Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht nicht. Um das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im 
Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen im Gebührenrecht 
erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den städtischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen 
zunächst um mindestens 5,5%, dann um mindestens 11%. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge 126.420 126.420 252.840 252.840 252.840     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo    0 126.420 126.420 252.840 252.840 252.840    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Das Amt 67 prüft zurzeit unter Mitwirkung eines externen Beraters die rechtliche Umsetzbarkeit der Einsparvorschläge 
und deren Auswirkungen auf die Friedhofs- und -gebührensatzung. Anschließend werden die Vorschläge zur 
Änderung der Satzung in die politische Beratung eingebracht mit dem Ziel, die geänderte Satzung zum 01.01.2014 in 
Kraft treten zu lassen. 
Abschlussbericht? 
nein 
16

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 248 
Bezeichnung 
Reduzierung der Projektförderung von Naturschutzmaßnahmen   
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 03 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.000 €/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000 
€/Jahr). Seit 1996 fördert die Stadt Münster Projekte der Naturschutzverbände zur Entwicklung und zum 
Erhalt gefährdeter Arten (Obstwiesenschutz, Laubfroschprojekt, Sandtrockenrasen, Ringelnatter, 
Eisvogel, artenreiche Feldflur). Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt jährlich 
projektbezogen im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den AUB. 
Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr 
mehrere Projekte gefördert wurden. 
Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das ehrenamtliche Engagement der Naturschutzverbände 
unterstützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und erbringen Grundlagen und 
Handlungsbedingungen zum Biotop und Artenschutz. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -2.300 -2.300 -2.300 -2.300 -2.300     
Saldo 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 249 
Bezeichnung 
Reduzierung der Förderung von Naturschutzprojekten   
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 03 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schrittweise reduziert werden (bisher ca. 93.000 
€/Jahr). Diese erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren und ist ein etabliertes Instrument zur Umsetztung von 
Arten- und Naturschutzaktivitäten, wie Kopfbaumschnitt, Wallhecken und Heckenpflege, 
Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind Naturschutzvereine und  -verbände, Landwirte und 
sonstige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz wird regelmäßig von langjährig Aktiven 
wahrgenommen. Ebenso wird die Unterstützung der Heckenpflege bei der Landwirtschaft regelmäßig 
wahrgenommen.  
Bürgerwirkung:s.o Die Förderung geht sehr weit in die Breite und unterstützt Verbände, Vereine, 
Landwirte und andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen.  
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -8.340 -8.340 -8.340 -8.340 -8.340     
Saldo 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
17

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 250 
Bezeichnung 
Aufgabe des Monitorings des Gewässerzustands   
Zusatz: Die Einsparsumme soll auf 7.365 € reduziert werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 03 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am Hiltruper See soll nicht mehr durchgeführt 
werden. Stattdessen erfolgt nur noch Durchführung von stichprobenartigen Überwachungsmaßnahmen 
im Rahmen der ordnungsbehördlichen Tätigkeit mit Einbindung des Grundstückseigentümers (Hiltruper 
See) bzw. des Unterhaltungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf. 
Bürgerwirkung: keine direkte 
Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da lediglich Verzicht auf Fremdvergaben 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -7.370 -7.370 -7.370 -7.370 -7.370     
Saldo 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt, die Aufträge für das Gewässermonitoring wurden 
entsprechend reduziert. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 251 
Bezeichnung 
Reduzieren der Waldbewirtschaftung 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 05 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und Wiederaufforstungen im Sinne eines ökologischen 
Umbaus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird reduziert, ebenso der Aufwand für das 
Unterhalten und Instandsetzen von Waldwegen. 
Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Forsten. Die 
Freizeit- und Erholungsfunktionen in den Wäldern (z. B. Dyckburg, Kiesekampsbusch, Coerder Wald 
und Rohrbusch) werden durch eingeschränkte Nutzbarkeit verringert.  
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -17.000 -17.000 -17.000 -17.000 -17.000     
Saldo 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt, die Bewirtschaftung der Forsten wird entsprechend reduziert. 
Abschlussbericht? 
ja 
18

