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Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln – Entwicklung, Inanspruchnahme und Finanzierungsperspektive ab 2027
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SK_231_25_Bericht_Projekt_anonymer Krankenschein Köln 2025_barrierefrei
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Anonymer Krankenschein Köln Jahresbericht Berichtszeitraum Januar 2024 – Dezember 2024 R O M e.V. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Anonymer Krankenschein Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.1 Zugangsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.2 Clearing, Legalisierungs- und Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.3 Medizinische Indikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS) . . . . . . . . . . . . . 18 2.5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.6 Projektkoordination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.7 Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3. Statistischer Bericht – Ergebnisse der Jahres evaluation . . . . . . . . . . . . . . 22 3.1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.2 Ratsuchende/Patient*innen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.3 Beratungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/Regelversorgung . . . . . . 29 3.5 Einzelfallentscheidungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.6 Praxisbeispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.7 Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4. Fazit und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 5. Quellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1. Einleitung 4 1. Einleitung Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und ist in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen”, der Charta der Grundrechte (CFR) der Europäischen Union (nachfolgend EU) und den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland verankert: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet.“ (AEMR Artikel 25) „Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“ (CFR Artikel 35) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Grundgesetz (GG) Artikel 2 Absatz 2) 5 Das Menschenrecht auf gesundheitliche Versorgung ist für alle Menschen umzusetzen. Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Seite 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 GG) ergibt sich die Pflicht des Staates, ein tragfähiges Gesundheitssystem zu schaffen (vergleiche Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern 2021). Trotz der in Deutschland bestehenden Versorgungs - struktur über die Krankenkassen fallen einige Personen beziehungsweise Personengruppen jedoch aus diesem Anspruch heraus und/oder haben keinen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgungsstruktur. Hierbei handelt es sich häufig um Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus der EU und wohnungslose Menschen. Die Gründe für das Nichtbestehen einer (ausreichenden) Krankenversorgung sind regelhaft multidimensional und zumeist rechtlicher Art. „Die Folge ist, dass (schwere) Krankheiten nicht oder zu spät diagnostiziert, nicht oder unzu reichend behandelt und/oder notwendige Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt werden. Hierdurch steigt, je nach Krankheitsbild (beispielsweise bei HIV (Humanes Immun - defizienz Virus) oder empfohlenen Schutzimpfungen) das Infektionsrisiko (auch) für Dritte. Zudem entstehen im Zweifelsfall vermeidbare Mehrkosten in der medizinischen Versorgung (beispielsweise stationäre Notfallversorgung), weil die medizinische Versorgung nicht (rechtzeitig) adäquat erfolgt ist (vergleiche ebenda; vergleiche Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V. 2023).“ 6 Die Zielgruppen des Projekts umfassen insbesondere: Personengruppe 1: Menschen, die sich ohne Papiere oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutsch- land aufhalten, müssen sich bei medizinischem Versorgungsbedarf an das jeweilige Sozialamt wenden oder die lokalen Dienste für Menschen ohne Krankenversicherung nutzen (in Köln zum Beispiel medizinische Sprech stunden im Gesundheitsamt der Stadt Köln oder Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung). Zum einen werden in diesen Diensten nicht alle medizinischen Fachdisziplinen angeboten, zum anderen können diese Stellen keine vollständige medizinische Behandlung abdecken. Die Situation ist besonders problematisch, wenn eine Operation benötigt wird oder teure diagnostische Maßnahmen oder Medikamente dringend benötigt werden. Spätestens dann müsste zwecks Kostenübernahme- antrag das Sozialamt kontaktiert werden. Wie alle öffentlichen Stellen ist das Sozialamt gesetzlich zur Meldung über die Kenntnis des irregulären Aufenthalts an die Ausländerbehörde verpflichtet (§ 87 Aufenthaltsgesetz). Aus Angst vor einer möglicherweise daraus resultierenden Abschiebung ist es für viele Betroffene nicht möglich, diesen Weg zu gehen, was dazu führt, dass Erkrankungen unbehandelt bleiben. Personengruppe 2: Eine weitere Personengruppe bilden Menschen ohne festen Wohnsitz und/oder Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. In der Sozial beratung zeigen sich (auch im Rahmen des Projekts) bei den beratenden Projekt partner*innen immer wieder Fälle, in denen Menschen durch Beitragsschulden keinen oder einen unzureichenden Leistungsanspruch bei ihrer Krankenkasse in Deutsch - land haben (ausschließlich Notfall-/ Schmerzbehandlung und Entbindungen). Ein weiteres Problem stellt sich für ehemals privat versicherte Personen in der Form dar, dass diese keine Möglichkeiten haben, in eine gegebenenfalls für sie passendere (kostengünstigere) gesetzliche Versicherung (GKV) zu gelangen. Zudem ermöglicht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Sozialgesetzbuch V §§ 188,191 (nachfolgend SGB V genannt) seit 2019 einen Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung von Menschen mit Beitragsschulden und/oder Menschen, deren Anschrift nicht ermittelt werden kann. 7 Personengruppe 3: Aber auch EU-Bürger*innen sind teilweise nicht ausreichend versorgt, weil ent - weder kein Versicherungsschutz in der Heimat besteht oder dieser nur eine basale Grundversorgung umfasst, bei der die Versicherung jedoch bei schweren Erkrankungen keine/kaum Versorgungsleistungen übernimmt. Die hierdurch anfallenden Kosten sind für die Versicherten häufig aufgrund ihrer Mittellosigkeit selbst nicht aufzubringen. Darüber hinaus verursachen unklare rechtliche und insbesondere finanzielle Zuständigkeiten bei den staatlichen Stellen und stark verzögerte Bearbeitungszeiten bei Ämtern in der Praxis regelhaft Verzögerungen bei dem Versuch, eine notwendige medizinische Versorgung zu initiieren. 