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2347/2021

Temporäre Spielstraßen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.07.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.08.2021, TOP 6.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1106 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer  21.07.2021 
 2347/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
 
Temporäre Spielstraßen 
hier: mündl. Nachfrage von RM Syndicus in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
20.04.2021, TOP 7.2.7 
„RM Syndicus wirft die Frage auf, ob in verkehrsberuhigten Bereichen Schilder mit dem Hinweis 
„Durchfahrt verboten - Anlieger*innen frei ab XX Uhr“ angebracht werden können.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat gem. StVO die Möglichkeit zur Einrichtung von temporären Spielstraßen, damit 
dieser Verkehrsraum in den festgelegten Zeiten nur spielenden Kindern bzw. Fußgänger*innen zur 
Verfügung steht. Jegliche sonstige Verkehrsarten sollen diesen Bereich im festgelegten Zeitraum 
nicht nutzen dürfen. Bei Öffnung für Anlieger*innen kann dieses Ziel nicht erreicht werden, auch weil 
der Anliegerbegriff sehr weit gefasst sowie kaum zu kontrollieren ist und damit dem Ziel widerspricht. 
 
 
gez. Greitemann i. V. Dez. III

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2347/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.07.2021
Erstellt
17.06.2021 09:46