2877/2021
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 2877/2021 Freigabedatum 27.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW und dem Beschluss der Haushaltssatzung 2022, die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmit- teln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen. Im Hpl.-Entwurf 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. Alternative Die Stadt Köln verzichtet auf die Umsetzung der Landesarbeitspolitik, gibt die Trägerschaft ab und beendet ihre Beteiligung an der Regionalagentur Region Köln. Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 196.996 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 177.493 90 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung I. Allgemeines Die Landesarbeitspolitik wird seit vielen Jahren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt, so auch in der auslaufenden Förderphase 2014 -2020. In den vergangenen Jahren wurden mit Hilfe des ESF zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen ebenso wie Maßnahmen zur Förderung von Unter- nehmen und deren Beschäftigten durchgeführt. Bei der Ausgestaltung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Umsetzung der Landesarbeitspo- litik in der Region übernimmt die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2004 wichtige Aufga- ben. Die aktuelle Förderung der Regionalagenturen in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales NRW (MAGS) und die EU endet am 31.12.2021. Auf Grund der verzögerten Verabschiedung des EU-Haushalts stehen die Förderkonditionen des Landes für die Förderphase 2021-2027 noch nicht fest. Das MAGS hat deshalb den Trägern der Regionalagenturen angeboten, die erste Hälfte 2022 zu den bestehenden Förderkonditionen aus Restmitteln der vorangegangenen Förderphase zu fördern, um den Fortbestand der Regionalagenturen zu sichern. II. Die Regionalagentur Region Köln Die örtliche Zuständigkeit der Regionalagentur Region Köln als eine von 16 vom Land Nordrhein- 3 Westfalen geförderten Regionalagenturen umfasst die Städte Leverkusen und Köln, den Rheinisch- Bergischen Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis. Träger der Regionalagentur Region Köln ist seit dem 01.08.2004 die Stadt Köln. Das Team der Regionalagentur Region Köln realisiert seit 2004 Landesarbeitspolitik vor Ort, stärkt damit die Beschäftigungsfähigkeit und berücksichtigt die lokalen Kompetenzen und Bedarfe. III. Voraussetzungen / Vorbehalt Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass 1. der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zur Weiterförderung der Regionalagentur Region Köln erteilt wird. 2. eine schriftliche Zusicherung der beteiligten Gebietskörperschaften (Leverkusen, Rheinisch- Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Rhein-Erft-Kreis) bezüglich einer ausreichenden fi- nanziellen Beteiligung und Abordnung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe Finanzierung und Personalausstattung) erfolgt. IV. Personalausstattung Die Regionalagentur Region Köln verfügt derzeit über 5 Mitarbeitende auf 4,5 Stellen. 2,5 Mitarbeitende sind aus den beteiligten Kreisen und von der Stadt Leverkusen für die Dauer der Förderphase zur Stadt Köln abgeordnet. Diese Abordnungen sind zu verlängern. Für die Stadt Köln besteht nach dem 30.06.2022 keine Übernahmeverpflichtung. Die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind für den Förderzeitraum für die Tätigkeit in der Regionalagentur Region Köln freizustellen. Der Rhei- nisch-Bergische Kreis ordnet seit 2019 kein eigenes Personal mehr zur Stadt Köln ab, beteiligt sich aber weiterhin an der Finanzierung des Eigenanteils. Funktion Stel- len- anteil Besetzung durch: Finanzierung der Personal- und Sachkosten durch: Leitung E14 TVöD VKA 1,0 Oberbergischer Kreis 85% Landeszuwendung 15% Kooperationspartner Mitarbeitender BGr. A12 LBesG NRW 1,0 Rhein-Erft-Kreis 85% Landeszuwendung 15% Kooperationspartner Mitarbeitende BGr. A12 LBesG NRW 0,5 Leverkusen 85% Landeszuwendung 15% Stadt Leverkusen Stellv. Leitung BGr. A13 gD LBesG NRW bzw. VGr. EG12 TVöD 1,0 Stadt Köln 85% Landeszuwendung 15% Stadt Köln Geschäftszimmer EG 6 TVöD 1,0 Stadt Köln 50% OBK, RBK, REK 10% Stadt Leverkusen 40% Stadt Köln V. Finanzierung der Regionalagentur Region Köln Die ESF-Förderrichtlinie legt Pauschalen für die in den Regionalagenturen entstehenden Personal- und Sachkosten fest. Zu