Mandari Insight

2941/2025

Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln – Entwicklung, Inanspruchnahme und Finanzierungsperspektive ab 2027

Mitteilung Ausschuss 13.11.2025

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SK_231_25_Bericht_Projekt_anonymer Krankenschein Köln 2025_barrierefrei

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SK_231_25_Bericht_Projekt_anonymer Krankenschein Köln 2025_barrierefrei

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Anonymer Krankenschein Köln
Jahresbericht
Berichtszeitraum Januar 2024 – Dezember 2024
R O
M
e.V.

2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2. Anonymer Krankenschein Köln  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
 2.1 Zugangsvoraussetzungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
 2.2 Clearing, Legalisierungs- und Sozialberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
 2.3 Medizinische Indikation  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
 2.4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS)  . . . . . . . . . . . . . 18
 2.5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
 2.6 Projektkoordination  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
 2.7 Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
 2.8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3. Statistischer Bericht – Ergebnisse der Jahres evaluation  . . . . . . . . . . . . . . 22
 3.1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
 3.2 Ratsuchende/Patient*innen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
 3.3 Beratungsaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
 3.4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/Regelversorgung . . . . . . 29
 3.5 Einzelfallentscheidungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
 3.6 Praxisbeispiel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
 3.7 Abrechnung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4. Fazit und Ausblick  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5. Quellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

1.
Einleitung

4
1. Einleitung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und ist in der „Allgemeinen 
Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen”, der Charta der Grundrechte 
(CFR) der Europäischen Union (nachfolgend EU) und den Grundrechten der Bundesrepublik 
Deutschland verankert:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner 
Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, 
Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen 
Fürsorge gewährleistet.“
(AEMR Artikel 25)
„Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf 
ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften 
und Gepflogenheiten.“
(CFR Artikel 35)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
(Grundgesetz (GG) Artikel 2 Absatz 2)

5
Das Menschenrecht auf gesundheitliche Versorgung ist für alle Menschen umzusetzen. Aus 
dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Seite 1 GG) 
in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 GG) ergibt sich die Pflicht 
des Staates, ein tragfähiges Gesundheitssystem zu schaffen (vergleiche Arbeitsgemeinschaft 
der deutschen Ärztekammern 2021). Trotz der in Deutschland bestehenden Versorgungs -
struktur über die Krankenkassen fallen einige Personen beziehungsweise Personengruppen 
jedoch aus diesem Anspruch heraus und/oder haben keinen Zugang zu einer  angemessenen 
 medizinischen Versorgungsstruktur. Hierbei handelt es sich häufig um Menschen ohne 
Papiere, erwerbslose Menschen aus der EU und wohnungslose Menschen. Die Gründe für 
das Nichtbestehen einer (ausreichenden) Krankenversorgung sind regelhaft multidimensional 
und zumeist rechtlicher Art. 
„Die Folge ist, dass (schwere) Krankheiten nicht oder zu spät diagnostiziert, nicht oder 
unzu reichend behandelt und/oder notwendige Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt 
werden. Hierdurch steigt, je nach Krankheitsbild (beispielsweise bei HIV (Humanes Immun -
defizienz Virus) oder empfohlenen Schutzimpfungen) das Infektionsrisiko (auch) für Dritte. 
Zudem entstehen im Zweifelsfall vermeidbare Mehrkosten in der medizinischen  Versorgung 
(beispielsweise stationäre Notfallversorgung), weil die medizinische Versorgung nicht 
(rechtzeitig) adäquat erfolgt ist (vergleiche ebenda; vergleiche Medizinische Flüchtlingshilfe 
 Göttingen e. V. 2023).“

6
Die Zielgruppen des Projekts umfassen insbesondere:
Personengruppe 1:
Menschen, die sich ohne Papiere oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutsch-
land aufhalten, müssen sich bei medizinischem Versorgungsbedarf an das jeweilige 
Sozialamt wenden oder die lokalen Dienste für  Menschen ohne  Krankenversicherung 
nutzen (in Köln zum Beispiel medizinische Sprech stunden im Gesundheitsamt 
der Stadt Köln oder Malteser Medizin für  Menschen ohne  Krankenversicherung). 
Zum einen werden in diesen Diensten nicht alle  medizinischen Fachdisziplinen 
angeboten, zum anderen können diese  Stellen keine vollständige medizinische 
Behandlung abdecken. Die Situation ist  besonders problematisch, wenn eine 
Operation benötigt wird oder teure  diagnostische Maßnahmen oder Medikamente 
dringend benötigt werden.  Spätestens dann müsste zwecks Kostenübernahme-
antrag das Sozialamt  kontaktiert werden. Wie alle öffentlichen Stellen ist das 
Sozialamt gesetzlich zur Meldung über die Kenntnis des irregulären Aufenthalts 
an die Ausländerbehörde verpflichtet (§ 87 Aufenthaltsgesetz). Aus Angst vor einer 
möglicherweise daraus resultierenden Abschiebung ist es für viele Betroffene nicht 
möglich, diesen Weg zu gehen, was dazu führt, dass Erkrankungen unbehandelt 
bleiben. 
Personengruppe 2:
Eine weitere Personengruppe bilden Menschen ohne festen Wohnsitz und/oder 
Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. In der Sozial beratung 
 zeigen sich (auch im Rahmen des Projekts) bei den beratenden Projekt partner*innen 
immer wieder Fälle, in denen Menschen durch Beitragsschulden keinen oder 
einen unzureichenden Leistungsanspruch bei ihrer Krankenkasse in Deutsch -
land haben (ausschließlich Notfall-/ Schmerzbehandlung und  Entbindungen). 
Ein  weiteres Problem stellt sich für ehemals privat versicherte Personen in der 
Form dar, dass diese keine Möglichkeiten haben, in eine gegebenenfalls für sie 
passendere  (kostengünstigere) gesetzliche Versicherung (GKV) zu gelangen. 
Zudem  ermöglicht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Sozialgesetzbuch  
V §§ 188,191 (nachfolgend SGB V genannt) seit 2019 einen Ausschluss aus der 
gesetzlichen Krankenversicherung von Menschen mit Beitragsschulden und/oder 
Menschen, deren Anschrift nicht ermittelt werden kann.

7
Personengruppe 3:
Aber auch EU-Bürger*innen sind teilweise nicht ausreichend versorgt, weil ent -
weder kein Versicherungsschutz in der Heimat besteht oder dieser nur eine 
basale Grundversorgung umfasst, bei der die Versicherung jedoch bei  schweren 
Erkrankungen keine/kaum Versorgungsleistungen übernimmt. Die hierdurch 
anfallenden Kosten sind für die Versicherten häufig aufgrund ihrer Mittellosigkeit 
selbst nicht aufzubringen. Darüber hinaus verursachen unklare rechtliche und 
insbesondere finanzielle Zuständigkeiten bei den staatlichen Stellen und stark 
verzögerte Bearbeitungszeiten bei Ämtern in der Praxis regelhaft Verzögerungen 
bei dem Versuch, eine notwendige  medizinische Versorgung zu initiieren.

8
Wenn Personen dieser Gruppen der Zugang zu einer angemessenen medizinischen 
 Versorgung verwehrt bleibt, folgt daraus, dass sich bestehende Krankheiten verschlimmern, 
chronifizieren und im schlimmsten Fall das Leben der Betroffenen (und Dritter) bedroht ist. 
Die Integration von Menschen ohne Krankenversicherung in das medizinische Versorgungs -
system ist darüber hinaus aber nicht nur für die Betroffenen selbst essenziell, sondern auch 
mit Blick auf die Menschenrechte von allgemeinem öffentlichem Interesse:
Systemorientiert
 • Eine Sozialberatung beziehungsweise ein Clearing mit anschließender medizinischer 
Versorgung schont Kosten und Ressourcen der Sozialämter, die bei Notfallein-
weisungen als Folge einer unterlassenen frühzeitigen medizinischen Versorgung zur 
Refinanzierung der Behandlungskosten hinzugezogen werden. 
 • Eine rechtzeitig vorgenommene Diagnostik und Behandlung verringert das Risiko von 
Mehrkosten durch Notfalleinweisungen oder Chronifizierung. 
 • Offene Rechnungen werden vermieden und dadurch Krankenhäuser und Ärzt*innen 
administrativ und finanziell entlastet.
Gemeinwohlorientiert
Die Integration von nicht versicherten Menschen in das gesundheitliche Versorgungs system 
 • stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Sozialstaatsprinzip
 • reduziert die Ausbreitung von Infektionen, da infektiöse Erkrankungen behandelt  
und präventive Schutzmaßnahmen wie Impfungen durchgeführt werden können. 
 • Ist auch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, weil die gesundheitliche Genesung 
die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. (Zander/Bein 2022, Seite 32)

