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0351/2023

Bügereingabe Balkonkraftwerke (AZ: 67/22B)

Beschlussvorlage Ausschuss 01.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 20.03.2023, TOP 2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage1 zur Bürgereingabe 67-22B

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Beschlussvorlage Ausschuss

3181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 0351/2023 
Freigabedatum 01.03.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bügereingabe Balkonkraftwerke (AZ: 67/22B)  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 20.03.2023 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt die Eingabe vom 
05.05.2022 nicht weiterzuverfolgen, da die Stadt Köln weder Vermieter*innen noch Eigentü-
mer*innen zur Anbringung oder Duldung von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerken) ver-
pflichten kann.

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Im Rahmen einer Bürgereingabe wurde die Stadt Köln darum gebeten, die Rechte von 
Mieter*innen oder Eigentümer*innen aus Wohnungseigentümergemeinschaften zu stär-
ken, wenn sich Vermieter*innen oder Miteigentümer*innen gegen den Einsatz von Balkon-
kraftwerken stellen.  
 
Rechtliche Einordnung 
Die Stadt Köln kann weder Vermieter*innen noch Miteigentümer*innen zur Anbringung 
oder Duldung von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) verpflichten. Denn die Stadt 
hat mangels gesetzlicher Grundlage keine Einwirkungsmöglichkeit auf die privatrechtli-
chen Beziehungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen beziehungsweise Woh-
nungseigentümer*innen.  
 
Die Stadt Köln ist als Teil der vollziehenden Gewalt (Verwaltung) verfassungsrechtlich an 
Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Aus diesem allgemeinen Prinzip 
der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgt konkret der Grundsatz vom Vorbehalt des 
Gesetzes. Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung nicht 
ohne Gesetz tätig werden, das heißt sie darf nur dann handeln, wenn hierfür eine gesetz-
liche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist. 
 
Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Steckersolargerä-
ten. Die Einführung einer derartigen Verpflichtung obliegt dem Gesetzgeber, nicht den 
einzelnen Städten. 
 
Förderung von Steckersolargeräten 
Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, fördert die Stadt Köln den Kauf 
von Steckersolargeräten. Die Geräte sind förderfähig, wenn eine Bestätigung der Anmel-
dung beim Netzbetreiber eingereicht wird.  
 
Das in der aktuellen Richtlinie beschriebene Antragsverfahren wurde mittlerweile verein-
facht. Eine schriftliche Zustimmung von Vermieter*innen oder Eigentümergemeinschaften 
wird nicht mehr gefordert. Stattdessen reicht die Eigenauskunft der Antragsteller*innen 
über das entsprechende Antragsformular. Darüber hinaus sind die Anforderungen des 
Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur zu erfüllen.  
 
Förderfähig sind Geräte bei denen die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt 
pro Wohneinheit nicht überschreitet. Die Förderung wird gewährt, wenn vor Kauf oder Be-
auftragung eines Fachunternehmens, eine Bewilligung des Vorzeitigen Maßnahmebe-
ginns oder ein Zuwendungsbescheid der Stadt Köln vorliegt.  
Anlage

Anlage1 zur Bürgereingabe 67-22B

2836 Zeichen

Bürgerbegehr nach 824 a / Balkonkraftwerke eine ergänzende Idee, um das Ziel „2035
klimaneutral“ zu werden, zu erreichen ;

Durch die aktuelle Situation und dem-Wunsch, nach erneuerbaren Energien und dem gesetzten Ziel
2035 klimaneutral zu sein, geht es ja immer um kreative Prozesse und darum diese zu fördern.

Köln hat vermehrt Mehrfamilienhäuser, sollten Vermieter*innen, oder die
Eigentümer*innengemeinschaften sich gegen eine mehrheitliche Lösung (zB Solar auf Dach) stellen,
hat man, als.einzelne Eigentümer*in oder Mieter*in sehr wenig Möglichkeiten einen Beitrag in Bezug
auf erneuerbaren Energien zu leisten.

Dies wünsche ich mir vereinfacht, bzw. dass der Fokus mehr auf das Staatsziel - Umweltschutz
gerichtet wird.

Jede*r Bürger*in in Köln sollte die Möglichkeit haben, sich selber diesbzgl. aufzustellen und darf hier
nicht mit der Hürde der Vermieter / Eigentümergemeinschaft konfrontiert sein.

‚Das Ziel, das Köln bis 2035 klimaneutral werden sollte, ist ein Gemeinschaftsziel Hier braucht es viele
Ideen und Lösungen. Denn ohne die individuelle Mithilfe, der motivierten Bürger*innen ist das Ziel
nur schwerlich umzusetzen. Daher wünsche ich mir, dass wir jetzt handeln und bürokratische Hürden
abbauen und vor allem, dem Staatsziel - Umweltschutz den Vorrang geben.

Daher bringe ich mal die Idee, des Balkonkraftwerks ein ;-)

Die Solarmodule für Balkonkraftwerke sind kleiner (ca 170 *1,02 cm und wiegen ca 10 kg) als die
Module, die auf dem Dach angebracht werden. Damit sind sie aber auch händelbarer. Das Anbringen
der Module, (Voraussetzung, dass das Balkongeländer sicher und nicht morsch ist) ist eine einfache
aber sichere Balkoneinhängung, es erfordert keine baulichen Veränderungen. Die Einspeisung in das
Wohnungseigenestromnetz ist ebenfalls mit einer sehr einfachen und sicheren Beschreibung erklärt,
so dass dies ebenfalls gut zu händeln ist. Es bedarf keinen Spezialisten zur Installierung, was in der
aktuellen Situation, durch den Fachkräftemangel eine unglaubliche Entlastung darstellt. Darüber
hinaus, kann man, bei einer guten Ausrichtung und guter Wetterlage, autark und klimafreundlicher
seinen Strom produzieren.

: Diese Idee ist bezahlbar! im März lagen die Kosten von zwei Module und Zubehör bei ca. 800 Euro.

Wenn es um eine klare Zielerreichung „klimaneutral 2035“ geht, geht es auch um gute, sichere
individuelle Lösungen. Damit geht es also darum, die Möglichkeiten der einzelnen Bürger*innen zu
stärken und auch individuelle Lösungen zu zulassen, bzw. diese als kommune zu stärken und vor dem
Vermieter- und Eigentümergemeinschaftsrecht zu stellen und somit das Staatsziel Umweltschutz zu
fokussieren.

Mir ist es wichtig, dass dies im Stadtrat diskutiert wird.
Falls hierzu zielgerichtete Infos oder Visualisierungen benötigt werden, melden sie sich bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0351/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.03.2023
Erstellt
24.01.2023 10:05