8 Wenn Personen dieser Gruppen der Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung verwehrt bleibt, folgt daraus, dass sich bestehende Krankheiten verschlimmern, chronifizieren und im schlimmsten Fall das Leben der Betroffenen (und Dritter) bedroht ist. Die Integration von Menschen ohne Krankenversicherung in das medizinische Versorgungs - system ist darüber hinaus aber nicht nur für die Betroffenen selbst essenziell, sondern auch mit Blick auf die Menschenrechte von allgemeinem öffentlichem Interesse: Systemorientiert • Eine Sozialberatung beziehungsweise ein Clearing mit anschließender medizinischer Versorgung schont Kosten und Ressourcen der Sozialämter, die bei Notfallein- weisungen als Folge einer unterlassenen frühzeitigen medizinischen Versorgung zur Refinanzierung der Behandlungskosten hinzugezogen werden. • Eine rechtzeitig vorgenommene Diagnostik und Behandlung verringert das Risiko von Mehrkosten durch Notfalleinweisungen oder Chronifizierung. • Offene Rechnungen werden vermieden und dadurch Krankenhäuser und Ärzt*innen administrativ und finanziell entlastet. Gemeinwohlorientiert Die Integration von nicht versicherten Menschen in das gesundheitliche Versorgungs system • stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Sozialstaatsprinzip • reduziert die Ausbreitung von Infektionen, da infektiöse Erkrankungen behandelt und präventive Schutzmaßnahmen wie Impfungen durchgeführt werden können. • Ist auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, weil die gesundheitliche Genesung die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. (Zander/Bein 2022, Seite 32) 9 Ein Weg, der sich in den letzten Jahren immer mehr bewährt hat, um Betroffenen in solchen Fällen helfen zu können, ist der Anonyme Kranken-/Behandlungsschein (AKS/ABS). Dieser ermöglicht es, Nichtversicherten oder Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz einen Behandlungsschein auszustellen, mit dem sich die Betroffenen bei entsprechendem medizinischem Bedarf anonym von den jeweils benötigten Heilberufler*innen behandeln lassen können. Durch die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheines (nachfolgend AKS) werden die betroffenen Personen zudem in die Lage versetzt, die medizinisch notwendige Vers orgung bei einer medizinischen Stelle ihrer Wahl durchführen zu lassen. Dies ist aus zweierlei Gründen sinnvoll und erkennt Menschen ohne Krankenversicherung eine Selbst - bestimmung zu: Zum einen wird den Betroffenen das in Deutschland in § 76 SGB V gesetzlich verankerte Recht auf freie Ärzt*innen Wahl (natürlich auch unter den gegebenen gesetzlichen Einschränkungen desselben Paragrafen) gegeben. Zum anderen können sie wahlweise eine medizinische Stelle ihres Vertrauens aufsuchen und gegebenenfalls eine bereits bestehende Ärzt*in-Patient*in-Beziehung fortführen. Solche Projekte bieten aus systemorientierter Sicht weitere Vorteile in Bezug auf nicht krankenversicherte Personen in Deutschland: • AKS-Projekte geben Einblick in die Dunkelziffer der Unterversorgten. • Die Gründe für fehlende Versorgung können differenziert herausgearbeitet werden und dienen als Anstoß für zukünftige Veränderungsbestrebungen beziehungsweise -vorhaben. Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln ist eines der neuesten kommunalen Projekte dieser Art in Deutschland. Die Inhalte und Prozesse des Zusammenwirkens von medizinischen und sozialarbeiterischen Fachkräften im Rahmen dieses Projekts und die Evaluationsergebnisse des Berichtszeitraums werden im Folgenden vorgestellt. 10 2. Anonymer Krankenschein Köln 11 2. Anonymer Krankenschein Köln Im Jahr 2021 beauftragte der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ein zu gründendes Gremium, bestehend aus beteiligten Trägern des Runden Tisches sowie der Stadtverwaltung, ein Konzept für eine Ausgabestruktur zum Anonymen Krankenschein für Köln zu erarbeiten. Hierbei sollten die bereits bestehenden Angebotsstrukturen für Menschen ohne Papiere in Köln konzeptionell integriert werden. Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln erarbeitete ein entsprechendes Konzept und legte dieses dem Runden Tisch für Flüchtlings- fragen im Frühling 2022 vor. Die Umsetzung und Finanzierung des Projekts durch die Stadt Köln wurde am 15. Juni 2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (einsehbar unter: Ratsinformation_ Stadt_ Koeln). Allerdings nicht – wie im Konzept angedacht – mit einem jährlichen Budget von 400.000 Euro für die medizinischen Behandlungen, sondern lediglich in Höhe von 200.000 Euro. Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln startete am 1. Juli 2023 und die Projektlaufzeit endete mit dem Jahresabschluss 2024. In seiner Struktur ähnelt das Kölner Konzept AKS/ABS-Modellen, die bereits erfolgreich in anderen Kommunen in die Praxis implementiert wurden. Durch den Zusammenschluss des Gesundheitsamts Köln, der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln (im Folgenden auch als MMM bezeichnet), der Clearingstelle Migration und Gesundheit und dem Beratungsnetzwerk Menschen ohne Papiere zeichnet sich die Kölner Projektstruktur durch eine sinnvolle Kooperationsstruktur aus. Hierdurch werden rechtliche und medizini - sche Aspekte vereint, ein ganzheitlicher Blick auf die Ratsuchenden/Patient*innen gerichtet und eine wirksame Kooperation zwischen Stadt und Wohlfahrtverbänden beziehungsweise NGOs (Nichtregierungs organisationen) er möglicht. Dies ist für Köln aufgrund der bereits lange bestehenden und breit aufgestellten Unterstützungsstruktur für Menschen ohne Kranken- versicherung sowohl im Bereich Beratung als auch bei der medizinischen Versorgung sinnvoll und zielführend. 12 2.1 Zugangsvoraussetzungen Zunächst richtet sich das Projekt ausschließlich an Menschen ohne Krankenversicherung, die seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft sind oder in Köln ohne festen Wohnsitz leben. Es muss zudem ein medizinischer Vorsorge- oder Versorgungsbedarf vorliegen, ohne dass die betroffenen Personen die hierfür notwendigen Kosten selbst tragen können. Zugangsvoraussetzungen 1. Seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft 2. Es besteht kein Krankenversicherungsschutz oder dieser kann nicht kurzfristig erreicht werden 3. Vorliegen eines medizinischen Vorsorge- und/oder Versorgungsbedarfs 4. Mittellosigkeit, die notwendige Versorgung kann nicht selbst finanziert werden Um diese Voraussetzung prozessual sicherzustellen, arbeitet das Projekt in Köln mit dem sogenannten „2-Gate-Verfahren“. Dies bedeutet, dass ratsuchenden Personen grund sätzlich nur dann ein AKS ausgestellt werden kann, wenn diese zuvor bei einem der sechs Projekt - partner*innen eine sozialrechtliche Beratung wahrgenommen haben und eine medizinische Indikationsstellung über eine der medizinischen Projektpartner*innen erfolgt ist. Innerhalb der Beratung wird untersucht, ob und welche Möglichkeiten für die jeweilige Person bestehen, über eine Krankenversicherung/Regelversorgung versichert zu werden. Zusätzlich wird durch eine der kooperierenden medizinischen Stellen eine Untersuchung/Diagnostik durch- geführt und in diesem Rahmen festgestellt, ob und mit welcher Dringlichkeit eine weitere medizinische Behandlung (über externe Stellen) notwendig ist. Hieraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung der Ratsuchenden bedarf und die sozial arbeiterischen und medizinischen Stellen für einen reibungslosen Ablauf eng zusammenarbeiten. Nur, wenn das Clearing/die Sozialberatung bescheinigt, dass 1. aktuell beziehungsweise kurzfristig keine Regelversorgung hergestellt werden kann und 2. die AKS-Ärzt*innen ihrerseits eine medizinische Weiterbehandlung als notwendig bescheinigen, erhalten die betroffenen Personen einen AKS und gegebenenfalls einen Rezeptschein. Bei einer ambulanten Weiterversorgung werden standardisiert maximal 500 Euro über - nommen, bei einer stationären Weiterversorgung maximal 3.500 Euro. Regelhaft wird außer- dem bei der Ausgabe eines AKS auch ein Rezeptschein (maximal 100 Euro Kostenübernahme) ausgegeben. Diese ermöglichen eine Medikamentenverordnung durch die weiterversorgen - den externen Fachärzt*innen beziehungsweise durch das Krankenhaus im Anschluss an die 13 stationäre V ersorgung. In welcher Reihenfolge (Beratung Medizin oder Medizin Beratung) die Rat suchenden in das Kölner AKS-Pr ojekt einsteigen, ist dabei irrelevant, weil die Projekt - partner*innen die Weitervermittlung an die andere Stelle jeweils sicherstellen. Der Prozess des sogenannten 2-Gate-Verfahrens ist im Folgenden noch einmal zusammengefasst: Anonymer Krankenschein Köln – Prozessbeschreibung – Gate 1 Sozialberatung/ Clearing Bei einem der Kooperationspartner*innen: • agisra