9
Ein Weg, der sich in den letzten Jahren immer mehr bewährt hat, um Betroffenen in solchen 
Fällen helfen zu können, ist der Anonyme Kranken-/Behandlungsschein (AKS/ABS).  Dieser 
ermöglicht es, Nichtversicherten oder Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz 
einen Behandlungsschein auszustellen, mit dem sich die Betroffenen bei entsprechendem 
 medizinischem Bedarf anonym von den jeweils benötigten Heilberufler*innen behandeln 
lassen können. Durch die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheines (nachfolgend AKS) 
werden die betroffenen Personen zudem in die Lage versetzt, die medizinisch  notwendige 
Vers orgung bei einer medizinischen Stelle ihrer Wahl durchführen zu lassen. Dies ist aus 
zweierlei Gründen sinnvoll und erkennt Menschen ohne Krankenversicherung eine Selbst -
bestimmung zu: Zum einen wird den Betroffenen das in Deutschland in § 76 SGB V gesetzlich 
verankerte Recht auf freie Ärzt*innen Wahl (natürlich auch unter den gegebenen gesetzlichen 
Einschränkungen desselben Paragrafen) gegeben. Zum anderen können sie wahlweise eine 
medizinische Stelle ihres Vertrauens aufsuchen und gegebenenfalls eine bereits bestehende 
Ärzt*in-Patient*in-Beziehung fortführen.
Solche Projekte bieten aus systemorientierter Sicht weitere Vorteile in Bezug auf nicht 
 krankenversicherte Personen in Deutschland:
 • AKS-Projekte geben Einblick in die Dunkelziffer der Unterversorgten.
 • Die Gründe für fehlende Versorgung können differenziert herausgearbeitet werden und 
dienen als Anstoß für zukünftige Veränderungsbestrebungen beziehungsweise -vorhaben.
Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln ist eines der neuesten kommunalen  Projekte  dieser 
Art in Deutschland. Die Inhalte und Prozesse des Zusammenwirkens von  medizinischen und 
sozialarbeiterischen Fachkräften im Rahmen dieses Projekts und die Evaluationsergebnisse 
des Berichtszeitraums werden im Folgenden vorgestellt.

10
2.
Anonymer  
Krankenschein Köln

11
2. Anonymer Krankenschein Köln
Im Jahr 2021 beauftragte der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen ein zu  gründendes  Gremium, 
bestehend aus beteiligten Trägern des Runden Tisches sowie der  Stadtverwaltung, ein 
 Konzept für eine Ausgabestruktur zum Anonymen Krankenschein für Köln zu erarbeiten. 
 Hierbei sollten die bereits bestehenden Angebotsstrukturen für Menschen ohne Papiere 
in Köln konzeptionell integriert werden. Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln 
 erarbeitete ein entsprechendes Konzept und legte dieses dem Runden Tisch für Flüchtlings-
fragen im Frühling 2022 vor.
Die Umsetzung und Finanzierung des Projekts durch die Stadt Köln wurde am  
15. Juni 2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (einsehbar unter: Ratsinformation_
Stadt_ Koeln). Allerdings nicht – wie im Konzept angedacht – mit einem jährlichen Budget 
von 400.000 Euro für die medizinischen Behandlungen, sondern lediglich in Höhe von  
200.000 Euro. Das Projekt Anonymer Krankenschein Köln startete am 1. Juli 2023 und die 
Projektlaufzeit endete mit dem Jahresabschluss 2024.
In seiner Struktur ähnelt das Kölner Konzept AKS/ABS-Modellen, die bereits erfolgreich in 
anderen Kommunen in die Praxis implementiert wurden. Durch den Zusammenschluss des 
Gesundheitsamts Köln, der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 
(im Folgenden auch als MMM bezeichnet), der Clearingstelle Migration und Gesundheit und 
dem Beratungsnetzwerk Menschen ohne Papiere zeichnet sich die Kölner Projektstruktur 
durch eine sinnvolle Kooperationsstruktur aus. Hierdurch werden rechtliche und medizini -
sche Aspekte vereint, ein ganzheitlicher Blick auf die Ratsuchenden/Patient*innen gerichtet 
und eine wirksame Kooperation zwischen Stadt und Wohlfahrtverbänden beziehungsweise 
NGOs (Nichtregierungs organisationen)  er möglicht. Dies ist für Köln aufgrund der bereits lange 
bestehenden und breit aufgestellten Unterstützungsstruktur für Menschen ohne Kranken-
versicherung sowohl im Bereich  Beratung als auch bei der medizinischen Versorgung sinnvoll 
und zielführend.

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2.1 Zugangsvoraussetzungen
Zunächst richtet sich das Projekt ausschließlich an Menschen ohne Krankenversicherung, die 
seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft sind oder in Köln ohne festen Wohnsitz leben. 
Es muss zudem ein medizinischer Vorsorge- oder Versorgungsbedarf vorliegen, ohne dass 
die  betroffenen Personen die hierfür notwendigen Kosten selbst tragen können.
Zugangsvoraussetzungen
1. Seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnhaft
2. Es besteht kein Krankenversicherungsschutz oder dieser kann nicht kurzfristig 
erreicht werden
3. Vorliegen eines medizinischen Vorsorge- und/oder Versorgungsbedarfs
4. Mittellosigkeit, die notwendige Versorgung kann nicht selbst finanziert werden
Um diese Voraussetzung prozessual sicherzustellen, arbeitet das Projekt in Köln mit dem 
sogenannten „2-Gate-Verfahren“. Dies bedeutet, dass ratsuchenden Personen grund sätzlich 
nur dann ein AKS ausgestellt werden kann, wenn diese zuvor bei einem der sechs Projekt -
partner*innen eine sozialrechtliche Beratung wahrgenommen haben und eine medizinische 
Indikationsstellung über eine der medizinischen Projektpartner*innen erfolgt ist. Innerhalb der 
Beratung wird untersucht, ob und welche Möglichkeiten für die jeweilige Person bestehen, 
über eine Krankenversicherung/Regelversorgung versichert zu werden. Zusätzlich wird 
durch eine der kooperierenden medizinischen Stellen eine  Untersuchung/Diagnostik durch-
geführt und in diesem Rahmen festgestellt, ob und mit  welcher  Dringlichkeit eine weitere 
medizinische Behandlung (über externe Stellen) notwendig ist. Hieraus ergibt sich, dass 
es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung der Ratsuchenden bedarf 
und die sozial arbeiterischen und medizinischen Stellen für einen reibungslosen Ablauf eng 
zusammenarbeiten.
Nur, wenn das Clearing/die Sozialberatung bescheinigt, dass 
1. aktuell beziehungsweise kurzfristig keine Regelversorgung hergestellt werden kann und 
2. die AKS-Ärzt*innen ihrerseits eine medizinische Weiterbehandlung als notwendig 
bescheinigen, erhalten die betroffenen Personen einen AKS und gegebenenfalls einen 
Rezeptschein. 
Bei einer ambulanten Weiterversorgung werden standardisiert maximal 500 Euro über -
nommen, bei einer stationären Weiterversorgung maximal 3.500 Euro. Regelhaft wird außer-
dem bei der Ausgabe eines AKS auch ein Rezeptschein (maximal 100 Euro Kostenübernahme) 
 ausgegeben. Diese ermöglichen eine Medikamentenverordnung durch die weiterversorgen -
den externen Fachärzt*innen beziehungsweise durch das Krankenhaus im Anschluss an die

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 stationäre  V ersorgung. In welcher Reihenfolge (Beratung  Medizin oder Medizin  Beratung) 
die  Rat  suchenden in das Kölner AKS-Pr ojekt einsteigen, ist dabei irrelevant, weil die Projekt -
partner*innen die Weitervermittlung an die andere Stelle jeweils sicherstellen. 
Der Prozess des sogenannten 2-Gate-Verfahrens ist im Folgenden noch einmal 
zusammengefasst:
Anonymer Krankenschein Köln
– Prozessbeschreibung –
Gate 1
Sozialberatung/
Clearing
Bei einem der 
Kooperationspartner*innen:
 • agisra e.V.
 • Caritasverband für die  
Stadt Köln e.V.
 • Clearingstelle Migration und 
Gesundheit Köln
 • Diakonisches Werk Köln und 
Region gGmbH
 • Kölner Flüchtlingsrat e. V. 
 • Rom e. V.
unter anderem Klärung: 
 • Besteht keine  (kurzfristige) Möglichkeit für 
eine KV-Regelversorgung?
 • Liegen aktuell gesundheitliche  B eschwerden 
oder ein Vorsorgebedarf vor?
 • Ist die Person seit mindestens  
3 Monaten in Köln wohnhaft? 
Wenn alle Prüfpunkte mit „ja“ beantwortet 
werden können: Potenzieller AKS-Fall = 
 Ausgabe AKS-Mappe und Weiterleitung an 
die Mediziner*innen des Gesundheitsamtes 
oder MMM.
Wenn mittel-/langfristig eine Möglichkeit für 
eine Regelversorgung besteht, findet ein fort-
laufendes Clearing seitens der Beratung statt.
Gate 2
Medizinische 
Indikation
Bei einem der 
Kooperationspartner*innen:
 • Abteilung Gesundheitshilfen 
des Gesundheitsamts
 • Mobiler medizinischer Dienst 
des Gesundheitsamts
 • Malteser Medizin 
für Menschen ohne 
Krankenversicherung
Ausreichende Versorgung vor Ort  möglich 
beziehungsweise keine Weiterleitung an 
externe  Ärzt*innen nötig?
 • Keine Ausgabe AKS und/oder 
Rezeptscheins
Weiterleitung an externe Ärzt*innen 
notwendig?
 • Ausgabe AKS mit individuell  generierter 
AKS-Nummer und in der Regel 
Rezeptschein
Im Folgenden wird nun die Arbeit und Zusammenarbeit der beratenden und medizinisch-  
versorgenden Kooperationspartner*innen näher vorgestellt.

