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V/0056/2015

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster - Nienberge

Vorlagen 22.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 26.02.2015, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2033 Zeichen

V/0056/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster - Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster – Nienberge wird gewählt 
 
Frau Annegret Schleicher 
 
Frau Schleicher ist 49 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz in Münster – Nienberge. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Februar 2015 endet die Amtszeit von Herrn Bexten als Schiedsmann für den Bezirk Münster -             
Nienberge.  
Herr Bexten steht für eine weitere Amtszeit leider nicht mehr zur Verfügung.  
Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Frau Schleicher hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt 
der Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür g e-
eignet ist . Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0056/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0056/2015 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in  dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Die vorgena nnten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Schleicher erfüllt. 
 
 
 
I.  V. 
 
 
 
Paal

Beratungsverlauf (1)

26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2015
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37