e.V. • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln • Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH • Kölner Flüchtlingsrat e. V. • Rom e. V. unter anderem Klärung: • Besteht keine (kurzfristige) Möglichkeit für eine KV-Regelversorgung? • Liegen aktuell gesundheitliche B eschwerden oder ein Vorsorgebedarf vor? • Ist die Person seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft? Wenn alle Prüfpunkte mit „ja“ beantwortet werden können: Potenzieller AKS-Fall = Ausgabe AKS-Mappe und Weiterleitung an die Mediziner*innen des Gesundheitsamtes oder MMM. Wenn mittel-/langfristig eine Möglichkeit für eine Regelversorgung besteht, findet ein fort- laufendes Clearing seitens der Beratung statt. Gate 2 Medizinische Indikation Bei einem der Kooperationspartner*innen: • Abteilung Gesundheitshilfen des Gesundheitsamts • Mobiler medizinischer Dienst des Gesundheitsamts • Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Ausreichende Versorgung vor Ort möglich beziehungsweise keine Weiterleitung an externe Ärzt*innen nötig? • Keine Ausgabe AKS und/oder Rezeptscheins Weiterleitung an externe Ärzt*innen notwendig? • Ausgabe AKS mit individuell generierter AKS-Nummer und in der Regel Rezeptschein Im Folgenden wird nun die Arbeit und Zusammenarbeit der beratenden und medizinisch- versorgenden Kooperationspartner*innen näher vorgestellt. 14 2.2 Clearing, Legalisierungs- und Sozialberatung Die sozialrechtliche Beratung/Fallklärung erfolgt durch die Kooperationspartner*innen des Netzwerkes Menschen ohne Papiere oder die Clearingstelle Migration und Gesundheit. Zu dem Netzwerk Menschen ohne Papiere gehören: agisra e. V., Caritasverband für die Stadt Köln e. V., Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, Kölner Flüchtlingsrat e. V. und Rom e. V. Die Beratung/das Clearing umfasst neben der Klärung des Krankenversicherungs schutzes beziehungsweise diesbezüglicher Möglichkeiten auch alle weiteren Anliegen der Rat - suchenden, die in den Beratungsbereich des jeweiligen Trägers fallen. Die Fälle gestalten sich dabei aufgrund ihrer Komplexität und Themenvielfalt in der Regel beratungsintensiv und sehr individuell. Bei Bedarf werden deshalb zwecks Fallklärung weitere soziale Stellen hinzugezogen, beziehungsweise es wird an diese weitervermittelt. Zumeist bedürfen die jeweiligen Fälle mehrerer – teils vieler – Beratungstermine, sodass ein fortlaufendes Clearing beziehungsweise eine Begleitung durch den jeweiligen Prozess über einen länge - ren Zeitraum notwendig ist. Dies verdeutlichen auch die Evaluationsergebnisse nach einem Jahr: Die Kooperationspartner*innen aus der Beratung haben insgesamt 162 Personen, die potentiell einen AKS-Fall auslösen könnten, beraten. Insgesamt erfolgten hierfür 449 Beratungstermine (siehe Kapitel Statistische Daten). Die ratsuchenden Menschen befinden sich dabei teilweise in derart prekären Lebenssituationen und Gesundheits- zuständen, dass sie Unterstützung bei den weiteren Schritten innerhalb des AKS-Prozesses benötigen. So vereinbaren die Sozialberater*innen zumeist direkt vor Ort gemeinsam mit den Ratsuchenden einen Anschlusstermin bei einer der medizinischen Stellen. Die medizinischen Stellen organisieren andersherum regelhaft die Weiterleitung in die Beratung und auch in die medizinische Weiterbehandlung durch externe Stellen aktiv mit. Die sechs kooperierenden Beratungsträger zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen, Expertise, eine umfassende Vernetzungsstruktur und eine große Vielfalt im Blick auf die Zielgruppen aus. Durch die dezentrale Struktur an verschiedenen Standorten stellt das Beratungsnetzwerk zudem einen niedrigschwelligen Zugang für Ratsuchende dar. Hier - durch können die Ratsuchenden beispielsweise durch die AKS-Ärzt*innen direkt lebenswelt- bezogen (Zielgruppe, Sprachen, Anliegen) in ein passendes Beratungssetting weiter vermittelt werden. Zudem wird bei Bedarf beziehungsweise auf Wunsch der Ratsuchenden eine Weiter- vermittlung zu aufenthaltsrechtlichen Beratungseinrichtungen gewährleistet. 15 Nachfolgend sind die sechs Partner*innen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gelistet: Kooperations partner*innen Schwerpunkte agisra e. V. Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und geflüchtete Frauen: Beratung und Begleitung zu aufenthalts- rechtlichen Fragen, Häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, Frauenhandel, FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung), Menschen mit Behinderung sowie Beratung im Hilfeplan und von stark benachteiligten EU-Bürgerinnen Caritasverband für die Stadt Köln e. V. Asylverfahrensberatung, Aufenthaltsperspektiven und unterstützende Integrationsmaßnahmen für Asylsuchende, Geduldete und Menschen ohne Papiere: Schulbesuch und Sprachförderung, Beratung und Vermittlung zu Fragen des Umgangs mit Gewalt- und Ausbeutungserfahrungen, Klärung rechtlicher Möglichkeiten und Unterstützung bei tatsächlicher Chance zur Legalisierung eines Aufenthalts, Klärung gesund- heitlicher Versorgung, bei Bedarf werden Sprachmittler*innen hinzugezogen Clearingstelle Migration und Gesundheit Prüfung medizinischer Versorgungsmöglichkeiten für zugewanderte Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Perspektivberatung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere: Asyl- und Aufenthaltsrecht, Krankheit und Schwangerschaft, Arbeitsgenehmigung, Kindertagesstätten- und Schulbesuch der Kinder Kölner Flüchtlingsrat e. V. Rechtliche Beratung zum Asyl-, Aufenthalts- und Asyl- bewerberleistungsrecht für geflüchtete Menschen und Menschen ohne Papiere Rom e. V. Sozial-, Geflüchteten- und Integrationsberatung: Beratung und Begleitung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, Wohnungs- und Arbeitssuche und Gesundheitsproblemen. Zudem Anlaufstelle bei Rassismus und Diskriminierung Beratungssprachen: Romanes, Serbokroatisch, Albanisch, Mazedonisch und Englisch 16 Bei der Beratung ist dabei häufig ein fortlaufender Beratungsprozess bedeutsam, weil sich Begebenheiten in der Lebenswelt der Ratsuchenden insofern ändern können, dass veränderte Möglichkeiten für eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel entstehen können. So kann eine schwerwiegende/lebensbedrohliche Diagnose auch dazu führen, dass Personen eine Aufent- haltserlaubnis und damit auch Krankenversicherungsschutz erlangen können. Zusammen- gefasst kommen die beratenden Sozialarbeiter*innen folgenden Aufgaben innerhalb des Projekts nach: • Zielgerichtete Sozialberatung (Kontakt zu Patient*innen, Beratung und Unterstützung bezüglich Zugang zur Regelversorgung, Rücksprachen mit Kostenträgern/Behörden/ Versicherungen, Begleitung bei Behördengängen, Aufbau standardisierter Verfahren, telefonische Beratung) • Absprachen mit anderen in den Fall involvierten Stellen (beispielsweise AKS-Medizin) • Ausstellung des Beratungsscheins (als Nachweis für die medizinischen Partner*innen, dass das Clearing erfolgt ist und mit welchem Ergebnis) • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person • Verweisberatung (Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen, Schuldner*innenberatungsstellen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, etc.) • Aufklärung zum Datenschutz und Pseudonymisierung • Interne anonyme Dokumentation der AKS-Fälle • Teilnahme an Austauschtreffen im Rahmen des Projekts (vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20) 2.3 Medizinische Indikation Die medizinische Indikationsstellung erfolgt über eine der medizinischen Kooperations- partner*innen. Nach Indikationsstellung für weiterführende ambulante oder stationäre Maßnahmen (fachärztliche Diagnostik, Behandlung, Beratung, Nachsorge etc.) stellen diese dann einen AKS und Rezeptschein aus. Die Ärzt*innen tragen hierbei stets dafür Sorge, dass die medizinische Versorgung, wie bei allen Patient*innen der gesetzlichen Kranken- versicherungen, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ (§ 12 Absatz 1 SGB V) erfolgt. Außerdem wird auch von Seiten der Ärzt*innen meist die weitere medizinische Behandlung in den Krankenhäusern beziehungsweise Arztpraxen organisiert. Dabei wird den weiter - behandelnden Stellen der AKS erläutert und Fragen zum Ablauf wie zum Beispiel der Abrechnung oder Anonymisierung erklärt. 