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 252 
Bezeichnung 
Klimschutzpartnerschaften aufgeben 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nicht mehr unterstützt werden (Unterstützung an 
münstersche Organisationen, Vereine, etc. für Projekte zum Einsatz Erneuerbarer Energien in 
Entwicklungsländern [Namibia, Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organisationen). 
Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungsländer gehen 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -5.890 -5.890 -5.890 -5.890 -5.890     
Saldo 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 253 
Bezeichnung 
Unterstützung der Energieberatung der Verbraucherzentrale   
Zusatz: Die Kürzung soll auf 5.750 € für die Jahre 2015 ff. reduziert werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 254 bis 261 
Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen 
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des 
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. 
Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten würde 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -5.750 -5.750 -5.750 -5.750 -5.750     
Saldo    0    0 5.750 5.750 5.750 5.750    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Der bestehende Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW läuft zum 31.12.2014 aus. Bei den Verhandlungen über 
die Fortführung des Vertrags werden die Einsparvorgaben berücksichtigt. 
Abschlussbericht? 
nein 
19

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 254 
Bezeichnung 
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GHD   
Zusatz: Die Einsparsumme soll um 50 % auf 25.000 € gesenkt werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für 
Unternehmen wird aufgegeben. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren und der 
Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die Maßnahme Nr. 238 
und die Maßnahmen 253 und 255 bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. 
Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig 
(Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme G7: Förderung - 
Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GHD). 
Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sind. 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000     
Saldo 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 255 
Bezeichnung 
Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik   
Zusatz: Die Projektförderung wird um 10% (3.000 € ab 2016) gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei 
Nichtumsetzung der Maßnahme können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden (siehe auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des entsprechenden 
Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  
= Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik. 
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem Investitionszuschuss 
unterstützt werden, um technische Lösungen für architektonisch gut integrierte Anlagen voranzubringen 
- es handelt sich um einen Zuschuss an Dritte (Bürger) 
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur 
wenige Modellprojekte gefördert werden 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0 -3.000 -3.000     
Saldo    0    0    0 3.000 3.000 3.000    0    0    0 3.000 3.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2016 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
20

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 256 
Bezeichnung 
Unterstützung des Ausbaus der Fernwärme in der Fläche nicht durchführen   
Zusatz: Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, diese Aufgabe zu übernehmen. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 255 
und 257 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der 
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß 
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme E1: Ausbau der Fernwärme in der Fläche 
Bürgerwirkung: gering, da die Hauptaktivitäten von den Stadtwerken Münster ausgehen 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000     
Saldo 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Projektmittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 257 
Bezeichnung 
Gebäudesanierungsprogramme nicht durchführen 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in klimaschutzrelevanter 
als auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Impuls für die Initiierung weiterer Maßnahmen 
in der Stadt sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und 
die Maßnahmen 253 bis 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 
2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht 
mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.  
Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme B3 bis 2014: 
Konjunkturprogramm Klimaschutz – Gebäude-Sanierungsprogramm   
Bürgerwirkung: ja 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -30.000 -30.000    0    0    0     
Saldo 30.000 30.000    0    0    0    0 30.000 30.000    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Projektmittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
21