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2.2 Clearing, Legalisierungs- und Sozialberatung 
Die sozialrechtliche Beratung/Fallklärung erfolgt durch die Kooperationspartner*innen des 
Netzwerkes Menschen ohne Papiere oder die Clearingstelle Migration und Gesundheit. Zu dem 
Netzwerk Menschen ohne Papiere gehören: agisra e. V., Caritasverband für die Stadt Köln e. V., 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, Kölner Flüchtlingsrat e. V. und Rom e. V. 
Die Beratung/das Clearing umfasst neben der Klärung des Krankenversicherungs schutzes 
beziehungsweise diesbezüglicher Möglichkeiten auch alle weiteren Anliegen der Rat -
suchenden, die in den Beratungsbereich des jeweiligen Trägers fallen. Die Fälle gestalten 
sich dabei aufgrund ihrer Komplexität und Themenvielfalt in der Regel beratungsintensiv 
und sehr individuell. Bei Bedarf werden deshalb zwecks Fallklärung weitere soziale  Stellen 
hinzugezogen, beziehungsweise es wird an diese weitervermittelt. Zumeist bedürfen 
die jeweiligen Fälle mehrerer – teils vieler – Beratungstermine, sodass ein fortlaufendes 
 Clearing beziehungsweise eine Begleitung durch den jeweiligen Prozess über einen länge -
ren  Zeitraum notwendig ist. Dies verdeutlichen auch die Evaluationsergebnisse nach einem 
Jahr: Die Kooperationspartner*innen aus der Beratung haben insgesamt 162 Personen,  
die potentiell einen AKS-Fall auslösen könnten, beraten. Insgesamt erfolgten hierfür  
449 Beratungstermine (siehe Kapitel Statistische Daten). Die ratsuchenden Menschen 
 befinden sich dabei teilweise in derart prekären Lebenssituationen und Gesundheits-
zuständen, dass sie Unterstützung bei den weiteren Schritten innerhalb des AKS-Prozesses 
benötigen. So vereinbaren die Sozialberater*innen zumeist direkt vor Ort gemeinsam mit den 
Ratsuchenden einen Anschlusstermin bei einer der medizinischen Stellen. Die  medizinischen 
Stellen  organisieren andersherum regelhaft die Weiterleitung in die Beratung und auch in die 
medizinische Weiterbehandlung durch externe Stellen aktiv mit. 
Die sechs kooperierenden Beratungsträger zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen, 
Expertise, eine umfassende Vernetzungsstruktur und eine große Vielfalt im Blick auf die 
Zielgruppen aus. Durch die dezentrale Struktur an verschiedenen Standorten stellt das 
 Beratungsnetzwerk zudem einen niedrigschwelligen Zugang für Ratsuchende dar. Hier -
durch können die Ratsuchenden beispielsweise durch die AKS-Ärzt*innen direkt lebenswelt-
bezogen (Zielgruppe, Sprachen, Anliegen) in ein passendes Beratungssetting weiter vermittelt 
werden. Zudem wird bei Bedarf beziehungsweise auf Wunsch der Ratsuchenden eine Weiter-
vermittlung zu aufenthaltsrechtlichen Beratungseinrichtungen gewährleistet.

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 Nachfolgend sind die sechs Partner*innen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten gelistet:
Kooperations­
partner*innen
Schwerpunkte
agisra e. V. Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und 
geflüchtete Frauen: Beratung und Begleitung zu aufenthalts- 
rechtlichen Fragen, Häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung, 
Frauenhandel, FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung), 
Menschen mit Behinderung sowie Beratung im Hilfeplan und 
von stark benachteiligten EU-Bürgerinnen 
Caritasverband  
für die Stadt Köln e. V.
Asylverfahrensberatung, Aufenthaltsperspektiven und 
unterstützende Integrationsmaßnahmen für Asylsuchende, 
Geduldete und Menschen ohne Papiere: Schulbesuch und 
Sprachförderung, Beratung und Vermittlung zu Fragen des 
Umgangs mit Gewalt- und Ausbeutungserfahrungen, Klärung 
rechtlicher Möglichkeiten und Unterstützung bei tatsächlicher 
Chance zur Legalisierung eines Aufenthalts, Klärung gesund- 
heitlicher Versorgung, bei Bedarf werden Sprachmittler*innen 
hinzugezogen 
Clearingstelle  
Migration und 
Gesundheit
Prüfung medizinischer Versorgungsmöglichkeiten für 
 zugewanderte Menschen ohne Krankenversicherung oder mit 
ungeklärtem Versicherungsstatus 
Diakonisches Werk Köln 
und Region gGmbH
Perspektivberatung für Geflüchtete und Menschen ohne 
Papiere: Asyl- und Aufenthaltsrecht, Krankheit und 
 Schwangerschaft, Arbeitsgenehmigung, Kindertagesstätten- 
und Schulbesuch der Kinder 
Kölner  
Flüchtlingsrat e. V.
Rechtliche Beratung zum Asyl-, Aufenthalts- und Asyl- 
bewerberleistungsrecht für geflüchtete Menschen und 
 Menschen ohne Papiere 
Rom e. V. Sozial-, Geflüchteten- und Integrationsberatung:
Beratung und Begleitung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, 
Wohnungs- und Arbeitssuche und Gesundheitsproblemen. 
Zudem Anlaufstelle bei Rassismus und Diskriminierung 
 Beratungssprachen: Romanes, Serbokroatisch, Albanisch, 
Mazedonisch und Englisch

16
Bei der Beratung ist dabei häufig ein fortlaufender Beratungsprozess bedeutsam, weil sich 
Begebenheiten in der Lebenswelt der Ratsuchenden insofern ändern können, dass  veränderte 
Möglichkeiten für eine Duldung oder einen Aufenthaltstitel entstehen können. So kann eine 
schwerwiegende/lebensbedrohliche Diagnose auch dazu führen, dass Personen eine Aufent-
haltserlaubnis und damit auch Krankenversicherungsschutz erlangen können. Zusammen-
gefasst kommen die beratenden Sozialarbeiter*innen folgenden Aufgaben  innerhalb des 
Projekts nach:
 • Zielgerichtete Sozialberatung (Kontakt zu Patient*innen, Beratung und Unterstützung 
bezüglich Zugang zur Regelversorgung, Rücksprachen mit Kostenträgern/Behörden/
Versicherungen, Begleitung bei Behördengängen, Aufbau standardisierter Verfahren, 
 telefonische Beratung)
 • Absprachen mit anderen in den Fall involvierten Stellen (beispielsweise AKS-Medizin)
 • Ausstellung des Beratungsscheins (als Nachweis für die medizinischen Partner*innen, 
dass das Clearing erfolgt ist und mit welchem Ergebnis)
 • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person
 • Verweisberatung (Wohnungslosenhilfe, Migrationsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen, 
Schuldner*innenberatungsstellen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, etc.)
 • Aufklärung zum Datenschutz und Pseudonymisierung
 • Interne anonyme Dokumentation der AKS-Fälle
 • Teilnahme an Austauschtreffen im Rahmen des Projekts  
(vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20)
2.3 Medizinische Indikation
Die medizinische Indikationsstellung erfolgt über eine der medizinischen Kooperations-
partner*innen. Nach Indikationsstellung für weiterführende ambulante oder stationäre 
 Maßnahmen (fachärztliche Diagnostik, Behandlung, Beratung, Nachsorge etc.) stellen diese 
dann einen AKS und Rezeptschein aus. Die Ärzt*innen tragen hierbei stets dafür Sorge, 
dass die medizinische Versorgung, wie bei allen Patient*innen der gesetzlichen Kranken-
versicherungen, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ (§ 12 Absatz 1 SGB V) erfolgt.
Außerdem wird auch von Seiten der Ärzt*innen meist die weitere medizinische Behandlung 
in den Krankenhäusern beziehungsweise Arztpraxen organisiert. Dabei wird den weiter -
behandelnden Stellen der AKS erläutert und Fragen zum Ablauf wie zum Beispiel der 
 Abrechnung oder Anonymisierung erklärt.

