Mandari Insight

0858/2017

Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung

Mitteilung Ausschuss 03.04.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 5.2.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5032 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/2000 
 
Vorlagen-Nummer  03.04.2017 
 0858/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.02.2017 hat die Verwaltung 
über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit von Wahlen 
berichtet. Im Nachgang bittet die Stadtarbeitsgemeinschaft unter dem Aspekt der Bedürfnisse von 
Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen (Menschen mit Sinnesbehinderungen, geistigen Be-
hinderungen, Lern- und Orientierungsschwierigkeiten) um Beantwortung nachstehender Fragen, zu 
denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: 
 
1. Wie hoch ist die Zahl / Quote der Wahlräume, die den Bedürfnissen von Menschen mit nicht-
sichtbaren Behinderungen gerecht werden? 
 
Die Verwaltung erhebt im Gegensatz zu den Feststellungen, welche Wahlräume den Ansprü-
chen auf eine rollstuhlgerechte Erschließung genügen, keine Zahlen über die Wahlräume, die 
den Bedürfnissen von Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen gerecht werden. Die 
Verwaltung hat durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen grundsätzlich in allen Wahlräu-
men Vorkehrungen getroffen, um Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen eine Teil-
nahme an der Urnenwahl in ihrem Wahlraum / Stimmbezirk zu ermöglichen. 
 
2. Wie werden die Wahlräume barrierefrei hergerichtet? 
 
Für Menschen mit Sehbehinderung werden eventuell vorhandene Stufen in Wahlgebäuden 
mit Signalklebeband markiert. Bei größeren Treppen werden jeweils die Kanten der ersten 
und letzten Stufe, bei lediglich 3 Stufen werden alle Stufen auf der gesamten Länge markiert. 
Evtl. vorhandene Glastüren werden mit Signalklebeband gekennzeichnet. 
Die Wahlgebäude werden mit großen Schildern ausgestattet. Als Schriftart wird Arial in mög-
lichst großer Schriftgröße gewählt bei schwarzem Druck auf weißen Grund. Auf diesen Schil-
dern werden auch große schwarze Pfeile aufgedruckt, um den Weg zu dem zuständigen 
Wahlraum eindeutig zu kennzeichnen und so eine Orientierung zu geben. Diese Schilder wer-
den in Augenhöhe aufgehängt.  
Diese Beschilderung ist auch geeignet, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine ein-
deutige Orientierung zum und im Wahlgebäude zu bieten. 
 
3. Wer ist für die Barrierefreiheit eines Wahlraums verantwortlich? 
 
Die Verantwortung für eine möglichst barrierefreie Erschließung der Wahlräume liegt grund-
sätzlich bei der Verwaltung. Wie bereits in der Mitteilung zur Sitzung der Stadtarbeitsgemein-
schaft vom 16.02.2017 dargestellt, hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren eine Viel-
zahl von Maßnahmen ergriffen, um die Quote an barrierefreien/rollstuhlgerechten Wahlräu-
men zu erhöhen oder durch andere geeignete Maßnahmen eine entsprechende Alternative zu 
bieten. Hierzu zählen insbesondere:

2 
 
 Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung zur Möglichkeit der Anforderung von Hilfspake-
ten für Blinde und Sehbehinderte,  
 Hinweis auf rollstuhlgerechte Erschließung des Wahlraums, 
 Online-Wahlraumsuche mit der Möglichkeit, bei nicht rollstuhlgerechtem Wahlraum ei-
nen alternativen Wahlraum zu finden, 
 Einsatz von Mobilitätsbeauftragten in jedem Wahlvorstand, 
 Möglichkeit der Wahrnehmung der Wahlhandlung im Eingangsbereich mittels einer 
mobilen Urne, 
 Informationen in Leichter Sprache im Internetangebot der Stadt Köln zur Thematik 
„Wahlen“, die insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit einer Lernbehinderung in 
leichter Sprache über den Wahlablauf informieren. Ergänzend hierzu hat der Landes-
wahlleiter in NRW eine Broschüre in Leichter Sprache angekündigt, die ohne bürokrati-
sche Formulierungen Auskunft über das Wahlrecht und die Teilnahme an Wahlen gibt. 
Das Informationsheft wird vom Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit der Landes-
zentrale für politische Bildung, dem Landtag, dem Landesbehindertenbeauftragte und 
dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales herausgegeben und soll ab April 
an die NRW-Kommunen verteilt werden. 
 
4. Wann und wie wird die Herrichtung eines barrierefreien Wahlraums geprüft? Gibt es eine 
Checkliste? 
 
Fast alle Wahlgebäude werden vom Wahlamt im Vorfeld der Wahlen besichtigt, um mit den 
Objektverantwortlichen bspw. zu klären, welche Zugänge zum Wahlraum am Wahltag mög-
lichst barrierefrei genutzt werden können. 
Darüber hinaus werden die Wahlvorstände sowohl in Schulungsveranstaltungen als auch 
durch einen Leitfaden auf eine entsprechende Einrichtung des Wahlgebäudes/Wahlraumes im 
Sinne der Barrierefreiheit und die Benennung eines Wahlvorstandsmitgliedes als „Mobilitäts-
beauftrage Person“ hingewiesen. 
Sofern es am Wahltag zu Meldungen von den Wählerinnen und Wählern oder von den Mit-
gliedern der Wahlvorstände kommt, steht eine Mitarbeiterin des Wahlamtes zur Verfügung, die 
schnellstmöglich notwendige Maßnahmen – ggfs. auch vor Ort – klären und veranlassen 
kann. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 5.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0858/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27