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1964/2023

Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.1.2

Anlage 2- Lageplan 1 von 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Lageplan 2 von 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6369 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1964/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Entwurfsplanung zur Umgestaltung sowie 
Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße zu 
und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bestand: 
Die Kalk-Mülheimer Straße ist zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße eine zweispu-
rige Einbahnstraße (in Fahrtrichtung Norden). Durch die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer 
Straße (zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße) wird nur noch einspurig in die Kalk-
Mülheimer Straße eingefahren. Der bestehende ca. 1,60 m breite Radweg ist zum Gehweg 
durch einen Hochbord und zum Längsparkstreifen durch Markierung getrennt. Die vorhande-
nen Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Richtlinien. 
Die Kalk-Mülheimer Straße ist Teil des gelben-Netzes (vgl. Vorlage Radhauptnetz Kalk 
0878/2022). Das bedeutet, dass dort eine vom MIV getrennte Führung vorgesehen ist. 
 
Planung: 
Die Planung sieht die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und 
Wipperfürther Straße (analog zum Abschnitt Kalker Hauptstraße bis Höfestraße) vor. Der be-
stehende Bordstein zwischen Geh- und Radweg wird nicht angepasst und die Fahrbahn nur in

3 
den notwendigen Abschnitten saniert. Die bestehende Markierung und der teilweise rot einge-
färbte Radweg werden demarkiert. 
Analog zur Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther 
Straße wird die Zweispurigkeit der Kalk-Mülheimer Straße aufgehoben und ein durchgehender 
Radfahrstreifen mit einer mindestbreite von 1,85 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längs-
parkstreifen) in Richtung Höfestraße markiert. In Fahrtrichtung Wipperfürther Straße wird ein 
1,50 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längsparkstreifen) breiter Fahrradschutzstreifen 
markiert. Die Restfahrbahnbreite (zwischen Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen) be-
trägt mindestens 2,75 m. Die bestehenden Einbauten (z. B. Mülleimer und Parkscheinautoma-
ten) mit Ausnahme der Beleuchtungseinrichtungen werden in den Bereich zwischen Gehweg 
und Längsparkstreifen verschoben. Hierdurch werden Engstellen im Bereich des Gehweges 
reduziert. 
 
Fußgängerüberweg: 
Nördlich der Engelstraße ist ein Fußgängerüberweg (sog. Zebrastreifen) geplant. Dieser soll 
das komfortable und sichere Queren der Kalk-Mülheimer Straße verbessern. Im Bereich des 
Fußgängerüberweges wird die Beleuchtung angepasst. 
 
Kreuzungsbereiche: 
Zur schnelleren Verbesserung der Situation für Radfahrende empfiehlt die Verwaltung die 
Umgestaltung der signalisierten Kreuzungsbereiche (Höfestraße und Wipperfürther Straße) 
getrennt umzusetzen. Radfahrende würden jeweils vor und hinter den signalisierten Kreuzun-
gen (auf den baulichen Radweg) ein- bzw. ausgeschleust. Die nicht signalisierten Kreuzungs-
bereiche (Engelstraße bzw. kurze Straße) werden im Rahmen der vorgezogenen Maßnahme 
angepasst.  
 
Des Weiteren befindet sich der Abschnitt Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther 
Straße und Istanbulstraße in Planung. Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr 
vorbesprochen. Der Bezirksvertretung Kalk wird ein Planungsbeschluss vorgelegt. Hierdurch 
kann der (dann beschlossene) Querschnitt in der Planung für den Kreuzungsbereich Wipper-
fürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße berücksichtigt werden und spätere Anpassungen ver-
mieden werden. 
 
Fahrradabstellanlagen: 
Im Rahmen der Maßnahme werden mindestens 60 Fahrradnadeln errichtet, sodass über 120 
Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. 
 
Behindertenparkplätze: 
Die 2 vorhandenen Behindertenparkplätze (Vor Hsnr. 135-139) bleiben erhalten. Diese wer-
den durch Beschilderung und Piktogramme zusätzlich hervorgehoben. 
 
Liefer- und Ladezonen: 
Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren 
werden im Rahmen der Maßnahme Ladezonen (Vor. Hnsr. 92-94, 114-116, 128-130 und 159-
169) eingerichtet. Die verbleibenden öffentlichen Parkplätze werden weiterhin bewirtschaftet. 
 
Finanzierung 
Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe 
von 100.000 € für die Errichtung von Fahrradnadeln, Markierungsarbeiten etc. Die zur Finan-
zierung der Gesamtmaßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan

4 
des mit der Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz be-
wertet werden. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Lageplan 1 von 2 
3. Lageplan 2 von 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1074 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund der geringen Breite der Verkehrsfläche in Verbindung mit dem Ziel z.B. keine Bäume zu fällen, 
orientiert sich der vorgeschlagene Querschnitt an dem bereits umgesetzten südlichen Abschnitt 
zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Mülheimer Straße
  • Höfestraße
  • Wipperfürther Straße
  • Engelstraße
  • Brückenstraße 5
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Kalker Hauptstraße
  • Istanbulstraße
  • Kurze Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1964/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.06.2023
Erstellt
13.06.2023 08:32