V/0413/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen)
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Berichtsvorlage
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V/0413/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen) Beratungsfolge 02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Anlass des Berichtes Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster zusammen mit dem Haushaltsbeschluss ein umfassendes Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik beschlos- sen. Das Handlungsprogramm umfasst Maßnahmen und Aufträge mit einer den städtischen Haushalt entlastenden Wirkung von 11,8 Mio. Euro im Jahr 2013 aufsteigend auf 20,7 Mio. Euro im Jahr 2017. In seiner Sitzung am 8. Januar 2013 hat der Verwaltungsvorstand für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Handlungsprogramms regelmäßige Berichtspflichten definiert und die verwal- tungsseitige Bearbeitung festgelegt. Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes wird der aktuelle Sach- und Verfahrensstand halbjährlich sowohl dem Verwaltungsvorstand als auch den politischen Gremien berichtet. Den politischen Gremien sollen die Projektberichte immer im Juni und im November vorgelegt werden. Berichtet wird solange, bis alle Maßnahmen und Aufträge einen abschließenden Sach- und Verfahrensstand erreicht haben. Berichterstattung in den politischen Gremien Der gesamte Projektbericht wird dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Rat mit der Vorlage V/0386/2013 zur Kenntnis gegeben. Die relevanten Auszüge des Projektberichts werden über separate Vorlagen in den Gremien be- handelt, die die Zuständigkeit für die jeweilige Produktgruppe des städtischen Haushalts im Rahmen der Etatberatungen haben. Der mit dieser Vorlage erstellte Auszug aus dem Projektbe- richt fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen. Vorlagen-Nr.: V/0413/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 11.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0413/2013 Aufbau des Projektberichts Die Maßnahmen und Aufträge des Handlungsprogramms sind (mit der vom Rat beschlosse- nen Vorlage V/0702/2012/1. Erg.) in folgende Rubriken eingeteilt worden: - Sofortmaßnahmen - Einzelmaßnahmen - Prüfaufträge - Weitere Maßnahmen. Um den jeweiligen Umsetzungsstand einer Maßnahme bzw. eines Auftrags zu verdeutlichen, sind mehrere Kategorien gebildet worden. Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um die folgenden fünf Kategorien: Kategorie 1 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluss Kategorie 2 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluss Kategorie 3 = Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 4 = Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 5 = Maßnahme nicht umsetzbar. Stellt sich die finanzielle Wirkung einer Maßnahme anders als vom Rat beschlossen dar, sind die Abweichungen in der rechten Hälfte der Tabelle bei jeder Einzelmaßnahme ablesbar. Bei den Prüfaufträgen, Sofortmaßnahmen und weiteren Maßnahmen sind die oben dargestellten Kategorien 1 und 2 zusammengefasst, da hierzu keine finanziellen Haushaltswirkungen be- schlossen wurden: Kategorie 1 = Prüfauftrag / Maßnahme umgesetzt Kategorie 2 = Prüfauftrag / Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 3 = Prüfauftrag / Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 4 = Prüfauftrag / Maßnahme nicht umsetzbar. Außerdem wird im Projektbericht für jede Maßnahme und jeden Auftrag dargestellt, ob es sich um einen Zwischenbericht oder bereits den Abschlussbericht für diese Maßnahme bzw. den Auftrag handelt. Der Aufbau des Berichts ist exemplarisch nachfolgend dargestellt. Die oben aufgeführten, schwarz unterlegten Ziffern sind zur besseren Orientierung hier ebenfalls eingefügt: 3 V/0413/2013 1. Projektbericht zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Mit dem 1. Projektbericht stellt sich der Umsetzungsstand für die Maßnahmen / Aufträge in der Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen wie folgt dar: Sofortmaßnahmen 1 Maßnahme = Kategorie 3 (Maßnahme teilweise umgesetzt) Einzelmaßnahmen 30 Maßnahmen = Kategorie 1 (Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Be- schluss) 16 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) Prüfaufträge 1 Prüfauftrag = Kategorie 1 (Prüfauftrag umgesetzt) 1 Prüfauftrag = Kategorie 4 (Prüfauftrag nicht umsetzbar) Weitere Maßnahmen 2 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) Von den insgesamt 51 Maßnahmen und Aufträgen sind damit rund ein halbes Jahr nach dem politischen Beschluss 31 Maßnahmen umgesetzt. Bei insgesamt 21 Maßnahmen und Aufträgen haben die Ämter und Einrichtungen bereits einen Abschlussbericht vorgelegt, das heißt, zu die- sen Maßnahmen und Aufträgen muss zukünftig nicht neu berichtet werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus dem 1. Projektbericht zur Umsetzung des Handlungsprogramms
V-0413-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0413/2013 H a n d l u n g s p r o g r a m m z u r n a c h h a l t i g e n k o m m u n a l e n H a u s h a l t s p o l i t i k 1. Projektbericht zur Umsetzung Auszug für: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Stand: Mai 2013 Rubrik Sofortmaßnahmen Nr. 2 Bezeichnung Reduktionsvariante im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen – im Hoch-, Tiefbau und im Ingenieurbau Dezernat II / III Amt div. Produktgruppe Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschluss: Im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen – im Hoch-, Tiefbau und im Ingenieurbau – stellt die Verwaltung beim Errichtungsbeschluss stets eine zweite (Planungs- )Variante („Reduktionsvariante“) dar, die zum Ziel hat, 20 Prozent der Kosten gegenüber der „Normalvariante“ zu verringern. In diesem Zusammenhang sind die Standardveränderungen (Konzepte, Flächen, Massen und Qualitäten der Bauausführung) in der Vorlage darzulegen. Die Angabe der Kosten soll sowohl einmalige wie auch dauerhafte Belastungen erkennen lassen und nach dem Prinzip der Lebenszykluskosten aufgebaut sein. Bei Gebäuden werden neben der „Normalvariante“ und der „Reduktionsvariante“ die Baukosten ausgewiesen, die für die Errichtung des Gebäudes laut der Datenbanken des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) bei Zugrundelegung vergleichbarer Standards entstehen. Das Verfahren für die Umsetzung dieser Zielsetzung wird durch politische Vorschläge bis Herbst 2012 in die Beratung gebracht. Umsetzungsstand Maßnahme teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Soweit möglich, schlägt die Verwaltung in entsprechenden Beschlussvorlagen die Reduktionsvariante zur Realisierung vor. Abschlussbericht? nein 1 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 35 Bezeichnung Verzicht auf Teile der Sachbearbeitung zur Kampfmittelbeseitigung. Die vorsorgliche Auswertung von Bauanträgen mit dem Ziel, Bauherrn anzuschreiben und auf die mögliche Veranlassung der Antragstellung zur Kampfmittelbeseitigung hinzuweisen, entfällt. Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden. Allerdings soll die Feuerwehr Münster über die konkrete Umsetzung selbst entscheiden und dies den zuständigen Gremien zeitnah vorlegen. Dezernat I Amt Feuerwehr Produktgruppe 02 09 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Auswertung aller Bauanträge sowie im Anschluss daran in den erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren zur Veranlassung der Antragstellung zur Kampfmittelbeseitigung. Die Datenbasis der eingehenden Anträge zur Kampfmittelüberprüfung ist Grundlage für die Veranlassung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis hin zur gezielten Blindgängersuche und deren Entschärfung. Bürgerwirkung: Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pflichten nach § 16 BauO. Ohne gezielte Anschreiben würden zahlreiche Bauherren auf nicht kampfmittelüberprüftem Grund potenziell gefährliche bodeneingreifende Maßnahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifenden Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern besteht üblicher Weise im Mindesten in einem Radius von 300 m. Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für das Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der Aufgabe ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen bei der Kampfmittelüberprüfung eine Aufwandreduzierung i.H.v. insgesamt 0,25 Stellen A12. Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze. Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -17.610 -17.610 -17.610 -17.610 Sachaufwendungen 0 -1.760 -1.760 -1.760 -1.760 Saldo 0 19.370 19.370 19.370 19.370 19.370 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). Mit Bezug auf den in Spalte f ausgewiesenen Auftrag zur Berichterstattung teilt die Feuerwehr Münster mit, dass es nicht möglich ist, die Einsparsumme ohne Aufgabe der beschriebenen, bisher wahrgenommenen, Tätigkeiten zu erzielen. Abschlussbericht? Nein 2 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 36 Bezeichnung Verzicht auf Brandschauen nach örtlicher Gefahreneinschätzung Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden. Allerdings soll die Feuerwehr Münster über die konkrete Umsetzung selbst entscheiden und dies den zuständigen Gremien zeitnah vorlegen. Dezernat I Amt Feuerwehr Produktgruppe 02 09 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch in Objekten nach örtlicher Gefahreneinschätzung, ist gemäß der aktuellen Erlasslage möglich. In Münster bestehen nach Einschätzung der Feuerwehr besondere Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen befinden. Aufgrund der Bestandssituation fehlen häufig wirksame brandschutztechnische Abtrennungen zu Nachbarnutzungen, insbesondere zu Wohnungen in Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbauten in der Altstadt. Geprüft werden soll, inwieweit die Aufgabe auch im Rahmen der sog. „wiederkehrenden Prüfungen“ der Bauaufsicht miterledigt werden kann. Bürgerwirkung: Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in brandschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da häufig die Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohnnutzung in Obergeschossen betroffen ist, wirkt die Brandschau insbesondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindestschutz entsprechend der Bestandssituation des Gebäudes hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen und der Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird erheblich und zum Teil mit einfachen (betrieblichen) Maßnahmen reduziert. Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD. Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze. Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -16.560 -16.560 -16.560 -16.560 Sachaufwendungen 0 -1.660 -1.660 -1.660 -1.660 Saldo 0 18.220 18.220 18.220 18.220 18.220 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). Die Feuerwehr weist darauf hin, dass in der Vorlage V/0702/2012 in der Beschreibung dieser Maßnahme noch der Hinweis enthalten ist, dass geprüft werden soll, ob die Brandschau in den Objekten nach örtlicher Gefahreneinschätzung im Rahmen der sogenannten "wiederkehrenden Prüfungen" der Bauaufsicht mit erledigt werden kann. Die Prüfung dieser Alternative hat ergeben, dass sie für den Großteil der Objekte nicht umsetzbar ist. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird daher die Brandschau in diesen Objekten eingestellt. Hierzu gehören auch zahlreiche Gaststätten, die am Wochenende regelmäßig von einer großen Zahl Jugendlicher aufgesucht werden. Mit Bezug auf den in der Spalte f ausgewiesenen Auftrag zur Berichterstattung teilt die Feuerwehr Münster mit, dass es nicht möglich ist, die Einsparsumme ohne Aufgabe der beschriebenen, bisher wahrgenommenen, Tätigkeiten zu erzielen. Abschlussbericht? nein 3 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 37 Bezeichnung Verzicht auf die Koordinierung der Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr, das Servicetelefon des Vorbeugenden Brandschutzes und die Brandschutzunterweisung für städtische Mitarbeiter Dezernat I Amt Feuerwehr Produktgruppe 02 09 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung wird in Münster im wesentlichen durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge der Freiwillige Feuerwehr durchgeführt. Nur zur Koordinierung der Aktivitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und zur Versorgung mit geeignetem, zentral ausgewählten Informationsmaterial erfolgt eine gewisse Wahrnehmung dieser SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeuerwehr. Weiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abteilung Vorbeugender Brandschutz bedient. Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtischer Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen Einrichtungen geltenden Anforderungen nach SBauVO oder Arbeitsschutzrecht. Bürgerwirkung: Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Münsters eine einheitliche Bürgerinformation durch definierte fachliche Aussagen und ebenso eine Versorgung mit entsprechendem Informationsmaterial für die Brandschutzunterweisung und -aufklärung. Für städtische Einrichtungen wird der Service geboten, Brandschutzunterweisungen mit der Kompetenz der auch im Einsatzfall zuständigen Feuerwehr durchzuführen. Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,09 Stellen x A 9 mD. Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze. Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -12.570 -12.570 -12.570 -12.570 Sachaufwendungen -1.260 -1.260 -1.260 -1.260 -1.260 Saldo 1.260 13.830 13.830 13.830 13.830 13.830 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 38 Bezeichnung Standardreduzierung bei der Koordinierung und Begleitung von Schulalarmproben Dezernat I Amt Feuerwehr Produktgruppe 02 09 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige Durchführung von Schulalarmproben, häufig in Verbindung mit Unterricht zur Brandschutzerziehung, ist eine Serviceleistung der Feuerwehr für die Schulen. Gleiches gilt für die Koordinierung und Vereinbarung der entsprechenden Termine. Vorgeschlagen wird eine deutlich geringere Beteiligung der Feuerwehr mit größeren Intervallen. Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden, regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung der Berufsfeuerwehr durchzuführen. Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinierungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige Unterweisung ist nicht mehr durchgängig sichergestellt. Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD. Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze. Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -13.794 -13.794 -13.794 -13.794 Sachaufwendungen 0 -1.380 -1.380 -1.380 -1.380 Saldo 0 15.184 15.184 15.184 15.184 15.184 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit Wirkung vom 01.12.2013 durch Einsparung einer Stelle (A 09 mD Fn 3). Abschlussbericht? nein 4 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 39 Bezeichnung Kostenersatz bei Fehlalarmen Dezernat I Amt Feuerwehr Produktgruppe 02 09 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kostenersatz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster verzichtet derzeit weitgehend auf den (gesetzlich möglichen) Kostenersatz bei Fehlalarmierungen aus Brandmeldeanlagen. Ein Kostenersatz wird nur gefordert bei Vorsatz oder bei einer außerordentlichen Häufung von Fehlalarmen, welche auf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht zurückgeführt werden müssen. Die diesbezüglichen Anwendungskriterien werden moderat verschärft. Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoch die Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei der die automatische Übertragung der Brandmeldung zur Feuerwehr durch den jew. Betreiber zur Vermeidung von Kosten außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brandereignis würde dieses (strafrechtlich relevante) Verhalten zu erheblichen Folgen für die zu schützenden Personen und/oder die Handlungspflichtigen führen. Diese Überlegung führte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei eklatantem Fehlverhalten zu fordern. Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden Bescheide über Kostenersatz. Es ist möglich, dass die Kostenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg beschreiten. Dies kann Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalkuliert sind. Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Maßnahme ist nur durch eine deutlich rigidere Beurteilung des Fehlverhaltens von Anlagenbetreibern zu erzielen. Aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ist davon auszugehen, dass der Ertrag jeweils im 3. bzw. 4 Quartal des Haushaltsjahres erreicht wird. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 86 Bezeichnung Reduzierung der betrieblichen Unterhaltung der Straßenabläufe in Wohngebieten (Reinigungsintervalle strecken) Zusatz: Die Aufgabe soll weiterhin gewährleistet werden, die Einsparsumme wird durch Kürzung im gesamten Etat des Tiefbauamtes gewährleistet. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 190.000 € werden pro Jahr alle Straßenabläufe gereinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsintervall von 1 auf 2 Jahre gestreckt. Bürgerwirkung: • Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven Stauungen. • Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet • Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt • Steigerung von Beschwerden Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern. Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 Saldo 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" (Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wird dadurch forciert. Abschlussbericht? nein 5 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 87 Bezeichnung Reduzierung der Reinigungsarbeiten um 50% durch Streckung der Reinigungsintervalle Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von rd. 312.000 € werden zusätzliche Reinigungsarbeiten auf städtischen Flächen vergeben. Als Beispiel seien hier die Promenade, Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-Kolping-Platz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch die Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kosten halbiert werden. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall (Glasbruch und Verpackungen) länger liegen bleibt. • Steigerung von Beschwerden Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Personalanteile bei den AWM muss geprüft werden. Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -80.000 -156.000 -156.000 -156.000 -156.000 Saldo 80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000 80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung der Reinigunsaktivitäten wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 88 Bezeichnung Reduzierung von Grasschnitt an Bankette und Gräben und Gehölzpflege an untergeordneten Wirtschaftswegen Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des Räumschnittes und der Gehölzpflege an untergeordneten Wirtschaftswegen. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, • Steigerung von Beschwerden • Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewachsene Straßenseitengräben Personalwirkung (Stellen): keine, Auschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich, Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -18.000 -18.000 -18.000 -18.000 -18.000 Saldo 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein 6 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 89 Bezeichnung Reduzierung der wegweisenden Beschilderung Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: • Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszeichen zur Wegweisung (Richtzeichen) und der Ersatzbeschaffungen verblichener Schilder. • Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der STVO einen gewissen Standard zu erfüllen. Bürgerwirkung: • Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Ortsfremden, wird erschwert. • Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -11.250 -22.500 -22.500 -22.500 -22.500 Saldo 11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 90 Bezeichnung Reduzierung bei der Erneuerung verblasster Markierungen Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmakierungen und Rotbeschichtungen wird gestreckt. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet • Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung:keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -22.000 -22.000 -22.000 -22.000 -22.000 Saldo 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung der Reinigunsaktivitäten wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein 7 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 91 Bezeichnung Reduzierung bei der Beseitigung von Unebenheiten an Pflaster- und Asphaltkleinflächen Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und Asphaltkleinflächen wird auf die Verkehrssicherungspflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die Innenstadt. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet • Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt • Steigerung von Beschwerden Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überwachung der Fremdleistung weiter erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 Saldo 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" (Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 92 Bezeichnung Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung Zusatz: Die Verwaltung soll nach spätestens zwei Jahren einen Bericht über die konkreten Standardreduzierungen und deren Folgen vorlegen. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instandsetzung der Verkehrsflächen (i.d.R. Asphaltmaßnahmen die zur Erhaltung der veranschlagten Nutzungsdauer und zur gebrauchsfähigen Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine unterlassene Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung von Rückstellungen. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das Vermögen der Stadt Münster wird verringert. • Steigerung von Beschwerden • Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfristig auch Auswirkungen auf erforderliche Investitionen. Ein Verzicht hierauf würde die Straßen soweit schädigen, dass nur noch die mindestens fünfmal teurere Grunderneuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer technisch möglich ist. Dies hat einerseits eine weitere Kostenbeteiligung der Anlieger und andererseits höhere Aufwendungen durch Sonderabschreibungen für die Vermögensvernichtung zur Folge. Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich Flächenwirkung: keine 8 Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -400.000 -400.000 -400.000 -400.000 -400.000 Saldo 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Maßnahme wird umgesetzt. Zusätzlich müssen laut Ratsbeschluss 100.500 € für die Maßnahmen 86, 91, 93 und 94 eingespart werden. Über die Auswirkungen dieses Sparens wird die Verwaltung im 2. Halbjahr 2013 im AUB berichten. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 93 Bezeichnung Reduzierung bei der Reparatur von Rinnenabläufen Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabläufen in Wohngebieten wird verschoben. Ansatzreduzierung um 10 %. Bürgerwirkung: • Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven Stauungen. • Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet • Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt • Steigerung von Beschwerden Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 Saldo 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" (Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. Abschlussbericht? nein 9 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 94 Bezeichnung Reduzierung bei den Grabenräumarbeiten Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht werden, ohne dass die genannten Maßnahmen so umgesetzt werden. Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes sind den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um 25 %. Bürgerwirkung: • Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet • Steigerung von Beschwerden • Mögliche Entwässerungsproblematik durch verschlammte Straßenseitengräben • Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -7.500 -7.500 -7.500 -7.500 -7.500 Saldo 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die einzusparenden Summen müssen zusätzlich bei der "Reduzierung der Standards bei der Instandsetzung" (Maßnahme 92) erfolgen. Der Vermögensverlust der Stadt Münster wir dadurch forciert. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 96 Bezeichnung Bedarfsorientierte Streckung des barrierefreien Ausbaus von Gehwegen durch Bordsteinabsenkungen Zusatz: Vor Umsetzung dieses Vorschlags erarbeitet die Verwaltung eine Prioritätenliste für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen. Nach Prüfung in den zuständigen Gremien kann evtl. eine entsprechende Einsparung erfolgen. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 65.000 € werden u. a. folgende Leistungen für mobilitätseingeschränkte Menschen erbracht: Bordsteinabsenkungen, Blindensignalgeber, Nachrüstungen von Auffindestreifen an Haltestellen und an Ampeln, Treppenmarkierungen, Handläufe, Rampen, Piktogramme an Querungsstellen, Abbau von Pfosten und behindernden Umlaufschranken. Bürgerwirkung: • geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit Behinderungen • langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Menschen mit Behinderungen • Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und erschwert die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht ein erhöhter Kommunikations- und Abstimmungsaufwand Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 Saldo 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Mit der Vorlage V/0157/2013 wird dem AUB vor den Sommerferien die geforderte Prioritätenliste vorgelegt. Abschlussbericht? nein 10 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 97 Bezeichnung Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Durch genauere, geodatenbasierte Überprüfungsmöglichkeiten kann der Anteil der Stadt Münster an den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung reduziert werden. Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren steigen durch die Verminderung der anrechenbaren Flächen um 0,03 € je qm. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -512.000 -512.000 -512.000 -522.200 -522.200 Saldo 512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 522.200 512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Umsetzung mit der seit dem 01.01.2013 gültigen Satzung erfolgt Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 98 Bezeichnung Senkung des städtischen Anteils für die Straßenreinigung um 5%-Punkte Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den Aufwendungen für die Straßenreinigung wird von 25 % auf 20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM. Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -307.000 -322.000 -338.000 -355.000 Saldo 0 307.000 322.000 338.000 355.000 355.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Maßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Maßnahme wird erst in 2014 haushaltswirksam Abschlussbericht? nein 11 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 99 Bezeichnung Reduzierung der Mängel- und Schadensbeseitigung bei Brücken, Lärmschutzwänden und Schilderbrücken Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 160.000 € werden die konstruktiven Bauwerke betrieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine Reduzierung der Mittel um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und Schadensbeseitigung ein. Bürgerwirkung: • Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen • Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffitti) der Bauwerke nimmt zu • Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbildung nimmt zu • Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden • Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität der Sanierungen wird auf das Notwendigste beschränkt • Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen. Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Prüfung der Fremdleistung ist weiter erforderlich Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 Saldo 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 100 Bezeichnung Reduzierung der Schadensbeseitigung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie der Verbesserung der Verkehrsabläufe Zusatz: Die Einsparsumme für alle Jahre wird auf 15.000 € reduziert. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen baulich unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe vorgenommen. Eine Reduzierung der Mittel um 7,5 % schränkt die Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung und zur Verbesserung der Verkehrsabläufe weiter ein. Bürgerwirkung: • Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen. Schief stehende Signalmaste, abgerissene Kontrastblenden, fehlende Schuten an den Signalkammern und nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden. • Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zur Verbesserung von Verkehrsabläufen durch Optimierung der Schaltungen können nur noch eingeschränkt umgesetzt werden. Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 Saldo 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Reduzierung wird umgesetzt. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger werden gesammelt und dem AUB zu gegebener Zeit ein Zwischenfazit berichtet. Abschlussbericht? nein 12 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 101 Bezeichnung Reduzierung des Standards bei der Straßenbeleuchtung Zusatz: Bei der Umsetzung dieses Vorschlages muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen ohne einen Qualitätsverlust für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden kann. Der Vertrag mit den Stadtwerken Münster soll finanztechnisch überprüft werden und dazu Vergleichszahlen aus anderen Kommunen herangezogen werden. Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als Betreiber der Straßenbeleuchtung aufgefordert einen Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH sind erforderlich. Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten). Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -50.000 -200.000 -400.000 -550.000 Saldo 0 50.000 200.000 400.000 550.000 550.