17 Kooperationspartner Schwerpunkte Gesundheitsamt Köln – Gesundheitshilfen Beratungsstelle für Familienplanung Fachdienst STI (sexuell übertragbare Infektionen) und sexuelle Gesundheit Frauenärztliche Grundversorgung in Schwangerschaft und Wochenbett für Menschen ohne Zugang zur Regel- versorgung Verhütungsberatung, Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt-Beratung unabhängig vom Versicherungsstatus Gynäkologische und urologische Untersuchung, Testung, Behandlung und Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung, von Personen mit erhöhtem Risiko für sexuell übertragbare Infektionen sowie für Sexarbeiter*innen und deren Partner*innen (bei diesen unabhängig vom Versicherungsstatus) Allgemeinmedizinische Beratung und Untersuchung von Menschen ohne Krankenversicherung. Gesundheitsamt Köln in Kooperation mit der Drogenhilfe Köln gGmbH Substitutionsambulanz Neumarkt niederschwellige substitutionsgestützte Behandlung opioidabhängiger Menschen als medizinische/ psychosoziale Komplexleistung Gesundheitsamt Köln – Mobiler Medizinischer Dienst Medizinische und psychosoziale Grund- und Notfall- versorgung für Wohnungslose, Drogenabhängige sowie Jugendliche und junge Erwachsene. Malteser Medizin für Menschen ohne Kranken- versicherung Köln Richtet sich vor allem an Patient*innen zur Erstunter- suchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung. Eine medizinische Versorgung bei chronischen Erkrankungen und milderen Symptomen ist regelhaft hingegen nicht möglich. Zusammengefasst kommen die medizinischen Kooperationspartner*innen folgenden Aufgaben innerhalb des Projekts nach: • Betreuung der Patient*innen (medizinische Sprechstunden, medizinische Versorgung, Ausstellung des AKS und gegebenenfalls Rezeptscheins, Beratung zur weiteren Behandlung) • Interne Dokumentation • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person • Vereinbarung von Behandlungsterminen und Erklärung des AKS und dessen Ablaufs bei weiterbehandelnden externen Stellen (vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20) 18 2.4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS) Der Arbeitskreis wurde zu Beginn der Projektarbeit bereits 2021 unter Beteiligung einiger der Kooperationspartner*innen zum Zweck der gemeinsamen Erarbeitung des vom Runden Tisch für Flüchtlingsfragen in Auftrag gegebenen Konzeptes initiiert. Seit der Vorbereitung der Umsetzungsphase des Projektes wurde der Kreis erweitert und arbeitet seitdem unter Beteiligung aller Kooperationspartner*innen auf leitender Ebene, der Projektkoordination und eines ärztlichen Vertreters aus der direkten Patient*innenversorgung weiter. Der AK AKS ist das für das Projekt verantwortliche und in allen projektrelevanten Entscheidun- gen involvierte und entscheidungsbefugte Steuerungsgremium des Kooperationsprojektes. Er verantwortet neben den Abläufen und dem Berichtswesen auch die Sonderentscheidungen wenn hohe Behandlungskosten zu erwarten sind. Das Leitungsgremium AK AKS Köln tagt durchschnittlich alle acht Wochen. Bei Bedarf werden kurzfristig weitere Termine oder digitale Absprachen getroffen. Gemeinsam werden die Entwicklungen im Projekt und gegebenenfalls bestehende Anpassungsbedarfe erörtert, geplant und die notwendigen Informationen an alle beteiligten Beratenden und medizinisch- versorgenden Stellen weitergeleitet. 2.5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt In allen Abstimmungsprozessen des Projektes, insbesondere zwischen Beratung und Medizin, kommt der leitenden Ansprechpartner*in der Abteilung Gesundheitshilfen eine koordinierende Schlüsselfunktion zu. Sie arbeitet in enger Abstimmung mit der Projekt koordination an der weiteren Entwicklung von Prozessen und leitet die medizinischen Prozesse intern. Sie ist im stetigen Austausch mit den beteiligten medizinischen Stellen und anderen Angeboten der Stadt Köln, in denen konkrete Bedarfe gesehen und Vorgehensweisen abgestimmt werden müssen. Im Rahmen der Vernetzung ist sie im ständigen Austausch mit verschiedenen Trägern in Köln sowie den beteiligten externen Fachärzt*innen und Kliniken. Sie ist inhaltlich in allen Sonderentscheidungen beteiligt und verantwortet die inhaltliche Vorbereitung, Einladung und Moderation des Arbeitskreises AKS. 19 2.6 Projektkoordination Die Projektkoordination des Anonymen Krankenscheins Köln wird durch das Diakonische Werk Köln und Region verantwortet. Ihr kommt eine Schlüsselfunktion bei der Prozess entwicklung sowie eine Brückenfunktion zwischen den verschiedenen Stellen zu. Sie entwickelt und begleitet die nötigen Strukturen und den Ablauf der Prozesse und ist für das Evaluations- und Berichtwesen zuständig. Die Projektkoordinatorin ist Ansprechpartnerin sowohl aller Projektbeteiligten als auch aller an der Patient*innen-Versorgung beteiligten externen medizinischen Stellen. In der Projektlaufzeit hat sich gezeigt, dass es hier regelhaft zu Rückfragen sowohl der behandelnden fachärztlichen Kolleg*innen als auch der abrechnenden Stellen kam – von deren Beantwortung die Aufnahme und Behandlung der an diese Stellen verwiesenen Patient*innen abhängig war. Die für das Projekt entwickelten und implementierten Dokumente und Arbeitshilfen sind im Folgenden mit ihren jeweiligen Zwecken gelistet. Die grau hinterlegten Dokumente sind dabei primär in Verantwortung des Gesundheitsamts in Zusammenarbeit mit der Koordination erstellt worden. Die Dokumente werden fortlaufend an die Prozess- und Personalveränderungen angepasst. 20 Dokument Offiziell Intern Zweck Beratungsschein x Bescheinigung, dass das Clearing, insbe- sondere zur Krankenversicherung, erfolgt ist (zwecks Weiterleitung an Medizin) Beratungsanfrage x Bescheinigung, dass die medizinische Indikationsstellung erfolgt ist (zwecks Weiterleitung an Beratung) AKS ambulant/stationär x Ausgabe an Patient*in durch eine der drei medizinischen Stellen zwecks Wahrnehmung der notwendigen Behandlungen Rezeptschein x Ausgabe an Patient*innen zwecks Medikationsversorgung Medizinischer Begleitschein x Erleichterung der internen Kommun ikation zwischen den AKS-Ärzt*innen und den weiterbehandelnden externen Stellen (Vermeidung doppelter Diagnostik/ Therapie) Informationsblatt für die medizinischen Partner*innen (AKSausgebenden) x Handlungsanleitung zu den genauen Arbeitsschritten bei Ausgabe eines AKS und/oder Rezeptscheins Kontaktdatenliste x Erleichterte Kontaktaufnahme zu den passenden Projektpartner*innen Prozessbeschreibung x Transparenz und Übersichtlichkeit für alle Projektbeteiligten (inklusive Checkliste für die Beratung) Interne Dokumentation Beratung x Evaluation des Projekts Meldeliste für Sonderfälle (die über die Standard summen hinausgehen) x Einberufung einer Fallbesprechung Schweigepflicht entbindung x Zwecks Einhaltung der Datenschutz- Grundverordnung gegenüber den Ratsuchenden (auch für Fälle von Kostenrückerstattungen an Krankenversicherungsträger) BudgetControllingliste x Gesamtbudgetcontrolling 21 2.7 Verwaltung Die Abrechnung der Behandlungs- und Rezeptkosten wird von der Caritas Köln e. V. verantwortet. Die Hauptaufgaben der Verwaltung sind insbesondere die Rechnungs prüfung und die Veranlassung der Überweisungen an die rechnungsstellenden Organisationen. Der Stellenumfang umfasst 0,5 Vollzeitäquivalent. Gerade zum Projektende war eine eng- maschige Zusammenarbeit mit den AKS ausgebenden Stellen im Hinblick auf das begrenzte Budget notwendig. Dies beinhaltete eine wöchentliche Auswertung des Gesamtcontrollings mit Fokus auf wieder verfügbare Mittel und entsprechende Freigabe der Mittel. 