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Temporäre Spielstraßen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2347/2021 vom 30.07.2021

Stand: Am 31.08.2021 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 21.07.2021 2347/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.08.2021 Temporäre Spielstraßen hier: mündl. Nachfrage von RM Syndicus in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2021, TOP 7.2.7 „RM Syndicus wirft die Frage auf, ob in verkehrsberuhigten Bereichen Schilder mit dem Hinweis „Durchfahrt verboten - Anlieger*innen frei ab XX Uhr“ angebracht werden können.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat gem. StVO die Möglichkeit zur Einrichtung von temporären Spielstraßen, damit dieser Verkehrsraum in den festgelegten Zeiten nur spielenden Kindern bzw. Fußgänger*innen zur Verfügung steht. Jegliche sonstige Verkehrsarten sollen diesen Bereich im festgelegten Zeitraum nicht nutzen dürfen. Bei Öffnung für Anlieger*innen kann dieses Ziel nicht erreicht werden, auch weil der Anliegerbegriff sehr weit gefasst sowie kaum zu kontrollieren ist und damit dem Ziel widerspricht. gez. Greitemann i. V. Dez. III

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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