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 258 
Bezeichnung 
Die Unterstützung des Veggietags einstellen   
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Es soll im Verlauf des Jahres 2013 ein Bericht über die Wirkung 
vorgelegt werden, anschließend läuft die weitere Finanzierung aus. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die 
Stadt unterstützt die Aktivitäten der Verbände finanziell mit 5.000 € zur Erstellung von z.B. 
Werbematerialien. Diese Unterstützung soll eingestellt werden. 
Bürgerwirkung: gering 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: -
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000     
Saldo    0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Das Amt 67 wird im Jahr 2013 über die bisherigen Maßnahmen und Folgen der Kürzung ab 2014 berichten und einen 
Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 259 
Bezeichnung 
Beirat für Klimaschutz aufgeben   
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Ab 2014 erfolgt ein Sperrvermerk. Auf Grundlage eines Berichtes 
soll über eine weitere Finanzierung entschieden werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am 28.04.2010 die Einrichtung eines unabhängigen 
Klimabeirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Persönlichkeiten des Umwelt- und 
Klimaschutzes zusammengesetzt sein sollte  und die Stadt ehrenamtlich bei der Umsetzung des 
Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da der Beirat unabhängig sein soll, ist eine externe Betreuung und 
Unterstützung des Beirates für Klimaschutz eingerichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird 
letztendlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschutz bedeuten. Diese Maßnahme ist wie auch die 
Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 258 und 260 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen 
Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele 
voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird 
notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Beirat für 
Klimaschutz (Zusatzmaßnahme) sowie V/0519/2010 +V/0358/2011 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo    0    0    0    0    0    0    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Das Amt 67 wird im Jahr 2013 über die bisherigen Aktivitäten im Rahmen einer Vorlage berichten. Danach wird über 
eine weitere Finanzierung politisch entschieden. 
Abschlussbericht? 
nein 
22

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 260 
Bezeichnung 
Erarbeitung eines Konzepts -Stromverbrauchsminderung in städtischen Gebäuden nicht durchführen 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen 
Anwendungen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 259 
und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der 
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß 
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme B13:  
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000     
Saldo 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 261 
Bezeichnung 
Keine Wieder-Einführung des Energiespar-Intractings (Kürzung in 2013 - 2015) 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar-Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren 
2013 bis 2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist ein Finanzierungsmodell, das es erlaubt, 
Energiesparinvestitionen stadtintern durch das Energiemanagement vorzufinanzieren und damit flexibel 
agieren zu können. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 
261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen 
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des 
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 
vom 08.12.2010  = Maßnahme B11:  
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen -60.000 -60.000 -35.000    0    0     
Saldo 60.000 60.000 35.000    0    0    0 60.000 60.000 35.000    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Projektmittel werden in den Jahren 2013 - 2015 entsprechend gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
23

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 262 
Bezeichnung 
Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Emshof   
Zusatz: Der Betriebskostenzuschuss wird lediglich um 10% (4.920 €) gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Emshof auf den Stand 
2009. Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss von 2010 
bis 2013 erhöht. 
Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine 
Bestandsgefährdung mittelfristig zu besorgen ist, muss mit dem Träger abgestimmt werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -4.920 -4.920 -4.920 -4.920     
Saldo    0 4.920 4.920 4.920 4.920 4.920    0 4.920 4.920 4.920 4.920 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 263 
Bezeichnung 
Reduzierung der Zuschüsse für Umweltprojekte   
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschiedene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte. Es 
bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen. 
Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch Private, Vereine und Verbände 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -1.130 -1.130 -1.130 -1.130     
Saldo    0 1.130 1.130 1.130 1.130 1.130    0 1.130 1.130 1.130 1.130 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
24

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 264 
Bezeichnung 
Aufgabe des Zuschusses für den landwirtschaftlichen Verein Münster e.V. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwirtschaft macht Schule" des landwirtschaftlichen 
Vereins Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werden, weil die gesamtstädtische Wirkung als relativ 
gering eingeschätzt wird und Teilprojekte auch aus den Maßnahmen zum bürgerschaftlichen 
Engagement auf Antrag finanziert werden können. 
Bürgerwirkung: gering 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -7.250 -7.250 -7.250 -7.250     
Saldo    0 7.250 7.250 7.250 7.250 7.250    0 7.250 7.250 7.250 7.250 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Förderung wird gemäß politischem Beschluss ab 2014 eingestellt. 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 265 
Bezeichnung 
Reduzierung des Zuschusses an das Umweltforum Münster   
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betriebs- und Personalkosten sowie Umweltaktionen. 
Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die Bürger der Stadt Münster muss eingeschränkt 
werden und der Umfang der Koordinierungstätigkeiten für die Mitgliedsvereine im Umweltforum muss 
reduziert werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0 -6.880 -6.880 -6.880 -6.880     
Saldo    0 6.880 6.880 6.880 6.880 6.880    0 6.880 6.880 6.880 6.880 
Umsetzungsstand 
Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß 
Sachstandsbericht 
Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. 
Abschlussbericht? 
ja 
25