2.8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen Austausch Medizin (Jour fixe) Die projektverantwortliche Leitungskraft und weitere Mediziner*innen des Gesundheitsamts (AKS-Ärzt*innen) tagen alle zwei Wochen in einem Jour fixe gemeinsam mit der Projekt- koordination, um AKS-relevante Themen abzustimmen, Anpassungsbedarfe und Probleme in der medizinischen Praxis zu besprechen und vorliegende Fälle abzustimmen. Bei Bedarf werden Themen aus diesen Sitzungen in den Arbeitskreis AKS des Projekts weitergegeben. Austausch Clearingstelle Neben den Teamsitzungen findet monatlich eine Sitzung des Steuerungsgremiums der Clearingstelle statt. Teilnehmende sind alle Mitarbeiter*innen aus der Beratung, deren Leitung, die Projektkoordinatorin und zwei Vertreter*innen des Gesundheitsamts. Bei Bedarf bringt die Koordination Schnittstellenthemen aus diesen Sitzungen in den Jour fixe mit den AKS- Ärzt*innen oder auch in den Arbeitskreis AKS ein. Beratungsnetzwerk Menschen ohne Papiere Das Netzwerk Menschen ohne Papiere existiert seit 2009 und ist ein Zusammenschluss von fünf Kölner Beratungsträgern: agisra e. V., Caritas Köln e. V., Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, dem Kölner Flüchtlingsrat e. V. und Rom e. V. Die hauptsächlichen Themen in der Beratung sind Legalisierungsmöglichkeiten sowie der Zugang zu Sozialleistungen, Unterbringung, zum Arbeitsmarkt und zur medizinischen Versorgung. Hier stellt der AKS ein sinnvolles ergänzendes Instrument dar. Durch die zusätzliche Finanzierung der Beratung konnten Kapazitäten geschaffen werden, AKS-Fälle und Angehörige zu ihren vielseitigen Fragestellungen zu beraten. Bereits jetzt stellt sich heraus, dass die individuellen Begleitungen und Beratungen, die benötigt werden, je nach Fall sehr unterschiedliche Kapazitäten binden und die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten regelmäßig überschreiten. 22 3. Statistischer Bericht – Ergebnisse der Jahres evaluation 23 3. Statistischer Bericht – Ergebnisse der Jahres evaluation 3.1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine Von Januar bis Dezember 2024 wurden insgesamt 277 AKS ausgegeben. Im Jahr 2023 waren es in der Zeit von Juli bis Dezember insgesamt 58 AKS. Monat 2024 Anzahl AKS Januar 21 Februar 13 März 16 April 18 Mai 22 Juni 20 Juli 40 August 30 September 52 Oktober 7 November 18 Dezember 20 Insgesamt 277 Monat 2023 Anzahl AKS Juli 3 August 3 September 12 Oktober 8 November 20 Dezember 12 Insgesamt 58 24 Insgesamt wurden im Jahr 2024 Behandlungskosten in Höhe von 120.095,72 Euro und 64.599,98 Euro über Rezeptscheine bezahlt. Die Ausgabe eines AKS erfolgte 67 Mal mit einem Rezeptschein, 86 Mal wurde kein Rezeptschein (RZS) ausgestellt. 124 Mal wurde nur ein Rezeptschein ausgestellt, weil nach einer ambulanten Versorgung keine weitere medizinische Versorgung notwendig war. Das Restbudget für Behandlungskosten 2024 beträgt 15.304,30 Euro. Ausgegebene AKS AKS ohne Rezeptscheine Rezeptscheine ohne AKS Gesamt 277 Stück 86 124 Anteil stationär 50 28 0 Anteil ambulant 227 58 124 AKS ausgezahlt Rezeptscheine ausgezahlt Gesamt auszahlung Budget verbleibend Gesamt 120.095,72 Euro 64.599,98 Euro 184.695,70 Euro 15.304,30 Euro Anteil ambulant 21.552,60 Euro 62.451,70 Euro 84.004,30 Euro Anteil stationär 98.543,12 Euro 2.148,28 Euro 100.691,40 Euro * 13.329,18 Euro wurden im Berichtszeitraum aufgewandt, beziehen sich aber auch bereits auf in 2023 ausgegebene AKS- Scheine. Die Verteilung der Ausgabe durch die drei ausgebenden medizinischen Stellen stellt sich wie folgt dar: Medizinische Träger Anzahl Gesamt (stationär/ambulant) Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 39 (19/20) Gesundheitsamt – Mobiler Medizinischer Dienst 64 (15/49) Gesundheitsamt – Gesundheitshilfen 174 (16/158) 25 Innerhalb des Gesundheitsamtes wurden in den unabhängig vom AKS Köln bestehenden medizinischen Sprechstunden insgesamt mindestens 1.293 Personen ohne Kranken- versicherung behandelt (Auswertungszeitraum 1.1. bis 31.12.2024). Es fanden in diesem Zusammenhang insgesamt mindestens 7.840 Kontakte statt, davon wurde in 238 Fällen ein AKS ausgegeben. Patient*innen ohne KV Kontakte männlich weiblich divers Gesundheitshilfen Beratungsstelle für Familienplanung 299 920 0 299 0 Gesundheitshilfen Fachdienst STI (sexuell übertragbare Infektionen) und sexuelle Gesundheit 498 1.617 165 319 2 Substitutions- ambulanz Neumarkt 11 2.301 10 1 0 Mobiler Medizinischer Dienst 485 (+ ggf. 210*) 3.002 (+ ggf. 817*) 403 (+ ggf. 174*) 82 (+ ggf. 36*) 0 Gesamt 1.293 *1.503 7.840 *8.657 478 *752 701 *737 2 * Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus beziehungsweise fehlenden Angaben Hinweis: Aufgrund der zugrundeliegenden Datenerhebungen orientiert sich die Aufschlüsselung nach m/w/d der Daten des Mobilen Medizinischen Dienstes an der Verteilung der dort insgesamt erreichten Personen. Über die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln fanden insgesamt 2.440 Kontakte mit Personen ohne Krankenversicherung statt, in 39 Fällen wurde ein AKS ausgegeben (Auswertungszeitraum 1.1. bis 31.12.2024). Patient*innen ohne KV Kontakte männlich weiblich divers Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Anzahl nicht erhoben 2.440 1.415 1.025 0 26 3.2 Ratsuchende/Patient*innen Im Halbjahr wurden 162 Personen zum AKS durch die Kooperationsträger beraten, weitere 59 Personen zum Thema Zugang zur Regelversorgung, die aber die Zugangskriterien nicht erfüllt hatten. Jede beratene Person kann mehrere AKS benötigen. Dies ist beispielsweise bei einer notwendigen Behandlung durch verschiedene Fachärzt*innen, oder Medikamenten- verordnungen der Fall. So erklärt sich die Anzahl der zugangsberechtigen 162 Personen mit ausgegebenen 277 AKS in 2024. Personen Kontakte Geschlecht Wohnform männlich weiblich divers Mietwohnung Obdachlos Sonstige Unterkunft Unbekannt 162 449 104 58 0 68 61 30 3 Der Familienstand der Ratsuchenden schlüsselt sich wie folgt auf: Einzelperson Paar Familie/Person mit Kindern Ohne Angabe 138 12 12 0 Bei 12 erwachsenen Personen, welche die alleinige Sorge für mindestens ein minderjähriges Kind hatten, wurden teils schwere (Erst-)Diagnosen gestellt und die notwendige Behandlung in die Wege geleitet. 