0351/2023
Bügereingabe Balkonkraftwerke (AZ: 67/22B)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 0351/2023 Freigabedatum 01.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bügereingabe Balkonkraftwerke (AZ: 67/22B) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 20.03.2023 Beschluss: Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt die Eingabe vom 05.05.2022 nicht weiterzuverfolgen, da die Stadt Köln weder Vermieter*innen noch Eigentü- mer*innen zur Anbringung oder Duldung von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerken) ver- pflichten kann. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen einer Bürgereingabe wurde die Stadt Köln darum gebeten, die Rechte von Mieter*innen oder Eigentümer*innen aus Wohnungseigentümergemeinschaften zu stär- ken, wenn sich Vermieter*innen oder Miteigentümer*innen gegen den Einsatz von Balkon- kraftwerken stellen. Rechtliche Einordnung Die Stadt Köln kann weder Vermieter*innen noch Miteigentümer*innen zur Anbringung oder Duldung von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) verpflichten. Denn die Stadt hat mangels gesetzlicher Grundlage keine Einwirkungsmöglichkeit auf die privatrechtli- chen Beziehungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen beziehungsweise Woh- nungseigentümer*innen. Die Stadt Köln ist als Teil der vollziehenden Gewalt (Verwaltung) verfassungsrechtlich an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Aus diesem allgemeinen Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgt konkret der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung nicht ohne Gesetz tätig werden, das heißt sie darf nur dann handeln, wenn hierfür eine gesetz- liche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Steckersolargerä- ten. Die Einführung einer derartigen Verpflichtung obliegt dem Gesetzgeber, nicht den einzelnen Städten. Förderung von Steckersolargeräten Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, fördert die Stadt Köln den Kauf von Steckersolargeräten. Die Geräte sind förderfähig, wenn eine Bestätigung der Anmel- dung beim Netzbetreiber eingereicht wird. Das in der aktuellen Richtlinie beschriebene Antragsverfahren wurde mittlerweile verein- facht. Eine schriftliche Zustimmung von Vermieter*innen oder Eigentümergemeinschaften wird nicht mehr gefordert. Stattdessen reicht die Eigenauskunft der Antragsteller*innen über das entsprechende Antragsformular. Darüber hinaus sind die Anforderungen des Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Förderfähig sind Geräte bei denen die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt pro Wohneinheit nicht überschreitet. Die Förderung wird gewährt, wenn vor Kauf oder Be- auftragung eines Fachunternehmens, eine Bewilligung des Vorzeitigen Maßnahmebe- ginns oder ein Zuwendungsbescheid der Stadt Köln vorliegt. Anlage
Anlage1 zur Bürgereingabe 67-22B
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Bürgerbegehr nach 824 a / Balkonkraftwerke eine ergänzende Idee, um das Ziel „2035 klimaneutral“ zu werden, zu erreichen ; Durch die aktuelle Situation und dem-Wunsch, nach erneuerbaren Energien und dem gesetzten Ziel 2035 klimaneutral zu sein, geht es ja immer um kreative Prozesse und darum diese zu fördern. Köln hat vermehrt Mehrfamilienhäuser, sollten Vermieter*innen, oder die Eigentümer*innengemeinschaften sich gegen eine mehrheitliche Lösung (zB Solar auf Dach) stellen, hat man, als.einzelne Eigentümer*in oder Mieter*in sehr wenig Möglichkeiten einen Beitrag in Bezug auf erneuerbaren Energien zu leisten. Dies wünsche ich mir vereinfacht, bzw. dass der Fokus mehr auf das Staatsziel - Umweltschutz gerichtet wird. Jede*r Bürger*in in Köln sollte die Möglichkeit haben, sich selber diesbzgl. aufzustellen und darf hier nicht mit der Hürde der Vermieter / Eigentümergemeinschaft konfrontiert sein. ‚Das Ziel, das Köln bis 2035 klimaneutral werden sollte, ist ein Gemeinschaftsziel Hier braucht es viele Ideen und Lösungen. Denn ohne die individuelle Mithilfe, der motivierten Bürger*innen ist das Ziel nur schwerlich umzusetzen. Daher wünsche ich mir, dass wir jetzt handeln und bürokratische Hürden abbauen und vor allem, dem Staatsziel - Umweltschutz den Vorrang geben. Daher bringe ich mal die Idee, des Balkonkraftwerks ein ;-) Die Solarmodule für Balkonkraftwerke sind kleiner (ca 170 *1,02 cm und wiegen ca 10 kg) als die Module, die auf dem Dach angebracht werden. Damit sind sie aber auch händelbarer. Das Anbringen der Module, (Voraussetzung, dass das Balkongeländer sicher und nicht morsch ist) ist eine einfache aber sichere Balkoneinhängung, es erfordert keine baulichen Veränderungen. Die Einspeisung in das Wohnungseigenestromnetz ist ebenfalls mit einer sehr einfachen und sicheren Beschreibung erklärt, so dass dies ebenfalls gut zu händeln ist. Es bedarf keinen Spezialisten zur Installierung, was in der aktuellen Situation, durch den Fachkräftemangel eine unglaubliche Entlastung darstellt. Darüber hinaus, kann man, bei einer guten Ausrichtung und guter Wetterlage, autark und klimafreundlicher seinen Strom produzieren. : Diese Idee ist bezahlbar! im März lagen die Kosten von zwei Module und Zubehör bei ca. 800 Euro. Wenn es um eine klare Zielerreichung „klimaneutral 2035“ geht, geht es auch um gute, sichere individuelle Lösungen. Damit geht es also darum, die Möglichkeiten der einzelnen Bürger*innen zu stärken und auch individuelle Lösungen zu zulassen, bzw. diese als kommune zu stärken und vor dem Vermieter- und Eigentümergemeinschaftsrecht zu stellen und somit das Staatsziel Umweltschutz zu fokussieren. Mir ist es wichtig, dass dies im Stadtrat diskutiert wird. Falls hierzu zielgerichtete Infos oder Visualisierungen benötigt werden, melden sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0351/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 10:05