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Gespräche zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken zur Umsetzung der Maßnahme laufen derzeit. Die Maßnahme wird erst in 2014 haushaltswirksam Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 102 Bezeichnung Verschiebung der Einführung Handyparken Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe 12 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung der Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per Handy wird in Abstimmung mit der WBI verschoben. Die veranschlagten Einnahmenausfälle entfallen. Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 20.000 40.000 40.000 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 20.000 40.000 40.000 0 0 0 20.000 40.000 40.000 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Abschlussbericht? ja 13 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 240 Bezeichnung Reduzierung des Pflegestandards in ausgewählten Grünflächen Zusatz: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Beschlussfassung über den Vorschlag dem AUB ausführliche Vorschläge über die genauen Möglichkeiten zur Umsetzung vorzulegen. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten Grünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B. Mähfrequenz max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Verkehrssicherheit) abgesenkt, die Ersparnis beträgt 0,48 € pro m². Das bedeutet, dass Wuchshöhen von Gras bzw. Wildkräutern auf bisherigen Rasenflächen bis zu 50 cm betragen können. Die Flächen werden nach stadtstrategischen Gesichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreifenden Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei um ca. 34 ha umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 355 ha). Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014. Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz und erhalten ein völlig anderes Bild. Rasenflächen und Grünflächenausstattung können z.B. als Spiel- und Liegewiesen nicht mehr benutzt werden. Das Wegenetz wird erheblich verkleinert und Einrichtungen wie Bänke und Papierkörbe abgebaut. Flächen verbuschen und wirken teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität verändert sich massiv. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -20.400 -40.800 -61.200 -81.600 Saldo 0 20.400 40.800 61.200 81.600 81.600 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Das Konzept zur Umsetzung des Sparvorschlags ab 2014 wird zurzeit durch das Amt 67 erarbeitet und den politischen Gremien rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 241 Bezeichnung Keine Ersatzpflanzungen, Rückbau von pflegeaufwendigem Grün in öffentlichen Grünanlagen Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen werden. Die Aufgabe und die Sachmittel sollen erhalten werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume werden in den Grünanlagen (von Maßnahmen abgesehen) regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenigen noch existierenden Blumenpflanzungen wird auf einjährige Blumen verzichtet (z.B. Servatiiplatz, Engelenschanze, Aegidiimulde). Nicht hiervon betroffen sind Flächen, deren Unterhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird (z.B. Kreisverkehre). Weitere gehölzbestandene Flächen mit hohem Pflegeaufwand (z.B. Überhangschnitt) werden gerodet und in Grasflächen umgewandelt. Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Ersatzpflanzungen werden das Erscheinungsbild der Grünflächen verändern, negative Reaktionen aus der Bürgerschaft nicht zu vermeiden sein. Damit würde der letzte öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt, der u.a im Rahmen der Teilnahme an der "Entante Florale" entstanden ist. Im Rahmen von Bürgerumfragen wurde von den Bürger/Innen der Wunsch nach öffentlichem Blumenschmuck geäußert. Hier sind Eigenengagements durch Sponsoring oder Patenschaften eine Möglichkeit, die Folgewirkungen zumindestens zu lindern. Personalwirkung (Stellen): 1,0 Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -47.780 -47.780 -47.780 -47.780 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 47.780 47.780 47.780 47.780 47.780 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Das Konzept zur Umsetzung des Sparvorschlags ab 2014 wird zurzeit durch das Amt 67 erarbeitet und den politischen Gremien rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Abschlussbericht? nein 14 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 242 Bezeichnung Aufgabe und Rückbau weiterer Spiel- und Bolzplätze Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen werden. Die Liste der Spielplätze soll noch einmal geprüft werden, wobei möglichst keine Spielplätze aufgegeben werden. Die Sparsumme wird ab 2015ff. auf 40.000 € reduziert. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinderspiel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so unterhalten werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw. Nutzwert aufweisen. Deshalb soll die Gesamtanzahl an Spiel- und Bolzplätze (zurzeit 312) soweit reduziert werden, dass die restliche Anzahl in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im Rahmen der Umsetzung des Konsolidierungskonzepts 2010 wurden insgesamt 24 Kinderspielplätze geschlossen. Um die neuen Einsparziele zu erreichen, müssen weitere etwa 10 Spielplätze und 5 Bolzplätze geschlossen und rückgebaut werden. In 2013 sollen die Vorschläge für die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze erarbeitet werden und die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung begonnen werden. Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnte, wohnungsnahe Spielangebote und Treffs verzichten. Der Versorgungsgrad an Spielflächen sinkt. Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015 Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 -35.840 -40.000 -40.000 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 0 35.840 40.000 40.000 40.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Der Bestand an Spiel- und Bolzplätzen wird zurzeit hinsichtlich des Einsparpotentials unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben untersucht. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien rechtzeitig vor dem Umsetzungszeitpunkt 2015 vorgelegt. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 243 Bezeichnung Reduzierung des Pflegestandards im Straßenbegleitgrün Zusatz: Die Reduzierung soll auf 4 Schnitte pro Jahr reduziert werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des Straßenbegleitgrün entsteht an den großen Ausfallstraßen. Deshalb können dort die höchsten Einsparungen erzielt werden. Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: die Pflege der Straßenbäume wird reduziert, Rasenstreifen im Straßenbegleitgrün werden außer in Verkehrsübersichtsbereichen nur noch in geringer Frequenz gemulcht (Reduzierung von 12 auf 4 Schnitte bei Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straße), Wildkraut in Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in Randbereichen abgemäht, Gehölze werden nur noch seitlich geschnitten, Wildwuchs wird toleriert. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014. Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheblich. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -15.000 -30.000 -45.000 -60.000 Saldo 0 15.000 30.000 45.000 60.000 60.000 0 15.000 30.000 45.000 60.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Maßnahme wird ab 2014 in geplanter Höhe umgesetzt. Abschlussbericht? ja 15 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 245 Bezeichnung Pflege- und Ausstattungsstandard werden gesenkt Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen der Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird erheblich reduziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen, in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr beseitigt). Die Anzahl der Bänke und Abfallkörbe wird reduziert. Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepflegten Außenanlagen an diesen Gebäuden verändert deren Gesamteindruck. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 Saldo 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 0 20.000 20.000 20.000 20.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Maßnahme wird ab 2014 in voller Höhe umgesetzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 247 Bezeichnung Überführung des Aufwands des Grünflächenanteils auf den Friedhöfen in die Grabnutzungsgebühren Zusatz: Die Einsparsumme soll zu jeweils 50 % durch Gebührenerhöhung und 50% durch Reduzierung der Pflege erfolgen. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird zukünftig in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bisher wurde dieser Aufwand durch den städtischen Haushalt getragen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Ausweisung eines öffentlich genutzten Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht nicht. Um das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen im Gebührenrecht erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den städtischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen zunächst um mindestens 5,5%, dann um mindestens 11%. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 126.420 126.420 252.840 252.840 252.840 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 126.420 126.420 252.840 252.840 252.840 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Das Amt 67 prüft zurzeit unter Mitwirkung eines externen Beraters die rechtliche Umsetzbarkeit der Einsparvorschläge und deren Auswirkungen auf die Friedhofs- und -gebührensatzung. Anschließend werden die Vorschläge zur Änderung der Satzung in die politische Beratung eingebracht mit dem Ziel, die geänderte Satzung zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Abschlussbericht? nein 16 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 248 Bezeichnung Reduzierung der Projektförderung von Naturschutzmaßnahmen Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 03 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.000 €/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000 €/Jahr). Seit 1996 fördert die Stadt Münster Projekte der Naturschutzverbände zur Entwicklung und zum Erhalt gefährdeter Arten (Obstwiesenschutz, Laubfroschprojekt, Sandtrockenrasen, Ringelnatter, Eisvogel, artenreiche Feldflur). Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt jährlich projektbezogen im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den AUB. Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr mehrere Projekte gefördert wurden. Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das ehrenamtliche Engagement der Naturschutzverbände unterstützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und erbringen Grundlagen und Handlungsbedingungen zum Biotop und Artenschutz. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -2.300 -2.300 -2.300 -2.300 -2.300 Saldo 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 249 Bezeichnung Reduzierung der Förderung von Naturschutzprojekten Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 03 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schrittweise reduziert werden (bisher ca. 93.000 €/Jahr). Diese erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren und ist ein etabliertes Instrument zur Umsetztung von Arten- und Naturschutzaktivitäten, wie Kopfbaumschnitt, Wallhecken und Heckenpflege, Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und sonstige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz wird regelmäßig von langjährig Aktiven wahrgenommen. Ebenso wird die Unterstützung der Heckenpflege bei der Landwirtschaft regelmäßig wahrgenommen. Bürgerwirkung:s.o Die Förderung geht sehr weit in die Breite und unterstützt Verbände, Vereine, Landwirte und andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -8.340 -8.340 -8.340 -8.340 -8.340 Saldo 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja 17 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 250 Bezeichnung Aufgabe des Monitorings des Gewässerzustands Zusatz: Die Einsparsumme soll auf 7.365 € reduziert werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 03 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am Hiltruper See soll nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen erfolgt nur noch Durchführung von stichprobenartigen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der ordnungsbehördlichen Tätigkeit mit Einbindung des Grundstückseigentümers (Hiltruper See) bzw. des Unterhaltungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf. Bürgerwirkung: keine direkte Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da lediglich Verzicht auf Fremdvergaben Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -7.370 -7.370 -7.370 -7.370 -7.370 Saldo 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 7.370 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt, die Aufträge für das Gewässermonitoring wurden entsprechend reduziert. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 251 Bezeichnung Reduzieren der Waldbewirtschaftung Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 05 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und Wiederaufforstungen im Sinne eines ökologischen Umbaus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird reduziert, ebenso der Aufwand für das Unterhalten und Instandsetzen von Waldwegen. Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Forsten. Die Freizeit- und Erholungsfunktionen in den Wäldern (z. B. Dyckburg, Kiesekampsbusch, Coerder Wald und Rohrbusch) werden durch eingeschränkte Nutzbarkeit verringert. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -17.000 -17.000 -17.000 -17.000 -17.000 Saldo 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt, die Bewirtschaftung der Forsten wird entsprechend reduziert. Abschlussbericht? ja 18 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 252 Bezeichnung Klimschutzpartnerschaften aufgeben Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nicht mehr unterstützt werden (Unterstützung an münstersche Organisationen, Vereine, etc. für Projekte zum Einsatz Erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern [Namibia, Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organisationen). Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungsländer gehen Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -5.890 -5.890 -5.890 -5.890 -5.890 Saldo 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 253 Bezeichnung Unterstützung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Zusatz: Die Kürzung soll auf 5.750 € für die Jahre 2015 ff. reduziert werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 254 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten würde Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -5.750 -5.750 -5.750 -5.750 -5.750 Saldo 0 0 5.750 5.750 5.750 5.750 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Der bestehende Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW läuft zum 31.12.2014 aus. Bei den Verhandlungen über die Fortführung des Vertrags werden die Einsparvorgaben berücksichtigt. Abschlussbericht? nein 19 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 254 Bezeichnung Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GHD Zusatz: Die Einsparsumme soll um 50 % auf 25.000 € gesenkt werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unternehmen wird aufgegeben. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren und der Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 und 255 bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig (Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme G7: Förderung - Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GHD). Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sind. Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 Saldo 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 255 Bezeichnung Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik Zusatz: Die Projektförderung wird um 10% (3.000 € ab 2016) gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahme können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden (siehe auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik. Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt werden, um technische Lösungen für architektonisch gut integrierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich um einen Zuschuss an Dritte (Bürger) Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur wenige Modellprojekte gefördert werden Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 -3.000 -3.000 Saldo 0 0 0 3.000 3.000 3.000 0 0 0 3.000 3.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2016 gekürzt. Abschlussbericht? ja 20 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 256 Bezeichnung Unterstützung des Ausbaus der Fernwärme in der Fläche nicht durchführen Zusatz: Die Stadtwerke Münster werden beauftragt, diese Aufgabe zu übernehmen. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 255 und 257 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme E1: Ausbau der Fernwärme in der Fläche Bürgerwirkung: gering, da die Hauptaktivitäten von den Stadtwerken Münster ausgehen Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 Saldo 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Projektmittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 257 Bezeichnung Gebäudesanierungsprogramme nicht durchführen Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in klimaschutzrelevanter als auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Impuls für die Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B3 bis 2014: Konjunkturprogramm Klimaschutz – Gebäude-Sanierungsprogramm Bürgerwirkung: ja Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -30.000 -30.000 0 0 0 Saldo 30.000 30.000 0 0 0 0 30.000 30.000 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Projektmittel wurden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2013 gekürzt. Abschlussbericht? ja 21 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 258 Bezeichnung Die Unterstützung des Veggietags einstellen Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Es soll im Verlauf des Jahres 2013 ein Bericht über die Wirkung vorgelegt werden, anschließend läuft die weitere Finanzierung aus. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die Stadt unterstützt die Aktivitäten der Verbände finanziell mit 5.000 € zur Erstellung von z.B. Werbematerialien. Diese Unterstützung soll eingestellt werden. Bürgerwirkung: gering Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: - Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 Saldo 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Das Amt 67 wird im Jahr 2013 über die bisherigen Maßnahmen und Folgen der Kürzung ab 2014 berichten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 259 Bezeichnung Beirat für Klimaschutz aufgeben Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Ab 2014 erfolgt ein Sperrvermerk. Auf Grundlage eines Berichtes soll über eine weitere Finanzierung entschieden werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am 28.04.2010 die Einrichtung eines unabhängigen Klimabeirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Persönlichkeiten des Umwelt- und Klimaschutzes zusammengesetzt sein sollte und die Stadt ehrenamtlich bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da der Beirat unabhängig sein soll, ist eine externe Betreuung und Unterstützung des Beirates für Klimaschutz eingerichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird letztendlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschutz bedeuten. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 258 und 260 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Beirat für Klimaschutz (Zusatzmaßnahme) sowie V/0519/2010 +V/0358/2011 Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): nein Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Das Amt 67 wird im Jahr 2013 über die bisherigen Aktivitäten im Rahmen einer Vorlage berichten. Danach wird über eine weitere Finanzierung politisch entschieden. Abschlussbericht? nein 22 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 260 Bezeichnung Erarbeitung eines Konzepts -Stromverbrauchsminderung in städtischen Gebäuden nicht durchführen Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen Anwendungen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 259 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B13: Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 Saldo 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Maßnahme wird ab 2013 in voller Höhe umgesetzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 261 Bezeichnung Keine Wieder-Einführung des Energiespar-Intractings (Kürzung in 2013 - 2015) Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar-Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren 2013 bis 2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist ein Finanzierungsmodell, das es erlaubt, Energiesparinvestitionen stadtintern durch das Energiemanagement vorzufinanzieren und damit flexibel agieren zu können. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B11: Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -60.000 -60.000 -35.000 0 0 Saldo 60.000 60.000 35.000 0 0 0 60.000 60.000 35.000 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Projektmittel werden in den Jahren 2013 - 2015 entsprechend gekürzt. Abschlussbericht? ja 23 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 262 Bezeichnung Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Emshof Zusatz: Der Betriebskostenzuschuss wird lediglich um 10% (4.920 €) gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Emshof auf den Stand 2009. Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss von 2010 bis 2013 erhöht. Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine Bestandsgefährdung mittelfristig zu besorgen ist, muss mit dem Träger abgestimmt werden. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -4.920 -4.920 -4.920 -4.920 Saldo 0 4.920 4.920 4.920 4.920 4.920 0 4.920 4.920 4.920 4.920 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 263 Bezeichnung Reduzierung der Zuschüsse für Umweltprojekte Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschiedene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen. Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch Private, Vereine und Verbände Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -1.130 -1.130 -1.130 -1.130 Saldo 0 1.130 1.130 1.130 1.130 1.130 0 1.130 1.130 1.130 1.130 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. Abschlussbericht? ja 24 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 264 Bezeichnung Aufgabe des Zuschusses für den landwirtschaftlichen Verein Münster e.V. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwirtschaft macht Schule" des landwirtschaftlichen Vereins Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werden, weil die gesamtstädtische Wirkung als relativ gering eingeschätzt wird und Teilprojekte auch aus den Maßnahmen zum bürgerschaftlichen Engagement auf Antrag finanziert werden können. Bürgerwirkung: gering Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -7.250 -7.250 -7.250 -7.250 Saldo 0 7.250 7.250 7.250 7.250 7.250 0 7.250 7.250 7.250 7.250 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Förderung wird gemäß politischem Beschluss ab 2014 eingestellt. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 265 Bezeichnung Reduzierung des Zuschusses an das Umweltforum Münster Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich um 10 % gesenkt. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betriebs- und Personalkosten sowie Umweltaktionen. Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die Bürger der Stadt Münster muss eingeschränkt werden und der Umfang der Koordinierungstätigkeiten für die Mitgliedsvereine im Umweltforum muss reduziert werden. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -6.880 -6.880 -6.880 -6.880 Saldo 0 6.880 6.880 6.880 6.880 6.880 0 6.880 6.880 6.880 6.880 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Die Fördermittel werden gemäß politischem Beschluss ab dem Jahr 2014 gekürzt. Abschlussbericht? ja 25 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 266 Bezeichnung Prüfauftrag: Der Umweltpreis soll nur noch alle 2 Jahre verliehen werden, und es soll eine weitere Kooperation mit der Bürgerstiftung geprüft werden. Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 14 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises findet nur noch alle zwei Jahre statt. Bürgerwirkung: Honorierung von Umweltaktivitäten durch die Stadt Münster gegebenenfalls in größeren zeitlichen Abständen, alternative Angebote sind überregional vorhanden, Bewerbungsinteresse allerdings stark rückläufig Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Hinweis: In der Haushaltssitzung des AUB am 20.11.2012 wurde darauf hingewiesen, dass der Umweltpreis zurzeit schon nur alle drei Jahre verliehen wird. Aus haushalterischen Gründen wird der Ansatz hierfür jedoch auf drei Jahre verteilt.Das Amt 67 wird die Kooperation mit der Bürgerstiftung prüfen und hierzu eine Vorlage erstellen. Abschlussbericht? nein 26 Rubrik Prüfaufträge Nr. 3 Bezeichnung Prüfauftrag: Anpassung der Standards bei der Straßenbeleuchtung Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der Straßenbeleuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei der Straßenbeleuchtung verändert werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen städtischen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung einzusparen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von rund 500.000 Euro. Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten). Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Umsetzungsstand Prüfauftrag umgesetzt Sachstandsbericht Prüfauftrag entspricht Einzelmaßnahme 101, daher hier keine weitere Dokumentation erforderlich Abschlussbericht? ja Rubrik Prüfaufträge Nr. 4 Bezeichnung Prüfauftrag: Übertragung des Parkleitsystems Dezernat III Amt Tiefbauamt Produktgruppe Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem betrieblich und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des Parkleitsystems auf die WBI möglich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu haushaltsentlastenden Wirkungen zu kommen. Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Umsetzungsstand Prüfauftrag nicht umsetzbar Sachstandsbericht Das Parkleitsystem wir derzeit baulich und betrieblich durch das Tiefbauamt unterhalten. Die Arbeiten vor Ort werden im Rahmen eines Jahresauftrages in der Größenordnung von rund 37.000 € durch eine Privatfirma durchgeführt. Der Personalbedarf im Tiefbauamt für diese Aufgabe liegt bei 0,2 Stellen. Das Parkleitsystem hat zu sehr großen Teilen ein Alter von 20 Jahren. In den nächsten 2 bis 3 Jahren wäre eine Reinvestition erforderlich. Es ist beabsichtigt, Ende 2013 den AUB über verschiedenen Lösungsvarianten mit den entsprechenden Kosten zu informieren und ggf. einen Grundsatzbeschluss einzuholen. Unter den Gesprächsteilnehmern bestand Einvernehmen, dass insbesondere aus folgenden Gründen derzeit ein Übergang des Betriebes auf die WBI keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt: • Auch die WBI würde die Arbeiten vor Ort an einen Dritten vergeben. Günstigere Angebotspreise sind nicht zu erwarten. • Der Personalaufwand bei der WBI wäre nicht geringer als im Tiefbauamt. • Voraussetzung des Betriebes durch die WBI wären Anbindungs- und Umstellungskosten in der Größenordnung von grob geschätzt mindestens 10.000 €. Tiefbauamt und WBI schlagen daher vor, die Frage der Betriebsführung derzeit zurückzustel-len und erneut im Zusammenhang mit der Reinvestitionsentscheidung zu thematisieren. Abschlussbericht? ja 27 Rubrik Weitere Maßnahmen Nr. 18 Bezeichnung Aufgabe und Rückbau von Wegeflächen in öffentlichen Grünflächen Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Das Wegenetz in Parks und Grünanlagen wird in Teilbereichen durch Aufgabe und Rückbau von Wegabschnitten reduziert. Wege erfordern regelmäßige Pflege gleichzeitig entstehen auch Ansprüche an die Verkehrssicherheit. Rindenmulchwege müssen in kurzen Abständen nachgedeckt werden. Viele Wege, speziell Rindenmulchwege, sollen aufgegeben werden (z.B. Haus Kump am Aasee). In den öffentlichen Grünanlagen (wie z.B. im Waldpark Hiltrup, Wienburgpark, Duesbergbusch, Sternbusch) müssen ca. 17 Km Wege (Gesamtbestand ca. 142 Km) aufgegeben werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden. Bürgerwirkung: Die Bewegungs- und Erlebnisräume werden eingeschränkt. Beliebte Laufstrecken (Joggingwege) stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung auf den verbleibenden Wegen verdichtet sich. Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 Flächenwirkung: - Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung dieser Maßnahme würde erst ab dem Jahr 2018 erfolgen. Wenn sich im Jahr 2017 im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2018 herausstellt, da diese Maßnahme erforderlich ist, wird im Jahr 2017 hierzu das entsprechende Konzept erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Abschlussbericht? nein Rubrik Weitere Maßnahmen Nr. 19 Bezeichnung Verzicht auf Zierbrunnen Dezernat V Amt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Produktgruppe 13 01 Gremium Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Beschreibung Beschreibung: Ca. 10 Zierbrunnen (z. B. Begegnungszentrum Berg Fidel, Neubrückenstraße, Martinibrunnen, Brunnen vor der Michaelkirche in Gievenbeck) von insgesamt 30 werden außer Betrieb genommen. Der Aufwand für den Betrieb und die Pflege der Brunnen ist hoch. Sie sind regelmäßig zu reinigen und zu warten. Durch missbräuchliche Nutzung, Vandalismus und Frost sind regelmäßig aufwändige Reparaturen erforderlich. Ein Beispiel für außer Betrieb gesetzte Brunnen ist die Anlage vor dem Stadthaus 2. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden. Bürgerwirkung: Brunnen in öffentlichen Grünanlagen erhöhen gerade in den Sommermonaten die Aufenthaltsqualität in den Anlagen. Dieses Qualitätsmerkmal entfällt zukünftig an den noch zu benennenden Stellen. Personalwirkung (Stellen): 0,5 ab 2018 Flächenwirkung: - Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Umsetzung dieser Maßnahme würde erst ab dem Jahr 2018 erfolgen. Wenn sich im Jahr 2017 im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2018 herausstellt, da diese Maßnahme erforderlich ist, wird im Jahr 2017 hierzu das entsprechende Konzept erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Abschlussbericht? nein 28
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Weseler Straße
- Neubrückenstraße
- Picassoplatz
- Servatiiplatz
- Engelenschanze
- Promenade
- Sternbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0413/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37