diesen als förderfähig anerkannten Kosten wird der Stadt Köln als Trägerin der Regionalagentur Region Köln eine Zuwendung in Höhe von 85 % aus Mitteln des ESF und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt. Es verbleibt ein Eigenanteil bei den beteiligten Städten und Kreisen in Höhe von jeweils 15 % der Pauschale. Hinzu kommen ggf. die für Beamtinnen und Beamte vorgesehenen Pensionsrückstellun- gen, die nicht förderfähig sind. Die Beihilfen im Krankheitsfall werden ebenfalls nicht refinanziert. Au- 4 ßerdem die Personal- und Sachaufwendungen für die Stelle Geschäftszimmer, die zu 50 % von den beteiligten Kreisen, zu 10% von der Stadt Leverkusen und zu 40 % von der Stadt Köln freiwillig über- nommen werden. Die von der Stadt Leverkusen und den Kreisen abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalagentur Region Köln erhalten ihr Gehalt weiterhin von ihrem Dienstherrn. Die Zuwendung zu diesen Personalkosten wird von der Stadt Köln an die Kooperationspartner weitergeleitet. Hinzu kommt eine Zuwendung in Höhe von 50 % zu den maßnahmebezogenen Sachausgaben (= Öffentlichkeitsarbeit), für das halbe Jahr werden Kosten in Höhe von maximal 20.000 € anerkannt. Zu diesen Maßnahmen muss jeweils ein Kooperationspartner gefunden werden, der sich mit weiteren 40 % (max. 8.000 €) an den Kosten beteiligt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 10 % (max. 2.000 €) bei der Stadt Köln und ihren Kooperationspartnern verbleibt. Die auf die Stadt Köln als Träger der Regionalagentur entfallenden Erträge und Aufwände stellen sich folgt dar. 01.01. – 30.06.2022 Ertrag Landeszuwendung 129.493 € Beteiligung der Kreise und der Stadt Leverkusen 40.000 € Beteiligung Dritter an der Öffentlichkeitsarbeit 8.000 € Gesamtertrag 177.493 € Aufwand Personal- und Sachkosten 121.450 € Weitergeleitete Zuwendung 75.546 € Gesamtaufwand 196.996 € Eigenanteil Stadt Köln 19.503 € In dem Hpl.-Entwurf 2022 sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entspre- chenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstat- tungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwen- dungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Auf- wendungen – veranschlagt. Es handelt sich bei der Regionalagentur Region Köln um die Fortführung einer notwendigen Aufgabe. VI. Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur Region Köln Die fünf beteiligten Gebietskörperschaften haben 2012 mögliche Alternativen für eine Trägerschaft für die Regionalagentur eingehend geprüft. Aus formalen, strukturellen und finanziellen Gründen konnte eine Alternative nicht entwickelt werden, so dass diese sich auf die Weiterführung bei der Stadt Köln, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, verständigten. In Frage käme daher nur der völlige Verzicht auf die erforderliche Geschäftsstelle zur Umsetzung der regionalisierten Landesarbeitspolitik für die ge- samte IHK- Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass in Köln die Nutzung landesgeförderter Program- me und Vorhaben (landes- und EU- geförderte Maßnahmen mit Mitteln aus ESF und EFRE) ab 5 01.01.2022 nicht mehr möglich wären. Das Land NRW setzt alle arbeitspolitischen Vorhaben und Maßnahmen ausschließlich über die Verwaltungsstruktur der Regionalagenturen um. Der finanzielle Verlust ist derzeit perspektivisch noch nicht zu beziffern, bewegt sich aber mindestens in zweistelligen Millionen Euro Beträgen. Der zusätzlich entstehende Imageschaden für die größte Stadt in NRW dem Land gegenüber kann nicht beziffert werden. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und im Wirtschaftsaus- schuss leider verfristet. Ohne eine frühzeitige Abstimmung wäre die Arbeit der Regionalagentur Region Köln ab dem 01.01.2022 gefährdet, da der Förderantrag bis zum 30.11.2021 gestellt sein muss. Mit einem Ratsbe- schluss in der Sitzung am 14.12.2021 kann außerdem das zur Sicherung und weiteren Abordnung des Personals notwendige Beteiligungsverfahren nicht mehr fristgemäß durchgeführt werden, so dass eine Beschlussfassung in der Novembersitzung des Rates erforderlich ist. Eine rechtzeitige Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da das Angebot des MAGS NRW an die Träger der Regionalagenturen erst kürzlich erfolgte.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2877/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.09.2021
- Erstellt
- 12.08.2021 10:02