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Kooperationspartner Schwerpunkte
Gesundheitsamt Köln – 
Gesundheitshilfen 
Beratungsstelle für 
Familienplanung 
Fachdienst STI (sexuell 
 übertragbare Infektionen)  
und sexuelle Gesundheit
Frauenärztliche Grundversorgung in Schwangerschaft 
und Wochenbett für Menschen ohne Zugang zur Regel-
versorgung Verhütungsberatung, Schwangeren- und 
Schwangerschaftskonflikt-Beratung unabhängig vom 
Versicherungsstatus 
Gynäkologische und urologische Untersuchung, 
 Testung, Behandlung und Beratung von Menschen 
ohne Krankenversicherung, von Personen mit erhöhtem 
Risiko für sexuell übertragbare Infektionen sowie für 
Sexarbeiter*innen und deren Partner*innen (bei diesen 
unabhängig vom Versicherungsstatus) 
Allgemeinmedizinische Beratung und Untersuchung von 
Menschen ohne Krankenversicherung.
Gesundheitsamt Köln  
in Kooperation mit der  
Drogenhilfe Köln gGmbH 
Substitutionsambulanz 
Neumarkt
niederschwellige substitutionsgestützte Behandlung 
opioidabhängiger Menschen als medizinische/ 
psychosoziale Komplexleistung
Gesundheitsamt Köln – 
Mobiler Medizinischer Dienst 
Medizinische und psychosoziale Grund- und Notfall-
versorgung für Wohnungslose, Drogenabhängige sowie 
Jugendliche und junge Erwachsene.
Malteser Medizin für 
 Menschen ohne Kranken-
versicherung Köln
Richtet sich vor allem an Patient*innen zur Erstunter-
suchung und Notfallversorgung bei plötzlicher 
 Erkrankung oder Verletzung. Eine medizinische 
 Versorgung bei chronischen Erkrankungen und milderen 
Symptomen ist regelhaft hingegen nicht möglich.
Zusammengefasst kommen die medizinischen Kooperationspartner*innen folgenden  Aufgaben 
innerhalb des Projekts nach:
 • Betreuung der Patient*innen (medizinische Sprechstunden, medizinische Versorgung, 
 Ausstellung des AKS und gegebenenfalls Rezeptscheins, Beratung zur weiteren Behandlung)
 • Interne Dokumentation
 • Bei Bedarf Hinzuziehen oder Mithilfe bei der Organisation einer dolmetschenden Person
 • Vereinbarung von Behandlungsterminen und Erklärung des AKS und dessen Ablaufs bei 
weiterbehandelnden externen Stellen (vergleiche Zanders/Bein 2022, Seite 20)

18
2.4 Der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln (AK AKS)
Der Arbeitskreis wurde zu Beginn der Projektarbeit bereits 2021 unter Beteiligung einiger 
der Kooperationspartner*innen zum Zweck der gemeinsamen Erarbeitung des vom Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen in Auftrag gegebenen Konzeptes initiiert. Seit der Vorbereitung 
der Umsetzungsphase des Projektes wurde der Kreis erweitert und arbeitet seitdem unter 
Beteiligung aller Kooperationspartner*innen auf leitender Ebene, der Projektkoordination und 
eines ärztlichen Vertreters aus der direkten Patient*innenversorgung weiter. 
Der AK AKS ist das für das Projekt verantwortliche und in allen projektrelevanten Entscheidun-
gen involvierte und entscheidungsbefugte Steuerungsgremium des Kooperationsprojektes.
Er verantwortet neben den Abläufen und dem Berichtswesen auch die Sonderentscheidungen 
wenn hohe Behandlungskosten zu erwarten sind.
Das Leitungsgremium AK AKS Köln tagt durchschnittlich alle acht Wochen. Bei Bedarf 
werden kurzfristig weitere Termine oder digitale Absprachen getroffen. Gemeinsam werden 
die  Entwicklungen im Projekt und gegebenenfalls bestehende Anpassungsbedarfe erörtert, 
geplant und die notwendigen Informationen an alle beteiligten Beratenden und medizinisch-
versorgenden Stellen weitergeleitet. 
2.5 Ansprechpartner*in im Gesundheitsamt
In allen Abstimmungsprozessen des Projektes, insbesondere zwischen Beratung und  Medizin, 
kommt der leitenden Ansprechpartner*in der Abteilung Gesundheitshilfen eine koordinierende 
Schlüsselfunktion zu. Sie arbeitet in enger Abstimmung mit der Projekt koordination an der 
weiteren Entwicklung von Prozessen und leitet die medizinischen Prozesse intern. Sie ist im 
stetigen Austausch mit den beteiligten medizinischen  Stellen und anderen Angeboten der 
Stadt Köln, in denen konkrete Bedarfe gesehen und  Vorgehensweisen abgestimmt werden 
müssen. Im Rahmen der Vernetzung ist sie im ständigen Austausch mit verschiedenen Trägern 
in Köln sowie den beteiligten externen Fachärzt*innen und Kliniken. Sie ist inhaltlich in allen 
Sonderentscheidungen beteiligt und verantwortet die inhaltliche Vorbereitung, Einladung und 
Moderation des Arbeitskreises AKS.

19
2.6 Projektkoordination
Die Projektkoordination des Anonymen Krankenscheins Köln wird durch das Diakonische Werk 
Köln und Region verantwortet. Ihr kommt eine Schlüsselfunktion bei der Prozess entwicklung 
sowie eine Brückenfunktion zwischen den verschiedenen Stellen zu. Sie  entwickelt und 
begleitet die nötigen Strukturen und den Ablauf der Prozesse und ist für das Evaluations- und 
Berichtwesen zuständig.
Die Projektkoordinatorin ist Ansprechpartnerin sowohl aller Projektbeteiligten als auch 
aller an der Patient*innen-Versorgung beteiligten externen medizinischen Stellen. In 
der  Projektlaufzeit hat sich gezeigt, dass es hier regelhaft zu Rückfragen sowohl der 
 behandelnden fachärztlichen Kolleg*innen als auch der abrechnenden Stellen kam –  
von deren  Beantwortung die Aufnahme und Behandlung der an diese Stellen verwiesenen 
Patient*innen abhängig war. 
Die für das Projekt entwickelten und implementierten Dokumente und Arbeitshilfen sind im 
Folgenden mit ihren jeweiligen Zwecken gelistet. Die grau hinterlegten Dokumente sind dabei 
primär in Verantwortung des Gesundheitsamts in Zusammenarbeit mit der  Koordination erstellt 
worden. Die Dokumente werden fortlaufend an die Prozess- und  Personalveränderungen 
angepasst.

20
Dokument Offiziell Intern Zweck
Beratungsschein x Bescheinigung, dass das Clearing, insbe-
sondere zur Krankenversicherung, erfolgt 
ist (zwecks Weiterleitung an Medizin)
Beratungsanfrage x Bescheinigung, dass die medizinische 
Indikationsstellung erfolgt ist (zwecks 
Weiterleitung an Beratung)
AKS ambulant/stationär x Ausgabe an Patient*in durch eine der 
drei medizinischen Stellen zwecks 
Wahrnehmung der notwendigen 
Behandlungen
Rezeptschein x Ausgabe an Patient*innen zwecks 
Medikationsversorgung
Medizinischer 
Begleitschein
x Erleichterung der internen  Kommun ikation 
zwischen den AKS-Ärzt*innen und den 
weiterbehandelnden  externen Stellen 
 (Vermeidung doppelter Diagnostik/
Therapie)
Informationsblatt für  
die medizinischen 
Partner*innen 
(AKS­ausgebenden) 
x Handlungsanleitung zu den genauen 
Arbeitsschritten bei Ausgabe eines AKS 
und/oder Rezeptscheins
Kontaktdatenliste x Erleichterte Kontaktaufnahme zu  
den passenden Projektpartner*innen
Prozessbeschreibung x Transparenz und Übersichtlichkeit für alle 
Projektbeteiligten (inklusive Checkliste für 
die Beratung)
Interne Dokumentation 
Beratung
x Evaluation des Projekts
Meldeliste für Sonderfälle  
(die über die Standard­
summen hinausgehen)
x Einberufung einer Fallbesprechung
Schweigepflicht­
entbindung
x Zwecks Einhaltung der Datenschutz- 
Grundverordnung gegenüber den 
Ratsuchenden (auch für Fälle 
von Kostenrückerstattungen an 
Krankenversicherungsträger)
Budget­Controllingliste x Gesamtbudgetcontrolling