27 3.3 Beratungsaufwand Die Jahresauswertung zeigt, wie hoch der Beratungsaufwand auf Seiten der Sozialen Arbeit war: Insgesamt wurden 162 Personen beraten. Hierfür fanden 449 Termine statt. Die Clearingstelle Migration und Gesundheit hat im Rahmen der beraterischen Projekt - arbeit dabei eine Schlüsselrolle eingenommen. Gründe hierfür sind die bereits seit Jahren bestehende enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Gesundheitsamts, der konkrete Beratungsschwerpunkt bezüglich der Prüfung von Möglichkeiten einer Regelver - sorgung/Krankenversicherung und die hiermit einhergehende fachliche Expertise und auch Bekanntheit bei den entsprechenden externen Stellen. Zudem ist die Clearingstelle die direkte Anlaufstelle innerhalb des Gesundheitsamts während der medizinischen Sprechzeiten. Das Netzwerk für Beratung von Menschen ohne Papiere hat spezifische Zugänge zu sehr unterschiedlichen Zielgruppen und bietet damit eine wichtige Ergänzung zum Angebot der Clearingstelle. Beratungskontext Anzahl Ratsuchende mit Zugangs berechtigung Anzahl Beratungs termine Kranken versicherung erreicht Weitere zum Thema beratene Personen Netzwerk für Menschen ohne Papiere 23 108 4 59 Clearingstelle Migration und Gesundheit 139 341 15 0 GESAMT 162 449 19 59 28 Die Beratung gestaltet sich insgesamt komplex, da die Ratsuchenden nicht nur zur Gewähr- leistung einer notwendigen medizinischen Versorgung unterstützt werden, sondern diese häufig viele weitere sozialrechtliche Anliegen mitbringen (Fragen des Sorgerechts, Familien - nachzug, Beratung zur Arbeitsaufnahme, Schuldenberatung et cetera), zu denen sie beraten oder entsprechend weitergeleitet werden müssen. Hinzu kommt die rechtliche Gesamt - situation in diesem Themenfeld: Die Situation für Eingereiste gestaltet sich für Drittstaats - angehörige und EU-Bürger*innen unterschiedlich, denn der sozialrechtliche Zugang zum Krankenversicherungssystem unterscheidet sich für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthalts- recht, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsrecht, EU-Bürger*innen mit Freizügigkeitsgrund und EU-Bürger*innen ohne materielles Freizügigkeitsrecht. Hinzu kommt in der Bundes - republik Deutschland die Koexistenz der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, die sich in der Zugangsberechtigung, dem Versichertenschutz und dem Leistungsumfang unterscheiden. Insbesondere die hierin vorhandenen und umstrittenen Ausschlusskriterien erfordern einen erhöhten Beratungsbedarf. Hinzu kommt, dass die ratsuchenden Personen häufig weitere Familienangehörige haben, die nicht Teil des AKS-Beratungsprozesses sind und die jedoch zumeist noch eigene Beratungsbedarfe mitbringen. Eine weitere zeitlich herausfordernde Arbeit stellt der Prozess zur Herstellung eines Vertrauensverhältnisses zu den Ratsuchenden dar. Die Lebenssituationen der Personen sind vielfältig geprägt von begleitenden Gefühlen der Verängstigung und des Misstrauens. Ohne ein Vertrauen in die Strukturen des Projekts ist weder der Weg über den AKS in eine fachärztliche Behandlung möglich noch ist der Zugang zur Regelversorgung erreichbar. Wie prekär sich eine Lebenssituation gestaltet und von Sozialsystemen (teil)aus geschlossen wird, ist dabei multi- faktoriell bedingt. In vielen Fällen können die betroffenen (und erkrankten) Menschen selbst wenig gegen die systematischen Ausschlüsse, die sie erfahren müssen, tun. Im Rahmen der regelhaften Tätigkeit der Beratungsstellen des Netzwerks für Menschen ohne Papiere ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten in den Jahren der Tätigkeit gewachsen. Diesen Zugang zu teils sehr schwer zu erreichenden Zielgruppen für die medizinische Versorgung der Menschen zu nutzen, ist durch den kooperierenden Ansatz des AKS Köln gelungen. Die medizinische Versorgung durch den AKS gerade für diese Personengruppen ist für ein Erreichen der Ziele – die Sicherstellung des Zugangs zu bestehenden medizinischen Versorgungsstrukturen für die Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung und die Beratung zu (möglicherweise unbekannten) Möglichkeiten zu einer regulären Kranken versicherung – von enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass bei vielen Ratsuchenden schwere (Erst-)Diagnosen im Rahmen des Projekts gestellt wurden, deren Auswirkungen die Betroffenen körperlich und psychisch belasten, die aber unerkannt und unbehandelt möglicherweise zu schweren Folgebeeinträchtigungen bis zum Versterben der Person f ühren können. 29 3.4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/ Regelversorgung Im Rahmen der Beratung über die Kooperationspartner*innen konnten insgesamt 11,7 Prozent der Beratenen in die Regelversorgung überführt werden und verfügen somit inzwischen über eine gültige Krankenversicherung. Dies entspricht insgesamt 19 Personen. Auch im ersten Projekthalbjahr 2023 konnte bei insgesamt 11 Prozent der beratenen Personen ein Zugang zur Regelversorgung sichergestellt werden. Mit Blick auf die häufig vorliegende Schwere der Erkrankungen, bis hin zur Lebens bedrohung bei nicht ausreichender Therapie, werden durch diese Beratungserfolge nicht nur die Lebens- situationen der betroffenen Personen massiv verbessert, sondern auch präventiv Kosten für das Gesundheitssystem (beispielsweise, weil durch die Versorgung eine Notfalleinlieferung in eine Klinik vermieden werden kann) und Infektionsrisiken (beispielsweise bei Vorliegen infek- tiöser Krankheitsbilder) verringert. Führte eine Beratung/Clearing dazu, dass eine Person erfolgreich in eine Regelversorgung überführt werden konnte, ist der Erhalt eines AKS für die Zukunft nicht mehr notwendig. Teil- weise konnte eine rückwirkende Aufnahme in die Regelversorgung erreicht werden, wodurch Rechnungen für die medizinische Versorgung der betroffenen Patient*innen direkt an die Krankenkasse/das Sozialamt zwecks Kostenübernahme zugeleitet werden konnten. Durch die enge Zusammenarbeit der Beratung und der Projektkoordination konnte der bürokratische Aufwand für Rückforderungen an die jeweiligen Regelversorgungsträger vermieden werden. Wie hoch der Beratungsaufwand ist, verdeutlichen die erfolgreich in die Regelversorgung überführten Fälle nochmals: Insgesamt wurden die 19 Personen in 89 Terminen beraten. Der geringste Beratungsaufwand entsprach einem Beratungstermin, der höchste Aufwand 17 Beratungsterminen. Die Überführung in eine Regelversorgung bedeutet für alle diese Betroffenen, insbesondere aber für Menschen in speziellen und schwierigen Lebenslagen, eine enorme Verbesserung der Lebenssituation. 30 3.5 Einzelfallentscheidungen Wenn die finanzielle Begrenzung für einen AKS oder Rezeptschein für Einzelfälle nicht ausreicht, zum Beispiel weil ein Medikament teurer als 100 Euro ist oder weil eine stationäre Behandlung im Falle einer schwerwiegenden Diagnose mehr als 3.500 Euro kostet, wird über einen genau abgestimmten Prozess eine Fallbesprechung einberufen, bei der alle beteiligten Stellen (AKS-Mediziner*in, Projektkoordination, zuständige Berater*in und extern weiter - behandelnde Mediziner*in) einvernehmlich eine Einzelfallentscheidung treffen. Sonderentscheidungen sind hierbei zunächst auf maximal 5.000 Euro (stationär), 1.000 Euro (ambulant) und 150 Euro für Rezeptscheine begrenzt. Sind höhere Kosten zu erwarten, wird der jeweilige Fall durch die Mitglieder des Arbeitskreises AKS gemeinsam entschieden. 3.6 Praxisbeispiel Eine Frau aus Osteuropa sucht die Clearingstelle Migration und Gesundheit auf und berichtet in der Beratung von gesundheitlichen Problemen. Da sich für die Beratene kein Zugang zur medizinischen Regelversorgung herstellen lässt, vermittelt die Clearingstelle den Kontakt zur allgemeinmedizinischen Sprechstunde des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit. Dort stellt sie sich vor und beklagt eine Schwellung in der linken Leiste, die in den letzten 2 – 3 Wochen größer geworden sei. Die Schwellung sei nicht schmerzhaft. Bei der Untersuchung fand sich eine hühnereigroße derbe Geschwulst in der linken Leiste, andere Lymphknotenregionen waren frei. Im Ultraschall stellte sich ein solider Tumor dar. Die Blutuntersuchung zeigte keine Auffälligkeiten. Bei der Wiedervorstellung nach 10 Tagen hatte die Geschwulst sich vergrößert, damit bestand eine dringende Notwendigkeit zur Punktion und zur mikroskopischen Untersuchung des gewonnenen Materials. Ein zwischenzeitlich abgenommener Tuberkulose-Bluttest (Quantiferon) war positiv. Unter der Verdachtsdiagnose einer Lymphknoten-Tuberkulose oder eines Lymphdrüsenkrebses wurde eine Punktion der Geschwulst stationär durchgeführt. Mikrobiologisch und mikroskopisch konnte der Verdacht auf eine Lymphknotentuberkulose bestätigt werden, eine leitlinien- gerechte Therapie wurde eingeleitet. 