Rubrik 
Einzelmaßnahmen 
Nr. 
 266 
Bezeichnung 
Prüfauftrag: Der Umweltpreis soll nur noch alle 2 Jahre verliehen werden, und es soll eine weitere 
Kooperation mit der Bürgerstiftung geprüft werden. 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
14 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises findet nur noch alle zwei Jahre statt. 
Bürgerwirkung:  Honorierung von Umweltaktivitäten durch die Stadt Münster gegebenenfalls in größeren 
zeitlichen Abständen, alternative Angebote sind überregional vorhanden, Bewerbungsinteresse 
allerdings stark rückläufig 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Beschluss Umsetzung: Abweichungen und 
Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis-
verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 
 € € € € € € € € € € € 
Erträge    0    0    0    0    0     
Personalaufwendungen    0    0    0    0    0     
Sachaufwendungen    0    0    0    0    0     
Saldo    0    0    0    0    0    0    0    0    0    0    0 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Hinweis: In der Haushaltssitzung des AUB am 20.11.2012 wurde darauf hingewiesen, dass der Umweltpreis zurzeit 
schon nur alle drei Jahre verliehen wird. Aus haushalterischen Gründen wird der Ansatz hierfür jedoch auf drei Jahre 
verteilt.Das Amt 67 wird die Kooperation mit der Bürgerstiftung prüfen und hierzu eine Vorlage erstellen. 
Abschlussbericht? 
nein 
26

Rubrik 
Prüfaufträge 
Nr. 
   3 
Bezeichnung 
Prüfauftrag: Anpassung der Standards bei der Straßenbeleuchtung 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der 
Straßenbeleuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei der 
Straßenbeleuchtung verändert werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen 
städtischen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung einzusparen. Dabei handelt es sich um eine 
finanzielle Größenordnung von rund 500.000 Euro. 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch 
Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in 
Wohngebieten). 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Umsetzungsstand 
Prüfauftrag umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Prüfauftrag entspricht Einzelmaßnahme 101, daher hier keine weitere Dokumentation erforderlich 
Abschlussbericht? 
ja 
 
 
Rubrik 
Prüfaufträge 
Nr. 
   4 
Bezeichnung 
Prüfauftrag: Übertragung des Parkleitsystems 
Dezernat 
III 
Amt 
Tiefbauamt 
Produktgruppe 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem 
betrieblich und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Westfälischen 
Bauindustrie GmbH (WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des 
Parkleitsystems auf die WBI möglich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu haushaltsentlastenden 
Wirkungen zu kommen. 
Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine
 
Umsetzungsstand 
Prüfauftrag nicht umsetzbar 
Sachstandsbericht 
Das Parkleitsystem wir derzeit baulich und betrieblich durch das Tiefbauamt unterhalten. Die Arbeiten vor Ort werden im 
Rahmen eines Jahresauftrages in der Größenordnung von rund 37.000 € durch eine Privatfirma durchgeführt. Der 
Personalbedarf im Tiefbauamt für diese Aufgabe liegt bei 0,2 Stellen. 
Das Parkleitsystem hat zu sehr großen Teilen ein Alter von 20 Jahren. In den nächsten 2 bis 3 Jahren wäre eine 
Reinvestition erforderlich. Es ist beabsichtigt, Ende 2013 den AUB über verschiedenen Lösungsvarianten mit den 
entsprechenden Kosten zu informieren und ggf. einen Grundsatzbeschluss einzuholen. 
Unter den Gesprächsteilnehmern bestand Einvernehmen, dass insbesondere aus folgenden Gründen derzeit ein 
Übergang des Betriebes auf die WBI keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt: 
• Auch die WBI würde die Arbeiten vor Ort an einen Dritten vergeben. Günstigere Angebotspreise sind nicht zu 
erwarten. 
• Der Personalaufwand bei der WBI wäre nicht geringer als im Tiefbauamt. 
• Voraussetzung des Betriebes durch die WBI wären Anbindungs- und Umstellungskosten in der Größenordnung von 
grob geschätzt mindestens 10.000 €. 
Tiefbauamt und WBI schlagen daher vor, die Frage der Betriebsführung derzeit zurückzustel-len und erneut im 
Zusammenhang mit der Reinvestitionsentscheidung zu thematisieren. 
Abschlussbericht? 
ja 
27