21
2.7 Verwaltung
Die Abrechnung der Behandlungs- und Rezeptkosten wird von der Caritas Köln e. V. 
 verantwortet. Die Hauptaufgaben der Verwaltung sind insbesondere die Rechnungs prüfung 
und die Veranlassung der Überweisungen an die rechnungsstellenden Organisationen. 
Der Stellenumfang umfasst 0,5 Vollzeitäquivalent. Gerade zum Projektende war eine eng-
maschige Zusammenarbeit mit den AKS ausgebenden Stellen im Hinblick auf das begrenzte 
Budget notwendig. Dies beinhaltete eine wöchentliche Auswertung des Gesamtcontrollings 
mit Fokus auf wieder verfügbare Mittel und entsprechende Freigabe der Mittel. 
2.8 Projektbezogene Vernetzungsstrukturen
Austausch Medizin (Jour fixe)
Die projektverantwortliche Leitungskraft und weitere Mediziner*innen des Gesundheitsamts 
(AKS-Ärzt*innen) tagen alle zwei Wochen in einem Jour fixe gemeinsam mit der Projekt-
koordination, um AKS-relevante Themen abzustimmen, Anpassungsbedarfe und Probleme 
in der medizinischen Praxis zu besprechen und vorliegende Fälle abzustimmen. Bei Bedarf 
werden Themen aus diesen Sitzungen in den Arbeitskreis AKS des Projekts weitergegeben. 
Austausch Clearingstelle
Neben den Teamsitzungen findet monatlich eine Sitzung des Steuerungsgremiums der 
 Clearingstelle statt. Teilnehmende sind alle Mitarbeiter*innen aus der Beratung, deren  Leitung, 
die Projektkoordinatorin und zwei Vertreter*innen des Gesundheitsamts. Bei Bedarf bringt 
die Koordination Schnittstellenthemen aus diesen Sitzungen in den Jour fixe mit den AKS-
Ärzt*innen oder auch in den Arbeitskreis AKS ein. 
Beratungsnetzwerk Menschen ohne Papiere
Das Netzwerk Menschen ohne Papiere existiert seit 2009 und ist ein Zusammenschluss von 
fünf Kölner Beratungsträgern: agisra e. V., Caritas Köln e. V., Diakonisches Werk Köln und 
Region gGmbH, dem Kölner Flüchtlingsrat e. V. und Rom e. V. Die hauptsächlichen Themen 
in der Beratung sind Legalisierungsmöglichkeiten sowie der Zugang zu  Sozialleistungen, 
Unterbringung, zum Arbeitsmarkt und zur medizinischen Versorgung. Hier stellt der AKS 
ein sinnvolles ergänzendes Instrument dar. Durch die zusätzliche Finanzierung der  Beratung 
konnten Kapazitäten geschaffen werden, AKS-Fälle und Angehörige zu ihren  vielseitigen 
 Fragestellungen zu beraten. Bereits jetzt stellt sich heraus, dass die individuellen  Begleitungen 
und Beratungen, die benötigt werden, je nach Fall sehr unterschiedliche Kapazitäten binden 
und die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten regelmäßig überschreiten.

22
3.
Statistischer Bericht –  
Ergebnisse der  
Jahres evaluation

23
3. Statistischer Bericht –  
Ergebnisse der Jahres evaluation
3.1 Ausgegebene Anonyme Krankenscheine
Von Januar bis Dezember 2024 wurden insgesamt 277 AKS ausgegeben. Im Jahr 2023 waren 
es in der Zeit von Juli bis Dezember insgesamt 58 AKS.
Monat 2024 Anzahl AKS
Januar 21
Februar 13
März 16
April 18
Mai 22
Juni 20
Juli 40
August 30
September 52
Oktober 7
November 18
Dezember 20
Insgesamt 277
Monat 2023 Anzahl AKS
Juli 3
August 3
September 12
Oktober 8
November 20
Dezember 12
Insgesamt 58

24
Insgesamt wurden im Jahr 2024 Behandlungskosten in Höhe von 120.095,72 Euro und  
64.599,98 Euro über Rezeptscheine bezahlt. Die Ausgabe eines AKS erfolgte 67 Mal mit einem 
Rezeptschein, 86 Mal wurde kein Rezeptschein (RZS) ausgestellt. 124 Mal wurde nur ein 
Rezeptschein ausgestellt, weil nach einer ambulanten Versorgung keine weitere medizinische 
Versorgung notwendig war. Das Restbudget für Behandlungskosten 2024 beträgt
15.304,30 Euro. 
Ausgegebene AKS AKS  
ohne Rezeptscheine
Rezeptscheine 
ohne AKS
Gesamt 277 Stück 86 124
Anteil stationär 50 28 0
Anteil ambulant 227 58 124
AKS 
ausgezahlt
Rezeptscheine 
ausgezahlt
Gesamt­
auszahlung
Budget 
verbleibend
Gesamt 120.095,72 Euro 64.599,98 Euro 184.695,70 Euro 15.304,30 Euro
Anteil ambulant  21.552,60 Euro 62.451,70 Euro 84.004,30 Euro
Anteil stationär  98.543,12 Euro 2.148,28 Euro 100.691,40 Euro
* 13.329,18 Euro wurden im Berichtszeitraum aufgewandt, beziehen sich aber auch bereits auf in 2023 
 ausgegebene AKS- Scheine.
Die Verteilung der Ausgabe durch die drei ausgebenden medizinischen Stellen stellt sich wie 
folgt dar:
Medizinische Träger Anzahl Gesamt 
(stationär/ambulant)
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 39 (19/20)
Gesundheitsamt – Mobiler Medizinischer Dienst 64 (15/49)
Gesundheitsamt – Gesundheitshilfen 174 (16/158)

25
Innerhalb des Gesundheitsamtes wurden in den unabhängig vom AKS Köln bestehenden 
medizinischen Sprechstunden insgesamt mindestens 1.293 Personen ohne Kranken-
versicherung behandelt (Auswertungszeitraum 1.1. bis 31.12.2024). Es fanden in diesem 
Zusammenhang insgesamt mindestens 7.840 Kontakte statt, davon wurde in 238 Fällen ein 
AKS ausgegeben.
Patient*innen 
ohne KV
Kontakte männlich weiblich divers
Gesundheitshilfen 
Beratungsstelle für 
Familienplanung
299 920 0 299 0
Gesundheitshilfen 
Fachdienst STI 
(sexuell übertragbare 
Infektionen) und 
sexuelle Gesundheit
498 1.617 165 319 2
Substitutions-
ambulanz Neumarkt
11 2.301 10 1 0
Mobiler Medizinischer 
Dienst
485
(+ ggf. 210*)
3.002 
(+ ggf. 817*)
403 
(+ ggf. 174*)
82 
(+ ggf. 36*)
0 
Gesamt 1.293 
*1.503
7.840 
*8.657
478
*752
701
*737
2
* Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus beziehungsweise fehlenden Angaben
Hinweis: Aufgrund der zugrundeliegenden Datenerhebungen orientiert sich die Aufschlüsselung nach m/w/d 
der Daten des Mobilen Medizinischen Dienstes an der Verteilung der dort insgesamt erreichten Personen.
Über die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln fanden insgesamt 
2.440 Kontakte mit Personen ohne Krankenversicherung statt, in 39 Fällen wurde ein AKS 
ausgegeben (Auswertungszeitraum 1.1. bis 31.12.2024). 
Patient*innen 
ohne KV
Kontakte männlich weiblich divers
Malteser Medizin  
für Menschen  
ohne 
Krankenversicherung
Anzahl nicht 
erhoben
2.440 1.415 1.025 0

26
3.2 Ratsuchende/Patient*innen
Im Halbjahr wurden 162 Personen zum AKS durch die Kooperationsträger beraten, weitere 
59 Personen zum Thema Zugang zur Regelversorgung, die aber die Zugangskriterien nicht 
erfüllt hatten. Jede beratene Person kann mehrere AKS benötigen. Dies ist  beispielsweise 
bei einer notwendigen Behandlung durch verschiedene Fachärzt*innen, oder Medikamenten-
verordnungen der Fall. So erklärt sich die Anzahl der zugangsberechtigen 162 Personen mit 
ausgegebenen 277 AKS in 2024. 
Personen Kontakte Geschlecht Wohnform
männlich weiblich divers Mietwohnung Obdachlos Sonstige 
Unterkunft
Unbekannt
162 449 104 58 0 68 61 30 3
Der Familienstand der Ratsuchenden schlüsselt sich wie folgt auf:
Einzelperson Paar Familie/Person  
mit Kindern
Ohne Angabe
138 12 12 0
Bei 12 erwachsenen Personen, welche die alleinige Sorge für mindestens ein minderjähriges 
Kind hatten, wurden teils schwere (Erst-)Diagnosen gestellt und die notwendige Behandlung 
in die Wege geleitet.