31 Die Finanzierung der stationären Diagnostik erfolgte über das Projekt Anonymer Krankenschein. Durch dieses Angebot konnte ein abwendbar gefährlicher Krankheitsverlauf verhindert werden. Eine Lymphknoten-Tuberkulose ist zunächst nicht ansteckend, allerdings kann eine Streuung über das Blut im Verlauf der Erkrankung ohne angemessene Diagnostik und Therapie eine Ansteckungsgefahr und somit ein Risiko für Kontaktpersonen bedingen. Dies konnte über das Angebot des Anonymen Krankenscheines ebenfalls verlässlich verhindert werden. 3.7 Abrechnung Die Abrechnung erfolgte effizient auch im Berichtszeitraum 2024 zwischen Verwaltung, der Abteilung Gesundheitshilfen des Gesundheitsamtes und der Projektkoordination. Regelhaft sind Rücksprachen mit Rechnungsstellenden notwendig gewesen insbesondere zu fehlenden Dokumenten und Rechnungen, die fälschlicherweise an das Projekt gesendet wurden. Teils wurden Rechnungen nach Ablauf der angegebenen Fristen eingereicht und konnten dann nicht mehr beglichen werden. Ansonsten war der Ablauf störungsfrei. Der 1-fache Satz (der Gebührenordnung für Ärzte) wurde bis dato von allen medizinischen Stellen, angenommen und umgesetzt. 32 4. Fazit und Ausblick 33 4. Fazit und Ausblick In gesellschaftlich und politisch bewegten Zeiten erscheinen Projekte wie der AKS in Köln, wie einleitend beschrieben, insbesondere auch mit Blick auf die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Stärkung des Sozialstaatsprinzips als wichtiger und not wendiger Schritt. Bis durch gesetzliche Maßnahmen ein diskriminierungsfreier und barrierefreier Zugang zum regulären Gesundheitsversorgungssystem für alle in Deutschland lebenden Menschen sichergestellt ist, trägt der Anonyme Krankenschein (Köln) einen Teil dazu bei, soziale Gerechtigkeit dort zu leben und humanitäre Hilfe dort zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird und wo das hochkomplexe Gesundheitssystem in Deutschland keinerlei Lösungswege bietet, obwohl diese Versorgungslücken neben humanitär vermeidbar em Leid auch strukturell vermeidbare Kosten verursachen. In Köln ist die Struktur an Beratungsangeboten und medizinischen Angeboten für Menschen ohne Krankenversicherung seit langem vielseitig und gut vernetzt. Über die divers aufgestellten Beratungsangebote können die Menschen, die dieser Hilfe bedürfen, erreicht und versorgt werden. In allen bestehenden medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung war jedoch die Frage, wie bei einer schwerwiegenden Diagnose die weitere Behandlung sichergestellt werden kann, ungeklärt. Diese Lücke konnte nun durch den anonymen Krankenschein und die fachliche Zusammenarbeit verschiedener Stellen geschlossen werden. Hierdurch hat die Versorgung dieser Zielgruppe einen Rahmen gefunden, in dem das Wohl der Ratsuchenden im Fokus steht und eine in vielen Fällen bedarfsdeckende Unterstützung gewährleistet wird. Deutlich wurde, dass die enge Zusammenarbeit zwischen Beratung und Medizin für ein ganzheitliches Hilfsangebot unabdingbar ist. Neben der Entlastung des Gesundheitssystems (Vermeidung von Notfalleinweisungen, Infektionsausbreitung et cetera) unterstützt das Projekt insbesondere dabei, den teils schwersterkrankten Menschen zu helfen, ihre sozialrechtlichen Möglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen, genesen zu können und am Leben in Deutschland teilhaben zu können. 34 Personen mit Infektionskrankheiten konnten adäquat behandelt werden und sie selber sowie Personen in deren persönlichen Umfeld wurden hierdurch geschützt. Mehrere Personen bedurften eines chirurgischen Eingriffs, ohne den zumeist die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hätte hergestellt werden können. Einige Personen sind psychisch teils schwer erkrankt und konnten über den Anonymen Krankenschein Köln erstmals hierzu Hilfe erhalten. Mehrere Frauen bedurften gynäkologischer/geburtshilflicher Versorgung, welche teils ihr eigenes und teils auch das Wohl ihrer ungeborenen Kinder sicherstellen konnte. Für die Betroffenen und auch die Berater*innen stellen diverse strukturelle Faktoren regelhaft eine Herausforderung dar, wie beispielsweise: • eine hochbürokratische Praxis • eine hochkomplexe Rechtslage, insbesondere in Bezug auf das Krankenversicherungssystem • unklare Zuständigkeiten bei den Sozialleistungsträgern • keine rückwirkende Übernahme von medizinisch notwendigen Behandlungen während des sozialrechtlichen Klärungsprozesses • lange Bearbeitungszeiten bei den öffentlichen/staatlichen Stellen • Klärung der Zuständigkeit der zahlenden Stelle bei Rechtskreiswechsel Bezüglich des Budgets für Behandlungen und Rezeptscheine zeigt der Ausgabeverlauf, dass das Budget für 2024 in großem Umfang eingesetzt werden konnte. Die bestehenden Leistungs- und Rechnungsfristen verhinderten jedoch, dass dieses gänzlich ausgeschöpft werden konnte, weil für offene Vorgänge entsprechende Budget-Blöcke gesichert werden mussten. Um hier die Zahlungsfähigkeit sicher stellen zu können, war ein vorübergehender Ausgabestopp ab Oktober 2024 mit daran anschließender wöchentlicher Budgetreflektion und Einzelfallentscheidungen in Abstimmung zwischen ausgebenden Ärzt*innen und der Projekt- verwaltung bis zum Jahresende zwingend notwendig. Ohne diese Maßnahmen wäre ein Über- schreiten des Budgets nicht zu verhindern gewesen. Hier ist strategisch bei Weiterbestehen der Struktur eine Anpassung insofern notwendig, als die pauschale Budgetzusage in Höhe von 500 Euro (ambulant) und 3.500 Euro (stationär) zukünftig ersetzt werden soll durch Ein - holen von Kostenvoranschlägen und somit „Blockieren“ von genaueren Beträgen. Dies wird eine genauere Budgetplanung möglich machen. 35 Die mittlerweile gefestigten internen und externen Prozesse, die wachsende Bekanntheit des Projekts und die Ausweitung der Zusammenarbeit mit Kliniken et cetera würde, bei Fort bestehen des AKS Köln, zur Entwicklung der Ausschöpfung des Budgets zukünftig noch weiter beitragen. Die Anfragen von verschiedenen Stellen (städtisch, Presse, soziale Organisationen, (geplante) AKS/ABS- Projekte) zeigen, dass es sich um eine gelungene Projektstruktur handelt, die für andere Stellen bei der Entwicklung ähnlicher Konzepte für eine best-practice Findung hilfreich sein kann. Herr Dr. Flammang von der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln stellte innerhalb eines Interviews für den Kölner Stadtanzeiger (erschienen am 22.10.2024) nochmals heraus, dass „die Abschaffung des Anonymen Krankenscheins nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus finanzieller Sicht eine Fehlentscheidung [sei]. Denn sie führe dazu, dass in den Kliniken mehr Notfälle auflaufen, die behandelt werden müssen.“ Auf einer Arbeits- und Leistungsebene stellen deshalb sowohl die Kooperationsstruktur als auch entsprechende personale Beratungsressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen dem medizinischen und sozialarbeiterischen Fachpersonal den Weg zum AKS sicher. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, ist eine fortlaufende Anpassung der notwendigen Prozesse obligatorisch. Deutlich wurde, dass eine Bemessung des Arbeitsaufwands der Projekt-Koordination mit zehn Stunden nicht angemessen ist, insbesondere weil durch die fehlende Erreichbarkeit und die damit verbundene fehlende Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, die Versorgung der Patient*innen teils nur mit Verzögerung aufgenommen wurde. Die Schnittstellen- und Koordinationsfunktion kann, auch mit Blick auf Entlastung der anderen am Projekt beteiligten Stellen, in einem Projekt dieser Größe nicht unter 30 Stunden Arbeitseinsatz pro Woche gewährleistet werden. AKS-/ABS-Projekte wie in Köln tragen in diesem Zusammenhang auch dazu bei, die Datenbasis zu Menschen ohne gesicherte Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. 