AN/0325/2026
Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
5799 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen SPD-Fraktion Volt-Fraktion FDP/KSG-Fraktion An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.02.2026 AN/0325/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung! Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Aus- schusses für Kunst und Kultur am 12.03.2026 zu setzen. Beschuss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss eine Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Mitgliedschaft der Stadt Köln im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ vorzulegen, insbesondere mit Blick auf den Kulturbereich und die Anwen- dung der entsprechenden Handreichung. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die aus ihrer Sicht zentralen Herausforderungen zur Bekämpfung von Sexismus, sexueller Ge- walt, Machtmissbrauch und Diskriminierung im Kunst - und Kulturbereich dem Aus- schuss vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Handreichung sowie den Erfahrun- gen mit ausgewählten kommunalen Best-Practice-Beispielen zu prüfen, - 2 - a) welche Maßnahmen zur Prävention von Sexismus, sexueller Gewalt und Macht- missbrauch in städtischen Kultureinrichtungen und Eigenbetrieben verbindlich ent- wickelt oder weiterentwickelt werden sollen (z. B. Leitlinien, Schulungen, Be- schwerdestrukturen, Governance-Standards), b) wie Aspekte der Prävention systematisch in die kommunale Kulturförderpraxis ge- genüber freien Trägern, Projekten und Initiativen integriert werden können (z. B. Förderkriterien, Schutzkonzepte, Antidiskriminierungsklauseln, Awareness-Stan- dards, Monitoring, Gender Incentives). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Kunst und Kultur – unter Berück- sichtigung der bisher von den Kulturinstitutionen und der freien Szene gemachten Er- fahrungen bis zum 30. September 2026 eine Empfehlung mit konkreten Handlungsop- tionen, klar benannten Zuständigkeiten, realistischen Zeitperspektiven sowie ein em abschätzbaren Ressourcenbedarf vorzulegen – mit differenzierter Darstellung für städ- tische Einrichtungen und die kommunale Förderpraxis – um eine fundierte Entschei- dungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Kulturförderung im Sinne der Prävention von Sexismus, sexueller Gewalt, Machtmissbrauch und Diskriminierung zu schaffen. 4. Angeregt wird zudem, die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich zu überprü- fen und dem Ausschuss zu berichten. Begründung: Die Stadt Köln verfügt über vielfältige und öffentlich geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen. Über Förderentscheidungen und Richtlinien nimmt die Stadt maßgeblich Einfluss auf die Aus- richtung der kommunalen Kunst- und Kulturpolitik. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll zu prüfen, inwieweit bestehende Instrumente der Kulturförderung zur Prävention von Sexismus, sexuelle Übergriffe, Machtmissbrauch und Diskriminierung beitragen können. Dabei wird es erforderlich sein, für alle Kultureinrichtungen klare Standards zu entwickeln, die verbindlich für alle Zuwendungsempfänger gelten müssen. Der Rat der Stadt Köln hat am 1. Oktober 2024 den Beitritt zum Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beschlossen. Damit bekennt sich die Stadt ausdrücklich dazu, Sexismus als struk- turelles gesellschaftliches Problem anzuerkennen und ihm durch Prävention, Sensibilisierung und institutionelle Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Handreichung des Bündnisses formuliert hierzu konkrete Handlungsempfehlungen. Ge- rade im Kulturbereich bestehen besondere strukturelle Risiken, die Sexismus, Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen können: projektbezogene Beschäftigung, befristete Verträge, freiberufliche Tätigkeiten und Abhängigkeitsverhältnisse sind strukturelle Risiken, die es zu- dem Betroffenen häufig schwer machen, Grenzverletzungen anzusprechen. - 3 - Laut Studie „Belästigung am Arbeitsplatz“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) berichteten 46 % der Beschäftigten in Kultur, Medien und Unterhaltung von sexueller Belästi- gung in den vorangegangenen drei Jahren. Diese Zahlen unterstreichen den Handlungsbe- darf. Die Stadt Köln trägt dabei doppelte Verantwortung: als Trägerin eigener Kultureinrichtungen und als öffentliche Fördergeberin einer vielfältigen freien Kulturszene. Präventionsstrategien müssen daher sowohl interne Strukturen städtischer Institutionen als auch die kommunale Förderpraxis in den Blick nehmen. In Köln bestehen bereits wichtige Ansätze der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit sowie einzelne Awareness- und Kodex-Initiativen im Kulturbereich. Ziel ist es, diese systematisch auf ihre Wirkung hin zu prüfen, und wenn erfor- derlich weiterzuentwickeln und, wo sinnvoll, in verbindliche, praktikable und rechtssichere Standards zu überführen. Besonders wichtig ist zudem, Angebote der Fortbildung zu entwi- ckeln, die es den Akteuren ermöglichen, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entspre- chend handeln zu können. Mit städtischen Fördermitteln soll Kulturarbeit unter fairen, sicheren und diskriminierungssen- siblen Bedingungen stattfinden. Der Antrag schafft die Grundlage, um hierfür klare, umsetz- bare und strukturwirksame Instrumente zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Pascal Pütz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller gez. Ulrich Breite Volt-Fraktionsgeschäftsführer FDP/KSG-Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0325/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 14:01