27
3.3 Beratungsaufwand
Die Jahresauswertung zeigt, wie hoch der Beratungsaufwand auf Seiten der Sozialen Arbeit 
war: Insgesamt wurden 162 Personen beraten. Hierfür fanden 449 Termine statt. 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit hat im Rahmen der beraterischen Projekt -
arbeit dabei eine Schlüsselrolle eingenommen. Gründe hierfür sind die bereits seit Jahren 
 bestehende enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Gesundheitsamts, der 
konkrete Beratungsschwerpunkt bezüglich der Prüfung von Möglichkeiten einer Regelver -
sorgung/Krankenversicherung und die hiermit einhergehende fachliche Expertise und auch 
Bekanntheit bei den entsprechenden externen Stellen. Zudem ist die Clearingstelle die direkte 
Anlaufstelle innerhalb des Gesundheitsamts während der medizinischen Sprechzeiten.
Das Netzwerk für Beratung von Menschen ohne Papiere hat spezifische Zugänge zu sehr 
unterschiedlichen Zielgruppen und bietet damit eine wichtige Ergänzung zum Angebot der 
Clearingstelle. 
Beratungskontext Anzahl 
 Ratsuchende 
mit Zugangs­
berechtigung
Anzahl  
Beratungs­
termine
Kranken­
versicherung 
erreicht
Weitere  
zum Thema  
beratene 
Personen
Netzwerk für  
Menschen ohne 
Papiere
23 108 4 59
Clearingstelle  
Migration und 
Gesundheit
139 341 15 0
GESAMT 162 449 19 59

28
Die Beratung gestaltet sich insgesamt komplex, da die Ratsuchenden nicht nur zur Gewähr-
leistung einer notwendigen medizinischen Versorgung unterstützt werden, sondern diese 
häufig viele weitere sozialrechtliche Anliegen mitbringen (Fragen des Sorgerechts, Familien -
nachzug, Beratung zur Arbeitsaufnahme, Schuldenberatung et cetera), zu denen sie beraten 
oder entsprechend weitergeleitet werden müssen. Hinzu kommt die rechtliche Gesamt -
situation in diesem Themenfeld: Die Situation für Eingereiste gestaltet sich für Drittstaats -
angehörige und EU-Bürger*innen unterschiedlich, denn der sozialrechtliche Zugang zum 
Krankenversicherungssystem unterscheidet sich für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthalts-
recht, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsrecht, EU-Bürger*innen mit Freizügigkeitsgrund 
und EU-Bürger*innen ohne materielles Freizügigkeitsrecht. Hinzu kommt in der Bundes -
republik Deutschland die Koexistenz der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, 
die sich in der Zugangsberechtigung, dem Versichertenschutz und dem Leistungsumfang 
unterscheiden. Insbesondere die hierin vorhandenen und umstrittenen Ausschlusskriterien 
erfordern einen erhöhten Beratungsbedarf. Hinzu kommt, dass die ratsuchenden Personen 
häufig weitere Familienangehörige haben, die nicht Teil des AKS-Beratungsprozesses sind 
und die jedoch zumeist noch eigene Beratungsbedarfe mitbringen. 
Eine weitere zeitlich herausfordernde Arbeit stellt der Prozess zur Herstellung eines 
 Vertrauensverhältnisses zu den Ratsuchenden dar. Die Lebenssituationen der Personen sind 
vielfältig geprägt von begleitenden Gefühlen der Verängstigung und des Misstrauens. Ohne ein 
Vertrauen in die Strukturen des Projekts ist weder der Weg über den AKS in eine fachärztliche 
Behandlung möglich noch ist der Zugang zur Regelversorgung erreichbar. Wie  prekär sich eine 
Lebenssituation gestaltet und von Sozialsystemen (teil)aus geschlossen wird, ist dabei multi-
faktoriell bedingt. In vielen Fällen können die betroffenen (und  erkrankten) Menschen selbst 
wenig gegen die systematischen Ausschlüsse, die sie erfahren müssen, tun. Im Rahmen der 
regelhaften Tätigkeit der Beratungsstellen des Netzwerks für Menschen ohne Papiere ist die 
Bildung eines Vertrauensverhältnisses im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten in den Jahren 
der Tätigkeit gewachsen. Diesen Zugang zu teils sehr schwer zu erreichenden Zielgruppen für 
die medizinische Versorgung der Menschen zu nutzen, ist durch den kooperierenden Ansatz 
des AKS Köln gelungen.
Die medizinische Versorgung durch den AKS gerade für diese Personengruppen ist für 
ein Erreichen der Ziele – die Sicherstellung des Zugangs zu bestehenden medizinischen 
 Versorgungsstrukturen für die Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung und die Beratung 
zu (möglicherweise unbekannten) Möglichkeiten zu einer regulären Kranken versicherung – von 
enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass bei vielen Ratsuchenden schwere (Erst-)Diagnosen 
im Rahmen des Projekts gestellt wurden, deren Auswirkungen die Betroffenen körperlich 
und psychisch belasten, die aber unerkannt und unbehandelt  möglicherweise zu schweren 
Folgebeeinträchtigungen bis zum Versterben der Person f ühren können.

29
3.4 Erfolgreiche Überleitung in eine Krankenversicherung/ 
Regelversorgung
Im Rahmen der Beratung über die Kooperationspartner*innen konnten insgesamt  
11,7 Prozent der Beratenen in die Regelversorgung überführt werden und verfügen somit 
inzwischen über eine gültige Krankenversicherung. Dies entspricht insgesamt 19  Personen. 
Auch im ersten Projekthalbjahr 2023 konnte bei insgesamt 11 Prozent der beratenen  Personen 
ein Zugang zur Regelversorgung sichergestellt werden.
Mit Blick auf die häufig vorliegende Schwere der Erkrankungen, bis hin zur Lebens bedrohung 
bei nicht ausreichender Therapie, werden durch diese Beratungserfolge nicht nur die Lebens-
situationen der betroffenen Personen massiv verbessert, sondern auch  präventiv Kosten für 
das Gesundheitssystem (beispielsweise, weil durch die Versorgung eine Notfalleinlieferung in 
eine Klinik vermieden werden kann) und Infektionsrisiken  (beispielsweise bei Vorliegen infek-
tiöser Krankheitsbilder) verringert. 
Führte eine Beratung/Clearing dazu, dass eine Person erfolgreich in eine Regelversorgung 
überführt werden konnte, ist der Erhalt eines AKS für die Zukunft nicht mehr notwendig. Teil-
weise konnte eine rückwirkende Aufnahme in die Regelversorgung erreicht werden, wodurch 
Rechnungen für die medizinische Versorgung der betroffenen Patient*innen direkt an die 
Krankenkasse/das Sozialamt zwecks Kostenübernahme zugeleitet werden konnten. Durch 
die enge Zusammenarbeit der Beratung und der Projektkoordination konnte der bürokratische 
Aufwand für Rückforderungen an die jeweiligen Regelversorgungsträger  vermieden werden.
Wie hoch der Beratungsaufwand ist, verdeutlichen die erfolgreich in die Regelversorgung 
überführten Fälle nochmals: Insgesamt wurden die 19 Personen in 89 Terminen beraten.  
Der geringste Beratungsaufwand entsprach einem Beratungstermin, der höchste Aufwand  
17 Beratungsterminen. 
Die Überführung in eine Regelversorgung bedeutet für alle diese Betroffenen, insbesondere 
aber für Menschen in speziellen und schwierigen Lebenslagen, eine enorme Verbesserung 
der Lebenssituation.

30
3.5 Einzelfallentscheidungen
Wenn die finanzielle Begrenzung für einen AKS oder Rezeptschein für Einzelfälle nicht 
 ausreicht, zum Beispiel weil ein Medikament teurer als 100 Euro ist oder weil eine stationäre 
Behandlung im Falle einer schwerwiegenden Diagnose mehr als 3.500 Euro kostet, wird über 
einen genau abgestimmten Prozess eine Fallbesprechung einberufen, bei der alle beteiligten 
Stellen (AKS-Mediziner*in, Projektkoordination, zuständige Berater*in und extern weiter -
behandelnde Mediziner*in) einvernehmlich eine Einzelfallentscheidung treffen. 
Sonderentscheidungen sind hierbei zunächst auf maximal 5.000 Euro (stationär), 1.000 Euro 
(ambulant) und 150 Euro für Rezeptscheine begrenzt. Sind höhere Kosten zu erwarten, wird 
der jeweilige Fall durch die Mitglieder des Arbeitskreises AKS gemeinsam entschieden. 
3.6 Praxisbeispiel
Eine Frau aus Osteuropa sucht die Clearingstelle Migration und Gesundheit auf und 
 berichtet in der Beratung von gesundheitlichen Problemen. Da sich für die Beratene kein 
Zugang zur medizinischen Regelversorgung herstellen lässt, vermittelt die Clearingstelle 
den Kontakt zur allgemeinmedizinischen Sprechstunde des Fachdienstes STI und  sexuelle 
Gesundheit. Dort stellt sie sich vor und beklagt eine Schwellung in der linken Leiste, die 
in den letzten 2 – 3 Wochen größer geworden sei. Die Schwellung sei nicht schmerzhaft. 
Bei der Untersuchung fand sich eine hühnereigroße derbe Geschwulst in der linken Leiste, 
andere Lymphknotenregionen waren frei. Im Ultraschall stellte sich ein solider Tumor 
dar. Die Blutuntersuchung zeigte keine Auffälligkeiten. Bei der Wiedervorstellung nach  
10 Tagen hatte die Geschwulst sich vergrößert, damit bestand eine dringende  Notwendigkeit 
zur Punktion und zur mikroskopischen Untersuchung des gewonnenen Materials. Ein 
 zwischenzeitlich abgenommener Tuberkulose-Bluttest (Quantiferon) war positiv. Unter der 
 Verdachtsdiagnose einer Lymphknoten-Tuberkulose oder eines  Lymphdrüsenkrebses wurde 
eine Punktion der Geschwulst stationär durchgeführt.  Mikrobiologisch und  mikroskopisch 
konnte der Verdacht auf eine Lymphknotentuberkulose bestätigt werden, eine leitlinien-
gerechte Therapie wurde eingeleitet.