36 Die lösungsorientierte Vorgehensweise innerhalb des Projekts ermöglicht es, schnellstmöglich not - wendige sozialarbeiterische und medizinische Schritte einzuleiten, die den Ratsuchenden nicht nur ganzheitlich helfen, sondern die prozessual aufeinander abgestimmt sind. Hierdurch werden Verzögerungen und höhere Kosten für das Gesund- heitssystem vermieden. „Es hat sich gezeigt, dass wir mit dem Anonymen Krankenschein unser Angebot für Menschen ohne Zugang zum Regelsystem verbessern können“ Dr. Harald Rau, Kölner Stadt-Anzeiger, 30. August 2024 EQUALITY EQUITY 5. Quellen 38 5. Quellen Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (Hrsg.) (2021): BÄK: „Gesundheit ist ein Menschenrecht“ Berlin Online verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/ baek-gesundheit-ist-ein-menschenrecht. Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V. (Hrsg.) (2023): Das Modell des Anonymen Behandlungsscheins Göttingen Online verfügbar unter: http://gesundheit-gefluechtete.info/das-modell-des-anonymen-krankenscheins/. Zanders, Theresa; Bein, Laura Eleana (2022): Der Anonyme Behandlungsschein Von der Idee zur Umsetzung Ein Handlungsleitfaden Calbet, Laura; Vollmer, Lisa; Zanders, Theresa (Hrsg ) Weimar Online verfügbar unter: https://www.koopwohl.de/handlungleitfaden-anonymer-behandlungsschein-veroeffentlicht/. Kreikebaum (2024): https://www.ksta.de/koeln/koeln-anonymer-krankenschein-wird-zum-jahresende- eingestellt-854064. Holler (2024): https://www.ksta.de/koeln/koeln-was-das-ende-des-anonymen-krankenscheins-bedeuten- wuerde-1-883951. 39 Impressum Herausgeber Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln Vertreten durch agisra e. V. Caritasverband für die Stadt Köln e. V. Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Gesundheitsamt der Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Kölner Flüchtlingsrat e. V. Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln Rom e. V. Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis Titel: Stephanie Ortelbach/Stadt Köln Seite 42: Interaction Institute for Social Change; Angus Maguire Gefördert durch Stadt Köln In Kooperation und unter Mitwirkung von R O M e.V.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 11.12.2025 2941/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 12.12.2025 Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln – Entwicklung, Inanspruchnahme und Finanzierungsperspektive ab 2027 Inhalt: Mit dieser Mitteilung wird der Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln vorge- legt und über die aktuelle Nutzung des Angebots sowie über perspektivische Herausforderun- gen in der Struktur und die Finanzierungsgrundlage des Projekts informiert. Hintergrund: Der Anonyme Krankenschein (AKS) sichert seit Juli 2023 Menschen ohne regulären Kranken- versicherungsschutz in Köln Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Die Projektlaufzeit endete erstmals zum 31.12.2024, im Laufe des Jahres 2025 wurde dann die Fortführung des Anonymen Krankenscheins beschlossen 1302/2025. Mit der damit einhergehenden Bereitstel- lung der notwendigen Mittel konnte das Angebot im Juli 2025 wieder aufgenommen werden. Das Angebot ist wesentlicher Bestandteil der kommunalen Gesundheitsversorgung für vul- nerable Personengruppen in Köln mit einer Befristung bis zum 31.12.2026. Die Kooperationsstruktur beruht zum einen auf der Beratung der Menschen zu ihren individu- ellen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung oder anderen Zugang zu Gesundheitsleistun- gen zu erlangen. Im Rahmen dieses sogenannten Clearings wird die Kostenübernahmever- pflichtung anderer Leistungsträger geprüft. Zum anderen wird der AKS nach medizinischer In- dikationsstellung in den bestehenden und unabhängig vom Anonymen Krankenschein finan- zierten (teils ehrenamtlichen) medizinischen Sprechstundenangeboten für Menschen ohne Krankenversicherung analog zu Überweisungen, Einweisungen und Rezepten ausgegeben. Die inhaltliche Leitung trägt der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln, die Projektleitung bis zum Projektabschluss erfolgt über das Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitshilfen. Jahresbericht 2024 und Entwicklung 2025: Der Jahresbericht 2024 dokumentiert die Projektaktivitäten, Inanspruchnahme sowie die Aus- gabenstruktur bis zum Jahresende 2024. Die Daten zeigen eine kontinuierliche Steigerung des Bedarfs nach niedrigschwelliger medizinischer Versorgung im anonymisierten Rahmen. So wurden im zweiten Halbjahr 2023 insgesamt 58 AKS ausgegeben und hierüber insgesamt € 59.613,63 verausgabt. Im gesamten Jahr 2024 wurden bei insgesamt 277 anonymen Kran- kenscheinen €184.695,70 ausgegeben. Im Zeitraum Juli bis Ende September 2025 wurden bereits 201 AKS ausgegeben, hier werden Ausgaben in Höhe von €154.216,56 erwartet. Im Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2025 war der Anonyme Krankenschein aufgrund fehlender Finanzierungsgrundlage vorübergehend pausiert. Seit dem Neustart ist eine deutlich 2 zunehmende Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel zu beobachten. Diese Entwicklung ver- deutlicht sowohl den nach wie vor bestehenden Bedarf als auch die gewachsene Bekanntheit und Akzeptanz des Angebots innerhalb der Zielgruppe. Ausgabestruktur und personelle Ausstattung der medizinischen Sprechstunde gefähr- det: Die medizinische Versorgung im Kontext AKS erfolgt neben der Malteser Medizin für Men- schen ohne Krankenversicherung (ehrenamtlich), dem Mobilen Medizinischen Dienst und der Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes schwerpunktmäßig über die Sprechstunde All- gemeinmedizin der Abteilung Gesundheitshilfen im Gesundheitsamt Köln. Diese Sprech- stunde bildet die grundlegende Struktur für die medizinische Indikationsstellung und Ausgabe des Anonymen Krankenscheins. So wurden im Jahr 2024 174 von insgesamt 277 AKS und im Jahr 2025 bisher 139 der insgesamt 201 AKS in den Sprechstundenangeboten der Abteilung Gesundheitshilfen ausgegeben. Die überwiegende Anzahl der dort tätigen Ärzt*innen ist aus Mitteln des Paktes für den Öffent- lichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) finanziert. Diese Finanzierung ist jedoch nur befristet bis Ende 2026 vorgesehen. Eine Anschlussregelung auf Landes- oder Bundesebene liegt ak- tuell nicht vor. Damit ist die personelle Tragfähigkeit der medizinischen Behandlung und AKS- Ausgabestruktur ab dem Jahr 2027 nicht gewährleistet. Dies bedroht die gesamte Struktur des Anonymen Krankenscheins Köln. Finanzierungsperspektive ab 2027: Neben der strukturellen Unsicherheit im Bereich der Personalressourcen ist auch die Finan- zierung des Anonymen Krankenscheins selbst ab dem Jahr 2027 nicht gesichert. Derzeit exis- tieren keine verbindlichen Zusagen für eine Fortführung der Mittelbereitstellung über das Jahr 2026 hinaus. Sowohl die medizinische Struktur (insbesondere die Sprechstunde Allgemeinmedizin) als auch die Projektfinanzierung müssen daher bis spätestens Ende 2026 nachhaltig abgesichert werden, um eine Fortführung des Angebots über das Jahr 2026 hinaus zu ermöglichen. Fazit: Der Anonyme Krankenschein Köln hat sich als ein tragender Bestandteil der kommunalen Ge- sundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. Die stark steigende Inanspruchnahme seit der Wiederaufnahme des Betriebs im Juli 2025 unterstreicht den anhal- tenden Bedarf. Gleichzeitig ist die Zukunft des AKS ab dem Jahr 2027 strukturell wie finanziell ungewiss. Es bedarf frühzeitiger richtungsweisender Entscheidungen, um den Fortbestand des Angebots sicherzustellen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2941/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 09.10.2025 08:51