1964/2023
Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1964/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Entwurfsplanung zur Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestand: Die Kalk-Mülheimer Straße ist zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße eine zweispu- rige Einbahnstraße (in Fahrtrichtung Norden). Durch die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße (zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße) wird nur noch einspurig in die Kalk- Mülheimer Straße eingefahren. Der bestehende ca. 1,60 m breite Radweg ist zum Gehweg durch einen Hochbord und zum Längsparkstreifen durch Markierung getrennt. Die vorhande- nen Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Richtlinien. Die Kalk-Mülheimer Straße ist Teil des gelben-Netzes (vgl. Vorlage Radhauptnetz Kalk 0878/2022). Das bedeutet, dass dort eine vom MIV getrennte Führung vorgesehen ist. Planung: Die Planung sieht die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße (analog zum Abschnitt Kalker Hauptstraße bis Höfestraße) vor. Der be- stehende Bordstein zwischen Geh- und Radweg wird nicht angepasst und die Fahrbahn nur in 3 den notwendigen Abschnitten saniert. Die bestehende Markierung und der teilweise rot einge- färbte Radweg werden demarkiert. Analog zur Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße wird die Zweispurigkeit der Kalk-Mülheimer Straße aufgehoben und ein durchgehender Radfahrstreifen mit einer mindestbreite von 1,85 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längs- parkstreifen) in Richtung Höfestraße markiert. In Fahrtrichtung Wipperfürther Straße wird ein 1,50 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längsparkstreifen) breiter Fahrradschutzstreifen markiert. Die Restfahrbahnbreite (zwischen Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen) be- trägt mindestens 2,75 m. Die bestehenden Einbauten (z. B. Mülleimer und Parkscheinautoma- ten) mit Ausnahme der Beleuchtungseinrichtungen werden in den Bereich zwischen Gehweg und Längsparkstreifen verschoben. Hierdurch werden Engstellen im Bereich des Gehweges reduziert. Fußgängerüberweg: Nördlich der Engelstraße ist ein Fußgängerüberweg (sog. Zebrastreifen) geplant. Dieser soll das komfortable und sichere Queren der Kalk-Mülheimer Straße verbessern. Im Bereich des Fußgängerüberweges wird die Beleuchtung angepasst. Kreuzungsbereiche: Zur schnelleren Verbesserung der Situation für Radfahrende empfiehlt die Verwaltung die Umgestaltung der signalisierten Kreuzungsbereiche (Höfestraße und Wipperfürther Straße) getrennt umzusetzen. Radfahrende würden jeweils vor und hinter den signalisierten Kreuzun- gen (auf den baulichen Radweg) ein- bzw. ausgeschleust. Die nicht signalisierten Kreuzungs- bereiche (Engelstraße bzw. kurze Straße) werden im Rahmen der vorgezogenen Maßnahme angepasst. Des Weiteren befindet sich der Abschnitt Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße in Planung. Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr vorbesprochen. Der Bezirksvertretung Kalk wird ein Planungsbeschluss vorgelegt. Hierdurch kann der (dann beschlossene) Querschnitt in der Planung für den Kreuzungsbereich Wipper- fürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße berücksichtigt werden und spätere Anpassungen ver- mieden werden. Fahrradabstellanlagen: Im Rahmen der Maßnahme werden mindestens 60 Fahrradnadeln errichtet, sodass über 120 Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Behindertenparkplätze: Die 2 vorhandenen Behindertenparkplätze (Vor Hsnr. 135-139) bleiben erhalten. Diese wer- den durch Beschilderung und Piktogramme zusätzlich hervorgehoben. Liefer- und Ladezonen: Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren werden im Rahmen der Maßnahme Ladezonen (Vor. Hnsr. 92-94, 114-116, 128-130 und 159- 169) eingerichtet. Die verbleibenden öffentlichen Parkplätze werden weiterhin bewirtschaftet. Finanzierung Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 100.000 € für die Errichtung von Fahrradnadeln, Markierungsarbeiten etc. Die zur Finan- zierung der Gesamtmaßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan 4 des mit der Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz be- wertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan 1 von 2 3. Lageplan 2 von 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund der geringen Breite der Verkehrsfläche in Verbindung mit dem Ziel z.B. keine Bäume zu fällen, orientiert sich der vorgeschlagene Querschnitt an dem bereits umgesetzten südlichen Abschnitt zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Mülheimer Straße
- Höfestraße
- Wipperfürther Straße
- Engelstraße
- Brückenstraße 5
- Kalk-Mülheimer Straße
- Kalker Hauptstraße
- Istanbulstraße
- Kurze Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1964/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 08:32