31
Die Finanzierung der stationären Diagnostik erfolgte über das Projekt Anonymer  Krankenschein. 
Durch dieses Angebot konnte ein abwendbar gefährlicher Krankheitsverlauf verhindert 
werden. 
Eine Lymphknoten-Tuberkulose ist zunächst nicht ansteckend, allerdings kann eine 
 Streuung über das Blut im Verlauf der Erkrankung ohne angemessene Diagnostik und 
 Therapie eine Ansteckungsgefahr und somit ein Risiko für Kontaktpersonen bedingen.  
Dies konnte über das Angebot des Anonymen Krankenscheines ebenfalls verlässlich 
 verhindert werden.
3.7 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgte effizient auch im Berichtszeitraum 2024 zwischen Verwaltung, der 
Abteilung Gesundheitshilfen des Gesundheitsamtes und der Projektkoordination.  Regelhaft 
sind Rücksprachen mit Rechnungsstellenden notwendig gewesen insbesondere zu  fehlenden 
Dokumenten und Rechnungen, die fälschlicherweise an das Projekt gesendet wurden. Teils 
wurden Rechnungen nach Ablauf der angegebenen Fristen eingereicht und konnten dann 
nicht mehr beglichen werden. Ansonsten war der Ablauf störungsfrei. Der 1-fache Satz (der 
Gebührenordnung für Ärzte) wurde bis dato von allen medizinischen Stellen, angenommen 
und umgesetzt.

32
4.
Fazit und Ausblick

33
4. Fazit und Ausblick
In gesellschaftlich und politisch bewegten Zeiten erscheinen Projekte wie der AKS in Köln, wie 
einleitend beschrieben, insbesondere auch mit Blick auf die Stärkung des gesellschaftlichen 
Zusammenhalts und der Stärkung des Sozialstaatsprinzips als wichtiger und not  wendiger 
Schritt. Bis durch gesetzliche Maßnahmen ein diskriminierungsfreier und barrierefreier Zugang 
zum regulären Gesundheitsversorgungssystem für alle in  Deutschland lebenden Menschen 
sichergestellt ist, trägt der Anonyme Krankenschein (Köln) einen Teil dazu bei, soziale 
 Gerechtigkeit dort zu leben und humanitäre Hilfe dort zu leisten, wo sie am  dringendsten 
benötigt wird und wo das hochkomplexe Gesundheitssystem in  Deutschland keinerlei 
Lösungswege bietet, obwohl diese Versorgungslücken neben humanitär  vermeidbar em Leid 
auch strukturell vermeidbare Kosten verursachen.
In Köln ist die Struktur an Beratungsangeboten und medizinischen Angeboten für Menschen 
ohne Krankenversicherung seit langem vielseitig und gut vernetzt.
Über die divers aufgestellten Beratungsangebote können die Menschen,  
die dieser Hilfe bedürfen, erreicht und versorgt werden. In allen bestehenden 
medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung war 
jedoch die Frage, wie bei einer schwerwiegenden Diagnose die weitere 
Behandlung sichergestellt werden kann, ungeklärt. Diese Lücke konnte nun 
durch den anonymen Krankenschein und die fachliche Zusammenarbeit 
 verschiedener Stellen geschlossen werden.
Hierdurch hat die Versorgung dieser Zielgruppe einen Rahmen gefunden, in dem das Wohl 
der Ratsuchenden im Fokus steht und eine in vielen Fällen bedarfsdeckende Unterstützung 
gewährleistet wird. Deutlich wurde, dass die enge Zusammenarbeit zwischen Beratung und 
Medizin für ein ganzheitliches Hilfsangebot unabdingbar ist. 
Neben der Entlastung des Gesundheitssystems (Vermeidung von 
 Notfalleinweisungen, Infektionsausbreitung et cetera) unterstützt das Projekt 
 insbesondere dabei, den teils schwersterkrankten Menschen zu helfen,
ihre sozialrechtlichen Möglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen,  genesen 
zu können und am Leben in Deutschland teilhaben zu können.

34
Personen mit Infektionskrankheiten konnten adäquat behandelt werden und sie selber sowie 
Personen in deren persönlichen Umfeld wurden hierdurch geschützt. Mehrere Personen 
 bedurften eines chirurgischen Eingriffs, ohne den zumeist die Arbeitsfähigkeit nicht wieder 
hätte hergestellt werden können. Einige Personen sind psychisch teils schwer erkrankt und 
konnten über den Anonymen Krankenschein Köln erstmals hierzu Hilfe erhalten. Mehrere 
Frauen bedurften  gynäkologischer/geburtshilflicher Versorgung, welche teils ihr eigenes und 
teils auch das Wohl ihrer  ungeborenen Kinder sicherstellen konnte. 
Für die Betroffenen und auch die Berater*innen stellen diverse strukturelle Faktoren  regelhaft 
eine Herausforderung dar, wie beispielsweise:
 • eine hochbürokratische Praxis
 • eine hochkomplexe Rechtslage, insbesondere in Bezug auf das Krankenversicherungssystem
 • unklare Zuständigkeiten bei den Sozialleistungsträgern
 • keine rückwirkende Übernahme von medizinisch notwendigen Behandlungen während  
des sozialrechtlichen Klärungsprozesses
 • lange Bearbeitungszeiten bei den öffentlichen/staatlichen Stellen 
 • Klärung der Zuständigkeit der zahlenden Stelle bei Rechtskreiswechsel
Bezüglich des Budgets für Behandlungen und Rezeptscheine zeigt der Ausgabeverlauf, 
dass das Budget für 2024 in großem Umfang eingesetzt werden konnte. Die bestehenden 
Leistungs- und Rechnungsfristen verhinderten jedoch, dass dieses gänzlich ausgeschöpft 
werden konnte, weil für offene Vorgänge entsprechende Budget-Blöcke gesichert werden 
mussten. Um hier die Zahlungsfähigkeit sicher stellen zu können, war ein vorübergehender 
Ausgabestopp ab Oktober 2024 mit daran anschließender wöchentlicher Budgetreflektion und 
Einzelfallentscheidungen in Abstimmung zwischen ausgebenden Ärzt*innen und der Projekt-
verwaltung bis zum Jahresende zwingend notwendig. Ohne diese Maßnahmen wäre ein Über-
schreiten des Budgets nicht zu verhindern gewesen. Hier ist strategisch bei  Weiterbestehen 
der Struktur eine Anpassung insofern notwendig, als die pauschale  Budgetzusage in Höhe 
von 500 Euro (ambulant) und 3.500 Euro (stationär) zukünftig ersetzt werden soll durch Ein -
holen von Kostenvoranschlägen und somit „Blockieren“ von  genaueren Beträgen. Dies wird 
eine genauere Budgetplanung möglich machen.

35
Die mittlerweile gefestigten internen und externen Prozesse, die wachsende Bekanntheit 
des Projekts und die Ausweitung der Zusammenarbeit mit Kliniken et cetera würde, bei 
Fort bestehen des AKS Köln, zur Entwicklung der Ausschöpfung des Budgets zukünftig 
noch weiter beitragen. Die Anfragen von verschiedenen Stellen (städtisch, Presse, soziale 
 Organisationen, (geplante) AKS/ABS- Projekte) zeigen, dass es sich um eine gelungene 
 Projektstruktur handelt, die für andere Stellen bei der Entwicklung ähnlicher Konzepte für 
eine best-practice Findung hilfreich sein kann.
Herr Dr. Flammang von der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 
stellte innerhalb eines Interviews für den Kölner Stadtanzeiger (erschienen am 22.10.2024) 
nochmals heraus, dass 
„die Abschaffung des Anonymen Krankenscheins nicht nur aus menschlicher, 
sondern auch aus finanzieller Sicht eine Fehlentscheidung [sei]. Denn sie 
führe dazu, dass in den Kliniken mehr Notfälle auflaufen,  
die behandelt werden müssen.“
Auf einer Arbeits- und Leistungsebene stellen deshalb sowohl die Kooperationsstruktur als 
auch entsprechende personale Beratungsressourcen und die enge Zusammenarbeit  zwischen 
dem medizinischen und sozialarbeiterischen Fachpersonal den Weg zum AKS sicher. Um dies 
auch weiterhin zu gewährleisten, ist eine fortlaufende Anpassung der  notwendigen Prozesse 
obligatorisch. 
Deutlich wurde, dass eine Bemessung des Arbeitsaufwands der Projekt-Koordination mit 
zehn Stunden nicht angemessen ist, insbesondere weil durch die fehlende Erreichbarkeit 
und die damit verbundene fehlende Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, die Versorgung 
der Patient*innen teils nur mit Verzögerung aufgenommen wurde. Die Schnittstellen- und 
 Koordinationsfunktion kann, auch mit Blick auf Entlastung der anderen am Projekt  beteiligten 
Stellen, in einem Projekt dieser Größe nicht unter 30 Stunden Arbeitseinsatz pro Woche 
gewährleistet werden. 
AKS-/ABS-Projekte wie in Köln tragen in diesem  Zusammenhang 
auch dazu bei, die Datenbasis zu Menschen ohne gesicherte 
 Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern.