Rubrik 
Weitere Maßnahmen 
Nr. 
  18 
Bezeichnung 
Aufgabe und Rückbau von Wegeflächen in öffentlichen Grünflächen 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Das Wegenetz in Parks und Grünanlagen wird in Teilbereichen durch Aufgabe und 
Rückbau von Wegabschnitten reduziert. Wege erfordern regelmäßige Pflege gleichzeitig entstehen 
auch Ansprüche  an die Verkehrssicherheit. Rindenmulchwege müssen in kurzen Abständen 
nachgedeckt werden. Viele Wege, speziell Rindenmulchwege, sollen aufgegeben werden (z.B. 
Haus Kump am Aasee). In den öffentlichen Grünanlagen (wie z.B. im Waldpark Hiltrup, 
Wienburgpark, Duesbergbusch, Sternbusch) müssen ca. 17 Km Wege (Gesamtbestand ca. 142 
Km) aufgegeben werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen 
Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten 
Personalkosten gespart werden.  
Bürgerwirkung: Die Bewegungs- und Erlebnisräume werden eingeschränkt. Beliebte Laufstrecken 
(Joggingwege) stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung auf den verbleibenden Wegen 
verdichtet sich. 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 
Flächenwirkung: -
 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung dieser Maßnahme würde erst ab dem Jahr 2018 erfolgen. Wenn sich im Jahr 2017 im Rahmen der 
Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2018 herausstellt, da diese Maßnahme erforderlich ist, wird im Jahr 2017 hierzu 
das entsprechende Konzept erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. 
Abschlussbericht? 
nein 
 
 
Rubrik 
Weitere Maßnahmen 
Nr. 
  19 
Bezeichnung 
Verzicht auf Zierbrunnen 
Dezernat 
V 
Amt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Produktgruppe 
13 01 
Gremium 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
Beschreibung 
Beschreibung: Ca. 10 Zierbrunnen (z. B. Begegnungszentrum Berg Fidel, Neubrückenstraße, 
Martinibrunnen, Brunnen vor der Michaelkirche in Gievenbeck) von insgesamt 30 werden außer 
Betrieb genommen. Der Aufwand für den Betrieb und die Pflege der Brunnen ist hoch. Sie sind 
regelmäßig zu reinigen und zu warten. Durch missbräuchliche Nutzung, Vandalismus und Frost sind 
regelmäßig aufwändige Reparaturen erforderlich. Ein Beispiel für außer Betrieb gesetzte Brunnen 
ist die Anlage vor dem Stadthaus 2. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die 
notwendigen Beschlüsse eingeholt.  Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im 
wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden.  
Bürgerwirkung: Brunnen in öffentlichen Grünanlagen erhöhen gerade in den Sommermonaten die 
Aufenthaltsqualität in den Anlagen. Dieses Qualitätsmerkmal entfällt zukünftig an den noch zu 
benennenden Stellen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 ab 2018 
Flächenwirkung: -
 
Umsetzungsstand 
Maßnahme noch nicht umgesetzt 
Sachstandsbericht 
Die Umsetzung dieser Maßnahme würde erst ab dem Jahr 2018 erfolgen. Wenn sich im Jahr 2017 im Rahmen der 
Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2018 herausstellt, da diese Maßnahme erforderlich ist, wird im Jahr 2017 hierzu 
das entsprechende Konzept erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. 
Abschlussbericht? 
nein 
28

Beratungsverlauf (1)

02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Weseler Straße
  • Neubrückenstraße
  • Picassoplatz
  • Servatiiplatz
  • Engelenschanze
  • Promenade
  • Sternbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0413/2013
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37