2356/2025
Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatz Helenenwall in Köln-Deutz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2356/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatz Helenenwall in Köln-Deutz Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung und Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Helenenwall in Köln-Deutz mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 435.000 Euro (Brutto) im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugend- arbeit in der Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei Finanz- stelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 435.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Wartung und Pflege € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 43.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit: Der Spiel- und Bolzplatz Helenenwallstraße muss aufgrund der festgestellten Schad- stoffbelastung baldmöglichst saniert werden, um einer ansonsten notwendigen Schlie- ßung rechtzeitig vorzubeugen. Daher ist eine Entscheidung durch die Gremien noch vor der bevorstehenden Sitzungspause erforderlich, um die Sanierung und nachfol- gende Neugestaltung zügig beauftragen zu können. Die Beschlussvorlage kann nur verfristet vorgelegt werden, weil die Komplexität der Planung einen intensiven Abstim- mungsprozess der beteiligten Ämter erforderte, die mehr Zeit in Anspruch nahm als ursprünglich vorgesehen. Begründung: Der Spiel- und Bolzplatz Helenenwallstraße befindet sich im Stadtteil Köln -Deutz, zwi- schen der Helenenwallstraße, der Straße An der Bastion und der Auffahrt zur Se- verinsbrücke. 3 Die Spielfläche besteht zurzeit aus zwei separat mit Natur- und Betonsteinen einge- fassten Sandflächen und einem angelegten Hügel, sowie einer Wegefläche aus was- sergebundener Wegedecke. Die gesamte Spielfläche ist von einem dichten Baumbe- stand umgeben. Die vollständig umzäunte Spielfläche ist über zwei barrierefreie Zu- gänge erreichbar. Die bestehende Spielfläche muss saniert werden, da insbesondere im Hügel die zuge- lassenen Richtwerte für öffentliche Spielflächen überschritten werden. Im Spielhügel wurde bei der Errichtung in den 1990er Jahren u. a. schwermetallhalti- ges Material verbaut. Dieses Material wurde entsprechend der damals geltenden Si- cherheitsstandards mit einem Vlies zugriffsicher versiegelt und mit sauberem Oderbo- den abgedeckt. Die ursprünglich verwendete Vliesabdeckung ist mittlerweile bereits sichtbar und es ist zu befürchten, dass sie von spielenden Kindern weiter ausgegra- ben wird, wenn nicht in näherer Zukunft eine Sanierung erfolgt. Durch eine Beprobung des freigelegten Materials sind Überschreitungen der Prüf- werte für Kinderspielflächen gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) festgestellt worden. Nach Auswertung der Analytik liegen auf der Spielfläche im Be- reich des Hügels und anliegenden Grünflächen vor allem übergrenzwertige Blei- und Cadmiumgehalte vor. Hier ist zu befürchten, dass der Spielhügel in absehbarer Zeit durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgesperrt werden muss, wenn nicht zeit- nah die Sanierung eingeleitet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine akute Ge- sundheitsgefährdung für spielende Kinder. Das belastete Material muss gemäß Bundesbodenschutzgesetz unter Berücksichti- gung von Boden-, Arbeits- und Abfallrecht entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Im Zuge der Sanierung müssen die in und um den Hügel verbauten vorhandenen Spielgeräte gänzlich abgebaut werden. Eine weitere Verwendung der Geräte ist nicht rentabel, da diese zwischenzeitlich ver- altet und nur bedingt noch den geltenden DIN-Normen entsprechen. Daher ist hier die Neugestaltung der Spielfläche erforderlich. Die Spielfläche ist im Ranking der kommunalen Spielraumplanung 2025 – 2030 zur Umsetzung für das zweite Halbjahr 2028 vorgesehen. Durch den Sanierungsbedarf zur Gefahrenabwehr ist nun beabsichtigt, die Spielfläche jetzt vorzuziehen. Per Aushang im Mai 2023 wurden Kinder, Anwohner sowie weitere Spielplatzbesu- cher*innen gebeten ihre Wünsche und Anregungen zur Ausgestaltung der Fläche mit- zuteilen. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte eine Planvorstellung vor Ort. Bei dieser konnten die Beteiligten ihre Ideen, ihre Zustimmung aber auch Änderungs- wünsche mitteilen. Zusätzlich wurden Vorstellungen und Anregungen per Mail einge- reicht. Diese Beteiligung bildet die Basis der Planung, welche eine grundlegende Neugestal- tung der Spielfläche vorsieht. Die Planung sieht, nach der Sanierung und der erforderlichen Hügelabtragung, die Neuanlage einer großen Sandspielfläche vor. Die vorhandenen Natursteine werden dabei wiederverwendet. Den Mittelpunkt der Spielfläche bildet eine große Sandfläche, in die attraktive Spielge- räte mit vielfältigen Funktionen untergebracht werden. Vorrangig wünschten die Kinder eine große Kletteranlage mit unterschiedlichen Auf- und Abgängen, Rutschen und Hangelmöglichkeiten, und Türmen welche Baumhäu- sern ähneln. Dieses wurde in der Planung beachtet. 4 So ist nun eine große Kletteranlage mit zwei Türmen und zwei großen Rutschen vor- gesehen. Diese Anlage soll außerdem über diverse Balancierbrücken mit Seilgelän- der, Podeste, Nestkorb-Adlerhorst, Anbaureck- und Hangelelementen, Baumstamm- Mikado und Kletternetze verfügen. Die Türme sowie die Sandbaustelle verfügen über Dächer, welche erheblich zur Lang- lebigkeit der Spielgeräte beitragen, und gleichzeitig Schatten spenden und vor Regen schützen werden. Zusätzlich wird in die Sandfläche eine Vogelnestschaukel und Brettschaukel einge- baut. Diese werden möglichst nah an die geplante Wegeführung installiert um eine möglichst barrierearme Zuwegung und Nutzung der Nestschaukel zu gewährleisten. Ein ergänzendes Spielangebot für jüngere Kinder ist durch eine Sandbaustelle vorge- sehen, welche mit Sandtisch, Sandkran, Waage, Aufzug, Rinne und Minirutsche aus- gestattet werden soll. Neue Bänke sind am Wegrand entlang der Spielfläche nahe des Eingangs zur Hele- nenwallstraße sowie gegenüberliegend zum Eingang An der Bastion geplant. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf un- terschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbeson- dere auch motorischer Fähigkeiten. Die Sandbaustelle fördert zusätzlich das gemeinsame Spielen, die Kreativität und das Zusammenspiel der Kinder untereinander. Durch die vielfältigen, verschiedenen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten und die grundlegende Neugestaltung der Spielfläche führt die Planung zu einer spürbaren Aufwertung der Spiel- und Aufenthaltsqualität auf der Fläche. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine neue Versiegelung von Flächen, stattdessen werden große Bereiche entsiegelt. Die Bestandsbäume bleiben erhalten. Eine baumschutz- fachliche Baubegleitung wird daher beauftragt. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 600.000 Euro. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur zwingend notwendigen Neu- gestaltung der Spielfläche Helenenwallstraße steht in Höhe von 435.000 Euro in 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnah- men bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze zur Verfügung. Die Kosten der Sanierung betragen 165.000 Euro. Die Finanzierung der Sanierung des Spielplatzes erfolgt durch eine in den Haushaltsjahren 2022-2024 gebildete Rück- stellung in Höhe von rund 165.700 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit, die im Haus- haltsjahr 2025 weiterhin für die Inanspruchnahme zur Verfügung steht. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 43.500 Euro p. a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2025 / 2026 ab Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. ist die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der 5 dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen - gegebenenfalls durch Mittelumschich- tung. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsat- zung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: Nach Feststellung von Prüfergebnissen, die eine Sanierung der gesamten Spiel-, Wege- und umgebenen Grünflächen nach dem § 4 Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck einer nachhaltigen Gefahrenabwehr aus Verkehrssicherungsgründen erfor- dern, wäre ein Verzicht auf die Maßnahme nur denkbar, indem der Platz dauerhaft ge- sperrt und den Kindern des Stadtteils Deutz zur Nutzung entzogen wird. Dies ist ange- sichts der Bedarfslage an Spiel- und Bewegungsflächen im dicht besiedelten Stadtteil Deutz nicht zumutbar. Um einen Leerstand der sanierten Fläche zu vermeiden, der unweigerlich zur Vermüllung und missbräuchlicher Nutzung führen würde, ist im Zuge der Baumaßnahme auch eine Ausstattung mit Spielgeräten erforderlich. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und Nachhaltigkeit ausgewählt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2356/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.08.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 14:03