36
Die lösungsorientierte Vorgehensweise innerhalb 
des Projekts ermöglicht es, schnellstmöglich not -
wendige sozialarbeiterische und medizinische 
Schritte einzuleiten, die den Ratsuchenden nicht 
nur ganzheitlich helfen, sondern die prozessual 
aufeinander abgestimmt sind. Hierdurch  werden 
Verzögerungen und höhere Kosten für das Gesund-
heitssystem vermieden.
„Es hat sich gezeigt, dass wir mit dem Anonymen Krankenschein unser Angebot für 
Menschen ohne Zugang zum Regelsystem verbessern können“
Dr. Harald Rau, Kölner Stadt-Anzeiger, 30. August 2024
EQUALITY EQUITY

5.
Quellen

38
5. Quellen
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (Hrsg.) (2021):  
BÄK: „Gesundheit ist ein Menschenrecht“ Berlin Online verfügbar unter:  
https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/
baek-gesundheit-ist-ein-menschenrecht.
Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e. V. (Hrsg.) (2023):  
Das Modell des Anonymen Behandlungsscheins Göttingen Online verfügbar unter:  
http://gesundheit-gefluechtete.info/das-modell-des-anonymen-krankenscheins/.
Zanders, Theresa; Bein, Laura Eleana (2022):  
Der Anonyme Behandlungsschein Von der Idee zur Umsetzung Ein Handlungsleitfaden 
 Calbet, Laura; Vollmer, Lisa; Zanders, Theresa (Hrsg ) Weimar Online verfügbar unter:  
https://www.koopwohl.de/handlungleitfaden-anonymer-behandlungsschein-veroeffentlicht/.
Kreikebaum (2024): 
https://www.ksta.de/koeln/koeln-anonymer-krankenschein-wird-zum-jahresende- 
eingestellt-854064.
Holler (2024):  
https://www.ksta.de/koeln/koeln-was-das-ende-des-anonymen-krankenscheins-bedeuten-
wuerde-1-883951.

39
Impressum 
Herausgeber
Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln
Vertreten durch
agisra e. V. 
Caritasverband für die Stadt Köln e. V. 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Kölner Flüchtlingsrat e. V. 
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Köln 
Rom e. V. 
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Titel: Stephanie Ortelbach/Stadt Köln
Seite 42: Interaction Institute for Social Change; Angus Maguire
Gefördert durch
Stadt Köln
In Kooperation und unter Mitwirkung von
R O
M
e.V.

Mitteilung Ausschuss

5518 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 11.12.2025 
 2941/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 12.12.2025 
 
Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln – Entwicklung, 
Inanspruchnahme und Finanzierungsperspektive ab 2027 
Inhalt: 
Mit dieser Mitteilung wird der Jahresbericht 2024 des Anonymen Krankenscheins Köln vorge-
legt und über die aktuelle Nutzung des Angebots sowie über perspektivische Herausforderun-
gen in der Struktur und die Finanzierungsgrundlage des Projekts informiert. 
 
Hintergrund: 
Der Anonyme Krankenschein (AKS) sichert seit Juli 2023 Menschen ohne regulären Kranken-
versicherungsschutz in Köln Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Die Projektlaufzeit 
endete erstmals zum 31.12.2024, im Laufe des Jahres 2025 wurde dann die Fortführung des 
Anonymen Krankenscheins beschlossen 1302/2025. Mit der damit einhergehenden Bereitstel-
lung der notwendigen Mittel konnte das Angebot im Juli 2025 wieder aufgenommen werden. 
Das Angebot ist wesentlicher Bestandteil der kommunalen Gesundheitsversorgung für vul-
nerable Personengruppen in Köln mit einer Befristung bis zum 31.12.2026.  
Die Kooperationsstruktur beruht zum einen auf der Beratung der Menschen zu ihren individu-
ellen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung oder anderen Zugang zu Gesundheitsleistun-
gen zu erlangen. Im Rahmen dieses sogenannten Clearings wird die Kostenübernahmever-
pflichtung anderer Leistungsträger geprüft. Zum anderen wird der AKS nach medizinischer In-
dikationsstellung in den bestehenden und unabhängig vom Anonymen Krankenschein finan-
zierten (teils ehrenamtlichen) medizinischen Sprechstundenangeboten für Menschen ohne 
Krankenversicherung analog zu Überweisungen, Einweisungen und Rezepten ausgegeben.  
Die inhaltliche Leitung trägt der Arbeitskreis Anonymer Krankenschein Köln, die Projektleitung 
bis zum Projektabschluss erfolgt über das Gesundheitsamt, Abteilung Gesundheitshilfen. 
 
Jahresbericht 2024 und Entwicklung 2025: 
Der Jahresbericht 2024 dokumentiert die Projektaktivitäten, Inanspruchnahme sowie die Aus-
gabenstruktur bis zum Jahresende 2024. Die Daten zeigen eine kontinuierliche Steigerung 
des Bedarfs nach niedrigschwelliger medizinischer Versorgung im anonymisierten Rahmen. 
So wurden im zweiten Halbjahr 2023 insgesamt 58 AKS ausgegeben und hierüber insgesamt 
€ 59.613,63 verausgabt. Im gesamten Jahr 2024 wurden bei insgesamt 277 anonymen Kran-
kenscheinen €184.695,70 ausgegeben. Im Zeitraum Juli bis Ende September 2025 wurden 
bereits 201 AKS ausgegeben, hier werden Ausgaben in Höhe von €154.216,56 erwartet. 
Im Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2025 war der Anonyme Krankenschein aufgrund 
fehlender Finanzierungsgrundlage vorübergehend pausiert. Seit dem Neustart ist eine deutlich

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zunehmende Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel zu beobachten. Diese Entwicklung ver-
deutlicht sowohl den nach wie vor bestehenden Bedarf als auch die gewachsene Bekanntheit 
und Akzeptanz des Angebots innerhalb der Zielgruppe.  
 
Ausgabestruktur und personelle Ausstattung der medizinischen Sprechstunde gefähr-
det: 
Die medizinische Versorgung im Kontext AKS erfolgt neben der Malteser Medizin für Men-
schen ohne Krankenversicherung (ehrenamtlich), dem Mobilen Medizinischen Dienst und der 
Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes schwerpunktmäßig über die Sprechstunde All-
gemeinmedizin der Abteilung Gesundheitshilfen im Gesundheitsamt Köln. Diese Sprech-
stunde bildet die grundlegende Struktur für die medizinische Indikationsstellung und Ausgabe 
des Anonymen Krankenscheins. So wurden im Jahr 2024 174 von insgesamt 277 AKS und im 
Jahr 2025 bisher 139 der insgesamt 201 AKS in den Sprechstundenangeboten der Abteilung 
Gesundheitshilfen ausgegeben.  
Die überwiegende Anzahl der dort tätigen Ärzt*innen ist aus Mitteln des Paktes für den Öffent-
lichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) finanziert. Diese Finanzierung ist jedoch nur befristet 
bis Ende 2026 vorgesehen. Eine Anschlussregelung auf Landes- oder Bundesebene liegt ak-
tuell nicht vor. Damit ist die personelle Tragfähigkeit der medizinischen Behandlung und AKS-
Ausgabestruktur ab dem Jahr 2027 nicht gewährleistet. Dies bedroht die gesamte Struktur 
des Anonymen Krankenscheins Köln. 
 
Finanzierungsperspektive ab 2027: 
Neben der strukturellen Unsicherheit im Bereich der Personalressourcen ist auch die Finan-
zierung des Anonymen Krankenscheins selbst ab dem Jahr 2027 nicht gesichert. Derzeit exis-
tieren keine verbindlichen Zusagen für eine Fortführung der Mittelbereitstellung über das Jahr 
2026 hinaus. 
Sowohl die medizinische Struktur (insbesondere die Sprechstunde Allgemeinmedizin) als 
auch die Projektfinanzierung müssen daher bis spätestens Ende 2026 nachhaltig abgesichert 
werden, um eine Fortführung des Angebots über das Jahr 2026 hinaus zu ermöglichen. 
 
Fazit: 
Der Anonyme Krankenschein Köln hat sich als ein tragender Bestandteil der kommunalen Ge-
sundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. Die stark steigende 
Inanspruchnahme seit der Wiederaufnahme des Betriebs im Juli 2025 unterstreicht den anhal-
tenden Bedarf. 
Gleichzeitig ist die Zukunft des AKS ab dem Jahr 2027 strukturell wie finanziell ungewiss. Es 
bedarf frühzeitiger richtungsweisender Entscheidungen, um den Fortbestand des Angebots 
sicherzustellen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
2941/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.11.2025
Erstellt
09.10.2025 08:51