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AN/0325/2026

Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 26.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2026, TOP 3.3

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

5799 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  
SPD-Fraktion  
Volt-Fraktion  
FDP/KSG-Fraktion 
 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.02.2026 
 
AN/0325/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 
 
Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner 
Kulturförderung! 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Aus-
schusses für Kunst und Kultur am 12.03.2026 zu setzen. 
 
 
Beschuss:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss  eine Übersicht über den aktuellen 
Stand der Umsetzung der Mitgliedschaft der Stadt Köln im Bündnis „Gemeinsam gegen 
Sexismus“ vorzulegen, insbesondere mit Blick auf den Kulturbereich und die Anwen-
dung der entsprechenden Handreichung. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die aus 
ihrer Sicht zentralen Herausforderungen zur Bekämpfung von Sexismus, sexueller Ge-
walt, Machtmissbrauch und Diskriminierung im Kunst - und Kulturbereich dem Aus-
schuss vorzulegen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Handreichung sowie den Erfahrun-
gen mit ausgewählten kommunalen Best-Practice-Beispielen zu prüfen,

- 2 - 
 
a) welche Maßnahmen zur Prävention von Sexismus, sexueller Gewalt und Macht-
missbrauch in städtischen Kultureinrichtungen und Eigenbetrieben verbindlich ent-
wickelt oder weiterentwickelt werden sollen (z. B. Leitlinien, Schulungen, Be-
schwerdestrukturen, Governance-Standards),  
 
b) wie Aspekte der Prävention systematisch in die kommunale Kulturförderpraxis ge-
genüber freien Trägern, Projekten und Initiativen integriert werden können (z. B. 
Förderkriterien, Schutzkonzepte, Antidiskriminierungsklauseln, Awareness-Stan-
dards, Monitoring, Gender Incentives). 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Kunst und Kultur – unter Berück-
sichtigung der bisher von den Kulturinstitutionen und der freien Szene gemachten Er-
fahrungen bis zum 30. September 2026 eine Empfehlung mit konkreten Handlungsop-
tionen, klar benannten Zuständigkeiten, realistischen Zeitperspektiven sowie ein em 
abschätzbaren Ressourcenbedarf vorzulegen – mit differenzierter Darstellung für städ-
tische Einrichtungen und die kommunale Förderpraxis – um eine fundierte Entschei-
dungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Kulturförderung im Sinne der Prävention 
von Sexismus, sexueller Gewalt, Machtmissbrauch und Diskriminierung zu schaffen.  
 
4. Angeregt wird zudem, die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich zu überprü-
fen und dem Ausschuss zu berichten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln verfügt über vielfältige und öffentlich geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen. 
Über Förderentscheidungen und Richtlinien nimmt die Stadt maßgeblich Einfluss auf die Aus-
richtung der kommunalen Kunst- und Kulturpolitik. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll zu 
prüfen, inwieweit bestehende Instrumente der Kulturförderung zur Prävention von Sexismus, 
sexuelle Übergriffe, Machtmissbrauch und Diskriminierung beitragen können. Dabei wird es 
erforderlich sein, für alle Kultureinrichtungen klare Standards zu entwickeln, die verbindlich für 
alle Zuwendungsempfänger gelten müssen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 1. Oktober 2024 den Beitritt zum Bündnis „Gemeinsam gegen 
Sexismus“ beschlossen. Damit bekennt sich die Stadt ausdrücklich dazu, Sexismus als struk-
turelles gesellschaftliches Problem anzuerkennen und ihm durch Prävention, Sensibilisierung 
und institutionelle Maßnahmen entgegenzuwirken.  
 
Die Handreichung des Bündnisses formuliert hierzu konkrete Handlungsempfehlungen. Ge-
rade im Kulturbereich bestehen besondere strukturelle Risiken, die Sexismus, Gewalt und 
Machtmissbrauch begünstigen können: projektbezogene Beschäftigung, befristete Verträge, 
freiberufliche Tätigkeiten und Abhängigkeitsverhältnisse sind strukturelle Risiken, die es zu-
dem Betroffenen häufig schwer machen, Grenzverletzungen anzusprechen.

- 3 - 
 
Laut Studie „Belästigung am Arbeitsplatz“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) 
berichteten 46 % der Beschäftigten in Kultur, Medien und Unterhaltung von sexueller Belästi-
gung in den vorangegangenen drei Jahren. Diese Zahlen unterstreichen den Handlungsbe-
darf.  
Die Stadt Köln trägt dabei doppelte Verantwortung: als Trägerin eigener Kultureinrichtungen 
und als öffentliche Fördergeberin einer vielfältigen freien Kulturszene.  
 
Präventionsstrategien müssen daher sowohl interne Strukturen städtischer Institutionen als 
auch die kommunale Förderpraxis in den Blick nehmen.  
In Köln bestehen bereits wichtige Ansätze der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit 
sowie einzelne Awareness- und Kodex-Initiativen im  
Kulturbereich. Ziel ist es, diese systematisch auf ihre Wirkung hin zu prüfen, und wenn erfor-
derlich weiterzuentwickeln und, wo sinnvoll, in verbindliche, praktikable und rechtssichere 
Standards zu überführen. Besonders wichtig ist zudem, Angebote der Fortbildung zu entwi-
ckeln, die es den Akteuren ermöglichen, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entspre-
chend handeln zu können. 
 
Mit städtischen Fördermitteln soll Kulturarbeit unter fairen, sicheren und diskriminierungssen-
siblen Bedingungen stattfinden. Der Antrag schafft die Grundlage, um hierfür klare, umsetz-
bare und strukturwirksame Instrumente zu entwickeln. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer gez. Pascal Pütz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller gez. Ulrich Breite 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer FDP/KSG-Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0325/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
26.02.2026
Erstellt
26.02.2026 14:01