0858/2017
Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/2000 Vorlagen-Nummer 03.04.2017 0858/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Aktueller Sachstand zum Thema Barrierefreiheit bei Wahlen - Ergänzung In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.02.2017 hat die Verwaltung über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit von Wahlen berichtet. Im Nachgang bittet die Stadtarbeitsgemeinschaft unter dem Aspekt der Bedürfnisse von Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen (Menschen mit Sinnesbehinderungen, geistigen Be- hinderungen, Lern- und Orientierungsschwierigkeiten) um Beantwortung nachstehender Fragen, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: 1. Wie hoch ist die Zahl / Quote der Wahlräume, die den Bedürfnissen von Menschen mit nicht- sichtbaren Behinderungen gerecht werden? Die Verwaltung erhebt im Gegensatz zu den Feststellungen, welche Wahlräume den Ansprü- chen auf eine rollstuhlgerechte Erschließung genügen, keine Zahlen über die Wahlräume, die den Bedürfnissen von Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen gerecht werden. Die Verwaltung hat durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen grundsätzlich in allen Wahlräu- men Vorkehrungen getroffen, um Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen eine Teil- nahme an der Urnenwahl in ihrem Wahlraum / Stimmbezirk zu ermöglichen. 2. Wie werden die Wahlräume barrierefrei hergerichtet? Für Menschen mit Sehbehinderung werden eventuell vorhandene Stufen in Wahlgebäuden mit Signalklebeband markiert. Bei größeren Treppen werden jeweils die Kanten der ersten und letzten Stufe, bei lediglich 3 Stufen werden alle Stufen auf der gesamten Länge markiert. Evtl. vorhandene Glastüren werden mit Signalklebeband gekennzeichnet. Die Wahlgebäude werden mit großen Schildern ausgestattet. Als Schriftart wird Arial in mög- lichst großer Schriftgröße gewählt bei schwarzem Druck auf weißen Grund. Auf diesen Schil- dern werden auch große schwarze Pfeile aufgedruckt, um den Weg zu dem zuständigen Wahlraum eindeutig zu kennzeichnen und so eine Orientierung zu geben. Diese Schilder wer- den in Augenhöhe aufgehängt. Diese Beschilderung ist auch geeignet, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine ein- deutige Orientierung zum und im Wahlgebäude zu bieten. 3. Wer ist für die Barrierefreiheit eines Wahlraums verantwortlich? Die Verantwortung für eine möglichst barrierefreie Erschließung der Wahlräume liegt grund- sätzlich bei der Verwaltung. Wie bereits in der Mitteilung zur Sitzung der Stadtarbeitsgemein- schaft vom 16.02.2017 dargestellt, hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren eine Viel- zahl von Maßnahmen ergriffen, um die Quote an barrierefreien/rollstuhlgerechten Wahlräu- men zu erhöhen oder durch andere geeignete Maßnahmen eine entsprechende Alternative zu bieten. Hierzu zählen insbesondere: 2 Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung zur Möglichkeit der Anforderung von Hilfspake- ten für Blinde und Sehbehinderte, Hinweis auf rollstuhlgerechte Erschließung des Wahlraums, Online-Wahlraumsuche mit der Möglichkeit, bei nicht rollstuhlgerechtem Wahlraum ei- nen alternativen Wahlraum zu finden, Einsatz von Mobilitätsbeauftragten in jedem Wahlvorstand, Möglichkeit der Wahrnehmung der Wahlhandlung im Eingangsbereich mittels einer mobilen Urne, Informationen in Leichter Sprache im Internetangebot der Stadt Köln zur Thematik „Wahlen“, die insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit einer Lernbehinderung in leichter Sprache über den Wahlablauf informieren. Ergänzend hierzu hat der Landes- wahlleiter in NRW eine Broschüre in Leichter Sprache angekündigt, die ohne bürokrati- sche Formulierungen Auskunft über das Wahlrecht und die Teilnahme an Wahlen gibt. Das Informationsheft wird vom Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit der Landes- zentrale für politische Bildung, dem Landtag, dem Landesbehindertenbeauftragte und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales herausgegeben und soll ab April an die NRW-Kommunen verteilt werden. 4. Wann und wie wird die Herrichtung eines barrierefreien Wahlraums geprüft? Gibt es eine Checkliste? Fast alle Wahlgebäude werden vom Wahlamt im Vorfeld der Wahlen besichtigt, um mit den Objektverantwortlichen bspw. zu klären, welche Zugänge zum Wahlraum am Wahltag mög- lichst barrierefrei genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Wahlvorstände sowohl in Schulungsveranstaltungen als auch durch einen Leitfaden auf eine entsprechende Einrichtung des Wahlgebäudes/Wahlraumes im Sinne der Barrierefreiheit und die Benennung eines Wahlvorstandsmitgliedes als „Mobilitäts- beauftrage Person“ hingewiesen. Sofern es am Wahltag zu Meldungen von den Wählerinnen und Wählern oder von den Mit- gliedern der Wahlvorstände kommt, steht eine Mitarbeiterin des Wahlamtes zur Verfügung, die schnellstmöglich notwendige Maßnahmen – ggfs. auch vor Ort – klären und veranlassen kann. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0858/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27